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Öffentliche Gemeinderats-Sitzung - Gemeinde Dietramszell

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Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />

werden. Die Herstellung eines Streuobstbestandes muss mit so genannten hochstämmigen<br />

Obstbäumen erfolgen.<br />

Die Herstellung eines Streuobstbestandes ist darüber hinaus nur dann sinnvoll,<br />

wenn die langfristige und fachgerechte Pflege des Bestandes gesichert ist. Eine<br />

nicht fachgerechte und nicht regelmäßige Pflege führt dazu, dass sich die Bäume<br />

nicht gut entwickeln und das Ziel eines Streuobstbestandes womöglich nicht erreicht<br />

wird. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung:<br />

13.0<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V. v. 23.05.2006<br />

Es wird mitgeteilt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der Planung besteht.<br />

Wir bitten um Beachtung folgender Anmerkungen bzw. Anregungen:<br />

Ausbildung eines Ortsrandes<br />

Wir begrüßen die hainartige Bepflanzung mit standortgerechten Obstbäumen im<br />

Westen des Neubaugebiets als Einbindung in die freie Landschaft.<br />

Unter Punkt 2b der Begründung zum BP (Ausbildung eines Ortsrandes) würden<br />

wir die Anweisung, die Grundstücksflächen westlich der Bebauung von Nebengebäuden<br />

frei zu halten, nicht zu streng sehen. Erfahrungsgemäß tragen gerade<br />

die in der Regel niedrigeren Gebäude zu einer höhenabgestuften, harmonischen<br />

Ortsrandausbildung in Verbindung mit Gehölzpflanzungen bei. Dies ist gerade<br />

bei dörflich geprägten Siedlungsteilen zu beobachten.<br />

Baumpflanzungen an Verkehrsflächen<br />

Unter Punkt 2e der Begründung zum BP ist zu begrüßen, dass die durch die<br />

Trassierung entstehenden Restflächen den öffentlichen Verkehrsflächen zugeschlagen<br />

und begrünt, respektive mit (Groß-)Bäumen bepflanzt werden sollen.<br />

Hierbei muss jedoch für Schutz gegen Überfahrung der Wurzelbereiche gesorgt<br />

werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Wir begrüßen, dass ein Teil des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereichs des BP<br />

ausgeglichen wird. Wie der verbleibende Bedarf an weiteren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt wird, kann noch<br />

nicht beurteilt werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens sollten die Maßnahmen<br />

feststehen und ggf. erforderliche Flächen gesichert sein. Die Stellungnahme<br />

wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung: 13.0<br />

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege -Bodendenkmalpflege- v. 12.05.2006<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf<br />

hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an<br />

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

gemäß Art. 8 Abs. 1 – 2 DSchG unterliegen. Die Stellungnahme wird zur<br />

Kenntnis genommen. Abstimmung: 13.0<br />

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege –Bau- und Kunstdenkmalpflege- v.<br />

28.07.2006<br />

Von Seiten der Bau und Kunstdenkmalpflege werden Bedenken gegen o. bez.<br />

Planung zurückgestellt. Auf die Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege<br />

wird hingewiesen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung:<br />

13.0<br />

Seite: 7

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