Revision Ortsplanung Jenins Planungs- und Mitwirkungsbericht ...
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Gemeinde <strong>Jenins</strong>, <strong>Revision</strong> <strong>Ortsplanung</strong>, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungsbericht</strong> 28<br />
wärtig vorgef<strong>und</strong>en werden können <strong>und</strong> für <strong>Jenins</strong> einzigartig <strong>und</strong> bestimmend sind, zu<br />
sichern.<br />
Um die Identität des Orts zu bewahren wurden im Gestaltungsplan schützenswerte<br />
Bauten von besonderer Qualität, schützenswerte Bauten, erhaltenswerte Bauten, wesentliche<br />
Baugestaltungslinien, erhaltenswerte Mauern, Hecken <strong>und</strong> Freihaltebereiche<br />
festgelegt sowie der Perimeter Genereller Gestaltungsplan angepasst. Im Gebiet Sonne<br />
wurde die Dorferweiterungszone verkleinert <strong>und</strong> der Dorfzone zugeführt. Das<br />
Weingut Eichholz wurde in die Dorfzone umgezont, um dem dort bestehenden Rebbetrieb<br />
eine massvolle Entwicklung zu ermöglichen. Ein Gestaltungsleitfaden gewährleistet<br />
den sorgfältigen Umgang mit dem Ortsbild <strong>und</strong> Umbauten. Der Gestaltungsleitfaden<br />
dient der Baubehörde als Wegleitung bei Um- <strong>und</strong> Neubauten im Dorfkern.<br />
Schützenswerte Bauten von besonderer Qualität<br />
Von besonderer Qualität sind die Kirche, das heute als Pfarrhaus dienende Patrizierhaus<br />
sowie die beiden Sprecherhäuser (Unteres <strong>und</strong> Oberes Sprecherhaus). Sie sind<br />
in ihrer Erscheinung <strong>und</strong> Substanz zu schützen. Deshalb wurden sie auch im neuen<br />
Gestaltungsplan als „schützenswerte Bauten von besonderer Qualität“ festgelegt.<br />
Schützenswerte Bauten<br />
Es stellte sich heraus, dass besonders Gebäude, die mit der ursprünglichen Nutzungsstruktur<br />
des Dorfes in engem Zusammenhang stehen, als identitätsstiftend<br />
wahrgenommen werden. Es sind abgesehen von bereits geschützten Gebäuden ausschliesslich<br />
funktionale Gebäude, die als wesentlich für den Dorfcharakter angesehen<br />
werden. Dazu zählen die Gewerbebauten, die aufgr<strong>und</strong> der Nutzung der Wasserkraft<br />
für Energiezwecke entlang des Baches errichtet wurden (Sägerei, Mühle), Bauernhäuser,<br />
EW-Häuser, zwei kleine Feuerwehrhäuser, Torkel <strong>und</strong> ein Waschhaus. Diese Gebäude<br />
wurden neu als „schützenswert“ klassifiziert.<br />
Erhaltenswerte Bauten<br />
Gebäude, die aufgr<strong>und</strong> ihrer spezifischen Struktur oder ihres Charakters erhalten werden<br />
sollen, wurden als „erhaltenswert“ klassifiziert.<br />
Zur Stallscheune Obrecht wurde eine Stellungnahme eingeholt. Aus dieser geht hervor,<br />
dass das Gebäude für das Dorfbild, dorfgeschichtlich <strong>und</strong> dorfsoziologisch bedeutend<br />
ist <strong>und</strong> auch bei der gegenwärtigen Positionierung der Gemeinde als Weinbaudorf<br />
eine wichtige Rolle spielt. Gemäss Gutachten ist es wesentlich, das Gesamtensemble<br />
(Stallscheune, Weinberg, Weinbergmauer, Wohnhaus) zu bewahren. Das Objekt<br />
erhält die Klassifizierung „erhaltenswert.“ Mit Blick auf eine spätere Umnutzung<br />
<strong>und</strong> den Erhalt der Dachfläche ist damit ein genügend grosser Spielraum für eine Umnutzung<br />
der Stallscheune gegeben.<br />
Gestaltungsleitfaden<br />
Stand 19. März 2010