Öffentliche Gemeinderats-Sitzung - Gemeinde Dietramszell
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Protokoll der öffentlichen <strong><strong>Gemeinde</strong>rats</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>Dietramszell</strong><br />
werden. Die Herstellung eines Streuobstbestandes muss mit so genannten hochstämmigen<br />
Obstbäumen erfolgen.<br />
Die Herstellung eines Streuobstbestandes ist darüber hinaus nur dann sinnvoll,<br />
wenn die langfristige und fachgerechte Pflege des Bestandes gesichert ist. Eine<br />
nicht fachgerechte und nicht regelmäßige Pflege führt dazu, dass sich die Bäume<br />
nicht gut entwickeln und das Ziel eines Streuobstbestandes womöglich nicht erreicht<br />
wird. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung:<br />
13.0<br />
Bund Naturschutz in Bayern e.V. v. 23.05.2006<br />
Es wird mitgeteilt, dass grundsätzlich Einverständnis mit der Planung besteht.<br />
Wir bitten um Beachtung folgender Anmerkungen bzw. Anregungen:<br />
Ausbildung eines Ortsrandes<br />
Wir begrüßen die hainartige Bepflanzung mit standortgerechten Obstbäumen im<br />
Westen des Neubaugebiets als Einbindung in die freie Landschaft.<br />
Unter Punkt 2b der Begründung zum BP (Ausbildung eines Ortsrandes) würden<br />
wir die Anweisung, die Grundstücksflächen westlich der Bebauung von Nebengebäuden<br />
frei zu halten, nicht zu streng sehen. Erfahrungsgemäß tragen gerade<br />
die in der Regel niedrigeren Gebäude zu einer höhenabgestuften, harmonischen<br />
Ortsrandausbildung in Verbindung mit Gehölzpflanzungen bei. Dies ist gerade<br />
bei dörflich geprägten Siedlungsteilen zu beobachten.<br />
Baumpflanzungen an Verkehrsflächen<br />
Unter Punkt 2e der Begründung zum BP ist zu begrüßen, dass die durch die<br />
Trassierung entstehenden Restflächen den öffentlichen Verkehrsflächen zugeschlagen<br />
und begrünt, respektive mit (Groß-)Bäumen bepflanzt werden sollen.<br />
Hierbei muss jedoch für Schutz gegen Überfahrung der Wurzelbereiche gesorgt<br />
werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Wir begrüßen, dass ein Teil des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereichs des BP<br />
ausgeglichen wird. Wie der verbleibende Bedarf an weiteren ökologischen Ausgleichsmaßnahmen<br />
außerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt wird, kann noch<br />
nicht beurteilt werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens sollten die Maßnahmen<br />
feststehen und ggf. erforderliche Flächen gesichert sein. Die Stellungnahme<br />
wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Abstimmung: 13.0<br />
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege -Bodendenkmalpflege- v. 12.05.2006<br />
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />
von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf<br />
hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an<br />
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
gemäß Art. 8 Abs. 1 – 2 DSchG unterliegen. Die Stellungnahme wird zur<br />
Kenntnis genommen. Abstimmung: 13.0<br />
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege –Bau- und Kunstdenkmalpflege- v.<br />
28.07.2006<br />
Von Seiten der Bau und Kunstdenkmalpflege werden Bedenken gegen o. bez.<br />
Planung zurückgestellt. Auf die Stellungnahme der Archäologischen Denkmalpflege<br />
wird hingewiesen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abstimmung:<br />
13.0<br />
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