Trauungen im Monat Februar 2008 - VG Kallmünz
Trauungen im Monat Februar 2008 - VG Kallmünz
Trauungen im Monat Februar 2008 - VG Kallmünz
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MITTEILUNGSBLATT<br />
für die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />
www.vg-kallmuenz.de<br />
Mitgliedsgemeinden:<br />
Gemeinde Duggendorf Markt <strong>Kallmünz</strong> Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
www.duggendorf.de www.kallmuenz.de<br />
www.holzhe<strong>im</strong>-a-forst.de<br />
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong>, Keltenweg 1, 93183 <strong>Kallmünz</strong> • Telefon (09473) 9401- 0<br />
Telefax (09473) 9401-19<br />
Öffnungszeiten: vormittags Montag mit Freitag von 8.00–12.00 Uhr e-mail vg.kallmuenz@realrgb.de<br />
nachmittags<br />
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:<br />
Dienstag von 13.30–17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 –18.00 Uhr<br />
<strong>Kallmünz</strong> Duggendorf Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
Freitag von 12.30 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr<br />
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr Samstag von 9.30 bis 12.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei <strong>Kallmünz</strong> jeden Dienstag von 16.00 bis 19.30 Uhr.<br />
Mittwochsausleihe siehe Aushang Bücherei. (Während der Schulferien ist die Bücherei geschlossen).<br />
29. Jahrgang März <strong>2008</strong> Nr. 3<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />
Hör- und Sprachtest für Kinder<br />
„padagogisch-audiologischer Sprechtag“<br />
Be<strong>im</strong> Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstraße<br />
1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige<br />
Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau<br />
Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut für Hörgeschädigte<br />
in Straubing, durchgeführt.<br />
Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind<br />
richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten<br />
erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.<br />
Die Beratung ist kostenlos!<br />
Um eine telefonische Anmeldung be<strong>im</strong> Gesundheitsamt<br />
wird gebeten, Tel.: 0941/4009-883.<br />
Nächster Termin: 13.3.<strong>2008</strong>.<br />
Sperrung für Schwerverkehr über 7,5 t wegen<br />
Sanierungsarbeiten an der Vilsbrücke Rohrbach<br />
Das Staatliche Bauamt Regensburg – Fachbereich<br />
Straßenbau – beabsichtigt in der Zeit vom 7. 4.<strong>2008</strong> bis<br />
11.7.<strong>2008</strong> Sanierungsarbeiten an der Vilsbrücke bei<br />
Rohrbach von Str.-km 26160 bis Str.-km 26220 durchzuführen.<br />
– 41 –<br />
Es ist geplant,<br />
a) den Pkw-Verkehr während der Baumaßnahme mittels<br />
Ampelregelung unter halbseitiger Sperrung durch die<br />
Baustelle zu führen, sowie<br />
b) den Schwerverkehr über 7,5 t aus Richtung Parsberg/<br />
Hohenfels in Richtung <strong>Kallmünz</strong>/Amberg ab Großbissendorf<br />
über die Kreisstraße NM 34 – Raitenbuch – Buchhausen<br />
– R 34 – zur St. 2041 (ehem. R 11) bei Oberpfraundorf–Dallackenried<br />
zur St. 2165 umzuleiten.<br />
Der Schwerverkehr über 7,5 t aus Richtung Amberg/<br />
Regensburg bzw. <strong>Kallmünz</strong>/Burglengenfeld in Richtung<br />
Hohenfels/Parsberg wird in umgekehrter Richtung umgeleitet.<br />
Der Anlieger-Schwerverkehr aus Richtung Hohenfels/<br />
Parsberg ist frei bis Rohrbach.<br />
Auf die geplante Vollsperrung wird <strong>im</strong> unmittelbaren Bereich<br />
der Brückenbaustelle mit VZ 101 und Zusatz ca.<br />
1 Woche vor Beginn hingewiesen.<br />
Zweckverband Laber-Naab informiert:<br />
Die letzten Messergebnisse über Pflanzenschutzmittel<br />
(Atrazin und Desethylatrazin) vom 22.11.2007:<br />
Probeentnahmezeitpunkt: 22. November 2007<br />
Probenehmer: Herr Trettenbach (ZV Laber-Naab)<br />
Entnahmestelle: Hochbehälter Hohenlohe
Mischwasser der Br. I + II Pexmühle und IV Alter Ofen.<br />
Entnahme an der Abgabeleitung.<br />
D<strong>im</strong>ension Messwert Grenzwert<br />
Atrazin µg/l 0,18 0,1<br />
Desethylatrazin µg/l 0,41 0,1<br />
Entnahmestelle: Brunnen I und II Pexmühle<br />
D<strong>im</strong>ension Messwert Messwert Grenzwert<br />
(Br. I) (Br. II)<br />
Atrazin µg/l 0,18 0,21 0,1<br />
Desethylatrazin µg/l 0,27 0,36 0,1<br />
Entnahmestelle: Brunnen IV Alter Ofen<br />
D<strong>im</strong>ension Messwert (Br. IV) Grenzwert<br />
Atrazin µg/l 0,18 0,1<br />
Desethylatrazin µg/l 0,46 0,1<br />
Aufgrund der Grenzwertüberschreitung wurde dem<br />
Zweckverband Laber-Naab mit Bescheid vom 22.12.<br />
2006 vom Landratsamt/Gesundheitsamt Regensburg die<br />
zweite Ausnahmegenehmigung bis 15.9.2009 mit folgenden<br />
Auflagen erteilt:<br />
Die Höchstwerte für Pflanzenbehandlungsmittel (PSM)<br />
wurden somit begrenzt auf:<br />
– Atrazin: 1,0 µg/l<br />
– Desethylatrazin: 1,0 µg/l<br />
– Summe von Atrazin und Desethylatrazin: 2,0 µg/l<br />
gez. Scheuerer, 1.Vorsitzender<br />
Mikrozensus <strong>2008</strong> <strong>im</strong> Januar gestartet<br />
Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch <strong>im</strong> Jahr <strong>2008</strong> wird in Bayern wie <strong>im</strong> gesamten<br />
Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche<br />
Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />
durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts<br />
für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei <strong>im</strong><br />
Laufe des Jahres rund 55 000 Haushalte in Bayern von<br />
besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen<br />
und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen<br />
Lage sowie in diesem Jahr zu ihrem Pendlerverhalten<br />
befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht<br />
nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> findet <strong>im</strong> Freistaat wie <strong>im</strong> gesamten Bundesgebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete<br />
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />
statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957<br />
laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale<br />
Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte<br />
und Familien ermittelt. Der Mikrozensus <strong>2008</strong> enthält zudem<br />
noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen<br />
sowie der Schüler und Studenten. Neben dem hauptsächlich<br />
benutzten Verkerhsmittel auf dem Weg zur Arbeits-<br />
oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung<br />
und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die<br />
durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind<br />
Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen<br />
und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen<br />
ganzjährig von Januar bis Dezember statt.<br />
In Bayern sind demnach bei rund 55000 Haushalten,<br />
die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für<br />
– 42 –<br />
die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als<br />
1000 Haushalte zu befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren<br />
ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig<br />
kostengünstig und hält die Belastung der<br />
Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse<br />
repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen<br />
zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten<br />
Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teiln<strong>im</strong>mt.<br />
Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen<br />
des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />
und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />
Datenschutz und Gehe<strong>im</strong>haltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />
der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.<br />
Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre<br />
Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen<br />
und sich mit einem Ausweis des Landesamts legit<strong>im</strong>ieren,<br />
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an<br />
der Befragung per Interview teilzunehmen, hat natürlich<br />
jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen<br />
und per Post an das Landesamt einzusenden.<br />
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
bittet alle Haushalte, die <strong>im</strong> Laufe des Jahres<br />
<strong>2008</strong> eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten,<br />
die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.<br />
TAKA TUKA – Ferien für Kinder –<br />
Ferienfamilien gesucht<br />
Freiwilligenagentur des Landkreises unterstützt Projekt der<br />
Diakonie Hasenbergl e.V.<br />
Die Freiwilligenagentur des Landkreises Regensburg<br />
unterstützt auch in diesem Jahr wieder das Projekt „TAKA<br />
TUKA – Ferien für Kinder“.<br />
Seit über 30 Jahren wird <strong>im</strong> Rahmen dieser Aktion Kindern<br />
aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien<br />
des Münchner Stadtteils Hasenbergl ein Sommerferienaufenthalt<br />
bei ehrenamtlichen Ferienfamilien vermittelt.<br />
Es geht um „Schöne Ferien!“ in einer Familie, die<br />
ihr Ferienkind für drei Wochen als Familienmitglied willkommen<br />
heißt und am Familienleben teilhaben lässt.<br />
Die Freiwilligenagentur sucht Familien, die bereit sind,<br />
bei diesem Projekt mitzumachen. Auch Alleinstehende,<br />
jüngere oder ältere Paare mit und ohne Kinder können<br />
sich melden.<br />
Neue Menschen kennenlernen – neue Erfahrungen sammeln<br />
Das Motto von „TAKA TUKA“ lautet: „Für jedes Ferienkind<br />
eine passende Ferienfamilie!“ Wichtig ist für die<br />
Kinder aus dem Hasenbergl, aus ihrer gewohnten, oft<br />
auch belastenden Umgebung herauszukommen und eine<br />
neue Welt mit neuen Menschen kennenzulernen und neue<br />
Erfahrungen zu sammeln.<br />
Die Ferienmaßnahme findet in den ersten drei Wochen<br />
während der Sommerferien statt.<br />
Interessierte Ferienfamilien können sich ab sofort bei der<br />
Freiwilligenagentur <strong>im</strong> Landkreis Regensburg unter<br />
0941/4009-305 oder per E-Mail unter freiwilligenagentur@landratsamt-regensburg.de<br />
melden.<br />
Die Homepage der Freiwilligenagentur finden Sie <strong>im</strong><br />
Internet unter www.landkreis-regensburg.de<br />
Landratsamt Regensburg
Standesamt <strong>Kallmünz</strong><br />
<strong>Trauungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2008</strong><br />
19.2.<strong>2008</strong><br />
Teresa Martina Binder, <strong>Kallmünz</strong><br />
Andreas Pirzer, <strong>Kallmünz</strong><br />
29.2.<strong>2008</strong><br />
Susanne Jutta Schwarz, geb. Listl, Duggendorf<br />
Frank Schönbrunner, Duggendorf<br />
Markt <strong>Kallmünz</strong><br />
Würdigung Rupert Biersack und Egon Ott<br />
In Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von<br />
Rupert Biersack und Egon Ott für die Kriegsgräberfürsorge<br />
freute sich Bürgermeister Siegfried Bauer, jetzt<br />
die zwei verdienten Sammler ehren zu können.<br />
Für jeweils 10-jährige erfolgreiche Sammlertätigkeit überreichte<br />
der Bürgermeister die „Verdienstspange in Silber“<br />
nebst Urkunde für verantwortungsvolle Tätigkeit und<br />
besondere Verdienste an Rupert Biersack und Egon Ott.<br />
Die Urkunden wurden vom Landesvorsitzenden des Volksbunds<br />
Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Regierungspräsident<br />
a.D. Dr. Wilhelm Weidinger sowie vom Bezirksvorsitzenden<br />
und Regierungspräsidenten der Oberpfalz<br />
Dr. Wolfgang Kunert, unterzeichnet.<br />
Ehrung Frau Maria Raab<br />
1. Bgm. Siegfried Bauer hatte die Ehre, die seit 1974<br />
be<strong>im</strong> ATSV <strong>Kallmünz</strong> ehrenamtlich tätige Eva Maria Raab<br />
zu würdigen.<br />
„Es ist nur eine kleine Geste der Dankbarkeit verehrte<br />
Frau Raab, wenn ich Ihnen für Ihr über 35-jähriges Engagement<br />
be<strong>im</strong> Sportverein dieses Buchgeschenk überreiche.<br />
Sie haben für junge Leute einfach eine Vorbildfunktion,<br />
die ansteckend wirkt. Sie haben nicht einfach aufgehört,<br />
nein sie haben auch dafür gesorgt, dass es dank Ihrer<br />
Überzeugungskraft auch weiterhin eine aktive Damengymnastikabteilung<br />
be<strong>im</strong> ATSV <strong>Kallmünz</strong> gibt.<br />
Deshalb wünsche ich Ihren Nachfolgerinnen ebenso viel<br />
Ausdauer, wie Sie es 35 Jahre lang vorgelebt haben.<br />
Ich wünsche Ihnen vor allem alles Liebe und Gute, vor<br />
allem aber Gesundheit und Zufriedenheit auf Ihrem weiteren<br />
Lebensweg.“<br />
Achtung – Hundebesitzer<br />
Bedauerlicherweise gibt es Hundebesitzer, die zwar<br />
ihren eigenen Garten oder ihre Wohnung peinlichst sauber<br />
halten, außerhalb ihres persönlichen Bereiches aber<br />
keine Rücksicht auf Natur oder andere Personen nehmen.<br />
Selbstverständlich müssen Hunde auch frei laufen können.<br />
Die Hinterlassenschaft in Form von stinkenden Haufen<br />
müssen ihre Besitzer aber auch entsorgen. Es ist eine<br />
– 43 –<br />
Zumutung für die Anwohner von beliebten „Gassistrecken“<br />
oder Besuchern von Grünanlagen, diesen Tretminen<br />
auszuweichen. Es ist auch eine Zumutung, dass<br />
Anlieger oder der Bauhof bei Mäharbeiten diese Haufen<br />
entsorgen müssen. Zwei von vielen Beispielen sind das<br />
Schmidwöhr oder die Alte Gessendorfer Straße in <strong>Kallmünz</strong>.<br />
Die geringe Hundesteuer dient nicht zur Entsorgung von<br />
diesen stinkenden Haufen. Eine direkte Ansprache der<br />
Hundebesitzer ist meistens sinnlos.<br />
Wir bitten Sie, uns diese rücksichtslosen Hundebesitzer<br />
zu melden.<br />
Bauer, 1. Bürgermeister<br />
Aus der Marktgemeinderatssitzung am 16.1.<strong>2008</strong><br />
Nachfolgenden Punkten und Anträgen wurde zugest<strong>im</strong>mt:<br />
Leitung der Sitzung 2. Bgm. Franz Hirschmann<br />
Herr Brey beantragt auf Grund der Geschäftsordnung,<br />
den TOP der nichtöffentlichen Sitzung „Antrag CSU/<br />
Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> – Reservierung eines Arztparkplatzes<br />
in der Langen Gasse“ von der nichtöffentlichen<br />
Sitzung als öffentlichen Punkt zu behandeln<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, den Punkt 3 der nichtöffentlichen<br />
TO in den öffentlichen Teil der TO zu verlagern<br />
und öffentlich zu behandeln.<br />
Bauantrag Heinz und Gertrud Oberndorfer, <strong>Kallmünz</strong><br />
zwecks Neubau eines Nebengebäudes mit Holzlager<br />
Nach eingehender Beratung stellt Herr Möstl den Antrag,<br />
den Bauantrag der Fam. Oberndorfer bis zur nächsten<br />
Sitzung zurückzustellen. Der BA sollte zwischenzeitlich<br />
eine Ortseinsicht vornehmen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> schließt sich dem Vorschlag des<br />
Herrn Möstl an und beschließt, den Bauantrag zurückzustellen.<br />
Antrag Koller Manfred, <strong>Kallmünz</strong>, auf Vorbescheid zur<br />
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und<br />
Geräteschuppen in Loh<br />
Antrag auf Vorbescheid Ra<strong>im</strong>und Höllein, Carolinenhütte<br />
GmbH – Neubau einer Stahlhalle mit einer neuen Zufahrt<br />
Bauvoranfrage Monika Harnack – Errichtung eines<br />
Wohnhauses (Am Graben 9)<br />
Jahresrechnung 2006<br />
a) örtliche Prüfung – Bericht<br />
b) Feststellung<br />
c) Entlastung<br />
Zu a)<br />
Herr Frank berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung<br />
durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Er gibt einen<br />
kurzen Bericht über Art und Umfang der Prüfung und<br />
Prüfungsfeststellungen. Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung<br />
mit dem festgestellten Ergebnis gemäß Art.102<br />
Abs. 3 GO festzustellen und die Entlastung zur Jahresrechnung<br />
für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Art.102<br />
Abs. 4 GO zu erteilen.<br />
Zu b)<br />
Feststellung der Jahresrechnung 2006 gemäß Art. 102<br />
Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />
für das Haushaltsjahr 2006 vom 14.11.2007 wurde<br />
bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.<br />
Zu c)<br />
Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr<br />
2006<br />
Hierzu wird erklärt, dass für das Haushaltsjahr 2006 die<br />
Entlastung erteilt werden kann, ohne dass eine überörtliche<br />
Rechnungsprüfung stattgefunden hat.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt. für die Jahresrechnung<br />
2006 die Entlastung mit dem jeweils festgestellten<br />
Ergebnissen zu erteilen.<br />
Wegebauprojekt „Auf dem Murrenberg“ –<br />
Übernahme der Bauträgerschaft<br />
2. Bgm. Hirschmann verliest das Schreiben des Amtes für<br />
Landwirtschaft und Forsten Regensburg, unterzeichnet<br />
von Herrn FA Gansert, Forstdienststelle <strong>Kallmünz</strong>. Hierin<br />
wird der Markt <strong>Kallmünz</strong> um Übernahme der Bauträgerschaft<br />
für diese Maßnahme gebeten. Kosten sind hiermit<br />
nicht verbunden. Die Beteiligten bei diesem Wegebau<br />
sind die Kinder- und Altenhe<strong>im</strong>stiftung <strong>Kallmünz</strong>, Frau<br />
Georgine Habla, <strong>Kallmünz</strong>, Anton und Gerlinde Schmid,<br />
Brunn, und Herr Helmut und Elisabeth Ankerl, Rattiszell.<br />
Die Kosten werden anteilsmäßig nach Fläche umgelegt.<br />
Des weiteren wird sich Herr Georg Nunhofer, <strong>Kallmünz</strong>,<br />
an einer Befestigung des Zufahrtsweges beteiligen.<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Dallackenried Ost“<br />
des Marktes <strong>Kallmünz</strong><br />
– Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange<br />
nach § 4 Abs.1 und 3 Abs.1 BauGB<br />
Die Mitglieder des MGR <strong>Kallmünz</strong> haben zu diesem TOP<br />
alle Stellungnahmen in Abdruck zugestellt bekommen.<br />
Schriftführer Brey verliest die Stellungnahmen mit den<br />
zugehörigen Beschlussvorschlägen. Die Stellungnahmen<br />
richten sich nicht nur zum Bebauungsplan, sondern auch<br />
zur <strong>im</strong> Parallelverfahren laufenden Flächennutzungsplanänderung.<br />
I. Stellungnahmen ohne Bedenken<br />
a) Vermessungsamt Regensburg – Außenstelle Hemau<br />
b) Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz, Regensburg<br />
c) Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber-<br />
Naab, Beratzhausen<br />
d) Landesamt für Finanzen – Dienststelle Regensburg<br />
e) Regierung der Oberpfalz, Regensburg<br />
f) Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
g) Regionaler Planungsverband Regensburg<br />
h) Handwerkskammer Ndb/Opf., Deggendorf<br />
i) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 34 – Abfallreferat<br />
j) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 14 – Verkehrsentwicklung<br />
des Landkreises<br />
k) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 41 – Fachreferat<br />
Naturschutz – betr. den Flächennutzungsplan<br />
l) Gemeinde Duggendorf<br />
II. Stellungnahmen mit Bedenken<br />
a) Landratsamt Regensburg – Fachtechnischer Umweltschutz<br />
(zum Flächennutzungsplan)<br />
– 44 –<br />
Auf die kleine Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Ausschnitt<br />
des Flächennutzungsplanes sollte verzichtet werden.<br />
Die Zuordnung der kleinen WA-Fläche soll zum MD-<br />
Gebiet (Dorfgebiet) umgeplant werden.<br />
Es wird festgestellt, dass die geplante Ausweisung der<br />
kleinen Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Bereich <strong>im</strong> Vorfeld<br />
in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn Landrat<br />
Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm.<br />
Bauer und Herrn Scheuerer, erörtert wurde. Der daraus<br />
entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />
dar.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, auf Grund dieser Besprechung<br />
den Planungszustand zu erhalten und die<br />
Zuordnung der kleinen WA-Fläche zum MD-Gebiet in die<br />
Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />
b) Landratsamt Regensburg – Fachtechnischer Umweltschutz<br />
(zum Bebauungsplan)<br />
Die Dachhautdämmung sollte mindestens 35 dB betragen<br />
und eine Fensterschallschutzklasse 3 eingeplant werden.<br />
Es sollte auf die kleine Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen<br />
Ausschnitt (Parz. 17–20) verzichtet werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Dachhautdämmung<br />
mit 40 dB und die Fensterschallschutzklasse 3 <strong>im</strong><br />
Plan bereits vorgeschrieben sind. Die Ausweisung der<br />
kleinen Ortsentwicklung <strong>im</strong> nordöstlichen Bereich wurde<br />
<strong>im</strong> Vorfeld in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn<br />
Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper,<br />
1. Bgm. Bauer und Herrn Scheuerer, erörtert. Der daraus<br />
entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />
dar.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, diesen Planungszustand<br />
der auf Grund einer Absprache entstanden ist, aufrecht<br />
zu erhalten und die Zuordnung der kleinen WA-Fläche<br />
zum MD-Gebiet in die Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />
c) Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde<br />
(zum Bebauungsplan)<br />
Folgende Einwände und Anregungen werden geäußert:<br />
1. Der Ausgleichsfaktor kann nicht auf 0,4 gesenkt werden.<br />
Der Teich hat mit dem Baugebiet nichts zu tun.<br />
Versickerungsfähige Beläge sind nicht festgesetzt.<br />
Im Pflanzgebot ist lediglich 1 Baum festgesetzt.<br />
2. Ausgleichsflächen<br />
Die bloße Umwandlung von Ackerfläche zur Wiese ist<br />
nicht als Kompensation geeignet. Auf A 3 sollte wenigstens<br />
2 ⁄3 der Fläche vom Oberboden befreit werden.<br />
3. Pflege der Wiesenflächen<br />
Einwände zur Pflege der Ausgleichsflächen werden geäußert,<br />
da sie zu kostenintensiv wären.<br />
4. Flächensickerung<br />
Die Ausgleichsflächen sind in geeigneter Weise (vorzugsweise<br />
Findlinge) gegenüber den angrenzenden Äckern<br />
abzugrenzen. Der Leesteinwall ist nicht dargestellt.<br />
5. Gehölze<br />
Im Anhang 7.7 sollte die Artenliste auf das Gebiet zugeschnitten<br />
sein, Obstsorten sind nicht opt<strong>im</strong>al. In Ausgleichsflächen<br />
sind ausschließlich standortgerechte<br />
Gehölze vorzusehen sowie Obstbäume. Feldahorn Elsrijk<br />
ist nicht zu verwenden.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> trifft hierzu folgende Abwägung:
Zu 1.<br />
Be<strong>im</strong> Ortstermin am 19.10.2006 wurde grundsätzlich<br />
vor Ort mit Herrn Lemper besprochen, dass der Faktor<br />
0,4 angewendet werden kann. Der Faktor 0,4 wird beibehalten.<br />
Bei ähnlichen Planvorhaben wurde auch bislang<br />
zum Teil der Faktor 0,3 angesetzt.<br />
Der Teich wird erhalten, sein Umfeld dabei erheblich verbessert,<br />
da er bislang in einer intensiv agrarisch genutzten<br />
Fläche gelegen hat. Mit dieser Planung bekommt<br />
dieser jetzt Anschluss an die geplante Ausgleichsfläche.<br />
Hiermit wird die Verinselung erheblich abgemildert und<br />
der Standort verbessert. Versickerungsfähige Beläge bei<br />
Stellplätzen und Zufahrten sind <strong>im</strong> Plan bereits vorgeschrieben.<br />
Pro 500 qm Grundstücksfläche ist 1 Laubbaum<br />
(Hochstamm) festgesetzt.<br />
Zu 2.<br />
Be<strong>im</strong> Ortstermin wurde die Konzeption der geplanten<br />
Ausgleichsflächen vorgestellt und so akzeptiert. Da bislang<br />
nur von der Möglichkeit, nicht aber von der Notwendigkeit,<br />
Humus abzuschieben gesprochen wurde, ist<br />
dies auch nicht geplant. Extensive Wiesen mit Hecken<br />
eignen sich gerade am Ortsrand hervorragend als Ausgleichsfläche<br />
zumal dann, wenn vorher intensiver Ackerbau<br />
betrieben wurde.<br />
Zu 3.<br />
Die geplanten Ausgleichsflächen liegen innerhalb des<br />
Geltungsbereiches. Die Herstellung und die Pflege dieser<br />
Flächen erfolgt für die Gemeinde grundsätzlich aufwandsneutral,<br />
da sie über die Erschließungskosten abgerechnet<br />
werden.<br />
Zu 4.<br />
Die Flächensicherung wird wie geplant mit Findlingen/<br />
Wall vorgesehen und ist <strong>im</strong> Plan auch so dargestellt.<br />
Zu 5.<br />
Bei der Liste handelt es sich um eine allgemeine Orientierungsliste,<br />
die nicht weiter kommentiert werden<br />
braucht. Wenn spezielle Obstsorten gepflanzt werden<br />
sollen, so müssten diese genannt werden. Acer campestre<br />
„Elsrijk“ ist nur <strong>im</strong> Straßenbereich vorgesehen (Baum 2.<br />
Ordnung). Für die freie Landschaft eignen sich keine<br />
Bäume wie z.B. Bergahorn oder Spitzahorn, da diese zu<br />
groß werden. Die Konzeption wird so beibehalten, wie in<br />
der Planung vorgesehen. In den Ausgleichsflächen werden<br />
ausschließlich standortgerechte Gehölze und Obstbäume<br />
verwendet.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Feststellungen in der<br />
Abwägung aufrecht zu erhalten und die Einwände der<br />
Unteren Naturschutzbehörde nicht zu berücksichtigen.<br />
d) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 41 – Abfallrecht<br />
Die Fa. Pöppel bemängelt:<br />
1. die Befahrbarkeit der Straßen<br />
2. das Fehlen einer Wendemöglichkeit für die Müllfahrzeuge<br />
bei den Parz. 1–7<br />
3. die Anfahrbarkeit der Parz. 8–16<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> hält die Straßenausbaubreite von<br />
3,50 m für ausreichend. Bei einer späteren Bebauung<br />
BA II, wird der Straßenzug <strong>im</strong> Bereich der Parz.<br />
1–7 fortgeführt. Der Flächenverbrauch für einen Wendehammer<br />
wäre zu groß und ist auch nicht erwünscht. Die<br />
Mülltonnen für die Parz. 1–7, 19 und 20 sind an die<br />
Hauptstraße zu bringen.<br />
– 45 –<br />
Im Bereich der Parz. 8–16 kann der öffentliche Feld- und<br />
Waldweg von der Fa. Pöppel befahren werden. Somit<br />
kann den Bedenken der Fa. Pöppel abgeholfen werden.<br />
e) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 45 – Ortsplanung<br />
und Hochbau, ortsplanerische Stellungnahme des<br />
Kreisbaumeisters (zur Flächennutzungsplanänderung)<br />
Der geplanten Ausweisung einer allgemeinen Wohngebietsfläche<br />
am nordöstlichen Ortsrand, nördlich der<br />
St 2041 kann wegen dem besonderen Bestands- und Entwicklungsschutz<br />
der Landwirtschaft nicht zugest<strong>im</strong>mt werden.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> stellt fest, dass aus landschaftsplanerischen<br />
Gesichtspunkten es kaum mehr möglich ist, Flächen<br />
zu erschließen. Junge Menschen sind gezwungen,<br />
in die Städte abzuwandern, wenn nicht ausreichend Bauland<br />
zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Bürgermeisterversammlung<br />
in Pfatter erläuterte Landrat Mirbeth,<br />
dass große Anstrengungen unternommen werden müssen,<br />
um eine Abwanderung der jungen Menschen in die<br />
Städte zu verhindern. Es ist deshalb erforderlich, in den<br />
Ortsteilen dementsprechend Bauland auszuweisen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Ausweisung der allgemeinen<br />
Wohngebietsfläche am nordöstlichen Ortsrand<br />
von Dallackenried aufrecht zu erhalten. Bei einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch<br />
<strong>im</strong> Vorfeld mit Herrn Landrat Mirbeth,<br />
Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm. Bauer und<br />
Herrn Scheuerer, wurde diese Sachlage erörtert. Der daraus<br />
entstandene Kompromiss stellt den jetzigen Planungszustand<br />
dar.<br />
f) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet 45 – Ortsplanung<br />
und Hochbau – Kreisbaumeister (zum Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplan)<br />
1. Die Vermaßung der Erschließungsstraße bei Parz. 8–<br />
16 ist erforderlich.<br />
2. Die teilweise geschwungene und eigenwillige Wegführung<br />
führt zu einer Verteuerung und Erhöhung der<br />
Aufwendungen bei der Abmarkung und Ausführung.<br />
3. In den Festsetzungen sollte die Art der Dachgauben<br />
festgesetzt werden.<br />
4. Die zusätzliche Bauflächenausweisung am Ortsrand<br />
<strong>im</strong> Außenbereich kann aus ortsplanerischer Sicht auf<br />
Grund der o. g. Ausführung und gemäß § 5 Abs. 1 letzter<br />
Satz Baunutzungsverordnung nur als Dorfgebietsfläche<br />
erfolgen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt:<br />
Zu 1.<br />
Die Vermaßung <strong>im</strong> Planteil zu ergänzen.<br />
Zu 2.<br />
Die teilweise geschwungene Wegführung trägt zur Verkehrsberuhigung<br />
bei, ohne Schilder aufstellen zu müssen.<br />
Außerdem ist es ein Kompromiss aus dem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch<br />
mit Herrn Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister<br />
Ost, Herrn Lemper, 1. Bgm. Bauer und Herrn Scheuerer.<br />
Zu 3.<br />
Die Festsetzung der Dachgauben ist <strong>im</strong> Planteil ausreichend<br />
erläutert. Eine detailliertere Festsetzung würde die<br />
Planungsfreiheit der Bauherren zu sehr einschränken.<br />
Zu 4.<br />
Die zusätzliche Bauflächenausweisung am Ortsrand<br />
wurde <strong>im</strong> Vorfeld in einem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit
Herrn Landrat Mirbeth, Kreisbaumeister Ost, Herrn Lemper,<br />
1. Bgm. Bauer und dem Planer Herrn Scheuerer,<br />
erörtert. Der daraus entstandene Kompromiss stellt den<br />
jetzigen Planungszustand dar. Die Zuordnung der kleinen<br />
WA-Fläche zum MD-Gebiet wird in den Planunterlagen<br />
mit aufgenommen.<br />
g) Deutsche Telekom, Regensburg<br />
Zur Abst<strong>im</strong>mung der Bauweise für die rechtzeitige Bereitstellung<br />
der Telekommunikationsdienstleistungen sowie<br />
zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen<br />
ist sich rechtzeitig mit der Telekom in Verbindung<br />
zu setzen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Anregungen der<br />
Telekom zu berücksichtigen und bei der Erschließung des<br />
Baugebietes frühzeitig mit der Telekom in Verbindung zu<br />
treten.<br />
h) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 41 – Bauleitplanung<br />
(zum Bebauungsplan)<br />
Folgende Anregungen und Bedenken werden hierzu geäußert:<br />
1. Es wird gebeten, auf das Planzeichen „WA“ der Planzeichenverordnung<br />
zurückzugreifen.<br />
2. Nutzungsschablone: Hier wird der Zusammenhang<br />
unterbrochen und zunächst von der offenen Bauweise<br />
gesprochen. Es wird gebeten, dies zu ändern.<br />
3. Bautyp: Hier heißt es „1“, dies ist ungewöhnlich, es<br />
wird gebeten, statt dessen E + D zu schreiben sonst taucht<br />
die Vermutung auf, dass es sich um E + 1 handelt.<br />
4. Hausform: Wir bitten, die tatsächliche Bedeutung (nur<br />
Einzelhäuser zulässig) zu ergänzen.<br />
5. Der Fußweg nach Süden endet <strong>im</strong> Nichts in der öffentlichen<br />
Grünfläche, dies erscheint nicht sinnvoll.<br />
6. Eine Straßenverkehrsfläche nach Südosten endet <strong>im</strong><br />
Nichts. Dahinter erscheint nur eine weiße Fläche, aber<br />
keine Festsetzung. Es wird gebeten zu überdenken, was<br />
hier geschehen soll.<br />
7. Die Festsetzung von best<strong>im</strong>mten Baumarten an den jeweiligen<br />
Standorten ist auf Bebauungsplanebene ungewöhnlich<br />
und nicht notwendig.<br />
8. Die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen sind nicht<br />
mit dem Zeichen markiert, das in der Legende erscheint.<br />
9. Die Wellenform der Straße ist ungewöhnlich, dies wird<br />
besonders zur Unübersichtlichkeit führen, wenn Autos am<br />
Straßenrand parken (an eine Ausweisung von öffentlichen<br />
Parkflächen wurde nicht gedacht, obwohl realistischerweise<br />
davon auszugehen ist, dass parkende Autos<br />
den Straßenraum verengen werden. Hinweis: Mehrzweckstreifen<br />
ist 1,50 m breit, ein Stellplatz braucht nach der<br />
Garagenverordnung mindestens 2,30 m). Außerdem wird<br />
die Wellenform Schwierigkeiten be<strong>im</strong> Zaunbau hervorrufen.<br />
10. Bei den Parz. 10–13 kann es Probleme bei der Einfahrt<br />
in die Garagen ergeben, wenn man den Bebauungsplan<br />
verwirklicht. Es wird gebeten, nach besseren<br />
Lösungen zu suchen. Bei der Parz. 6 wäre dies der Fall,<br />
wenn die angrenzende Sackgasse fortgeführt würde.<br />
11. Höhenschichtlinien<br />
Diese sind in fast keinem Fall vermaßt. Es wird gebeten,<br />
dies zu ergänzen und empfehlen noch weitere (genauere)<br />
Schichtlinien in den Plan aufzunehmen.<br />
– 46 –<br />
Textteil be<strong>im</strong> Planteil<br />
1. Maß der baulichen Nutzung:<br />
Die Rede ist von „Grundflächen“ obwohl doch die Grundflächenzahl<br />
festgesetzt wird. Es wird gebeten, dies richtig<br />
zu stellen.<br />
2. Anzahl der Stellplätze und Garagen:<br />
Es wird gebeten, die Formulierung zu ändern, wonach je<br />
Wohneinheit z.B. zwei Garagen errichtet werden können;<br />
dies ist irreführend und es genügt von Stellplätzen zu<br />
sprechen.<br />
3. Dachgauben:<br />
Es wird empfohlen, die Dachform bei den Dachgauben<br />
festzulegen.<br />
4. Wandhöhen:<br />
Hier wird auf das Regelbeispiel verwiesen, wo aber<br />
keine Wandhöhe für das Hauptgebäude geregelt ist. Da<br />
die Wandhöhe ein entscheidendes Merkmal bei der Ausführung<br />
von Gebäuden darstellt wird empfohlen, diese<br />
dringend zu ergänzen (einschl. Bezugspunkte).<br />
5. Baukörperform:<br />
Die Baukörperform soll <strong>im</strong> Mindestverhältnis 3 zu 4 oder<br />
4 zu 5 betragen, was aber missverständlich ist, dass das<br />
Seitenverhältnis mindestens 0,75 oder 0,8 betragen soll.<br />
Es wird daher gebeten, diesen Wert zu streichen.<br />
6. Abstandsflächen:<br />
Es wird gebeten, statt „§ 6“ zu schreiben „Art. 6“.<br />
7. Zusätzlich zum Textteil gibt es noch bei der Begründung<br />
unter der Überschrift „Textliche Festsetzungen“ weitere<br />
bzw. eine Wiederholung von Regelungen: Sollte hier<br />
geplant gewesen sein, dass man <strong>im</strong> Rahmen der Begründung<br />
wesentliche Ziele der Planung wiedergibt, so<br />
ist eine Umformulierung anzuraten. Hier soll ganz allgemein<br />
umschrieben werden, worum es bei der Planung<br />
ging.<br />
8. Auffüllungen:<br />
Hierzu gibt es bisher keine Regelungen. Es wird empfohlen,<br />
gerade <strong>im</strong> hängigen Gelände eine Regelung zu treffen<br />
(wenn an Hand der Höhenschichtlinien eine genaue<br />
Betrachtung möglich ist).<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> trifft zu dieser Stellungnahme folgende<br />
Beschlüsse:<br />
Zum Planteil 1.<br />
Das Zeichen „WA“ wird <strong>im</strong> Planteil abgeändert.<br />
Zu 2.<br />
Die Nutzungsschablone wird <strong>im</strong> Planteil abgeändert.<br />
Zu 3.<br />
Der Bautyp ist durch den Regelquerschnitt <strong>im</strong> Planteil eindeutig<br />
bezeichnet und bedarf keiner Änderung.<br />
Zu 4.<br />
Die Beschreibung der Hausform wird <strong>im</strong> Planteil (Textbereich)<br />
ergänzt.<br />
Zu 5.<br />
Der Fußweg nach Süden (zwischen Parz. 13–14) wird in<br />
der Planung nicht verändert. Dieser Fußweg wird zur Verlegung<br />
der öffentlichen Trinkwasserversorgung auf öffentlichem<br />
Grund benötigt.<br />
Zu 6.<br />
Bei einer späteren Bebauung des BA II, wird der Straßenzug<br />
<strong>im</strong> Bereich der Parz. 1–7 fortgeführt.
Zu 7.<br />
Dieser Punkt ist bereits bei der Stellungnahme der Unteren<br />
Naturschutzbehörde behandelt worden. Die Konzeption<br />
wird so beibehalten wie <strong>im</strong> Plan vorgesehen, da sich<br />
hier keine Bäume für die freie Landschaft wie z.B. Bergahorn<br />
oder Spitzahorn eignen, da diese zu groß werden.<br />
In den Ausgleichsflächen werden ausschließlich standortgerechte<br />
Gehölze und Obstbäume verwendet.<br />
Zu 8.<br />
In der Legende ist kein Zeichen für die Grundstücksgrenzen<br />
dargestellt, wird aber <strong>im</strong> Planteil mit aufgenommen.<br />
Zu 9.<br />
Die teilweise geschwungene Wegführung und Bepflanzung<br />
trägt zur Verkehrsberuhigung bei, ohne Schilder<br />
aufstellen zu müssen. Außerdem ist es ein Kompromiss<br />
aus dem Abst<strong>im</strong>mungsgespräch mit Herrn Landrat Mirbeth.<br />
Auf privaten Grundstücksflächen sind ausreichend<br />
Stellplätze ausgewiesen, so dass ein Parken auf öffentlichen<br />
Flächen nicht erforderlich ist.<br />
Zu 10.<br />
Nach der STVO sind die Einfahrten reichlich d<strong>im</strong>ensioniert<br />
und die Sichtverhältnisse sind gut, so dass eine Veränderung<br />
nicht veranlasst ist.<br />
Zu 11.<br />
Die Vermaßung der Höhenschichtlinien wird <strong>im</strong> Planteil<br />
entsprechend abgeändert.<br />
Stellungnahme zum Textteil be<strong>im</strong> Planteil<br />
Zu 1.<br />
Redaktionelle Änderungen werden durchgeführt.<br />
Zu 2.<br />
Im Textteil ist klar definiert, dass bei allen Parzellen je<br />
Wohneinheit zwei Garagen oder Stellplätze in den hierfür<br />
festgesetzten Flächen auf dem Grundstück zu erstellen<br />
sind.<br />
Zu 3.<br />
Die Festsetzung der Dachgauben ist <strong>im</strong> Planteil ausreichend<br />
erläutert. Eine detaillierte Festsetzung würde die<br />
Planungsfreiheit der Bauherren zu sehr einschränken.<br />
Zu 4.<br />
Be<strong>im</strong> Regelbeispiel ist die Geschosshöhe mit 2,90 m und<br />
der Überstich mit 0,75 m angegeben und daraus errechnet<br />
sich die Wandhöhe. Die Bezugspunkte waren in der<br />
früheren Planung mit angegeben, jedoch auf Anraten von<br />
der Bauleitplanung entfernt worden, um bei späteren Planungen<br />
mehr Freiheiten zu haben.<br />
Zu 5. Baukörperform<br />
Dieser Textteil wird berücksichtigt und abgeändert.<br />
Zu 6. Abstandsflächen<br />
Dieser Textteil wird ebenfalls geändert.<br />
Zu 7.<br />
Die textlichen Festsetzungen werden nicht umformuliert,<br />
da sie als Ergänzung dienen.<br />
Zu 8.<br />
An Hand der Höhenschichtlinien ist festzustellen, dass bei<br />
den vorhandenen Steigungen keine Festsetzungen zum<br />
vorhandenen Bebauungsplan erforderlich sind. Eine<br />
Änderung ist somit nicht veranlasst.<br />
– 47 –<br />
i) E.ON Bayern, Parsberg<br />
Es wird angeregt, die Erschließung der Baugebiete rechtzeitig<br />
zu melden.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die E.ON Bayern frühzeitig<br />
von der Erschließung zu benachrichtigen.<br />
j) Staatl. Bauamt Regensburg<br />
Der Bereich BA I (nördlich der St 2041) liegt innerhalb<br />
der Ortsdurchfahrtsgrenzen. Hier ist ein Sichtdreieck einzuhalten.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, diese Forderung des<br />
Staatl. Bauamtes zu berücksichtigen.<br />
k) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bepflanzung<br />
die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten sind. Um<br />
Konfliktpotential bei heranreichender Bebauung an landwirtschaftliche<br />
Betriebe zu vermeiden, sollte <strong>im</strong> Planungsgebiet<br />
in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe statt dem<br />
allgemeinen Wohngebiet (WA) ein Dorfgebiet (MD) erfolgen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Belange des Amtes für<br />
Landwirtschaft und Forsten, Regensburg, <strong>im</strong> Textteil zu berücksichtigen<br />
und die WA-Fläche zum MD-Gebiet in die<br />
Planunterlagen mit aufzunehmen.<br />
l) Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />
Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg gibt bekannt,<br />
dass für den Bereich des Baugebietes keine Grundwasserbeobachtungen<br />
vorliegen. Soweit die Untergrundverhältnisse<br />
beurteilt werden können, kann je nach der<br />
örtlich anzutreffenden Durchlässigkeit des Untergrundes<br />
zeitweise Schichtwasser auftreten. Es wird empfohlen<br />
be<strong>im</strong> Bau von Unterkellerungen hierfür notwendige Vorkehrungen<br />
zu treffen.<br />
Zum Schutz gegen örtliche Starkniederschläge wird empfohlen,<br />
allgemein bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerlichtschächte,<br />
Eingänge) die Unterkante der Öffnung mit einem<br />
Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßen-OK<br />
zu legen.<br />
Bei der geplanten Versickerung von Niederschlagswasser<br />
ist die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NW<br />
FreiV) und die hierzu eingefügten technischen Regeln<br />
zum schadlosen Einleiten in das Grundwasser zu beachten.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Empfehlungen des<br />
WWA Regensburg zu berücksichtigen. Nach Fertigstellung<br />
der Globalberechnung wird in absehbarer Zeit die<br />
Kanalisation gebaut werden. Zur Zeit wird die Globalberechnung<br />
erstellt, eine Vorplanung ist bereits vorhanden.<br />
Sollte bei der Planung noch keine Kanalisation<br />
vorhanden sein, müssen vorübergehend Schöpfgruben<br />
erstellt werden und das Abwasser ist dann in zeitlichen<br />
Abständen kontrolliert bei der Kläranlage in <strong>Kallmünz</strong><br />
anzuliefern. Nach Fertigstellung der Kanalisation können<br />
die Schöpfgruben als Regenwasserzisternen verwendet<br />
werden. Zum Schutz gegen Starkniederschläge sind die<br />
Empfehlungen in die Hinweise mit aufzunehmen.<br />
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eich“ in<br />
das „Gewerbegebiet Biogas bei Eich“ des Marktes<br />
<strong>Kallmünz</strong><br />
– Behandlung der Stellungnahmen aus der Auslegung<br />
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
Den Mitgliedern des MGR <strong>Kallmünz</strong> wurden mit der Einladung<br />
alle eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnisnahme<br />
zugesandt.<br />
I. Stellungnahmen ohne Einwände<br />
a) Markt Beratzhausen<br />
b) Landratsamt Regensburg – Gesundheitsamt<br />
c) Immobilien Freistaat Bayern, Regensburg<br />
d) Regierung der Oberpfalz, Regensburg<br />
e) Deutsche Telekom, Regensburg<br />
f) Gemeinde Duggendorf<br />
g) Regionaler Planungsverband, Regensburg<br />
h) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 33 – Umweltschutz<br />
Referat<br />
i) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 33–2 – Referat<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
j) E.ON Bayern, Parsberg<br />
k) Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 23 – Kommunale<br />
Abfallentsorgung<br />
II. Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen<br />
a) Wasserwirtschaftsamt Regensburg<br />
Der Standort ist aus wirtschaftlicher Sicht als hydrologisch<br />
sensibel einzustufen. Zudem kann wegen der Hanglage<br />
bei Starkregenereignissen oder Schneeschmelze durch<br />
das abfließende Niederschlagswasser der Planungsbereich<br />
beeinträchtigt werden. Unverschmutztes Niederschlagswasser<br />
ist auf dem Grundstück dem Grundwasser<br />
zuzuleiten. Häusliche Abwasser können bis zum Anschluss<br />
an den öffentlichen Kanal in einer abflusslosen<br />
Grube gesammelt und in die öffentliche Kläranlage abtransportiert<br />
werden. Verschmutztes Wasser (Sickerwasser)<br />
ist dem Gärprozess zuzuleiten.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass durch die <strong>im</strong> Freiflächengestaltungsplan<br />
vorgesehenen Maßnahmen (Bepflanzungen<br />
und entsprechende Gestaltung der Ausgleichsfläche)<br />
den Boden schützen soll. Die Anregungen<br />
und Best<strong>im</strong>mungen des WWA Regensburg sind umzusetzen<br />
und das Wasserrecht zu beachten.<br />
b) Landratsamt Regensburg Sachgebiet 41 – Bauleitplanung<br />
1. Umweltbericht<br />
Auf Grund der vorliegenden Gutachten und Fachstellenäußerungen<br />
wird von der grundsätzlichen Umweltverträglichkeit<br />
des Vorhabens ausgegangen. Der zum Änderungsverfahren<br />
bestellte Umweltbericht vermag jedoch<br />
wegen der unübersichtlichen Gliederung und der inhaltlichen<br />
Defizite nicht zu überzeugen. So ist beispielsweise<br />
abwechselnd von der Ausweisung eines Sondergebietes<br />
bzw. eines Gewerbegebietes die Rede. Die Aussage,<br />
dass keine Grundflächenzahl festgesetzt wird, steht <strong>im</strong><br />
Widerspruch zu den Bebauungsplanfestsetzungen. Die<br />
Ausführungen be<strong>im</strong> „Schutzgut Mensch“ beschränken<br />
sich auf Auswirkungen hinsichtlich der Erholungsfunktion<br />
bzw. des Landschaftsbildes, obwohl extern ein Geruchsund<br />
Lärmgutachten erstellt wurde. Auch wenn der Ausgangsbebauungsplan<br />
nach früherem Recht (ohne Pflicht<br />
zur Umweltprüfung) aufgestellt wurde, unterliegt das jetzige<br />
Verfahren auf Grund § 1 Abs. 8 BauGB der Prüfungspflicht.<br />
Der Hinweis auf Seite 10 der Begründung ist<br />
deshalb irreführend.<br />
2. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Auf Seite 2, Ziff.1.1 der Begründung wird ausgeführt, dass<br />
– 48 –<br />
sich die Grundfläche von ca. 8.000 qm auf 20.000 qm<br />
erhöht, jedoch sich die mögliche Versiegelung von<br />
32.000 qm auf 23.950 qm verringert. Nach wie vor<br />
bleibt jedoch die Frage offen, wie sich diese Zahlen<br />
errechnen. Bei der Abarbeitung des Themas naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung sollte klar heraus gestellt werden,<br />
dass es sich be<strong>im</strong> rechtsverbindlichen Ausgangsbebauungsplan<br />
um einen Bebauungsplan nach früherem<br />
Recht (ohne Notwendigkeit eines naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleichs) handelt und be<strong>im</strong> jetzigen Verfahren eine<br />
Ausgleichspflicht nur <strong>im</strong> Falle einer Erhöhung des Baurechts<br />
bzw. einer Nachverdichtung rechtlich erforderlich<br />
ist.<br />
3. Festsetzungen<br />
Im Bebauungsplan ist parallel zur Kreisstraße und an der<br />
südöstlichen Grundstücksgrenze die Errichtung eines 3–<br />
4 m hohen Erdwalles vorgesehen. Nach Auskunft der Gemeinde<br />
soll dieser Wall als Sichtschutz zur östlich gelegenen<br />
Bebauung dienen und evtl. auch positive Auswirkungen<br />
auf die Geruchs<strong>im</strong>missionen haben. Es wird deshalb<br />
vorgeschlagen, diese Maßnahme nicht nur als Hinweis,<br />
sondern als Festsetzung in dem Bebauungsplan vorzusehen.<br />
Abwägung:<br />
Zu 1.<br />
Lediglich zu Beginn der Seite 5 der Begründung wird das<br />
Plangebiet als Sondergebiet bezeichnet. Dies wurde bereits<br />
korrigiert. Es wird auf das Geruchs- und Verkehrsgutachten<br />
verwiesen.<br />
Zu 2.<br />
In der Planzeichnung wurde die Grundflächenzahl 0,5<br />
festgesetzt. Die <strong>im</strong> ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehene<br />
Versiegelung (Gebäude und Erschließung) ist flächenmäßig<br />
erheblich höher als die vorliegende Bebauungsplanänderung.<br />
Die Flächen wurden jeweils aus den<br />
Planzeichnungen ermittelt.<br />
Zu 3.<br />
Die geforderte Ergänzung für den Wall wurde bereits<br />
vollzogen. Vom Planverfasser wurde dieser Wall auch als<br />
Rückhaltung von mit Gerüchen belasteten Kaltluftströmen<br />
geplant. Ebenso erhöht dieser auch den Sichtschutz auf<br />
die Biogasanlage (Landschaftsbild).<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Bedenken und<br />
Anregungen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ein<br />
Planungsbüro wurde von der Fa. Schmack bereits beauftragt,<br />
für die Planung der Abbiegespur. Der Bebauungsplan<br />
ist entsprechend zu ergänzen.<br />
c) Bund Naturschutz, Kreisgruppe Regensburg<br />
Die Förderung regenerativer Energien wird grundsätzlich<br />
befürwortet. Folgende Bedenken werden vorgebracht:<br />
Diese Anlage bildet eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion,<br />
daher müssen evtl. Futtermittel eingeführt<br />
werden. Die Anlage wird zu 100% für eigens dafür angebaute<br />
Pflanzen beschickt. Dies fordert eine intensive Düngung<br />
und Pflanzenschutz. Zudem stellt eine 5 MW-Anlage<br />
in ihrer Größenordnung eine Industrieanlage dar,<br />
die zu ihrer Amortisierung einen gesicherten Nachschub<br />
an günstigem Ausgangsmaterial benötigt. Die Befürchtung<br />
liegt nahe, dass der Anbau gentechnisch veränderter<br />
Pflanzen zur besseren Energieausbeute verstärkt vorangetrieben<br />
wird. In der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong><br />
wird für den Energiepflanzenanbau 1 ⁄4 der land-
wirtschaftlichen Flächen benötigt. Eine Intensivierung des<br />
Ackerbaues sowie die starke Inanspruchnahme von für<br />
die Vielfalt und den Strukturreichtum wichtigen Restflächen<br />
ist zu befürchten. Es wird auch auf die ungünstige<br />
Lage der Anlage verwiesen.<br />
Abwägung:<br />
Für die Anlage werden auch Pflanzen aus dem Zwischenanbau<br />
(derzeit Brache) verwendet. Bisher wurde<br />
jährlich Mineraldünger ausgebracht. Da dieser Dünger<br />
<strong>im</strong> Gärrest enthalten ist, bedeutet dies, dass nicht mehr<br />
jedes Jahr Mineraldünger frisch ausgebracht wird, sondern<br />
dieser in einem geschlossenen Kreislauf jedes Mal<br />
wieder verwendet wird.<br />
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden nicht verwendet.<br />
Die Aussage, dass sich der Lärmpegel um 52 dB erhöht<br />
ist nicht richtig, sondern der zu erwartende Lärmpegel<br />
beträgt 52 dB. Dieser Wert wurde bei einer Geschwindigkeit<br />
von 70 km/h errechnet. Zulässig sind innerorts<br />
50 km/h. Dies würde bedeuten, dass der Lärmpegel bei<br />
der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts<br />
niedriger als 52 dB sein sollte.<br />
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die gegenwärtigen<br />
Energieträger mit hohem Aufwand und erheblichen<br />
ökologischen Risiken zu uns transportiert werden.<br />
Bezüglich der erwähnten ungünstigen Lage der Anlage<br />
ist dieser Einwand nachvollziehbar. Es muss jedoch darauf<br />
hingewiesen werden, dass die Standortentscheidung<br />
nach einer Abwägung zahlreicher Faktoren erfolgt.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Bedenken des Bund<br />
Naturschutz in Bayern e.V. nicht zu berücksichtigen, da<br />
es sich um Bedenken handelt, die widerlegbar sind oder<br />
durch evtl. auftretende Probleme <strong>im</strong> Energiepflanzenanbau<br />
nicht haltbar sind.<br />
d) Stellungnahme des Herrn Stefan Link, <strong>Kallmünz</strong><br />
1. Laut dem Lärmgutachten, das der Gemeinde vorliegt,<br />
ist durch die geplante Biogasanlage mit jährlichen<br />
14.000 Zu- und Abfahrten zu rechnen. Für den Gemeindebereich<br />
Eich rechnet das Gutachten mit einer Zunahme<br />
der Lärm<strong>im</strong>mission um 52 dB. Entgegen dem Gutachten<br />
bin ich der Meinung, dass diese Zunahme des Straßenlärmes<br />
nicht in Eich, sondern hauptsächlich in Traidendorf<br />
zu erwarten ist, da es der Ortsteil sein wird, der den<br />
Hauptanteil des Verkehrs der Anlage ertragen muss. Bei<br />
diesen 52 dB handelt es sich um einen jährlichen Durchschnittswert<br />
(d.h. konkret kann es auch mal viel lauter<br />
werden) und muss zu dem normalen Verkehr hinzugezählt<br />
werden. Ebenso sind diese 14.000 An- und Abfahrten<br />
zur Anlage nicht gleichmäßig auf das Jahr verteilt,<br />
sondern finden hauptsächlich in der Zeit zwischen<br />
Juni und Oktober statt, so dass die Beeinträchtigungen<br />
durch den zusätzlichen Verkehr in der Region ganz beträchtlich<br />
sein wird und dies dazu gerade in der Zeit in<br />
der am ehesten Touristen hierher kommen.<br />
2. Laut Angaben der Betreiber der Anlage n<strong>im</strong>mt Sudangras<br />
und Zuckerhirse mit 20.500 t den größten Teil der<br />
angelieferten Biomasse ein. Diese Pflanzen sind verwandte<br />
des Mais, nur dass sie noch schneller und noch<br />
höher wachsen. Zusammen mit Mais machen sie 62 %<br />
der Biomasse aus und sollen in einem Umkreis von 25 km<br />
um <strong>Kallmünz</strong> angebaut werden. Dies ist aus ökologischer<br />
Sicht äußerst skeptisch zu beurteilen, da dies doch einen<br />
vermehrten Einsatz von Pestiziden zur Folge der das<br />
– 49 –<br />
Trinkwasser, besonders auf den Höhen des Jura, gefährden<br />
kann. Ebenso ist dort, wie in den Überschwemmungsgebieten<br />
der Täler, mit einer Erosion des Bodens<br />
zu rechnen, wie es be<strong>im</strong> Mais schon der Fall ist. Der<br />
Druck auf die Bauern wird zunehmen. Auch noch jede<br />
verfügbare Wiese in Ackerland umzuwandeln, was auch<br />
auf das Landschaftsbild Einfluss haben wird. Profitieren<br />
werden aber davon nur die Bauern die größere Flächen<br />
zur Verfügung haben, die Kleinbauern die um ihre Existenz<br />
kämpfen, haben in der Regel gar keine zusätzliche<br />
Kapazität für den Anbau dieser nachwachsenden Rohstoffe<br />
frei. Sinnvoll wäre es wenn in einer Biogasanlage,<br />
die in der Landwirtschaft sowieso anfallenden Reststoffe<br />
vergärt würden. Insbesondere für unsere Gegend interessant:<br />
Im Moment arbeiten die Wissenschaftler daran, den<br />
Grasschnitt von Trockenrasen und andere sonst schwer<br />
verwertbare Biomasse in Biogas zu verwandeln. Vielleicht<br />
sollten wir hier solange noch warten, bis dies technisch<br />
machbar ist.<br />
3. Wie 1. Bgm. Bauer auf der Bürgerversammlung in<br />
Krachenhausen sagte, wird die Gemeinde finanziell<br />
keine Vorteile aus dem Bereich der Biogasanlage Eich<br />
haben; es werden keine Gewerbesteuereinnahmen erwartet.<br />
Auch die 1,5 Arbeitsplätze die dort entstehen,<br />
sind wohl kaum der Rede wert. Um so erstaunlicher ist es,<br />
wie leichtfertig die Gemeinde ihr einziges Gewerbegebiet<br />
aufgibt und es steht zu befürchten, dass demnächst<br />
nach einem neuen gesucht wird.<br />
4. Warum der Gemeinderat seine Zust<strong>im</strong>mung zu der<br />
Biogasanlage gegeben hat und in eine Betreibergesellschaft<br />
eingetreten ist, bevor in öffentlichen Versammlungen<br />
diese Thematik diskutiert wurde, verstehe ich nicht.<br />
Normalerweise kommt erst die Information, dann die<br />
Diskussion, zum Schluss wird abgest<strong>im</strong>mt. Auch sollten<br />
die wenigen Einwendungen auf den Informationsveranstaltungen<br />
zum Thema Biogasanlage nicht als Zust<strong>im</strong>mung,<br />
sondern als noch nicht abgeschlossene Urteilsfindung<br />
bewertet werden.<br />
Dieser Argumentation hatten sich angeschlossen:<br />
Sonja Chaves, Klaus Rothgänger, Gisela Walch, Luitgard<br />
Niklas-Karl, Klaus Schmidt, Angelika Lell, Sylvia Bäßler,<br />
Iris Schichtl und Dr. Francis Foeckler.<br />
Abwägung:<br />
Es wird keine Erhöhung um 52 dB geben, sondern es<br />
wurde ein durchschnittlicher Lärmpegel in Höhe von 52<br />
dB bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h errechnet<br />
(siehe Gutachten TÜV Nord Hannover). Die max. mögliche<br />
Zahl der Fahrten liegt bei 25 Fahrten pro Tag, was<br />
einem Jahreswert von 9.125 Fahrten ergibt.<br />
Bezüglich der Düngung wird darauf hingewiesen, dass<br />
die jährliche neue Mineraldüngung entfällt, da die vergärten<br />
Reststoffe als Naturdünger ausgebracht werden<br />
können.<br />
Die derzeitigen landwirtschaftlich bedingten Fahrten<br />
müssen gegen gerechnet werden. Zudem sollte man die<br />
Risiken der Öl- und Gasförderung sowie deren Transport<br />
mit allen möglichen Risiken gegen rechnen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die Einwände des Herrn<br />
Link nicht zu berücksichtigen, da sie nicht begründet erscheinen.<br />
Die Mehrbelastung durch die Fahrten ist zumutbar,<br />
was durch das Verkehrsgutachten des TÜV Nord,<br />
Hannover, belegt wird. Die vorausschauenden Prognosen<br />
des Herrn Link sind nicht belegbar und daher nicht zu<br />
bewerten.
e) Herta W<strong>im</strong>mer-Knorr, <strong>Kallmünz</strong><br />
Als direkte Anwohnerin an einer der vier „Anlieferungsstraßen“<br />
für die 40.000 t Anlage möchte ich mich speziell<br />
gegen die Logistik des geplanten „Stoffzuflusses“<br />
aussprechen.<br />
Ich habe mir persönlich die Unterlagen zum Verkehrskonzept<br />
in der Gemeinde angesehen und die Daten<br />
notiert. Die Lieferzeiten erstrecken sich zwar von Mai bis<br />
Anfang November. Jedoch findet die Hauptlieferung von<br />
Ende August bis Oktober statt.<br />
Die Gesamtsumme der anzuliefernden und abzutransportierenden<br />
Massen (inkl. Rückfahrten und Güllelieferungen)<br />
beläuft sich lt. Jahresmenge auf 95.400 t. Das<br />
macht <strong>im</strong> Schnitt bei 6 <strong>Monat</strong>en und 6 Tagen in der<br />
Woche ein „durchschnittliches“ Verkehrsaufkommen von<br />
13.534 Fahrten, d.h. bei einem Viertel, das davon bei<br />
mir vorbei fährt, sind das ca. 23 Fahrten am Tag. Realität<br />
ist, dass es sich an manchen Tagen von 6–22 Uhr enorm<br />
ballt und an manchen Tagen wenig bis gar nichts geliefert<br />
wird. Eine zusätzliche Belastung für uns, bei einem<br />
jetzt schon starken Verkehrsaufkommen auf der Staatsstraße.<br />
Die Anwohner von Eich bzw. Traidendorf sind einem<br />
noch höheren Durchgang ausgesetzt. Das finde ich unerträglich,<br />
da Traktoren extrem laut sind und mit ihren<br />
Vibrationen sogar innerhalb des Hauses zu spüren sind.<br />
Da nützt auch kein Fenster schließen. Die Lage der Biogasanlage<br />
wird für einen Fremdenverkehrsort als nicht<br />
günstig bewertet.<br />
Abwägung:<br />
Für die Anlieferung des Schnittgutes wurde ein durchschnittlicher<br />
Lärmpegel in Höhe von 52 dB bei einer<br />
Geschwindigkeit von 70 km/h errechnet (Gutachten TÜV<br />
Nord, Hannover). Die max. mögliche Zahl der Fahrten<br />
liegt bei 25 Fahrten pro Tag, das eine Jahresbelastung<br />
von 9.125 Fahrten ergibt. Die derzeitigen landwirtschaftlich<br />
bedingten Fahrten müssen gegen gerechnet werden.<br />
Bezüglich des Fremdenverkehrs wird der Einwand zur<br />
Lage der Anlage nachvollziehbar gesehen. Es wird jedoch<br />
darauf hingewiesen, dass die Standortentscheidung<br />
nach einer Abwägung zahlreicher Faktoren erfolgt. Die<br />
Mehrbelastung durch die erforderlichen Fahrten sind gemäß<br />
Verkehrsgutachten des TÜV Nord, Hannover, zumutbar.<br />
f) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Regensburg<br />
Es werden keine grundsätzlichen Einwändungen erhoben,<br />
da keine überörtlichen Belange der Landwirtschaft<br />
beeinträchtigt werden. Es wird jedoch auf die Pflanzabstände<br />
zu den landwirtschaftlichen Flächen verwiesen.<br />
Der schadlose Abfluss von Grund- und Oberflächenwasser<br />
muss erhalten bleiben. Es wird auf die Schonung<br />
des Oberbodens verwiesen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass während der Bauarbeiten<br />
und des Betriebes die Vorschriften einzuhalten<br />
sind. Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen<br />
müssen jederzeit ungehindert möglich sein.<br />
h) Vermessungsamt Regensburg, Außenstelle Hemau<br />
Das <strong>im</strong> Südosten an das Gewerbegebiet angrenzende<br />
Flurstück hat die Fl.Nr. 122.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, dass diese redaktionelle<br />
Änderung in die Planzeichnung eingearbeitet wird.<br />
– 50 –<br />
i) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Regensburg<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet große<br />
Teile des Bodendenkmals Nr. 6837/0121 „Vorgeschichtliche<br />
Siedlung“ umfasst.<br />
Nach Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz ist das<br />
ganze Planungsgebiet <strong>im</strong> Sinne dieses Paragraphen ein<br />
Bodendenkmal.SämtlicheErdarbeitenbedürfeneinerdenkmalrechtlichen<br />
Erlaubnis. Wo nicht zwingend notwendig,<br />
darf nicht tiefer als 0,2 m in den Boden eingegriffen<br />
werden.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> beschließt, die notwendigen Zust<strong>im</strong>mungen<br />
sind vom Baulastträger rechtzeitig einzuholen. Es<br />
ist erforderlich, die notwendigen Erdarbeiten rechtzeitig<br />
mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abzust<strong>im</strong>men.<br />
Die Hinweise werden in die Festsetzungen mit aufgenommen.<br />
III. Satzungsbeschluss<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> erlässt auf Grund der §§ 2 Abs.1 und<br />
10 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.d. Bekanntmachung<br />
vom 23.9.2004 (BGBl. I S.1224) zuletzt geändert am<br />
21.12.2006 (BGBl. I S.3316) i.V.m. Art. 91 der Bayerischen<br />
Bauordnung ((BayBO) i.d.F.d. Bekanntmachung<br />
vom 4.8.1997 (Bayer. Rechtssammlung 2132-1-I) und<br />
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern<br />
(GO) i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.8.1998 (Bayer.<br />
Rechtssammlung 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit<br />
Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Biogas bei Eich“<br />
i. d. F. v.10.10.2007, geändert am 13.1.<strong>2008</strong> des Landschaftsarchitekturbüros<br />
Dietrich und Mathilde Thijssen,<br />
94405 Landau a. d.Isar, bestehend aus der Planzeichnung<br />
und dem Text als Satzung, nebst Begründung und<br />
der Stellungnahme zu den Geräusch<strong>im</strong>missionen des Fahrzeugverkehrs<br />
<strong>im</strong> Gebiet des Marktes <strong>Kallmünz</strong> i.d.F.v.<br />
26.10.2007 und der gutachterlichen Stellungnahme zu<br />
Geruchsemissionen und nachbarschaftlichen Immissionen<br />
<strong>im</strong> Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb<br />
der Biogasanlage i. d. F. v. 23.10.2007 des TÜV Nord<br />
Umweltschutz GmbH & Co KG, Hannover.<br />
Antrag CSU-Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> – Reservierung eines<br />
Arztparkplatzes in der Langen Gasse<br />
2. Bgm. Hirschmann verliest hierzu 5 Schreiben, die bisher<br />
zu dieser Angelegenheit eingegangen sind. 2. Bgm<br />
Hirschmann weist darauf hin, dass die Fam.Walter bereit<br />
wäre, Herrn Hummel einen Stellplatz zur Verfügung zu<br />
stellen. In der Straßenverkehrsordnung ist die Abmarkierung<br />
einer gesonderten Stellfläche nicht vorgesehen. Es<br />
wird <strong>im</strong> Gegenteil davon abgeraten, da alle Fahrzeuge<br />
bis zu 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht das Parken auf<br />
dem Gehweg erlaubt wird. Eine gesicherte Parkmöglichkeit<br />
kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der MGR <strong>Kallmünz</strong>,<br />
dem Antrag der CSU-Ortsverband <strong>Kallmünz</strong> stattzugeben,<br />
Herrn Hummel einen Parkplatz zu reservieren.<br />
Bekanntgaben<br />
a) 2.Bgm. Hirschmann weist darauf hin, dass Tischvorlagen<br />
ausgegeben wurden, auf dem Eintrittspreise des<br />
Alten Rathauses stehen. Die Mitglieder des MGR <strong>Kallmünz</strong><br />
sind aufgefordert, sich bis zur nächsten Sitzung<br />
über die Eintrittspreise und deren Gestaltung Überlegungen<br />
anzustellen.<br />
Der MGR <strong>Kallmünz</strong> n<strong>im</strong>mt dies zur Kenntnis.
) Entsalzung der Naabbrücke in <strong>Kallmünz</strong>.<br />
2. Bgm. Hirschmann berichtet, dass 1.Bgm. Bauer am<br />
11.12.2007 mit Herrn Rupp gesprochen habe bzgl. der<br />
Entsalzung. Es soll noch eine Messung durchgeführt und<br />
die Maßnahme dann beendet werden. Über das Ergebnis<br />
wird zur gegebenen Zeit berichtet.<br />
Gemeinde Duggendorf<br />
Sprechstunden des 1. Bürgermeisters<br />
Jeweils Mittwoch von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der<br />
Gemeindekanzlei Duggendorf, telefonisch jeden Dienstag<br />
von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter Tel. 0173/5228756.<br />
Gemeinde Duggendorf – Verkauf von 2 Baugrundstücken<br />
1. Fl.Nr.220/5 Gemarkung Duggendorf – Ortsteil<br />
Duggendorf<br />
– Grundstücksfläche: 864 qm<br />
– Genehmigte Bauvoranfrage für Wohngebäude mit<br />
Garage<br />
– Sofort bebaubar<br />
– Teilerschließung Kanal, Grundstücksfläche 864 qm, fiktive<br />
Geschossfläche 216 qm<br />
Aus der Gemeinderatssitzung am 30.1.<strong>2008</strong><br />
Beschlussfassung zum Rücktritt von Herrn Roman Steinbauer<br />
als 2. Kommandant der FF Heitzenhofen<br />
Herr Steinbauer kündigt an, dass er aus persönlichen<br />
Gründen den Posten als 2. Kommandant der FF Heitzenhofen,<br />
zum Termin der Jahreshauptversammlung (8.2.<br />
<strong>2008</strong>), nicht mehr ausüben kann.<br />
– 51 –<br />
– Wasser, Grundstücksfläche 864 qm, fiktive Geschossfläche<br />
216 qm<br />
Mindestgebot: 58.113,01 €.<br />
Lage: Siehe unten angefügten Lageplan<br />
2. Fl.Nr. 86/4 Gemarkung Duggendorf – Ortsteil Duggendorf<br />
– Grundstücksfläche: 865 qm<br />
– Genehmigte Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Garage<br />
– Sofort bebaubar<br />
– Teilerschließung Kanal, Grundstücksfläche 865 qm, fiktive<br />
Geschossfläche 216,25 qm<br />
– Wasser, Grundstücksfläche 865 qm, fiktive Geschossfläche<br />
216,25 qm<br />
– Straßenerschließung BauGB<br />
Mindestgebot: 63.474,07 €.<br />
Lage: Siehe unten angefügten Lageplan<br />
Kaufangebote sind in einem verschlossenen Umschlag<br />
mit der Aufschrift „Kaufangebot Bauplatz Fl.Nr. 220/5<br />
oder 86/4 bis spätestens 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kallmünz</strong>, Keltenweg 1,<br />
93183 <strong>Kallmünz</strong>, einzureichen.<br />
Weitere Auskünfte erteilt 1. Bgm. Eichenseher – Telefon<br />
09409/580.<br />
gez. Eichenseher, 1. Bgm.<br />
Der GR Duggendorf beschließt, dem Antrag von Herrn<br />
Steinbauer zuzust<strong>im</strong>men. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />
Ausschreibung des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr.<br />
220/5 (hinter Gemeindekanzlei) zum Verkauf<br />
Nachdem sowohl der Vorbescheid für die Fl.Nr. 220/5<br />
als auch die Grundstücksschätzung vorliegen, kann das<br />
Grundstück (864 qm) nun zur Veräußerung ausgeschrie-
en werden. Entsprechend der Aufstellung von Herrn<br />
Nesner empfiehlt 1. Bgm. Eichenseher dem GR Duggendorf,<br />
das Grundstück zum Gesamtpreis von 58.113,01€<br />
auszuschreiben. In diesem Preis sind die Erschließungskosten<br />
inbegriffen. Nach Abzug der Erschließung wird<br />
für die Gemeinde ein Verkaufserlös von 55 € je qm,<br />
also 47.520 €, erzielt werden. Die Angebote für das<br />
Grundstück müssen in schriftlicher Form, verschlossen, bis<br />
zum 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, bei der Verwaltung eingehen<br />
um dann gewertet werden zu können.<br />
Der GR Duggendorf beschließt, vg. Grundstück <strong>im</strong> Amtsblatt<br />
und in der MZ auszuschreiben. Angebote können<br />
bis 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, schriftliche bei der Verwaltung<br />
abgegeben werden.<br />
Das Mindestgebot beträgt 58.113,01 €.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />
Ausschreibung des gemeindlichen Grundstücks Fl.Nr.<br />
86/4 (bisheriger Sportplatz bei Schule) zum Verkauf<br />
Nachdem auch für dieses Grundstück (865 qm) ein Vorbescheid<br />
vorliegt, empfiehlt 1. Bgm. Eichenseher dem GR<br />
Duggendorf, das Grundstück auszuschreiben.<br />
Der Gesamtpreis beträgt 63.474,07 € (Mindestgebot).<br />
In diesem Preis sind die Erschließungskosten ebenfalls<br />
enthalten. Nach Abzug der Erschließung wird für die Gemeinde<br />
ein Verkaufserlös von 57.575 € (55 € je qm)<br />
erzielt werden. Angebote können bis zum 14.3.<strong>2008</strong>,<br />
11.00 Uhr, schriftlich bei der Verwaltung eingehen.<br />
Der GR Duggendorf beschließt, vg. Grundstück <strong>im</strong> Amtsblatt<br />
und in der MZ auszuschreiben. Angebote können<br />
bis zum 14.3.<strong>2008</strong>, 11.00 Uhr, schriftlich bei der Verwaltung<br />
abgegeben werden. Das Mindestgebot beträgt<br />
63.474,07 €. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />
Antrag Alexandra und Alexander Nacke auf Nutzung<br />
eines Grundstückstreifens der Gemeinde Duggendorf in<br />
der Hofmarkstraße in Hochdorf<br />
Dieser Antrag war bereits Bestandteil der Dezember-<br />
Sitzung. Wie besprochen, hat sich der Gemeinderat vor<br />
Ort ein Bild gemacht.<br />
Der GR Duggendorf beschließt, dem vg. Grundstückstreifen<br />
unter folgenden Auflagen an die Fam. Nacke zur<br />
Nutzung zu überlassen.<br />
Diese sind:<br />
– Be<strong>im</strong> Zaunbau muss die Flucht zur Straße hin aufgenommen<br />
werden.<br />
– Die Pflege des Grundstückstreifens muss von der Fam.<br />
Nacke übernommen werden.<br />
– Die Nutzung wird durch einen Pachtvertrag geregelt.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />
Antrag Felix Zeis zur Nutzung der Turnhalle <strong>im</strong> Bürgerzentrum<br />
für sein Wintertraining <strong>im</strong> „Freestyle Fußball“<br />
Der Antrag von Herrn Zeis wurde der Ladung beigelegt.<br />
Generell kann aus Sicht von 1.Bgm. Eichenseher dem<br />
Antrag von Herrn Zeis zugest<strong>im</strong>mt werden. Da die Reinigung<br />
der Turnhalle derzeit von der DJK geleistet wird,<br />
sollte er sich wegen eines Unkostenbeitrages mit dem<br />
Sportverein in Verbindung setzen. Die Abst<strong>im</strong>mung der<br />
Trainingszeiten hat ebenfalls mit der DJK zu erfolgen.<br />
Der GR Duggendorf beschließt, dem vg. Beschlussvorschlag<br />
zuzust<strong>im</strong>men. Abst<strong>im</strong>mung: 11:0<br />
– 52 –<br />
Antrag evang. Wohltätigkeitsstiftung Regensburg auf<br />
Freigabe eines Forstweges in der Gemarkung Hochdorf<br />
auf über 7,5 t – nur für Forst- und Landwirtschaftsbetrieb<br />
Sowohl das Anschreiben als auch der Lageplan des<br />
Weges lag der Ladung bei. Aus Sicht von 1. Bgm.<br />
Eichenseher spricht nichts gegen die Freigabe für Anlieger<br />
auch über 7,5 t. Da aber eine Nachfrage bei der<br />
Verwaltung ergeben hat, dass die Eigentümerschaft bei<br />
der Teilnehmergemeinschaft Hochdorf liegt, wird der<br />
Antrag dorthin weiter geleitet.<br />
Der GR Duggendorf n<strong>im</strong>mt dies zur Kenntnis.<br />
Bekanntgaben<br />
1. Bgm. Eichenseher teilt mit<br />
a) dass die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für<br />
die Kalenderjahre 2009–2013 stattfindet. Meldungen<br />
bzw. Vorschläge können bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Kallmünz</strong> bis zum 31.3.<strong>2008</strong> eingereicht werden.<br />
b) dass die Teilnehmergemeinschaft Hochdorf, vertr.<br />
durch den Vorstand Herrn Karl Schießl mitteilt bzw. an<br />
die Vereinbarung erinnert, dass die Teerdecke der Umleitungsstrecke<br />
Sportplatz Hochdorf (Fl.Nr.127/35)<br />
nach Beendigung der Baumaßnahme erneuert werden<br />
sollte.<br />
1. Bgm. Eichenseher teilt mit, dass er mit der Teilnehmergemeinschaft<br />
Hochdorf bzw. Herrn Schießl ein Gespräch<br />
darüber führen werde.<br />
c) gibt bekannt, dass bzgl. Mängelbeseitigung <strong>im</strong> BA 03<br />
(Anwesen Stiegler, Hochdorf) festgestellt wurde, dass in<br />
einem Rohr eine Seige festgestellt wurde und evtl. die<br />
Ursache für die Störung sein könnte. Es soll durch die Fa.<br />
Stratebau versucht werden, durch eine Bauhebeanlage<br />
das Wasser bis zum Stutzen zu transportieren um die<br />
Ursache eingrenzen zu können.<br />
d) teilt mit, dass die Hochdorfer Vereine einen Antrag auf<br />
Übernahme von Materialkosten zur Renovierung und zum<br />
Umbau der Sanitäranlagen <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong> Hochdorf<br />
gestellt haben. Die voraussichtlichen Gesamtkosten lt.<br />
Kostenschätzung belaufen sich auf etwa 7.000–8.000 €,<br />
wobei die Gemeinde um eine Materialkostenbeteiligung<br />
von 5.000 € gebeten wird.<br />
e) gibt bekannt, dass in der Gemeinderatsitzung der<br />
Gemeinde Otterfing dem Verkauf des LF8-Fahrzeugs zum<br />
Preis von 20.000 € zugest<strong>im</strong>mt wurde.<br />
f) teilt mit, dass die Schlüsselzuweisung der Gemeinde für<br />
<strong>2008</strong> 417.504 € beträgt (Vorjahr 405.840 €).<br />
g) dass der Zuweisungsbescheid vom Wasserwirtschaftsamt<br />
für den BA 09 eingegangen ist.<br />
Es wird eine staatl. Zuweisung von 516.078,50 € in<br />
Aussicht gestellt.<br />
h) dass die Öluhr <strong>im</strong> ehemaligen Schulhaus falsch geeicht<br />
war.<br />
i) 2. Bgm. Pirzer teilt mit, dass bzgl. der Umbaumaßnahme<br />
(neue Leitungsführung) mit dem Wasserzweckverband<br />
Naab-Donau-Regen ein Ortstermin stattgefunden<br />
hat. Dort wurde mitgeteilt, dass für die Gemeinde<br />
etwa 5.000 € für einen neuen Oberflurhydranten zu leisten<br />
sind.
j) GR Mandl teilt mit, dass ihm von Herrn Herbert<br />
Schwarz der Termin für das Stockturnier mitgeteilt wurde,<br />
dieses wird am 31.5.<strong>2008</strong> stattfinden.<br />
k) GR’in Zeidler gibt bekannt, dass <strong>im</strong> Kindergarten ein<br />
neues Konzept aufgestellt wurde worin die Möglichkeit<br />
besteht, Kinder bereits ab 2 1 ⁄2 Jahren <strong>im</strong> Kindergarten<br />
unterzubringen. Des weiteren soll auch eine Ferienbetreuung<br />
für Schulkinder (nur während der Kindergartenzeiten)<br />
angeboten werden.<br />
Die „Mehrkosten“ für Personal etc. die dadurch auf die<br />
Gemeinde zukommen, müssen noch genauestens ermittelt<br />
werden.<br />
Gemeinde Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
Im Berichtszeitraum fand keine Gemeinderatssitzung<br />
statt.<br />
Johann-Baptist-Laßleben Schule<br />
Schulanmeldung <strong>2008</strong>/09<br />
Am Dienstag, dem 8.April <strong>2008</strong>, findet von 14.00–<br />
17.00 Uhr die Schulanmeldung statt.<br />
Anmeldepflichtig ist<br />
a) jedes Kind, das bis einschließlich 31. Oktober <strong>2008</strong><br />
mindestens 6 Jahre alt geworden ist (Geburtsdatum:<br />
1. Oktober 2001 bis 31. Oktober 2002);<br />
Für die <strong>im</strong> Oktober 2002 geborenen Kinder gilt eine<br />
Sonderregelung.<br />
b) jedes Kind, das vom 1.11.2002 bis 31.12.2002<br />
geboren ist und auf Antrag der Erziehungsberechtigten<br />
eingeschult werden soll;<br />
c) jedes <strong>im</strong> Vorjahr zurückgestellte Kind (Zurückstellungsbescheid<br />
bitte vorlegen);<br />
d) jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch<br />
zurückstellen lassen wollen;<br />
e) jedes ausländische Kind <strong>im</strong> Einschulungsalter, unabhängig<br />
von seinen Kenntnissen in der deutschen Sprache.<br />
Außerdem müssen vorgestellt werden:<br />
a) Kinder, die auf besonderen Wunsch der Eltern auf<br />
Antrag „vorzeitig“ aufgenommen werden sollen (Geburtsdatum<br />
ab 1.1.2003). Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches<br />
Gutachten vorzulegen.<br />
b) alle Kinder, für die Gastschulanträge an andere Schulen<br />
gestellt werden sollen (Antrag muss bis 1. Juni dieses<br />
Jahres vorliegen).<br />
Bitte unbedingt Geburtsschein oder Familienstammbuch<br />
vorlegen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Die Einschreibung erfolgt für alle Kinder <strong>im</strong> Schulgebäude<br />
<strong>Kallmünz</strong>. Auf diese Weise stehen Ihnen Lehrkräfte<br />
und Schulleiter zur ausführlichen Beratung zur Verfügung.<br />
Das Kind ist persönlich vorzustellen. Um Wartezeiten zu<br />
vermeiden, liegen in den Kindergärten <strong>Kallmünz</strong> und<br />
Duggendorf rechtzeitig Terminlisten auf.<br />
– 53 –<br />
Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt<br />
In der Woche vom 9.6.–13.6.<strong>2008</strong> verbringen die<br />
4. Klassen mit ihren Klassenleitern Frau Steidl und Herrn<br />
Gregor ihren Schullandhe<strong>im</strong>aufenthalt. Neben der Erkundung<br />
des Bayerischen Waldes (Nationalpark, Glasbläser,<br />
Bergwerk, …) steht viel Sport auf dem Programm.<br />
Die Stärkung des Gemeinschaftssinns und aktive Freizeitgestaltung<br />
sind wichtige Ziele dieses Aufenthalts.<br />
Betriebspraktikum<br />
Die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen leisten vom<br />
14.4.–25.4.<strong>2008</strong> in verschiedenen Betrieben des<br />
Handwerks und der Industrie sowie in sozialen und pflegerischen<br />
Einrichtungen ein Praktikum ab. In diesen zwei<br />
Wochen ruht für diese Klassen der Schulunterricht. Die Jugendlichen<br />
sammeln Eindrücke und Erfahrungen in einem<br />
Beruf ihrer Wahl und erhalten so die Möglichkeit und den<br />
Einblick, sich leichter für den geeigneten Beruf entscheiden<br />
zu können. Die derzeitigen Klassenlehrkräfte, Frau<br />
Trautner und Frau Gallhuber begleiten sie dabei beratend<br />
und halten engen Kontakt zu den Betrieben. Dank gebührt<br />
allen Firmen, die wieder einen Achtklässler aufnehmen.<br />
Info-Abend zur Berufswahl<br />
Am 9.4.<strong>2008</strong>, 18.30 Uhr findet für die Eltern der<br />
Schüler der 8. Klassen ein Informationsabend zur<br />
Berufswahl statt. Frau Helga Bengler von der Bundesagentur<br />
für Arbeit wird über die Möglichkeiten der<br />
Berufsfindung sowie über die Stellensituation für Auszubildende<br />
referieren und Fragen hierzu beantworten.<br />
Praktikumswoche zur vertieften Berufsorientierung<br />
Die 7. Klasse leistet <strong>im</strong> bfz Regensburg vom 23.6. bis<br />
27.6.<strong>2008</strong> eine Praktikumswoche zur vertieften Berufsorientierung<br />
ab. Die Schülerinnen und Schüler lernen<br />
ganztags von Montag bis Freitag handwerkliche Grundtechniken<br />
in den Räumen des Berufsfortbildungszentrums<br />
Regensburg. Während die pädagogische Betreuung von<br />
der Klassenleiterin, Frau Claudia Aufhauser, übernommen<br />
wird, bildet das Personal des bfz die Jugendlichen<br />
aus. Finanziert wird diese Form der vertieften Berufsorientierung<br />
von der Arbeitsagentur für Arbeit.<br />
Klasse 2000<br />
Unsere Grundschulklassen beteiligen sich zukünftig an<br />
dem Programm Klasse 2000. Dieses Programm wurde<br />
vom Verein „Programm Klasse 2000 e.V.“ ins Leben gerufen<br />
und wird erfolgreich in über 6400 Klassen bundesweit<br />
umgesetzt. Ziel ist es, die Kinder ab der 1. Klasse in<br />
Richtung gesunde Lebensführung (Ernährung, Bewegung)<br />
und richtiges Verhalten (Selbstbehauptung, Körperwahrnehmung)<br />
zu fördern. Als Sponsoren konnten die Raiffeisenbank<br />
<strong>Kallmünz</strong> und die Eisengießerei Carolinenhütte,<br />
Herr Ra<strong>im</strong>und Höllein, gewonnen werden. Unterstützt<br />
werden die Aktionen vom Elternbeirat, den Klassenleiterinnen<br />
und einer Gesundheitsförderin, Frau Roswitha<br />
Huber. Unser Ziel ist es, alle Grundschulklassen in<br />
dieses Programm schrittweise, d.h. jedes Jahr 2 weitere<br />
Klassen, einzubinden, um das Qualitätssiegel „Klasse<br />
2000“ zu erhalten. Insgesamt werden dann pro Schuljahr<br />
8 Sponsoren benötigt!
Gesunde Schule<br />
Die Möglichkeit, in den Pausen Ball- und Bewegungsspiele<br />
auszuführen und auch den Kletterparcours zu<br />
benutzen, ist ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitserziehung.<br />
In Zusammenarbeit mit der AOK Regensburg<br />
werden weitere Bausteine umgesetzt: gesunde Ernährung<br />
am Schulvormittag, Suchtprävention und die Suppenaktion<br />
der Arbeitsgemeinschaft Schülercafè mit Fachlehrerin<br />
Cornelia Fenk können hier genannt werden.<br />
Einige Klassen nehmen am Programm „Fitteste Klasse“<br />
teil.<br />
Nachmittagsbetreuung der Hauptschule<br />
Ab Januar <strong>2008</strong> wird den Schülerinnen und Schülern der<br />
Hauptschule die Möglichkeit geboten, montags bis donnerstags<br />
in der Zeit von 13.40 Uhr bis ca. 16.30 Uhr<br />
betreut zu werden. Während von 13.40 Uhr bis 15.10<br />
Uhr eine Hausaufgabenbetreuung angeboten wird, findet<br />
<strong>im</strong> Anschluss daran eine Freizeitbetreuung (Ball- und<br />
Brettspiele usw.) statt. Getragen wird diese Betreuung<br />
vom Förderverein der Schule mit finanzieller Unterstützung<br />
des Schulverbandes. Buchungen sind getrennt und<br />
auch tageweise möglich. Auskunft erteilen die Klassenleiter<br />
der Hauptschule sowie die Schulleitung. Zur Zeit<br />
sind noch Plätze frei!<br />
Schulfest<br />
<strong>2008</strong> findet wieder ein Schulfest an der Johann-Baptist-<br />
Lassleben-Schule statt. Geplant ist dieses Fest für Freitag,<br />
den 18. Juli von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Als Motto<br />
wurde formuliert: „Gemeinsam in die Zukunft mit Schule,<br />
Vereinen und Gemeinden“.<br />
Schulspieltage in <strong>Kallmünz</strong><br />
Vom 7. bis 10. Juli finden die Bayerischen Schulspieltage<br />
in <strong>Kallmünz</strong> statt. Herr Bernhard Hübl und Frau Gesierich<br />
konnten gewonnen werden, mit einer Schülergruppe<br />
ein Theaterstück einzustudieren. Das Stück „Pest in der<br />
U-Bahn“ wird als Auftaktveranstaltung am 7. Juli <strong>im</strong> Pfarrsaal<br />
aufgeführt.<br />
Dr. Igl, Rektor Möstl, Konrektor<br />
Vereine und Verbände<br />
<strong>Kallmünz</strong><br />
ATSV <strong>Kallmünz</strong><br />
Aktuelle Termine und News bitte den Internetseiten unter http://<br />
www.atsv-kallmuenz.de oder der Tagespresse entnehmen.<br />
Freunde von Alt-<strong>Kallmünz</strong><br />
An jedem 2. Montag eines <strong>Monat</strong>s treffen sich die Freunde von<br />
Alt-<strong>Kallmünz</strong> um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Weigert.<br />
Rassegeflügelzuchtverein <strong>Kallmünz</strong><br />
Jeden 2. Samstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Versammlung <strong>im</strong> Gasthaus Nießl.<br />
Beginn 20 Uhr.<br />
Burgwanderer <strong>Kallmünz</strong><br />
14.3. (Freitag) Mitgliederversammlung <strong>im</strong> Vereinslokal Habla<br />
mit Einteilung für den Wandertag, sowie Auffrischung der<br />
Gesundheitsbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.<br />
Beginn 20 Uhr. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.<br />
– 54 –<br />
Burgschützen <strong>Kallmünz</strong> 1861 e.V.<br />
4.3. (Dienstag) Gesellschaftsabend <strong>im</strong> Gasthaus Habla um<br />
20 Uhr.<br />
13.–16.3. (Do.-So) Gaumeisterschaft Luftgewehr, Luftpistole und<br />
Z<strong>im</strong>merstutzen. Uhrzeit siehe Startberechtigung. Schützenhe<strong>im</strong><br />
Saltendorf.<br />
20.3. (Donnerstag) 3.Königs- und Vereinsmeisterschaftsschießen<br />
ab 20 Uhr in der Carolinenhütte.<br />
28.3. (Freitag) 4. Königs- und Vereinsmeisterschaftsschießen ab<br />
20 Uhr in der Carolinenhütte.<br />
1.4. (Dienstag) Gesellschaftsabend <strong>im</strong> Gasthaus Habla um<br />
20 Uhr.<br />
Männergesangverein 1892 <strong>Kallmünz</strong><br />
Jeden Donnerstag, 20 Uhr, Probeabend <strong>im</strong> Vereinslokal.<br />
Krieger- und Reservistenkameradschaft <strong>Kallmünz</strong><br />
An jedem 1. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> treffen sich die Mitglieder des<br />
Vereins um 20.00 Uhr <strong>im</strong> Vereinslokal Habla.<br />
Oldt<strong>im</strong>er-Freunde <strong>Kallmünz</strong><br />
Jeden 2. Samstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Mitgliedertreffen <strong>im</strong> Gasthaus Graf,<br />
Eich. Beginn 19 Uhr.<br />
Obst- und Gartenbauverein <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />
8.3. (Samstag) Treffen der Kindergruppe um 14 Uhr am<br />
Gerätehaus zur Fahrt ins Café „Kuhstall“ nach Illkofen.<br />
Bitte bezüglich Teilnahme kurz melden!<br />
14.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Walter,<br />
19 Uhr, mit Ehrungen und Vortrag von Förster Arnold<br />
K<strong>im</strong>merl zum Thema „Der Mond und die Sterne <strong>im</strong> täglichen<br />
Leben“.<br />
Hammerschützen Carolinenhütte<br />
Jeden Donnerstag ab 17 Uhr Schießabend für jung und alt.<br />
KulturEck <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />
Mitglieder und Interessenten treffen sich an jedem 2. Freitag <strong>im</strong><br />
<strong>Monat</strong>.<br />
„Augenzoigl – auf den Spuren der verschwundenen Wirtschaften<br />
in <strong>Kallmünz</strong>“ – so heißt die Ausstellung, die von<br />
29. März bis zum 12. Mai in der Galerie Münter <strong>im</strong> Weigerthof<br />
zu sehen ist. Die Galerieräume wurden von Frau Jutta Kolb,<br />
Münter-Stuben, für diesen Zweck mietfrei zur Verfügung gestellt,<br />
wofür sich das KulturEck ganz herzlich bedanken möchte.<br />
Neben vielen alten Fotografien sind auch einige Originalgegenstände,<br />
wie Gläser, Aschenbecher, Zoigl-Sterne, Stühle,<br />
Küffnerwerkzeuge sowie Archivmaterial zu sehen. Viele der<br />
alten Wirtshäuser wurden auch gemalt, deshalb werden auch<br />
Reproduktionen von Bildern ausgestellt. Zahlreiche Anekdoten<br />
rund um die Zoigl-Wirtschaften machen die Ausstellung noch<br />
bunter.<br />
Im Rahmen der Ausstellung finden jeweils an den Freitagen<br />
Veranstaltungen statt. Der Bogen reicht von Kunst <strong>im</strong> Wirtshaus<br />
(Blaue Lilie, 4.4.), einem kurzweiligen Streifzug durch die<br />
Kulturgeschichte des Wirtshauses (Rote Amsel, 11.4.) zu einer<br />
Bierfilzl-Börse (Grüner Baum 18.4), einer Sitzweil (Goldener<br />
Löwe, 25.4.), einem literarischen Abend (Weißes Lamm, 2.5.)<br />
und endet mit einer Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Partnerschaftsverein<br />
St. Genes-Champanelle. An diesem Abend,<br />
dem 9.5. wird richtig „aufgspuilt“ – Tanzbodenmusik von Anno<br />
dazumal lässt die gute alte Zeit wieder erstehen, wo die Madln<br />
noch züchtig waren und die Honoratioren ein bisschen fein und<br />
a bisserl leger. Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist frei. Bis auf<br />
den Tanzabend, der bereits um 19.00 Uhr startet, beginnen alle<br />
Veranstaltungen um 20.00 Uhr.<br />
Chöre der Pfarrei <strong>Kallmünz</strong> – Proben<br />
Kirchenchor <strong>Kallmünz</strong> – Montag 19.30 Uhr.<br />
Sunshine-Chor für Kinder ab 6 Jahren – Mittwoch 16.30 Uhr.<br />
Jugendchor ab der 4. Klasse – Mittwoch 17.15 Uhr.<br />
Frauenbund-Singkreis – Donnerstag 19.30 Uhr.
Treffpunkt Alleinerziehender<br />
10.3. (Montag) „Workshop – Zeitmanagement <strong>im</strong> Pfarrhe<strong>im</strong><br />
<strong>Kallmünz</strong> um 15.30 Uhr.<br />
Marktbücherei <strong>Kallmünz</strong><br />
Ausleihzeiten: Jeden Dienstag 16.00–19.30 Uhr. Mittwochsausleihe<br />
siehe Aushang Bücherei.<br />
Förderverein der J.-B.-Laßleben-Schule <strong>Kallmünz</strong> e.V.<br />
13.3. (Donnerstag) Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr in<br />
der Schule in <strong>Kallmünz</strong>. Tagesordnung: 1. Eröffnung und<br />
Begrüßung durch die 1.Vorsitzende. – 2. Rückblick auf<br />
das abgelaufene Vereinsjahr. – 3. Allgemeine Information<br />
durch den Schulleiter Herrn Dr. Igl. – Kassenbericht. – 5.<br />
Entlastung der Vorstandschaft. – 6. Neuwahl der Vorstandschaft.<br />
– 7. Besätigung der Vorstandschaft. – 8. Wünsche<br />
und Anträge.<br />
18./19.3. (Di/Mi) BIKE-academy in <strong>Kallmünz</strong> in Zusammenarbeit<br />
mit dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Kinder erlernen<br />
von Profis spielerisch die perfekte Beherrschung<br />
ihrer Mountain/Trekking-Bikes, sowie die wichtigsten<br />
Tipps zur Reparatur und Pflege u.a. Einstellung von Schaltung<br />
und Bremsen, Zentrieren, Lager- und Federungseinstellung.<br />
Alter: 9 bis 14 Jahre; Kosten: 46 € (wird bei<br />
Kursbeginn eingesammelt); Leitung: Herr Köppl, Regensburg.<br />
Jeder muss sein eigenes Bike (24“ oder 26“) mitbringen.<br />
Zum Essen und Trinken bitte jeder selber ausreichend<br />
mitnehmen. Es besteht Helmpflicht!. Treffpunkt<br />
Schule <strong>Kallmünz</strong>. Verbindliche Mindestteilnehmerzahl: 16<br />
Personen. Sollten nicht genügend Teilnehmer sich anmelden,<br />
kann der Kurs leider nicht stattfinden.<br />
1. Tennisclub <strong>Kallmünz</strong> 1968 e.V.<br />
9.3. (Sonntag) Winterwanderung nach Eich. Anmeldungen<br />
bis 6.3.<strong>2008</strong> unter 09471/7777.<br />
Voranzeigen:<br />
18.4. (Freitag) Jahreshauptversammlung 19.30 Uhr <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong>.<br />
19.4. (Samstag) Platzaufbau.<br />
3.5. (Samstag) 40-Jahrfeier.<br />
FF <strong>Kallmünz</strong><br />
9.3. (Sonntag) Hl. Messe für verstorbene Kameraden. Treffpunkt<br />
9.30 Uhr, Vereinslokal Weigert, in Uniform.<br />
15.3. (Samstag) Kesselfleischessen für Vereinsmitglieder, ab<br />
11 Uhr <strong>im</strong> Feuerwehr-Gerätehaus.<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Kallmünz</strong>-Traidendorf<br />
28.3. (Freitag) 19.30 Uhr Jahresversammlung <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Habla. Tagesordnung: 1. Begrüßung. – 2. Verlesen des<br />
Protokolls der letzten Versammlung. – 3. Bericht des Jagdvorstehers.<br />
4. Kassenbericht. – 5. Bericht der Kassenrevisoren.<br />
– 6. Verwendung des Jagdpachtschillings. –<br />
7. Wünsche und Anträge. Die Jagdgenossen werden zu<br />
dieser Versammlung und dem anschließenden Rehessen<br />
herzlich eingeladen.<br />
Jagdgenossenschaft Dinau<br />
13.3. (Donnerstag) Versammlung <strong>im</strong> Gasthaus Koller, Dinau, um<br />
20 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des<br />
1. Jagdvorstehers. – 2. Kassenbericht. – 3. Bericht der<br />
Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers. – 4. Verwendung<br />
des Jagdpachtschillings. – 5.Wünsche und Anträge.<br />
Duggendorf<br />
FF Duggendorf<br />
Regelmäßige Feuerwehrübung: Jeden 1. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong>,<br />
Beginn 19.30 Uhr. Treffpunkt be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />
FF Wischenhofen<br />
Jeden letzten Dienstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Feuerwehrübung. Treffpunkt<br />
19.00 Uhr am Feuerwehrhaus.<br />
– 55 –<br />
28.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Hummel,<br />
20 Uhr. Versammlungspunkte: Begrüßung durch 1.Vorsitzenden.<br />
– Gedenkminute für verstorbene Mitglieder. –<br />
Rückblick über das vergangene Geschäftsjahr. –<br />
Kassenbericht. – Bericht der Kassenprüfer. – Bericht des<br />
1. Kommandanten. – Neuwahlen verschiedener Ämter. –<br />
Ehrungen. – Wünsche und Anträge.<br />
FF Heitzenhofen<br />
Regelmäßige Feuerwehrübung:<br />
1. Donnerstag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong>, 19.00 Uhr be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />
RK Wischenhofen<br />
Treffpunkt zur <strong>Monat</strong>sversammlung jeden letzten Sonntag <strong>im</strong><br />
<strong>Monat</strong> um 10.30 Uhr <strong>im</strong> Schützenhe<strong>im</strong> in Hochdorf.<br />
FF Hochdorf<br />
Jeden 3. Freitag <strong>im</strong> <strong>Monat</strong> Feuerwehrübung. Treffpunkt 19 Uhr<br />
be<strong>im</strong> Feuerwehrhaus.<br />
29.3. (Samstag) 19 Uhr Gottesdienst für verstorbene Mitglieder<br />
in der Filialkirche Hochdorf. 20 Uhr Jahreshauptversammlung<br />
<strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong> Hochdorf. Tagesordnung: 1. Begrüßung<br />
durch 1.Vorstand Josef Seitz. – 2. Gedenkminute<br />
für verstorbene Mitglieder. – 3. Vorstandsbericht. – 4.<br />
Kommandantenbericht. – 5. Grußwort der Ehrengäste. –<br />
6. Schriftführerbericht. – 7. Kassenbericht. – 8. Entlastung<br />
der Vorstandschaft. – 9. Neuwahlen. – 10. Wünsche und<br />
Anträge. Für die Teilnahme erhält jedes anwesende Mitglied<br />
eine Brotzeit und 1 Maß Bier.<br />
SKK Wischenhofen<br />
14.3. (Freitag) Frühjahrsversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Hummel.<br />
Voranzeige:<br />
12.4. (Samstag) Schafkopfturnier um 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Hummel.<br />
Jagdgenossenschaft Duggendorf<br />
28.3. (Freitag) Jagdversammlung um 19.30 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus<br />
Bauer, Duggendorf. Tagesordnung: 1. Niederschrift. –<br />
2. Rechenschaftsbericht. – 3. Kassenberichte/Bericht der<br />
Kassenprüfer. – 4. Verwendung des Jagdpachtschillings. –<br />
5. Anträge. Anschließend gemütliches Beisammensein bei<br />
Essen und Umtrunk.<br />
Jagdgenossenschaft Hochdorf<br />
5.4. (Samstag) Jahreshauptversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Vereinshe<strong>im</strong><br />
Hochdorf. Tagesordnung: Rechenschaftsbericht<br />
des Jagdvorstehers. – Kassenbericht und Beschlussfassung<br />
über die Verwendung des Jagdpachtschillings. – Entlastung<br />
der Vorstandschaft. – Bericht des Jagdpächters. –<br />
Wünsche und Anträge. Im Anschluss sind die Jagdgenossen<br />
zu einem Wildessen mit geselligem Beisammensein<br />
eingeladen.<br />
Tennisverein Hochdorf<br />
4.4. (Freitag) Jahreshauptversammlung um 20 Uhr <strong>im</strong> Freizeithe<strong>im</strong><br />
Hochdorf. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.<br />
Obst- und Gartenbauverein Duggendorf<br />
28.3. (Freitag) Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und<br />
Vortrag mit dem Thema Spezialitäten am Wegesrand.<br />
Beginn 20 Uhr <strong>im</strong> Gasthaus Hummel Wischenhofen.<br />
DJK Duggendorf<br />
Voranzeige:<br />
31.5. (Samstag) Gemeindemeisterschaft.<br />
Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
Jagdgenossenschaft Holzhe<strong>im</strong> a. Forst<br />
29.3. (Samstag) Jahresversammlung mit Rehessen um 19.30 Uhr<br />
<strong>im</strong> Gasthaus Lau. Hierzu sind alle Jagdgenossen mit
Frauen herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1.Begrüßung.<br />
– Gedenken für Verstorbene. – 3. Jahresbericht des<br />
Vorstandes. – 4. Verlesung des Protokolls der letzten<br />
Versammlung. – 5. Bericht des Kassiers. – 6. Bericht der<br />
Kassenprüfer. – 7. Grußwort des 1.Bürgermeisters. –<br />
8. Grußwort der Jagdpächter. – 9. Beschluss über die<br />
Verwendung des Jagdpachts; Auszahlungshöhe- und -termin.<br />
– 10. Wünsche und Anträge. Anschließend zeigt<br />
Herr Geigenfeind einen Film über die Vils, von der Quelle<br />
bis zur Mündung.<br />
Jagdgenossenschaft Bubach a. Forst<br />
15.3. (Samstag) Jahreshauptversammlung <strong>im</strong> Gasthaus Schlehuber<br />
um 20 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung. – 2. Vorlesung<br />
der Niederschrift von 2007. – 3. Kassenbericht/<br />
Kassenprüfung. – 4. Bericht des Jagdvorstandes. – 5. Bericht<br />
der Jagdpächter. – 6. Auszahlung des Jagdpachtschillings.<br />
– 7. Wünsche und Anträge. Alle Jagdgenossen<br />
werden zur diesjährigen Versammlung herzlich eingeladen.<br />
– 56 –