VG Nachrichten Mai - Gemeinde Aßling
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legten Untersuchungen und Vorschläge zur Isolierung der gemeindlichen Gebäude können von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> übernommen und umgesetzt werden. Diese Aufgabe sollte von einem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied<br />
vorrangig „vorangetrieben“ werden. In der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde<br />
bereits beschlossen, dass zukünftig Herr Hans Eben als „Bindeglied“ zwischen dem AK Energie<br />
und dem <strong>Gemeinde</strong>rat fungiert, was jedoch keine Mittlerrolle bedeuten soll, vielmehr müssen<br />
sich <strong>Gemeinde</strong>rat und AK Energie ergänzen. In diesem Zusammenhang ging der Referent auch<br />
auf den kürzlich eingesetzten Klimaschutzmanager des Landkreises ein, für den ebenfalls ein<br />
Bindeglied, diesmal in der Verwaltung, eingesetzt werden soll, weil von dieser Stelle keine Beratung<br />
der Öffentlichkeit vorgesehen ist, sondern nur für die <strong>Gemeinde</strong>n. Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm<br />
den Informationsvortrag zur Kenntnis.<br />
Keine Beschlussfassung.<br />
Darlehensverwaltung<br />
Bauvorhaben „Haus für Kinder St. Georg“; KfW-Programm Erneuerbare Energien<br />
(Premium 271); Antrag auf Darlehen und Tilgungszuschuss für den Bau einer Wärmeleitung<br />
und einer Hausübergabestation<br />
Für den Bau der Wärmeleitung zur Schule (45 m) und die Hausübergabestation kann von der KfW-<br />
Bank, Programm Erneuerbare Energien (Premium 271), ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss<br />
beantragt werden. Der Sachverhalt ist im Aktenvermerk vom 27.01.2011 dargelegt und wurde<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat auszugsweise vorgetragen. Es liegen Angebote für den Bau der Wärmeleitung<br />
zur Schule von einer ortsansässigen Firma (7.113,45 € brutto), und den Bau der Fernwärmekompaktstation<br />
einer Firma aus Trostberg (4.241,39 €, brutto) vor. Als Tilgungszuschuss werden nach<br />
Rücksprache mit der KfW max. 5.400 € gewährt (80 €/m Wärmeleitung und max. 1.800 € für die<br />
Übergabestation). Voraussetzung für die Förderung ist, dass bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises<br />
(spätestens zum 01.09.2012) mind. 50 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien eingespeist<br />
werden. Der Tilgungszuschuss wird max. in Höhe des offenen Darlehensbetrages gewährt. Falls die<br />
Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden, wird von der KfW ein Zuschlag von 5 % über den<br />
Euribor erhoben. Die Kreditaufnahme kann aufgrund der Haushaltsgenehmigung 2010 durch Bildung<br />
eines Haushaltseinnahmerestes (insgesamt 2.000.000 €) bereits jetzt erfolgen.<br />
Beschluss:<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Darlehensvertrag mit Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses<br />
mit der KfW-Bank, Programm Erneuerbare Energien (Premium 271) über eine<br />
Kreditsumme von 10.000 €, Laufzeit 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei), abzuschließen.<br />
Antrag Freie Wähler <strong>Aßling</strong> e. V., <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion; Aufstellung eines Finanzkonzeptes<br />
(Fünf-Jahres-Plan) unter Einbeziehung des Bayerischen Städte- und<br />
<strong>Gemeinde</strong>tages<br />
Mit Schreiben vom 01.02.2011 beantragen die Freien Wähler <strong>Aßling</strong> aufgrund des einstimmig<br />
angenommenen Antrages vom August 2009, dass die Verwaltung das Finanzkonzept (5-Jahrs-<br />
Plan) aufzustellen hat und mit dem Bayer. Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tag Kontakt aufnehmen soll.<br />
Der Haushalt 2010 enthält einen Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Zeit<br />
2009 mit 2013, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen fortgeschrieben werden.<br />
Eine Rücksprache mit dem Bayer. <strong>Gemeinde</strong>tag ergab, dass keine Beratungen zur Aufstellung<br />
eines Finanzkonzeptes möglich sind. Es wurde zu einer Beratung durch die Hausbanken oder die<br />
Bayern-LB geraten. Auf Anfrage der Verwaltung wurde von der Bayern-LB ein unverbindliches<br />
Informationsgespräch über die Beratungen und Dienstleistungen, auch im Rahmen der sog.<br />
„Kommunalen Verschuldungsdiagnose“ in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Sparkassenverband,<br />
angeboten. Die Beratungsgebühr des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes beträgt für Nichtmitglieder<br />
99,00 €/Stunde (eine Antwort auf die Anfrage der Verwaltung liegt noch nicht vor).<br />
Beschluss:<br />
Zur Entscheidung für die anstehenden Zwischenfinanzierungen soll ein Angebot der Bayern-<br />
LB eingeholt werden.<br />
Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzwesens“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Aßling</strong>; Beratervertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> und<br />
einer Beratungsfirma aus Würzburg<br />
In der <strong>VG</strong>-Versammlung am 13.12.2006 wurde beschlossen, das neue kommunale Finanzwesen<br />
für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Aßling</strong> einzuführen. In der Folge wurde im<br />
Jahr 2007 ein Beratervertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Aßling</strong> und einer Firma<br />
aus Deggendorf geschlossen. Geplant war:<br />
Umstellung der <strong>VG</strong> <strong>Aßling</strong> zum 01.01.2008, Umstellung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> zum 01.01.2009<br />
Umstellung der <strong>Gemeinde</strong>n Emmering und Frauenneuharting zum 01.01.2010.<br />
Die Umstellungen vom kameralen auf das doppische Buchungssystem wurden zu den jeweils<br />
geplanten Terminen durchgeführt, jedoch sind durch die fehlenden Vorbereitungen (hauptsächlich<br />
die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens sowie die eigentliche Vermögenserfassung,<br />
exakte Jahresabgrenzung etc.) die Erstellungen der Eröffnungsbilanzen in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
noch nicht absehbar. Die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz der <strong>VG</strong> <strong>Aßling</strong> erfolgte Ende 2010,<br />
die Prüfung inkl. Testat wurde im Januar 2011 durch die Firma aus Würzburg durchgeführt.<br />
Aufgrund dieser Verzögerungen wurde der Vertrag mit der Deggendorfer Firma am 04.01.2011<br />
4 – <strong>VG</strong>-<strong>Aßling</strong> · <strong>Mai</strong> 2011<br />
fristlos gekündigt. In der Zwischenzeit wurde ein Vertragsangebot von der Firma aus Würzburg<br />
eingeholt. Dieses Büro war bereits mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz der <strong>VG</strong> <strong>Aßling</strong> betraut.<br />
Entsprechende Referenzen wurden zwischenzeitlich eingeholt. Im Gegensatz zum Beratervertrag<br />
mit der Firma aus Deggendorf werden mit der Firma aus Würzburg je Einzelverträge für die<br />
<strong>VG</strong> <strong>Aßling</strong> und die Mitgliedsgemeinden abgeschlossen. Der Vertrag für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong><br />
wurde mit der Sitzungseinladung versandt.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Beratervertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Aßling</strong> und der Beratungsgesellschaft<br />
aus Würzburg, zu. Es soll ein halbjährliches Controlling durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
stattfinden, die Informationen sollen ebenfalls halbjährlich vorgelegt werden.<br />
Informationen<br />
Energiepark <strong>Aßling</strong><br />
Das Schreiben vom 25.01.2011 der Energiepark <strong>Aßling</strong> GmbH wurde den <strong>Gemeinde</strong>ratsmitgliedern<br />
mit der Sitzungseinladung mitgeschickt. Nach Fertigstellung der Biogasanlage bestünde<br />
die Möglichkeit, die öffentlichen Gebäude wie Schule und Kindergarten einer Wärmenutzung<br />
über die Biogasanlage zuzuführen. In diesem Zusammenhang wird von einer ortsansässigen<br />
Firma eine Vergleichsberechnung erstellt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen 2009, 2010; Information zum Beschlusscontrolling<br />
Sämtliche Themenpunkte aus den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen wurden vom Leiter der Geschäftsstelle<br />
vorgetragen und erklärt. Sie wurden auch teilweise nach Nachfrage beim <strong>Gemeinde</strong>ratsgremium<br />
als erledigt erklärt.<br />
Bauvorhaben „Haus für Kinder St. Georg“<br />
Der Termin für die Bemusterung Fliesen, Bodenbelags- und Malerarbeiten wurde auf den<br />
15.02.2011 um 19.00 Uhr festgelegt.<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzung am 22.02.2011 – Auszug aus dem Sitzungsprotokoll<br />
Bauanträge<br />
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 234/11 Gemarkung<br />
<strong>Aßling</strong> in <strong>Aßling</strong>, Am Kirchholz<br />
Das voll erschlossene Baugrundstück liegt am beschränkt öffentlichen Eigentümerweg mit<br />
Anbindung zur Ortsstraße „Am Kirchholz“ im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans<br />
„Hinter der <strong>Gemeinde</strong>“, 4. Änderung. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
wird abgewichen.<br />
1. Durch die Drehung des Hauptbaukörpers um ca. 10° werden die Baugrenzen entsprechend<br />
überschritten.<br />
2. Der Anbau einer Werkstatt unter der Terrasse mit 36,8 m² liegt außerhalb des Bauraumes.<br />
3. Die Vordächer der Giebelseiten werden bei 1,50 m um 30 cm überschritten.<br />
4. Die graue Dacheindeckung weicht von der vorgeschriebenen ziegelroten Farbe ab.<br />
5. Die max. zulässige Wandhöhe von 4,50 m wird im Bereich des untergeordneten Quergiebels<br />
um ca. 1,50 m überschritten.<br />
6. Die beiden Quergiebel sind Dachgaubenformen und nach den Festsetzungen unzulässig.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form und allen erforderlichen<br />
Festsetzungen vom Bebauungsplan zu. Ein Entwässerungsplan ist über die <strong>Gemeinde</strong> nachzureichen.<br />
Im Bereich der festgesetzten Pflanzfläche ist die bestehende Wasserleitung zu beachten.<br />
Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
zur Errichtung einer Gerätehütte auf Fl.Nr. 530/9 Gemarkung <strong>Aßling</strong> in <strong>Aßling</strong>, Birkenstraße<br />
Das mit einer Doppelhaushälfte bebaute Grundstück liegt am neu erstellten Birkenweg in <strong>Aßling</strong><br />
im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Bahnhofstraße“. Die Antragsteller<br />
beabsichtigen die Erstellung eines 2 m hohen Nebengebäudes, das an das Wohngebäude angebaut<br />
bis zur westlichen Grundstücksgrenze zum öffentlichen Mehrzweckstreifen hin reicht und der<br />
Unterbringung von Gartengeräten etc. dient. Nach Art. 57 BayBO wäre das Vorhaben verfahrensfrei,<br />
der Bebauungsplan erklärt derartige Nebengebäude aber für unzulässig. Im Antragsschreiben<br />
vom 06.02.2011, was dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorliegt, wird die Maßnahme näher begründet.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hält die Abweichung vom Bebauungsplan städtebaulich für vertretbar und die<br />
Befreiung unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen auch vereinbar.<br />
Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan „Energiepark <strong>Aßling</strong>“<br />
Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach §§ 3 Abs. 2, 4<br />
Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen<br />
Mit Beschluss vom 16.11.2010 billigte der <strong>Gemeinde</strong>rat den vom Ingenieurbüro Dipl. Ing. Florian