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Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 17<br />

4 Bodennutzung<br />

4.1 Allgemein<br />

Gemäss Art. 15 des Raumplanungsgesetzes umfassen Bauzonen jenes Land, das<br />

sich für die Überbauung eignet <strong>und</strong> weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert<br />

15 Jahren benötigt <strong>und</strong> erschlossen wird.<br />

Im Sinne der Zielsetzung des Raumplanungsgesetzes, eine haushälterische Bodennutzung<br />

anzustreben, zielt auch der Kantonale Richtplan auf die Minimierung des Bodenverbrauchs<br />

durch eine massvolle <strong>und</strong> gezielte Erweiterung des Siedlungsgebiets.<br />

Einer der wesentlichsten Schwerpunkte hierfür ist die Siedlungsentwicklung nach innen<br />

bzw. die Verdichtung in lockerer überbauten Gebieten.<br />

Erweiterungen des Siedlungsgebietes sollen laut kantonalem Richtplan dort vorgenommen<br />

werden, wo Synergien mit bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht<br />

werden, wo die Siedlungsqualität verbessert oder erhalten werden kann <strong>und</strong> wo eine<br />

ausgewiesene Nachfrage besteht. Die zusätzliche Umweltbelastung soll gesamthaft<br />

möglichst gering gehalten werden.<br />

Der kantonale Richtplan nennt folgende Anforderungen, an die Erweiterungen des<br />

Siedlungsgebietes geb<strong>und</strong>en sind:<br />

• Leitbild, Zielvorstellungen<br />

• In städtischen Räumen / Agglomerationen <strong>und</strong> Tourismusräumen: Abstimmung<br />

auf regionales Siedlungskonzept (für das Bündner Rheintal liegt noch kein Siedlungskonzept<br />

vor; wesentliche Aussagen zur Siedlungsentwicklung finden sich<br />

allerdings im Agglomerationsprogramm Chur <strong>und</strong> Umgebung)<br />

• Bedarfsnachweis (Nutzungsreserven, künftiger Bedarf)<br />

• Gestaltungs- <strong>und</strong> Erschliessungskonzept<br />

• Keine anderen überwiegenden Interessen berührt (schutzwürdige Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsobjekte, Ortsbilder, Kulturobjekte, Gefahrengebiete, u.a.)<br />

• Nachweis über die Verfügbarkeit des Baulandes.<br />

Für neu einzuzonende Gebiete ist der Nachweis zu erbringen, dass sie verfügbar sind<br />

(Kaufrechtsvertrag, evt. Mehrwertabschöpfung).<br />

Stand 19. März 2010

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