Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Kanton Graubünden<br />
Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />
<strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong> <strong>Jenins</strong><br />
<strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong><br />
E N T W U R F M Ä R Z 2 0 1 0 / Vorprüfung<br />
Stand: 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Zusammenfassung 4<br />
1 Anlass 6<br />
1.1 Ausgangslage 6<br />
1.2 Wichtigste <strong>Revision</strong>sgründe 6<br />
1.3 <strong>Revision</strong>sziele 6<br />
2 Allgemeines 7<br />
2.1 Organisation des <strong>Planungs</strong>trägers 7<br />
2.2 Ablauf der Planung 7<br />
2.3 Mitwirkung der Bevölkerung 8<br />
3 Gr<strong>und</strong>lagen 9<br />
3.1 Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es 9<br />
3.2 Richtplanung 9<br />
3.3 Rechtskräftige Nutzungsplanung 10<br />
3.4 Leitbild: Räumliche Entwicklung 10<br />
3.5 Überbauungsstand <strong>und</strong> Flächenverbrauch 11<br />
3.6 Inventare 13<br />
3.7 Landwirtschaft 14<br />
3.8 Wald 15<br />
3.9 Gefahrenzonen 15<br />
3.10 Generelle Schutzzonenausscheidung Quellen 15<br />
3.11 Baugesetz 16<br />
4 Bodennutzung 17<br />
4.1 Allgemein 17<br />
4.2 Nachweis der haushälterischen Bodennutzung 18<br />
4.3 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnflächenentwicklung 19<br />
4.4 Gewerbezone 22<br />
4.5 Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen 24<br />
4.6 Spezielle Nutzungen 24<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 3<br />
5 Siedlung <strong>und</strong> Gestaltung 27<br />
5.1 Allgemein 27<br />
5.2 Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone 27<br />
5.3 Wohnzone 2 31<br />
6 Erschliessung 31<br />
6.1 Allgemein 31<br />
6.2 Verkehrsanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen 31<br />
7 Auswirkungen auf die Umwelt 35<br />
7.1 Gewässerschutz 35<br />
7.2 Abfall, Deponie, Altlasten 35<br />
7.3 Bodenschutz 36<br />
7.4 Energiehaushalt 36<br />
7.5 Lärmschutz 36<br />
7.6 Luftreinhaltung 36<br />
7.7 Schutz vor nichtionisiernder Strahlung 36<br />
7.8 Katastrophenschutz 36<br />
Anhang (liegt nicht bei)<br />
Anhang 1: Räumliches Leitbild<br />
Anhang 2: Fachbericht Gefahrenzonen, Waldfestlegung, Gewässerschutzzonen<br />
Anhang 3: Überbauungs- <strong>und</strong> Erschliessungsvarianten erweiterte Gewerbezone<br />
Anhang 4: Standortabklärung für Hotelbau<br />
Anhang 5: Verkehrsstudie Umfahrung West <strong>und</strong> Fussweg Zentrum<br />
Anhang 6: Prüfung Erweiterungsmöglichkeiten Bauzonen<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 4<br />
Zusammenfassung<br />
Mehrere Gründe veranlassten eine <strong>Revision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> in <strong>Jenins</strong>.<br />
Ende 2007 wurde sie in einem Prozess mit dem Gemeinderat begonnen. Das <strong>Revision</strong>sziel<br />
war eine Entwicklung der Gemeinde gemäss dem zuvor erarbeiteten Leitbild.<br />
Das heisst, eine moderate Entwicklung der Gemeinde <strong>und</strong> der Schutz von Ortsbild <strong>und</strong><br />
Landschaftsraum, damit <strong>Jenins</strong> auch künftig „die Perle der Bündner Herrschaft“ bleiben<br />
kann.<br />
Den <strong>Revision</strong>szielen wurde durch folgende Änderungen nachgekommen:<br />
Haushälterische Bodennutzung<br />
• Keine Erweiterung der Wohnzonen.<br />
• Massvolle Erweiterung der Gewerbezone für künftige Arbeitsplatzentwicklung.<br />
• Ausscheidung einer Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone).<br />
• Standortabklärung für eine Sondernutzung im Gebiet Chrüzli <strong>und</strong> Salisbungert.<br />
• Verminderung der Waldabstände in den Gebieten Caspärsch <strong>und</strong> Siechenstuden<br />
zur Gewährleistung der Überbaubarkeit eingezonter Parzellen.<br />
• Verkleinerung der Dorferweiterungszone im Gebiet Sonne <strong>und</strong> Umzonung<br />
Weingut „Sonne“ in Dorfzone.<br />
• Umzonung Weingut Eichholz in Dorfzone.<br />
• Quartierplanpflicht für die Wohnzone im Gebiet Redigägger.<br />
Sorgsamer Umgang mit der Siedlungsstruktur, hohe Qualität bei Gestaltung<br />
• Erhalt der das Ortsbild prägenden Elemente (Bauten, Stallscheunen, Wingertmauern,<br />
Brunnenplätze, Hochstammobstgärten, Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten, Rebberge)<br />
durch Zuordnung zu entsprechenden Schutzkategorien.<br />
• Stärkung der Baukommission im Baugesetz.<br />
• Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung.<br />
• Optimierung des Ortsbildschutzes durch Anpassung des Hofstattrechtes, Festlegung<br />
eines Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong><br />
Platzräume <strong>und</strong> Ergänzung der Freihaltebereiche.<br />
• Erweiterung des Handlungsspielraums der Gemeinde bei der Sicherung von<br />
Gestaltungsobjekten (geschützte, erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende<br />
Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen <strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen<br />
<strong>und</strong> Pflanzen).<br />
• Vorgaben zum Schutz des Ortsbildes durch Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens<br />
zum Bauen in der Dorfzone.<br />
• Umgang mit Solaranlagen <strong>und</strong> Satellitenempfangsanlagen.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 5<br />
Sinnvolle Erschliessung<br />
• Da es keine Erweiterung der Wohnbauzone gab, waren keine wesentlichen<br />
Massnahmen im Bereich der Erschliessung notwendig.<br />
• Verbindung eines Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsweges nördlich des Ortsteils Müli<br />
mit dem heute bestehenden Netz (Umleitung Alpverkehr um den Dorfkern).<br />
• Optimierung der Fusswegerschliessung.<br />
• Eine Strasse im Gebiet Bungert-Fanal wurde aufgr<strong>und</strong> ihrer Funktion als Sammelstrasse<br />
festgelegt.<br />
• Neue öffentliche Parkierungsanlage im Gebiet Erlenboden bei der Dorfeinfahrt<br />
aus Richtung Malans. Festlegung einer Parkierungszone bei den bestehenden<br />
Parkierung Säge <strong>und</strong> Mühli. Diskussion einer Tiefgarage im Bereich Schulhaus<br />
/ Werkhof.<br />
Bedachtnahme auf Umweltbelange<br />
• Naturschutzrechtliche Anpassungen im Baugesetz <strong>und</strong> Ergänzung der Naturschutzzone<br />
für Feuchtgebiete <strong>und</strong> Trockenstandorte von nationaler / regionaler<br />
Bedeutung.<br />
• Festlegung einer Landschaftsschutzzone im Alpgebiet (gemäss kantonalem<br />
Richtplan).<br />
• Überprüfung <strong>und</strong> Anpassung der Gewässer- <strong>und</strong> Quellschutzzonen im Rahmen<br />
der Nutzungsplanung.<br />
• Festlegung der Hecken im Bereich Redigägger sowie im Gewerbegebiet als<br />
Wald.<br />
• Festsetzung der bisher als Waldweide ausgewiesenen Flächen als Wald oder<br />
Landwirtschaftszone.<br />
• Ausdehnung der roten Gefahrenzone, Anpassung der blauen Gefahrenzone<br />
entlang der Selvirüfe, keine Änderung der Gefahrenzone Steinschlag.<br />
• Vergrösserung des Gewässerabstandes von 3 m auf 5 m in der Bauzone (Anpassung<br />
an KRG <strong>und</strong> neue Praxis des Kantons).<br />
• Energieeffizienz durch Anforderungen an Isolation <strong>und</strong> Belüftung bei Wohngebäuden.<br />
• Aussagen zu alternativen Energiequellen im Baugesetz.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 6<br />
1 Anlass<br />
1.1 Ausgangslage<br />
<strong>Jenins</strong>, laut Selbstbild „die Perle der Bündner Herrschaft,“ ist dank der Gunstlage auf<br />
einem südexponierten Hang im Nahbereich von Maienfeld <strong>und</strong> Chur ein beliebter<br />
Wohnort. Dies spiegelt sich in den steigenden EinwohnerInnenzahlen wider. Die Gemeinde<br />
bietet ihren BewohnerInnen gegenwärtig Zugang zu einem schönen Landschaftsraum,<br />
ein hübsches Ortsbild sowie eine gute Mischung aus Landwirtschaft,<br />
Weinbau <strong>und</strong> Gewerbe. Auch die Tatsache, dass es in <strong>Jenins</strong> nur wenig Durchgangsverkehr<br />
gibt, trägt zur hohen Wohnqualität bei.<br />
Im Jahr 2000 hatte <strong>Jenins</strong> 746 EinwohnerInnen. Die Gemeinde ist gemäss Leitbild bestrebt,<br />
geeignete Bedingungen zu schaffen, um in den nächsten 15 Jahren ein jährliches<br />
Bevölkerungswachstum von 0.5 % zu ermöglichen. An der Gemeindeversammlung<br />
im Dezember 2008 hatte sich die Bevölkerung gegen eine weitere Einzonung in<br />
der Wohnzone ausgesprochen. <strong>Jenins</strong> will eine selbständige Gemeinde bleiben <strong>und</strong><br />
strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden an.<br />
1.2 Wichtigste <strong>Revision</strong>sgründe<br />
Die letzte Ortsplanrevision in <strong>Jenins</strong> wurde im Jahr 1995 durchgeführt. Sie entsprach<br />
dem B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung (RPG).<br />
Für eine Ortsplanrevision sprachen insbesondere die folgenden Gründe:<br />
• in den Jahren vor der Ortsplanrevision zeichnete sich ab, dass für die weitere<br />
Arbeitsplatzentwicklung in der Gemeinde eine Erweiterung des Gewerbegebietes<br />
erforderlich ist<br />
• das in der <strong>Ortsplanung</strong> verfügbare Instrumentarium führte zu einem Mix an unterschiedlichen<br />
Architekturstilen in der Gemeinde<br />
• neue Instrumente zum Schutz des Ortsbildes wurden als notwendig erachtet<br />
• auch in naturschutzrechtlicher Sicht bestand Ergänzungsbedarf<br />
• es galt, neue, auf kantonaler Ebene festgelegte Naturschutzgebiete <strong>und</strong> Naturobjekte<br />
in der <strong>Ortsplanung</strong> zu berücksichtigen<br />
• in der Zeit von 1999 bis 2002 erfolgte eine gesamthafte Überarbeitung des Kantonalen<br />
Richtplans (RIP2000)<br />
• 2005 traten das kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) <strong>und</strong> die dazugehörige<br />
Verordnung (KRVO) in Kraft; damit ergaben sich insbesondere für das Baugesetz<br />
neue Rahmenbedingungen.<br />
1.3 <strong>Revision</strong>sziele<br />
Die Ortsplanrevision zielt darauf ab, eine Entwicklung der Gemeinde <strong>Jenins</strong> gemäss<br />
Leitbild (siehe 3.4) zu ermöglichen.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 7<br />
2 Allgemeines<br />
2.1 Organisation des <strong>Planungs</strong>trägers<br />
Die Ortsplanrevision wurde von der Gemeinde beauftragt <strong>und</strong> erfolgte prozesshaft.<br />
Das an der Ortsplanrevision beteiligte Gremium war der Gemeindevorstand. Die Leitung<br />
der Sitzungen, die in regelmässigen Abständen in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> abgehalten<br />
wurden, erfolgte durch die Raumplaner.<br />
2.2 Ablauf der Planung<br />
Die Arbeiten zur Ortsplanrevision wurden im Oktober 2007 aufgenommen.<br />
Bis zum Abschluss der Ortsplanrevision fanden regelmässig Sitzungen in der Gemeinde<br />
statt.<br />
Sitzungen (Datum <strong>und</strong> Inhalt):<br />
21.11.2007 Überbauungs- <strong>und</strong> Erschliessungsstand, Möglichkeiten zur Einzonung<br />
18.12.2007 Beurteilung der Erweiterungsmöglichkeiten, Bedarf an Bauzonen<br />
05.02.2008 Begehung: Wohnbauland, Gewerbebauland, Spezialzone<br />
04.03.2008 Verfügbarkeit, Musterkaufvertrag, Gewerbezone<br />
29.04.2008 Verfügbarkeit, Rebsiedlungszone, Genereller Gestaltungsplan<br />
03.06.2008 Baugesetz<br />
25.06.2008 Baugesetz, Zonenplan, Vorbereitung Bevölkerungsinformation<br />
19.08.2008 Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan 2'000 <strong>und</strong> 10'000, genereller<br />
Gestaltungsplan 1'000, Genereller Erschliessungsplan 2'000 <strong>und</strong> 10'000,<br />
Baugesetz, Bevölkerungsinformation<br />
02.09.2008 Nachbearbeitung der Gemeindeversammlung<br />
04.11.2008 Behandlung der Eingaben aus der Informationsauflage, Vorbereitung der<br />
Gemeindeversammlung am 16.12.2008<br />
02.12.2008 Entwicklung des Flächenverbrauchs 1977 – 2008; Baulandreserven <strong>und</strong><br />
Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre<br />
16.12.2008 Wachstumsfrage (im Zuge der Budgetgemeindeversammlung)<br />
17.03.2009 Besprechung Entscheid vom 16.12.2008; Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan<br />
2'000, Zonen- <strong>und</strong> Genereller Gestaltungsplan 10'000, Genereller<br />
Erschliessungsplan 2'000, Genereller Erschliessungsplan 10'000,<br />
Baugesetz, Auswertung der Einwände im Rahmen der ersten Informationsauflage<br />
05.05.2009 Gewerbezone, Rebsiedlungszone, Quellschutzbereiche, Freihaltebereiche<br />
/ Gärten im Dorf, Stellungnahmen zu Stallscheune Obrecht <strong>und</strong> Laube<br />
Gasthaus Traube, Bewirtschaftungsverträge (NHG-Verträge)<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 8<br />
22.06.2009 Waldausscheidung, Waldabstände, Gefahrenzonen; Konzept Erweiterung<br />
Gewerbezone; Bauland in Gewerbezone; Rebsiedlungszone; Gärten,<br />
Freihaltebereiche; Quartierplanpflicht Redigägger; ZöBA; Schutz<br />
Laube bei Gasthof Traube<br />
25.08.2009 Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellschutzzonen; Gefahrenzonen; Hotelzone; Baugesetz;<br />
Umfahrung West<br />
14.09.2009 Varianten Umfahrung <strong>Jenins</strong> Ost <strong>und</strong> Umfahrung <strong>Jenins</strong> West<br />
20.10.2009 Beratung Baugesetz<br />
17.11.2009 Kontrolle der Pläne, Beratung Baugesetz, Rebsiedlungszonen, Gefahrenzonen,<br />
Entwurf <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong><br />
01.12.2009 Entwurf <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong>; Schutzzonenausscheidungen<br />
23.02.2010 Verkehrsfragen; Bereinigung Baugesetz <strong>und</strong> Pläne; Sondernutzungszone<br />
Salisbungert<br />
2.3 Mitwirkung der Bevölkerung<br />
Am 27. August 2008 wurde die Bevölkerung im Zuge einer Gemeindeversammlung<br />
über den Stand der Ortsplanrevision informiert. Nach einer allgemeinen Einführung<br />
folgten Orientierungen über:<br />
- Gr<strong>und</strong>lagen der Ortsplanrevision<br />
- Anpassungen am Zonenplan<br />
- Anpassungen am Generellen Gestaltungsplan<br />
- Anpassungen am Generellen Erschliessungsplan<br />
- Anpassungen im kommunalen Baugesetz.<br />
Eine erste Informationsauflage wurde in der Zeit von 15.09.2008 bis 15.10.2008 mit<br />
Sprechst<strong>und</strong>en durchgeführt. An Sprechst<strong>und</strong>en in der Gemeinde hatte die Bevölkerung<br />
die Möglichkeit, sich genauer mit den Planungen auseinander zu setzen. Zum<br />
Teil waren sie mit der geplanten Bauzonenerweiterung nicht einverstanden, zum Teil<br />
wurden zusätzliche Einzonungsbegehren geäussert. Einwände wurden gegen bauliche<br />
Einschränkungen zu Gunsten des Denkmalschutzes vorgebracht. Weitere Einwände<br />
bezogen sich auf die Festsetzung von Hecken, eine Strasse im Bereich Caspärsch<br />
sowie den grossen Grenzabstand.<br />
Im Rahmen der Budgetgemeindeversammlung am 16.12.2008 wurde die Wachstumsfrage<br />
traktandiert. Die Bevölkerung entschied gegen eine Erweiterung der Bauzonen<br />
für Wohnbauland.<br />
An der Gemeindeversammlung vom 31. März 2010 wurde die Bevölkerung über den<br />
wesentlichen Inhalt der Vorprüfungsvorlage informiert (Änderungen gegenüber der<br />
Vorlage vom September 2008).<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 9<br />
3 Gr<strong>und</strong>lagen<br />
3.1 Konzepte <strong>und</strong> Sachpläne des B<strong>und</strong>es<br />
Das Landschaftskonzept Schweiz zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft,<br />
fördert den Dialog zwischen Nutzern <strong>und</strong> Schützern der Landschaft <strong>und</strong> setzt<br />
verbindliche Ziele für die Umsetzung der raumwirksamen Aufgaben der B<strong>und</strong>esstellen.<br />
Der Gemeinde <strong>Jenins</strong> liefert das Landschaftskonzept Schweiz Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anregungen<br />
für ihre Planungen.<br />
3.2 Richtplanung<br />
Der Kantonale Richtplan (RIP2000) konkretisiert einerseits die Vorgaben des B<strong>und</strong>es,<br />
andererseits trifft er wesentliche Aussagen über die Erweiterung von Siedlungsgebieten<br />
(Erweiterungen von Siedlungsgebieten nur dort, wo Synergien mit bereits<br />
getätigten Infrastrukturinvestitionen erzielt werden, die Siedlungsqualität verbessert<br />
oder erhalten werden kann <strong>und</strong> wo ausgewiesene Nachfrage besteht) <strong>und</strong> im Bereich<br />
Naturschutz.<br />
Im Kantonalen Richtplan (RIP2000) sind für die Gemeinde <strong>Jenins</strong> folgende Objekte<br />
von Bedeutung:<br />
Tab. 1: Für die Gemeinde <strong>Jenins</strong> bedeutende Objekte im Kantonalen Richtplan<br />
Objekte Nr. Name Bedeutung Bemerkungen Stand der<br />
Koordination<br />
Flachmoore<br />
Amphibienlaichgebiete <br />
Schützenswerte<br />
Orte<br />
Stand 19. März 2010<br />
FM-467 Chrüzböden, Alp<br />
Ortasee<br />
FM-470 Obersäss, Alp<br />
Ortasee<br />
FM-471 Nördl. Obersäss,<br />
Alp Ortasee<br />
FM-472 Alpnova, Seewis<br />
i.P. <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong><br />
national Bestehendes Kleinkraftwerk<br />
<strong>und</strong> angepasstealpwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
gewährleistet<br />
national Bestehendes Kleinkraftwerk<br />
gewährleistet<br />
national Angepasste alpwirtschaftliche<br />
Nutzung<br />
gewährleistet<br />
national Gemäss RB keine<br />
Wasserentnahme für<br />
KW <strong>Jenins</strong> zulässig<br />
AM-386 Siechenstuden national Enthält weitere Naturschutzfläche<br />
W-16<br />
01.SO.06 Ort: Historischer<br />
Ortskern <strong>Jenins</strong><br />
Freihaltebereich:<br />
Südansicht (Rebberge)<br />
national<br />
Ausgangslage<br />
Naturschutzzone<br />
(NSZ)<br />
Festsetzung<br />
Ausgangslage<br />
(NSZ)<br />
Festsetzung<br />
Ausgangslage<br />
(NSZ)
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 10<br />
Es wurden die generellen Schutzzonen für die Trinkwasserversorgung sowie Trinkwasserbrunnen<br />
entlang von Wanderwegen <strong>und</strong> Quellen der Alpen ausgeschieden. Die<br />
Trinkwasserversorgung der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wird aus Quellen aus dem Gebiet Ochsenberg-Fadella<br />
gespiesen. Da die Schüttungen nicht immer ausreichen, ist das Leitungsnetz<br />
mit der Gemeinde Maienfeld verb<strong>und</strong>en. Entlang des Wanderwegenetzes<br />
gibt es Trinkwasserbrunnen, die jeweils durch eigene kleine Quellen gespiesen werden.<br />
Die Alpen Obersäss, Mittelsäss <strong>und</strong> Heuberg besitzen ebenfalls eigene Quellen.<br />
Neue Wasserfassungen <strong>und</strong> Sanierungsmassnahmen sind beabsichtigt.<br />
Schliesslich enthält der Regionale Richtplan „Landschaft <strong>und</strong> Siedlung“ von Juni<br />
2005 wichtige Gr<strong>und</strong>sätze, welchen im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong> ebenfalls Rechnung<br />
getragen werden soll. Unter anderem werden die Gemeinden in diesem aufgefordert,<br />
den Erhalt der charakteristischen Landschaftselemente sicher zu stellen (Kapitel 2.3),<br />
im Zonenplan allfällige Erweiterungen der Rebflächen zu berücksichtigen (Kapitel 2.4),<br />
die Aufwertung der Gewässer zu prüfen (Kapitel 2.5) sowie die örtlichen Erholungskonzepte<br />
im Rahmen der <strong>Ortsplanung</strong>srevision umzusetzen (Kapitel 2.6).<br />
3.3 Rechtskräftige Nutzungsplanung<br />
Die rechtskräftige Nutzungsplanung konnte eine weitgehend kompakte Siedlungsstruktur<br />
in <strong>Jenins</strong> sichern. Auf Basis der rechtskräftigen Nutzungsplanung erfolgte die Entwicklung<br />
der Gemeinde im Wesentlichen entlang des Strassen- <strong>und</strong> Wegenetzes. Das<br />
Wegenetz bildete schon in früheren Zeiten das Gerüst der Siedlung <strong>und</strong> ist es somit<br />
auch heute noch. Weiters trug die Nutzungsplanung dazu bei, dass wertvolle Freiräume<br />
erhalten blieben <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong> nach wie vor durch eine Vernetzung von Siedlung <strong>und</strong><br />
Landschaft charakterisiert ist. Nicht sachgerechte Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten führten in<br />
den letzten Jahren allerdings dazu, dass charakteristische Bauten verloren gingen.<br />
Auch manche Wingertmauern wurden abgetragen. Dem im Leitbild festgehaltenen<br />
Ziel, Dorfcharakter, Dorfbild <strong>und</strong> Identität zu bewahren, konnte demnach nicht in optimaler<br />
Weise entsprochen werden.<br />
3.4 Leitbild: Räumliche Entwicklung<br />
Im Juni 2006 stimmte die Gemeindeversammlung dem <strong>Jenins</strong>er Leitbild als Führungsinstrument<br />
des Gemeinderates zu. Es wurde in drei Workshops erarbeitet <strong>und</strong> legt<br />
Stossrichtungen <strong>und</strong> Strategien für die Gemeindeentwicklung fest.<br />
Als Schwerpunktthemen kristallisierten sich heraus:<br />
- Gesellschaft / Wirtschaft: Dorfentwicklung, Zusammenarbeit / Fusion<br />
- Raumordnung / Umwelt: Siedlungsentwicklung, Ortsbildgestaltung<br />
- Verkehr / Erschliessung: Dorferschliessung, Sicherheit, Parkierung<br />
- Wohlfahrt / Ausstattung: Begegnungsraum Jung / Alt, Vereine, Kommunikation /<br />
Information<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 11<br />
3.5 Überbauungsstand <strong>und</strong> Flächenverbrauch<br />
Gegenwärtig sind in der Gemeinde <strong>Jenins</strong> r<strong>und</strong> 88 % der Fläche in der Bauzone überbaut.<br />
Der Überbauungsgrad ist in der Dorfzone am höchsten. Im Februar 2010 waren<br />
hier insgesamt 95 % der Flächen überbaut, in der Dorferweiterungszone waren es 77<br />
% <strong>und</strong> in der Wohnzone 2 r<strong>und</strong> 90 % der Flächen.<br />
Tab. 2: Stand der Überbauung im Februar 2010<br />
Nutzungszone<br />
Stand 19. März 2010<br />
Bauzone total überbaut nicht überbaut<br />
in m 2 in m 2 in % in m 2 in %<br />
Dorfzone 42.767 40.541 95 2.226 5<br />
Dorferweiterungszone 40.937 31.493 77 9.444 23<br />
Wohnzone 2 93.269 83.805 90 9.464 10<br />
Total 176.973 155.839 88 21.134 12<br />
Da für das Jahr 1995 keine exakten Daten über die Fläche der einzelnen Nutzungszonen<br />
vorliegen, können keine m 2 -genauen Gegenüberstellungen des Standes der<br />
Überbauung 1995 <strong>und</strong> 2010 erfolgen. Die statistische Auswertung zeigt, dass die Bautätigkeit<br />
zwischen 1995 <strong>und</strong> 2010 in der Dorferweiterungszone am stärksten war. In<br />
dieser Zone waren 1995 53 % der Fläche noch nicht überbaut, im Jahr 2010 waren es<br />
nur noch 23 %.<br />
Der Baulandverbrauch entsprach in der Zeit von 1995 bis 2010 demnach durchschnittlich<br />
r<strong>und</strong> 2.000 m 2 pro Jahr.<br />
Gegenwärtig betragen die Nutzungsreserven noch 12 % der Fläche in der Bauzone.<br />
Diese Fläche befindet sich hauptsächlich in der Dorferweiterungszone. Für fast alle<br />
dieser Flächen besteht Quartierplanpflicht.<br />
Für die Gebiete Cacarola, Oberdorf, Plaz, Sonne <strong>und</strong> Hinterwald liegen rechtskräftige<br />
Quartierpläne vor. Im Gebiet Oberdorf ist eine Überbauung realisiert worden. In den<br />
übrigen QP-Gebieten sind ebenfalls einzelne Bauten erstellt worden oder im Bau.<br />
Tab. 3: Stand der Überbauung 1995 <strong>und</strong> 2010 im Vergleich<br />
Nutzungszone<br />
überbaut in % nicht überbaut in %<br />
1995 2010 1995 2010<br />
Dorfzone 85 95 15 5<br />
Dorferweiterungszone 47 77 53 23<br />
Wohnzone 2 76 90 24 10
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 12<br />
R<strong>und</strong> 96 % der nicht überbauten Bauzonen sind gegenwärtig (Stand Februar 2010)<br />
ganz oder teilweise erschlossen. Die Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone sind gänzlich<br />
erschlossen.<br />
Tab. 4: Erschliessungsstand der nicht überbauten Bauzonen 2010<br />
Nutzungszone<br />
Stand 19. März 2010<br />
total nicht<br />
überbaut<br />
voll erschlossen<br />
teilweise<br />
erschlossen<br />
nicht erschlossen<br />
in m 2 in m 2 in % in m 2 in % in m 2 in %<br />
Dorfzone 2.226 1.041 47 1.185 53 0 0<br />
Dorferweiterungszone 9.444 3.511 37 5.933 63 0 0<br />
Wohnzone 2 9.464 5.443 58 3.292 35 729 8<br />
Total 21.134 9.995 47 10.410 49 729 3<br />
Baureife Gr<strong>und</strong>stücke sind unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke deren sofortige Bebauung möglich<br />
ist. In der Dorfzone sind gegenwärtig 28 % der nicht überbauten Flächen baureif. In<br />
der Wohnzone 2 sind es 82 %, in der Dorferweiterungszone 49 %.<br />
Insgesamt können fast zwei Drittel der Flächen gegenwärtig einer sofortigen Bebauung<br />
zugeführt werden.<br />
Tab. 5: Stand der Baureife der nicht überbauten Bauzonen 2010<br />
Nutzungszone baureif<br />
in 5 Jahren<br />
baureif<br />
in m 2 in % in m 2 in %<br />
Dorfzone 625 28 1.601 72<br />
Dorferweiterungszone 4.583 49 4.861 51<br />
Wohnzone 2 7.724 82 1.740 18<br />
Total 12.932 61 8.202 39<br />
Eine Möglichkeit zur Siedlungsverdichtung bietet insbesondere der Umbau von ungenutzten<br />
Ökonomiegebäuden. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um ehemalige<br />
Ställe. Im Jahr 1995 betrugen die Nutzungsreserven durch einen Ausbau solcher ungenutzter<br />
Ökonomiegebäude in der Dorfzone r<strong>und</strong> 5.000 m 2 . Gegenwärtig gibt es noch<br />
zehn Ställe, bei denen eine Umnutzung denkbar wäre. Das heisst, die Nutzungsreserven<br />
durch den Umbau von ungenutzten Ökonomiegebäuden sind in dieser Zeit um<br />
r<strong>und</strong> zwei Drittel gesunken.
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 13<br />
3.6 Inventare<br />
<strong>Jenins</strong> verfügt über ein Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventar sowie ein Siedlungsinventar,<br />
die beide Anfang der 90er Jahre erstellt wurden. Das historische Ortsbild von<br />
<strong>Jenins</strong> ist auf der Liste der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild<br />
von nationaler Bedeutung eingetragen.<br />
Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventare<br />
Im Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz-Inventar sind Flachmoore nationaler, regionaler <strong>und</strong><br />
lokaler Bedeutung, besondere Waldstandorte regionaler Bedeutung, Trockenrasen<br />
nationaler, regionaler <strong>und</strong> lokaler Bedeutung, Feldgehölze, Hecken, Obstgärten, Kleinstandorte<br />
im Rebgebiet sowie kleinflächige Trockenstandorte lokaler Bedeutung kenntlich<br />
gemacht. Die Aufnahmen für das Inventar erfolgten im August 1992.<br />
In der Zwischenzeit wurden weitere schützenswerte Objekte im Kantonalen Richtplan<br />
(RIP 2000) festgelegt <strong>und</strong> das nationale Inventar für Trockenwiesen <strong>und</strong> –weiden erstellt<br />
(Schutzverordnung, am 1. Februar 2010 in Kraft getreten).<br />
Siedlungsinventar<br />
Das Siedlungsinventar stammt aus dem Jahr 1993. Hervorgehoben wird in diesem die<br />
Prägung der Grobstruktur von <strong>Jenins</strong> durch die Anlage des ländlichen Wegenetzes,<br />
der hohe Vernetzungsgrad zwischen Siedlung <strong>und</strong> Landschaft, der reich strukturierte<br />
öffentliche <strong>und</strong> halböffentliche Gassenraum sowie der hohe Stellenwert der Holzbauweise<br />
für das Ortsbild, wenngleich in <strong>Jenins</strong> die Steinbauweise vorherrscht.<br />
Gemäss Siedlungsinventar soll die Siedlung in Form einer Strassensiedlung weitergeführt<br />
<strong>und</strong> ergänzt werden. Empfohlen wird zudem die Erhaltung der bestehenden<br />
Grünräume innerhalb der Siedlung als zusammenhängende Flächen, die Erhaltung<br />
der bestehenden Struktur des öffentlichen <strong>und</strong> halböffentlichen Gassenraumes sowie<br />
die Förderung der Holzbauweise beim Umbau oder Ersatz von Stallscheunen <strong>und</strong><br />
Schöpfen.<br />
ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz)<br />
Das ISOS, das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz, unterscheidet<br />
zwischen Ortsbildern von lokaler, regionaler <strong>und</strong> nationaler Bedeutung.<br />
Der historische Ortskern von <strong>Jenins</strong> ist Bestandteil der Bestandsaufnahme des B<strong>und</strong>esamtes<br />
für Kultur <strong>und</strong> als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 14<br />
3.7 Landwirtschaft<br />
Die Landwirtschaftszone wurde reduziert. An die heutige Gewerbezone angrenzende<br />
Flächen der Landwirtschaftszone wurden neu als Gewerbezone eingezont. Dadurch<br />
gehen zum Teil Fruchtfolgeflächen verloren. Im Gebiet Chrüzli erfolgt eine Standortabklärung<br />
für eine Sondernutzung. Sie würde auf landwirtschaftlichem Kulturland realisiert<br />
werden.<br />
In den letzten Jahren <strong>und</strong> Jahrzehnten sind vier landwirtschaftliche Betriebe der Gemeinde<br />
<strong>Jenins</strong> ausgesiedelt. Gegenwärtig befinden sich noch zwei landwirtschaftliche<br />
Betriebe innerhalb der Bauzone. Aus betrieblichen Überlegungen steht eine Aussiedlung<br />
dieser beiden verbleibenden Betriebe nicht zur Diskussion, auch wenn die Verhältnisse<br />
eingeengt sind.<br />
Mit der Schaffung einer Rebsiedlungszone wird auf das Bedürfnis von Weinbaubetrieben<br />
reagiert, ein höheres Raumangebot für Bauten <strong>und</strong> Anlagen für die Bewirtschaftung<br />
der Rebberge zur Verfügung zu haben. Die als Bauzone geltende Rebsiedlungszone<br />
kann nur innerhalb oder am Rande der Bauzone festgelegt werden. An drei<br />
Standorten in der Gemeinde wurde eine solche Rebsiedlungszone ausgeschieden.<br />
Abb. 1: Rebsiedlungszonen<br />
Legende<br />
Rebsiedlungszonen<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 15<br />
3.8 Wald<br />
Der Wald wurde als informativer Planinhalt in den Zonenplan übertragen. Die Abgrenzung<br />
erfolgte vom Amt für Wald – entlang der Bauzonen (Erweiterung der Gewerbezone<br />
Siechenstuden) - in einem Waldfeststellungsverfahren. Im Zuge dessen wurden<br />
Hecken im Bereich Rädigägger <strong>und</strong> im Gewerbegebiet als Wald festgesetzt.<br />
Im bisher gültigen Zonen- <strong>und</strong> Generellen Gestaltungsplan der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wurde<br />
neben einer Forstwirtschaftszone Wald auch eine Forstwirtschaftszone Waldweide,<br />
jeweils gestützt auf Art. 47 Waldgesetz, ausgewiesen. Nach der <strong>Revision</strong> werden die<br />
bislang als Waldweide ausgeschiedenen Flächen entweder als Landwirtschaftszone<br />
(KRG Art. 32) oder als Wald festgesetzt.<br />
Für die Parzellen 97, 709 <strong>und</strong> 756 (Caspärsch) wird ein verminderter Waldabstand<br />
festgelegt (5 m). Damit können diese Parzellen besser einer Überbauung zugeführt<br />
werden <strong>und</strong> es wird Bauland zur Verfügung gestellt, ohne neue Flächen dafür einzonen<br />
zu müssen. Dies entspricht dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung.<br />
Ein verminderter Waldabstand von 10 m ist auch im Gebiet Siechenstuden für die erweiterte<br />
Gewerbezone notwendig, damit eine rationelle Ausnutzung der Restflächen<br />
zwischen Wald <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong>erstrasse möglich ist. Zum Schutz des Waldrandes wird die<br />
Erschliessungsstrasse entlang des Waldes festgelegt. Dies ermöglicht auch die rationellste<br />
Überbauung des Gr<strong>und</strong>stückes.<br />
3.9 Gefahrenzonen<br />
Im Bereich Selvirüfe (Siedlungsraum) erfolgte eine Ausdehnung der Zonen mit mittlerer<br />
<strong>und</strong> hoher Gefährdung. Diese Verschärfung wurde mit dem gegenwärtigen<br />
schlechten Zustand der Sperren des Alpbachs auf der Höhe von 1.400 bis 1.740 m<br />
ü.M. begründet. Auf der Wiese Bovel wurde die Zone mit mittlerer Gefährdung ausgedehnt,<br />
da der Geschiebesammler im Pardellbächli für grössere Ereignisse (100-jährig<br />
<strong>und</strong> mehr) ein zu kleines Rückhaltevolumen aufweist.<br />
Keine Änderungen gab es bei der Gefahrenzone Steinschlag am Hangfuss des<br />
Caspätsch Waldes <strong>und</strong> des Hinterwaldes.<br />
3.10 Generelle Schutzzonenausscheidung Quellen<br />
Die Gewässerschutzzonen wurden gemäss dem Fachgutachten zur generellen<br />
Schutzzonenausscheidung der Trinkwasserversorgung (Bericht Nr. 6147, Bonanomi<br />
AG, geologische Beratungen, 30. 6. 2009) in den Zonenplan übernommen. Sie sind<br />
mit den Ausscheidungen in der Gemeinde Maienfeld abgestimmt.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 16<br />
3.11 Baugesetz<br />
Seit der <strong>Revision</strong> des Kantonalen Raumplanungsgesetzes 2005 sind einzelne Bereiche,<br />
die zuvor in den Baugesetzen der Gemeinden beinhaltet waren, auf kantonaler<br />
Ebene geregelt.<br />
Dies betrifft insbesondere Verfahren <strong>und</strong> Instrumente der Orts- <strong>und</strong> Quartierplanung,<br />
die Baubewilligungspflicht sowie allgemeine Bauvorschriften. Demnach war erforderlich,<br />
das Baugesetz von <strong>Jenins</strong> entsprechend zu überarbeiten. Dies erfolgte in Anlehnung<br />
an das Baugesetz Malans. Malans ist in seiner Struktur mit <strong>Jenins</strong> vergleichbar<br />
<strong>und</strong> hat bereits im Jahr 2008 eine Anpassung seines Baugesetzes an das Musterbaugesetz<br />
des Kantons Graubünden vorgenommen. Das Musterbaugesetz für Bündner<br />
Gemeinden (MBauG 07) der Bündner Vereinigung für Raumplanung stellt eine Arbeitsgr<strong>und</strong>lage<br />
für die Ausgestaltung eines eigenen, auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittenen<br />
Baugesetzes dar.<br />
Aussagen zur Forstwirtschaftszone werden künftig ebenfalls nicht mehr Bestandteil<br />
des Baugesetzes von <strong>Jenins</strong> sein. Die Forstwirtschaftszone wird seit 1995 im Waldgesetz<br />
geregelt.<br />
Im neuen Baugesetz in <strong>Jenins</strong> wird die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung<br />
festgelegt. Dies soll neben anderen Massnahmen die Qualität der Architektur<br />
in der Gemeinde erhalten bzw. verbessern.<br />
Neu eingeführt werden eine Rebsiedlungszone sowie eine Zone mit erhaltenswerter<br />
Flora <strong>und</strong> Fauna als Ersatz für die bestehende Naturschutzzone. Die zulässige Wohnfläche<br />
in der Hotelzone Bündte wird erhöht. Zur Verbesserung der Baulandmobilität<br />
werden der Gemeinde im neuen Baugesetz ein Kaufsrecht von Bauland oder die Möglichkeit<br />
zu anderen wirksamen Massnahmen eingeräumt.<br />
Der Ortsbildschutz wird durch Anpassungen des Hofstattrechtes, die Festlegung eines<br />
Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong> Platzräume <strong>und</strong> einer<br />
weiteren Spezifizierung der Freihaltebereiche optimiert. Mehr Handlungsspielraum hat<br />
die Gemeinde künftig wenn es darum geht, Gestaltungsobjekte zu sichern (geschützte,<br />
erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen<br />
<strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen <strong>und</strong> Pflanzen).<br />
Die kommunalen Bauvorschriften sind im grossen <strong>und</strong> ganzen an das Musterbaugesetz<br />
angepasst.<br />
Ausführlichere Gestaltungsvorschriften gibt es künftig bei Dächern. Neu geregelt sind<br />
Energieanlagen; Terrainveränderungen, Böschungen <strong>und</strong> Mauern; Satellitenempfangsanlagen<br />
sowie Solaranlagen.<br />
Um die Gestaltung im Dorfkern zu verbessern hat die HTW Chur im Auftrag der Gemeinde<br />
einen Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung für<br />
die Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 17<br />
4 Bodennutzung<br />
4.1 Allgemein<br />
Gemäss Art. 15 des Raumplanungsgesetzes umfassen Bauzonen jenes Land, das<br />
sich für die Überbauung eignet <strong>und</strong> weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert<br />
15 Jahren benötigt <strong>und</strong> erschlossen wird.<br />
Im Sinne der Zielsetzung des Raumplanungsgesetzes, eine haushälterische Bodennutzung<br />
anzustreben, zielt auch der Kantonale Richtplan auf die Minimierung des Bodenverbrauchs<br />
durch eine massvolle <strong>und</strong> gezielte Erweiterung des Siedlungsgebiets.<br />
Einer der wesentlichsten Schwerpunkte hierfür ist die Siedlungsentwicklung nach innen<br />
bzw. die Verdichtung in lockerer überbauten Gebieten.<br />
Erweiterungen des Siedlungsgebietes sollen laut kantonalem Richtplan dort vorgenommen<br />
werden, wo Synergien mit bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht<br />
werden, wo die Siedlungsqualität verbessert oder erhalten werden kann <strong>und</strong> wo eine<br />
ausgewiesene Nachfrage besteht. Die zusätzliche Umweltbelastung soll gesamthaft<br />
möglichst gering gehalten werden.<br />
Der kantonale Richtplan nennt folgende Anforderungen, an die Erweiterungen des<br />
Siedlungsgebietes geb<strong>und</strong>en sind:<br />
• Leitbild, Zielvorstellungen<br />
• In städtischen Räumen / Agglomerationen <strong>und</strong> Tourismusräumen: Abstimmung<br />
auf regionales Siedlungskonzept (für das Bündner Rheintal liegt noch kein Siedlungskonzept<br />
vor; wesentliche Aussagen zur Siedlungsentwicklung finden sich<br />
allerdings im Agglomerationsprogramm Chur <strong>und</strong> Umgebung)<br />
• Bedarfsnachweis (Nutzungsreserven, künftiger Bedarf)<br />
• Gestaltungs- <strong>und</strong> Erschliessungskonzept<br />
• Keine anderen überwiegenden Interessen berührt (schutzwürdige Natur- <strong>und</strong><br />
Landschaftsobjekte, Ortsbilder, Kulturobjekte, Gefahrengebiete, u.a.)<br />
• Nachweis über die Verfügbarkeit des Baulandes.<br />
Für neu einzuzonende Gebiete ist der Nachweis zu erbringen, dass sie verfügbar sind<br />
(Kaufrechtsvertrag, evt. Mehrwertabschöpfung).<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 18<br />
4.2 Nachweis der haushälterischen Bodennutzung<br />
<strong>Jenins</strong> strebt in seinem Leitbild ein Wachstum um r<strong>und</strong> 0.5 % pro Jahr an. Im Rahmen<br />
einer Gemeindeversammlung im Dezember 2008 sprachen sich die StimmbürgerInnen<br />
gegen neue Einzonungen in der Gemeinde aus.<br />
Die für ein Bevölkerungswachstum von r<strong>und</strong> 0.5 % notwendige Wohnfläche kann in<br />
<strong>Jenins</strong> durch eine Siedlungsentwicklung nach innen, d.h. eine intensivere Ausnützung<br />
der bestehenden Siedlungsflächen, gewährleistet werden. Hierfür stehen in <strong>Jenins</strong> drei<br />
Möglichkeiten zur Verfügung: eine Umnutzung von ehemaligen Ökonomiegebäuden,<br />
die Überbauung bislang unbebauter Flächen oder der Abbruch bestehender Bauten<br />
<strong>und</strong> ein Neubau mit höherer Ausnützung.<br />
Umnutzung ehemaliger Ökonomiegebäude<br />
Eine Siedlungsentwicklung nach innen ist in <strong>Jenins</strong> u.a. durch eine Umnutzung von<br />
ehemaligen Ökonomiegebäuden realisierbar. Hierbei handelt es sich vor allem um<br />
Ställe. Dies ist allerdings im Hinblick auf die Erhaltung des Ortsbildes nur bedingt möglich.<br />
Im Zeitraum 1977 bis 2009 wurden in <strong>Jenins</strong> zwölf Ställe umgebaut. Gegenwärtig<br />
gibt es noch zehn Ställe, bei denen eine Umnutzung denkbar wäre. Die Bruttogeschossfläche<br />
pro Stall beträgt durchschnittlich zwischen 180 <strong>und</strong> 200 m 2 .<br />
Überbauung bislang unbebauter Flächen<br />
Weiters kommt zur Deckung des zusätzlichen Baulandbedarfs eine Überbauung noch<br />
unbebauter Flächen in bereits eingezonten Gebieten in Frage. Gegenwärtig sichern in<br />
zwei Bereichen der Gemeinde Quartierpläne eine geordnete <strong>und</strong> haushälterische Nutzung<br />
des Bodens. Die Verminderung des Waldabstandes ermöglicht im Bereich<br />
Caspärsch die Überbauung von drei Gr<strong>und</strong>stücken.<br />
Durch die Umnutzung von Ställen <strong>und</strong> die Bebauung bislang unbebauter oder nur zum<br />
Teil bebauter Parzellen könnte bei einem Wachstum von max. 0.5 % pro Jahr der<br />
künftige Baulandbedarf gedeckt werden. Eine Neueinzonung von Bauflächen wäre<br />
demnach nicht erforderlich. Ein grosser Unsicherheitsfaktor ist allerdings die Verfügbarkeit<br />
dieser knappen Reserven.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 19<br />
4.3 Bevölkerungs- <strong>und</strong> Wohnflächenentwicklung<br />
a. Bevölkerungs- <strong>und</strong> Haushaltsentwicklung<br />
Die Bevölkerung in <strong>Jenins</strong> ist nach einem Rückgang in den 60er Jahren in den letzten<br />
Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Es ist zu erwarten, dass dieser Trend aufgr<strong>und</strong><br />
der attraktiven Wohnlage <strong>und</strong> guten Erreichbarkeit von Chur, Landquart <strong>und</strong><br />
Sargans aus, gr<strong>und</strong>sätzlich anhält <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong> auch in den kommenden Jahren zu einem<br />
beliebten Wohnort zählt.<br />
Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung 1950 - 2008<br />
Zur gleichen Zeit ist - wie die folgende Tabelle veranschaulicht - die durchschnittliche<br />
Haushaltsgrösse (Personen pro Haushalt) gesunken <strong>und</strong> die durchschnittliche Wohnfläche<br />
(Wohnfläche pro Kopf) gestiegen. Die sinkende Haushaltsgrösse ist zum einen<br />
mit der geringeren Kinderzahl verb<strong>und</strong>en, zum anderen mit neuen Lebensformen<br />
(„Versingelung“ der Gesellschaft). Der Anstieg der durchschnittlichen Wohnfläche pro<br />
Person ist auf steigende Einkommensverhältnisse <strong>und</strong> ebenfalls auf neue Lebensformen<br />
zurückzuführen. Auch hier ist keine Trendumkehr, sondern eher im Gegenteil eine<br />
Zunahme der Wohnfläche pro Kopf zu erwarten.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 20<br />
Tab. 6: Bevölkerungs- <strong>und</strong> Haushaltsentwicklung:<br />
Stand 19. März 2010<br />
1950 1960 1970 1980 1990 2000 2006 2008 2017 1<br />
Bevölkerung a 461 398 468 557 654 746 787 843 1.000<br />
Haushaltsgrösse b - - - 2.7 2.6 2.4<br />
Haushalte c - - - 688 805 1.097<br />
Durchschnittliche<br />
Wohnfläche d<br />
- - - 34m 2 - 44m 2<br />
a – c Eidgenössische Volkszählungen, Angaben für <strong>Jenins</strong><br />
d B<strong>und</strong>esamt für Wohnungswesen (Hg.): Siedlungswesen Schweiz, Schriftenreihe Wohnungswesen,<br />
Band 78, Grenchen, durchschnittliche Angaben für die Schweiz<br />
1 Zielgrösse laut Leitbild<br />
Das Leitbild sieht eine Zunahme der Bevölkerung um 0.5 % bis 1.0 % pro Jahr vor. Im<br />
Laufe des Prozesses zur <strong>Ortsplanung</strong>srevision ergab sich die Zielsetzung, ein moderates<br />
Wachstum von 0.5 % pro Jahr anzustreben <strong>und</strong> eine Bevölkerung von r<strong>und</strong> 1.000<br />
EinwohnerInnen im Jahr 2017 anzupeilen.<br />
b. Baulandentwicklung<br />
Zwischen 1977 <strong>und</strong> 2008 wurden insgesamt 47.010 m 2 der Bauzonen überbaut. Im<br />
Schnitt ergibt das ca. 1.567 m 2 pro Jahr. Schreibt man diesen Wert für die nächsten 15<br />
Jahre fort, so ergäbe dies einen Bedarf von 23.505 m 2 Bauland.<br />
Tab. 7: Baulandreserven 2008<br />
Ganze Parzelle nicht überbaut<br />
1977/2008 Mobilisierungsgrad Baulandreserven<br />
für die nächsten<br />
15 Jahre<br />
16.700 m 2 80 % 13.360 m 2<br />
Teilparzelle nicht überbaut 12.080 m 2 50 % 6.040 m 2<br />
Nicht überbaute Fläche 28.780 m 2 19.400 m 2<br />
1977/2008 Überbaute Fläche<br />
pro Jahr<br />
Flächenbedarf<br />
für die nächsten<br />
15 Jahre<br />
Überbaute Fläche 47.010 m 2 1.567 m 2 23.505 m 2<br />
Ställe umgebaut 12
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 21<br />
Die Bevölkerung stieg in zwischen 1977 <strong>und</strong> 2008 um 312 EinwohnerInnen. Bei einer<br />
überbauten Fläche von 47.010 m 2 innerhalb dieser 31 Jahre ergibt dies eine Fläche<br />
von r<strong>und</strong> 151 m 2 , die in <strong>Jenins</strong> pro neuem Einwohner überbaut wurde.<br />
Die nicht überbaute Fläche betrug im Jahr 2008 28.780 m 2 . Diese Fläche ist aber nicht<br />
vollständig mobilisierbar. Wird die Annahme getroffen, dass Flächen, bei welchen die<br />
gesamte Parzelle nicht überbaut ist, zu 80 % verfügbar sind, <strong>und</strong> Flächen, bei welchen<br />
Teilparzellen nicht überbaut sind, zu 50 % verfügbar sind, so ergibt dies eine Baulandreserve<br />
von ca. 19.400 m 2 .<br />
Abb. 3: Baulandreserven<br />
Steigt die Bevölkerung in jenem Ausmass, der sich als Trend in den letzten Jahren<br />
abzeichnete (Bedarf Trend), kann der Bedarf mit dem Angebot an mobilen Baulandreserven<br />
bis 2017 nicht gedeckt werden. Wenn eine Fortschreibung des Bevölkerungswachstums<br />
über einen längeren Zeitraum erfolgt (1950 – 2008) kann dem Bedarf (Bedarf<br />
Fortschreibung) nachgekommen werden.<br />
Wird, wie auf Wunsch der Bevölkerung in die Zielsetzung der Gemeinde aufgenommen,<br />
ein moderates Bevölkerungswachstum verfolgt, reichen die Baulandreserven<br />
knapp aus.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 22<br />
In der folgenden Tabelle finden sich die Kapazitäten der jeweiligen Zone (Stand 2010).<br />
Tab. 8: Zonenkapazitäten 2010<br />
Zone Fläche in m 2<br />
Stand 19. März 2010<br />
Ausnützungsziffer<br />
Flächenbedarf<br />
pro EinwohnerIn EinwohnerInnen<br />
Dorfzone 2.226 1.0 151 m 2 15<br />
Dorferweiterungszone 9.444 0.6 1 151 m 2 38<br />
Wohnzone 2 9.464 0.5 1 151 m 2 32<br />
Total 21.134 85<br />
1 Ausnützungsziffer laut Zonenschema des Baugesetzes der Gemeinde <strong>Jenins</strong><br />
4.4 Gewerbezone<br />
Die Gewerbezone umfasst gegenwärtig eine Fläche von 16.288 m 2 . Davon sind bereits<br />
13.132 m 2 , das entspricht 81 % der Fläche, überbaut. Die gesamte gegenwärtig nicht<br />
überbaute Fläche kann ihrem Erschliessungsstand nach einer sofortigen Bebauung<br />
zugeführt werden.<br />
Die Gemeinde sieht in ihrem Leitbild vor, weitere Kleinbetriebe anzusiedeln. Sie möchte<br />
dafür gute Rahmenbedingungen schaffen. Für eine Ansiedlung von r<strong>und</strong> fünf bis<br />
sieben weiteren Betrieben wäre eine Fläche von ca. 6.000 bis 7.000 m 2 erforderlich.<br />
Davon kann nur ein kleiner Teil des Flächenbedarfs durch heutige Nutzungsreserven<br />
abgedeckt werden. Demnach ist eine Einzonung erforderlich.<br />
Als Erweiterungsfläche werden primär die Parzellen 326, 385 <strong>und</strong> 388 im Nordwesten<br />
der heutigen Gewerbezone, direkt an diese anschliessend, herangezogen. Zwei weitere<br />
potentielle Erweiterungsflächen befinden sich auf der anderen Seite der Strasse, im<br />
Südosten der gegenwärtig bestehenden Gewerbezone. Insgesamt umfassen diese<br />
potentiellen Erweiterungsgebiete eine Fläche von r<strong>und</strong> 9’900 m 2 .<br />
Die Flächen im Südosten der gegenwärtigen Gewerbezone werden aus Gründen des<br />
Landschaftsbildes <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass es sich bei diesen um Fruchtfolgeflächen<br />
handelt, als sek<strong>und</strong>äres Erweiterungsgebiet betrachtet. Da für die Ansiedlung<br />
von r<strong>und</strong> drei bis vier weiteren Betrieben eine Fläche von ca. 5.000 bis 6.000 m 2 erforderlich<br />
wäre, d.h. etwas weniger als ein Drittel der potentiellen Erweiterungsfläche,<br />
kann der Bedarf sehr gut mit der direkt an die Gewerbezone anschliessenden Fläche<br />
gedeckt werden, insbesondere dann, wenn der Waldabstand in diesem Bereich verringert<br />
werden kann.<br />
Die Parzelle 391 wird als Gewerbezone bestehen bleiben. Für sie sollen künftig die<br />
gleichen Vorschriften (Bauordnung) wie in der übrigen Gewerbezone gelten.<br />
Die Erweiterung der Gewerbezone unterliegt der Quartierplanpflicht. Die Gemeinde<br />
wird die Parzellen 326, 385 <strong>und</strong> 388 kaufen <strong>und</strong> im Baurecht an Interessenten abgeben.
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 23<br />
Abb. 4: Gewerbezone <strong>und</strong> Erweiterungsfläche<br />
Die Überbauung der Gewerbezone ist in mehreren Varianten denkbar.<br />
Abb. 5: Mögliche Variante zur Überbauung der Gewerbezone<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 24<br />
4.5 Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />
Die Zone für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen ist heute 10.247 m 2 gross. 94 % der Zone<br />
(9.683 m 2 ) sind bereits überbaut bzw. werden genutzt.<br />
Nach der Rechtssprechung dürfen bei Zonen für öffentliche Bauten <strong>und</strong> Anlagen auch<br />
über den <strong>Planungs</strong>horizont von zehn bis 15 Jahren hinausgehende öffentliche Bedürfnisse<br />
berücksichtigt werden.<br />
Gegenwärtig sind Bedarfsabklärungen für Schulraum, Vereine u.a. in Arbeit. Je nach<br />
den Ergebnissen ist mittelfristig eine Erweiterung der ZöBA notwendig. In der <strong>Revision</strong><br />
wird das Haus Hertner von der Dorfzone in die ZöBA umgezont.<br />
4.6 Spezielle Nutzungen<br />
Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone)<br />
An 2 Standorten wird eine Rebsiedlungszone angrenzend an das bestehende Baugebiet<br />
neu geschaffen: Pramalinis <strong>und</strong> Ausserdorf (Erweiterung eines bestehenden Rebbaubetriebs).<br />
In dieser dürfen Vollerwerbsbetriebe künftig in beschränktem Rahmen<br />
Bauten <strong>und</strong> Anlagen für die Bewirtschaftung der Rebzone errichten.<br />
Nach Erweiterung der Gewerbezone ist in diesem Gebiet ebenfalls der Bau einer Rebsiedlung<br />
in einer dafür vorgesehenen Rebisiedlungszone möglich.<br />
Für den bestehenden Rebbaubetrieb Eichholz (Gebäudegruppe) kann aufgr<strong>und</strong> seiner<br />
isolierten Lage keine Rebsiedlungszone geschaffen werden. Die traditionellen Bauten<br />
<strong>und</strong> das Bedürfnis den Rebbaubetrieb erweitern zu können erfordert die Ausscheidung<br />
einer Dorfzone für diese Gebäudegruppe. Die Erschliessungsanlagen sind vorhanden.<br />
Standortabklärung für Sondernutzungszone<br />
Im Gebiet Chrüzli sind die Voraussetzungen gut, einen neuen Hotelbetrieb zu realisieren.<br />
Es wurde dazu eine Machbarkeitsstudie mit Varianten durchgeführt. Der Standort<br />
befindet sich an bester Lage mit guter Aussicht in die Rebberge <strong>und</strong> ins Rheintal. Als<br />
exponierter Standort erfordert er eine gute <strong>und</strong> besondere Architektur. Die Erschliessungsanlagen<br />
sind weitgehend vorhanden oder können mit vernünftigem Aufwand<br />
realisiert werden. Gleichzeitig könnte der Parkplatz Chrüzli in den Hotelkomplex integriert<br />
werden. Die Verkehrsanbindung ist gut.<br />
Abb. 6: Mögliche Standorte Sondernutzungszone Chrüzli<br />
Variante 1 Variante 2<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 25<br />
Ein weiterer möglicher Standort für eine Sondernutzungszone befindet sich im Gebiet<br />
Salisbungert. Der Salisbungert befindet sich seit der ersten <strong>Ortsplanung</strong> in einer Grünzone.<br />
Er ist von einer hohen, für <strong>Jenins</strong> typischen Mauer gefasst <strong>und</strong> wird landwirtschaftlich,<br />
kleine Flächen als Garten genutzt. Er hält den südlichen Dorfrand frei, insbesondere<br />
gewährleistet der Bungert die Freihaltung der Ansicht der stattlichen, geschützten<br />
Salis- <strong>und</strong> Sprecherhäuser. In der Fortsetzung der Häuserzeile gegen Südosten<br />
befinden sich auf den beiden Parzellen 114 <strong>und</strong> 117 schlecht gestaltete Wohnbauten<br />
<strong>und</strong> Ökonomiegebäude. Sie verunstalten die heute sonst intakte <strong>und</strong> repräsentative<br />
Ansicht.<br />
Ansicht Dorfrand (Salishaus links), zusammengebaute Wohnhäuser <strong>und</strong> Ökonomiegebäude<br />
der Parzellen 114 <strong>und</strong> 117 (rechts)<br />
Der ortsbaulich <strong>und</strong> ortbildschutzmässig sensible Ort erfordert ein sorgfältiges Vorgehen.<br />
Es sind zur Zeit auch noch keine konkreten Nutzungsinteressen bekannt. Aufgr<strong>und</strong><br />
des Leitbildes stehen zwei Nutzungsinteressen an diesem Ort im Vordergr<strong>und</strong>:<br />
Wohnen für das Alter oder kleiner Hotelbetrieb. Die Erschliessung sollte von der alten<br />
Poststrasse her erfolgen. Eine Zufahrt ab der Unterdorfstrasse wäre wohl direkter, erfordert<br />
aber aus verkehrstechnischen Gründen eine breite Öffnung der schönen <strong>und</strong><br />
erhaltenswerten Bungertmauer <strong>und</strong> würde somit den typischen Strassen- <strong>und</strong> Bun-<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 26<br />
gertcharakter zerstören. Dies erfordert den Einbezug des Parzellenteils Nr. 120 sowie<br />
der Parzellen 119 <strong>und</strong> 117 für die Erschliessungslösung.<br />
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Generellen Gestaltungsplan, Salisbungert<br />
Eine Teilfläche der Grünzone sollte aus Gründen des Ortsbildschutzes freigehalten<br />
werden. Die genaue Grösse der freizuhaltenden Fläche muss aufgr<strong>und</strong> eines konkreten<br />
Projektes bestimmt werden. Wichtig ist die Freihaltung der Salis- <strong>und</strong> Sprecherhäuser<br />
sowie des südlichen Teils der Grünzone (siehe Raster unten für mögliche Baufläche<br />
<strong>und</strong> Sichtachsen). Eine Parkierung ist unter der Grünfläche gemäss Baugesetz<br />
zulässig. Es besteht die Möglichkeit an diesem Ort Ersatzparkflächen für Dorfbewohner<br />
<strong>und</strong> die Gemeinde zu schaffen. Auch der Baumbestand sollte möglichst geschont<br />
werden. Mit der bebaubaren Fläche (siehe roter Perimeter) sollte unter Einbezug der<br />
bebauten Flächen der Parzellen 114,117, 119 <strong>und</strong> 120 ein neuer, gut gestalteter Dorfabschluss<br />
entwickelt werden. Um dies zu ermöglichen, wird in der <strong>Ortsplanung</strong> ein<br />
Perimeter Sondernutzungszone festgelegt. Der Perimeter für die Sondernutzungszone<br />
ist behördenverbindlich. Auf der Gr<strong>und</strong>lage von Studien (evtl. Wettbewerb) wird eine<br />
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 27<br />
projektorientierte Nutzungs- <strong>und</strong> Gestaltungsplanung durchgeführt. Diese muss dem<br />
Stimmbürger zur Abstimmung vorgelegt werden.<br />
5 Siedlung <strong>und</strong> Gestaltung<br />
5.1 Allgemein<br />
Die Gemeinde <strong>Jenins</strong> zeichnet sich durch ihre hohe Lebensqualität <strong>und</strong> die gute Erreichbarkeit<br />
der Gemeinden Maienfeld, Bad Ragaz, Sargans, Landquart <strong>und</strong> Chur als<br />
Arbeitsstandorte aus. Der Vernetzungsgrad zwischen Siedlung <strong>und</strong> Landschaft ist<br />
hoch, der umgebende Naturraum besitzt grossen Erholungswert.<br />
Die das ursprüngliche Ortsbild prägenden Elemente entstammen grossteils der Landwirtschaft<br />
<strong>und</strong> dem Weinbau. Bauernhäuser, Stallscheunen, Gartenmauern, Hochstammobstgärten,<br />
Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten sowie Rebberge sind charakteristisch für <strong>Jenins</strong><br />
<strong>und</strong> wichtig für die Unverwechselbarkeit der Gemeinde.<br />
<strong>Jenins</strong> will die gute Wohnqualität erhalten, den hohen Vernetzungsgrad zwischen<br />
Siedlung <strong>und</strong> Landschaft weiterhin bewahren <strong>und</strong> die das Ortsbild prägenden typischen<br />
Elemente, die vor allem aus der landwirtschaftlichen <strong>und</strong> Weinbautradition<br />
stammen, schützen <strong>und</strong> pflegen. <strong>Jenins</strong> möchte sich auch künftig als Weinbaugemeinde<br />
positionieren. Im Leitbild der Gemeinde wird das Ziel „<strong>Jenins</strong> als Wein- <strong>und</strong><br />
Tagesausflugsort bekannt machen“ genannt.<br />
5.2 Dorfzone <strong>und</strong> Dorferweiterungszone<br />
Die hohe Wohnqualität der Gemeinde führte dazu, dass die Nachfrage nach Wohnraum<br />
besonders im letzten Jahrzehnt stark anstieg. Da <strong>Jenins</strong> generell einen sparsamen<br />
Umgang mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden anstrebt, wurde diese Nachfrage zum Teil durch<br />
den Umbau von für das Ortsbild charakteristischen Bauten (wie beispielsweise Stallscheunen<br />
<strong>und</strong> Bauernhäuser) gedeckt. Dadurch konnte zwar eine Verdichtung nach<br />
innen erzielt werden, es wurden aber für <strong>Jenins</strong> typische Bauten in der Dorfzone <strong>und</strong><br />
Dorferweiterungszone in einer Art umgebaut oder ersetzt, welche nicht der ortskerntypischen<br />
Bauweise entspricht. Diese Situation führte dazu, dass Umklassifizierungen im<br />
Generellen Gestaltungsplan vorgenommen werden mussten. Nicht jedes vormals als<br />
erhaltens- oder schützenswert ausgewiesene Gebäude kann nach einer Sanierung<br />
bzw. einer Erweiterung noch als solches eingestuft bleiben. Bei der Schaffung von Zufahrten<br />
bzw. im Zuge von Neu-, An- <strong>und</strong> Umbauten wurden einige erhaltenswerte<br />
Wingertmauern abgetragen. Damit ging an manchen Stellen nicht nur ein typischer<br />
Merkmalsträger der Gemeinde verloren, sondern auch ein wesentliches raumbildendes<br />
Element.<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich <strong>Jenins</strong> zum Erhalt der Dorfcharakteristik<br />
bekennt (im Leitbild ist das Bestreben verankert, „Dorfcharakter, Dorfbild<br />
<strong>und</strong> Identität [zu] bewahren“), diese aber durch nicht sachgerechte Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten<br />
bedroht ist. Somit wurde es als notwendig erachtet, das heutige Erscheinungsbild<br />
des Dorfes einer genauen Analyse zu unterziehen <strong>und</strong> jene Elemente, die gegen-<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 28<br />
wärtig vorgef<strong>und</strong>en werden können <strong>und</strong> für <strong>Jenins</strong> einzigartig <strong>und</strong> bestimmend sind, zu<br />
sichern.<br />
Um die Identität des Orts zu bewahren wurden im Gestaltungsplan schützenswerte<br />
Bauten von besonderer Qualität, schützenswerte Bauten, erhaltenswerte Bauten, wesentliche<br />
Baugestaltungslinien, erhaltenswerte Mauern, Hecken <strong>und</strong> Freihaltebereiche<br />
festgelegt sowie der Perimeter Genereller Gestaltungsplan angepasst. Im Gebiet Sonne<br />
wurde die Dorferweiterungszone verkleinert <strong>und</strong> der Dorfzone zugeführt. Das<br />
Weingut Eichholz wurde in die Dorfzone umgezont, um dem dort bestehenden Rebbetrieb<br />
eine massvolle Entwicklung zu ermöglichen. Ein Gestaltungsleitfaden gewährleistet<br />
den sorgfältigen Umgang mit dem Ortsbild <strong>und</strong> Umbauten. Der Gestaltungsleitfaden<br />
dient der Baubehörde als Wegleitung bei Um- <strong>und</strong> Neubauten im Dorfkern.<br />
Schützenswerte Bauten von besonderer Qualität<br />
Von besonderer Qualität sind die Kirche, das heute als Pfarrhaus dienende Patrizierhaus<br />
sowie die beiden Sprecherhäuser (Unteres <strong>und</strong> Oberes Sprecherhaus). Sie sind<br />
in ihrer Erscheinung <strong>und</strong> Substanz zu schützen. Deshalb wurden sie auch im neuen<br />
Gestaltungsplan als „schützenswerte Bauten von besonderer Qualität“ festgelegt.<br />
Schützenswerte Bauten<br />
Es stellte sich heraus, dass besonders Gebäude, die mit der ursprünglichen Nutzungsstruktur<br />
des Dorfes in engem Zusammenhang stehen, als identitätsstiftend<br />
wahrgenommen werden. Es sind abgesehen von bereits geschützten Gebäuden ausschliesslich<br />
funktionale Gebäude, die als wesentlich für den Dorfcharakter angesehen<br />
werden. Dazu zählen die Gewerbebauten, die aufgr<strong>und</strong> der Nutzung der Wasserkraft<br />
für Energiezwecke entlang des Baches errichtet wurden (Sägerei, Mühle), Bauernhäuser,<br />
EW-Häuser, zwei kleine Feuerwehrhäuser, Torkel <strong>und</strong> ein Waschhaus. Diese Gebäude<br />
wurden neu als „schützenswert“ klassifiziert.<br />
Erhaltenswerte Bauten<br />
Gebäude, die aufgr<strong>und</strong> ihrer spezifischen Struktur oder ihres Charakters erhalten werden<br />
sollen, wurden als „erhaltenswert“ klassifiziert.<br />
Zur Stallscheune Obrecht wurde eine Stellungnahme eingeholt. Aus dieser geht hervor,<br />
dass das Gebäude für das Dorfbild, dorfgeschichtlich <strong>und</strong> dorfsoziologisch bedeutend<br />
ist <strong>und</strong> auch bei der gegenwärtigen Positionierung der Gemeinde als Weinbaudorf<br />
eine wichtige Rolle spielt. Gemäss Gutachten ist es wesentlich, das Gesamtensemble<br />
(Stallscheune, Weinberg, Weinbergmauer, Wohnhaus) zu bewahren. Das Objekt<br />
erhält die Klassifizierung „erhaltenswert.“ Mit Blick auf eine spätere Umnutzung<br />
<strong>und</strong> den Erhalt der Dachfläche ist damit ein genügend grosser Spielraum für eine Umnutzung<br />
der Stallscheune gegeben.<br />
Gestaltungsleitfaden<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 29<br />
Die HTW Chur hat ein Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung<br />
im Umgang <strong>und</strong> bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />
Baugestaltungslinien<br />
Räumliche Qualitäten werden durch Baugestaltungslinien gesichert. Es wurden im<br />
Wesentlichen die Baugestaltungslinien des bisher gültigen Generellen Gestaltungsplans<br />
übernommen <strong>und</strong> um jene Baugestaltungslinien ergänzt, die nach einer Umklassifizierung<br />
von Gebäuden zur Sicherung des Raumzusammenhanges notwendig wurden.<br />
Erhaltenswerte Mauern<br />
Einfriedungsmauern prägen das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild von <strong>Jenins</strong>. Ihre Bezeichnung<br />
als erhaltenswerte Mauern trägt dazu bei, dass Raumzusammenhänge bzw.<br />
Gassenzüge gesichert werden <strong>und</strong> vertraute Ansichten erhalten bleiben.<br />
Hecken<br />
Raumbildende Funktionen übernehmen auch die zahlreichen Hecken in der Gemeinde.<br />
Sie wurden im rechtskräftigen Zonenplan bezeichnet <strong>und</strong> an wenigen Orten ergänzt.<br />
Freihaltebereiche<br />
In der Dorfzone befinden sich noch einige Hochstammobst- sowie Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten.<br />
Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des landwirtschaftlich geprägten Dorfes<br />
dar. Nach Absprache mit den Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen wurden sie als Freihaltebereiche<br />
im Generellen Gestaltungsplan bezeichnet.<br />
Perimeter Genereller Gestaltungsplan<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Veränderungen der letzten Jahre <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit aktuellen<br />
Schutzzielen wurde der Perimeter Genereller Gestaltungsplan (Ortsbildschutzbereich)<br />
geringfügig angepasst.<br />
Die Erhaltung idenditätsstiftender Bauten, die Sicherung von Grünräumen, die Zugänglichkeit<br />
zu nahen Natur- <strong>und</strong> Erholungsräumen sowie der Verzicht auf eine weitere<br />
Einzonung trägt dazu bei, dass die Wohnqualität auch künftig gesichert ist.<br />
Im Baugesetz wurden Anpassungen der Dachvorschriften vorgenommen <strong>und</strong> Aussagen<br />
zur Einordnung von Energieanlagen getätigt.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 30<br />
Abb. 8: Genereller Gestaltungsplan<br />
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5.3 Wohnzone 2<br />
Die Wohnzone 2 wird nicht erweitert.<br />
6 Erschliessung<br />
6.1 Allgemein<br />
Bedingt durch die Tatsache, dass bis auf eine Erweiterung der Gewerbezone keine<br />
Einzonungen stattfinden, sind keine wesentlichen Massnahmen im Bereich der Erschliessung<br />
notwendig.<br />
6.2 Verkehrsanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />
Wenngleich die engen Querschnitte an manchen Stellen Ausweichmanöver notwendig<br />
machen, ist die Erschliessung durch den motorisierten Verkehr auch weiterhin gewährleistet.<br />
Die Möglichkeit, mit einer Umfahrungsstrasse den nördlichen Ortsteil <strong>und</strong> den<br />
Verkehr auf die Alp besser zu erschliessen, wurde geprüft (siehe Verkehrsstudie mit<br />
Varianten). Das geringe Verkehrsaufkommen für den oberen Dorfteil, die Zerschneidung<br />
der intakten Landschaft <strong>und</strong> die hohen Kosten rechtfertigen die Realisierung einer<br />
Umfahrung nicht. Für den Alpverkehr lässt sich mit dem Bau einer kurzen Verbindung<br />
eine Lösung finden, welche weitgehend die bestehenden Wege nutzt.<br />
Stündlich verkehrt je ein Bus nach Landquart <strong>und</strong> Maienfeld. Da er gut mit der Bahn<br />
vertaktet ist, ist die Anbindung an wichtige Zentren gewährleistet.<br />
Sammel- <strong>und</strong> Erschliessungsstrassen<br />
In der Dorf- <strong>und</strong> Dorferweiterungszone finanziert die Gemeinde Sammelstrassen A zu<br />
100 %. Ausserhalb dieser Zonen liegt der finanzielle Beitrag der Gemeinde an Sammelstrassen<br />
B je nach dem öffentlichen Interesse zwischen 30 <strong>und</strong> 70 %. Die Erschliessungsstrassen<br />
gehören zur Feinerschliessung.<br />
Da bei Behinderungen auf der Malanserstrasse der Verkehr über die Strasse im Bereich<br />
Bungert-Fanal geführt wird, übernimmt diese Strasse trotz des engen Querschnitts<br />
in solchen Fällen die Funktion einer Sammelstrasse. Sie wird deshalb als<br />
Sammelstrasse klassifiziert.<br />
Für die heute bestehende Gewerbezone wird es keine Änderungen der Erschliessung<br />
geben. Die Erschliessung der erweiterten Gewerbezone mit Strasse, Wasser, Energie<br />
<strong>und</strong> Kanalisation ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Erschliessungsanlagen mit genügender<br />
Kapazität ohne grösseren Aufwand möglich. Die Strassenerschliessung der erweiterten<br />
Gewerbezone erfolgt mit Ausbau über die bestehende Zufahrt zum Holzlagerplatz<br />
<strong>und</strong> dann entlang des Waldes. Durch die Führung der Strasse entlang des Waldes<br />
kann ein Grenzabstand von 10 m zum Waldrand eingehalten werden <strong>und</strong> der<br />
Waldrand wird nicht durch die Umgebung von Gewerbebauten (Lagerung von Material)<br />
beeinträchtigt.<br />
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Abb. 9: Erschliessungsplan<br />
Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege<br />
Aufgr<strong>und</strong> der engen Strassenquerschnitte werden Fuss- <strong>und</strong> Fahrzeugverkehr häufig<br />
niveaugleich geführt. Die Verkehrssicherheit für FussgängerInnen ist damit insbesondere<br />
in Kurvenbereichen nicht ausreichend gewährleistet. Dies betrifft auch den SchülerInnenverkehr.<br />
Die Analyse der Fusswegverbindungen kommt zum Schluss, dass<br />
eine strassenunabhängige Verbindung zwischen Unterdorf <strong>und</strong> Zentrum bzw. Schulhaus<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich denkbar, jedoch mit grossen Eingriffen ins private Eigentum <strong>und</strong><br />
hohen Kosten verb<strong>und</strong>en ist. Auch müssten, im Vergleich zur Benutzung der Ortsdurchfahrt,<br />
grosse Umwege in Kauf genommen werden. Diese würden dann aber nicht<br />
benützt.<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 33<br />
Abb. 10: Denkbare Führung der Fussgänger abseits der Ortsdurchfahrt<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wurden verschiedene Lösungen für eine sichere Führung der<br />
Fussgänger- <strong>und</strong> Fussgängerinnen studiert. Es gibt verschiedene Varianten zur Gestaltung<br />
des Strassenraumes. Eine dieser Varianten sieht eine flächige Gestaltung an<br />
Knotenpunkten <strong>und</strong> die Ausbildung eines Bandes in gleicher Farbe entlang von Abschnitten<br />
mit hohem Fussverkehr (siehe Abb. 11 Schemaskizze).<br />
Abb. 11: Führung der Fussgänger <strong>und</strong> Fussgängerinnen in der Ortsdurchfahrt<br />
Stand 19. März 2010
Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 34<br />
Es führen Wanderwege von <strong>Jenins</strong> zu umliegenden Zielen. Diese sind alle bestehend<br />
(Inventar gemäss B<strong>und</strong>esgesetz über Fuss- <strong>und</strong> Wanderwege) <strong>und</strong> beschildert.<br />
Öffentliche Parkierungsanlagen<br />
<strong>Jenins</strong> verfügt bereits heute über eine öffentliche Parkierungsanlage im Bereich<br />
Chrützli / Tscholler. Diese soll auch weiterhin bestehen bleiben. Es wird keine Erweiterung<br />
dieser bestehenden Parkierungsanlage geben. Im Raum Werkhof / Schulanlage /<br />
Rathaus sollen mittelfristig zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Sie dienen teilweise<br />
als Ersatz für abgegoltene Parkplätze in der Dorfzone. Die Kosten der Erstellung<br />
tragen in der Regel die beteiligten Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen. Eine neue öffentliche Parkierungsanlage<br />
soll es im Gebiet Erlenboden bei der Dorfeinfahrt aus Richtung Malans<br />
geben. Sie befindet sich auf dem Areal des ehemaligen Schiessstandes <strong>und</strong> liegt in<br />
der Gefahrenzone 2. Die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich des Schulhauses /<br />
Werkhofs ist in Diskussion.<br />
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7 Auswirkungen auf die Umwelt<br />
7.1 Gewässerschutz<br />
Zur langfristigen Sicherung der Qualität <strong>und</strong> Quantität der nutzbaren Wasservorkommen<br />
sind für alle im öffentlichen Interesse liegenden Gr<strong>und</strong>wasserfassungen (dazu<br />
gehören auch Quellfassungen) Schutzzonen auszuscheiden. Die Ausscheidung genereller<br />
Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellschutzzonen erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung.<br />
Im rechtsgültigen Zonenplan sind Gewässer- <strong>und</strong> Quellschutzzonen generell ausgeschieden.<br />
Sie wurden im Rahmen der Nutzungsplanung überprüft <strong>und</strong> angepasst (siehe<br />
Fachgutachten).<br />
7.2 Abfall, Deponie, Altlasten<br />
<strong>Jenins</strong> weist vier belastete Standorte auf. Diese befinden sich im Bereich Selvirüfe <strong>und</strong><br />
Siechenguot. An den belasteten Standorten sind keine Entwicklungen vorgesehen.<br />
Abb. 12: Belastete Standorte in <strong>Jenins</strong><br />
Legende<br />
Ablagerungsstandorte<br />
Schiessanlagen<br />
Betriebsstandorte<br />
Quelle: Kataster belasteter Standorte, Amt für Natur <strong>und</strong> Umwelt<br />
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7.3 Bodenschutz<br />
Es sind keine Entwicklungen vorgesehen, die negative Auswirkungen auf den Boden<br />
haben oder wertvollen Boden beanspruchen.<br />
7.4 Energiehaushalt<br />
Das Baugesetz sieht Massnahmen vor, die auf höhere Energieeffizienz in der Gemeinde<br />
zielen. So werden Anforderungen an Isolation <strong>und</strong> Belüftung bei Wohnbauten<br />
benannt <strong>und</strong> es wird die Nachisolation von auskragenden Gebäudeteilen wie Vorsprünge,<br />
Sockel, Erker, Vordächer bewilligungsfrei ermöglicht. Alternative Energiequellen<br />
sollen im Rahmen der technischen Möglichkeiten gut ins Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
eingefügt werden. An Hauptfassaden sind in der Dorfkern <strong>und</strong> Dorferweiterungszone<br />
keine Solaranlagen zugelassen.<br />
7.5 Lärmschutz<br />
<strong>Jenins</strong> hat gegenwärtig keine Probleme mit Lärmbelastungen. Bei den durch die Ortsplanrevision<br />
ermöglichten künftigen Entwicklungen werden keine nennenswerten neuen<br />
Lärmquellen entstehen. Somit sind keine Massnahmen im Bereich des Lärmschutzes<br />
erforderlich.<br />
7.6 Luftreinhaltung<br />
Das Baugesetz sieht bei Bauvorhaben mit erheblichen Emissionen von Luftverunreinigungen<br />
eine Immissionsprognose gemäss eidgenössischen Vorschriften (auf Verlangen<br />
der Baubehörde) vor.<br />
7.7 Schutz vor nichtionisiernder Strahlung<br />
Es sind keine weiteren Frei- <strong>und</strong> Kabelleitungen, Transformatorenstationen, Unterwerke,<br />
Schaltanlagen, Sendeanlagen für Mobilfunk, R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> übrige Funkanwendungen<br />
<strong>und</strong> Radaranlagen geplant. Demnach bedarf es keiner weiteren Massnahmen<br />
zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung.<br />
7.8 Katastrophenschutz<br />
Es wird ein moderates Bevölkerungswachstum angestrebt. Somit sind die gegenwärtigen<br />
Einrichtungen des Katastrophenschutzes ausreichend dimensioniert.<br />
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