Download der Publikation - Hanns-Seidel-Stiftung
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Bescheinigung <strong>der</strong> Abschlussprüfer<br />
„Wir haben die Jahresrechnung – bestehend<br />
aus Vermögensrechnung und<br />
Ertrags/Aufwandsrechnung – unter<br />
Zugrundelegung <strong>der</strong> Buchführung <strong>der</strong><br />
<strong>Hanns</strong><strong>Seidel</strong><strong>Stiftung</strong> e.V., München, für<br />
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011<br />
bis 31. dezember 2011 geprüft. die<br />
Buchführung und die Aufstellung <strong>der</strong><br />
Jahresrechnung nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften und ihre Auslegung durch<br />
die IdW Stellungnahme zur rechnungslegung:<br />
rechnungslegung von Vereinen<br />
(IdW rS HfA 14) liegen in <strong>der</strong> Verantwortung<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Verteter des<br />
Vereins. <strong>der</strong> Vorstand stellt die Jahresrechnung<br />
auf Basis <strong>der</strong> doppelten Buchführung<br />
nach weit gehend kaufmännischen<br />
Grundsätzen auf. die Buchführung<br />
lehnt sich an Vorschriften und daraus<br />
abgeleitete regelungen <strong>der</strong> Bundeshaushaltsordnung<br />
an und enthält kameralistische<br />
Elemente. Abweichungen zu allgemeinen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften<br />
und Empfehlungen <strong>der</strong> IdW Stellungnahme<br />
zur rechnungslegung: rechnungs<br />
Im Sinne <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> vom Bundespräsidenten<br />
berufen den Kommission unabhängiger Sachverständiger<br />
vom 17. februar 1993 veröffentlichen wir in Ergänzung des<br />
vorstehenden Jahresabschlusses noch folgende daten für<br />
das Geschäfts jahr 2011:<br />
Zahl <strong>der</strong> Personalstellen im Vergleich zum Vorjahr<br />
Stand<br />
31.12.2010<br />
Zahl und Art <strong>der</strong> führungspositionen, die mit Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des deutschen Bundestages, <strong>der</strong> Landtage und <strong>der</strong> Bundes<br />
o<strong>der</strong> Landesregierungen o<strong>der</strong> des Parteivorstands<br />
besetzt waren (Stand per 31.12.2011):<br />
legung von Vereinen (IdW rS HfA 14)<br />
erfolgen insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Verausgabung angeschaffter beweglicher<br />
Vermögens gegenstände im<br />
Ausland, durch Verzicht auf den Ansatz<br />
von rückstellungen und bei Periodenabgrenzungen<br />
mit Abrechnungsreichweite<br />
nur für das Berichtsjahr. Unsere Aufgabe<br />
ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns<br />
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />
über die Jahresrechnung unter Zugrundelegung<br />
<strong>der</strong> Buchführung abzugeben.<br />
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung<br />
des IdW Prüfungsstandards: Prüfung<br />
von Vereinen (IdW PS 750) vorgenommen.<br />
danach ist die Prüfung so zu planen<br />
und durchzuführen, dass Unrichtig keiten<br />
und Verstöße, die sich auf die darstellung<br />
<strong>der</strong> Jahresrechnung wesentlich aus wirken,<br />
mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über<br />
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />
und rechtliche Umfeld des<br />
Vereins sowie die Erwartungen über mögliche<br />
fehler berücksichtigt. Im rahmen<br />
Stand<br />
31.12.2011<br />
Mitarbeiter <strong>der</strong> Zentrale München 163 159<br />
Mitarbeiter in den Bildungszentren<br />
und Außenbüros in deutschland<br />
Auslands mitarbeiter 31 34<br />
insgesamt 278 274<br />
84<br />
HANNSSEIdELStIftUNG | JAHrESBErICHt 2012<br />
81<br />
anHang<br />
<strong>der</strong> Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen<br />
Kontrollsystems sowie Nachweise für<br />
die Angaben in Buchführung und Jahresrechnung<br />
überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von<br />
Stichproben beurteilt. die Prüfung umfasst<br />
die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten<br />
Bilanzierungsgrundsätze und <strong>der</strong> wesentlichen<br />
Einschätzungen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Vertreter. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />
unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong><br />
bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse<br />
entspricht die Jahresrechnung mit<br />
den angeführten Abweichungen zu den<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> IdW Stellungnahme<br />
zur rechnungslegung: rechnungslegung<br />
von Vereinen (IdW rS HfA 14) den gesetzlichen<br />
Vorschriften.“<br />
München, den 13. Juli 2012<br />
Ernst & Young GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Prof. walbröl (Wirtschaftsprüfer)<br />
Koch (Wirtschaftsprüferin)<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zählt 14 mitglie<strong>der</strong>. davon sind<br />
— 7 ohne o. g. führungsfunktionen,<br />
— 2 Mitglie<strong>der</strong> im deutschen Bundestag (1 zugleich Mitglied im Parteivorstand),<br />
— 3 Mitglie<strong>der</strong> im Bayerischen Landtag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung<br />
und Mitglied im Parteivorstand),<br />
— 1 Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung, zugleich Mitglied im Parteivorstand, und<br />
— 1 Mitglied im Parteivorstand.<br />
Die mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> zählt 39 mitglie<strong>der</strong>. davon<br />
sind<br />
— 27 ohne o. g. führungsfunktionen,<br />
— 3 Mitglie<strong>der</strong> im deutschen Bundestag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
und 2 im Parteivorstand),<br />
— 6 Mitglie<strong>der</strong> im Bayerischen Landtag (1 zugleich Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung<br />
und 3 zugleich Mitglied im Partei vorstand),<br />
— 1 Mitglied <strong>der</strong> Landesregierung, zugleich Mitglied im Parteivorstand, und<br />
— 2 Mitglie<strong>der</strong> im Parteivorstand.<br />
We<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer noch Abteilungsleiter <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> haben o. g. führungspositionen<br />
inne. Vorsitzen<strong>der</strong> und Schatzmeister <strong>der</strong> Partei üben entsprechend <strong>der</strong><br />
Vorgabe des Parteiengesetzes keine vergleich bare funktion in <strong>der</strong> <strong>Stiftung</strong> aus.<br />
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