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Melderegisterauskunft - Stadt Thum

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<strong>Melderegisterauskunft</strong><br />

Leistungsbeschreibung<br />

Nach dem Sächsischen Meldegesetz kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag<br />

eine einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong> oder eine erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong> erhalten.<br />

Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise für eine eindeutige Identifizierung der<br />

gesuchten Person enthalten, damit die zuständige Meldebehörde jede Verwechslung bei der<br />

Auskunftserteilung ausschließen kann. Dies sollten regelmäßig der Vor- und Familienname<br />

der gesuchten Person sowie deren letzte, Ihnen bekannte Anschrift sein. Für eine zweifelsfreie<br />

Identifizierung ist es darüber hinaus hilfreich, auch das Geburtsdatum und/oder weitere<br />

Angaben zur gesuchten Person, z.B. Geburtsort, frühere Namen (Geburts- oder Ehenamen),<br />

anzugeben.<br />

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.<br />

Das Einwohnermeldeamt übernimmt keine über die Bestimmungen des Meldegesetzes des<br />

Freistaates Sachsen hinausgehenden Ermittlungen, die von Auskunftssuchenden allein für<br />

private Zwecke benötigt werden.<br />

Einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />

Sie erhalten folgende Daten über die Person:<br />

- Vor- und Familiennamen<br />

- Doktorgrad<br />

- Anschriften<br />

Erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, können Sie<br />

zusätzlich folgende Daten über die gesuchte Person erhalten:<br />

- Tag und Ort der Geburt<br />

- frühere Vor- und Familiennamen<br />

- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine<br />

Lebenspartnerschaft führend oder nicht)<br />

- Staatsangehörigkeiten<br />

- frühere Anschriften<br />

- Tag des Ein- und Auszugs<br />

- gesetzliche Vertreter<br />

- Sterbetag und –ort<br />

- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners<br />

Das berechtigte Interesse ist dabei für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum<br />

glaubhaft zu machen.<br />

An wen muss ich mich wenden?<br />

Die Auskunft aus dem Melderegister können sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen,<br />

in deren Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person wohnt.


Welche Gebühren fallen an?<br />

einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />

- schriftliche Auskunft 6,30 Euro, bei mehreren Auskünften 5,20 Euro je Betroffener<br />

- 10,00 bis 60,00 Euro je Betroffener; <strong>Melderegisterauskunft</strong>, deren Erteilung einen<br />

größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht<br />

erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />

- schriftliche Auskunft 10,00 Euro, bei mehreren Auskünften 9,00 Euro je Betroffener<br />

- 14,00 bis 60,00 Euro je Betroffener; <strong>Melderegisterauskunft</strong>, deren Erteilung einen<br />

größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht<br />

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine<br />

Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten<br />

Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt, oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits<br />

bekannt ist.<br />

Rechtsgrundlage<br />

§§ 32, 32a SächsMG

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