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Einladung zur Gemeindeversammlung Donnerstag, 15 ... - Jenins

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<strong>Einladung</strong> und Botschaft <strong>zur</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>15</strong>. Dezember 2011 Seite 59<br />

Artikel 41<br />

Statutenrevision Diese Statuten können jederzeit teilweise oder ganz revidiert werden.<br />

Statutenänderungen, welche den Verbandszweck (Art. 3) oder die<br />

Verbandsaufgaben (Art. 4) betreffen, bedürfen der Zustimmung der<br />

Mehrheit der Stimmenden und der Mehrheit der Mitgliedgemeinden.<br />

XIII. Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

Artikel 42<br />

Inkrafttreten Diese Statuten sind von allen Mitgliedsgemeinden und von der Regierung<br />

des Kantons Graubünden genehmigt worden. Sie treten auf<br />

den 1. Januar 2012 in Kraft.

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