Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 48/<strong>2006</strong><br />
Jagdgenossenschaft - Jagdbezirk Noswendel<br />
Am Montag, 11.12.<strong>2006</strong>, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zum<br />
Mühlenberg“ in Noswendel eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
- Jagdbezirk Noswendel - statt, zu der ich hiermit einlade.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Verwendung der Jagdpachtmittel<br />
2. Verschiedenes<br />
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />
Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />
einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />
angehört, vertreten lassen.<br />
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />
Vollmacht.<br />
Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />
einer Person vereinen.<br />
Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 08.12.<strong>2006</strong>,<br />
12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 13, zur Eintragung bzw. Berichtigung<br />
offen. Bis zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse<br />
davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist,<br />
gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw.<br />
ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug)<br />
des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich<br />
darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung<br />
im Jagdverzeichnis eingetragen ist.<br />
Hermann Leidinger, Ortsvorsteher<br />
Jagdgenossenschaft der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
Am Donnerstag, 14.12.<strong>2006</strong>, findet um 18.00 Uhr im Sitzungszimmer<br />
des Rathauses der Stadt <strong>Wadern</strong> (Eingang: Parkplatz Öttingen-Sötern-Platz)<br />
eine Versammlung der Jagdgenossenschaft der<br />
Stadt <strong>Wadern</strong> statt, zu der ich hiermit einlade.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Festsetzung des Haushaltsplanes <strong>2006</strong>/2007<br />
2. Beschlussfassung über <strong>die</strong> Annahme der Jahresrechnung <strong>für</strong><br />
das Jagdjahr 2005/<strong>2006</strong> und Entlastung des Jagdvorstehers<br />
3. Verschiedenes<br />
Mitglieder der Genossenschaft sind Eigentümer der zu einem der<br />
Jagdbezirke der Stadt <strong>Wadern</strong> gehörenden Grundflächen nach Maßgabe<br />
des Grundflächenverzeichnisses.<br />
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen<br />
Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch<br />
einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft<br />
angehört, vertreten lassen.<br />
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen beglaubigten<br />
Vollmacht.<br />
Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in<br />
einer Person vereinen.<br />
Der Jagdvorsteher: Fredi Dewald<br />
Frischmarkt verlegt<br />
Wegen dem Weihnachtsmarkt am 02.12.<strong>2006</strong> findet der Frischmarkt<br />
am Freitag, 01.12.<strong>2006</strong>, auf dem Montmorillon Platz statt.<br />
Heimatmuseum geschlossen<br />
Aus krankheitsbedingten Gründen der ehrenamtlich tätigen<br />
Leiter bleibt das Heimatmuseum der Stadt <strong>Wadern</strong> im Öttinger<br />
Schlösschen ab 03. Dezember <strong>2006</strong> sonntags bis auf Weiteres<br />
geschlossen.<br />
Führungen <strong>für</strong> Personengruppen können dennoch unter Tel.<br />
(06871) 2481 bzw. (06871) 507-0 angefragt werden.<br />
Neuwahl des Löschbezirksführers und stellv. Löschbezirksführers<br />
<strong>für</strong> den Löschbezirk Nunkirchen<br />
Am Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>, 17.00 Uhr, findet eine öffentliche<br />
Versammlung des Löschbezirks Nunkirchen der Freiw. Feuerwehr<br />
<strong>Wadern</strong> im Schulungsraum (Feuerwehrgerätehaus) statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Neuwahl eines Löschbezirksführers<br />
2. Neuwahl eines stellv. Löschbezirksführers<br />
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des vorgenannten Löschbezirks,<br />
<strong>die</strong> seit mindestens 3 Monaten der aktiven Wehr angehören.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />
Neuwahl des Löschbezirksführers und stellv. Löschbezirksführers<br />
<strong>für</strong> den Löschbezirk Noswendel<br />
Am Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>, 18.30 Uhr, findet eine öffentliche<br />
Versammlung des Löschbezirks Noswendel der Freiw. Feuerwehr<br />
<strong>Wadern</strong> im Schulungsraum (Feuerwehrgerätehaus) statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Neuwahl eines Löschbezirksführers<br />
2. Neuwahl eines stellv. Löschbezirksführers<br />
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des vorgenannten Löschbezirks,<br />
<strong>die</strong> seit mindestens 3 Monaten der aktiven Wehr angehören.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong>: Fredi Dewald<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Sperrung des Großen Marktes vor dem Rathaus, der Parkplätze<br />
vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-<strong>Wadern</strong> anlässlich<br />
des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> im Stadtteil <strong>Wadern</strong><br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />
durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />
1. Der Marktplatz (Großer Markt) vor dem Rathaus, <strong>die</strong> Parkplätze<br />
vor dem Rathaus und der Sparkasse Merzig-<strong>Wadern</strong> werden anlässlich<br />
des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> im Stadtteil <strong>Wadern</strong> in der<br />
Zeit von Freitag, 01. Dezember <strong>2006</strong>, 12.00 Uhr, bis Dienstag, 05.<br />
Dezember <strong>2006</strong>, 18.00 Uhr, <strong>für</strong> den gesamten Verkehr gesperrt.<br />
2. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />
Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 -<br />
Verkehrsverbot <strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - aufzustellen.<br />
3. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Sperrung der Kirchstraße ab der Einmündung Sitzerather Straße<br />
bis zur Einmündung Schneiderstraße anlässlich des Weihnachtsmarktes<br />
<strong>2006</strong> im Stadtteil Wadrill<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />
durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />
1. Aus Anlass des Weihnachtsmarktes <strong>2006</strong> wird <strong>die</strong> Kirchstraße<br />
ab der Einmündung Sitzerather Straße bis zur Einmündung<br />
Schneiderstraße in der Zeit von Samstag, 02. Dezember <strong>2006</strong>,<br />
13.00 Uhr, bis Montag, 04. Dezember <strong>2006</strong>, 13.00 Uhr, <strong>für</strong> den<br />
gesamten Verkehr gesperrt.<br />
2. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
3. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />
Blinkleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 - Verkehrsverbot<br />
<strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - sowie das Verkehrszeichen nach<br />
Bild Nr. 454-10 - Umleitung linksweisend - bzw. Bild Nr. 454-20<br />
- Umleitung rechtsweisend - aufzustellen.<br />
4. Die Umleitung erfolgt über <strong>die</strong> Straßenzüge Sitzerather Straße,<br />
Schneider- und Peterstraße.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Sperrung der Pastor-Fuchs-Straße, der Oberdorfstraße von der<br />
Einmündung in <strong>die</strong> Saarbrücker Straße bis zur Einmündung Newerweg<br />
und <strong>die</strong> Friedhofstraße von der Einmündung Neustraße<br />
bis zur Einmündung in <strong>die</strong> Oberdorfstraße anlässlich des „Christmarktes<br />
<strong>2006</strong>“ im Stadtteil Nunkirchen<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />
durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />
1. Aus Anlass des „Christmarktes <strong>2006</strong>“ wird <strong>die</strong> Pastor-Fuchs-<br />
Straße, <strong>die</strong> Oberdorfstraße von der Einmündung in <strong>die</strong> Saarbrücker<br />
Straße bis zur Einmündung Newerweg und <strong>die</strong> Friedhofstraße<br />
von der Einmündung Neustraße bis zur Einmündung in<br />
<strong>die</strong> Oberdorfstraße in der Zeit von Samstag, 09. Dezember <strong>2006</strong>,<br />
8.00 Uhr, bis Sonntag, 10. Dezember <strong>2006</strong>, 22.00 Uhr, <strong>für</strong> den<br />
gesamten Verkehr gesperrt.<br />
2. Die Zuwegung <strong>für</strong> Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge ist<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
3. An den jeweiligen Einmündungen ist eine Absperrbake mit 5<br />
Blinkleuchten sowie das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 250 -<br />
Verkehrsverbot <strong>für</strong> Fahrzeuge aller Art - mit Umleitungsbeschilderung<br />
aufzustellen.<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
als Ortspolizeibehörde: Fredi Dewald<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung<br />
Erlass eines Haltverbotes im städtischen Straßenzug „Büschfelder<br />
Straße“ anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtteil Bardenbach<br />
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert<br />
durch <strong>die</strong> 43. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher<br />
Vorschriften vom 28. März <strong>2006</strong> (BGBl. I S. 569 ff.), wird hiermit<br />
folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:<br />
1. In dem städtischen Straßenzug „Büschfelder Straße“ wird<br />
rechtsseitig ab der Einmündung Bieler Straße (Anwesen Ott) in<br />
Richtung Büschfeld bis Einfahrt zum oberen Parkplatz der Firma<br />
Saar-Gummiwerk GmbH in der Zeit von Sonntag, 10. Dezember<br />
<strong>2006</strong>, 12.00 Uhr, bis Montag, 11. Dezember <strong>2006</strong>, 8.00<br />
Uhr, ein Haltverbot angeordnet.