Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 4<br />
Zusammenfassung<br />
Mehrere Gründe veranlassten eine <strong>Revision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> in <strong>Jenins</strong>.<br />
Ende 2007 wurde sie in einem Prozess mit dem Gemeinderat begonnen. Das <strong>Revision</strong>sziel<br />
war eine Entwicklung der Gemeinde gemäss dem zuvor erarbeiteten Leitbild.<br />
Das heisst, eine moderate Entwicklung der Gemeinde <strong>und</strong> der Schutz von Ortsbild <strong>und</strong><br />
Landschaftsraum, damit <strong>Jenins</strong> auch künftig „die Perle der Bündner Herrschaft“ bleiben<br />
kann.<br />
Den <strong>Revision</strong>szielen wurde durch folgende Änderungen nachgekommen:<br />
Haushälterische Bodennutzung<br />
• Keine Erweiterung der Wohnzonen.<br />
• Massvolle Erweiterung der Gewerbezone für künftige Arbeitsplatzentwicklung.<br />
• Ausscheidung einer Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone).<br />
• Standortabklärung für eine Sondernutzung im Gebiet Chrüzli <strong>und</strong> Salisbungert.<br />
• Verminderung der Waldabstände in den Gebieten Caspärsch <strong>und</strong> Siechenstuden<br />
zur Gewährleistung der Überbaubarkeit eingezonter Parzellen.<br />
• Verkleinerung der Dorferweiterungszone im Gebiet Sonne <strong>und</strong> Umzonung<br />
Weingut „Sonne“ in Dorfzone.<br />
• Umzonung Weingut Eichholz in Dorfzone.<br />
• Quartierplanpflicht für die Wohnzone im Gebiet Redigägger.<br />
Sorgsamer Umgang mit der Siedlungsstruktur, hohe Qualität bei Gestaltung<br />
• Erhalt der das Ortsbild prägenden Elemente (Bauten, Stallscheunen, Wingertmauern,<br />
Brunnenplätze, Hochstammobstgärten, Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten, Rebberge)<br />
durch Zuordnung zu entsprechenden Schutzkategorien.<br />
• Stärkung der Baukommission im Baugesetz.<br />
• Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung.<br />
• Optimierung des Ortsbildschutzes durch Anpassung des Hofstattrechtes, Festlegung<br />
eines Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong><br />
Platzräume <strong>und</strong> Ergänzung der Freihaltebereiche.<br />
• Erweiterung des Handlungsspielraums der Gemeinde bei der Sicherung von<br />
Gestaltungsobjekten (geschützte, erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende<br />
Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen <strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen<br />
<strong>und</strong> Pflanzen).<br />
• Vorgaben zum Schutz des Ortsbildes durch Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens<br />
zum Bauen in der Dorfzone.<br />
• Umgang mit Solaranlagen <strong>und</strong> Satellitenempfangsanlagen.<br />
Stand 19. März 2010