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Öffentliche Gemeinderats-Sitzung - Gemeinde Dietramszell

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<strong>Öffentliche</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong><br />

<strong>Sitzung</strong>stag:<br />

24. August 2009<br />

<strong>Sitzung</strong>sort:<br />

Humbach<br />

Namen der Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

anwesend abwesend abwesend bis Punkt ...<br />

Vorsitzende/Vorsitzender:<br />

Leni Gröbmaier<br />

Niederschriftführer:<br />

Schinko Friedrich<br />

Ailler Stephan<br />

Ausfelder Ernst<br />

Bachmeier Thomas<br />

Bauhof Waltraud<br />

Bscheider Jakob<br />

Burger Leonhard<br />

Eichner Martin<br />

Fröstl Traudi<br />

Grimm Ingrid<br />

Häsch Georg<br />

Hauser Josef<br />

Kanzler Hans<br />

Klein Erika<br />

Kranz Thomas<br />

Müller Barbara<br />

Müller Michael<br />

Poschenrieder Christa<br />

Prömmer Hubert<br />

Rothbauer Josef<br />

Schneider Hans<br />

ja (entschuldigt)<br />

ja (nicht entschuldigt)<br />

ja (entschuldigt)<br />

-<br />

ja (entschuldigt)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

ja (entschuldigt)<br />

ja (nicht entschuldigt)<br />

-<br />

ja (entschuldigt)<br />

-<br />

ja (entschuldigt)<br />

Beschlußfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) - 47 (3) GO war gegeben.<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Tagesordnung<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich<br />

1. Bürgerfrageviertelstunde<br />

2. Protokollgenehmigung<br />

GR-Protokoll vom 28.07.2009<br />

3. Kinderpark in <strong>Dietramszell</strong><br />

Unterbringung in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Volksschule <strong>Dietramszell</strong><br />

4. Hochwasserschutz Bairawies<br />

Genehmigung Ersatzbau Brücke und Schuppen<br />

5. Beb.Plan „Bairawies West“<br />

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger-<br />

und Behördenbeteiligung<br />

b) Auslegungsbeschluss<br />

c) Beauftragung Planungsbüro<br />

6. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher <strong>Sitzung</strong> am 28.07.2009 gefassten<br />

Auftragsvergabe zur Maßnahmenbetreuung und –durchführung Projekt<br />

„Kindergarten Linden“<br />

7. Ehemalige Hausmülldeponie Thalham<br />

Genehmigung der Mittel zur Studienerstellung und ggf. Sanierung in Höhe von<br />

max. 51.000,-- €<br />

8. Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer<br />

9. Sonstiges<br />

Seite: 2


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

1. Bürgerfrageviertelstunde<br />

- Georg Burger, Rampertshofen – BebPlan „Auf der Tränke“ in Bairawies<br />

Herr Burger erkundigt sich, wann die Bebauungsplanänderung für oben genannten<br />

BebPlan wieder behandelt wird. Die Behandlung ist für die nächste GR-<strong>Sitzung</strong> vorgesehen,<br />

hängt jedoch von der Menge der zu behandelnden Themen ab.<br />

- Georg Burger, Rampertshofen - Kiesgrube in Rampertshofen<br />

Herr Burger erkundigt sich, ob die Kiesgrube in Rampertshofen mit leicht belastetem<br />

Material befüllt werden soll. Derzeit liegt kein entsprechender Antrag bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Dietramszell</strong> vor. Es handelt sich dabei um ein Gerücht.<br />

- Georg Burger, Rampertshofen – Hydrant am Feuerwehrhaus in Manhartshofen<br />

Herr Burger teilt mit, dass der Hydrant am Feuerwehrhaus in Manhartshofen<br />

schwergängig ist. Dieser müsste ausgetauscht werden. Das Thema wird in der Bauausschuss-<strong>Sitzung</strong><br />

im September behandelt.<br />

- Hans Schneider, Baiernrain – Bäume in der Kurve Baiernrain/Steingau<br />

Aufgrund des schweren Verkehrsunfalls regt GR Schneider an, die Bäume in der<br />

Kurve zwischen Baiernrain und Steingau in Höhe der Grotte zu entfernen. Bgm.<br />

Gröbmaier erklärt, dass schon ein entsprechender Antrag an das Straßenbauamt<br />

gerichtet wurde.<br />

- Ingrid Grimm, Schönegg – Bau des Sportheims in <strong>Dietramszell</strong><br />

GR Grimm, Vorsitzende des TSV <strong>Dietramszell</strong>, gibt bekannt, dass am 26.08.2009<br />

mit dem Bau des Sportheims begonnen wird. Helfer und Sponsoren sind jederzeit<br />

willkommen.<br />

2. Protokollgenehmigung<br />

GR-Protokoll vom 28.07.2009<br />

Das GR-Protokoll vom 28.07.2009 wird mit folgender Änderung genehmigt, Abstimmung:<br />

13:0:<br />

Bei TOP 9 ist bei der Auftragsvergabe der Name der Firma von Firma Hoger in<br />

Höger zu ändern.<br />

3. Kinderpark in <strong>Dietramszell</strong><br />

Unterbringung in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Volksschule<br />

<strong>Dietramszell</strong><br />

In der GR-<strong>Sitzung</strong> am 28.07.2009 wurde unter TOP 16 bereits die Unterbringung<br />

des Kinderparks in der ehemaligen Hausmeisterwohnung behandelt. Es wurde<br />

per Beschluss eine schriftliche Anfrage zur Unterbringung des Kinderparks im<br />

Pfarrheim <strong>Dietramszell</strong> gefordert. In der schriftlichen Antwort des Pfarramtes wird<br />

die Unterbringung des Kinderparks im Pfarrheim abermals ausgeschlossen.<br />

GR Bachmeier hat in der GR-<strong>Sitzung</strong> im Juni 2009 zugesichert, die Arbeiten lt.<br />

Kostenschätzung von Planungsbüro Illner (Kosten: 4.500,-- €) in Eigenleistung zu<br />

erledigen, so dass nur noch die Materialkosten von der <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen<br />

sind.<br />

Seite: 3


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Aus dem GR kommt der Hinweis, dass bei einer Unterbringung des Kinderparks<br />

in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an der Schule auf die Bring- und Holzeiten<br />

zu achten ist, damit der Schulbusverkehr nicht beeinträchtigt wird. Frau Psota<br />

und Frau Koch sichern eine Beachtung zu.<br />

Der GR beschließt, den Kinderpark in der ehemaligen Hausmeisterwohnung an<br />

der Schule unterzubringen und genehmigt die notwendigen Umbaumaßnahmen<br />

laut Kostenschätzung (Demontage eines Fensters und Einbau einer Außentür als<br />

1. baul. Rettungsweg sowie Durchbruch zur Verbindung des ehem. Kinder- und<br />

Elternschlafzimmers für Nutzung Gruppenraum). Abstimmung: 8:5<br />

4. Hochwasserschutz Bairawies<br />

Genehmigung Ersatzbau Brücke und Schuppen<br />

Auf Flur-Nr. 1596, Gemarkung Hechenberg wird im Rahmen des Hochwasserschutzes<br />

die bestehende Brücke abgebrochen und eine neue Brücke errichtet.<br />

Im Zuge der Errichtung der neuen Brücke muss ein bestehender Geräteschuppen<br />

abgebrochen werden und an anderer Stelle wieder neu errichtet werden. Die<br />

Kosten hierfür belaufen sich laut Kostenschätzung auf 33.000,-- € brutto.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Neuerrichtung der Brücke, wie auf dem Plan dargestellt,<br />

und dem Ersatzbau des Geräteschuppens in der kostengünstigsten Variante,<br />

vorbehaltlich einer gütlichen Einigung mit dem Grundeigentümer bezüglich<br />

seines Einverständnisses zur Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen,<br />

zu. Abstimmung: 12:1<br />

5. Beb.Plan „Bairawies West“<br />

a. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen<br />

Bürger- und Behördenbeteiligung<br />

Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB haben sich die beteiligten Träger öffentlicher<br />

Belange wie folgt geäußert:<br />

Deutsche Telekom AG v. 21.04.2006<br />

Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Hingewiesen wird auf die entlang<br />

des Bierhäuslweges verlaufenden Leitungen, die bei der Bauausführung<br />

nicht verändert oder beschädigt werden dürfen. Sollte eine Bepflanzung erfolgen,<br />

ist ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmung: 13:0<br />

E-ON Bayern AG, Penzberg v. 15.05.2006<br />

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen,<br />

wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen<br />

nicht beeinträchtigt werden. Im Bebauungsplanbereich verläuft eine 20-kV<br />

Freileitung. Beiderseits der Leitungsachse beträgt der Schutzzonenbereich<br />

jeweils 8,0 m. Zur Kenntnis genommen, der Hinweis ist im Bebauungsplan zu<br />

berücksichtigen. Abstimmung: 13:0<br />

Regierung von Oberbayern -Höhere Landesplanungsbehörde- v.<br />

26.04.2006<br />

Die vorliegende Planung wurde bereits im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

beurteilt und steht aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde<br />

bei Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

sowie einer angemessenen landschaftlichen Einbindung und entsprechend<br />

umgebungsgeeigneter Baugestaltung (Ortsbild) den Erfordernissen<br />

Seite: 4


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

der Raumordnung nicht entgegen. Zur Kenntnis genommen. Abstimmung:<br />

13:0<br />

Straßenbauamt Weilheim v. 15.05.2006<br />

Grundsätzlich bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine<br />

Einwände, wenn folgende Empfehlungen in der endgültigen Fassung beachtet<br />

werden:<br />

1. Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Kreisstraße über die im Plan dargestellte<br />

neue Erschließungsstraße, besteht grundsätzlich Einverständnis. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong> übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen<br />

im Zusammenhang mit der neuen Anbindung (Art. 32 Abs. 1<br />

BayStrWG).<br />

2. Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische<br />

Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der im<br />

Betreff genannten Straße zufließen kann (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Der Anschluss<br />

der neuen Erschließungsstraße ist mit der Straßenmeisterei Wolfratshausen<br />

abzustimmen.<br />

3. Die in den Plan eingetragenen Sichtflächen (Abmessungen: Tiefe 3,0 m in der<br />

Zufahrt, Länge parallel zur Straße: 70,0 m) sind in den Geltungsbereich des<br />

Bauleitplanes zu übernehmen (Art. 29 Abs. 2 BayStrWG, Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan<br />

aufzunehmen: „ Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten<br />

Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden;<br />

Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel,<br />

Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene<br />

erheben. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten<br />

oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden,<br />

die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.<br />

Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.“<br />

4. Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle<br />

erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der<br />

Kreisstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV). Zur<br />

Kenntnis genommen. Die Empfehlungen werden beachtet und soweit notwendig<br />

in die Planung übernommen. Abstimmung: 13:0<br />

Landratsamt TÖL-WOR -Allg. Planungsrecht- v. 17.05.2006<br />

1. Allgemeine planungsrechtliche Würdigung<br />

Der Planentwurf widerspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan; er ist aber<br />

aus dem Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt.<br />

Ob wir diese Flächennutzungsplan-Änderung genehmigen können, wird allerdings<br />

v. a. von der endgültigen Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes abhängen,<br />

weil das Plangebiet im faktischen Überschwemmungsgebiet des Zellerbaches<br />

liegt.<br />

Seite: 5


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Die Begründung und der Umweltbericht werden gegebenenfalls noch entsprechend<br />

zu ergänzen sein.<br />

2. Anregungen und Hinweise<br />

2.1 In der Festsetzung (= F.) 4.6 Satz 4 sollte noch klargestellt werden, ob „Gebäude“<br />

das Doppelhaus oder aber die Doppelhaushälfte gemeint ist.<br />

2.2 F. 4.7: Das in der Planzeichnung verwendete Kürzel „WH“ ist noch zu erläutern;<br />

die erforderlichen Bezugspunkte sind dabei festzulegen.<br />

2.3 : F 7: Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz empfehlen wir beim Stellplatzschlüssel<br />

bezüglich der Wohnfläche zu differenzieren.<br />

2.4 In der Begründung/im Umweltbericht ist noch darzulegen, ob die Ausgleichsflächen<br />

im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> stehen oder ob entsprechende<br />

Dienstbarkeiten zu bestellen sind.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen werden beachtet<br />

und mit Ausnahme von Pkt. 2.3 in die Planung übernommen. Da die Anzahl<br />

der Stellplätze i.d.R. ohnehin immer zu wenig ist, soll eine Differenzierung hinsichtlich<br />

der Wohnfläche nicht erfolgen. Abstimmung: 13:0<br />

Landratsamt TÖL-WOR -Immissionsschutzbehörde- v. 08.05.2006<br />

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht besteht Einverständnis mit der vorgelegten<br />

Planung, wenn folgende Auflage als Festsetzung zum Immissionsschutz mit aufgenommen<br />

wird:<br />

• Die Kamine von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe i. 5. des § 3 Abs. 1 Nr. 1<br />

bis 8 der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen<br />

- 1. BlmSchV) müssen den First der Wohngebäude überragen, so dass eine<br />

Ableitung mit der freien Luftströmung gewährleistet ist und mindestens die Anforderungen<br />

des § 9 der Verordnung über Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen<br />

(Feuerungsverordnung - FeuV) erfüllt sind.<br />

Zur Kenntnis genommen. Die vorgeschlagene Auflage wird in die Planung übernommen.<br />

Abstimmung: 13.0<br />

Landratsamt TÖL-WOR -Untere Naturschutzbehörde- v. 26.05.2006<br />

Grundsätzlich besteht mit dem B-PIan aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.<br />

Folgende Einwendungen müssen in den B-Plan eingearbeitet werden:<br />

Die für Ausgleichsmaßnahmen bestimmten Flächen müssen entsprechend im<br />

BPlan festgesetzt werden. Die Möglichkeiten solcher Festsetzungen z.B. als<br />

„Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft“ sind im Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ unter Nr.<br />

4 beschrieben und müssen angewendet werden.<br />

Die erforderlichen Pflegemaßnahmen müssen in den B-PIan aufgenommen werden:<br />

Zur öffentlichen Auslegung muss auch die noch fehlende Ausgleichsfläche<br />

in den Umweltbericht aufgenommen und die Festsetzung im B-Plan geklärt sein.<br />

Grundsätzlich wird begrüßt, dass mit einer breiten Grünfläche das Baugebiet gut<br />

in die Landschaft eingebunden werden soll.<br />

Für den Fall, dass die Fläche nicht ins Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen soll,<br />

muss eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Freistaats Bayern eingetragen<br />

Seite: 6


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

werden. Die Herstellung eines Streuobstbestandes muss mit so genannten hochstämmigen<br />

Obstbäumen erfolgen.<br />

Die Herstellung eines Streuobstbestandes ist darüber hinaus nur dann sinnvoll,<br />

wenn die langfristige und fachgerechte Pflege des Bestandes gesichert ist. Eine<br />

nicht fachgerechte und nicht regelmäßige Pflege führt dazu, dass sich die Bäume<br />

nicht gut entwickeln und das Ziel eines Streuobstbestandes womöglich nicht erreicht<br />

wird. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung:<br />

13.0<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V. v. 23.05.2006<br />

Es wird mitgeteilt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der Planung besteht.<br />

Wir bitten um Beachtung folgender Anmerkungen bzw. Anregungen:<br />

Ausbildung eines Ortsrandes<br />

Wir begrüßen die hainartige Bepflanzung mit standortgerechten Obstbäumen im<br />

Westen des Neubaugebiets als Einbindung in die freie Landschaft.<br />

Unter Punkt 2b der Begründung zum BP (Ausbildung eines Ortsrandes) würden<br />

wir die Anweisung, die Grundstücksflächen westlich der Bebauung von Nebengebäuden<br />

frei zu halten, nicht zu streng sehen. Erfahrungsgemäß tragen gerade<br />

die in der Regel niedrigeren Gebäude zu einer höhenabgestuften, harmonischen<br />

Ortsrandausbildung in Verbindung mit Gehölzpflanzungen bei. Dies ist gerade<br />

bei dörflich geprägten Siedlungsteilen zu beobachten.<br />

Baumpflanzungen an Verkehrsflächen<br />

Unter Punkt 2e der Begründung zum BP ist zu begrüßen, dass die durch die<br />

Trassierung entstehenden Restflächen den öffentlichen Verkehrsflächen zugeschlagen<br />

und begrünt, respektive mit (Groß-)Bäumen bepflanzt werden sollen.<br />

Hierbei muss jedoch für Schutz gegen Überfahrung der Wurzelbereiche gesorgt<br />

werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Wir begrüßen, dass ein Teil des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereichs des BP<br />

ausgeglichen wird. Wie der verbleibende Bedarf an weiteren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt wird, kann noch<br />

nicht beurteilt werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens sollten die Maßnahmen<br />

feststehen und ggf. erforderliche Flächen gesichert sein. Die Stellungnahme<br />

wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung: 13.0<br />

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege -Bodendenkmalpflege- v. 12.05.2006<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf<br />

hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an<br />

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

gemäß Art. 8 Abs. 1 – 2 DSchG unterliegen. Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen. Abstimmung: 13.0<br />

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege –Bau- und Kunstdenkmalpflege- v.<br />

28.07.2006<br />

Von Seiten der Bau und Kunstdenkmalpflege werden Bedenken gegen o. bez.<br />

Planung zurückgestellt. Auf die Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege<br />

wird hingewiesen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung:<br />

13.0<br />

Seite: 7


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben sich geäußert:<br />

Michael Frauendorf, Kleeweg 4 v. 11.05.2006<br />

Auf dem südlich von uns (FlNr. 2049/7, Gmkg.: Hechenberg) gelegenen Grundstück<br />

sieht der Plan eine Bebauung mit Doppelhaus und Doppelgarage als zusammenhängenden<br />

Gebäudekomplex vor. Diese Verkettung von Baukörpern ist<br />

orts-unüblich und widerspricht gänzlich den Grundregeln des ländlichen Bauens.<br />

Wir sind der Meinung, dass nachbarschützende Belange nicht ausreichend berücksichtigt<br />

wurden, auch wenn sie vielleicht aus planungsrechtlichen Vorschriften<br />

gegeben wären.<br />

In unserem Fall findet eine erhebliche Verschattung des Grundstücks statt sowie<br />

eine enorme Sichtbehinderung und dadurch ergibt sich eine erhebliche Wertminderung<br />

unseres Grundstücks und des darauf stehenden Wohnhauses.<br />

Wir appellieren doch an Sie, den Satz der bayerischen Bauordnung Teil C —<br />

Kommentar Artikel 7 Vers 252 ein wenig wörtlich zu nehmen, in dem es heißt:<br />

„Ferner kann die unter dem Gesichtpunkt der planungsrechtlichen Einfügungspflicht<br />

( 34 BauGB) vorzunehmende Abwägung der Belange des Bauherrn mit<br />

denen des Nachbarn und das Rücksichtnahmegebot auf schutzwürdige Interessen<br />

des Nachbarn<br />

Wir bitten daher um nochmalige eingehende Prüfung des Bebauungsplanes Bairawies.<br />

Dem Einwand wird stattgegeben; die Parzellen 7 und 8 werden neu überplant.<br />

Abstimmung: 12:1<br />

Bernhard Fuchs, Kleeweg 6, v. 14.05.2006<br />

Zu dem Bauungsplan Bairawies erheben wir folgende Einwände.<br />

1. Die Parzellen 7 und 8 sind als einzige Parzellen des Bebauungsplanes zusammengebaut.<br />

Demnach ergibt sich eine Bebauung von einer maximalen Gesamtbreite<br />

von 28,32 Meter. Eine derartige massive Häufung von Baukörpern<br />

widerspricht gemäß Artikel 11 BayBO und §1, (5), Nr. 4 BauGB dem hiesigen<br />

Orts- und Landschaftsbild sowie auch der Gestaltungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Dietramszell</strong>.<br />

2. Die Abstandsfläche zu Grundstück 2049/7, 2049/9 und Parzelle 5 ist gemäß<br />

Artikel 6, Nr. 3 mit H zu errechnen. Die Verringerung von 0,5 H, bzw. der Mindestabstand<br />

von 3 Meter greift für die Parzellen 7 und 8 nicht, da hier bezugnehmend<br />

auf Artikel 6, Nr. 5 die Gesamtbreite von 16 Meter überschritten wird.<br />

3. Durch den entstehenden Bebauungsriegel von 28,32 Meter wird das Grundstück<br />

049/7, 2049/9 und Parzelle 5 beeinträchtigt. Bei tief stehender Wintersonne<br />

geht von den Parzellen 7 und 8 eine massive Beschattung aus. Die Anforderun-<br />

gen an gesunde Wohnverhältnisse erfordert aber auch eine ausreichende Besonnung<br />

4. Durch den massiven Bebauungsriegel werden die Durchlüftung und die Sicht<br />

nach Süden nicht nur eingeschränkt, sondern eliminiert. Des Weiteren entsteht<br />

hier bei der häufigen und üblichen Westströmung ein starker Windkanal.<br />

Seite: 8


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Wir erheben keine Einwände gegen eine Bebauung, sondern nur gegen die Art<br />

der Baubauung der Parzellen 7 und 8 und sind der Meinung, dass auch hier eine<br />

gegliederte Baustruktur wie bei allen anderen Parzellen zu planen ist.<br />

In der Gestaltungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong> sind diese Richtlinien klar<br />

aufgezeigt.<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Bebauung auf<br />

den Parzellen 7 und 8 wird auf den Beschluss zur Stellungnahme Frauendorf<br />

verwiesen. Abstimmung: 13:0<br />

Beham Walter, Dorfstraße, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Niedermeier v.<br />

10.05.2006<br />

In einer sehr umfangreichen und mit mehreren Anlagen versehenen Äußerung<br />

wird angeregt und beantragt, auch das Grundstück Fl.Nr. 2046 und ggflls. auch<br />

die daran angrenzenden Parzellen in das Bebauungsplanverfahren mit einzubeziehen.<br />

Es wird dabei auch auf die Hochwassersituation und die Planungen des<br />

Straßenbauamtes für den Ausbau der Staatsstraße hingewiesen.<br />

Das Grundstück Fl.Nr. 2046 liegt ca. 100 m nordwestlich des derzeitigen Planbereiches<br />

unmittelbar an der Staatsstraße 2072. Eine Ausdehnung der Planung<br />

würde eine Vorgabe bedeuten, die mit einer organischen Entwicklung des<br />

Ortsteiles Bairawies nicht vereinbar ist. Außerdem steht der Ausbau der Staatsstraße<br />

mit Bau einer Unterführung in diesem Bereich im Raum. Auch das Verfahren<br />

über die Hochwasserfreilegung der Ortschaft Bairawies ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Die Fl.Nr. 2046 ist bei Hochwasser überwiegend als Retentionsraum<br />

für den Zeller Bach betroffen. Dem Antrag kann somit nicht entsprochen werden.<br />

Abstimmung: 13:0<br />

F.E. Ostermayer als Vorsitzender der Bürgerinitiative ERHALTET BAIRA-<br />

WIES e.V. v. 27.06.2006<br />

In einem sehr emotionalen Aufruf an alle Bürger von Bairawies wird gegen die<br />

beabsichtigte Bebauung Stimmung gemacht. Explizit wird auf die unwiederbringliche<br />

Zerstörung des Ortsbildes, die Hochwassersituation mit ihren Folgelasten<br />

für die Bürger und die <strong>Gemeinde</strong> und den schützenswerten Bestand der Pestkapelle<br />

westlich der Staatsstraße hingewiesen. Eine zwingende Notwendigkeit, gerade<br />

in Bairawies ein neues Baugebiet auszuweisen besteht nicht, da in der<br />

Großgemeinde <strong>Dietramszell</strong> an anderer Stelle ausreichend Baugrund für die<br />

nachwachsende Bevölkerung zur Verfügung steht.<br />

Der Schutz der bestehenden Häuser in Bairawies vor Hochwasser wird in einem<br />

gesonderten öffentlichen Verfahren geregelt. Eine Zerstörung des Ortsbildes wird<br />

nicht erfolgen, weil die vorliegende Planung eine organische Erweiterung der<br />

Ortschaft darstellt, deren neuer Ortsrand sich dank einer umfangreichen Eingrünung<br />

in das Landschaftsbild einfügen wird. Der Abstand zur Pestkapelle ist ausreichend<br />

groß, so dass hier keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Im<br />

übrigen haben sich die am Verfahren beteiligten Denkmalschutzbehörden dahin-<br />

gehend nicht geäußert. Die Einwände werden zur Kenntnis genommen, eine Berücksichtigung<br />

ist aber nicht veranlasst. Abstimmung: 13:0<br />

b. Auslegungsbeschluss<br />

1. Am 28.06. und 26.07.2005 wurde durch den <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, einen<br />

Bebauungsplan für das Gebiet „Bairawies – West“ aufzustellen<br />

Seite: 9


Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange wurde vom 20.04.2006 – 20.05.2006 durchgeführt. Die Einwände wurden<br />

behandelt und am 24.08.2009 ein Abwägungsbeschluss gefasst. Die bestehenden<br />

Einwände werden sofern erforderlich wie im Abwägungsbeschluss gefasst<br />

in die Planung mit aufgenommen und eingearbeitet.<br />

3. Um die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auslegen zu können<br />

muss nun ein Auslegungsbeschluss gefasst werden.<br />

Der öffentlichen Auslegung wird zugestimmt. Abstimmung: 13:0<br />

c. Beauftragung Planungsbüro<br />

Der bisherige Planer Günter Kraus, bat einen anderen Planer mit der Fortführung<br />

des Bebauungsplanes „Bairawies-West“ zu beauftragen, da er sich zwischenzeitlich<br />

auf Brandschutzplanungen spezialisiert habe. Ein Zuarbeiten durch einen<br />

anderen Planer würde er jedoch akzeptieren.<br />

Beschlüsse:<br />

Vergabe des Planungsauftrages an das Planungsbüro Robert Beham, Bairawies<br />

zur Zuarbeit an Herrn Kraus. Abstimmung: 5:8 (abgelehnt)<br />

Die Zusammenarbeit mit Herrn Kraus bezüglich des laufenden Bebauungsplanverfahrens<br />

soll abgeschlossen werden. Die Umplanung soll durch die Verwaltung<br />

an ein Planungsbüro zur eigenständigen Erledigung vergeben werden. Abstimmung:<br />

13:0<br />

6. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher <strong>Sitzung</strong> am 28.07.2009 gefassten<br />

Auftragsvergabe zur Maßnahmenbetreuung und –durchführung Projekt<br />

„Kindergarten Linden“<br />

Zur Vorbereitung der einzureichenden Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets<br />

II war Herr Illner der einzige Bewerber.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in der nichtöffentlichen <strong>Sitzung</strong> am 28.07.2009 die Objektplanung<br />

zum Bauvorhaben Energetische Sanierung des Kindergarten Linden I im<br />

Rahmen des Konj. Paket II zum Honorarangebotspreis in Höhe von 12.681,37 €<br />

(nach § 15 HOAI) an das Bauplanungs- und Ingenieurbüro Robert Illner, Eulenschwang<br />

vergeben.<br />

In diesem Angebotspreis sind alle Grundleistungen für die Objektplanung enthalten.<br />

Darüber hinaus die Erstellung des EnEV Nachweises sowie des Brandschutznachweises<br />

nach § 11 BauVorlV.<br />

7. Ehemalige Hausmülldeponie Thalham<br />

Genehmigung der Mittel zur Studienerstellung und ggf. Sanierung in Höhe<br />

von max. 51.000,-- €<br />

Der Unterstützungsfonds nach Ar. 13a BayBodSchG i. V. m. UStützV bietet die<br />

Bezuschussung der weiteren Untersuchungen bzw. Sanierungen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

trägt einen Eigenanteil von 1,5 v. H. der Umlagegrundlagen (Art. 18 Abs. 3 FAG),<br />

mindestens 20.000,-- € und höchstens 200.000,-- €.<br />

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Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

In Absprache mit dem LRA und dem Markt Holzkirchen hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

max. 51.000,-- € zu tragen, der Markt Holzkirchen max. 200.000,-- €<br />

voraussichtlich werden die Mittel im Frühjahr 2010 und später fällig.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt die Mittel zur Studienerstellung und ggf. Sanierung<br />

der ehemaligen Hausmülldeponie Thalham in Höhe von max. 51.000,-- €.<br />

Abstimmung: 13:0<br />

8. Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für ehrenamtliche Wahlhelfer<br />

Für die Bundestagswahl werden, wie schon bei den vorangegangenen Wahlen,<br />

30,-- € pro Person Erfrischungsgeld gewährt. Abstimmung: 13:0<br />

9. Sonstiges<br />

- GR Fröstl, Linden –Feldweg im Anschluss an den Berger Weg<br />

GR Fröstl erkundigt sich, ob die aufgrund des Starkregens entstandenen Rillen im<br />

Mineralbeton beseitigt werden. Diese werden von der Fa. Haseitl beseitigt.<br />

- GR Fröstl, Linden – Straßenbauarbeiten in Linden<br />

GR Fröstl erkundigt sich nach dem Ende der Straßenbauarbeiten an der Durchfahrtsstraße<br />

in Linden. Die Straßenbauarbeiten in Linden werden laut Aussage des<br />

Straßenbauamtes bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.<br />

- GR Kranz, Ascholding – Sanierung der Staatsstraße westlich von <strong>Dietramszell</strong><br />

(Wolfratshauser Str. )<br />

GR Kranz erkundigt sich, wann mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.<br />

Mit Schreiben vom 14.08.2009 teilt das Straßenbauamt mit, dass aufgrund gestrichener<br />

Haushaltsmittel voraussichtlich in diesem Jahr nicht mit den Sanierungsarbeiten<br />

begonnen werden könne.<br />

- GR Michael Müller – Weihermühler Weiherbach<br />

GR Müller erkundigt sich nach dem angekündigten Besichtigungstermin der überschwemmten<br />

angrenzenden Felder mit dem gemeindlichen Bauhof.<br />

Bgm. Gröbmaier erklärt, dass der Bach bereits besichtigt wurde und dabei nichts<br />

festzustellen war. Bei Gesprächen mit den Anliegern des Weihermühler Weihers<br />

wurde festgestellt, dass es keinerlei Möglichkeit zur Regulierung des Ablasses gibt.<br />

Die Sachlage soll mit den betroffenen Grundeigentümern Herrn Fichtner, Herrn Hecher<br />

und mit Vertretern des WWA erörtert werden.<br />

- GR Poschenrieder – Stand der Planungen zum Gehwegbau in Ascholding<br />

GR Poschenrieder erkundigt sich nach dem Stand der Planungen zum Gehwegbau<br />

in Ascholding in Verbindung mit den Planungen des Straßenbauamtes. Bgm. Gröbmaier<br />

erklärt, dass die Planungen des Straßenbauamtes abgeschlossen sind und<br />

eine Gehwegplanung in Teilstücken vorgesehen ist. Dies hindert die <strong>Gemeinde</strong> nicht<br />

an einer eigenen Planung.<br />

Leni Gröbmaier Friedrich Schinko<br />

Erste Bürgermeisterin Schriftführer<br />

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