Melderegisterauskunft - Stadt Thum
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<strong>Melderegisterauskunft</strong><br />
Leistungsbeschreibung<br />
Nach dem Sächsischen Meldegesetz kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag<br />
eine einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong> oder eine erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong> erhalten.<br />
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise für eine eindeutige Identifizierung der<br />
gesuchten Person enthalten, damit die zuständige Meldebehörde jede Verwechslung bei der<br />
Auskunftserteilung ausschließen kann. Dies sollten regelmäßig der Vor- und Familienname<br />
der gesuchten Person sowie deren letzte, Ihnen bekannte Anschrift sein. Für eine zweifelsfreie<br />
Identifizierung ist es darüber hinaus hilfreich, auch das Geburtsdatum und/oder weitere<br />
Angaben zur gesuchten Person, z.B. Geburtsort, frühere Namen (Geburts- oder Ehenamen),<br />
anzugeben.<br />
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht.<br />
Das Einwohnermeldeamt übernimmt keine über die Bestimmungen des Meldegesetzes des<br />
Freistaates Sachsen hinausgehenden Ermittlungen, die von Auskunftssuchenden allein für<br />
private Zwecke benötigt werden.<br />
Einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />
Sie erhalten folgende Daten über die Person:<br />
- Vor- und Familiennamen<br />
- Doktorgrad<br />
- Anschriften<br />
Erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, können Sie<br />
zusätzlich folgende Daten über die gesuchte Person erhalten:<br />
- Tag und Ort der Geburt<br />
- frühere Vor- und Familiennamen<br />
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine<br />
Lebenspartnerschaft führend oder nicht)<br />
- Staatsangehörigkeiten<br />
- frühere Anschriften<br />
- Tag des Ein- und Auszugs<br />
- gesetzliche Vertreter<br />
- Sterbetag und –ort<br />
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners<br />
Das berechtigte Interesse ist dabei für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum<br />
glaubhaft zu machen.<br />
An wen muss ich mich wenden?<br />
Die Auskunft aus dem Melderegister können sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen,<br />
in deren Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person wohnt.
Welche Gebühren fallen an?<br />
einfache <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />
- schriftliche Auskunft 6,30 Euro, bei mehreren Auskünften 5,20 Euro je Betroffener<br />
- 10,00 bis 60,00 Euro je Betroffener; <strong>Melderegisterauskunft</strong>, deren Erteilung einen<br />
größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht<br />
erweiterte <strong>Melderegisterauskunft</strong>:<br />
- schriftliche Auskunft 10,00 Euro, bei mehreren Auskünften 9,00 Euro je Betroffener<br />
- 14,00 bis 60,00 Euro je Betroffener; <strong>Melderegisterauskunft</strong>, deren Erteilung einen<br />
größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht<br />
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine<br />
Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten<br />
Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt, oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits<br />
bekannt ist.<br />
Rechtsgrundlage<br />
§§ 32, 32a SächsMG