Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 29<br />
Die HTW Chur hat ein Gestaltungsleitfaden erstellt. Er dient der Baubehörde als Wegleitung<br />
im Umgang <strong>und</strong> bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Dorfkern.<br />
Baugestaltungslinien<br />
Räumliche Qualitäten werden durch Baugestaltungslinien gesichert. Es wurden im<br />
Wesentlichen die Baugestaltungslinien des bisher gültigen Generellen Gestaltungsplans<br />
übernommen <strong>und</strong> um jene Baugestaltungslinien ergänzt, die nach einer Umklassifizierung<br />
von Gebäuden zur Sicherung des Raumzusammenhanges notwendig wurden.<br />
Erhaltenswerte Mauern<br />
Einfriedungsmauern prägen das Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild von <strong>Jenins</strong>. Ihre Bezeichnung<br />
als erhaltenswerte Mauern trägt dazu bei, dass Raumzusammenhänge bzw.<br />
Gassenzüge gesichert werden <strong>und</strong> vertraute Ansichten erhalten bleiben.<br />
Hecken<br />
Raumbildende Funktionen übernehmen auch die zahlreichen Hecken in der Gemeinde.<br />
Sie wurden im rechtskräftigen Zonenplan bezeichnet <strong>und</strong> an wenigen Orten ergänzt.<br />
Freihaltebereiche<br />
In der Dorfzone befinden sich noch einige Hochstammobst- sowie Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten.<br />
Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des landwirtschaftlich geprägten Dorfes<br />
dar. Nach Absprache mit den Gr<strong>und</strong>eigentümerInnen wurden sie als Freihaltebereiche<br />
im Generellen Gestaltungsplan bezeichnet.<br />
Perimeter Genereller Gestaltungsplan<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Veränderungen der letzten Jahre <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit aktuellen<br />
Schutzzielen wurde der Perimeter Genereller Gestaltungsplan (Ortsbildschutzbereich)<br />
geringfügig angepasst.<br />
Die Erhaltung idenditätsstiftender Bauten, die Sicherung von Grünräumen, die Zugänglichkeit<br />
zu nahen Natur- <strong>und</strong> Erholungsräumen sowie der Verzicht auf eine weitere<br />
Einzonung trägt dazu bei, dass die Wohnqualität auch künftig gesichert ist.<br />
Im Baugesetz wurden Anpassungen der Dachvorschriften vorgenommen <strong>und</strong> Aussagen<br />
zur Einordnung von Energieanlagen getätigt.<br />
Stand 19. März 2010