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Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern

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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 48/<strong>2006</strong><br />

Jagdgenossenschaft - Jagdbezirk Noswendel<br />

Am Montag, 11.12.<strong>2006</strong>, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zum<br />

Mühlenberg“ in Noswendel eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

- Jagdbezirk Noswendel - statt, zu der ich hiermit einlade.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verwendung der Jagdpachtmittel<br />

2. Verschiedenes<br />

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />

Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />

einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />

angehört, vertreten lassen.<br />

Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />

Vollmacht.<br />

Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />

einer Person vereinen.<br />

Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 08.12.<strong>2006</strong>,<br />

12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 13, zur Eintragung bzw. Berichtigung<br />

offen. Bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse<br />

davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist,<br />

gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw.<br />

ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug)<br />

des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich<br />

darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung<br />

im Jagdverzeichnis eingetragen ist.<br />

Hermann Leidinger, Ortsvorsteher<br />

Jagdgenossenschaft der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

Am Donnerstag, 14.12.<strong>2006</strong>, findet um 18.00 Uhr im Sitzungszimmer<br />

des Rathauses der Stadt <strong>Wadern</strong> (Eingang: Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz)<br />

eine Versammlung der Jagdgenossenschaft der<br />

Stadt <strong>Wadern</strong> statt, zu der ich hiermit einlade.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Festsetzung des Haushaltsplanes <strong>2006</strong>/2007<br />

2. Beschlussfassung über <strong>die</strong> Annahme der Jahresrechnung <strong>für</strong><br />

das Jagdjahr 2005/<strong>2006</strong> und Entlastung des Jagdvorstehers<br />

3. Verschiedenes<br />

Mitglieder der Genossenschaft sind Eigentümer der zu einem der<br />

Jagdbezirke der Stadt <strong>Wadern</strong> gehörenden Grundflächen nach Maßgabe<br />

des Grundflächenverzeichnisses.<br />

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />

Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />

einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />

angehört, vertreten lassen.<br />

Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />

Vollmacht.<br />

Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />

einer Person vereinen.<br />

Der Jagdvorsteher: Fredi Dewald<br />

Frischmarkt verlegt<br />

Wegen dem Weihnachtsmarkt am 02.12.<strong>2006</strong> findet der Frischmarkt<br />

am Freitag, 01.12.<strong>2006</strong>, auf dem Montmorillon Platz statt.<br />

Heimatmuseum geschlossen<br />

Aus krankheitsbedingten Gründen der ehrenamtlich tätigen<br />

Leiter bleibt das Heimatmuseum der Stadt <strong>Wadern</strong> im Öttinger<br />

Schlösschen ab 03. Dezember <strong>2006</strong> sonntags bis auf Weiteres<br />

geschlossen.<br />

Führungen <strong>für</strong> Personengruppen können dennoch unter Tel.<br />

(06871) 2481 bzw. (06871) 507-0 angefragt werden.<br />

Neuwahl des Löschbezirksführers und stellv. Löschbezirksführers<br />

<strong>für</strong> den Löschbezirk Nunkirchen<br />

Am Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>, 17.00 Uhr, findet eine öffentliche<br />

Versammlung des Löschbezirks Nunkirchen der Freiw. Feuerwehr<br />

<strong>Wadern</strong> im Schulungsraum (Feuerwehrgerätehaus) statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Neuwahl eines Löschbezirksführers<br />

2. Neuwahl eines stellv. Löschbezirksführers<br />

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des vorgenannten Löschbezirks,<br />

<strong>die</strong> seit mindestens 3 Monaten der aktiven Wehr angehören.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />

Neuwahl des Löschbezirksführers und stellv. Löschbezirksführers<br />

<strong>für</strong> den Löschbezirk Noswendel<br />

Am Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>, 18.30 Uhr, findet eine öffentliche<br />

Versammlung des Löschbezirks Noswendel der Freiw. Feuerwehr<br />

<strong>Wadern</strong> im Schulungsraum (Feuerwehrgerätehaus) statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Neuwahl eines Löschbezirksführers<br />

2. Neuwahl eines stellv. Löschbezirksführers<br />

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des vorgenannten Löschbezirks,<br />

<strong>die</strong> seit mindestens 3 Monaten der aktiven Wehr angehören.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Sperrung des Großen Marktes vor dem Rathaus, der Parkplätze<br />

vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-<strong>Wadern</strong> anlässlich<br />

des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> im Stadtteil <strong>Wadern</strong><br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />

folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. Der Marktplatz (Großer Markt) vor dem Rathaus, <strong>die</strong> Parkplätze<br />

vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-<strong>Wadern</strong> werden anlässlich<br />

des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> im Stadtteil <strong>Wadern</strong> in der<br />

Zeit von Freitag, 01. Dezember <strong>2006</strong>, 12.00 Uhr, bis Dienstag, 05.<br />

Dezember <strong>2006</strong>, 18.00 Uhr, <strong>für</strong> den gesamten Verkehr gesperrt.<br />

2. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />

Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 -<br />

Verkehrsverbot <strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - aufzustellen.<br />

3. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Sperrung der Kirchstraße ab der Einmündung Sitzerather Straße<br />

bis zur Einmündung Schneiderstraße anlässlich des Weihnachtsmarktes<br />

<strong>2006</strong> im Stadtteil Wadrill<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />

folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. Aus Anlass des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> wird <strong>die</strong> Kirchstraße<br />

ab der Einmündung Sitzerather Straße bis zur Einmündung<br />

Schneiderstraße in der Zeit von Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>,<br />

13.00 Uhr, bis Montag, 04. Dezember <strong>2006</strong>, 13.00 Uhr, <strong>für</strong> den<br />

gesamten Verkehr gesperrt.<br />

2. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

3. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />

Blinkleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 - Verkehrsverbot<br />

<strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - sowie das Verkehrszeichen nach<br />

Bild Nr. 454-10 - Umleitung linksweisend - bzw. Bild Nr. 454-20<br />

- Umleitung rechtsweisend - aufzustellen.<br />

4. Die Umleitung erfolgt über <strong>die</strong> Straßenzüge Sitzerather Straße,<br />

Schneider- und Peterstraße.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Sperrung der Pastor-Fuchs-Straße, der Oberdorfstraße von der<br />

Einmündung in <strong>die</strong> Saarbrücker Straße bis zur Einmündung Newerweg<br />

und <strong>die</strong> Friedhofstraße von der Einmündung Neustraße<br />

bis zur Einmündung in <strong>die</strong> Oberdorfstraße anlässlich des „Christmarktes<br />

<strong>2006</strong>“ im Stadtteil Nunkirchen<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />

folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. Aus Anlass des „Christmarktes <strong>2006</strong>“ wird <strong>die</strong> Pastor-Fuchs-<br />

Straße, <strong>die</strong> Oberdorfstraße von der Einmündung in <strong>die</strong> Saarbrücker<br />

Straße bis zur Einmündung Newerweg und <strong>die</strong> Friedhofstraße<br />

von der Einmündung Neustraße bis zur Einmündung in<br />

<strong>die</strong> Oberdorfstraße in der Zeit von Samstag, 09. Dezember <strong>2006</strong>,<br />

8.00 Uhr, bis Sonntag, 10. Dezember <strong>2006</strong>, 22.00 Uhr, <strong>für</strong> den<br />

gesamten Verkehr gesperrt.<br />

2. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

3. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />

Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 -<br />

Verkehrsverbot <strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - mit Umleitungsbeschilderung<br />

aufzustellen.<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung<br />

Erlass eines Haltverbotes im städtischen Straßenzug „Büschfelder<br />

Straße“ anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtteil Bardenbach<br />

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />

durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />

Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />

folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />

1. In dem städtischen Straßenzug „Büschfelder Straße“ wird<br />

rechtsseitig ab der Einmündung Bieler Straße (Anwesen Ott) in<br />

Richtung Büschfeld bis Einfahrt zum oberen Parkplatz der Firma<br />

Saar-Gummiwerk GmbH in der Zeit von Sonntag, 10. Dezember<br />

<strong>2006</strong>, 12.00 Uhr, bis Montag, 11. Dezember <strong>2006</strong>, 8.00<br />

Uhr, ein Haltverbot angeordnet.

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