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märkte für zucker und ethanol märkte für zucker und ethanol - VSZ

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zung zwingend erforderte, sind die<br />

Vertragsrüben der Anbauer auf<br />

92,1 % der Lieferrechtsmenge reduziert.<br />

Dank einer Mehrausgabe betragen<br />

die effektiv zu liefernden<br />

Jahresvertragsrüben seither 95 %.<br />

Übertragung von<br />

Zeichnungen<br />

<strong>und</strong> Lieferrechten<br />

Zuckerrüben-Lieferrechte können<br />

in Verbindung mit den Zeichnungen,<br />

zu denen sie gehören, unter<br />

Landwirten übertragen werden. Zu<br />

einer wirksamen Übertragung ist<br />

die Zustimmung der SZVG erforderlich.<br />

Diese prüft, ob die beabsichtigte<br />

Zession den Interessen der Rübenanbauer<br />

in ihrer Gesamtheit entspricht.<br />

Gegenwärtig ist es <strong>für</strong> die Zustimmung<br />

im Wesentlichen ausreichend,<br />

wenn der Erwerber Landwirt im Einzugsbereich<br />

des gleichen Landesverbandes<br />

wie der Veräußerer ist<br />

<strong>und</strong> über ausreichend Ackerfläche<br />

zum Anbau in einer mindestens<br />

dreijährigen Fruchtfolge verfügt.<br />

Durch Übertragungen von Zeichnungen<br />

<strong>und</strong> Lieferrechten hat sich<br />

die Zahl der Beteiligten von einstmals<br />

über 100.000 Landwirten auf<br />

heute r<strong>und</strong> 40.000 Zeichnungsinhaber<br />

vermindert.<br />

Nutzungsüberlassung<br />

von Lieferrechten<br />

Ähnlich wie andere Quoten <strong>und</strong><br />

Kontingente können auch Zuckerrüben-Lieferrechte<br />

bei Süd<strong>zucker</strong><br />

mit Zustimmung der SZVG zur Nutzung<br />

an einen anderen Landwirt<br />

überlassen werden, ohne dass ein<br />

Eigentumsübergang stattfindet. Für<br />

aktive Landwirte ist die Nutzungsüberlassung<br />

der bloßen Lieferrechte<br />

im Rahmen einer einzelbetrieblichen<br />

Spezialisierung möglich. Lediglich<br />

die Zugehörigkeit zum gleichen<br />

Stammwerk der Süd<strong>zucker</strong>, die<br />

Erklärung der Bereitschaft zur gemeinsamen<br />

Teilnahme an den Finanzierungsaktionen<br />

der SZVG <strong>und</strong><br />

ausreichend Ackerfläche im Anbaubetrieb<br />

<strong>für</strong> eine zumindest dreijährige<br />

Fruchtfolge sind als Zugangsvoraussetzung<br />

zu erfüllen. Ergeben<br />

sich erhöhte Rübenfrachten aus derartigen<br />

„Nutzungen ohne Fläche“,<br />

belastet Süd<strong>zucker</strong> die beteiligten<br />

Landwirte entsprechend.<br />

Märkte <strong>für</strong><br />

Zucker <strong>und</strong> Ethanol<br />

Umfang der Lieferrechte<br />

Nutzungsüberlassungen von Zuckerrüben-Lieferrechten<br />

in Verbindung<br />

mit Ackerland-Verpachtungen<br />

stehen allen Lieferrechtsinhabern,<br />

auch den nicht mehr selbst landwirtschaftlich<br />

Tätigen, offen. Als<br />

Obergrenze der Überlassung gilt<br />

eine Lieferrechtsmenge von 70 t/ha<br />

verpachteter Fläche, wobei hier nur<br />

das eigene Ackerland des Lieferrechtsinhabers,<br />

nicht jedoch von<br />

ihm unterverpachtete Flächen zählen.<br />

Im anbauenden landwirtschaftlichen<br />

Betrieb ist wiederum die Einhaltung<br />

einer zumindest dreijährigen<br />

Fruchtfolge erforderlich.<br />

Wegen der Verbindung zur Fläche<br />

steht Nutzungsüberlassungen über<br />

Verbands- oder Werksgrenzen<br />

nichts im Wege. Auch hinsichtlich<br />

der Rübenfrachten ergeben sich keine<br />

Veränderungen gegenüber dem<br />

Ausgangszustand.<br />

Bilanz<br />

11<br />

Der SZVG ist es gelungen, bäuerliches<br />

Kapital in beachtlichem Umfang<br />

zum Erwerb einer unternehmerischen<br />

Beteiligung an Süd<strong>zucker</strong><br />

zu mobilisieren. Mit einer langfristigen<br />

Strategie haben die Rübenanbauer,<br />

ihre Verbände <strong>und</strong> die SZVG<br />

seit 1950 eine einflussreiche Position<br />

aufgebaut <strong>und</strong> eine verbesserte<br />

Teilhabe der Rübenanbauer an der<br />

Wertschöpfung der Zuckererzeugung<br />

ermöglicht (s. Abbildung unten).<br />

Entwicklung der bäuerlichen Beteiligung an der Süd<strong>zucker</strong> AG (in %)

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