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Satzung der Merck Kgaa - Merck Schweiz

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[3] 1 Für den Fall, dass E. <strong>Merck</strong> von dem ihm nach Absatz 1 zustehenden Recht Gebrauch<br />

macht, sich an <strong>der</strong> Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen zu beteiligen, erfolgt die Beteiligung<br />

im Wege <strong>der</strong> Kapitalerhöhung durch eine für E. <strong>Merck</strong> bestimmte Ausgabe von auf<br />

den Inhaber lautenden Aktien o<strong>der</strong> von frei übertragbaren Rechten auf Bezug von Kommanditaktien.<br />

2 Die Zahl <strong>der</strong> auszugebenden Aktien bzw. Rechte auf Bezug von Kommanditaktien<br />

entspricht jeweils dem Nennbetrag, <strong>der</strong> für die Erhöhung des Kapitalanteils nach Absatz 1<br />

Satz 1 anzusetzen ist, multipliziert mit <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> ausgegebenen Aktien und dividiert<br />

durch das in Aktien eingeteilte Grundkapital. 3 Die neuen Aktien werden ausgegeben entwe<strong>der</strong><br />

aus einem Genehmigten Kapital mit Bezugsrechtsausschluss o<strong>der</strong> aufgrund eines Beschlusses<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung zur Erhöhung des Grundkapitals, bei dem das Bezugsrecht <strong>der</strong><br />

Kommanditaktionäre auszuschließen ist. 4 Ein von E. <strong>Merck</strong> bei Erhöhung seines Kapitalanteils<br />

nach Absatz 1 o<strong>der</strong> ein aus Anlass <strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Erhöhung des Grundkapitals gegen<br />

Einlagen nach Absatz 3 geleistetes Aufgeld wird ebenso wie das durch die Ausgabe <strong>der</strong> neuen<br />

Aktien an die Kommanditaktionäre erzielte Aufgeld in die Kapitalrücklage eingestellt.<br />

§ 33_Umwandlung des Kapitalanteils<br />

[1] 1 E. <strong>Merck</strong> kann verlangen, dass sein Kapitalanteil durch die Ausgabe von Aktien ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise in Grundkapital umgewandelt wird. 2 Das Verlangen einer teilweisen Umwandlung<br />

muss sich auf einen Nennbetrag des Kapitalanteils von mindestens 10.000.000,00 EUR (in<br />

Worten: zehn Millionen Euro) beziehen. 3 Ein Umwandlungsverlangen kann erstmals zum<br />

31. Dezember 1999 erklärt werden.<br />

[2] 1 Das Umwandlungsverlangen ist schriftlich gegenüber den an<strong>der</strong>en persönlich haftenden Gesellschaftern<br />

und dem Aufsichtsrat zu erklären. 2 Die Umwandlung erfolgt mit wirtschaftlicher<br />

Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres, das auf den Zugang des Umwandlungsverlangens<br />

folgt. 3 Demgemäß gilt die mit dem umgewandelten Kapitalanteil verbundene Ergebnisbeteiligung<br />

letztmals für das Geschäftsjahr, in dem das Umwandlungsverlangen erklärt wurde; die<br />

aufgrund <strong>der</strong> Umwandlung gewährten Aktien sind erstmals für das auf die Erklärung folgende<br />

Geschäftsjahr gewinnberechtigt.<br />

[3] 1 Die Umwandlung erfolgt im Wege <strong>der</strong> Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von auf den Inhaber<br />

lautenden Aktien. 2 Die Zahl <strong>der</strong> auszugebenden Aktien entspricht jeweils dem Nennbetrag<br />

des umgewandelten Kapitalanteils o<strong>der</strong> Teils des Kapitalanteils, multipliziert mit <strong>der</strong> Gesamtzahl<br />

<strong>der</strong> ausgegebenen Aktien und dividiert durch das in Aktien eingeteilte Grundkapital. 3 Die<br />

neuen Aktien werden entwe<strong>der</strong> aus einem zu diesem Zweck bestehenden Bedingten Kapital<br />

o<strong>der</strong> aus Genehmigtem Kapital o<strong>der</strong> aufgrund eines Beschlusses <strong>der</strong> Hauptversammlung zur<br />

Erhöhung des Grundkapitals ausgegeben. 4 Der Beschluss zur Kapitalerhöhung ist spätestens<br />

in <strong>der</strong> ordentlichen Versammlung des auf die Erklärung des Umwandlungsverlangens folgenden<br />

Geschäftsjahres zu fassen.<br />

[4] 1 Soweit die Gesellschaft nicht gemäß Absatz 2 und 3 vor Ablauf von acht Monaten seit Beginn<br />

des Geschäftsjahres, das auf das Umwandlungsverlangen folgt, die dem Umwandlungsverlangen<br />

entsprechende Zahl von Aktien an E. <strong>Merck</strong> ausgibt, kann E. <strong>Merck</strong> den Kapitalanteil<br />

ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres, das auf das Umwandlungsverlangen<br />

folgt, kündigen. 2 E. <strong>Merck</strong> scheidet mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung

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