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Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...

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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 4<br />

Zusammenfassung<br />

Mehrere Gründe veranlassten eine <strong>Revision</strong> der <strong>Ortsplanung</strong> in <strong>Jenins</strong>.<br />

Ende 2007 wurde sie in einem Prozess mit dem Gemeinderat begonnen. Das <strong>Revision</strong>sziel<br />

war eine Entwicklung der Gemeinde gemäss dem zuvor erarbeiteten Leitbild.<br />

Das heisst, eine moderate Entwicklung der Gemeinde <strong>und</strong> der Schutz von Ortsbild <strong>und</strong><br />

Landschaftsraum, damit <strong>Jenins</strong> auch künftig „die Perle der Bündner Herrschaft“ bleiben<br />

kann.<br />

Den <strong>Revision</strong>szielen wurde durch folgende Änderungen nachgekommen:<br />

Haushälterische Bodennutzung<br />

• Keine Erweiterung der Wohnzonen.<br />

• Massvolle Erweiterung der Gewerbezone für künftige Arbeitsplatzentwicklung.<br />

• Ausscheidung einer Spezialzone für Weinbaubetriebe (Rebsiedlungszone).<br />

• Standortabklärung für eine Sondernutzung im Gebiet Chrüzli <strong>und</strong> Salisbungert.<br />

• Verminderung der Waldabstände in den Gebieten Caspärsch <strong>und</strong> Siechenstuden<br />

zur Gewährleistung der Überbaubarkeit eingezonter Parzellen.<br />

• Verkleinerung der Dorferweiterungszone im Gebiet Sonne <strong>und</strong> Umzonung<br />

Weingut „Sonne“ in Dorfzone.<br />

• Umzonung Weingut Eichholz in Dorfzone.<br />

• Quartierplanpflicht für die Wohnzone im Gebiet Redigägger.<br />

Sorgsamer Umgang mit der Siedlungsstruktur, hohe Qualität bei Gestaltung<br />

• Erhalt der das Ortsbild prägenden Elemente (Bauten, Stallscheunen, Wingertmauern,<br />

Brunnenplätze, Hochstammobstgärten, Nutz- <strong>und</strong> Ziergärten, Rebberge)<br />

durch Zuordnung zu entsprechenden Schutzkategorien.<br />

• Stärkung der Baukommission im Baugesetz.<br />

• Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Bauberatung.<br />

• Optimierung des Ortsbildschutzes durch Anpassung des Hofstattrechtes, Festlegung<br />

eines Ortsbildschutzbereiches mit Erhaltung wertvoller Gassen- <strong>und</strong><br />

Platzräume <strong>und</strong> Ergänzung der Freihaltebereiche.<br />

• Erweiterung des Handlungsspielraums der Gemeinde bei der Sicherung von<br />

Gestaltungsobjekten (geschützte, erhaltenswerte <strong>und</strong> ortsbaulich bedeutende<br />

Bauten; Hecken, Feldgehölze, Baumgruppen <strong>und</strong> Einzelbäume; Einfriedungen<br />

<strong>und</strong> Pflanzen).<br />

• Vorgaben zum Schutz des Ortsbildes durch Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens<br />

zum Bauen in der Dorfzone.<br />

• Umgang mit Solaranlagen <strong>und</strong> Satellitenempfangsanlagen.<br />

Stand 19. März 2010

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