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VG Nachrichten Mai - Gemeinde Aßling

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Vorhaben im Außenbereich zu. Eventuell entstehende Umwelteinflüsse auf die Nachbarbebauung<br />

sind zu prüfen.<br />

Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 3422<br />

Gemarkung <strong>Aßling</strong> in <strong>Aßling</strong>, Buchenweg<br />

Das Baugrundstück am Buchenweg in <strong>Aßling</strong> liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

„An der Glonner Straße“, 1. Änderung und ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Sie<br />

bildet ein profilgleiches Doppelhaus mit der Bebauung auf dem westlichen Nachbargrundstück. Die<br />

max. zulässige Wandhöhe von 5,80 m wurde bei der Erstellung des Doppelhauses um 1,10 m unterschritten.<br />

Bei der nun beabsichtigten Aufstockung der einen Haushälfte wird von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes abgewichen. Zum einen ist nach Nordosten eine durchgängige Dachfläche<br />

vorgesehen und des Weiteren bei einer Wandhöhe von 5,80 m eine Zweigeschossigkeit ohne ausgebautes<br />

Dachgeschoss festgesetzt. Die Baumaßnahme dient der Wohnraumerweiterung. Mit der<br />

formellen Anfrage soll geklärt werden, ob die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

erteilt werden können. Der betroffene westliche Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hält die Abweichungen ortsplanerisch für verträglich und stimmt dem Antrag<br />

auf Vorbescheid in der vorliegenden Form zu.<br />

Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan „Reitanlage“,<br />

1. Änderung<br />

Behandlung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der<br />

berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />

Stellungnahmen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Aßling</strong> hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 die 1. Änderung des Bebauungsplans<br />

„Reitanlage“ beschlossen. In derselben <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung wurde die Einleitung der<br />

Verfahrensschritte nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planfassung<br />

vom 18.01.2011 beschlossen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Planunterlagen<br />

in der Fassung vom 18.01.2011 (mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums)<br />

in der Zeit vom 04.02.2011 bis 08.03.2011 öffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Anschlag<br />

an den amtlichen <strong>Gemeinde</strong>tafeln hingewiesen. Diese Unterlagen wurden den Behörden und<br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.01.2011 zugesandt mit der Bitte<br />

um Stellungnahme bis zum 08.03.2011. Die eingegangenen und abgewogenen Stellungnah-<br />

6 – <strong>VG</strong>-<strong>Aßling</strong> · <strong>Mai</strong> 2011<br />

Fortsetzung auf Seite 7

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