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Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 29<br />

Die HTW Chur hat ein Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung<br />

im Umgang <strong>und</strong> bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />

Baugestaltungslinien<br />

Räumliche Qualitäten werden durch Baugestaltungslinien gesichert. Es wurden im<br />

Wesentlichen die Baugestaltungslinien des bisher gültigen Generellen Gestaltungsplans<br />

übernommen <strong>und</strong> um jene Baugestaltungslinien ergänzt, die nach einer Umklassifizierung<br />

von Gebäuden zur Sicherung des Raumzusammenhanges notwendig wurden.<br />

Erhaltenswerte Mauern<br />

Einfriedungsmauern prägen das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild von <strong>Jenins</strong>. Ihre Bezeichnung<br />

als erhaltenswerte Mauern trägt dazu bei, dass Raumzusammenhänge bzw.<br />

Gassenzüge gesichert werden <strong>und</strong> vertraute Ansichten erhalten bleiben.<br />

Hecken<br />

Raumbildende Funktionen übernehmen auch die zahlreichen Hecken in der Gemeinde.<br />

Sie wurden im rechtskräftigen Zonenplan bezeichnet <strong>und</strong> an wenigen Orten ergänzt.<br />

Freihaltebereiche<br />

In der Dorfzone befinden sich noch einige Hochstammobst- sowie Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten.<br />

Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des landwirtschaftlich geprägten Dorfes<br />

dar. Nach Absprache mit den Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen wurden sie als Freihaltebereiche<br />

im Generellen Gestaltungsplan bezeichnet.<br />

Perimeter Genereller Gestaltungsplan<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Veränderungen der letzten Jahre <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit aktuellen<br />

Schutzzielen wurde der Perimeter Genereller Gestaltungsplan (Ortsbildschutzbereich)<br />

geringfügig angepasst.<br />

Die Erhaltung idenditätsstiftender Bauten, die Sicherung von Grünräumen, die Zugänglichkeit<br />

zu nahen Natur- <strong>und</strong> Erholungsräumen sowie der Verzicht auf eine weitere<br />

Einzonung trägt dazu bei, dass die Wohnqualität auch künftig gesichert ist.<br />

Im Baugesetz wurden Anpassungen der Dachvorschriften vorgenommen <strong>und</strong> Aussagen<br />

zur Einordnung von Energieanlagen getätigt.<br />

Stand 19. März 2010

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