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Trauungen im Monat Februar 2008 - VG Kallmünz

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MITTEILUNGSBLATT<br />

für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />

www.vg-kallmuenz.de<br />

Mitgliedsgemeinden:<br />

Gemeinde Duggendorf Markt <strong>Kallmünz</strong> Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

www.duggendorf.de www.kallmuenz.de<br />

www.holzhe<strong>im</strong>-a-forst.de<br />

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong>, Keltenweg 1, 93183 <strong>Kallmünz</strong> • Telefon (09473) 9401- 0<br />

Telefax (09473) 9401-19<br />

Öffnungszeiten: vormittags Montag mit Freitag von 8.00–12.00 Uhr e-mail vg.kallmuenz@realrgb.de<br />

nachmittags<br />

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:<br />

Dienstag von 13.30–17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 –18.00 Uhr<br />

<strong>Kallmünz</strong> Duggendorf Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

Freitag von 12.30 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr<br />

Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Samstag von 9.30 bis 12.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei <strong>Kallmünz</strong> jeden Dienstag von 16.00 bis 19.30 Uhr.<br />

Mittwochsausleihe siehe Aushang Bücherei. (Während der Schulferien ist die Bücherei geschlossen).<br />

29. Jahrgang März <strong>2008</strong> Nr. 3<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />

Hör- und Sprachtest für Kinder<br />

„padagogisch-audiologischer Sprechtag“<br />

Be<strong>im</strong> Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstraße<br />

1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige<br />

Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau<br />

Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut für Hörgeschädigte<br />

in Straubing, durchgeführt.<br />

Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind<br />

richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten<br />

erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.<br />

Die Beratung ist kostenlos!<br />

Um eine telefonische Anmeldung be<strong>im</strong> Gesundheitsamt<br />

wird gebeten, Tel.: 0941/4009-883.<br />

Nächster Termin: 13.3.<strong>2008</strong>.<br />

Sperrung für Schwerverkehr über 7,5 t wegen<br />

Sanierungsarbeiten an der Vilsbrücke Rohrbach<br />

Das Staatliche Bauamt Regensburg – Fachbereich<br />

Straßenbau – beabsichtigt in der Zeit vom 7. 4.<strong>2008</strong> bis<br />

11.7.<strong>2008</strong> Sanierungsarbeiten an der Vilsbrücke bei<br />

Rohrbach von Str.-km 26160 bis Str.-km 26220 durchzuführen.<br />

– 41 –<br />

Es ist geplant,<br />

a) den Pkw-Verkehr während der Baumaßnahme mittels<br />

Ampelregelung unter halbseitiger Sperrung durch die<br />

Baustelle zu führen, sowie<br />

b) den Schwerverkehr über 7,5 t aus Richtung Parsberg/<br />

Hohenfels in Richtung <strong>Kallmünz</strong>/Amberg ab Großbissendorf<br />

über die Kreisstraße NM 34 – Raitenbuch – Buchhausen<br />

– R 34 – zur St. 2041 (ehem. R 11) bei Oberpfraundorf–Dallackenried<br />

zur St. 2165 umzuleiten.<br />

Der Schwerverkehr über 7,5 t aus Richtung Amberg/<br />

Regensburg bzw. <strong>Kallmünz</strong>/Burglengenfeld in Richtung<br />

Hohenfels/Parsberg wird in umgekehrter Richtung umgeleitet.<br />

Der Anlieger-Schwerverkehr aus Richtung Hohenfels/<br />

Parsberg ist frei bis Rohrbach.<br />

Auf die geplante Vollsperrung wird <strong>im</strong> unmittelbaren Bereich<br />

der Brückenbaustelle mit VZ 101 und Zusatz ca.<br />

1 Woche vor Beginn hingewiesen.<br />

Zweckverband Laber-Naab informiert:<br />

Die letzten Messergebnisse über Pflanzenschutzmittel<br />

(Atrazin und Desethylatrazin) vom 22.11.2007:<br />

Probeentnahmezeitpunkt: 22. November 2007<br />

Probenehmer: Herr Trettenbach (ZV Laber-Naab)<br />

Entnahmestelle: Hochbehälter Hohenlohe


Mischwasser der Br. I + II Pexmühle und IV Alter Ofen.<br />

Entnahme an der Abgabeleitung.<br />

D<strong>im</strong>ension Messwert Grenzwert<br />

Atrazin µg/l 0,18 0,1<br />

Desethylatrazin µg/l 0,41 0,1<br />

Entnahmestelle: Brunnen I und II Pexmühle<br />

D<strong>im</strong>ension Messwert Messwert Grenzwert<br />

(Br. I) (Br. II)<br />

Atrazin µg/l 0,18 0,21 0,1<br />

Desethylatrazin µg/l 0,27 0,36 0,1<br />

Entnahmestelle: Brunnen IV Alter Ofen<br />

D<strong>im</strong>ension Messwert (Br. IV) Grenzwert<br />

Atrazin µg/l 0,18 0,1<br />

Desethylatrazin µg/l 0,46 0,1<br />

Aufgrund der Grenzwertüberschreitung wurde dem<br />

Zweckverband Laber-Naab mit Bescheid vom 22.12.<br />

2006 vom Landratsamt/Gesundheitsamt Regensburg die<br />

zweite Ausnahmegenehmigung bis 15.9.2009 mit folgenden<br />

Auflagen erteilt:<br />

Die Höchstwerte für Pflanzenbehandlungsmittel (PSM)<br />

wurden somit begrenzt auf:<br />

– Atrazin: 1,0 µg/l<br />

– Desethylatrazin: 1,0 µg/l<br />

– Summe von Atrazin und Desethylatrazin: 2,0 µg/l<br />

gez. Scheuerer, 1.Vorsitzender<br />

Mikrozensus <strong>2008</strong> <strong>im</strong> Januar gestartet<br />

Interviewer bitten um Auskunft<br />

Auch <strong>im</strong> Jahr <strong>2008</strong> wird in Bayern wie <strong>im</strong> gesamten<br />

Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche<br />

Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />

durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts<br />

für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei <strong>im</strong><br />

Laufe des Jahres rund 55 000 Haushalte in Bayern von<br />

besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen<br />

und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen<br />

Lage sowie in diesem Jahr zu ihrem Pendlerverhalten<br />

befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht<br />

nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> findet <strong>im</strong> Freistaat wie <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet<br />

wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete<br />

Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />

statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957<br />

laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale<br />

Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte<br />

und Familien ermittelt. Der Mikrozensus <strong>2008</strong> enthält zudem<br />

noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen<br />

sowie der Schüler und Studenten. Neben dem hauptsächlich<br />

benutzten Verkerhsmittel auf dem Weg zur Arbeits-<br />

oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung<br />

und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die<br />

durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind<br />

Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen<br />

und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen<br />

ganzjährig von Januar bis Dezember statt.<br />

In Bayern sind demnach bei rund 55000 Haushalten,<br />

die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für<br />

– 42 –<br />

die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als<br />

1000 Haushalte zu befragen.<br />

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren<br />

ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig<br />

kostengünstig und hält die Belastung der<br />

Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse<br />

repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen<br />

zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten<br />

Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teiln<strong>im</strong>mt.<br />

Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen<br />

des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />

und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />

Datenschutz und Gehe<strong>im</strong>haltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />

der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.<br />

Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre<br />

Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen<br />

und sich mit einem Ausweis des Landesamts legit<strong>im</strong>ieren,<br />

sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an<br />

der Befragung per Interview teilzunehmen, hat natürlich<br />

jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen<br />

und per Post an das Landesamt einzusenden.<br />

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

bittet alle Haushalte, die <strong>im</strong> Laufe des Jahres<br />

<strong>2008</strong> eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten,<br />

die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.<br />

TAKA TUKA – Ferien für Kinder –<br />

Ferienfamilien gesucht<br />

Freiwilligenagentur des Landkreises unterstützt Projekt der<br />

Diakonie Hasenbergl e.V.<br />

Die Freiwilligenagentur des Landkreises Regensburg<br />

unterstützt auch in diesem Jahr wieder das Projekt „TAKA<br />

TUKA – Ferien für Kinder“.<br />

Seit über 30 Jahren wird <strong>im</strong> Rahmen dieser Aktion Kindern<br />

aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien<br />

des Münchner Stadtteils Hasenbergl ein Sommerferienaufenthalt<br />

bei ehrenamtlichen Ferienfamilien vermittelt.<br />

Es geht um „Schöne Ferien!“ in einer Familie, die<br />

ihr Ferienkind für drei Wochen als Familienmitglied willkommen<br />

heißt und am Familienleben teilhaben lässt.<br />

Die Freiwilligenagentur sucht Familien, die bereit sind,<br />

bei diesem Projekt mitzumachen. Auch Alleinstehende,<br />

jüngere oder ältere Paare mit und ohne Kinder können<br />

sich melden.<br />

Neue Menschen kennenlernen – neue Erfahrungen sammeln<br />

Das Motto von „TAKA TUKA“ lautet: „Für jedes Ferienkind<br />

eine passende Ferienfamilie!“ Wichtig ist für die<br />

Kinder aus dem Hasenbergl, aus ihrer gewohnten, oft<br />

auch belastenden Umgebung herauszukommen und eine<br />

neue Welt mit neuen Menschen kennenzulernen und neue<br />

Erfahrungen zu sammeln.<br />

Die Ferienmaßnahme findet in den ersten drei Wochen<br />

während der Sommerferien statt.<br />

Interessierte Ferienfamilien können sich ab sofort bei der<br />

Freiwilligenagentur <strong>im</strong> Landkreis Regensburg unter<br />

0941/4009-305 oder per E-Mail unter freiwilligenagentur@landratsamt-regensburg.de<br />

melden.<br />

Die Homepage der Freiwilligenagentur finden Sie <strong>im</strong><br />

Internet unter www.landkreis-regensburg.de<br />

Landratsamt Regensburg


Standesamt <strong>Kallmünz</strong><br />

<strong>Trauungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />

19.2.<strong>2008</strong><br />

Teresa Martina Binder, <strong>Kallmünz</strong><br />

Andreas Pirzer, <strong>Kallmünz</strong><br />

29.2.<strong>2008</strong><br />

Susanne Jutta Schwarz, geb. Listl, Duggendorf<br />

Frank Schönbrunner, Duggendorf<br />

Markt <strong>Kallmünz</strong><br />

Würdigung Rupert Biersack und Egon Ott<br />

In Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von<br />

Rupert Biersack und Egon Ott für die Kriegsgräberfürsorge<br />

freute sich Bürgermeister Siegfried Bauer, jetzt<br />

die zwei verdienten Sammler ehren zu können.<br />

Für jeweils 10-jährige erfolgreiche Sammlertätigkeit überreichte<br />

der Bürgermeister die „Verdienstspange in Silber“<br />

nebst Urkunde für verantwortungsvolle Tätigkeit und<br />

besondere Verdienste an Rupert Biersack und Egon Ott.<br />

Die Urkunden wurden vom Landesvorsitzenden des Volksbunds<br />

Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Regierungspräsident<br />

a.D. Dr. Wilhelm Weidinger sowie vom Bezirksvorsitzenden<br />

und Regierungspräsidenten der Oberpfalz<br />

Dr. Wolfgang Kunert, unterzeichnet.<br />

Ehrung Frau Maria Raab<br />

1. Bgm. Siegfried Bauer hatte die Ehre, die seit 1974<br />

be<strong>im</strong> ATSV <strong>Kallmünz</strong> ehrenamtlich tätige Eva Maria Raab<br />

zu würdigen.<br />

„Es ist nur eine kleine Geste der Dankbarkeit verehrte<br />

Frau Raab, wenn ich Ihnen für Ihr über 35-jähriges Engagement<br />

be<strong>im</strong> Sportverein dieses Buchgeschenk überreiche.<br />

Sie haben für junge Leute einfach eine Vorbildfunktion,<br />

die ansteckend wirkt. Sie haben nicht einfach aufgehört,<br />

nein sie haben auch dafür gesorgt, dass es dank Ihrer<br />

Überzeugungskraft auch weiterhin eine aktive Damengymnastikabteilung<br />

be<strong>im</strong> ATSV <strong>Kallmünz</strong> gibt.<br />

Deshalb wünsche ich Ihren Nachfolgerinnen ebenso viel<br />

Ausdauer, wie Sie es 35 Jahre lang vorgelebt haben.<br />

Ich wünsche Ihnen vor allem alles Liebe und Gute, vor<br />

allem aber Gesundheit und Zufriedenheit auf Ihrem weiteren<br />

Lebensweg.“<br />

Achtung – Hundebesitzer<br />

Bedauerlicherweise gibt es Hundebesitzer, die zwar<br />

ihren eigenen Garten oder ihre Wohnung peinlichst sauber<br />

halten, außerhalb ihres persönlichen Bereiches aber<br />

keine Rücksicht auf Natur oder andere Personen nehmen.<br />

Selbstverständlich müssen Hunde auch frei laufen können.<br />

Die Hinterlassenschaft in Form von stinkenden Haufen<br />

müssen ihre Besitzer aber auch entsorgen. Es ist eine<br />

– 43 –<br />

Zumutung für die Anwohner von beliebten „Gassistrecken“<br />

oder Besuchern von Grünanlagen, diesen Tretminen<br />

auszuweichen. Es ist auch eine Zumutung, dass<br />

Anlieger oder der Bauhof bei Mäharbeiten diese Haufen<br />

entsorgen müssen. Zwei von vielen Beispielen sind das<br />

Schmidwöhr oder die Alte Gessendorfer Straße in <strong>Kallmünz</strong>.<br />

Die geringe Hundesteuer dient nicht zur Entsorgung von<br />

diesen stinkenden Haufen. Eine direkte Ansprache der<br />

Hundebesitzer ist meistens sinnlos.<br />

Wir bitten Sie, uns diese rücksichtslosen Hundebesitzer<br />

zu melden.<br />

Bauer, 1. Bürgermeister<br />

Aus der Marktgemeinderatssitzung am 16.1.<strong>2008</strong><br />

Nachfolgenden Punkten und Anträgen wurde zugest<strong>im</strong>mt:<br />

Leitung der Sitzung 2. Bgm. Franz Hirschmann<br />

Herr Brey beantragt auf Grund der Geschäftsordnung,<br />

den TOP der nichtöffentlichen Sitzung „Antrag CSU/<br />

Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> – Reservierung eines Arztparkplatzes<br />

in der Langen Gasse“ von der nichtöffentlichen<br />

Sitzung als öffentlichen Punkt zu behandeln<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, den Punkt 3 der nichtöffentlichen<br />

TO in den öffentlichen Teil der TO zu verlagern<br />

und öffentlich zu behandeln.<br />

Bauantrag Heinz und Gertrud Oberndorfer, <strong>Kallmünz</strong><br />

zwecks Neubau eines Nebengebäudes mit Holzlager<br />

Nach eingehender Beratung stellt Herr Möstl den Antrag,<br />

den Bauantrag der Fam. Oberndorfer bis zur nächsten<br />

Sitzung zurückzustellen. Der BA sollte zwischenzeitlich<br />

eine Ortseinsicht vornehmen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> schließt sich dem Vorschlag des<br />

Herrn Möstl an und beschließt, den Bauantrag zurückzustellen.<br />

Antrag Koller Manfred, <strong>Kallmünz</strong>, auf Vorbescheid zur<br />

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und<br />

Geräteschuppen in Loh<br />

Antrag auf Vorbescheid Ra<strong>im</strong>und Höllein, Carolinenhütte<br />

GmbH – Neubau einer Stahlhalle mit einer neuen Zufahrt<br />

Bauvoranfrage Monika Harnack – Errichtung eines<br />

Wohnhauses (Am Graben 9)<br />

Jahresrechnung 2006<br />

a) örtliche Prüfung – Bericht<br />

b) Feststellung<br />

c) Entlastung<br />

Zu a)<br />

Herr Frank berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung<br />

durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Er gibt einen<br />

kurzen Bericht über Art und Umfang der Prüfung und<br />

Prüfungsfeststellungen. Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung<br />

mit dem festgestellten Ergebnis gemäß Art.102<br />

Abs. 3 GO festzustellen und die Entlastung zur Jahresrechnung<br />

für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Art.102<br />

Abs. 4 GO zu erteilen.<br />

Zu b)<br />

Feststellung der Jahresrechnung 2006 gemäß Art. 102<br />

Abs. 3 GO


Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />

für das Haushaltsjahr 2006 vom 14.11.2007 wurde<br />

bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />

Zu c)<br />

Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />

2006<br />

Hierzu wird erklärt, dass für das Haushaltsjahr 2006 die<br />

Entlastung erteilt werden kann, ohne dass eine überörtliche<br />

Rechnungsprüfung stattgefunden hat.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt. für die Jahresrechnung<br />

2006 die Entlastung mit dem jeweils festgestellten<br />

Ergebnissen zu erteilen.<br />

Wegebauprojekt „Auf dem Murrenberg“ –<br />

Übernahme der Bauträgerschaft<br />

2. Bgm. Hirschmann verliest das Schreiben des Amtes für<br />

Landwirtschaft und Forsten Regensburg, unterzeichnet<br />

von Herrn FA Gansert, Forstdienststelle <strong>Kallmünz</strong>. Hierin<br />

wird der Markt <strong>Kallmünz</strong> um Übernahme der Bauträgerschaft<br />

für diese Maßnahme gebeten. Kosten sind hiermit<br />

nicht verbunden. Die Beteiligten bei diesem Wegebau<br />

sind die Kinder- und Altenhe<strong>im</strong>stiftung <strong>Kallmünz</strong>, Frau<br />

Georgine Habla, <strong>Kallmünz</strong>, Anton und Gerlinde Schmid,<br />

Brunn, und Herr Helmut und Elisabeth Ankerl, Rattiszell.<br />

Die Kosten werden anteilsmäßig nach Fläche umgelegt.<br />

Des weiteren wird sich Herr Georg Nunhofer, <strong>Kallmünz</strong>,<br />

an einer Befestigung des Zufahrtsweges beteiligen.<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Dallackenried Ost“<br />

des Marktes <strong>Kallmünz</strong><br />

– Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 Abs.1 und 3 Abs.1 BauGB<br />

Die Mitglieder des MGR <strong>Kallmünz</strong> haben zu diesem TOP<br />

alle Stellungnahmen in Abdruck zugestellt bekommen.<br />

Schriftführer Brey verliest die Stellungnahmen mit den<br />

zugehörigen Beschlussvorschlägen. Die Stellungnahmen<br />

richten sich nicht nur zum Bebauungsplan, sondern auch<br />

zur <strong>im</strong> Parallelverfahren laufenden Flächennutzungsplanänderung.<br />

I. Stellungnahmen ohne Bedenken<br />

a) Vermessungsamt Regensburg – Außenstelle Hemau<br />

b) Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz, Regensburg<br />

c) Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-<br />

Naab, Beratzhausen<br />

d) Landesamt für Finanzen – Dienststelle Regensburg<br />

e) Regierung der Oberpfalz, Regensburg<br />

f) Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

g) Regionaler Planungsverband Regensburg<br />

h) Handwerkskammer Ndb/Opf., Deggendorf<br />

i) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 34 – Abfallreferat<br />

j) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 14 – Verkehrsentwicklung<br />

des Landkreises<br />

k) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 41 – Fachreferat<br />

Naturschutz – betr. den Flächennutzungsplan<br />

l) Gemeinde Duggendorf<br />

II. Stellungnahmen mit Bedenken<br />

a) Landratsamt Regensburg – Fachtechnischer Umweltschutz<br />

(zum Flächennutzungsplan)<br />

– 44 –<br />

Auf die kleine Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Ausschnitt<br />

des Flächennutzungsplanes sollte verzichtet werden.<br />

Die Zuordnung der kleinen WA-Fläche soll zum MD-<br />

Gebiet (Dorfgebiet) umgeplant werden.<br />

Es wird festgestellt, dass die geplante Ausweisung der<br />

kleinen Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Bereich <strong>im</strong> Vorfeld<br />

in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn Landrat<br />

Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm.<br />

Bauer und Herrn Scheuerer, erörtert wurde. Der daraus<br />

entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />

dar.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, auf Grund dieser Besprechung<br />

den Planungszustand zu erhalten und die<br />

Zuordnung der kleinen WA-Fläche zum MD-Gebiet in die<br />

Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />

b) Landratsamt Regensburg – Fachtechnischer Umweltschutz<br />

(zum Bebauungsplan)<br />

Die Dachhautdämmung sollte mindestens 35 dB betragen<br />

und eine Fensterschallschutzklasse 3 eingeplant werden.<br />

Es sollte auf die kleine Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen<br />

Ausschnitt (Parz. 17–20) verzichtet werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Dachhautdämmung<br />

mit 40 dB und die Fensterschallschutzklasse 3 <strong>im</strong><br />

Plan bereits vorgeschrieben sind. Die Ausweisung der<br />

kleinen Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Bereich wurde<br />

<strong>im</strong> Vorfeld in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn<br />

Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper,<br />

1. Bgm. Bauer und Herrn Scheuerer, erörtert. Der daraus<br />

entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />

dar.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, diesen Planungszustand<br />

der auf Grund einer Absprache entstanden ist, aufrecht<br />

zu erhalten und die Zuordnung der kleinen WA-Fläche<br />

zum MD-Gebiet in die Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />

c) Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde<br />

(zum Bebauungsplan)<br />

Folgende Einwände und Anregungen werden geäußert:<br />

1. Der Ausgleichsfaktor kann nicht auf 0,4 gesenkt werden.<br />

Der Teich hat mit dem Baugebiet nichts zu tun.<br />

Versickerungsfähige Beläge sind nicht festgesetzt.<br />

Im Pflanzgebot ist lediglich 1 Baum festgesetzt.<br />

2. Ausgleichsflächen<br />

Die bloße Umwandlung von Ackerfläche zur Wiese ist<br />

nicht als Kompensation geeignet. Auf A 3 sollte wenigstens<br />

2 ⁄3 der Fläche vom Oberboden befreit werden.<br />

3. Pflege der Wiesenflächen<br />

Einwände zur Pflege der Ausgleichsflächen werden geäußert,<br />

da sie zu kostenintensiv wären.<br />

4. Flächensickerung<br />

Die Ausgleichsflächen sind in geeigneter Weise (vorzugsweise<br />

Findlinge) gegenüber den angrenzenden Äckern<br />

abzugrenzen. Der Leesteinwall ist nicht dargestellt.<br />

5. Gehölze<br />

Im Anhang 7.7 sollte die Artenliste auf das Gebiet zugeschnitten<br />

sein, Obstsorten sind nicht opt<strong>im</strong>al. In Ausgleichsflächen<br />

sind ausschließlich standortgerechte<br />

Gehölze vorzusehen sowie Obstbäume. Feldahorn Elsrijk<br />

ist nicht zu verwenden.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> trifft hierzu folgende Abwägung:


Zu 1.<br />

Be<strong>im</strong> Ortstermin am 19.10.2006 wurde grundsätzlich<br />

vor Ort mit Herrn Lemper besprochen, dass der Faktor<br />

0,4 angewendet werden kann. Der Faktor 0,4 wird beibehalten.<br />

Bei ähnlichen Planvorhaben wurde auch bislang<br />

zum Teil der Faktor 0,3 angesetzt.<br />

Der Teich wird erhalten, sein Umfeld dabei erheblich verbessert,<br />

da er bislang in einer intensiv agrarisch genutzten<br />

Fläche gelegen hat. Mit dieser Planung bekommt<br />

dieser jetzt Anschluss an die geplante Ausgleichsfläche.<br />

Hiermit wird die Verinselung erheblich abgemildert und<br />

der Standort verbessert. Versickerungsfähige Beläge bei<br />

Stellplätzen und Zufahrten sind <strong>im</strong> Plan bereits vorgeschrieben.<br />

Pro 500 qm Grundstücksfläche ist 1 Laubbaum<br />

(Hochstamm) festgesetzt.<br />

Zu 2.<br />

Be<strong>im</strong> Ortstermin wurde die Konzeption der geplanten<br />

Ausgleichsflächen vorgestellt und so akzeptiert. Da bislang<br />

nur von der Möglichkeit, nicht aber von der Notwendigkeit,<br />

Humus abzuschieben gesprochen wurde, ist<br />

dies auch nicht geplant. Extensive Wiesen mit Hecken<br />

eignen sich gerade am Ortsrand hervorragend als Ausgleichsfläche<br />

zumal dann, wenn vorher intensiver Ackerbau<br />

betrieben wurde.<br />

Zu 3.<br />

Die geplanten Ausgleichsflächen liegen innerhalb des<br />

Geltungsbereiches. Die Herstellung und die Pflege dieser<br />

Flächen erfolgt für die Gemeinde grundsätzlich aufwandsneutral,<br />

da sie über die Erschließungskosten abgerechnet<br />

werden.<br />

Zu 4.<br />

Die Flächensicherung wird wie geplant mit Findlingen/<br />

Wall vorgesehen und ist <strong>im</strong> Plan auch so dargestellt.<br />

Zu 5.<br />

Bei der Liste handelt es sich um eine allgemeine Orientierungsliste,<br />

die nicht weiter kommentiert werden<br />

braucht. Wenn spezielle Obstsorten gepflanzt werden<br />

sollen, so müssten diese genannt werden. Acer campestre<br />

„Elsrijk“ ist nur <strong>im</strong> Straßenbereich vorgesehen (Baum 2.<br />

Ordnung). Für die freie Landschaft eignen sich keine<br />

Bäume wie z.B. Bergahorn oder Spitzahorn, da diese zu<br />

groß werden. Die Konzeption wird so beibehalten, wie in<br />

der Planung vorgesehen. In den Ausgleichsflächen werden<br />

ausschließlich standortgerechte Gehölze und Obstbäume<br />

verwendet.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Feststellungen in der<br />

Abwägung aufrecht zu erhalten und die Einwände der<br />

Unteren Naturschutzbehörde nicht zu berücksichtigen.<br />

d) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 41 – Abfallrecht<br />

Die Fa. Pöppel bemängelt:<br />

1. die Befahrbarkeit der Straßen<br />

2. das Fehlen einer Wendemöglichkeit für die Müllfahrzeuge<br />

bei den Parz. 1–7<br />

3. die Anfahrbarkeit der Parz. 8–16<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> hält die Straßenausbaubreite von<br />

3,50 m für ausreichend. Bei einer späteren Bebauung<br />

BA II, wird der Straßenzug <strong>im</strong> Bereich der Parz.<br />

1–7 fortgeführt. Der Flächenverbrauch für einen Wendehammer<br />

wäre zu groß und ist auch nicht erwünscht. Die<br />

Mülltonnen für die Parz. 1–7, 19 und 20 sind an die<br />

Hauptstraße zu bringen.<br />

– 45 –<br />

Im Bereich der Parz. 8–16 kann der öffentliche Feld- und<br />

Waldweg von der Fa. Pöppel befahren werden. Somit<br />

kann den Bedenken der Fa. Pöppel abgeholfen werden.<br />

e) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 45 – Ortsplanung<br />

und Hochbau, ortsplanerische Stellungnahme des<br />

Kreisbaumeisters (zur Flächennutzungsplanänderung)<br />

Der geplanten Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche<br />

am nordöstlichen Ortsrand, nördlich der<br />

St 2041 kann wegen dem besonderen Bestands- und Entwicklungsschutz<br />

der Landwirtschaft nicht zugest<strong>im</strong>mt werden.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> stellt fest, dass aus landschaftsplanerischen<br />

Gesichtspunkten es kaum mehr möglich ist, Flächen<br />

zu erschließen. Junge Menschen sind gezwungen,<br />

in die Städte abzuwandern, wenn nicht ausreichend Bauland<br />

zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Bürgermeisterversammlung<br />

in Pfatter erläuterte Landrat Mirbeth,<br />

dass große Anstrengungen unternommen werden müssen,<br />

um eine Abwanderung der jungen Menschen in die<br />

Städte zu verhindern. Es ist deshalb erforderlich, in den<br />

Ortsteilen dementsprechend Bauland auszuweisen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Ausweisung der allgemeinen<br />

Wohngebietsfläche am nordöstlichen Ortsrand<br />

von Dallackenried aufrecht zu erhalten. Bei einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch<br />

<strong>im</strong> Vorfeld mit Herrn Landrat Mirbeth,<br />

Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm. Bauer und<br />

Herrn Scheuerer, wurde diese Sachlage erörtert. Der daraus<br />

entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />

dar.<br />

f) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 45 – Ortsplanung<br />

und Hochbau – Kreisbaumeister (zum Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplan)<br />

1. Die Vermaßung der Erschließungsstraße bei Parz. 8–<br />

16 ist erforderlich.<br />

2. Die teilweise geschwungene und eigenwillige Wegführung<br />

führt zu einer Verteuerung und Erhöhung der<br />

Aufwendungen bei der Abmarkung und Ausführung.<br />

3. In den Festsetzungen sollte die Art der Dachgauben<br />

festgesetzt werden.<br />

4. Die zusätzliche Bauflächenausweisung am Ortsrand<br />

<strong>im</strong> Außenbereich kann aus ortsplanerischer Sicht auf<br />

Grund der o. g. Ausführung und gemäß § 5 Abs. 1 letzter<br />

Satz Baunutzungsverordnung nur als Dorfgebietsfläche<br />

erfolgen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt:<br />

Zu 1.<br />

Die Vermaßung <strong>im</strong> Planteil zu ergänzen.<br />

Zu 2.<br />

Die teilweise geschwungene Wegführung trägt zur Verkehrsberuhigung<br />

bei, ohne Schilder aufstellen zu müssen.<br />

Außerdem ist es ein Kompromiss aus dem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch<br />

mit Herrn Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister<br />

Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm. Bauer und Herrn Scheuerer.<br />

Zu 3.<br />

Die Festsetzung der Dachgauben ist <strong>im</strong> Planteil ausreichend<br />

erläutert. Eine detailliertere Festsetzung würde die<br />

Planungsfreiheit der Bauherren zu sehr einschränken.<br />

Zu 4.<br />

Die zusätzliche Bauflächenausweisung am Ortsrand<br />

wurde <strong>im</strong> Vorfeld in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit


Herrn Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper,<br />

1. Bgm. Bauer und dem Planer Herrn Scheuerer,<br />

erörtert. Der daraus entstandene Kompromiss stellt den<br />

jetzigen Planungszustand dar. Die Zuordnung der kleinen<br />

WA-Fläche zum MD-Gebiet wird in den Planunterlagen<br />

mit aufgenommen.<br />

g) Deutsche Telekom, Regensburg<br />

Zur Abst<strong>im</strong>mung der Bauweise für die rechtzeitige Bereitstellung<br />

der Telekommunikationsdienstleistungen sowie<br />

zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen<br />

ist sich rechtzeitig mit der Telekom in Verbindung<br />

zu setzen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Anregungen der<br />

Telekom zu berücksichtigen und bei der Erschließung des<br />

Baugebietes frühzeitig mit der Telekom in Verbindung zu<br />

treten.<br />

h) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 41 – Bauleitplanung<br />

(zum Bebauungsplan)<br />

Folgende Anregungen und Bedenken werden hierzu geäußert:<br />

1. Es wird gebeten, auf das Planzeichen „WA“ der Planzeichenverordnung<br />

zurückzugreifen.<br />

2. Nutzungsschablone: Hier wird der Zusammenhang<br />

unterbrochen und zunächst von der offenen Bauweise<br />

gesprochen. Es wird gebeten, dies zu ändern.<br />

3. Bautyp: Hier heißt es „1“, dies ist ungewöhnlich, es<br />

wird gebeten, statt dessen E + D zu schreiben sonst taucht<br />

die Vermutung auf, dass es sich um E + 1 handelt.<br />

4. Hausform: Wir bitten, die tatsächliche Bedeutung (nur<br />

Einzelhäuser zulässig) zu ergänzen.<br />

5. Der Fußweg nach Süden endet <strong>im</strong> Nichts in der öffentlichen<br />

Grünfläche, dies erscheint nicht sinnvoll.<br />

6. Eine Straßenverkehrsfläche nach Südosten endet <strong>im</strong><br />

Nichts. Dahinter erscheint nur eine weiße Fläche, aber<br />

keine Festsetzung. Es wird gebeten zu überdenken, was<br />

hier geschehen soll.<br />

7. Die Festsetzung von best<strong>im</strong>mten Baumarten an den jeweiligen<br />

Standorten ist auf Bebauungsplanebene ungewöhnlich<br />

und nicht notwendig.<br />

8. Die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen sind nicht<br />

mit dem Zeichen markiert, das in der Legende erscheint.<br />

9. Die Wellenform der Straße ist ungewöhnlich, dies wird<br />

besonders zur Unübersichtlichkeit führen, wenn Autos am<br />

Straßenrand parken (an eine Ausweisung von öffentlichen<br />

Parkflächen wurde nicht gedacht, obwohl realistischerweise<br />

davon auszugehen ist, dass parkende Autos<br />

den Straßenraum verengen werden. Hinweis: Mehrzweckstreifen<br />

ist 1,50 m breit, ein Stellplatz braucht nach der<br />

Garagenverordnung mindestens 2,30 m). Außerdem wird<br />

die Wellenform Schwierigkeiten be<strong>im</strong> Zaunbau hervorrufen.<br />

10. Bei den Parz. 10–13 kann es Probleme bei der Einfahrt<br />

in die Garagen ergeben, wenn man den Bebauungsplan<br />

verwirklicht. Es wird gebeten, nach besseren<br />

Lösungen zu suchen. Bei der Parz. 6 wäre dies der Fall,<br />

wenn die angrenzende Sackgasse fortgeführt würde.<br />

11. Höhenschichtlinien<br />

Diese sind in fast keinem Fall vermaßt. Es wird gebeten,<br />

dies zu ergänzen und empfehlen noch weitere (genauere)<br />

Schichtlinien in den Plan aufzunehmen.<br />

– 46 –<br />

Textteil be<strong>im</strong> Planteil<br />

1. Maß der baulichen Nutzung:<br />

Die Rede ist von „Grundflächen“ obwohl doch die Grundflächenzahl<br />

festgesetzt wird. Es wird gebeten, dies richtig<br />

zu stellen.<br />

2. Anzahl der Stellplätze und Garagen:<br />

Es wird gebeten, die Formulierung zu ändern, wonach je<br />

Wohneinheit z.B. zwei Garagen errichtet werden können;<br />

dies ist irreführend und es genügt von Stellplätzen zu<br />

sprechen.<br />

3. Dachgauben:<br />

Es wird empfohlen, die Dachform bei den Dachgauben<br />

festzulegen.<br />

4. Wandhöhen:<br />

Hier wird auf das Regelbeispiel verwiesen, wo aber<br />

keine Wandhöhe für das Hauptgebäude geregelt ist. Da<br />

die Wandhöhe ein entscheidendes Merkmal bei der Ausführung<br />

von Gebäuden darstellt wird empfohlen, diese<br />

dringend zu ergänzen (einschl. Bezugspunkte).<br />

5. Baukörperform:<br />

Die Baukörperform soll <strong>im</strong> Mindestverhältnis 3 zu 4 oder<br />

4 zu 5 betragen, was aber missverständlich ist, dass das<br />

Seitenverhältnis mindestens 0,75 oder 0,8 betragen soll.<br />

Es wird daher gebeten, diesen Wert zu streichen.<br />

6. Abstandsflächen:<br />

Es wird gebeten, statt „§ 6“ zu schreiben „Art. 6“.<br />

7. Zusätzlich zum Textteil gibt es noch bei der Begründung<br />

unter der Überschrift „Textliche Festsetzungen“ weitere<br />

bzw. eine Wiederholung von Regelungen: Sollte hier<br />

geplant gewesen sein, dass man <strong>im</strong> Rahmen der Begründung<br />

wesentliche Ziele der Planung wiedergibt, so<br />

ist eine Umformulierung anzuraten. Hier soll ganz allgemein<br />

umschrieben werden, worum es bei der Planung<br />

ging.<br />

8. Auffüllungen:<br />

Hierzu gibt es bisher keine Regelungen. Es wird empfohlen,<br />

gerade <strong>im</strong> hängigen Gelände eine Regelung zu treffen<br />

(wenn an Hand der Höhenschichtlinien eine genaue<br />

Betrachtung möglich ist).<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> trifft zu dieser Stellungnahme folgende<br />

Beschlüsse:<br />

Zum Planteil 1.<br />

Das Zeichen „WA“ wird <strong>im</strong> Planteil abgeändert.<br />

Zu 2.<br />

Die Nutzungsschablone wird <strong>im</strong> Planteil abgeändert.<br />

Zu 3.<br />

Der Bautyp ist durch den Regelquerschnitt <strong>im</strong> Planteil eindeutig<br />

bezeichnet und bedarf keiner Änderung.<br />

Zu 4.<br />

Die Beschreibung der Hausform wird <strong>im</strong> Planteil (Textbereich)<br />

ergänzt.<br />

Zu 5.<br />

Der Fußweg nach Süden (zwischen Parz. 13–14) wird in<br />

der Planung nicht verändert. Dieser Fußweg wird zur Verlegung<br />

der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf öffentlichem<br />

Grund benötigt.<br />

Zu 6.<br />

Bei einer späteren Bebauung des BA II, wird der Straßenzug<br />

<strong>im</strong> Bereich der Parz. 1–7 fortgeführt.


Zu 7.<br />

Dieser Punkt ist bereits bei der Stellungnahme der Unteren<br />

Naturschutzbehörde behandelt worden. Die Konzeption<br />

wird so beibehalten wie <strong>im</strong> Plan vorgesehen, da sich<br />

hier keine Bäume für die freie Landschaft wie z.B. Bergahorn<br />

oder Spitzahorn eignen, da diese zu groß werden.<br />

In den Ausgleichsflächen werden ausschließlich standortgerechte<br />

Gehölze und Obstbäume verwendet.<br />

Zu 8.<br />

In der Legende ist kein Zeichen für die Grundstücksgrenzen<br />

dargestellt, wird aber <strong>im</strong> Planteil mit aufgenommen.<br />

Zu 9.<br />

Die teilweise geschwungene Wegführung und Bepflanzung<br />

trägt zur Verkehrsberuhigung bei, ohne Schilder<br />

aufstellen zu müssen. Außerdem ist es ein Kompromiss<br />

aus dem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn Landrat Mirbeth.<br />

Auf privaten Grundstücksflächen sind ausreichend<br />

Stellplätze ausgewiesen, so dass ein Parken auf öffentlichen<br />

Flächen nicht erforderlich ist.<br />

Zu 10.<br />

Nach der STVO sind die Einfahrten reichlich d<strong>im</strong>ensioniert<br />

und die Sichtverhältnisse sind gut, so dass eine Veränderung<br />

nicht veranlasst ist.<br />

Zu 11.<br />

Die Vermaßung der Höhenschichtlinien wird <strong>im</strong> Planteil<br />

entsprechend abgeändert.<br />

Stellungnahme zum Textteil be<strong>im</strong> Planteil<br />

Zu 1.<br />

Redaktionelle Änderungen werden durchgeführt.<br />

Zu 2.<br />

Im Textteil ist klar definiert, dass bei allen Parzellen je<br />

Wohneinheit zwei Garagen oder Stellplätze in den hierfür<br />

festgesetzten Flächen auf dem Grundstück zu erstellen<br />

sind.<br />

Zu 3.<br />

Die Festsetzung der Dachgauben ist <strong>im</strong> Planteil ausreichend<br />

erläutert. Eine detaillierte Festsetzung würde die<br />

Planungsfreiheit der Bauherren zu sehr einschränken.<br />

Zu 4.<br />

Be<strong>im</strong> Regelbeispiel ist die Geschosshöhe mit 2,90 m und<br />

der Überstich mit 0,75 m angegeben und daraus errechnet<br />

sich die Wandhöhe. Die Bezugspunkte waren in der<br />

früheren Planung mit angegeben, jedoch auf Anraten von<br />

der Bauleitplanung entfernt worden, um bei späteren Planungen<br />

mehr Freiheiten zu haben.<br />

Zu 5. Baukörperform<br />

Dieser Textteil wird berücksichtigt und abgeändert.<br />

Zu 6. Abstandsflächen<br />

Dieser Textteil wird ebenfalls geändert.<br />

Zu 7.<br />

Die textlichen Festsetzungen werden nicht umformuliert,<br />

da sie als Ergänzung dienen.<br />

Zu 8.<br />

An Hand der Höhenschichtlinien ist festzustellen, dass bei<br />

den vorhandenen Steigungen keine Festsetzungen zum<br />

vorhandenen Bebauungsplan erforderlich sind. Eine<br />

Änderung ist somit nicht veranlasst.<br />

– 47 –<br />

i) E.ON Bayern, Parsberg<br />

Es wird angeregt, die Erschließung der Baugebiete rechtzeitig<br />

zu melden.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die E.ON Bayern frühzeitig<br />

von der Erschließung zu benachrichtigen.<br />

j) Staatl. Bauamt Regensburg<br />

Der Bereich BA I (nördlich der St 2041) liegt innerhalb<br />

der Ortsdurchfahrtsgrenzen. Hier ist ein Sichtdreieck einzuhalten.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, diese Forderung des<br />

Staatl. Bauamtes zu berücksichtigen.<br />

k) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bepflanzung<br />

die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten sind. Um<br />

Konfliktpotential bei heranreichender Bebauung an landwirtschaftliche<br />

Betriebe zu vermeiden, sollte <strong>im</strong> Planungsgebiet<br />

in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe statt dem<br />

allgemeinen Wohngebiet (WA) ein Dorfgebiet (MD) erfolgen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Belange des Amtes für<br />

Landwirtschaft und Forsten, Regensburg, <strong>im</strong> Textteil zu berücksichtigen<br />

und die WA-Fläche zum MD-Gebiet in die<br />

Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />

l) Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg gibt bekannt,<br />

dass für den Bereich des Baugebietes keine Grundwasserbeobachtungen<br />

vorliegen. Soweit die Untergrundverhältnisse<br />

beurteilt werden können, kann je nach der<br />

örtlich anzutreffenden Durchlässigkeit des Untergrundes<br />

zeitweise Schichtwasser auftreten. Es wird empfohlen<br />

be<strong>im</strong> Bau von Unterkellerungen hierfür notwendige Vorkehrungen<br />

zu treffen.<br />

Zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge wird empfohlen,<br />

allgemein bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerlichtschächte,<br />

Eingänge) die Unterkante der Öffnung mit einem<br />

Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßen-OK<br />

zu legen.<br />

Bei der geplanten Versickerung von Niederschlagswasser<br />

ist die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NW<br />

FreiV) und die hierzu eingefügten technischen Regeln<br />

zum schadlosen Einleiten in das Grundwasser zu beachten.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Empfehlungen des<br />

WWA Regensburg zu berücksichtigen. Nach Fertigstellung<br />

der Globalberechnung wird in absehbarer Zeit die<br />

Kanalisation gebaut werden. Zur Zeit wird die Globalberechnung<br />

erstellt, eine Vorplanung ist bereits vorhanden.<br />

Sollte bei der Planung noch keine Kanalisation<br />

vorhanden sein, müssen vorübergehend Schöpfgruben<br />

erstellt werden und das Abwasser ist dann in zeitlichen<br />

Abständen kontrolliert bei der Kläranlage in <strong>Kallmünz</strong><br />

anzuliefern. Nach Fertigstellung der Kanalisation können<br />

die Schöpfgruben als Regenwasserzisternen verwendet<br />

werden. Zum Schutz gegen Starkniederschläge sind die<br />

Empfehlungen in die Hinweise mit aufzunehmen.<br />

Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eich“ in<br />

das „Gewerbegebiet Biogas bei Eich“ des Marktes<br />

<strong>Kallmünz</strong><br />

– Behandlung der Stellungnahmen aus der Auslegung<br />

nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss


Den Mitgliedern des MGR <strong>Kallmünz</strong> wurden mit der Einladung<br />

alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnisnahme<br />

zugesandt.<br />

I. Stellungnahmen ohne Einwände<br />

a) Markt Beratzhausen<br />

b) Landratsamt Regensburg – Gesundheitsamt<br />

c) Immobilien Freistaat Bayern, Regensburg<br />

d) Regierung der Oberpfalz, Regensburg<br />

e) Deutsche Telekom, Regensburg<br />

f) Gemeinde Duggendorf<br />

g) Regionaler Planungsverband, Regensburg<br />

h) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 33 – Umweltschutz<br />

Referat<br />

i) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 33–2 – Referat<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

j) E.ON Bayern, Parsberg<br />

k) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 23 – Kommunale<br />

Abfallentsorgung<br />

II. Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen<br />

a) Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />

Der Standort ist aus wirtschaftlicher Sicht als hydrologisch<br />

sensibel einzustufen. Zudem kann wegen der Hanglage<br />

bei Starkregenereignissen oder Schneeschmelze durch<br />

das abfließende Niederschlagswasser der Planungsbereich<br />

beeinträchtigt werden. Unverschmutztes Niederschlagswasser<br />

ist auf dem Grundstück dem Grundwasser<br />

zuzuleiten. Häusliche Abwasser können bis zum Anschluss<br />

an den öffentlichen Kanal in einer abflusslosen<br />

Grube gesammelt und in die öffentliche Kläranlage abtransportiert<br />

werden. Verschmutztes Wasser (Sickerwasser)<br />

ist dem Gärprozess zuzuleiten.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass durch die <strong>im</strong> Freiflächengestaltungsplan<br />

vorgesehenen Maßnahmen (Bepflanzungen<br />

und entsprechende Gestaltung der Ausgleichsfläche)<br />

den Boden schützen soll. Die Anregungen<br />

und Best<strong>im</strong>mungen des WWA Regensburg sind umzusetzen<br />

und das Wasserrecht zu beachten.<br />

b) Landratsamt Regensburg Sachgebiet 41 – Bauleitplanung<br />

1. Umweltbericht<br />

Auf Grund der vorliegenden Gutachten und Fachstellenäußerungen<br />

wird von der grundsätzlichen Umweltverträglichkeit<br />

des Vorhabens ausgegangen. Der zum Änderungsverfahren<br />

bestellte Umweltbericht vermag jedoch<br />

wegen der unübersichtlichen Gliederung und der inhaltlichen<br />

Defizite nicht zu überzeugen. So ist beispielsweise<br />

abwechselnd von der Ausweisung eines Sondergebietes<br />

bzw. eines Gewerbegebietes die Rede. Die Aussage,<br />

dass keine Grundflächenzahl festgesetzt wird, steht <strong>im</strong><br />

Widerspruch zu den Bebauungsplanfestsetzungen. Die<br />

Ausführungen be<strong>im</strong> „Schutzgut Mensch“ beschränken<br />

sich auf Auswirkungen hinsichtlich der Erholungsfunktion<br />

bzw. des Landschaftsbildes, obwohl extern ein Geruchsund<br />

Lärmgutachten erstellt wurde. Auch wenn der Ausgangsbebauungsplan<br />

nach früherem Recht (ohne Pflicht<br />

zur Umweltprüfung) aufgestellt wurde, unterliegt das jetzige<br />

Verfahren auf Grund § 1 Abs. 8 BauGB der Prüfungspflicht.<br />

Der Hinweis auf Seite 10 der Begründung ist<br />

deshalb irreführend.<br />

2. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Auf Seite 2, Ziff.1.1 der Begründung wird ausgeführt, dass<br />

– 48 –<br />

sich die Grundfläche von ca. 8.000 qm auf 20.000 qm<br />

erhöht, jedoch sich die mögliche Versiegelung von<br />

32.000 qm auf 23.950 qm verringert. Nach wie vor<br />

bleibt jedoch die Frage offen, wie sich diese Zahlen<br />

errechnen. Bei der Abarbeitung des Themas naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung sollte klar heraus gestellt werden,<br />

dass es sich be<strong>im</strong> rechtsverbindlichen Ausgangsbebauungsplan<br />

um einen Bebauungsplan nach früherem<br />

Recht (ohne Notwendigkeit eines naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleichs) handelt und be<strong>im</strong> jetzigen Verfahren eine<br />

Ausgleichspflicht nur <strong>im</strong> Falle einer Erhöhung des Baurechts<br />

bzw. einer Nachverdichtung rechtlich erforderlich<br />

ist.<br />

3. Festsetzungen<br />

Im Bebauungsplan ist parallel zur Kreisstraße und an der<br />

südöstlichen Grundstücksgrenze die Errichtung eines 3–<br />

4 m hohen Erdwalles vorgesehen. Nach Auskunft der Gemeinde<br />

soll dieser Wall als Sichtschutz zur östlich gelegenen<br />

Bebauung dienen und evtl. auch positive Auswirkungen<br />

auf die Geruchs<strong>im</strong>missionen haben. Es wird deshalb<br />

vorgeschlagen, diese Maßnahme nicht nur als Hinweis,<br />

sondern als Festsetzung in dem Bebauungsplan vorzusehen.<br />

Abwägung:<br />

Zu 1.<br />

Lediglich zu Beginn der Seite 5 der Begründung wird das<br />

Plangebiet als Sondergebiet bezeichnet. Dies wurde bereits<br />

korrigiert. Es wird auf das Geruchs- und Verkehrsgutachten<br />

verwiesen.<br />

Zu 2.<br />

In der Planzeichnung wurde die Grundflächenzahl 0,5<br />

festgesetzt. Die <strong>im</strong> ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehene<br />

Versiegelung (Gebäude und Erschließung) ist flächenmäßig<br />

erheblich höher als die vorliegende Bebauungsplanänderung.<br />

Die Flächen wurden jeweils aus den<br />

Planzeichnungen ermittelt.<br />

Zu 3.<br />

Die geforderte Ergänzung für den Wall wurde bereits<br />

vollzogen. Vom Planverfasser wurde dieser Wall auch als<br />

Rückhaltung von mit Gerüchen belasteten Kaltluftströmen<br />

geplant. Ebenso erhöht dieser auch den Sichtschutz auf<br />

die Biogasanlage (Landschaftsbild).<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Bedenken und<br />

Anregungen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ein<br />

Planungsbüro wurde von der Fa. Schmack bereits beauftragt,<br />

für die Planung der Abbiegespur. Der Bebauungsplan<br />

ist entsprechend zu ergänzen.<br />

c) Bund Naturschutz, Kreisgruppe Regensburg<br />

Die Förderung regenerativer Energien wird grundsätzlich<br />

befürwortet. Folgende Bedenken werden vorgebracht:<br />

Diese Anlage bildet eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion,<br />

daher müssen evtl. Futtermittel eingeführt<br />

werden. Die Anlage wird zu 100% für eigens dafür angebaute<br />

Pflanzen beschickt. Dies fordert eine intensive Düngung<br />

und Pflanzenschutz. Zudem stellt eine 5 MW-Anlage<br />

in ihrer Größenordnung eine Industrieanlage dar,<br />

die zu ihrer Amortisierung einen gesicherten Nachschub<br />

an günstigem Ausgangsmaterial benötigt. Die Befürchtung<br />

liegt nahe, dass der Anbau gentechnisch veränderter<br />

Pflanzen zur besseren Energieausbeute verstärkt vorangetrieben<br />

wird. In der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />

wird für den Energiepflanzenanbau 1 ⁄4 der land-


wirtschaftlichen Flächen benötigt. Eine Intensivierung des<br />

Ackerbaues sowie die starke Inanspruchnahme von für<br />

die Vielfalt und den Strukturreichtum wichtigen Restflächen<br />

ist zu befürchten. Es wird auch auf die ungünstige<br />

Lage der Anlage verwiesen.<br />

Abwägung:<br />

Für die Anlage werden auch Pflanzen aus dem Zwischenanbau<br />

(derzeit Brache) verwendet. Bisher wurde<br />

jährlich Mineraldünger ausgebracht. Da dieser Dünger<br />

<strong>im</strong> Gärrest enthalten ist, bedeutet dies, dass nicht mehr<br />

jedes Jahr Mineraldünger frisch ausgebracht wird, sondern<br />

dieser in einem geschlossenen Kreislauf jedes Mal<br />

wieder verwendet wird.<br />

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden nicht verwendet.<br />

Die Aussage, dass sich der Lärmpegel um 52 dB erhöht<br />

ist nicht richtig, sondern der zu erwartende Lärmpegel<br />

beträgt 52 dB. Dieser Wert wurde bei einer Geschwindigkeit<br />

von 70 km/h errechnet. Zulässig sind innerorts<br />

50 km/h. Dies würde bedeuten, dass der Lärmpegel bei<br />

der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts<br />

niedriger als 52 dB sein sollte.<br />

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die gegenwärtigen<br />

Energieträger mit hohem Aufwand und erheblichen<br />

ökologischen Risiken zu uns transportiert werden.<br />

Bezüglich der erwähnten ungünstigen Lage der Anlage<br />

ist dieser Einwand nachvollziehbar. Es muss jedoch darauf<br />

hingewiesen werden, dass die Standortentscheidung<br />

nach einer Abwägung zahlreicher Faktoren erfolgt.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Bedenken des Bund<br />

Naturschutz in Bayern e.V. nicht zu berücksichtigen, da<br />

es sich um Bedenken handelt, die widerlegbar sind oder<br />

durch evtl. auftretende Probleme <strong>im</strong> Energiepflanzenanbau<br />

nicht haltbar sind.<br />

d) Stellungnahme des Herrn Stefan Link, <strong>Kallmünz</strong><br />

1. Laut dem Lärmgutachten, das der Gemeinde vorliegt,<br />

ist durch die geplante Biogasanlage mit jährlichen<br />

14.000 Zu- und Abfahrten zu rechnen. Für den Gemeindebereich<br />

Eich rechnet das Gutachten mit einer Zunahme<br />

der Lärm<strong>im</strong>mission um 52 dB. Entgegen dem Gutachten<br />

bin ich der Meinung, dass diese Zunahme des Straßenlärmes<br />

nicht in Eich, sondern hauptsächlich in Traidendorf<br />

zu erwarten ist, da es der Ortsteil sein wird, der den<br />

Hauptanteil des Verkehrs der Anlage ertragen muss. Bei<br />

diesen 52 dB handelt es sich um einen jährlichen Durchschnittswert<br />

(d.h. konkret kann es auch mal viel lauter<br />

werden) und muss zu dem normalen Verkehr hinzugezählt<br />

werden. Ebenso sind diese 14.000 An- und Abfahrten<br />

zur Anlage nicht gleichmäßig auf das Jahr verteilt,<br />

sondern finden hauptsächlich in der Zeit zwischen<br />

Juni und Oktober statt, so dass die Beeinträchtigungen<br />

durch den zusätzlichen Verkehr in der Region ganz beträchtlich<br />

sein wird und dies dazu gerade in der Zeit in<br />

der am ehesten Touristen hierher kommen.<br />

2. Laut Angaben der Betreiber der Anlage n<strong>im</strong>mt Sudangras<br />

und Zuckerhirse mit 20.500 t den größten Teil der<br />

angelieferten Biomasse ein. Diese Pflanzen sind verwandte<br />

des Mais, nur dass sie noch schneller und noch<br />

höher wachsen. Zusammen mit Mais machen sie 62 %<br />

der Biomasse aus und sollen in einem Umkreis von 25 km<br />

um <strong>Kallmünz</strong> angebaut werden. Dies ist aus ökologischer<br />

Sicht äußerst skeptisch zu beurteilen, da dies doch einen<br />

vermehrten Einsatz von Pestiziden zur Folge der das<br />

– 49 –<br />

Trinkwasser, besonders auf den Höhen des Jura, gefährden<br />

kann. Ebenso ist dort, wie in den Überschwemmungsgebieten<br />

der Täler, mit einer Erosion des Bodens<br />

zu rechnen, wie es be<strong>im</strong> Mais schon der Fall ist. Der<br />

Druck auf die Bauern wird zunehmen. Auch noch jede<br />

verfügbare Wiese in Ackerland umzuwandeln, was auch<br />

auf das Landschaftsbild Einfluss haben wird. Profitieren<br />

werden aber davon nur die Bauern die größere Flächen<br />

zur Verfügung haben, die Kleinbauern die um ihre Existenz<br />

kämpfen, haben in der Regel gar keine zusätzliche<br />

Kapazität für den Anbau dieser nachwachsenden Rohstoffe<br />

frei. Sinnvoll wäre es wenn in einer Biogasanlage,<br />

die in der Landwirtschaft sowieso anfallenden Reststoffe<br />

vergärt würden. Insbesondere für unsere Gegend interessant:<br />

Im Moment arbeiten die Wissenschaftler daran, den<br />

Grasschnitt von Trockenrasen und andere sonst schwer<br />

verwertbare Biomasse in Biogas zu verwandeln. Vielleicht<br />

sollten wir hier solange noch warten, bis dies technisch<br />

machbar ist.<br />

3. Wie 1. Bgm. Bauer auf der Bürgerversammlung in<br />

Krachenhausen sagte, wird die Gemeinde finanziell<br />

keine Vorteile aus dem Bereich der Biogasanlage Eich<br />

haben; es werden keine Gewerbesteuereinnahmen erwartet.<br />

Auch die 1,5 Arbeitsplätze die dort entstehen,<br />

sind wohl kaum der Rede wert. Um so erstaunlicher ist es,<br />

wie leichtfertig die Gemeinde ihr einziges Gewerbegebiet<br />

aufgibt und es steht zu befürchten, dass demnächst<br />

nach einem neuen gesucht wird.<br />

4. Warum der Gemeinderat seine Zust<strong>im</strong>mung zu der<br />

Biogasanlage gegeben hat und in eine Betreibergesellschaft<br />

eingetreten ist, bevor in öffentlichen Versammlungen<br />

diese Thematik diskutiert wurde, verstehe ich nicht.<br />

Normalerweise kommt erst die Information, dann die<br />

Diskussion, zum Schluss wird abgest<strong>im</strong>mt. Auch sollten<br />

die wenigen Einwendungen auf den Informationsveranstaltungen<br />

zum Thema Biogasanlage nicht als Zust<strong>im</strong>mung,<br />

sondern als noch nicht abgeschlossene Urteilsfindung<br />

bewertet werden.<br />

Dieser Argumentation hatten sich angeschlossen:<br />

Sonja Chaves, Klaus Rothgänger, Gisela Walch, Luitgard<br />

Niklas-Karl, Klaus Schmidt, Angelika Lell, Sylvia Bäßler,<br />

Iris Schichtl und Dr. Francis Foeckler.<br />

Abwägung:<br />

Es wird keine Erhöhung um 52 dB geben, sondern es<br />

wurde ein durchschnittlicher Lärmpegel in Höhe von 52<br />

dB bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h errechnet<br />

(siehe Gutachten TÜV Nord Hannover). Die max. mögliche<br />

Zahl der Fahrten liegt bei 25 Fahrten pro Tag, was<br />

einem Jahreswert von 9.125 Fahrten ergibt.<br />

Bezüglich der Düngung wird darauf hingewiesen, dass<br />

die jährliche neue Mineraldüngung entfällt, da die vergärten<br />

Reststoffe als Naturdünger ausgebracht werden<br />

können.<br />

Die derzeitigen landwirtschaftlich bedingten Fahrten<br />

müssen gegen gerechnet werden. Zudem sollte man die<br />

Risiken der Öl- und Gasförderung sowie deren Transport<br />

mit allen möglichen Risiken gegen rechnen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Einwände des Herrn<br />

Link nicht zu berücksichtigen, da sie nicht begründet erscheinen.<br />

Die Mehrbelastung durch die Fahrten ist zumutbar,<br />

was durch das Verkehrsgutachten des TÜV Nord,<br />

Hannover, belegt wird. Die vorausschauenden Prognosen<br />

des Herrn Link sind nicht belegbar und daher nicht zu<br />

bewerten.


e) Herta W<strong>im</strong>mer-Knorr, <strong>Kallmünz</strong><br />

Als direkte Anwohnerin an einer der vier „Anlieferungsstraßen“<br />

für die 40.000 t Anlage möchte ich mich speziell<br />

gegen die Logistik des geplanten „Stoffzuflusses“<br />

aussprechen.<br />

Ich habe mir persönlich die Unterlagen zum Verkehrskonzept<br />

in der Gemeinde angesehen und die Daten<br />

notiert. Die Lieferzeiten erstrecken sich zwar von Mai bis<br />

Anfang November. Jedoch findet die Hauptlieferung von<br />

Ende August bis Oktober statt.<br />

Die Gesamtsumme der anzuliefernden und abzutransportierenden<br />

Massen (inkl. Rückfahrten und Güllelieferungen)<br />

beläuft sich lt. Jahresmenge auf 95.400 t. Das<br />

macht <strong>im</strong> Schnitt bei 6 <strong>Monat</strong>en und 6 Tagen in der<br />

Woche ein „durchschnittliches“ Verkehrsaufkommen von<br />

13.534 Fahrten, d.h. bei einem Viertel, das davon bei<br />

mir vorbei fährt, sind das ca. 23 Fahrten am Tag. Realität<br />

ist, dass es sich an manchen Tagen von 6–22 Uhr enorm<br />

ballt und an manchen Tagen wenig bis gar nichts geliefert<br />

wird. Eine zusätzliche Belastung für uns, bei einem<br />

jetzt schon starken Verkehrsaufkommen auf der Staatsstraße.<br />

Die Anwohner von Eich bzw. Traidendorf sind einem<br />

noch höheren Durchgang ausgesetzt. Das finde ich unerträglich,<br />

da Traktoren extrem laut sind und mit ihren<br />

Vibrationen sogar innerhalb des Hauses zu spüren sind.<br />

Da nützt auch kein Fenster schließen. Die Lage der Biogasanlage<br />

wird für einen Fremdenverkehrsort als nicht<br />

günstig bewertet.<br />

Abwägung:<br />

Für die Anlieferung des Schnittgutes wurde ein durchschnittlicher<br />

Lärmpegel in Höhe von 52 dB bei einer<br />

Geschwindigkeit von 70 km/h errechnet (Gutachten TÜV<br />

Nord, Hannover). Die max. mögliche Zahl der Fahrten<br />

liegt bei 25 Fahrten pro Tag, das eine Jahresbelastung<br />

von 9.125 Fahrten ergibt. Die derzeitigen landwirtschaftlich<br />

bedingten Fahrten müssen gegen gerechnet werden.<br />

Bezüglich des Fremdenverkehrs wird der Einwand zur<br />

Lage der Anlage nachvollziehbar gesehen. Es wird jedoch<br />

darauf hingewiesen, dass die Standortentscheidung<br />

nach einer Abwägung zahlreicher Faktoren erfolgt. Die<br />

Mehrbelastung durch die erforderlichen Fahrten sind gemäß<br />

Verkehrsgutachten des TÜV Nord, Hannover, zumutbar.<br />

f) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />

Es werden keine grundsätzlichen Einwändungen erhoben,<br />

da keine überörtlichen Belange der Landwirtschaft<br />

beeinträchtigt werden. Es wird jedoch auf die Pflanzabstände<br />

zu den landwirtschaftlichen Flächen verwiesen.<br />

Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser<br />

muss erhalten bleiben. Es wird auf die Schonung<br />

des Oberbodens verwiesen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass während der Bauarbeiten<br />

und des Betriebes die Vorschriften einzuhalten<br />

sind. Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen<br />

müssen jederzeit ungehindert möglich sein.<br />

h) Vermessungsamt Regensburg, Außenstelle Hemau<br />

Das <strong>im</strong> Südosten an das Gewerbegebiet angrenzende<br />

Flurstück hat die Fl.Nr. 122.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass diese redaktionelle<br />

Änderung in die Planzeichnung eingearbeitet wird.<br />

– 50 –<br />

i) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet große<br />

Teile des Bodendenkmals Nr. 6837/0121 „Vorgeschichtliche<br />

Siedlung“ umfasst.<br />

Nach Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz ist das<br />

ganze Planungsgebiet <strong>im</strong> Sinne dieses Paragraphen ein<br />

Bodendenkmal.SämtlicheErdarbeitenbedürfeneinerdenkmalrechtlichen<br />

Erlaubnis. Wo nicht zwingend notwendig,<br />

darf nicht tiefer als 0,2 m in den Boden eingegriffen<br />

werden.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die notwendigen Zust<strong>im</strong>mungen<br />

sind vom Baulastträger rechtzeitig einzuholen. Es<br />

ist erforderlich, die notwendigen Erdarbeiten rechtzeitig<br />

mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abzust<strong>im</strong>men.<br />

Die Hinweise werden in die Festsetzungen mit aufgenommen.<br />

III. Satzungsbeschluss<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> erlässt auf Grund der §§ 2 Abs.1 und<br />

10 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.d. Bekanntmachung<br />

vom 23.9.2004 (BGBl. I S.1224) zuletzt geändert am<br />

21.12.2006 (BGBl. I S.3316) i.V.m. Art. 91 der Bayerischen<br />

Bauordnung ((BayBO) i.d.F.d. Bekanntmachung<br />

vom 4.8.1997 (Bayer. Rechtssammlung 2132-1-I) und<br />

Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern<br />

(GO) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.8.1998 (Bayer.<br />

Rechtssammlung 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit<br />

Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Biogas bei Eich“<br />

i. d. F. v.10.10.2007, geändert am 13.1.<strong>2008</strong> des Landschaftsarchitekturbüros<br />

Dietrich und Mathilde Thijssen,<br />

94405 Landau a. d.Isar, bestehend aus der Planzeichnung<br />

und dem Text als Satzung, nebst Begründung und<br />

der Stellungnahme zu den Geräusch<strong>im</strong>missionen des Fahrzeugverkehrs<br />

<strong>im</strong> Gebiet des Marktes <strong>Kallmünz</strong> i.d.F.v.<br />

26.10.2007 und der gutachterlichen Stellungnahme zu<br />

Geruchsemissionen und nachbarschaftlichen Immissionen<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb<br />

der Biogasanlage i. d. F. v. 23.10.2007 des TÜV Nord<br />

Umweltschutz GmbH & Co KG, Hannover.<br />

Antrag CSU-Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> – Reservierung eines<br />

Arztparkplatzes in der Langen Gasse<br />

2. Bgm. Hirschmann verliest hierzu 5 Schreiben, die bisher<br />

zu dieser Angelegenheit eingegangen sind. 2. Bgm<br />

Hirschmann weist darauf hin, dass die Fam.Walter bereit<br />

wäre, Herrn Hummel einen Stellplatz zur Verfügung zu<br />

stellen. In der Straßenverkehrsordnung ist die Abmarkierung<br />

einer gesonderten Stellfläche nicht vorgesehen. Es<br />

wird <strong>im</strong> Gegenteil davon abgeraten, da alle Fahrzeuge<br />

bis zu 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht das Parken auf<br />

dem Gehweg erlaubt wird. Eine gesicherte Parkmöglichkeit<br />

kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

Nach eingehender Beratung beschließt der MGR <strong>Kallmünz</strong>,<br />

dem Antrag der CSU-Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> stattzugeben,<br />

Herrn Hummel einen Parkplatz zu reservieren.<br />

Bekanntgaben<br />

a) 2.Bgm. Hirschmann weist darauf hin, dass Tischvorlagen<br />

ausgegeben wurden, auf dem Eintrittspreise des<br />

Alten Rathauses stehen. Die Mitglieder des MGR <strong>Kallmünz</strong><br />

sind aufgefordert, sich bis zur nächsten Sitzung<br />

über die Eintrittspreise und deren Gestaltung Überlegungen<br />

anzustellen.<br />

Der MGR <strong>Kallmünz</strong> n<strong>im</strong>mt dies zur Kenntnis.


) Entsalzung der Naabbrücke in <strong>Kallmünz</strong>.<br />

2. Bgm. Hirschmann berichtet, dass 1.Bgm. Bauer am<br />

11.12.2007 mit Herrn Rupp gesprochen habe bzgl. der<br />

Entsalzung. Es soll noch eine Messung durchgeführt und<br />

die Maßnahme dann beendet werden. Über das Ergebnis<br />

wird zur gegebenen Zeit berichtet.<br />

Gemeinde Duggendorf<br />

Sprechstunden des 1. Bürgermeisters<br />

Jeweils Mittwoch von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der<br />

Gemeindekanzlei Duggendorf, telefonisch jeden Dienstag<br />

von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter Tel. 0173/5228756.<br />

Gemeinde Duggendorf – Verkauf von 2 Baugrundstücken<br />

1. Fl.Nr.220/5 Gemarkung Duggendorf – Ortsteil<br />

Duggendorf<br />

– Grundstücksfläche: 864 qm<br />

– Genehmigte Bauvoranfrage für Wohngebäude mit<br />

Garage<br />

– Sofort bebaubar<br />

– Teilerschließung Kanal, Grundstücksfläche 864 qm, fiktive<br />

Geschossfläche 216 qm<br />

Aus der Gemeinderatssitzung am 30.1.<strong>2008</strong><br />

Beschlussfassung zum Rücktritt von Herrn Roman Steinbauer<br />

als 2. Kommandant der FF Heitzenhofen<br />

Herr Steinbauer kündigt an, dass er aus persönlichen<br />

Gründen den Posten als 2. Kommandant der FF Heitzenhofen,<br />

zum Termin der Jahreshauptversammlung (8.2.<br />

<strong>2008</strong>), nicht mehr ausüben kann.<br />

– 51 –<br />

– Wasser, Grundstücksfläche 864 qm, fiktive Geschossfläche<br />

216 qm<br />

Mindestgebot: 58.113,01 €.<br />

Lage: Siehe unten angefügten Lageplan<br />

2. Fl.Nr. 86/4 Gemarkung Duggendorf – Ortsteil Duggendorf<br />

– Grundstücksfläche: 865 qm<br />

– Genehmigte Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Garage<br />

– Sofort bebaubar<br />

– Teilerschließung Kanal, Grundstücksfläche 865 qm, fiktive<br />

Geschossfläche 216,25 qm<br />

– Wasser, Grundstücksfläche 865 qm, fiktive Geschossfläche<br />

216,25 qm<br />

– Straßenerschließung BauGB<br />

Mindestgebot: 63.474,07 €.<br />

Lage: Siehe unten angefügten Lageplan<br />

Kaufangebote sind in einem verschlossenen Umschlag<br />

mit der Aufschrift „Kaufangebot Bauplatz Fl.Nr. 220/5<br />

oder 86/4 bis spätestens 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong>, Keltenweg 1,<br />

93183 <strong>Kallmünz</strong>, einzureichen.<br />

Weitere Auskünfte erteilt 1. Bgm. Eichenseher – Telefon<br />

09409/580.<br />

gez. Eichenseher, 1. Bgm.<br />

Der GR Duggendorf beschließt, dem Antrag von Herrn<br />

Steinbauer zuzust<strong>im</strong>men. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />

Ausschreibung des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr.<br />

220/5 (hinter Gemeindekanzlei) zum Verkauf<br />

Nachdem sowohl der Vorbescheid für die Fl.Nr. 220/5<br />

als auch die Grundstücksschätzung vorliegen, kann das<br />

Grundstück (864 qm) nun zur Veräußerung ausgeschrie-


en werden. Entsprechend der Aufstellung von Herrn<br />

Nesner empfiehlt 1. Bgm. Eichenseher dem GR Duggendorf,<br />

das Grundstück zum Gesamtpreis von 58.113,01€<br />

auszuschreiben. In diesem Preis sind die Erschließungskosten<br />

inbegriffen. Nach Abzug der Erschließung wird<br />

für die Gemeinde ein Verkaufserlös von 55 € je qm,<br />

also 47.520 €, erzielt werden. Die Angebote für das<br />

Grundstück müssen in schriftlicher Form, verschlossen, bis<br />

zum 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, bei der Verwaltung eingehen<br />

um dann gewertet werden zu können.<br />

Der GR Duggendorf beschließt, vg. Grundstück <strong>im</strong> Amtsblatt<br />

und in der MZ auszuschreiben. Angebote können<br />

bis 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, schriftliche bei der Verwaltung<br />

abgegeben werden.<br />

Das Mindestgebot beträgt 58.113,01 €.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />

Ausschreibung des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr.<br />

86/4 (bisheriger Sportplatz bei Schule) zum Verkauf<br />

Nachdem auch für dieses Grundstück (865 qm) ein Vorbescheid<br />

vorliegt, empfiehlt 1. Bgm. Eichenseher dem GR<br />

Duggendorf, das Grundstück auszuschreiben.<br />

Der Gesamtpreis beträgt 63.474,07 € (Mindestgebot).<br />

In diesem Preis sind die Erschließungskosten ebenfalls<br />

enthalten. Nach Abzug der Erschließung wird für die Gemeinde<br />

ein Verkaufserlös von 57.575 € (55 € je qm)<br />

erzielt werden. Angebote können bis zum 14.3.<strong>2008</strong>,<br />

11.00 Uhr, schriftlich bei der Verwaltung eingehen.<br />

Der GR Duggendorf beschließt, vg. Grundstück <strong>im</strong> Amtsblatt<br />

und in der MZ auszuschreiben. Angebote können<br />

bis zum 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, schriftlich bei der Verwaltung<br />

abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt<br />

63.474,07 €. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />

Antrag Alexandra und Alexander Nacke auf Nutzung<br />

eines Grundstückstreifens der Gemeinde Duggendorf in<br />

der Hofmarkstraße in Hochdorf<br />

Dieser Antrag war bereits Bestandteil der Dezember-<br />

Sitzung. Wie besprochen, hat sich der Gemeinderat vor<br />

Ort ein Bild gemacht.<br />

Der GR Duggendorf beschließt, dem vg. Grundstückstreifen<br />

unter folgenden Auflagen an die Fam. Nacke zur<br />

Nutzung zu überlassen.<br />

Diese sind:<br />

– Be<strong>im</strong> Zaunbau muss die Flucht zur Straße hin aufgenommen<br />

werden.<br />

– Die Pflege des Grundstückstreifens muss von der Fam.<br />

Nacke übernommen werden.<br />

– Die Nutzung wird durch einen Pachtvertrag geregelt.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />

Antrag Felix Zeis zur Nutzung der Turnhalle <strong>im</strong> Bürgerzentrum<br />

für sein Wintertraining <strong>im</strong> „Freestyle Fußball“<br />

Der Antrag von Herrn Zeis wurde der Ladung beigelegt.<br />

Generell kann aus Sicht von 1.Bgm. Eichenseher dem<br />

Antrag von Herrn Zeis zugest<strong>im</strong>mt werden. Da die Reinigung<br />

der Turnhalle derzeit von der DJK geleistet wird,<br />

sollte er sich wegen eines Unkostenbeitrages mit dem<br />

Sportverein in Verbindung setzen. Die Abst<strong>im</strong>mung der<br />

Trainingszeiten hat ebenfalls mit der DJK zu erfolgen.<br />

Der GR Duggendorf beschließt, dem vg. Beschlussvorschlag<br />

zuzust<strong>im</strong>men. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />

– 52 –<br />

Antrag evang. Wohltätigkeitsstiftung Regensburg auf<br />

Freigabe eines Forstweges in der Gemarkung Hochdorf<br />

auf über 7,5 t – nur für Forst- und Landwirtschaftsbetrieb<br />

Sowohl das Anschreiben als auch der Lageplan des<br />

Weges lag der Ladung bei. Aus Sicht von 1. Bgm.<br />

Eichenseher spricht nichts gegen die Freigabe für Anlieger<br />

auch über 7,5 t. Da aber eine Nachfrage bei der<br />

Verwaltung ergeben hat, dass die Eigentümerschaft bei<br />

der Teilnehmergemeinschaft Hochdorf liegt, wird der<br />

Antrag dorthin weiter geleitet.<br />

Der GR Duggendorf n<strong>im</strong>mt dies zur Kenntnis.<br />

Bekanntgaben<br />

1. Bgm. Eichenseher teilt mit<br />

a) dass die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für<br />

die Kalenderjahre 2009–2013 stattfindet. Meldungen<br />

bzw. Vorschläge können bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Kallmünz</strong> bis zum 31.3.<strong>2008</strong> eingereicht werden.<br />

b) dass die Teilnehmergemeinschaft Hochdorf, vertr.<br />

durch den Vorstand Herrn Karl Schießl mitteilt bzw. an<br />

die Vereinbarung erinnert, dass die Teerdecke der Umleitungsstrecke<br />

Sportplatz Hochdorf (Fl.Nr.127/35)<br />

nach Beendigung der Baumaßnahme erneuert werden<br />

sollte.<br />

1. Bgm. Eichenseher teilt mit, dass er mit der Teilnehmergemeinschaft<br />

Hochdorf bzw. Herrn Schießl ein Gespräch<br />

darüber führen werde.<br />

c) gibt bekannt, dass bzgl. Mängelbeseitigung <strong>im</strong> BA 03<br />

(Anwesen Stiegler, Hochdorf) festgestellt wurde, dass in<br />

einem Rohr eine Seige festgestellt wurde und evtl. die<br />

Ursache für die Störung sein könnte. Es soll durch die Fa.<br />

Stratebau versucht werden, durch eine Bauhebeanlage<br />

das Wasser bis zum Stutzen zu transportieren um die<br />

Ursache eingrenzen zu können.<br />

d) teilt mit, dass die Hochdorfer Vereine einen Antrag auf<br />

Übernahme von Materialkosten zur Renovierung und zum<br />

Umbau der Sanitäranlagen <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong> Hochdorf<br />

gestellt haben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten lt.<br />

Kostenschätzung belaufen sich auf etwa 7.000–8.000 €,<br />

wobei die Gemeinde um eine Materialkostenbeteiligung<br />

von 5.000 € gebeten wird.<br />

e) gibt bekannt, dass in der Gemeinderatsitzung der<br />

Gemeinde Otterfing dem Verkauf des LF8-Fahrzeugs zum<br />

Preis von 20.000 € zugest<strong>im</strong>mt wurde.<br />

f) teilt mit, dass die Schlüsselzuweisung der Gemeinde für<br />

<strong>2008</strong> 417.504 € beträgt (Vorjahr 405.840 €).<br />

g) dass der Zuweisungsbescheid vom Wasserwirtschaftsamt<br />

für den BA 09 eingegangen ist.<br />

Es wird eine staatl. Zuweisung von 516.078,50 € in<br />

Aussicht gestellt.<br />

h) dass die Öluhr <strong>im</strong> ehemaligen Schulhaus falsch geeicht<br />

war.<br />

i) 2. Bgm. Pirzer teilt mit, dass bzgl. der Umbaumaßnahme<br />

(neue Leitungsführung) mit dem Wasserzweckverband<br />

Naab-Donau-Regen ein Ortstermin stattgefunden<br />

hat. Dort wurde mitgeteilt, dass für die Gemeinde<br />

etwa 5.000 € für einen neuen Oberflurhydranten zu leisten<br />

sind.


j) GR Mandl teilt mit, dass ihm von Herrn Herbert<br />

Schwarz der Termin für das Stockturnier mitgeteilt wurde,<br />

dieses wird am 31.5.<strong>2008</strong> stattfinden.<br />

k) GR’in Zeidler gibt bekannt, dass <strong>im</strong> Kindergarten ein<br />

neues Konzept aufgestellt wurde worin die Möglichkeit<br />

besteht, Kinder bereits ab 2 1 ⁄2 Jahren <strong>im</strong> Kindergarten<br />

unterzubringen. Des weiteren soll auch eine Ferienbetreuung<br />

für Schulkinder (nur während der Kindergartenzeiten)<br />

angeboten werden.<br />

Die „Mehrkosten“ für Personal etc. die dadurch auf die<br />

Gemeinde zukommen, müssen noch genauestens ermittelt<br />

werden.<br />

Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

Im Berichtszeitraum fand keine Gemeinderatssitzung<br />

statt.<br />

Johann-Baptist-Laßleben Schule<br />

Schulanmeldung <strong>2008</strong>/09<br />

Am Dienstag, dem 8.April <strong>2008</strong>, findet von 14.00–<br />

17.00 Uhr die Schulanmeldung statt.<br />

Anmeldepflichtig ist<br />

a) jedes Kind, das bis einschließlich 31. Oktober <strong>2008</strong><br />

mindestens 6 Jahre alt geworden ist (Geburtsdatum:<br />

1. Oktober 2001 bis 31. Oktober 2002);<br />

Für die <strong>im</strong> Oktober 2002 geborenen Kinder gilt eine<br />

Sonderregelung.<br />

b) jedes Kind, das vom 1.11.2002 bis 31.12.2002<br />

geboren ist und auf Antrag der Erziehungsberechtigten<br />

eingeschult werden soll;<br />

c) jedes <strong>im</strong> Vorjahr zurückgestellte Kind (Zurückstellungsbescheid<br />

bitte vorlegen);<br />

d) jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch<br />

zurückstellen lassen wollen;<br />

e) jedes ausländische Kind <strong>im</strong> Einschulungsalter, unabhängig<br />

von seinen Kenntnissen in der deutschen Sprache.<br />

Außerdem müssen vorgestellt werden:<br />

a) Kinder, die auf besonderen Wunsch der Eltern auf<br />

Antrag „vorzeitig“ aufgenommen werden sollen (Geburtsdatum<br />

ab 1.1.2003). Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches<br />

Gutachten vorzulegen.<br />

b) alle Kinder, für die Gastschulanträge an andere Schulen<br />

gestellt werden sollen (Antrag muss bis 1. Juni dieses<br />

Jahres vorliegen).<br />

Bitte unbedingt Geburtsschein oder Familienstammbuch<br />

vorlegen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Die Einschreibung erfolgt für alle Kinder <strong>im</strong> Schulgebäude<br />

<strong>Kallmünz</strong>. Auf diese Weise stehen Ihnen Lehrkräfte<br />

und Schulleiter zur ausführlichen Beratung zur Verfügung.<br />

Das Kind ist persönlich vorzustellen. Um Wartezeiten zu<br />

vermeiden, liegen in den Kindergärten <strong>Kallmünz</strong> und<br />

Duggendorf rechtzeitig Terminlisten auf.<br />

– 53 –<br />

Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt<br />

In der Woche vom 9.6.–13.6.<strong>2008</strong> verbringen die<br />

4. Klassen mit ihren Klassenleitern Frau Steidl und Herrn<br />

Gregor ihren Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt. Neben der Erkundung<br />

des Bayerischen Waldes (Nationalpark, Glasbläser,<br />

Bergwerk, …) steht viel Sport auf dem Programm.<br />

Die Stärkung des Gemeinschaftssinns und aktive Freizeitgestaltung<br />

sind wichtige Ziele dieses Aufenthalts.<br />

Betriebspraktikum<br />

Die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen leisten vom<br />

14.4.–25.4.<strong>2008</strong> in verschiedenen Betrieben des<br />

Handwerks und der Industrie sowie in sozialen und pflegerischen<br />

Einrichtungen ein Praktikum ab. In diesen zwei<br />

Wochen ruht für diese Klassen der Schulunterricht. Die Jugendlichen<br />

sammeln Eindrücke und Erfahrungen in einem<br />

Beruf ihrer Wahl und erhalten so die Möglichkeit und den<br />

Einblick, sich leichter für den geeigneten Beruf entscheiden<br />

zu können. Die derzeitigen Klassenlehrkräfte, Frau<br />

Trautner und Frau Gallhuber begleiten sie dabei beratend<br />

und halten engen Kontakt zu den Betrieben. Dank gebührt<br />

allen Firmen, die wieder einen Achtklässler aufnehmen.<br />

Info-Abend zur Berufswahl<br />

Am 9.4.<strong>2008</strong>, 18.30 Uhr findet für die Eltern der<br />

Schüler der 8. Klassen ein Informationsabend zur<br />

Berufswahl statt. Frau Helga Bengler von der Bundesagentur<br />

für Arbeit wird über die Möglichkeiten der<br />

Berufsfindung sowie über die Stellensituation für Auszubildende<br />

referieren und Fragen hierzu beantworten.<br />

Praktikumswoche zur vertieften Berufsorientierung<br />

Die 7. Klasse leistet <strong>im</strong> bfz Regensburg vom 23.6. bis<br />

27.6.<strong>2008</strong> eine Praktikumswoche zur vertieften Berufsorientierung<br />

ab. Die Schülerinnen und Schüler lernen<br />

ganztags von Montag bis Freitag handwerkliche Grundtechniken<br />

in den Räumen des Berufsfortbildungszentrums<br />

Regensburg. Während die pädagogische Betreuung von<br />

der Klassenleiterin, Frau Claudia Aufhauser, übernommen<br />

wird, bildet das Personal des bfz die Jugendlichen<br />

aus. Finanziert wird diese Form der vertieften Berufsorientierung<br />

von der Arbeitsagentur für Arbeit.<br />

Klasse 2000<br />

Unsere Grundschulklassen beteiligen sich zukünftig an<br />

dem Programm Klasse 2000. Dieses Programm wurde<br />

vom Verein „Programm Klasse 2000 e.V.“ ins Leben gerufen<br />

und wird erfolgreich in über 6400 Klassen bundesweit<br />

umgesetzt. Ziel ist es, die Kinder ab der 1. Klasse in<br />

Richtung gesunde Lebensführung (Ernährung, Bewegung)<br />

und richtiges Verhalten (Selbstbehauptung, Körperwahrnehmung)<br />

zu fördern. Als Sponsoren konnten die Raiffeisenbank<br />

<strong>Kallmünz</strong> und die Eisengießerei Carolinenhütte,<br />

Herr Ra<strong>im</strong>und Höllein, gewonnen werden. Unterstützt<br />

werden die Aktionen vom Elternbeirat, den Klassenleiterinnen<br />

und einer Gesundheitsförderin, Frau Roswitha<br />

Huber. Unser Ziel ist es, alle Grundschulklassen in<br />

dieses Programm schrittweise, d.h. jedes Jahr 2 weitere<br />

Klassen, einzubinden, um das Qualitätssiegel „Klasse<br />

2000“ zu erhalten. Insgesamt werden dann pro Schuljahr<br />

8 Sponsoren benötigt!


Gesunde Schule<br />

Die Möglichkeit, in den Pausen Ball- und Bewegungsspiele<br />

auszuführen und auch den Kletterparcours zu<br />

benutzen, ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitserziehung.<br />

In Zusammenarbeit mit der AOK Regensburg<br />

werden weitere Bausteine umgesetzt: gesunde Ernährung<br />

am Schulvormittag, Suchtprävention und die Suppenaktion<br />

der Arbeitsgemeinschaft Schülercafè mit Fachlehrerin<br />

Cornelia Fenk können hier genannt werden.<br />

Einige Klassen nehmen am Programm „Fitteste Klasse“<br />

teil.<br />

Nachmittagsbetreuung der Hauptschule<br />

Ab Januar <strong>2008</strong> wird den Schülerinnen und Schülern der<br />

Hauptschule die Möglichkeit geboten, montags bis donnerstags<br />

in der Zeit von 13.40 Uhr bis ca. 16.30 Uhr<br />

betreut zu werden. Während von 13.40 Uhr bis 15.10<br />

Uhr eine Hausaufgabenbetreuung angeboten wird, findet<br />

<strong>im</strong> Anschluss daran eine Freizeitbetreuung (Ball- und<br />

Brettspiele usw.) statt. Getragen wird diese Betreuung<br />

vom Förderverein der Schule mit finanzieller Unterstützung<br />

des Schulverbandes. Buchungen sind getrennt und<br />

auch tageweise möglich. Auskunft erteilen die Klassenleiter<br />

der Hauptschule sowie die Schulleitung. Zur Zeit<br />

sind noch Plätze frei!<br />

Schulfest<br />

<strong>2008</strong> findet wieder ein Schulfest an der Johann-Baptist-<br />

Lassleben-Schule statt. Geplant ist dieses Fest für Freitag,<br />

den 18. Juli von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Als Motto<br />

wurde formuliert: „Gemeinsam in die Zukunft mit Schule,<br />

Vereinen und Gemeinden“.<br />

Schulspieltage in <strong>Kallmünz</strong><br />

Vom 7. bis 10. Juli finden die Bayerischen Schulspieltage<br />

in <strong>Kallmünz</strong> statt. Herr Bernhard Hübl und Frau Gesierich<br />

konnten gewonnen werden, mit einer Schülergruppe<br />

ein Theaterstück einzustudieren. Das Stück „Pest in der<br />

U-Bahn“ wird als Auftaktveranstaltung am 7. Juli <strong>im</strong> Pfarrsaal<br />

aufgeführt.<br />

Dr. Igl, Rektor Möstl, Konrektor<br />

Vereine und Verbände<br />

<strong>Kallmünz</strong><br />

ATSV <strong>Kallmünz</strong><br />

Aktuelle Termine und News bitte den Internetseiten unter http://<br />

www.atsv-kallmuenz.de oder der Tagespresse entnehmen.<br />

Freunde von Alt-<strong>Kallmünz</strong><br />

An jedem 2. Montag eines <strong>Monat</strong>s treffen sich die Freunde von<br />

Alt-<strong>Kallmünz</strong> um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Weigert.<br />

Rassegeflügelzuchtverein <strong>Kallmünz</strong><br />

Jeden 2. Samstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Versammlung <strong>im</strong> Gasthaus Nießl.<br />

Beginn 20 Uhr.<br />

Burgwanderer <strong>Kallmünz</strong><br />

14.3. (Freitag) Mitgliederversammlung <strong>im</strong> Vereinslokal Habla<br />

mit Einteilung für den Wandertag, sowie Auffrischung der<br />

Gesundheitsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.<br />

Beginn 20 Uhr. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.<br />

– 54 –<br />

Burgschützen <strong>Kallmünz</strong> 1861 e.V.<br />

4.3. (Dienstag) Gesellschaftsabend <strong>im</strong> Gasthaus Habla um<br />

20 Uhr.<br />

13.–16.3. (Do.-So) Gaumeisterschaft Luftgewehr, Luftpistole und<br />

Z<strong>im</strong>merstutzen. Uhrzeit siehe Startberechtigung. Schützenhe<strong>im</strong><br />

Saltendorf.<br />

20.3. (Donnerstag) 3.Königs- und Vereinsmeisterschaftsschießen<br />

ab 20 Uhr in der Carolinenhütte.<br />

28.3. (Freitag) 4. Königs- und Vereinsmeisterschaftsschießen ab<br />

20 Uhr in der Carolinenhütte.<br />

1.4. (Dienstag) Gesellschaftsabend <strong>im</strong> Gasthaus Habla um<br />

20 Uhr.<br />

Männergesangverein 1892 <strong>Kallmünz</strong><br />

Jeden Donnerstag, 20 Uhr, Probeabend <strong>im</strong> Vereinslokal.<br />

Krieger- und Reservistenkameradschaft <strong>Kallmünz</strong><br />

An jedem 1. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> treffen sich die Mitglieder des<br />

Vereins um 20.00 Uhr <strong>im</strong> Vereinslokal Habla.<br />

Oldt<strong>im</strong>er-Freunde <strong>Kallmünz</strong><br />

Jeden 2. Samstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Mitgliedertreffen <strong>im</strong> Gasthaus Graf,<br />

Eich. Beginn 19 Uhr.<br />

Obst- und Gartenbauverein <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />

8.3. (Samstag) Treffen der Kindergruppe um 14 Uhr am<br />

Gerätehaus zur Fahrt ins Café „Kuhstall“ nach Illkofen.<br />

Bitte bezüglich Teilnahme kurz melden!<br />

14.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Walter,<br />

19 Uhr, mit Ehrungen und Vortrag von Förster Arnold<br />

K<strong>im</strong>merl zum Thema „Der Mond und die Sterne <strong>im</strong> täglichen<br />

Leben“.<br />

Hammerschützen Carolinenhütte<br />

Jeden Donnerstag ab 17 Uhr Schießabend für jung und alt.<br />

KulturEck <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />

Mitglieder und Interessenten treffen sich an jedem 2. Freitag <strong>im</strong><br />

<strong>Monat</strong>.<br />

„Augenzoigl – auf den Spuren der verschwundenen Wirtschaften<br />

in <strong>Kallmünz</strong>“ – so heißt die Ausstellung, die von<br />

29. März bis zum 12. Mai in der Galerie Münter <strong>im</strong> Weigerthof<br />

zu sehen ist. Die Galerieräume wurden von Frau Jutta Kolb,<br />

Münter-Stuben, für diesen Zweck mietfrei zur Verfügung gestellt,<br />

wofür sich das KulturEck ganz herzlich bedanken möchte.<br />

Neben vielen alten Fotografien sind auch einige Originalgegenstände,<br />

wie Gläser, Aschenbecher, Zoigl-Sterne, Stühle,<br />

Küffnerwerkzeuge sowie Archivmaterial zu sehen. Viele der<br />

alten Wirtshäuser wurden auch gemalt, deshalb werden auch<br />

Reproduktionen von Bildern ausgestellt. Zahlreiche Anekdoten<br />

rund um die Zoigl-Wirtschaften machen die Ausstellung noch<br />

bunter.<br />

Im Rahmen der Ausstellung finden jeweils an den Freitagen<br />

Veranstaltungen statt. Der Bogen reicht von Kunst <strong>im</strong> Wirtshaus<br />

(Blaue Lilie, 4.4.), einem kurzweiligen Streifzug durch die<br />

Kulturgeschichte des Wirtshauses (Rote Amsel, 11.4.) zu einer<br />

Bierfilzl-Börse (Grüner Baum 18.4), einer Sitzweil (Goldener<br />

Löwe, 25.4.), einem literarischen Abend (Weißes Lamm, 2.5.)<br />

und endet mit einer Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Partnerschaftsverein<br />

St. Genes-Champanelle. An diesem Abend,<br />

dem 9.5. wird richtig „aufgspuilt“ – Tanzbodenmusik von Anno<br />

dazumal lässt die gute alte Zeit wieder erstehen, wo die Madln<br />

noch züchtig waren und die Honoratioren ein bisschen fein und<br />

a bisserl leger. Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist frei. Bis auf<br />

den Tanzabend, der bereits um 19.00 Uhr startet, beginnen alle<br />

Veranstaltungen um 20.00 Uhr.<br />

Chöre der Pfarrei <strong>Kallmünz</strong> – Proben<br />

Kirchenchor <strong>Kallmünz</strong> – Montag 19.30 Uhr.<br />

Sunshine-Chor für Kinder ab 6 Jahren – Mittwoch 16.30 Uhr.<br />

Jugendchor ab der 4. Klasse – Mittwoch 17.15 Uhr.<br />

Frauenbund-Singkreis – Donnerstag 19.30 Uhr.


Treffpunkt Alleinerziehender<br />

10.3. (Montag) „Workshop – Zeitmanagement <strong>im</strong> Pfarrhe<strong>im</strong><br />

<strong>Kallmünz</strong> um 15.30 Uhr.<br />

Marktbücherei <strong>Kallmünz</strong><br />

Ausleihzeiten: Jeden Dienstag 16.00–19.30 Uhr. Mittwochsausleihe<br />

siehe Aushang Bücherei.<br />

Förderverein der J.-B.-Laßleben-Schule <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />

13.3. (Donnerstag) Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr in<br />

der Schule in <strong>Kallmünz</strong>. Tagesordnung: 1. Eröffnung und<br />

Begrüßung durch die 1.Vorsitzende. – 2. Rückblick auf<br />

das abgelaufene Vereinsjahr. – 3. Allgemeine Information<br />

durch den Schulleiter Herrn Dr. Igl. – Kassenbericht. – 5.<br />

Entlastung der Vorstandschaft. – 6. Neuwahl der Vorstandschaft.<br />

– 7. Besätigung der Vorstandschaft. – 8. Wünsche<br />

und Anträge.<br />

18./19.3. (Di/Mi) BIKE-academy in <strong>Kallmünz</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Kinder erlernen<br />

von Profis spielerisch die perfekte Beherrschung<br />

ihrer Mountain/Trekking-Bikes, sowie die wichtigsten<br />

Tipps zur Reparatur und Pflege u.a. Einstellung von Schaltung<br />

und Bremsen, Zentrieren, Lager- und Federungseinstellung.<br />

Alter: 9 bis 14 Jahre; Kosten: 46 € (wird bei<br />

Kursbeginn eingesammelt); Leitung: Herr Köppl, Regensburg.<br />

Jeder muss sein eigenes Bike (24“ oder 26“) mitbringen.<br />

Zum Essen und Trinken bitte jeder selber ausreichend<br />

mitnehmen. Es besteht Helmpflicht!. Treffpunkt<br />

Schule <strong>Kallmünz</strong>. Verbindliche Mindestteilnehmerzahl: 16<br />

Personen. Sollten nicht genügend Teilnehmer sich anmelden,<br />

kann der Kurs leider nicht stattfinden.<br />

1. Tennisclub <strong>Kallmünz</strong> 1968 e.V.<br />

9.3. (Sonntag) Winterwanderung nach Eich. Anmeldungen<br />

bis 6.3.<strong>2008</strong> unter 09471/7777.<br />

Voranzeigen:<br />

18.4. (Freitag) Jahreshauptversammlung 19.30 Uhr <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong>.<br />

19.4. (Samstag) Platzaufbau.<br />

3.5. (Samstag) 40-Jahrfeier.<br />

FF <strong>Kallmünz</strong><br />

9.3. (Sonntag) Hl. Messe für verstorbene Kameraden. Treffpunkt<br />

9.30 Uhr, Vereinslokal Weigert, in Uniform.<br />

15.3. (Samstag) Kesselfleischessen für Vereinsmitglieder, ab<br />

11 Uhr <strong>im</strong> Feuerwehr-Gerätehaus.<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Kallmünz</strong>-Traidendorf<br />

28.3. (Freitag) 19.30 Uhr Jahresversammlung <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Habla. Tagesordnung: 1. Begrüßung. – 2. Verlesen des<br />

Protokolls der letzten Versammlung. – 3. Bericht des Jagdvorstehers.<br />

4. Kassenbericht. – 5. Bericht der Kassenrevisoren.<br />

– 6. Verwendung des Jagdpachtschillings. –<br />

7. Wünsche und Anträge. Die Jagdgenossen werden zu<br />

dieser Versammlung und dem anschließenden Rehessen<br />

herzlich eingeladen.<br />

Jagdgenossenschaft Dinau<br />

13.3. (Donnerstag) Versammlung <strong>im</strong> Gasthaus Koller, Dinau, um<br />

20 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des<br />

1. Jagdvorstehers. – 2. Kassenbericht. – 3. Bericht der<br />

Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers. – 4. Verwendung<br />

des Jagdpachtschillings. – 5.Wünsche und Anträge.<br />

Duggendorf<br />

FF Duggendorf<br />

Regelmäßige Feuerwehrübung: Jeden 1. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong>,<br />

Beginn 19.30 Uhr. Treffpunkt be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />

FF Wischenhofen<br />

Jeden letzten Dienstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Feuerwehrübung. Treffpunkt<br />

19.00 Uhr am Feuerwehrhaus.<br />

– 55 –<br />

28.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Hummel,<br />

20 Uhr. Versammlungspunkte: Begrüßung durch 1.Vorsitzenden.<br />

– Gedenkminute für verstorbene Mitglieder. –<br />

Rückblick über das vergangene Geschäftsjahr. –<br />

Kassenbericht. – Bericht der Kassenprüfer. – Bericht des<br />

1. Kommandanten. – Neuwahlen verschiedener Ämter. –<br />

Ehrungen. – Wünsche und Anträge.<br />

FF Heitzenhofen<br />

Regelmäßige Feuerwehrübung:<br />

1. Donnerstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong>, 19.00 Uhr be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />

RK Wischenhofen<br />

Treffpunkt zur <strong>Monat</strong>sversammlung jeden letzten Sonntag <strong>im</strong><br />

<strong>Monat</strong> um 10.30 Uhr <strong>im</strong> Schützenhe<strong>im</strong> in Hochdorf.<br />

FF Hochdorf<br />

Jeden 3. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Feuerwehrübung. Treffpunkt 19 Uhr<br />

be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />

29.3. (Samstag) 19 Uhr Gottesdienst für verstorbene Mitglieder<br />

in der Filialkirche Hochdorf. 20 Uhr Jahreshauptversammlung<br />

<strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong> Hochdorf. Tagesordnung: 1. Begrüßung<br />

durch 1.Vorstand Josef Seitz. – 2. Gedenkminute<br />

für verstorbene Mitglieder. – 3. Vorstandsbericht. – 4.<br />

Kommandantenbericht. – 5. Grußwort der Ehrengäste. –<br />

6. Schriftführerbericht. – 7. Kassenbericht. – 8. Entlastung<br />

der Vorstandschaft. – 9. Neuwahlen. – 10. Wünsche und<br />

Anträge. Für die Teilnahme erhält jedes anwesende Mitglied<br />

eine Brotzeit und 1 Maß Bier.<br />

SKK Wischenhofen<br />

14.3. (Freitag) Frühjahrsversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Hummel.<br />

Voranzeige:<br />

12.4. (Samstag) Schafkopfturnier um 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Hummel.<br />

Jagdgenossenschaft Duggendorf<br />

28.3. (Freitag) Jagdversammlung um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />

Bauer, Duggendorf. Tagesordnung: 1. Niederschrift. –<br />

2. Rechenschaftsbericht. – 3. Kassenberichte/Bericht der<br />

Kassenprüfer. – 4. Verwendung des Jagdpachtschillings. –<br />

5. Anträge. Anschließend gemütliches Beisammensein bei<br />

Essen und Umtrunk.<br />

Jagdgenossenschaft Hochdorf<br />

5.4. (Samstag) Jahreshauptversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong><br />

Hochdorf. Tagesordnung: Rechenschaftsbericht<br />

des Jagdvorstehers. – Kassenbericht und Beschlussfassung<br />

über die Verwendung des Jagdpachtschillings. – Entlastung<br />

der Vorstandschaft. – Bericht des Jagdpächters. –<br />

Wünsche und Anträge. Im Anschluss sind die Jagdgenossen<br />

zu einem Wildessen mit geselligem Beisammensein<br />

eingeladen.<br />

Tennisverein Hochdorf<br />

4.4. (Freitag) Jahreshauptversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Freizeithe<strong>im</strong><br />

Hochdorf. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.<br />

Obst- und Gartenbauverein Duggendorf<br />

28.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und<br />

Vortrag mit dem Thema Spezialitäten am Wegesrand.<br />

Beginn 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Hummel Wischenhofen.<br />

DJK Duggendorf<br />

Voranzeige:<br />

31.5. (Samstag) Gemeindemeisterschaft.<br />

Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

Jagdgenossenschaft Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />

29.3. (Samstag) Jahresversammlung mit Rehessen um 19.30 Uhr<br />

<strong>im</strong> Gasthaus Lau. Hierzu sind alle Jagdgenossen mit


Frauen herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1.Begrüßung.<br />

– Gedenken für Verstorbene. – 3. Jahresbericht des<br />

Vorstandes. – 4. Verlesung des Protokolls der letzten<br />

Versammlung. – 5. Bericht des Kassiers. – 6. Bericht der<br />

Kassenprüfer. – 7. Grußwort des 1.Bürgermeisters. –<br />

8. Grußwort der Jagdpächter. – 9. Beschluss über die<br />

Verwendung des Jagdpachts; Auszahlungshöhe- und -termin.<br />

– 10. Wünsche und Anträge. Anschließend zeigt<br />

Herr Geigenfeind einen Film über die Vils, von der Quelle<br />

bis zur Mündung.<br />

Jagdgenossenschaft Bubach a. Forst<br />

15.3. (Samstag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Schlehuber<br />

um 20 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung. – 2. Vorlesung<br />

der Niederschrift von 2007. – 3. Kassenbericht/<br />

Kassenprüfung. – 4. Bericht des Jagdvorstandes. – 5. Bericht<br />

der Jagdpächter. – 6. Auszahlung des Jagdpachtschillings.<br />

– 7. Wünsche und Anträge. Alle Jagdgenossen<br />

werden zur diesjährigen Versammlung herzlich eingeladen.<br />

– 56 –

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