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Öffentliche Gemeinderats-Sitzung - Gemeinde Dietramszell

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Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

der Raumordnung nicht entgegen. Zur Kenntnis genommen. Abstimmung:<br />

13:0<br />

Straßenbauamt Weilheim v. 15.05.2006<br />

Grundsätzlich bestehen gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes keine<br />

Einwände, wenn folgende Empfehlungen in der endgültigen Fassung beachtet<br />

werden:<br />

1. Mit dem Anschluss des Baugebietes an die Kreisstraße über die im Plan dargestellte<br />

neue Erschließungsstraße, besteht grundsätzlich Einverständnis. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Dietramszell</strong> übernimmt alle Kosten für bauliche oder sonstige Änderungen<br />

im Zusammenhang mit der neuen Anbindung (Art. 32 Abs. 1<br />

BayStrWG).<br />

2. Die Entwässerung der Einmündungsfläche muss durch entwässerungstechnische<br />

Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der im<br />

Betreff genannten Straße zufließen kann (Art. 9 Abs. 1 BayStrWG). Der Anschluss<br />

der neuen Erschließungsstraße ist mit der Straßenmeisterei Wolfratshausen<br />

abzustimmen.<br />

3. Die in den Plan eingetragenen Sichtflächen (Abmessungen: Tiefe 3,0 m in der<br />

Zufahrt, Länge parallel zur Straße: 70,0 m) sind in den Geltungsbereich des<br />

Bauleitplanes zu übernehmen (Art. 29 Abs. 2 BayStrWG, Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs, unter Berücksichtigung der RAS-K).<br />

Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan<br />

aufzunehmen: „ Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten<br />

Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden;<br />

Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel,<br />

Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen<br />

nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene<br />

erheben. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten<br />

oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden,<br />

die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.<br />

Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung<br />

abzustimmen.“<br />

4. Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Eventuelle<br />

erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der<br />

Kreisstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV). Zur<br />

Kenntnis genommen. Die Empfehlungen werden beachtet und soweit notwendig<br />

in die Planung übernommen. Abstimmung: 13:0<br />

Landratsamt TÖL-WOR -Allg. Planungsrecht- v. 17.05.2006<br />

1. Allgemeine planungsrechtliche Würdigung<br />

Der Planentwurf widerspricht dem wirksamen Flächennutzungsplan; er ist aber<br />

aus dem Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt.<br />

Ob wir diese Flächennutzungsplan-Änderung genehmigen können, wird allerdings<br />

v. a. von der endgültigen Beurteilung des Wasserwirtschaftsamtes abhängen,<br />

weil das Plangebiet im faktischen Überschwemmungsgebiet des Zellerbaches<br />

liegt.<br />

Seite: 5

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