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Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 15<br />

3.8 Wald<br />

Der Wald wurde als informativer Planinhalt in den Zonenplan übertragen. Die Abgrenzung<br />

erfolgte vom Amt für Wald – entlang der Bauzonen (Erweiterung der Gewerbezone<br />

Siechenstuden) - in einem Waldfeststellungsverfahren. Im Zuge dessen wurden<br />

Hecken im Bereich Rädigägger <strong>und</strong> im Gewerbegebiet als Wald festgesetzt.<br />

Im bisher gültigen Zonen- <strong>und</strong> Generellen Gestaltungsplan der Gemeinde <strong>Jenins</strong> wurde<br />

neben einer Forstwirtschaftszone Wald auch eine Forstwirtschaftszone Waldweide,<br />

jeweils gestützt auf Art. 47 Waldgesetz, ausgewiesen. Nach der <strong>Revision</strong> werden die<br />

bislang als Waldweide ausgeschiedenen Flächen entweder als Landwirtschaftszone<br />

(KRG Art. 32) oder als Wald festgesetzt.<br />

Für die Parzellen 97, 709 <strong>und</strong> 756 (Caspärsch) wird ein verminderter Waldabstand<br />

festgelegt (5 m). Damit können diese Parzellen besser einer Überbauung zugeführt<br />

werden <strong>und</strong> es wird Bauland zur Verfügung gestellt, ohne neue Flächen dafür einzonen<br />

zu müssen. Dies entspricht dem Ziel der haushälterischen Bodennutzung.<br />

Ein verminderter Waldabstand von 10 m ist auch im Gebiet Siechenstuden für die erweiterte<br />

Gewerbezone notwendig, damit eine rationelle Ausnutzung der Restflächen<br />

zwischen Wald <strong>und</strong> <strong>Jenins</strong>erstrasse möglich ist. Zum Schutz des Waldrandes wird die<br />

Erschliessungsstrasse entlang des Waldes festgelegt. Dies ermöglicht auch die rationellste<br />

Überbauung des Gr<strong>und</strong>stückes.<br />

3.9 Gefahrenzonen<br />

Im Bereich Selvirüfe (Siedlungsraum) erfolgte eine Ausdehnung der Zonen mit mittlerer<br />

<strong>und</strong> hoher Gefährdung. Diese Verschärfung wurde mit dem gegenwärtigen<br />

schlechten Zustand der Sperren des Alpbachs auf der Höhe von 1.400 bis 1.740 m<br />

ü.M. begründet. Auf der Wiese Bovel wurde die Zone mit mittlerer Gefährdung ausgedehnt,<br />

da der Geschiebesammler im Pardellbächli für grössere Ereignisse (100-jährig<br />

<strong>und</strong> mehr) ein zu kleines Rückhaltevolumen aufweist.<br />

Keine Änderungen gab es bei der Gefahrenzone Steinschlag am Hangfuss des<br />

Caspätsch Waldes <strong>und</strong> des Hinterwaldes.<br />

3.10 Generelle Schutzzonenausscheidung Quellen<br />

Die Gewässerschutzzonen wurden gemäss dem Fachgutachten zur generellen<br />

Schutzzonenausscheidung der Trinkwasserversorgung (Bericht Nr. 6147, Bonanomi<br />

AG, geologische Beratungen, 30. 6. 2009) in den Zonenplan übernommen. Sie sind<br />

mit den Ausscheidungen in der Gemeinde Maienfeld abgestimmt.<br />

Stand 19. März 2010

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