Satzung der Merck Kgaa - Merck Schweiz
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[3] 1 Für den Fall, dass E. <strong>Merck</strong> von dem ihm nach Absatz 1 zustehenden Recht Gebrauch<br />
macht, sich an <strong>der</strong> Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen zu beteiligen, erfolgt die Beteiligung<br />
im Wege <strong>der</strong> Kapitalerhöhung durch eine für E. <strong>Merck</strong> bestimmte Ausgabe von auf<br />
den Inhaber lautenden Aktien o<strong>der</strong> von frei übertragbaren Rechten auf Bezug von Kommanditaktien.<br />
2 Die Zahl <strong>der</strong> auszugebenden Aktien bzw. Rechte auf Bezug von Kommanditaktien<br />
entspricht jeweils dem Nennbetrag, <strong>der</strong> für die Erhöhung des Kapitalanteils nach Absatz 1<br />
Satz 1 anzusetzen ist, multipliziert mit <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> ausgegebenen Aktien und dividiert<br />
durch das in Aktien eingeteilte Grundkapital. 3 Die neuen Aktien werden ausgegeben entwe<strong>der</strong><br />
aus einem Genehmigten Kapital mit Bezugsrechtsausschluss o<strong>der</strong> aufgrund eines Beschlusses<br />
<strong>der</strong> Hauptversammlung zur Erhöhung des Grundkapitals, bei dem das Bezugsrecht <strong>der</strong><br />
Kommanditaktionäre auszuschließen ist. 4 Ein von E. <strong>Merck</strong> bei Erhöhung seines Kapitalanteils<br />
nach Absatz 1 o<strong>der</strong> ein aus Anlass <strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Erhöhung des Grundkapitals gegen<br />
Einlagen nach Absatz 3 geleistetes Aufgeld wird ebenso wie das durch die Ausgabe <strong>der</strong> neuen<br />
Aktien an die Kommanditaktionäre erzielte Aufgeld in die Kapitalrücklage eingestellt.<br />
§ 33_Umwandlung des Kapitalanteils<br />
[1] 1 E. <strong>Merck</strong> kann verlangen, dass sein Kapitalanteil durch die Ausgabe von Aktien ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise in Grundkapital umgewandelt wird. 2 Das Verlangen einer teilweisen Umwandlung<br />
muss sich auf einen Nennbetrag des Kapitalanteils von mindestens 10.000.000,00 EUR (in<br />
Worten: zehn Millionen Euro) beziehen. 3 Ein Umwandlungsverlangen kann erstmals zum<br />
31. Dezember 1999 erklärt werden.<br />
[2] 1 Das Umwandlungsverlangen ist schriftlich gegenüber den an<strong>der</strong>en persönlich haftenden Gesellschaftern<br />
und dem Aufsichtsrat zu erklären. 2 Die Umwandlung erfolgt mit wirtschaftlicher<br />
Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres, das auf den Zugang des Umwandlungsverlangens<br />
folgt. 3 Demgemäß gilt die mit dem umgewandelten Kapitalanteil verbundene Ergebnisbeteiligung<br />
letztmals für das Geschäftsjahr, in dem das Umwandlungsverlangen erklärt wurde; die<br />
aufgrund <strong>der</strong> Umwandlung gewährten Aktien sind erstmals für das auf die Erklärung folgende<br />
Geschäftsjahr gewinnberechtigt.<br />
[3] 1 Die Umwandlung erfolgt im Wege <strong>der</strong> Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von auf den Inhaber<br />
lautenden Aktien. 2 Die Zahl <strong>der</strong> auszugebenden Aktien entspricht jeweils dem Nennbetrag<br />
des umgewandelten Kapitalanteils o<strong>der</strong> Teils des Kapitalanteils, multipliziert mit <strong>der</strong> Gesamtzahl<br />
<strong>der</strong> ausgegebenen Aktien und dividiert durch das in Aktien eingeteilte Grundkapital. 3 Die<br />
neuen Aktien werden entwe<strong>der</strong> aus einem zu diesem Zweck bestehenden Bedingten Kapital<br />
o<strong>der</strong> aus Genehmigtem Kapital o<strong>der</strong> aufgrund eines Beschlusses <strong>der</strong> Hauptversammlung zur<br />
Erhöhung des Grundkapitals ausgegeben. 4 Der Beschluss zur Kapitalerhöhung ist spätestens<br />
in <strong>der</strong> ordentlichen Versammlung des auf die Erklärung des Umwandlungsverlangens folgenden<br />
Geschäftsjahres zu fassen.<br />
[4] 1 Soweit die Gesellschaft nicht gemäß Absatz 2 und 3 vor Ablauf von acht Monaten seit Beginn<br />
des Geschäftsjahres, das auf das Umwandlungsverlangen folgt, die dem Umwandlungsverlangen<br />
entsprechende Zahl von Aktien an E. <strong>Merck</strong> ausgibt, kann E. <strong>Merck</strong> den Kapitalanteil<br />
ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres, das auf das Umwandlungsverlangen<br />
folgt, kündigen. 2 E. <strong>Merck</strong> scheidet mit dem Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung