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Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...

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Kanton Graubünden<br />

Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

<strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> <strong>Jenins</strong><br />

<strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong><br />

E N T W U R F M Ä R Z 2 0 1 0 / Vorprüfung<br />

Stand: 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zusammenfassung 4<br />

1 Anlass 6<br />

1.1 Ausgangslage 6<br />

1.2 Wichtigste <strong>Revision</strong>sgründe 6<br />

1.3 <strong>Revision</strong>sziele 6<br />

2 Allgemeines 7<br />

2.1 Organisation des <strong>Planungs</strong>trägers 7<br />

2.2 Ablauf der Planung 7<br />

2.3 Mitwirkung der Bevölkerung 8<br />

3 Gr<strong>und</strong>lagen 9<br />

3.1 Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es 9<br />

3.2 Richtplanung 9<br />

3.3 Rechtskräftige Nutzungsplanung 10<br />

3.4 Leitbild: Räumliche Entwicklung 10<br />

3.5 Überbauungsstand <strong>und</strong> Flächenverbrauch 11<br />

3.6 Inventare 13<br />

3.7 Landwirtschaft 14<br />

3.8 Wald 15<br />

3.9 Gefahrenzonen 15<br />

3.10 Generelle Schutzzonenausscheidung Quellen 15<br />

3.11 Baugesetz 16<br />

4 Bodennutzung 17<br />

4.1 Allgemein 17<br />

4.2 Nachweis der haushälterischen Bodennutzung 18<br />

4.3 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnflächenentwicklung 19<br />

4.4 Gewerbezone 22<br />

4.5 Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen 24<br />

4.6 Spezielle Nutzungen 24<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 3<br />

5 Siedlung <strong>und</strong> Gestaltung 27<br />

5.1 Allgemein 27<br />

5.2 Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone 27<br />

5.3 Wohnzone 2 31<br />

6 Erschliessung 31<br />

6.1 Allgemein 31<br />

6.2 Verkehrsanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen 31<br />

7 Auswirkungen auf die Umwelt 35<br />

7.1 Gewässerschutz 35<br />

7.2 Abfall, Deponie, Altlasten 35<br />

7.3 Bodenschutz 36<br />

7.4 Energiehaushalt 36<br />

7.5 Lärmschutz 36<br />

7.6 Luftreinhaltung 36<br />

7.7 Schutz vor nichtionisiernder Strahlung 36<br />

7.8 Katastrophenschutz 36<br />

Anhang (liegt nicht bei)<br />

Anhang 1: Räumliches Leitbild<br />

Anhang 2: Fachbericht Gefahrenzonen, Waldfestlegung, Gewässerschutzzonen<br />

Anhang 3: Überbauungs- <strong>und</strong> Erschliessungsvarianten erweiterte Gewerbezone<br />

Anhang 4: Standortabklärung für Hotelbau<br />

Anhang 5: Verkehrsstudie Umfahrung West <strong>und</strong> Fussweg Zentrum<br />

Anhang 6: Prüfung Erweiterungsmöglichkeiten Bauzonen<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 4<br />

Zusammenfassung<br />

Mehrere Gründe veranlassten eine <strong>Revision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> in <strong>Jenins</strong>.<br />

Ende 2007 wurde sie in einem Prozess mit dem Gemeinderat begonnen. Das <strong>Revision</strong>sziel<br />

war eine Entwicklung der Gemeinde gemäss dem zuvor erarbeiteten Leitbild.<br />

Das heisst, eine moderate Entwicklung der Gemeinde <strong>und</strong> der Schutz von Ortsbild <strong>und</strong><br />

Landschaftsraum, damit <strong>Jenins</strong> auch künftig „die Perle der Bündner Herrschaft“ bleiben<br />

kann.<br />

Den <strong>Revision</strong>szielen wurde durch folgende Änderungen nachgekommen:<br />

Haushälterische Bodennutzung<br />

• Keine Erweiterung der Wohnzonen.<br />

• Massvolle Erweiterung der Gewerbezone für künftige Arbeitsplatzentwicklung.<br />

• Ausscheidung einer Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone).<br />

• Standortabklärung für eine Sondernutzung im Gebiet Chrüzli <strong>und</strong> Salisbungert.<br />

• Verminderung der Waldabstände in den Gebieten Caspärsch <strong>und</strong> Siechenstuden<br />

zur Gewährleistung der Überbaubarkeit eingezonter Parzellen.<br />

• Verkleinerung der Dorferweiterungszone im Gebiet Sonne <strong>und</strong> Umzonung<br />

Weingut „Sonne“ in Dorfzone.<br />

• Umzonung Weingut Eichholz in Dorfzone.<br />

• Quartierplanpflicht für die Wohnzone im Gebiet Redigägger.<br />

Sorgsamer Umgang mit der Siedlungsstruktur, hohe Qualität bei Gestaltung<br />

• Erhalt der das Ortsbild prägenden Elemente (Bauten, Stallscheunen, Wingertmauern,<br />

Brunnenplätze, Hochstammobstgärten, Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten, Rebberge)<br />

durch Zuordnung zu entsprechenden Schutzkategorien.<br />

• Stärkung der Baukommission im Baugesetz.<br />

• Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung.<br />

• Optimierung des Ortsbildschutzes durch Anpassung des Hofstattrechtes, Festlegung<br />

eines Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong><br />

Platzräume <strong>und</strong> Ergänzung der Freihaltebereiche.<br />

• Erweiterung des Handlungsspielraums der Gemeinde bei der Sicherung von<br />

Gestaltungsobjekten (geschützte, erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende<br />

Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen <strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen<br />

<strong>und</strong> Pflanzen).<br />

• Vorgaben zum Schutz des Ortsbildes durch Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens<br />

zum Bauen in der Dorfzone.<br />

• Umgang mit Solaranlagen <strong>und</strong> Satellitenempfangsanlagen.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 5<br />

Sinnvolle Erschliessung<br />

• Da es keine Erweiterung der Wohnbauzone gab, waren keine wesentlichen<br />

Massnahmen im Bereich der Erschliessung notwendig.<br />

• Verbindung eines Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsweges nördlich des Ortsteils Müli<br />

mit dem heute bestehenden Netz (Umleitung Alpverkehr um den Dorfkern).<br />

• Optimierung der Fusswegerschliessung.<br />

• Eine Strasse im Gebiet Bungert-Fanal wurde aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktion als Sammelstrasse<br />

festgelegt.<br />

• Neue öffentliche Parkierungsanlage im Gebiet Erlenboden bei der Dorfeinfahrt<br />

aus Richtung Malans. Festlegung einer Parkierungszone bei den bestehenden<br />

Parkierung Säge <strong>und</strong> Mühli. Diskussion einer Tiefgarage im Bereich Schulhaus<br />

/ Werkhof.<br />

Bedachtnahme auf Umweltbelange<br />

• Naturschutzrechtliche Anpassungen im Baugesetz <strong>und</strong> Ergänzung der Naturschutzzone<br />

für Feuchtgebiete <strong>und</strong> Trockenstandorte von nationaler / regionaler<br />

Bedeutung.<br />

• Festlegung einer Landschaftsschutzzone im Alpgebiet (gemäss kantonalem<br />

Richtplan).<br />

• Überprüfung <strong>und</strong> Anpassung der Gewässer- <strong>und</strong> Quellschutzzonen im Rahmen<br />

der Nutzungsplanung.<br />

• Festlegung der Hecken im Bereich Redigägger sowie im Gewerbegebiet als<br />

Wald.<br />

• Festsetzung der bisher als Waldweide ausgewiesenen Flächen als Wald oder<br />

Landwirtschaftszone.<br />

• Ausdehnung der roten Gefahrenzone, Anpassung der blauen Gefahrenzone<br />

entlang der Selvirüfe, keine Änderung der Gefahrenzone Steinschlag.<br />

• Vergrösserung des Gewässerabstandes von 3 m auf 5 m in der Bauzone (Anpassung<br />

an KRG <strong>und</strong> neue Praxis des Kantons).<br />

• Energieeffizienz durch Anforderungen an Isolation <strong>und</strong> Belüftung bei Wohngebäuden.<br />

• Aussagen zu alternativen Energiequellen im Baugesetz.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 6<br />

1 Anlass<br />

1.1 Ausgangslage<br />

<strong>Jenins</strong>, laut Selbstbild „die Perle der Bündner Herrschaft,“ ist dank der Gunstlage auf<br />

einem südexponierten Hang im Nahbereich von Maienfeld <strong>und</strong> Chur ein beliebter<br />

Wohnort. Dies spiegelt sich in den steigenden EinwohnerInnenzahlen wider. Die Gemeinde<br />

bietet ihren BewohnerInnen gegenwärtig Zugang zu einem schönen Landschaftsraum,<br />

ein hübsches Ortsbild sowie eine gute Mischung aus Landwirtschaft,<br />

Weinbau <strong>und</strong> Gewerbe. Auch die Tatsache, dass es in <strong>Jenins</strong> nur wenig Durchgangsverkehr<br />

gibt, trägt zur hohen Wohnqualität bei.<br />

Im Jahr 2000 hatte <strong>Jenins</strong> 746 EinwohnerInnen. Die Gemeinde ist gemäss Leitbild bestrebt,<br />

geeignete Bedingungen zu schaffen, um in den nächsten 15 Jahren ein jährliches<br />

Bevölkerungswachstum von 0.5 % zu ermöglichen. An der Gemeindeversammlung<br />

im Dezember 2008 hatte sich die Bevölkerung gegen eine weitere Einzonung in<br />

der Wohnzone ausgesprochen. <strong>Jenins</strong> will eine selbständige Gemeinde bleiben <strong>und</strong><br />

strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden an.<br />

1.2 Wichtigste <strong>Revision</strong>sgründe<br />

Die letzte Ortsplanrevision in <strong>Jenins</strong> wurde im Jahr 1995 durchgeführt. Sie entsprach<br />

dem B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung (RPG).<br />

Für eine Ortsplanrevision sprachen insbesondere die folgenden Gründe:<br />

• in den Jahren vor der Ortsplanrevision zeichnete sich ab, dass für die weitere<br />

Arbeitsplatzentwicklung in der Gemeinde eine Erweiterung des Gewerbegebietes<br />

erforderlich ist<br />

• das in der <strong>Ortsplanung</strong> verfügbare Instrumentarium führte zu einem Mix an unterschiedlichen<br />

Architekturstilen in der Gemeinde<br />

• neue Instrumente zum Schutz des Ortsbildes wurden als notwendig erachtet<br />

• auch in naturschutzrechtlicher Sicht bestand Ergänzungsbedarf<br />

• es galt, neue, auf kantonaler Ebene festgelegte Naturschutzgebiete <strong>und</strong> Naturobjekte<br />

in der <strong>Ortsplanung</strong> zu berücksichtigen<br />

• in der Zeit von 1999 bis 2002 erfolgte eine gesamthafte Überarbeitung des Kantonalen<br />

Richtplans (RIP2000)<br />

• 2005 traten das kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) <strong>und</strong> die dazugehörige<br />

Verordnung (KRVO) in Kraft; damit ergaben sich insbesondere für das Baugesetz<br />

neue Rahmenbedingungen.<br />

1.3 <strong>Revision</strong>sziele<br />

Die Ortsplanrevision zielt darauf ab, eine Entwicklung der Gemeinde <strong>Jenins</strong> gemäss<br />

Leitbild (siehe 3.4) zu ermöglichen.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 7<br />

2 Allgemeines<br />

2.1 Organisation des <strong>Planungs</strong>trägers<br />

Die Ortsplanrevision wurde von der Gemeinde beauftragt <strong>und</strong> erfolgte prozesshaft.<br />

Das an der Ortsplanrevision beteiligte Gremium war der Gemeindevorstand. Die Leitung<br />

der Sitzungen, die in regelmässigen Abständen in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> abgehalten<br />

wurden, erfolgte durch die Raumplaner.<br />

2.2 Ablauf der Planung<br />

Die Arbeiten zur Ortsplanrevision wurden im Oktober 2007 aufgenommen.<br />

Bis zum Abschluss der Ortsplanrevision fanden regelmässig Sitzungen in der Gemeinde<br />

statt.<br />

Sitzungen (Datum <strong>und</strong> Inhalt):<br />

21.11.2007 Überbauungs- <strong>und</strong> Erschliessungsstand, Möglichkeiten zur Einzonung<br />

18.12.2007 Beurteilung der Erweiterungsmöglichkeiten, Bedarf an Bauzonen<br />

05.02.2008 Begehung: Wohnbauland, Gewerbebauland, Spezialzone<br />

04.03.2008 Verfügbarkeit, Musterkaufvertrag, Gewerbezone<br />

29.04.2008 Verfügbarkeit, Rebsiedlungszone, Genereller Gestaltungsplan<br />

03.06.2008 Baugesetz<br />

25.06.2008 Baugesetz, Zonenplan, Vorbereitung Bevölkerungsinformation<br />

19.08.2008 Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan 2'000 <strong>und</strong> 10'000, genereller<br />

Gestaltungsplan 1'000, Genereller Erschliessungsplan 2'000 <strong>und</strong> 10'000,<br />

Baugesetz, Bevölkerungsinformation<br />

02.09.2008 Nachbearbeitung der Gemeindeversammlung<br />

04.11.2008 Behandlung der Eingaben aus der Informationsauflage, Vorbereitung der<br />

Gemeindeversammlung am 16.12.2008<br />

02.12.2008 Entwicklung des Flächenverbrauchs 1977 – 2008; Baulandreserven <strong>und</strong><br />

Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre<br />

16.12.2008 Wachstumsfrage (im Zuge der Budgetgemeindeversammlung)<br />

17.03.2009 Besprechung Entscheid vom 16.12.2008; Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan<br />

2'000, Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan 10'000, Genereller<br />

Erschliessungsplan 2'000, Genereller Erschliessungsplan 10'000,<br />

Baugesetz, Auswertung der Einwände im Rahmen der ersten Informationsauflage<br />

05.05.2009 Gewerbezone, Rebsiedlungszone, Quellschutzbereiche, Freihaltebereiche<br />

/ Gärten im Dorf, Stellungnahmen zu Stallscheune Obrecht <strong>und</strong> Laube<br />

Gasthaus Traube, Bewirtschaftungsverträge (NHG-Verträge)<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 8<br />

22.06.2009 Waldausscheidung, Waldabstände, Gefahrenzonen; Konzept Erweiterung<br />

Gewerbezone; Bauland in Gewerbezone; Rebsiedlungszone; Gärten,<br />

Freihaltebereiche; Quartierplanpflicht Redigägger; ZöBA; Schutz<br />

Laube bei Gasthof Traube<br />

25.08.2009 Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellschutzzonen; Gefahrenzonen; Hotelzone; Baugesetz;<br />

Umfahrung West<br />

14.09.2009 Varianten Umfahrung <strong>Jenins</strong> Ost <strong>und</strong> Umfahrung <strong>Jenins</strong> West<br />

20.10.2009 Beratung Baugesetz<br />

17.11.2009 Kontrolle der Pläne, Beratung Baugesetz, Rebsiedlungszonen, Gefahrenzonen,<br />

Entwurf <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong><br />

01.12.2009 Entwurf <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong>; Schutzzonenausscheidungen<br />

23.02.2010 Verkehrsfragen; Bereinigung Baugesetz <strong>und</strong> Pläne; Sondernutzungszone<br />

Salisbungert<br />

2.3 Mitwirkung der Bevölkerung<br />

Am 27. August 2008 wurde die Bevölkerung im Zuge einer Gemeindeversammlung<br />

über den Stand der Ortsplanrevision informiert. Nach einer allgemeinen Einführung<br />

folgten Orientierungen über:<br />

- Gr<strong>und</strong>lagen der Ortsplanrevision<br />

- Anpassungen am Zonenplan<br />

- Anpassungen am Generellen Gestaltungsplan<br />

- Anpassungen am Generellen Erschliessungsplan<br />

- Anpassungen im kommunalen Baugesetz.<br />

Eine erste Informationsauflage wurde in der Zeit von 15.09.2008 bis 15.10.2008 mit<br />

Sprechst<strong>und</strong>en durchgeführt. An Sprechst<strong>und</strong>en in der Gemeinde hatte die Bevölkerung<br />

die Möglichkeit, sich genauer mit den Planungen auseinander zu setzen. Zum<br />

Teil waren sie mit der geplanten Bauzonenerweiterung nicht einverstanden, zum Teil<br />

wurden zusätzliche Einzonungsbegehren geäussert. Einwände wurden gegen bauliche<br />

Einschränkungen zu Gunsten des Denkmalschutzes vorgebracht. Weitere Einwände<br />

bezogen sich auf die Festsetzung von Hecken, eine Strasse im Bereich Caspärsch<br />

sowie den grossen Grenzabstand.<br />

Im Rahmen der Budgetgemeindeversammlung am 16.12.2008 wurde die Wachstumsfrage<br />

traktandiert. Die Bevölkerung entschied gegen eine Erweiterung der Bauzonen<br />

für Wohnbauland.<br />

An der Gemeindeversammlung vom 31. März 2010 wurde die Bevölkerung über den<br />

wesentlichen Inhalt der Vorprüfungsvorlage informiert (Änderungen gegenüber der<br />

Vorlage vom September 2008).<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 9<br />

3 Gr<strong>und</strong>lagen<br />

3.1 Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es<br />

Das Landschaftskonzept Schweiz zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft,<br />

fördert den Dialog zwischen Nutzern <strong>und</strong> Schützern der Landschaft <strong>und</strong> setzt<br />

verbindliche Ziele für die Umsetzung der raumwirksamen Aufgaben der B<strong>und</strong>esstellen.<br />

Der Gemeinde <strong>Jenins</strong> liefert das Landschaftskonzept Schweiz Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anregungen<br />

für ihre Planungen.<br />

3.2 Richtplanung<br />

Der Kantonale Richtplan (RIP2000) konkretisiert einerseits die Vorgaben des B<strong>und</strong>es,<br />

andererseits trifft er wesentliche Aussagen über die Erweiterung von Siedlungsgebieten<br />

(Erweiterungen von Siedlungsgebieten nur dort, wo Synergien mit bereits<br />

getätigten Infrastrukturinvestitionen erzielt werden, die Siedlungsqualität verbessert<br />

oder erhalten werden kann <strong>und</strong> wo ausgewiesene Nachfrage besteht) <strong>und</strong> im Bereich<br />

Naturschutz.<br />

Im Kantonalen Richtplan (RIP2000) sind für die Gemeinde <strong>Jenins</strong> folgende Objekte<br />

von Bedeutung:<br />

Tab. 1: Für die Gemeinde <strong>Jenins</strong> bedeutende Objekte im Kantonalen Richtplan<br />

Objekte Nr. Name Bedeutung Bemerkungen Stand der<br />

Koordination<br />

Flachmoore<br />

Amphibienlaichgebiete <br />

Schützenswerte<br />

Orte<br />

Stand 19. März 2010<br />

FM-467 Chrüzböden, Alp<br />

Ortasee<br />

FM-470 Obersäss, Alp<br />

Ortasee<br />

FM-471 Nördl. Obersäss,<br />

Alp Ortasee<br />

FM-472 Alpnova, Seewis<br />

i.P. <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong><br />

national Bestehendes Kleinkraftwerk<br />

<strong>und</strong> angepasstealpwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

gewährleistet<br />

national Bestehendes Kleinkraftwerk<br />

gewährleistet<br />

national Angepasste alpwirtschaftliche<br />

Nutzung<br />

gewährleistet<br />

national Gemäss RB keine<br />

Wasserentnahme für<br />

KW <strong>Jenins</strong> zulässig<br />

AM-386 Siechenstuden national Enthält weitere Naturschutzfläche<br />

W-16<br />

01.SO.06 Ort: Historischer<br />

Ortskern <strong>Jenins</strong><br />

Freihaltebereich:<br />

Südansicht (Rebberge)<br />

national<br />

Ausgangslage<br />

Naturschutzzone<br />

(NSZ)<br />

Festsetzung<br />

Ausgangslage<br />

(NSZ)<br />

Festsetzung<br />

Ausgangslage<br />

(NSZ)


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 10<br />

Es wurden die generellen Schutzzonen für die Trinkwasserversorgung sowie Trinkwasserbrunnen<br />

entlang von Wanderwegen <strong>und</strong> Quellen der Alpen ausgeschieden. Die<br />

Trinkwasserversorgung der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wird aus Quellen aus dem Gebiet Ochsenberg-Fadella<br />

gespiesen. Da die Schüttungen nicht immer ausreichen, ist das Leitungsnetz<br />

mit der Gemeinde Maienfeld verb<strong>und</strong>en. Entlang des Wanderwegenetzes<br />

gibt es Trinkwasserbrunnen, die jeweils durch eigene kleine Quellen gespiesen werden.<br />

Die Alpen Obersäss, Mittelsäss <strong>und</strong> Heuberg besitzen ebenfalls eigene Quellen.<br />

Neue Wasserfassungen <strong>und</strong> Sanierungsmassnahmen sind beabsichtigt.<br />

Schliesslich enthält der Regionale Richtplan „Landschaft <strong>und</strong> Siedlung“ von Juni<br />

2005 wichtige Gr<strong>und</strong>sätze, welchen im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> ebenfalls Rechnung<br />

getragen werden soll. Unter anderem werden die Gemeinden in diesem aufgefordert,<br />

den Erhalt der charakteristischen Landschaftselemente sicher zu stellen (Kapitel 2.3),<br />

im Zonenplan allfällige Erweiterungen der Rebflächen zu berücksichtigen (Kapitel 2.4),<br />

die Aufwertung der Gewässer zu prüfen (Kapitel 2.5) sowie die örtlichen Erholungskonzepte<br />

im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong>srevision umzusetzen (Kapitel 2.6).<br />

3.3 Rechtskräftige Nutzungsplanung<br />

Die rechtskräftige Nutzungsplanung konnte eine weitgehend kompakte Siedlungsstruktur<br />

in <strong>Jenins</strong> sichern. Auf Basis der rechtskräftigen Nutzungsplanung erfolgte die Entwicklung<br />

der Gemeinde im Wesentlichen entlang des Strassen- <strong>und</strong> Wegenetzes. Das<br />

Wegenetz bildete schon in früheren Zeiten das Gerüst der Siedlung <strong>und</strong> ist es somit<br />

auch heute noch. Weiters trug die Nutzungsplanung dazu bei, dass wertvolle Freiräume<br />

erhalten blieben <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong> nach wie vor durch eine Vernetzung von Siedlung <strong>und</strong><br />

Landschaft charakterisiert ist. Nicht sachgerechte Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten führten in<br />

den letzten Jahren allerdings dazu, dass charakteristische Bauten verloren gingen.<br />

Auch manche Wingertmauern wurden abgetragen. Dem im Leitbild festgehaltenen<br />

Ziel, Dorfcharakter, Dorfbild <strong>und</strong> Identität zu bewahren, konnte demnach nicht in optimaler<br />

Weise entsprochen werden.<br />

3.4 Leitbild: Räumliche Entwicklung<br />

Im Juni 2006 stimmte die Gemeindeversammlung dem <strong>Jenins</strong>er Leitbild als Führungsinstrument<br />

des Gemeinderates zu. Es wurde in drei Workshops erarbeitet <strong>und</strong> legt<br />

Stossrichtungen <strong>und</strong> Strategien für die Gemeindeentwicklung fest.<br />

Als Schwerpunktthemen kristallisierten sich heraus:<br />

- Gesellschaft / Wirtschaft: Dorfentwicklung, Zusammenarbeit / Fusion<br />

- Raumordnung / Umwelt: Siedlungsentwicklung, Ortsbildgestaltung<br />

- Verkehr / Erschliessung: Dorferschliessung, Sicherheit, Parkierung<br />

- Wohlfahrt / Ausstattung: Begegnungsraum Jung / Alt, Vereine, Kommunikation /<br />

Information<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 11<br />

3.5 Überbauungsstand <strong>und</strong> Flächenverbrauch<br />

Gegenwärtig sind in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> r<strong>und</strong> 88 % der Fläche in der Bauzone überbaut.<br />

Der Überbauungsgrad ist in der Dorfzone am höchsten. Im Februar 2010 waren<br />

hier insgesamt 95 % der Flächen überbaut, in der Dorferweiterungszone waren es 77<br />

% <strong>und</strong> in der Wohnzone 2 r<strong>und</strong> 90 % der Flächen.<br />

Tab. 2: Stand der Überbauung im Februar 2010<br />

Nutzungszone<br />

Stand 19. März 2010<br />

Bauzone total überbaut nicht überbaut<br />

in m 2 in m 2 in % in m 2 in %<br />

Dorfzone 42.767 40.541 95 2.226 5<br />

Dorferweiterungszone 40.937 31.493 77 9.444 23<br />

Wohnzone 2 93.269 83.805 90 9.464 10<br />

Total 176.973 155.839 88 21.134 12<br />

Da für das Jahr 1995 keine exakten Daten über die Fläche der einzelnen Nutzungszonen<br />

vorliegen, können keine m 2 -genauen Gegenüberstellungen des Standes der<br />

Überbauung 1995 <strong>und</strong> 2010 erfolgen. Die statistische Auswertung zeigt, dass die Bautätigkeit<br />

zwischen 1995 <strong>und</strong> 2010 in der Dorferweiterungszone am stärksten war. In<br />

dieser Zone waren 1995 53 % der Fläche noch nicht überbaut, im Jahr 2010 waren es<br />

nur noch 23 %.<br />

Der Baulandverbrauch entsprach in der Zeit von 1995 bis 2010 demnach durchschnittlich<br />

r<strong>und</strong> 2.000 m 2 pro Jahr.<br />

Gegenwärtig betragen die Nutzungsreserven noch 12 % der Fläche in der Bauzone.<br />

Diese Fläche befindet sich hauptsächlich in der Dorferweiterungszone. Für fast alle<br />

dieser Flächen besteht Quartierplanpflicht.<br />

Für die Gebiete Cacarola, Oberdorf, Plaz, Sonne <strong>und</strong> Hinterwald liegen rechtskräftige<br />

Quartierpläne vor. Im Gebiet Oberdorf ist eine Überbauung realisiert worden. In den<br />

übrigen QP-Gebieten sind ebenfalls einzelne Bauten erstellt worden oder im Bau.<br />

Tab. 3: Stand der Überbauung 1995 <strong>und</strong> 2010 im Vergleich<br />

Nutzungszone<br />

überbaut in % nicht überbaut in %<br />

1995 2010 1995 2010<br />

Dorfzone 85 95 15 5<br />

Dorferweiterungszone 47 77 53 23<br />

Wohnzone 2 76 90 24 10


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 12<br />

R<strong>und</strong> 96 % der nicht überbauten Bauzonen sind gegenwärtig (Stand Februar 2010)<br />

ganz oder teilweise erschlossen. Die Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone sind gänzlich<br />

erschlossen.<br />

Tab. 4: Erschliessungsstand der nicht überbauten Bauzonen 2010<br />

Nutzungszone<br />

Stand 19. März 2010<br />

total nicht<br />

überbaut<br />

voll erschlossen<br />

teilweise<br />

erschlossen<br />

nicht erschlossen<br />

in m 2 in m 2 in % in m 2 in % in m 2 in %<br />

Dorfzone 2.226 1.041 47 1.185 53 0 0<br />

Dorferweiterungszone 9.444 3.511 37 5.933 63 0 0<br />

Wohnzone 2 9.464 5.443 58 3.292 35 729 8<br />

Total 21.134 9.995 47 10.410 49 729 3<br />

Baureife Gr<strong>und</strong>stücke sind unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke deren sofortige Bebauung möglich<br />

ist. In der Dorfzone sind gegenwärtig 28 % der nicht überbauten Flächen baureif. In<br />

der Wohnzone 2 sind es 82 %, in der Dorferweiterungszone 49 %.<br />

Insgesamt können fast zwei Drittel der Flächen gegenwärtig einer sofortigen Bebauung<br />

zugeführt werden.<br />

Tab. 5: Stand der Baureife der nicht überbauten Bauzonen 2010<br />

Nutzungszone baureif<br />

in 5 Jahren<br />

baureif<br />

in m 2 in % in m 2 in %<br />

Dorfzone 625 28 1.601 72<br />

Dorferweiterungszone 4.583 49 4.861 51<br />

Wohnzone 2 7.724 82 1.740 18<br />

Total 12.932 61 8.202 39<br />

Eine Möglichkeit zur Siedlungsverdichtung bietet insbesondere der Umbau von ungenutzten<br />

Ökonomiegebäuden. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um ehemalige<br />

Ställe. Im Jahr 1995 betrugen die Nutzungsreserven durch einen Ausbau solcher ungenutzter<br />

Ökonomiegebäude in der Dorfzone r<strong>und</strong> 5.000 m 2 . Gegenwärtig gibt es noch<br />

zehn Ställe, bei denen eine Umnutzung denkbar wäre. Das heisst, die Nutzungsreserven<br />

durch den Umbau von ungenutzten Ökonomiegebäuden sind in dieser Zeit um<br />

r<strong>und</strong> zwei Drittel gesunken.


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 13<br />

3.6 Inventare<br />

<strong>Jenins</strong> verfügt über ein Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventar sowie ein Siedlungsinventar,<br />

die beide Anfang der 90er Jahre erstellt wurden. Das historische Ortsbild von<br />

<strong>Jenins</strong> ist auf der Liste der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild<br />

von nationaler Bedeutung eingetragen.<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventare<br />

Im Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventar sind Flachmoore nationaler, regionaler <strong>und</strong><br />

lokaler Bedeutung, besondere Waldstandorte regionaler Bedeutung, Trockenrasen<br />

nationaler, regionaler <strong>und</strong> lokaler Bedeutung, Feldgehölze, Hecken, Obstgärten, Kleinstandorte<br />

im Rebgebiet sowie kleinflächige Trockenstandorte lokaler Bedeutung kenntlich<br />

gemacht. Die Aufnahmen für das Inventar erfolgten im August 1992.<br />

In der Zwischenzeit wurden weitere schützenswerte Objekte im Kantonalen Richtplan<br />

(RIP 2000) festgelegt <strong>und</strong> das nationale Inventar für Trockenwiesen <strong>und</strong> –weiden erstellt<br />

(Schutzverordnung, am 1. Februar 2010 in Kraft getreten).<br />

Siedlungsinventar<br />

Das Siedlungsinventar stammt aus dem Jahr 1993. Hervorgehoben wird in diesem die<br />

Prägung der Grobstruktur von <strong>Jenins</strong> durch die Anlage des ländlichen Wegenetzes,<br />

der hohe Vernetzungsgrad zwischen Siedlung <strong>und</strong> Landschaft, der reich strukturierte<br />

öffentliche <strong>und</strong> halböffentliche Gassenraum sowie der hohe Stellenwert der Holzbauweise<br />

für das Ortsbild, wenngleich in <strong>Jenins</strong> die Steinbauweise vorherrscht.<br />

Gemäss Siedlungsinventar soll die Siedlung in Form einer Strassensiedlung weitergeführt<br />

<strong>und</strong> ergänzt werden. Empfohlen wird zudem die Erhaltung der bestehenden<br />

Grünräume innerhalb der Siedlung als zusammenhängende Flächen, die Erhaltung<br />

der bestehenden Struktur des öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen Gassenraumes sowie<br />

die Förderung der Holzbauweise beim Umbau oder Ersatz von Stallscheunen <strong>und</strong><br />

Schöpfen.<br />

ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz)<br />

Das ISOS, das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, unterscheidet<br />

zwischen Ortsbildern von lokaler, regionaler <strong>und</strong> nationaler Bedeutung.<br />

Der historische Ortskern von <strong>Jenins</strong> ist Bestandteil der Bestandsaufnahme des B<strong>und</strong>esamtes<br />

für Kultur <strong>und</strong> als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 14<br />

3.7 Landwirtschaft<br />

Die Landwirtschaftszone wurde reduziert. An die heutige Gewerbezone angrenzende<br />

Flächen der Landwirtschaftszone wurden neu als Gewerbezone eingezont. Dadurch<br />

gehen zum Teil Fruchtfolgeflächen verloren. Im Gebiet Chrüzli erfolgt eine Standortabklärung<br />

für eine Sondernutzung. Sie würde auf landwirtschaftlichem Kulturland realisiert<br />

werden.<br />

In den letzten Jahren <strong>und</strong> Jahrzehnten sind vier landwirtschaftliche Betriebe der Gemeinde<br />

<strong>Jenins</strong> ausgesiedelt. Gegenwärtig befinden sich noch zwei landwirtschaftliche<br />

Betriebe innerhalb der Bauzone. Aus betrieblichen Überlegungen steht eine Aussiedlung<br />

dieser beiden verbleibenden Betriebe nicht zur Diskussion, auch wenn die Verhältnisse<br />

eingeengt sind.<br />

Mit der Schaffung einer Rebsiedlungszone wird auf das Bedürfnis von Weinbaubetrieben<br />

reagiert, ein höheres Raumangebot für Bauten <strong>und</strong> Anlagen für die Bewirtschaftung<br />

der Rebberge zur Verfügung zu haben. Die als Bauzone geltende Rebsiedlungszone<br />

kann nur innerhalb oder am Rande der Bauzone festgelegt werden. An drei<br />

Standorten in der Gemeinde wurde eine solche Rebsiedlungszone ausgeschieden.<br />

Abb. 1: Rebsiedlungszonen<br />

Legende<br />

Rebsiedlungszonen<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 15<br />

3.8 Wald<br />

Der Wald wurde als informativer Planinhalt in den Zonenplan übertragen. Die Abgrenzung<br />

erfolgte vom Amt für Wald – entlang der Bauzonen (Erweiterung der Gewerbezone<br />

Siechenstuden) - in einem Waldfeststellungsverfahren. Im Zuge dessen wurden<br />

Hecken im Bereich Rädigägger <strong>und</strong> im Gewerbegebiet als Wald festgesetzt.<br />

Im bisher gültigen Zonen- <strong>und</strong> Generellen Gestaltungsplan der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wurde<br />

neben einer Forstwirtschaftszone Wald auch eine Forstwirtschaftszone Waldweide,<br />

jeweils gestützt auf Art. 47 Waldgesetz, ausgewiesen. Nach der <strong>Revision</strong> werden die<br />

bislang als Waldweide ausgeschiedenen Flächen entweder als Landwirtschaftszone<br />

(KRG Art. 32) oder als Wald festgesetzt.<br />

Für die Parzellen 97, 709 <strong>und</strong> 756 (Caspärsch) wird ein verminderter Waldabstand<br />

festgelegt (5 m). Damit können diese Parzellen besser einer Überbauung zugeführt<br />

werden <strong>und</strong> es wird Bauland zur Verfügung gestellt, ohne neue Flächen dafür einzonen<br />

zu müssen. Dies entspricht dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung.<br />

Ein verminderter Waldabstand von 10 m ist auch im Gebiet Siechenstuden für die erweiterte<br />

Gewerbezone notwendig, damit eine rationelle Ausnutzung der Restflächen<br />

zwischen Wald <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong>erstrasse möglich ist. Zum Schutz des Waldrandes wird die<br />

Erschliessungsstrasse entlang des Waldes festgelegt. Dies ermöglicht auch die rationellste<br />

Überbauung des Gr<strong>und</strong>stückes.<br />

3.9 Gefahrenzonen<br />

Im Bereich Selvirüfe (Siedlungsraum) erfolgte eine Ausdehnung der Zonen mit mittlerer<br />

<strong>und</strong> hoher Gefährdung. Diese Verschärfung wurde mit dem gegenwärtigen<br />

schlechten Zustand der Sperren des Alpbachs auf der Höhe von 1.400 bis 1.740 m<br />

ü.M. begründet. Auf der Wiese Bovel wurde die Zone mit mittlerer Gefährdung ausgedehnt,<br />

da der Geschiebesammler im Pardellbächli für grössere Ereignisse (100-jährig<br />

<strong>und</strong> mehr) ein zu kleines Rückhaltevolumen aufweist.<br />

Keine Änderungen gab es bei der Gefahrenzone Steinschlag am Hangfuss des<br />

Caspätsch Waldes <strong>und</strong> des Hinterwaldes.<br />

3.10 Generelle Schutzzonenausscheidung Quellen<br />

Die Gewässerschutzzonen wurden gemäss dem Fachgutachten zur generellen<br />

Schutzzonenausscheidung der Trinkwasserversorgung (Bericht Nr. 6147, Bonanomi<br />

AG, geologische Beratungen, 30. 6. 2009) in den Zonenplan übernommen. Sie sind<br />

mit den Ausscheidungen in der Gemeinde Maienfeld abgestimmt.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 16<br />

3.11 Baugesetz<br />

Seit der <strong>Revision</strong> des Kantonalen Raumplanungsgesetzes 2005 sind einzelne Bereiche,<br />

die zuvor in den Baugesetzen der Gemeinden beinhaltet waren, auf kantonaler<br />

Ebene geregelt.<br />

Dies betrifft insbesondere Verfahren <strong>und</strong> Instrumente der Orts- <strong>und</strong> Quartierplanung,<br />

die Baubewilligungspflicht sowie allgemeine Bauvorschriften. Demnach war erforderlich,<br />

das Baugesetz von <strong>Jenins</strong> entsprechend zu überarbeiten. Dies erfolgte in Anlehnung<br />

an das Baugesetz Malans. Malans ist in seiner Struktur mit <strong>Jenins</strong> vergleichbar<br />

<strong>und</strong> hat bereits im Jahr 2008 eine Anpassung seines Baugesetzes an das Musterbaugesetz<br />

des Kantons Graubünden vorgenommen. Das Musterbaugesetz für Bündner<br />

Gemeinden (MBauG 07) der Bündner Vereinigung für Raumplanung stellt eine Arbeitsgr<strong>und</strong>lage<br />

für die Ausgestaltung eines eigenen, auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittenen<br />

Baugesetzes dar.<br />

Aussagen zur Forstwirtschaftszone werden künftig ebenfalls nicht mehr Bestandteil<br />

des Baugesetzes von <strong>Jenins</strong> sein. Die Forstwirtschaftszone wird seit 1995 im Waldgesetz<br />

geregelt.<br />

Im neuen Baugesetz in <strong>Jenins</strong> wird die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung<br />

festgelegt. Dies soll neben anderen Massnahmen die Qualität der Architektur<br />

in der Gemeinde erhalten bzw. verbessern.<br />

Neu eingeführt werden eine Rebsiedlungszone sowie eine Zone mit erhaltenswerter<br />

Flora <strong>und</strong> Fauna als Ersatz für die bestehende Naturschutzzone. Die zulässige Wohnfläche<br />

in der Hotelzone Bündte wird erhöht. Zur Verbesserung der Baulandmobilität<br />

werden der Gemeinde im neuen Baugesetz ein Kaufsrecht von Bauland oder die Möglichkeit<br />

zu anderen wirksamen Massnahmen eingeräumt.<br />

Der Ortsbildschutz wird durch Anpassungen des Hofstattrechtes, die Festlegung eines<br />

Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong> Platzräume <strong>und</strong> einer<br />

weiteren Spezifizierung der Freihaltebereiche optimiert. Mehr Handlungsspielraum hat<br />

die Gemeinde künftig wenn es darum geht, Gestaltungsobjekte zu sichern (geschützte,<br />

erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />

<strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen <strong>und</strong> Pflanzen).<br />

Die kommunalen Bauvorschriften sind im grossen <strong>und</strong> ganzen an das Musterbaugesetz<br />

angepasst.<br />

Ausführlichere Gestaltungsvorschriften gibt es künftig bei Dächern. Neu geregelt sind<br />

Energieanlagen; Terrainveränderungen, Böschungen <strong>und</strong> Mauern; Satellitenempfangsanlagen<br />

sowie Solaranlagen.<br />

Um die Gestaltung im Dorfkern zu verbessern hat die HTW Chur im Auftrag der Gemeinde<br />

einen Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung für<br />

die Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 17<br />

4 Bodennutzung<br />

4.1 Allgemein<br />

Gemäss Art. 15 des Raumplanungsgesetzes umfassen Bauzonen jenes Land, das<br />

sich für die Überbauung eignet <strong>und</strong> weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert<br />

15 Jahren benötigt <strong>und</strong> erschlossen wird.<br />

Im Sinne der Zielsetzung des Raumplanungsgesetzes, eine haushälterische Bodennutzung<br />

anzustreben, zielt auch der Kantonale Richtplan auf die Minimierung des Bodenverbrauchs<br />

durch eine massvolle <strong>und</strong> gezielte Erweiterung des Siedlungsgebiets.<br />

Einer der wesentlichsten Schwerpunkte hierfür ist die Siedlungsentwicklung nach innen<br />

bzw. die Verdichtung in lockerer überbauten Gebieten.<br />

Erweiterungen des Siedlungsgebietes sollen laut kantonalem Richtplan dort vorgenommen<br />

werden, wo Synergien mit bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht<br />

werden, wo die Siedlungsqualität verbessert oder erhalten werden kann <strong>und</strong> wo eine<br />

ausgewiesene Nachfrage besteht. Die zusätzliche Umweltbelastung soll gesamthaft<br />

möglichst gering gehalten werden.<br />

Der kantonale Richtplan nennt folgende Anforderungen, an die Erweiterungen des<br />

Siedlungsgebietes geb<strong>und</strong>en sind:<br />

• Leitbild, Zielvorstellungen<br />

• In städtischen Räumen / Agglomerationen <strong>und</strong> Tourismusräumen: Abstimmung<br />

auf regionales Siedlungskonzept (für das Bündner Rheintal liegt noch kein Siedlungskonzept<br />

vor; wesentliche Aussagen zur Siedlungsentwicklung finden sich<br />

allerdings im Agglomerationsprogramm Chur <strong>und</strong> Umgebung)<br />

• Bedarfsnachweis (Nutzungsreserven, künftiger Bedarf)<br />

• Gestaltungs- <strong>und</strong> Erschliessungskonzept<br />

• Keine anderen überwiegenden Interessen berührt (schutzwürdige Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsobjekte, Ortsbilder, Kulturobjekte, Gefahrengebiete, u.a.)<br />

• Nachweis über die Verfügbarkeit des Baulandes.<br />

Für neu einzuzonende Gebiete ist der Nachweis zu erbringen, dass sie verfügbar sind<br />

(Kaufrechtsvertrag, evt. Mehrwertabschöpfung).<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 18<br />

4.2 Nachweis der haushälterischen Bodennutzung<br />

<strong>Jenins</strong> strebt in seinem Leitbild ein Wachstum um r<strong>und</strong> 0.5 % pro Jahr an. Im Rahmen<br />

einer Gemeindeversammlung im Dezember 2008 sprachen sich die StimmbürgerInnen<br />

gegen neue Einzonungen in der Gemeinde aus.<br />

Die für ein Bevölkerungswachstum von r<strong>und</strong> 0.5 % notwendige Wohnfläche kann in<br />

<strong>Jenins</strong> durch eine Siedlungsentwicklung nach innen, d.h. eine intensivere Ausnützung<br />

der bestehenden Siedlungsflächen, gewährleistet werden. Hierfür stehen in <strong>Jenins</strong> drei<br />

Möglichkeiten zur Verfügung: eine Umnutzung von ehemaligen Ökonomiegebäuden,<br />

die Überbauung bislang unbebauter Flächen oder der Abbruch bestehender Bauten<br />

<strong>und</strong> ein Neubau mit höherer Ausnützung.<br />

Umnutzung ehemaliger Ökonomiegebäude<br />

Eine Siedlungsentwicklung nach innen ist in <strong>Jenins</strong> u.a. durch eine Umnutzung von<br />

ehemaligen Ökonomiegebäuden realisierbar. Hierbei handelt es sich vor allem um<br />

Ställe. Dies ist allerdings im Hinblick auf die Erhaltung des Ortsbildes nur bedingt möglich.<br />

Im Zeitraum 1977 bis 2009 wurden in <strong>Jenins</strong> zwölf Ställe umgebaut. Gegenwärtig<br />

gibt es noch zehn Ställe, bei denen eine Umnutzung denkbar wäre. Die Bruttogeschossfläche<br />

pro Stall beträgt durchschnittlich zwischen 180 <strong>und</strong> 200 m 2 .<br />

Überbauung bislang unbebauter Flächen<br />

Weiters kommt zur Deckung des zusätzlichen Baulandbedarfs eine Überbauung noch<br />

unbebauter Flächen in bereits eingezonten Gebieten in Frage. Gegenwärtig sichern in<br />

zwei Bereichen der Gemeinde Quartierpläne eine geordnete <strong>und</strong> haushälterische Nutzung<br />

des Bodens. Die Verminderung des Waldabstandes ermöglicht im Bereich<br />

Caspärsch die Überbauung von drei Gr<strong>und</strong>stücken.<br />

Durch die Umnutzung von Ställen <strong>und</strong> die Bebauung bislang unbebauter oder nur zum<br />

Teil bebauter Parzellen könnte bei einem Wachstum von max. 0.5 % pro Jahr der<br />

künftige Baulandbedarf gedeckt werden. Eine Neueinzonung von Bauflächen wäre<br />

demnach nicht erforderlich. Ein grosser Unsicherheitsfaktor ist allerdings die Verfügbarkeit<br />

dieser knappen Reserven.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 19<br />

4.3 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnflächenentwicklung<br />

a. Bevölkerungs- <strong>und</strong> Haushaltsentwicklung<br />

Die Bevölkerung in <strong>Jenins</strong> ist nach einem Rückgang in den 60er Jahren in den letzten<br />

Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Es ist zu erwarten, dass dieser Trend aufgr<strong>und</strong><br />

der attraktiven Wohnlage <strong>und</strong> guten Erreichbarkeit von Chur, Landquart <strong>und</strong><br />

Sargans aus, gr<strong>und</strong>sätzlich anhält <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong> auch in den kommenden Jahren zu einem<br />

beliebten Wohnort zählt.<br />

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung 1950 - 2008<br />

Zur gleichen Zeit ist - wie die folgende Tabelle veranschaulicht - die durchschnittliche<br />

Haushaltsgrösse (Personen pro Haushalt) gesunken <strong>und</strong> die durchschnittliche Wohnfläche<br />

(Wohnfläche pro Kopf) gestiegen. Die sinkende Haushaltsgrösse ist zum einen<br />

mit der geringeren Kinderzahl verb<strong>und</strong>en, zum anderen mit neuen Lebensformen<br />

(„Versingelung“ der Gesellschaft). Der Anstieg der durchschnittlichen Wohnfläche pro<br />

Person ist auf steigende Einkommensverhältnisse <strong>und</strong> ebenfalls auf neue Lebensformen<br />

zurückzuführen. Auch hier ist keine Trendumkehr, sondern eher im Gegenteil eine<br />

Zunahme der Wohnfläche pro Kopf zu erwarten.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 20<br />

Tab. 6: Bevölkerungs- <strong>und</strong> Haushaltsentwicklung:<br />

Stand 19. März 2010<br />

1950 1960 1970 1980 1990 2000 2006 2008 2017 1<br />

Bevölkerung a 461 398 468 557 654 746 787 843 1.000<br />

Haushaltsgrösse b - - - 2.7 2.6 2.4<br />

Haushalte c - - - 688 805 1.097<br />

Durchschnittliche<br />

Wohnfläche d<br />

- - - 34m 2 - 44m 2<br />

a – c Eidgenössische Volkszählungen, Angaben für <strong>Jenins</strong><br />

d B<strong>und</strong>esamt für Wohnungswesen (Hg.): Siedlungswesen Schweiz, Schriftenreihe Wohnungswesen,<br />

Band 78, Grenchen, durchschnittliche Angaben für die Schweiz<br />

1 Zielgrösse laut Leitbild<br />

Das Leitbild sieht eine Zunahme der Bevölkerung um 0.5 % bis 1.0 % pro Jahr vor. Im<br />

Laufe des Prozesses zur <strong>Ortsplanung</strong>srevision ergab sich die Zielsetzung, ein moderates<br />

Wachstum von 0.5 % pro Jahr anzustreben <strong>und</strong> eine Bevölkerung von r<strong>und</strong> 1.000<br />

EinwohnerInnen im Jahr 2017 anzupeilen.<br />

b. Baulandentwicklung<br />

Zwischen 1977 <strong>und</strong> 2008 wurden insgesamt 47.010 m 2 der Bauzonen überbaut. Im<br />

Schnitt ergibt das ca. 1.567 m 2 pro Jahr. Schreibt man diesen Wert für die nächsten 15<br />

Jahre fort, so ergäbe dies einen Bedarf von 23.505 m 2 Bauland.<br />

Tab. 7: Baulandreserven 2008<br />

Ganze Parzelle nicht überbaut<br />

1977/2008 Mobilisierungsgrad Baulandreserven<br />

für die nächsten<br />

15 Jahre<br />

16.700 m 2 80 % 13.360 m 2<br />

Teilparzelle nicht überbaut 12.080 m 2 50 % 6.040 m 2<br />

Nicht überbaute Fläche 28.780 m 2 19.400 m 2<br />

1977/2008 Überbaute Fläche<br />

pro Jahr<br />

Flächenbedarf<br />

für die nächsten<br />

15 Jahre<br />

Überbaute Fläche 47.010 m 2 1.567 m 2 23.505 m 2<br />

Ställe umgebaut 12


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 21<br />

Die Bevölkerung stieg in zwischen 1977 <strong>und</strong> 2008 um 312 EinwohnerInnen. Bei einer<br />

überbauten Fläche von 47.010 m 2 innerhalb dieser 31 Jahre ergibt dies eine Fläche<br />

von r<strong>und</strong> 151 m 2 , die in <strong>Jenins</strong> pro neuem Einwohner überbaut wurde.<br />

Die nicht überbaute Fläche betrug im Jahr 2008 28.780 m 2 . Diese Fläche ist aber nicht<br />

vollständig mobilisierbar. Wird die Annahme getroffen, dass Flächen, bei welchen die<br />

gesamte Parzelle nicht überbaut ist, zu 80 % verfügbar sind, <strong>und</strong> Flächen, bei welchen<br />

Teilparzellen nicht überbaut sind, zu 50 % verfügbar sind, so ergibt dies eine Baulandreserve<br />

von ca. 19.400 m 2 .<br />

Abb. 3: Baulandreserven<br />

Steigt die Bevölkerung in jenem Ausmass, der sich als Trend in den letzten Jahren<br />

abzeichnete (Bedarf Trend), kann der Bedarf mit dem Angebot an mobilen Baulandreserven<br />

bis 2017 nicht gedeckt werden. Wenn eine Fortschreibung des Bevölkerungswachstums<br />

über einen längeren Zeitraum erfolgt (1950 – 2008) kann dem Bedarf (Bedarf<br />

Fortschreibung) nachgekommen werden.<br />

Wird, wie auf Wunsch der Bevölkerung in die Zielsetzung der Gemeinde aufgenommen,<br />

ein moderates Bevölkerungswachstum verfolgt, reichen die Baulandreserven<br />

knapp aus.<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 22<br />

In der folgenden Tabelle finden sich die Kapazitäten der jeweiligen Zone (Stand 2010).<br />

Tab. 8: Zonenkapazitäten 2010<br />

Zone Fläche in m 2<br />

Stand 19. März 2010<br />

Ausnützungsziffer<br />

Flächenbedarf<br />

pro EinwohnerIn EinwohnerInnen<br />

Dorfzone 2.226 1.0 151 m 2 15<br />

Dorferweiterungszone 9.444 0.6 1 151 m 2 38<br />

Wohnzone 2 9.464 0.5 1 151 m 2 32<br />

Total 21.134 85<br />

1 Ausnützungsziffer laut Zonenschema des Baugesetzes der Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />

4.4 Gewerbezone<br />

Die Gewerbezone umfasst gegenwärtig eine Fläche von 16.288 m 2 . Davon sind bereits<br />

13.132 m 2 , das entspricht 81 % der Fläche, überbaut. Die gesamte gegenwärtig nicht<br />

überbaute Fläche kann ihrem Erschliessungsstand nach einer sofortigen Bebauung<br />

zugeführt werden.<br />

Die Gemeinde sieht in ihrem Leitbild vor, weitere Kleinbetriebe anzusiedeln. Sie möchte<br />

dafür gute Rahmenbedingungen schaffen. Für eine Ansiedlung von r<strong>und</strong> fünf bis<br />

sieben weiteren Betrieben wäre eine Fläche von ca. 6.000 bis 7.000 m 2 erforderlich.<br />

Davon kann nur ein kleiner Teil des Flächenbedarfs durch heutige Nutzungsreserven<br />

abgedeckt werden. Demnach ist eine Einzonung erforderlich.<br />

Als Erweiterungsfläche werden primär die Parzellen 326, 385 <strong>und</strong> 388 im Nordwesten<br />

der heutigen Gewerbezone, direkt an diese anschliessend, herangezogen. Zwei weitere<br />

potentielle Erweiterungsflächen befinden sich auf der anderen Seite der Strasse, im<br />

Südosten der gegenwärtig bestehenden Gewerbezone. Insgesamt umfassen diese<br />

potentiellen Erweiterungsgebiete eine Fläche von r<strong>und</strong> 9’900 m 2 .<br />

Die Flächen im Südosten der gegenwärtigen Gewerbezone werden aus Gründen des<br />

Landschaftsbildes <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass es sich bei diesen um Fruchtfolgeflächen<br />

handelt, als sek<strong>und</strong>äres Erweiterungsgebiet betrachtet. Da für die Ansiedlung<br />

von r<strong>und</strong> drei bis vier weiteren Betrieben eine Fläche von ca. 5.000 bis 6.000 m 2 erforderlich<br />

wäre, d.h. etwas weniger als ein Drittel der potentiellen Erweiterungsfläche,<br />

kann der Bedarf sehr gut mit der direkt an die Gewerbezone anschliessenden Fläche<br />

gedeckt werden, insbesondere dann, wenn der Waldabstand in diesem Bereich verringert<br />

werden kann.<br />

Die Parzelle 391 wird als Gewerbezone bestehen bleiben. Für sie sollen künftig die<br />

gleichen Vorschriften (Bauordnung) wie in der übrigen Gewerbezone gelten.<br />

Die Erweiterung der Gewerbezone unterliegt der Quartierplanpflicht. Die Gemeinde<br />

wird die Parzellen 326, 385 <strong>und</strong> 388 kaufen <strong>und</strong> im Baurecht an Interessenten abgeben.


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 23<br />

Abb. 4: Gewerbezone <strong>und</strong> Erweiterungsfläche<br />

Die Überbauung der Gewerbezone ist in mehreren Varianten denkbar.<br />

Abb. 5: Mögliche Variante zur Überbauung der Gewerbezone<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 24<br />

4.5 Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

Die Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen ist heute 10.247 m 2 gross. 94 % der Zone<br />

(9.683 m 2 ) sind bereits überbaut bzw. werden genutzt.<br />

Nach der Rechtssprechung dürfen bei Zonen für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen auch<br />

über den <strong>Planungs</strong>horizont von zehn bis 15 Jahren hinausgehende öffentliche Bedürfnisse<br />

berücksichtigt werden.<br />

Gegenwärtig sind Bedarfsabklärungen für Schulraum, Vereine u.a. in Arbeit. Je nach<br />

den Ergebnissen ist mittelfristig eine Erweiterung der ZöBA notwendig. In der <strong>Revision</strong><br />

wird das Haus Hertner von der Dorfzone in die ZöBA umgezont.<br />

4.6 Spezielle Nutzungen<br />

Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone)<br />

An 2 Standorten wird eine Rebsiedlungszone angrenzend an das bestehende Baugebiet<br />

neu geschaffen: Pramalinis <strong>und</strong> Ausserdorf (Erweiterung eines bestehenden Rebbaubetriebs).<br />

In dieser dürfen Vollerwerbsbetriebe künftig in beschränktem Rahmen<br />

Bauten <strong>und</strong> Anlagen für die Bewirtschaftung der Rebzone errichten.<br />

Nach Erweiterung der Gewerbezone ist in diesem Gebiet ebenfalls der Bau einer Rebsiedlung<br />

in einer dafür vorgesehenen Rebisiedlungszone möglich.<br />

Für den bestehenden Rebbaubetrieb Eichholz (Gebäudegruppe) kann aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

isolierten Lage keine Rebsiedlungszone geschaffen werden. Die traditionellen Bauten<br />

<strong>und</strong> das Bedürfnis den Rebbaubetrieb erweitern zu können erfordert die Ausscheidung<br />

einer Dorfzone für diese Gebäudegruppe. Die Erschliessungsanlagen sind vorhanden.<br />

Standortabklärung für Sondernutzungszone<br />

Im Gebiet Chrüzli sind die Voraussetzungen gut, einen neuen Hotelbetrieb zu realisieren.<br />

Es wurde dazu eine Machbarkeitsstudie mit Varianten durchgeführt. Der Standort<br />

befindet sich an bester Lage mit guter Aussicht in die Rebberge <strong>und</strong> ins Rheintal. Als<br />

exponierter Standort erfordert er eine gute <strong>und</strong> besondere Architektur. Die Erschliessungsanlagen<br />

sind weitgehend vorhanden oder können mit vernünftigem Aufwand<br />

realisiert werden. Gleichzeitig könnte der Parkplatz Chrüzli in den Hotelkomplex integriert<br />

werden. Die Verkehrsanbindung ist gut.<br />

Abb. 6: Mögliche Standorte Sondernutzungszone Chrüzli<br />

Variante 1 Variante 2<br />

Stand 19. März 2010


Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 25<br />

Ein weiterer möglicher Standort für eine Sondernutzungszone befindet sich im Gebiet<br />

Salisbungert. Der Salisbungert befindet sich seit der ersten <strong>Ortsplanung</strong> in einer Grünzone.<br />

Er ist von einer hohen, für <strong>Jenins</strong> typischen Mauer gefasst <strong>und</strong> wird landwirtschaftlich,<br />

kleine Flächen als Garten genutzt. Er hält den südlichen Dorfrand frei, insbesondere<br />

gewährleistet der Bungert die Freihaltung der Ansicht der stattlichen, geschützten<br />

Salis- <strong>und</strong> Sprecherhäuser. In der Fortsetzung der Häuserzeile gegen Südosten<br />

befinden sich auf den beiden Parzellen 114 <strong>und</strong> 117 schlecht gestaltete Wohnbauten<br />

<strong>und</strong> Ökonomiegebäude. Sie verunstalten die heute sonst intakte <strong>und</strong> repräsentative<br />

Ansicht.<br />

Ansicht Dorfrand (Salishaus links), zusammengebaute Wohnhäuser <strong>und</strong> Ökonomiegebäude<br />

der Parzellen 114 <strong>und</strong> 117 (rechts)<br />

Der ortsbaulich <strong>und</strong> ortbildschutzmässig sensible Ort erfordert ein sorgfältiges Vorgehen.<br />

Es sind zur Zeit auch noch keine konkreten Nutzungsinteressen bekannt. Aufgr<strong>und</strong><br />

des Leitbildes stehen zwei Nutzungsinteressen an diesem Ort im Vordergr<strong>und</strong>:<br />

Wohnen für das Alter oder kleiner Hotelbetrieb. Die Erschliessung sollte von der alten<br />

Poststrasse her erfolgen. Eine Zufahrt ab der Unterdorfstrasse wäre wohl direkter, erfordert<br />

aber aus verkehrstechnischen Gründen eine breite Öffnung der schönen <strong>und</strong><br />

erhaltenswerten Bungertmauer <strong>und</strong> würde somit den typischen Strassen- <strong>und</strong> Bun-<br />

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 26<br />

gertcharakter zerstören. Dies erfordert den Einbezug des Parzellenteils Nr. 120 sowie<br />

der Parzellen 119 <strong>und</strong> 117 für die Erschliessungslösung.<br />

Abb. 7: Ausschnitt aus dem Generellen Gestaltungsplan, Salisbungert<br />

Eine Teilfläche der Grünzone sollte aus Gründen des Ortsbildschutzes freigehalten<br />

werden. Die genaue Grösse der freizuhaltenden Fläche muss aufgr<strong>und</strong> eines konkreten<br />

Projektes bestimmt werden. Wichtig ist die Freihaltung der Salis- <strong>und</strong> Sprecherhäuser<br />

sowie des südlichen Teils der Grünzone (siehe Raster unten für mögliche Baufläche<br />

<strong>und</strong> Sichtachsen). Eine Parkierung ist unter der Grünfläche gemäss Baugesetz<br />

zulässig. Es besteht die Möglichkeit an diesem Ort Ersatzparkflächen für Dorfbewohner<br />

<strong>und</strong> die Gemeinde zu schaffen. Auch der Baumbestand sollte möglichst geschont<br />

werden. Mit der bebaubaren Fläche (siehe roter Perimeter) sollte unter Einbezug der<br />

bebauten Flächen der Parzellen 114,117, 119 <strong>und</strong> 120 ein neuer, gut gestalteter Dorfabschluss<br />

entwickelt werden. Um dies zu ermöglichen, wird in der <strong>Ortsplanung</strong> ein<br />

Perimeter Sondernutzungszone festgelegt. Der Perimeter für die Sondernutzungszone<br />

ist behördenverbindlich. Auf der Gr<strong>und</strong>lage von Studien (evtl. Wettbewerb) wird eine<br />

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projektorientierte Nutzungs- <strong>und</strong> Gestaltungsplanung durchgeführt. Diese muss dem<br />

Stimmbürger zur Abstimmung vorgelegt werden.<br />

5 Siedlung <strong>und</strong> Gestaltung<br />

5.1 Allgemein<br />

Die Gemeinde <strong>Jenins</strong> zeichnet sich durch ihre hohe Lebensqualität <strong>und</strong> die gute Erreichbarkeit<br />

der Gemeinden Maienfeld, Bad Ragaz, Sargans, Landquart <strong>und</strong> Chur als<br />

Arbeitsstandorte aus. Der Vernetzungsgrad zwischen Siedlung <strong>und</strong> Landschaft ist<br />

hoch, der umgebende Naturraum besitzt grossen Erholungswert.<br />

Die das ursprüngliche Ortsbild prägenden Elemente entstammen grossteils der Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> dem Weinbau. Bauernhäuser, Stallscheunen, Gartenmauern, Hochstammobstgärten,<br />

Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten sowie Rebberge sind charakteristisch für <strong>Jenins</strong><br />

<strong>und</strong> wichtig für die Unverwechselbarkeit der Gemeinde.<br />

<strong>Jenins</strong> will die gute Wohnqualität erhalten, den hohen Vernetzungsgrad zwischen<br />

Siedlung <strong>und</strong> Landschaft weiterhin bewahren <strong>und</strong> die das Ortsbild prägenden typischen<br />

Elemente, die vor allem aus der landwirtschaftlichen <strong>und</strong> Weinbautradition<br />

stammen, schützen <strong>und</strong> pflegen. <strong>Jenins</strong> möchte sich auch künftig als Weinbaugemeinde<br />

positionieren. Im Leitbild der Gemeinde wird das Ziel „<strong>Jenins</strong> als Wein- <strong>und</strong><br />

Tagesausflugsort bekannt machen“ genannt.<br />

5.2 Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone<br />

Die hohe Wohnqualität der Gemeinde führte dazu, dass die Nachfrage nach Wohnraum<br />

besonders im letzten Jahrzehnt stark anstieg. Da <strong>Jenins</strong> generell einen sparsamen<br />

Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden anstrebt, wurde diese Nachfrage zum Teil durch<br />

den Umbau von für das Ortsbild charakteristischen Bauten (wie beispielsweise Stallscheunen<br />

<strong>und</strong> Bauernhäuser) gedeckt. Dadurch konnte zwar eine Verdichtung nach<br />

innen erzielt werden, es wurden aber für <strong>Jenins</strong> typische Bauten in der Dorfzone <strong>und</strong><br />

Dorferweiterungszone in einer Art umgebaut oder ersetzt, welche nicht der ortskerntypischen<br />

Bauweise entspricht. Diese Situation führte dazu, dass Umklassifizierungen im<br />

Generellen Gestaltungsplan vorgenommen werden mussten. Nicht jedes vormals als<br />

erhaltens- oder schützenswert ausgewiesene Gebäude kann nach einer Sanierung<br />

bzw. einer Erweiterung noch als solches eingestuft bleiben. Bei der Schaffung von Zufahrten<br />

bzw. im Zuge von Neu-, An- <strong>und</strong> Umbauten wurden einige erhaltenswerte<br />

Wingertmauern abgetragen. Damit ging an manchen Stellen nicht nur ein typischer<br />

Merkmalsträger der Gemeinde verloren, sondern auch ein wesentliches raumbildendes<br />

Element.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich <strong>Jenins</strong> zum Erhalt der Dorfcharakteristik<br />

bekennt (im Leitbild ist das Bestreben verankert, „Dorfcharakter, Dorfbild<br />

<strong>und</strong> Identität [zu] bewahren“), diese aber durch nicht sachgerechte Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten<br />

bedroht ist. Somit wurde es als notwendig erachtet, das heutige Erscheinungsbild<br />

des Dorfes einer genauen Analyse zu unterziehen <strong>und</strong> jene Elemente, die gegen-<br />

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 28<br />

wärtig vorgef<strong>und</strong>en werden können <strong>und</strong> für <strong>Jenins</strong> einzigartig <strong>und</strong> bestimmend sind, zu<br />

sichern.<br />

Um die Identität des Orts zu bewahren wurden im Gestaltungsplan schützenswerte<br />

Bauten von besonderer Qualität, schützenswerte Bauten, erhaltenswerte Bauten, wesentliche<br />

Baugestaltungslinien, erhaltenswerte Mauern, Hecken <strong>und</strong> Freihaltebereiche<br />

festgelegt sowie der Perimeter Genereller Gestaltungsplan angepasst. Im Gebiet Sonne<br />

wurde die Dorferweiterungszone verkleinert <strong>und</strong> der Dorfzone zugeführt. Das<br />

Weingut Eichholz wurde in die Dorfzone umgezont, um dem dort bestehenden Rebbetrieb<br />

eine massvolle Entwicklung zu ermöglichen. Ein Gestaltungsleitfaden gewährleistet<br />

den sorgfältigen Umgang mit dem Ortsbild <strong>und</strong> Umbauten. Der Gestaltungsleitfaden<br />

dient der Baubehörde als Wegleitung bei Um- <strong>und</strong> Neubauten im Dorfkern.<br />

Schützenswerte Bauten von besonderer Qualität<br />

Von besonderer Qualität sind die Kirche, das heute als Pfarrhaus dienende Patrizierhaus<br />

sowie die beiden Sprecherhäuser (Unteres <strong>und</strong> Oberes Sprecherhaus). Sie sind<br />

in ihrer Erscheinung <strong>und</strong> Substanz zu schützen. Deshalb wurden sie auch im neuen<br />

Gestaltungsplan als „schützenswerte Bauten von besonderer Qualität“ festgelegt.<br />

Schützenswerte Bauten<br />

Es stellte sich heraus, dass besonders Gebäude, die mit der ursprünglichen Nutzungsstruktur<br />

des Dorfes in engem Zusammenhang stehen, als identitätsstiftend<br />

wahrgenommen werden. Es sind abgesehen von bereits geschützten Gebäuden ausschliesslich<br />

funktionale Gebäude, die als wesentlich für den Dorfcharakter angesehen<br />

werden. Dazu zählen die Gewerbebauten, die aufgr<strong>und</strong> der Nutzung der Wasserkraft<br />

für Energiezwecke entlang des Baches errichtet wurden (Sägerei, Mühle), Bauernhäuser,<br />

EW-Häuser, zwei kleine Feuerwehrhäuser, Torkel <strong>und</strong> ein Waschhaus. Diese Gebäude<br />

wurden neu als „schützenswert“ klassifiziert.<br />

Erhaltenswerte Bauten<br />

Gebäude, die aufgr<strong>und</strong> ihrer spezifischen Struktur oder ihres Charakters erhalten werden<br />

sollen, wurden als „erhaltenswert“ klassifiziert.<br />

Zur Stallscheune Obrecht wurde eine Stellungnahme eingeholt. Aus dieser geht hervor,<br />

dass das Gebäude für das Dorfbild, dorfgeschichtlich <strong>und</strong> dorfsoziologisch bedeutend<br />

ist <strong>und</strong> auch bei der gegenwärtigen Positionierung der Gemeinde als Weinbaudorf<br />

eine wichtige Rolle spielt. Gemäss Gutachten ist es wesentlich, das Gesamtensemble<br />

(Stallscheune, Weinberg, Weinbergmauer, Wohnhaus) zu bewahren. Das Objekt<br />

erhält die Klassifizierung „erhaltenswert.“ Mit Blick auf eine spätere Umnutzung<br />

<strong>und</strong> den Erhalt der Dachfläche ist damit ein genügend grosser Spielraum für eine Umnutzung<br />

der Stallscheune gegeben.<br />

Gestaltungsleitfaden<br />

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Die HTW Chur hat ein Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung<br />

im Umgang <strong>und</strong> bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />

Baugestaltungslinien<br />

Räumliche Qualitäten werden durch Baugestaltungslinien gesichert. Es wurden im<br />

Wesentlichen die Baugestaltungslinien des bisher gültigen Generellen Gestaltungsplans<br />

übernommen <strong>und</strong> um jene Baugestaltungslinien ergänzt, die nach einer Umklassifizierung<br />

von Gebäuden zur Sicherung des Raumzusammenhanges notwendig wurden.<br />

Erhaltenswerte Mauern<br />

Einfriedungsmauern prägen das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild von <strong>Jenins</strong>. Ihre Bezeichnung<br />

als erhaltenswerte Mauern trägt dazu bei, dass Raumzusammenhänge bzw.<br />

Gassenzüge gesichert werden <strong>und</strong> vertraute Ansichten erhalten bleiben.<br />

Hecken<br />

Raumbildende Funktionen übernehmen auch die zahlreichen Hecken in der Gemeinde.<br />

Sie wurden im rechtskräftigen Zonenplan bezeichnet <strong>und</strong> an wenigen Orten ergänzt.<br />

Freihaltebereiche<br />

In der Dorfzone befinden sich noch einige Hochstammobst- sowie Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten.<br />

Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des landwirtschaftlich geprägten Dorfes<br />

dar. Nach Absprache mit den Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen wurden sie als Freihaltebereiche<br />

im Generellen Gestaltungsplan bezeichnet.<br />

Perimeter Genereller Gestaltungsplan<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Veränderungen der letzten Jahre <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit aktuellen<br />

Schutzzielen wurde der Perimeter Genereller Gestaltungsplan (Ortsbildschutzbereich)<br />

geringfügig angepasst.<br />

Die Erhaltung idenditätsstiftender Bauten, die Sicherung von Grünräumen, die Zugänglichkeit<br />

zu nahen Natur- <strong>und</strong> Erholungsräumen sowie der Verzicht auf eine weitere<br />

Einzonung trägt dazu bei, dass die Wohnqualität auch künftig gesichert ist.<br />

Im Baugesetz wurden Anpassungen der Dachvorschriften vorgenommen <strong>und</strong> Aussagen<br />

zur Einordnung von Energieanlagen getätigt.<br />

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Abb. 8: Genereller Gestaltungsplan<br />

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5.3 Wohnzone 2<br />

Die Wohnzone 2 wird nicht erweitert.<br />

6 Erschliessung<br />

6.1 Allgemein<br />

Bedingt durch die Tatsache, dass bis auf eine Erweiterung der Gewerbezone keine<br />

Einzonungen stattfinden, sind keine wesentlichen Massnahmen im Bereich der Erschliessung<br />

notwendig.<br />

6.2 Verkehrsanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />

Wenngleich die engen Querschnitte an manchen Stellen Ausweichmanöver notwendig<br />

machen, ist die Erschliessung durch den motorisierten Verkehr auch weiterhin gewährleistet.<br />

Die Möglichkeit, mit einer Umfahrungsstrasse den nördlichen Ortsteil <strong>und</strong> den<br />

Verkehr auf die Alp besser zu erschliessen, wurde geprüft (siehe Verkehrsstudie mit<br />

Varianten). Das geringe Verkehrsaufkommen für den oberen Dorfteil, die Zerschneidung<br />

der intakten Landschaft <strong>und</strong> die hohen Kosten rechtfertigen die Realisierung einer<br />

Umfahrung nicht. Für den Alpverkehr lässt sich mit dem Bau einer kurzen Verbindung<br />

eine Lösung finden, welche weitgehend die bestehenden Wege nutzt.<br />

Stündlich verkehrt je ein Bus nach Landquart <strong>und</strong> Maienfeld. Da er gut mit der Bahn<br />

vertaktet ist, ist die Anbindung an wichtige Zentren gewährleistet.<br />

Sammel- <strong>und</strong> Erschliessungsstrassen<br />

In der Dorf- <strong>und</strong> Dorferweiterungszone finanziert die Gemeinde Sammelstrassen A zu<br />

100 %. Ausserhalb dieser Zonen liegt der finanzielle Beitrag der Gemeinde an Sammelstrassen<br />

B je nach dem öffentlichen Interesse zwischen 30 <strong>und</strong> 70 %. Die Erschliessungsstrassen<br />

gehören zur Feinerschliessung.<br />

Da bei Behinderungen auf der Malanserstrasse der Verkehr über die Strasse im Bereich<br />

Bungert-Fanal geführt wird, übernimmt diese Strasse trotz des engen Querschnitts<br />

in solchen Fällen die Funktion einer Sammelstrasse. Sie wird deshalb als<br />

Sammelstrasse klassifiziert.<br />

Für die heute bestehende Gewerbezone wird es keine Änderungen der Erschliessung<br />

geben. Die Erschliessung der erweiterten Gewerbezone mit Strasse, Wasser, Energie<br />

<strong>und</strong> Kanalisation ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Erschliessungsanlagen mit genügender<br />

Kapazität ohne grösseren Aufwand möglich. Die Strassenerschliessung der erweiterten<br />

Gewerbezone erfolgt mit Ausbau über die bestehende Zufahrt zum Holzlagerplatz<br />

<strong>und</strong> dann entlang des Waldes. Durch die Führung der Strasse entlang des Waldes<br />

kann ein Grenzabstand von 10 m zum Waldrand eingehalten werden <strong>und</strong> der<br />

Waldrand wird nicht durch die Umgebung von Gewerbebauten (Lagerung von Material)<br />

beeinträchtigt.<br />

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Abb. 9: Erschliessungsplan<br />

Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege<br />

Aufgr<strong>und</strong> der engen Strassenquerschnitte werden Fuss- <strong>und</strong> Fahrzeugverkehr häufig<br />

niveaugleich geführt. Die Verkehrssicherheit für FussgängerInnen ist damit insbesondere<br />

in Kurvenbereichen nicht ausreichend gewährleistet. Dies betrifft auch den SchülerInnenverkehr.<br />

Die Analyse der Fusswegverbindungen kommt zum Schluss, dass<br />

eine strassenunabhängige Verbindung zwischen Unterdorf <strong>und</strong> Zentrum bzw. Schulhaus<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich denkbar, jedoch mit grossen Eingriffen ins private Eigentum <strong>und</strong><br />

hohen Kosten verb<strong>und</strong>en ist. Auch müssten, im Vergleich zur Benutzung der Ortsdurchfahrt,<br />

grosse Umwege in Kauf genommen werden. Diese würden dann aber nicht<br />

benützt.<br />

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 33<br />

Abb. 10: Denkbare Führung der Fussgänger abseits der Ortsdurchfahrt<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurden verschiedene Lösungen für eine sichere Führung der<br />

Fussgänger- <strong>und</strong> Fussgängerinnen studiert. Es gibt verschiedene Varianten zur Gestaltung<br />

des Strassenraumes. Eine dieser Varianten sieht eine flächige Gestaltung an<br />

Knotenpunkten <strong>und</strong> die Ausbildung eines Bandes in gleicher Farbe entlang von Abschnitten<br />

mit hohem Fussverkehr (siehe Abb. 11 Schemaskizze).<br />

Abb. 11: Führung der Fussgänger <strong>und</strong> Fussgängerinnen in der Ortsdurchfahrt<br />

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 34<br />

Es führen Wanderwege von <strong>Jenins</strong> zu umliegenden Zielen. Diese sind alle bestehend<br />

(Inventar gemäss B<strong>und</strong>esgesetz über Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege) <strong>und</strong> beschildert.<br />

Öffentliche Parkierungsanlagen<br />

<strong>Jenins</strong> verfügt bereits heute über eine öffentliche Parkierungsanlage im Bereich<br />

Chrützli / Tscholler. Diese soll auch weiterhin bestehen bleiben. Es wird keine Erweiterung<br />

dieser bestehenden Parkierungsanlage geben. Im Raum Werkhof / Schulanlage /<br />

Rathaus sollen mittelfristig zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Sie dienen teilweise<br />

als Ersatz für abgegoltene Parkplätze in der Dorfzone. Die Kosten der Erstellung<br />

tragen in der Regel die beteiligten Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen. Eine neue öffentliche Parkierungsanlage<br />

soll es im Gebiet Erlenboden bei der Dorfeinfahrt aus Richtung Malans<br />

geben. Sie befindet sich auf dem Areal des ehemaligen Schiessstandes <strong>und</strong> liegt in<br />

der Gefahrenzone 2. Die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich des Schulhauses /<br />

Werkhofs ist in Diskussion.<br />

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7 Auswirkungen auf die Umwelt<br />

7.1 Gewässerschutz<br />

Zur langfristigen Sicherung der Qualität <strong>und</strong> Quantität der nutzbaren Wasservorkommen<br />

sind für alle im öffentlichen Interesse liegenden Gr<strong>und</strong>wasserfassungen (dazu<br />

gehören auch Quellfassungen) Schutzzonen auszuscheiden. Die Ausscheidung genereller<br />

Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellschutzzonen erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung.<br />

Im rechtsgültigen Zonenplan sind Gewässer- <strong>und</strong> Quellschutzzonen generell ausgeschieden.<br />

Sie wurden im Rahmen der Nutzungsplanung überprüft <strong>und</strong> angepasst (siehe<br />

Fachgutachten).<br />

7.2 Abfall, Deponie, Altlasten<br />

<strong>Jenins</strong> weist vier belastete Standorte auf. Diese befinden sich im Bereich Selvirüfe <strong>und</strong><br />

Siechenguot. An den belasteten Standorten sind keine Entwicklungen vorgesehen.<br />

Abb. 12: Belastete Standorte in <strong>Jenins</strong><br />

Legende<br />

Ablagerungsstandorte<br />

Schiessanlagen<br />

Betriebsstandorte<br />

Quelle: Kataster belasteter Standorte, Amt für Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />

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7.3 Bodenschutz<br />

Es sind keine Entwicklungen vorgesehen, die negative Auswirkungen auf den Boden<br />

haben oder wertvollen Boden beanspruchen.<br />

7.4 Energiehaushalt<br />

Das Baugesetz sieht Massnahmen vor, die auf höhere Energieeffizienz in der Gemeinde<br />

zielen. So werden Anforderungen an Isolation <strong>und</strong> Belüftung bei Wohnbauten<br />

benannt <strong>und</strong> es wird die Nachisolation von auskragenden Gebäudeteilen wie Vorsprünge,<br />

Sockel, Erker, Vordächer bewilligungsfrei ermöglicht. Alternative Energiequellen<br />

sollen im Rahmen der technischen Möglichkeiten gut ins Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

eingefügt werden. An Hauptfassaden sind in der Dorfkern <strong>und</strong> Dorferweiterungszone<br />

keine Solaranlagen zugelassen.<br />

7.5 Lärmschutz<br />

<strong>Jenins</strong> hat gegenwärtig keine Probleme mit Lärmbelastungen. Bei den durch die Ortsplanrevision<br />

ermöglichten künftigen Entwicklungen werden keine nennenswerten neuen<br />

Lärmquellen entstehen. Somit sind keine Massnahmen im Bereich des Lärmschutzes<br />

erforderlich.<br />

7.6 Luftreinhaltung<br />

Das Baugesetz sieht bei Bauvorhaben mit erheblichen Emissionen von Luftverunreinigungen<br />

eine Immissionsprognose gemäss eidgenössischen Vorschriften (auf Verlangen<br />

der Baubehörde) vor.<br />

7.7 Schutz vor nichtionisiernder Strahlung<br />

Es sind keine weiteren Frei- <strong>und</strong> Kabelleitungen, Transformatorenstationen, Unterwerke,<br />

Schaltanlagen, Sendeanlagen für Mobilfunk, R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> übrige Funkanwendungen<br />

<strong>und</strong> Radaranlagen geplant. Demnach bedarf es keiner weiteren Massnahmen<br />

zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung.<br />

7.8 Katastrophenschutz<br />

Es wird ein moderates Bevölkerungswachstum angestrebt. Somit sind die gegenwärtigen<br />

Einrichtungen des Katastrophenschutzes ausreichend dimensioniert.<br />

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