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Justizia – Mut zum Widerspruch<br />
Wer kennt das nicht, Du hast einen abschlägigen Bescheid von einer Behörde<br />
bekommen. Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du<br />
dagegen Widerspruch einlegen. Beim Finanzamt heißt das Einspruch. Ein<br />
Widerspruchsverfahren soll der Behörde noch einmal die Gelegenheit geben,<br />
sich noch mal mit der Angelegenheit zu befassen, und es soll die Gerichte<br />
entlasten. Der Bescheid der Behörde enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. In<br />
der Regel befindet sich diese am Ende des jeweiligen Bescheides. Hier steht,<br />
wie und wo Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Eine<br />
Begründung ist nicht erforderlich aber sinnvoll. Ein solches Verfahren ist für den<br />
Widerspruchsführer bzw. die --/in kostenlos. So könnte ein<br />
Widerspruchsschreiben aussehen:<br />
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Muster<br />
Hans Mustermann Musterstr. 10<br />
12345 Musterstadt<br />
Stadt Musterstadt<br />
Sozialagentur<br />
Musterstr. 50<br />
12345 Musterstadt Musterstadt, den<br />
Gegen Ihren Bescheid vom......................Az.:................erhebe ich hiermit<br />
Begründung:<br />
Widerspruch.<br />
(Es folgt dann die Schilderung aus Deiner Sicht)<br />
Hans Mustermann<br />
Viel Erfolg. Euer Hans Glück Auf<br />
Hans Maleike<br />
W<br />
W<br />
g<br />
<strong>DATT</strong> <strong>IS</strong> <strong>IRRE</strong>! 23