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Öffentliche Gemeinderats-Sitzung - Gemeinde Dietramszell

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Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben sich geäußert:<br />

Michael Frauendorf, Kleeweg 4 v. 11.05.2006<br />

Auf dem südlich von uns (FlNr. 2049/7, Gmkg.: Hechenberg) gelegenen Grundstück<br />

sieht der Plan eine Bebauung mit Doppelhaus und Doppelgarage als zusammenhängenden<br />

Gebäudekomplex vor. Diese Verkettung von Baukörpern ist<br />

orts-unüblich und widerspricht gänzlich den Grundregeln des ländlichen Bauens.<br />

Wir sind der Meinung, dass nachbarschützende Belange nicht ausreichend berücksichtigt<br />

wurden, auch wenn sie vielleicht aus planungsrechtlichen Vorschriften<br />

gegeben wären.<br />

In unserem Fall findet eine erhebliche Verschattung des Grundstücks statt sowie<br />

eine enorme Sichtbehinderung und dadurch ergibt sich eine erhebliche Wertminderung<br />

unseres Grundstücks und des darauf stehenden Wohnhauses.<br />

Wir appellieren doch an Sie, den Satz der bayerischen Bauordnung Teil C —<br />

Kommentar Artikel 7 Vers 252 ein wenig wörtlich zu nehmen, in dem es heißt:<br />

„Ferner kann die unter dem Gesichtpunkt der planungsrechtlichen Einfügungspflicht<br />

( 34 BauGB) vorzunehmende Abwägung der Belange des Bauherrn mit<br />

denen des Nachbarn und das Rücksichtnahmegebot auf schutzwürdige Interessen<br />

des Nachbarn<br />

Wir bitten daher um nochmalige eingehende Prüfung des Bebauungsplanes Bairawies.<br />

Dem Einwand wird stattgegeben; die Parzellen 7 und 8 werden neu überplant.<br />

Abstimmung: 12:1<br />

Bernhard Fuchs, Kleeweg 6, v. 14.05.2006<br />

Zu dem Bauungsplan Bairawies erheben wir folgende Einwände.<br />

1. Die Parzellen 7 und 8 sind als einzige Parzellen des Bebauungsplanes zusammengebaut.<br />

Demnach ergibt sich eine Bebauung von einer maximalen Gesamtbreite<br />

von 28,32 Meter. Eine derartige massive Häufung von Baukörpern<br />

widerspricht gemäß Artikel 11 BayBO und §1, (5), Nr. 4 BauGB dem hiesigen<br />

Orts- und Landschaftsbild sowie auch der Gestaltungssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Dietramszell</strong>.<br />

2. Die Abstandsfläche zu Grundstück 2049/7, 2049/9 und Parzelle 5 ist gemäß<br />

Artikel 6, Nr. 3 mit H zu errechnen. Die Verringerung von 0,5 H, bzw. der Mindestabstand<br />

von 3 Meter greift für die Parzellen 7 und 8 nicht, da hier bezugnehmend<br />

auf Artikel 6, Nr. 5 die Gesamtbreite von 16 Meter überschritten wird.<br />

3. Durch den entstehenden Bebauungsriegel von 28,32 Meter wird das Grundstück<br />

049/7, 2049/9 und Parzelle 5 beeinträchtigt. Bei tief stehender Wintersonne<br />

geht von den Parzellen 7 und 8 eine massive Beschattung aus. Die Anforderun-<br />

gen an gesunde Wohnverhältnisse erfordert aber auch eine ausreichende Besonnung<br />

4. Durch den massiven Bebauungsriegel werden die Durchlüftung und die Sicht<br />

nach Süden nicht nur eingeschränkt, sondern eliminiert. Des Weiteren entsteht<br />

hier bei der häufigen und üblichen Westströmung ein starker Windkanal.<br />

Seite: 8

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