Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 31<br />
5.3 Wohnzone 2<br />
Die Wohnzone 2 wird nicht erweitert.<br />
6 Erschliessung<br />
6.1 Allgemein<br />
Bedingt durch die Tatsache, dass bis auf eine Erweiterung der Gewerbezone keine<br />
Einzonungen stattfinden, sind keine wesentlichen Massnahmen im Bereich der Erschliessung<br />
notwendig.<br />
6.2 Verkehrsanlagen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />
Wenngleich die engen Querschnitte an manchen Stellen Ausweichmanöver notwendig<br />
machen, ist die Erschliessung durch den motorisierten Verkehr auch weiterhin gewährleistet.<br />
Die Möglichkeit, mit einer Umfahrungsstrasse den nördlichen Ortsteil <strong>und</strong> den<br />
Verkehr auf die Alp besser zu erschliessen, wurde geprüft (siehe Verkehrsstudie mit<br />
Varianten). Das geringe Verkehrsaufkommen für den oberen Dorfteil, die Zerschneidung<br />
der intakten Landschaft <strong>und</strong> die hohen Kosten rechtfertigen die Realisierung einer<br />
Umfahrung nicht. Für den Alpverkehr lässt sich mit dem Bau einer kurzen Verbindung<br />
eine Lösung finden, welche weitgehend die bestehenden Wege nutzt.<br />
Stündlich verkehrt je ein Bus nach Landquart <strong>und</strong> Maienfeld. Da er gut mit der Bahn<br />
vertaktet ist, ist die Anbindung an wichtige Zentren gewährleistet.<br />
Sammel- <strong>und</strong> Erschliessungsstrassen<br />
In der Dorf- <strong>und</strong> Dorferweiterungszone finanziert die Gemeinde Sammelstrassen A zu<br />
100 %. Ausserhalb dieser Zonen liegt der finanzielle Beitrag der Gemeinde an Sammelstrassen<br />
B je nach dem öffentlichen Interesse zwischen 30 <strong>und</strong> 70 %. Die Erschliessungsstrassen<br />
gehören zur Feinerschliessung.<br />
Da bei Behinderungen auf der Malanserstrasse der Verkehr über die Strasse im Bereich<br />
Bungert-Fanal geführt wird, übernimmt diese Strasse trotz des engen Querschnitts<br />
in solchen Fällen die Funktion einer Sammelstrasse. Sie wird deshalb als<br />
Sammelstrasse klassifiziert.<br />
Für die heute bestehende Gewerbezone wird es keine Änderungen der Erschliessung<br />
geben. Die Erschliessung der erweiterten Gewerbezone mit Strasse, Wasser, Energie<br />
<strong>und</strong> Kanalisation ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Erschliessungsanlagen mit genügender<br />
Kapazität ohne grösseren Aufwand möglich. Die Strassenerschliessung der erweiterten<br />
Gewerbezone erfolgt mit Ausbau über die bestehende Zufahrt zum Holzlagerplatz<br />
<strong>und</strong> dann entlang des Waldes. Durch die Führung der Strasse entlang des Waldes<br />
kann ein Grenzabstand von 10 m zum Waldrand eingehalten werden <strong>und</strong> der<br />
Waldrand wird nicht durch die Umgebung von Gewerbebauten (Lagerung von Material)<br />
beeinträchtigt.<br />
Stand 19. März 2010