Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 26<br />
gertcharakter zerstören. Dies erfordert den Einbezug des Parzellenteils Nr. 120 sowie<br />
der Parzellen 119 <strong>und</strong> 117 für die Erschliessungslösung.<br />
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Generellen Gestaltungsplan, Salisbungert<br />
Eine Teilfläche der Grünzone sollte aus Gründen des Ortsbildschutzes freigehalten<br />
werden. Die genaue Grösse der freizuhaltenden Fläche muss aufgr<strong>und</strong> eines konkreten<br />
Projektes bestimmt werden. Wichtig ist die Freihaltung der Salis- <strong>und</strong> Sprecherhäuser<br />
sowie des südlichen Teils der Grünzone (siehe Raster unten für mögliche Baufläche<br />
<strong>und</strong> Sichtachsen). Eine Parkierung ist unter der Grünfläche gemäss Baugesetz<br />
zulässig. Es besteht die Möglichkeit an diesem Ort Ersatzparkflächen für Dorfbewohner<br />
<strong>und</strong> die Gemeinde zu schaffen. Auch der Baumbestand sollte möglichst geschont<br />
werden. Mit der bebaubaren Fläche (siehe roter Perimeter) sollte unter Einbezug der<br />
bebauten Flächen der Parzellen 114,117, 119 <strong>und</strong> 120 ein neuer, gut gestalteter Dorfabschluss<br />
entwickelt werden. Um dies zu ermöglichen, wird in der <strong>Ortsplanung</strong> ein<br />
Perimeter Sondernutzungszone festgelegt. Der Perimeter für die Sondernutzungszone<br />
ist behördenverbindlich. Auf der Gr<strong>und</strong>lage von Studien (evtl. Wettbewerb) wird eine<br />
Stand 19. März 2010