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DATT IS IRRE! 1

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Justizia – Mut zum Widerspruch<br />

Wer kennt das nicht, Du hast einen abschlägigen Bescheid von einer Behörde<br />

bekommen. Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du<br />

dagegen Widerspruch einlegen. Beim Finanzamt heißt das Einspruch. Ein<br />

Widerspruchsverfahren soll der Behörde noch einmal die Gelegenheit geben,<br />

sich noch mal mit der Angelegenheit zu befassen, und es soll die Gerichte<br />

entlasten. Der Bescheid der Behörde enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. In<br />

der Regel befindet sich diese am Ende des jeweiligen Bescheides. Hier steht,<br />

wie und wo Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen kannst. Eine<br />

Begründung ist nicht erforderlich aber sinnvoll. Ein solches Verfahren ist für den<br />

Widerspruchsführer bzw. die --/in kostenlos. So könnte ein<br />

Widerspruchsschreiben aussehen:<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Muster<br />

Hans Mustermann Musterstr. 10<br />

12345 Musterstadt<br />

Stadt Musterstadt<br />

Sozialagentur<br />

Musterstr. 50<br />

12345 Musterstadt Musterstadt, den<br />

Gegen Ihren Bescheid vom......................Az.:................erhebe ich hiermit<br />

Begründung:<br />

Widerspruch.<br />

(Es folgt dann die Schilderung aus Deiner Sicht)<br />

Hans Mustermann<br />

Viel Erfolg. Euer Hans Glück Auf<br />

Hans Maleike<br />

W<br />

W<br />

g<br />

<strong>DATT</strong> <strong>IS</strong> <strong>IRRE</strong>! 23

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