14.04.2013 Aufrufe

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse

Befristete Arbeitsverhältnisse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1<br />

<strong>Befristete</strong><br />

<strong>Arbeitsverhältnisse</strong><br />

Eine ausführliche Darstellung enthält der Beitrag„ <strong>Befristete</strong> <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>“<br />

des Dozenten in: Heidelberger Handbuch, Raabe-Verlag,<br />

Stuttgart, Berlin u.a.


2<br />

Begriff<br />

§ 3 (1) S. 1 TzBfG<br />

1. Begriff der Befristung<br />

<strong>Befristete</strong> <strong>Arbeitsverhältnisse</strong> bestehen nur für<br />

eine bestimmte Zeit.


3<br />

Hauptproblem der Befristung<br />

Gesetzlich erwünschter Regelfall von<br />

<strong>Arbeitsverhältnisse</strong>n:<br />

Unbefristete <strong>Arbeitsverhältnisse</strong><br />

Gründe ?<br />

1. Begriff der Befristung<br />

Bei befristeten Arbeitsverträgen entfällt die Kündigung;<br />

insoweit werden Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz<br />

vor willkürlicher Kündigung durch den<br />

Arbeitgeber geschützt.<br />

Allerdings: Sonderkündigungsschutz entfällt am<br />

Befristungsende. Beispiele?


4<br />

Arten der Befristung<br />

Kalendermäßige Befristung<br />

§ 3 (1) S. 2, 1. Alt. TzBfG<br />

Die Dauer des <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s wird nach dem<br />

Kalender bestimmt.<br />

Beispiel: 1. 4. – 30. 9. 2007<br />

(Saisonbeschäftigung im Gastgewerbe)<br />

> Arbeitsvertrag endet automatisch zum Ende des<br />

Befristungszeitraums<br />

§ 15 (1) TzBfG<br />

2. Arten der Befristung


5<br />

Arten der Befristung<br />

Zweckbefristung<br />

§ 3 (1) S. 2, 2. Alt. TzBfG<br />

2. Arten der Befristung<br />

Die Dauer des <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s richtet sich<br />

danach, wann der für die Beschäftigung maßgebende<br />

Zweck erreicht ist.<br />

Beispiel: Implementierung eines Netzwerkprogramms;<br />

geplante Dauer: 1 Jahr<br />

> Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens<br />

jedoch nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung<br />

über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.<br />

§ 15 (2) TzBfG


6<br />

Grundsatz<br />

§ 14 (1) S. 1 TzBfG<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Grundsätzlich darf ein Arbeitsvertrag nur<br />

befristet geschlossen werden, wenn dafür ein<br />

sachlicher Grund vorliegt.


7<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Begriff sachlicher Grund<br />

Der Begriff „sachlicher Grund“ ist gesetzlich<br />

nicht definiert. Es gilt die Begriffsbestimmung<br />

des BAG:<br />

Ein sachlicher Grund soll dann vorliegen, wenn<br />

die Vertragsparteien unter vernünftiger Abwägung<br />

der Umstände im Einzelfall kein unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis abgeschlossen hätten.


8<br />

Beispiele für sachlichen Grund<br />

§ 14 (1) S. 2 TzBfG<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Im Gesetz findet sich eine beispielhafte<br />

Aufzählung von Gründen.<br />

Der sachliche Grund muss bei Vertragsschluss<br />

bereits vorliegen, sonst ist die Befristung<br />

unwirksam.<br />

Der Befristungsgrund muss nicht – sollte aber<br />

– im Arbeitsvertrag genannt sein; Tarifverträge<br />

lauten bisweilen anders.


9<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Beispiele für sachlichen Grund<br />

Vorübergehender Bedarf<br />

Saisonbeschäftigung im Gastgewerbe;<br />

Sonderbedarf muss klar abgrenzbar zum<br />

sonstigen Geschäft sein.<br />

Wichtig:<br />

Zum Zeitpunkt des Befristungsendes muss<br />

aller Wahrscheinlichkeit der Bedarf entfallen<br />

sein!


10<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Beispiele für sachlichen Grund<br />

Tätigkeit im Anschluss an eine Ausbildung<br />

<strong>Befristete</strong> Übernahme nach Ausbildungsabschluss;<br />

keine Verlängerung möglich<br />

Vertretung<br />

Vertretung bei Krankheit oder Mutterschutz<br />

oder Elternzeit


11<br />

Beispiele für sachlichen Grund<br />

Eigenart der Arbeitsleistung<br />

Klavierspieler in Hotelbar<br />

Erprobung<br />

Probearbeitsvertrag bis 6 Monate Dauer.<br />

> Warum?<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

> Es muss die Absicht bestehen, die Stelle<br />

auf Dauer zu besetzen.<br />

> Problem: <strong>Befristete</strong>r Probearbeitsvertrag<br />

vor befristetem Arbeitsvertrag!!


12<br />

Vertragsgestaltung:<br />

3. Befristung mit sachlichem Grund<br />

Bei Sachgrundbefristungen<br />

> gibt es keine Beschränkung der Zeitdauer<br />

der Verträge; sie können sofort für mehrere<br />

Jahre vereinbart werden.<br />

> können Arbeitsverträge mehrfach aufeinander<br />

folgen (Kettenarbeitsverträge).


13<br />

Ausnahme: Erleichterte Befristung<br />

Die Befristung kann erfolgen, ohne dass ein<br />

sachlicher Grund besteht.<br />

§ 14 (2) S. 1 TzBfG<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Für eine solche Befristung gelten verschärfte<br />

rechtliche Anforderungen.


14<br />

Grundvoraussetzung erleichterte<br />

Befristung<br />

§ 14 (2) S. 2 TzBfG<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Wichtige Grundvoraussetzung für die<br />

erleichterte Befristung:<br />

Der Arbeitnehmer darf zuvor noch nie bei dem einstellenden<br />

Unternehmen beschäftigt gewesen sein;<br />

darum besteht ein diesbezügliches Fragerecht des<br />

Arbeitgebers bei der Einstellung.<br />

Tipp: Vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen,<br />

dass kein Vorarbeitsverhältnis bestanden hat; bei<br />

falscher Erklärung Anfechtung wg. Täuschung möglich<br />

(§ 123 Abs. 1 BGB).


15<br />

Weitere Voraussetzungen<br />

§ 14 (2) (3) TzBfG<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Befristung ohne sachlichen Grund ist zulässig<br />

- für die Dauer von bis zu zwei Jahren (also bei<br />

kalendermäßiger Befristung);<br />

- auch bei bis zu dreimaliger Verlängerung innerhalb<br />

dieses Zeitrahmens; aus der Verlängerung muss<br />

der Bezug zu dem ursprünglichen Arbeitsvertrag<br />

ersichtlich sein (das Wort „Verlängerung“ muss<br />

nicht verwendet werden); allerdings muss die<br />

Verlängerung zu unveränderten arbeitsvertraglichen<br />

Bedingungen erfolgen;


16<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Weitere Voraussetzungen<br />

- auch bei anderen Fristen, wenn dies im per<br />

Tarifvertrag so geregelt ist;<br />

- bis zur Dauer von 4 Jahren in den ersten vier<br />

Jahren nach Gründung eines Unternehmens;<br />

innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag mehrfach<br />

verlängert werden.


17<br />

Sonderregelung für ältere<br />

Arbeitnehmer<br />

§ 14 (3) TzBfG<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Arbeitnehmer, die das 52. Lebensjahr vollendet haben,<br />

können ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis<br />

zu einer Dauer von fünf Jahren befristet beschäftigt<br />

werden ( nur kalendermäßige Befristung). Für die<br />

Altersgrenze ist der Beginn des <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s<br />

maßgebend. Die Befristung kann mehrere Zeiträume<br />

aufgespalten werden. Die Verlängerung muss vor<br />

Ablauf des zu verlängernden Vertrages zu gleichen<br />

Arbeitsbedingungen erfolgen.


18<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Sonderregelung für ältere<br />

Arbeitnehmer<br />

Achtung:<br />

Da hierzu ein abweichendes EuGH-Urteil<br />

vorliegt, bleibt abzuwarten, was mit dieser<br />

Regelung in Zukunft passiert.<br />

Der ältere Arbeitnehmer muss unmittelbar vor Beginn<br />

des befristeten <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s mindestens vier<br />

volle Monate ununterbrochen beschäftigungslos<br />

gewesen sein, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder<br />

an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme<br />

teilgenommen haben.


19<br />

4. Befristung ohne sachlichen Grund<br />

Sonderregelung für ältere<br />

Arbeitnehmer<br />

Endet das befristete Arbeitsverhältnis<br />

und ist der Arbeitnehmer im Anschluss<br />

daran erneut mindestens vier Monate<br />

beschäftigungslos, kann erneut ein<br />

kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag<br />

mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren<br />

abgeschlossen werden.


20<br />

5. Kleinbetriebsregelung<br />

Ausnahme Kleinbetrieb<br />

In Kleinbetrieben galt bis zum Inkrafttreten des<br />

TzBfG keine Einschränkung bei befristeten<br />

Arbeitsverträgen. Grund?<br />

Nach dem Wortlaut des TzBfG bedarf es nun<br />

grundsätzlich ebenfalls eines sachlichen<br />

Grundes für Befristungen.<br />

Lt. Regierungsentwurf des Gesetzes sollen<br />

jedoch Befristungen weiterhin unbegrenzt<br />

möglich sein.


21<br />

5. Kleinbetriebsregelung<br />

Begriff Kleinbetrieb<br />

Kleinbetriebe i.S.d. Gesetzes sind Betriebe mit in<br />

der Regel nicht mehr als fünf ständig beschäftigten<br />

Arbeitnehmern. § 23 (1) S. 2 KSchG<br />

Bei Teilzeitbeschäftigung gilt folgende Regelung:<br />

Arbeitnehmer mit zählen als<br />

0 – 20 Wochenstunden 0,50 Arbeitnehmer<br />

21 – 30 Wochenstunden 0,75 Arbeitnehmer<br />

über 30 Wochenstunden 1 Arbeitnehmer


22<br />

Formerfordernis<br />

§ 14 (4) TzBfG<br />

6. Form des Arbeitsvertrages<br />

Befristungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen<br />

vor Beginn der Arbeitsaufnahme; spätere<br />

Unterzeichnung (wenn auch nur z.B. 1 Stunde<br />

nach Arbeitsaufnahme) ist Formfehler!!<br />

Ansonsten kann der befristete Arbeitsvertrag<br />

formfrei geschlossen werden.<br />

Welche gesetzliche Regelung gilt bei<br />

mündlichen Arbeitsverträgen?


23<br />

7. Fehlerhafte Befristung und ihre Folgen<br />

Form- und andere Fehler<br />

Formfehler: Befristung ist nicht (rechtzeitig)<br />

schriftlich erfolgt.<br />

> Folge: Arbeitsvertrag ist unbefristet<br />

Unzulässige erleichterte Befristung, weil<br />

- Höchstdauer der Laufzeit überschritten,<br />

- Zahl der zulässigen Verlängerungen überschritten:<br />

> Folge: Arbeitsvertrag ist unbefristet.


24<br />

Klage auf Entfristung<br />

§ 17 (1) TzBfG<br />

7. Fehlerhafte Befristung und ihre Folgen<br />

Klage auf Feststellung, dass ein unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis vorliegt<br />

- muss innerhalb von drei Wochen nach dem<br />

vereinbarten Ende des befristeten <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s<br />

erfolgen;<br />

- muss sich auf die zeitlich letzte Befristung<br />

beziehen, weil die Arbeitsgerichte nur diese<br />

auf Fehlerhaftigkeit prüfen.


25<br />

(Außer)Ordentliche Kündigung<br />

Ordentliche Kündigung:<br />

Grundsätzlich nicht möglich<br />

> Ausnahme: § 15 (3) TzBfG<br />

Per Tarif- bzw. Arbeitsvertrag kann die<br />

Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden<br />

Fristlose Kündigung:<br />

> Jederzeit möglich bei Vorliegen der gesetzlichen<br />

Tatbestände<br />

§ 626 BGB<br />

8. Beendigung des befristeten Vertrages


26<br />

Sonderfälle<br />

§ 21 (4 ff.) BErzGG<br />

8. Beendigung des befristeten Vertrages<br />

Sonderfall bei Vertretung im Fall von Mutterschutz<br />

oder Elternzeit:<br />

Einer Vertretungskraft kann bei vorzeitigem Ende der<br />

Elternzeit, dem der Arbeitgeber nicht zustimmen muss,<br />

und bei rechtzeitiger Information des Arbeitgebers über<br />

das Ende mit dreiwöchiger Frist gekündigt werden.<br />

Beispiel: Nach einer Scheidung wird dem Elternteil,<br />

das Elternzeit in Anspruch genommen hat, das<br />

Sorgerecht für das Kind entzogen.


27<br />

Information und Bildung<br />

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer<br />

> §§18, 19 TzBfG:<br />

- müssen bei geplanter unbefristeter Besetzung<br />

eines Arbeitsplatzes informiert werden, z.B.<br />

Schwarzes Brett, Intranet o.ä.;<br />

- sollen an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

zur Förderung der beruflichen Entwicklung und<br />

Mobilität teilhaben.<br />

> § 4 (2) TzBfG:<br />

9. Besondere Pflichten des Arbeitgebers<br />

dürfen wegen ihres befristeten <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s<br />

nicht benachteiligt werden.


28<br />

Gleichbehandlung<br />

> § 4 (2) S. 3 TzBfG<br />

- Beschäftigungsbedingungen, die an die Dauer<br />

des Bestehens des <strong>Arbeitsverhältnisse</strong>s gebunden<br />

sind, müssen in gleicher Weise angerechnet<br />

werden wie bei unbefristet Beschäftigten.<br />

- Abweichungen von diesen Vorschriften sind nur<br />

bei Vorliegen sachlicher Gründe zulässig.<br />

> § 20 TzBfG<br />

9. Besondere Pflichten des Arbeitgebers<br />

Der Betriebsrat ist über die Anzahl (absolut und in<br />

Prozent) der befristet beschäftigten Arbeitnehmer<br />

zu informieren.


29<br />

Voraussetzungen und Rechtsfolgen<br />

Voraussetzungen<br />

10. Zusammenfassung<br />

> § 14 (1) TzBfG: Befristung nur mit sachlichem Grund<br />

> § 14 (2) S. 1 TzBfG: Befristung ohne sachlichen Grund<br />

max. zwei Jahre; innerhalb dieser Zeit<br />

höchstens dreimalige Verlängerung des<br />

Arbeitsvertrages (Ausnahme: anderslautende<br />

tarifvertragliche Regelung)<br />

> § 14 (2) S. 2 TzBfG: Bisher darf noch nie ein (un)befristetes<br />

Arbeitsverhältnis mit demselben<br />

Arbeitgeber bestanden haben


30<br />

Voraussetzungen und Rechtsfolgen<br />

Voraussetzungen<br />

10. Zusammenfassung<br />

> § 14 (3) TzBfG: Bei Unternehmensneugründungen darf<br />

innerhalb der ersten vier Jahre die sachgrundlose<br />

Befristung max. vier Jahre<br />

dauern bei beliebig häufiger Verlängerung<br />

innerhalb dieser Zeit<br />

> § 14 (4) TzBfg: Schriftform zwingend notwendig


31<br />

Voraussetzungen und Rechtsfolgen<br />

Rechtsfolgen<br />

10. Zusammenfassung<br />

> § 15 (1) TzBfG: Ein kalendermäßig befristeter Vertrag<br />

endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.<br />

> § 15 (3) TzBfG: Eine ordentliche Kündigung ist nur<br />

möglich, wenn dies vertraglich vereinbart ist.<br />

> § 15 (5) TzBfG: Die Fortsetzung des befristeten Vertrages<br />

nach Vertragsablauf mit Wissen des Arbeitgebers<br />

führt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.<br />

> § 16 TzBfG: Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt<br />

das befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!