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Download der Publikation - Hanns-Seidel-Stiftung

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Bescheinigung <strong>der</strong> Abschlussprüfer<br />

„Wir haben die Jahresrechnung – bestehend<br />

aus Vermögensrechnung und<br />

Ertrags­/Aufwandsrechnung – unter<br />

Zugrundelegung <strong>der</strong> Buchführung <strong>der</strong><br />

<strong>Hanns</strong>­<strong>Seidel</strong>­<strong>Stiftung</strong> e.V., München, für<br />

das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011<br />

bis 31. dezember 2011 geprüft. die<br />

Buchführung und die Aufstellung <strong>der</strong><br />

Jahresrechnung nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften und ihre Auslegung durch<br />

die IdW Stellungnahme zur rechnungslegung:<br />

rechnungslegung von Vereinen<br />

(IdW rS HfA 14) liegen in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Verteter des<br />

Vereins. <strong>der</strong> Vorstand stellt die Jahresrechnung<br />

auf Basis <strong>der</strong> doppelten Buchführung<br />

nach weit gehend kaufmännischen<br />

Grundsätzen auf. die Buchführung<br />

lehnt sich an Vorschriften und daraus<br />

abgeleitete regelungen <strong>der</strong> Bundeshaushaltsordnung<br />

an und enthält kameralistische<br />

Elemente. Abweichungen zu allgemeinen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und Empfehlungen <strong>der</strong> IdW Stellungnahme<br />

zur rechnungslegung: rechnungs­<br />

Im Sinne <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> vom Bundespräsidenten<br />

berufen den Kommission unabhängiger Sachverständiger<br />

vom 17. februar 1993 veröffentlichen wir in Ergänzung des<br />

vorstehenden Jahresabschlusses noch folgende daten für<br />

das Geschäfts jahr 2011:<br />

Zahl <strong>der</strong> Personalstellen im Vergleich zum Vorjahr<br />

Stand<br />

31.12.2010<br />

Zahl und Art <strong>der</strong> führungspositionen, die mit Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des deutschen Bundestages, <strong>der</strong> Landtage und <strong>der</strong> Bundes­<br />

o<strong>der</strong> Landesregierungen o<strong>der</strong> des Parteivorstands<br />

besetzt waren (Stand per 31.12.2011):<br />

legung von Vereinen (IdW rS HfA 14)<br />

erfolgen insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Verausgabung angeschaffter beweglicher<br />

Vermögens gegenstände im<br />

Ausland, durch Verzicht auf den Ansatz<br />

von rückstellungen und bei Periodenabgrenzungen<br />

mit Abrechnungsreichweite<br />

nur für das Berichtsjahr. Unsere Aufgabe<br />

ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns<br />

durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung<br />

<strong>der</strong> Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung<br />

des IdW Prüfungsstandards: Prüfung<br />

von Vereinen (IdW PS 750) vorgenommen.<br />

danach ist die Prüfung so zu planen<br />

und durchzuführen, dass Unrichtig keiten<br />

und Verstöße, die sich auf die darstellung<br />

<strong>der</strong> Jahresrechnung wesentlich aus wirken,<br />

mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über<br />

die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld des<br />

Vereins sowie die Erwartungen über mögliche<br />

fehler berücksichtigt. Im rahmen<br />

Stand<br />

31.12.2011<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Zentrale München 163 159<br />

Mitarbeiter in den Bildungszentren<br />

und Außenbüros in deutschland<br />

Auslands mitarbeiter 31 34<br />

insgesamt 278 274<br />

84<br />

HANNS­SEIdEL­StIftUNG | JAHrESBErICHt 2012<br />

81<br />

anHang<br />

<strong>der</strong> Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für<br />

die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung<br />

überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von<br />

Stichproben beurteilt. die Prüfung umfasst<br />

die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten<br />

Bilanzierungsgrundsätze und <strong>der</strong> wesentlichen<br />

Einschätzungen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vertreter. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong><br />

bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />

entspricht die Jahresrechnung mit<br />

den angeführten Abweichungen zu den<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> IdW Stellungnahme<br />

zur rechnungslegung: rechnungslegung<br />

von Vereinen (IdW rS HfA 14) den gesetzlichen<br />

Vorschriften.“<br />

München, den 13. Juli 2012<br />

Ernst & Young GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Prof. walbröl (Wirtschaftsprüfer)<br />

Koch (Wirtschaftsprüferin)<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zählt 14 mitglie<strong>der</strong>. davon sind<br />

— 7 ohne o. g. führungsfunktionen,<br />

— 2 Mitglie<strong>der</strong> im deutschen Bundestag (1 zugleich Mitglied im Parteivorstand),<br />

— 3 Mitglie<strong>der</strong> im Bayerischen Landtag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung<br />

und Mitglied im Parteivorstand),<br />

— 1 Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung, zugleich Mitglied im Parteivorstand, und<br />

— 1 Mitglied im Parteivorstand.<br />

Die mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zählt 39 mitglie<strong>der</strong>. davon<br />

sind<br />

— 27 ohne o. g. führungsfunktionen,<br />

— 3 Mitglie<strong>der</strong> im deutschen Bundestag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

und 2 im Parteivorstand),<br />

— 6 Mitglie<strong>der</strong> im Bayerischen Landtag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung<br />

und 3 zugleich Mitglied im Partei vorstand),<br />

— 1 Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung, zugleich Mitglied im Parteivorstand, und<br />

— 2 Mitglie<strong>der</strong> im Parteivorstand.<br />

We<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer noch Abteilungsleiter <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> haben o. g. führungspositionen<br />

inne. Vorsitzen<strong>der</strong> und Schatzmeister <strong>der</strong> Partei üben entsprechend <strong>der</strong><br />

Vorgabe des Parteiengesetzes keine vergleich bare funktion in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> aus.<br />

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