KVNO aktuell 9 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Verstöße gegen Arzneimittelrichtlinien nicht ahnden<br />
Seit 1. April <strong>2009</strong> gelten die neuen Arzneimittelrichtlinien.<br />
Viele Ärzte haben sie verunsichert. Tatsächlich ist<br />
die Umsetzung alles andere als glücklich gelaufen. Die<br />
KV <strong>Nordrhein</strong> setzte sich deswegen dafür ein, Verstöße<br />
gegen neue Bestimmungen in den Richtlinien zunächst<br />
nicht zu ahnden.<br />
Denn zum einen traten die Richtlinien kurzfristig in Kraft.<br />
Zum anderen haben die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung<br />
und der GKV- Spitzenverband im Nachgang Auslegungen<br />
abgesprochen und diese fortlaufend in einem<br />
Fragen und Antworten-Katalog veröffentlicht. Aus diesem<br />
Grund hat die AOK Rheinland/ Hamburg der KV <strong>Nordrhein</strong><br />
zugesagt, für das zweite Quartal <strong>2009</strong> keine Anträge auf<br />
Verstoß gegen die Arzneimittelrichtlinien zu stellen, die<br />
sich aufgrund der neuen Regelungen ergäben.<br />
Die auffälligste Änderung war eine neue Anlage III, in<br />
der für insgesamt 48 Arzneimittel- und Indikationsgruppen<br />
Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse formuliert<br />
wurden (wir berichteten). Teilweise galten diese<br />
Einschränkungen schon zuvor. Die wichtigsten Änderungen<br />
betreffen:<br />
n Durchblutungsfördernde Mittel: Nur Prostanoide und<br />
Dusodril können Ärzte in bestimmten Stadien der peripheren<br />
arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) weiter<br />
verordnen. Die Verordnung von Pentoxyfyllin beispielsweise<br />
zur Behandlung des Hörsturzes ist zu Lasten<br />
der Krankenkassen nicht mehr möglich. Zur Ver-<br />
HPV-Impfung rechnet sich nicht<br />
Die HPV-Impfung rechnet sich nicht. Zu diesem Ergebnis<br />
kommt eine Analyse von Wissenschaftlern der Erasmus-Universität<br />
in Rotterdam. Der Gewinn eines qualitätsadjustierten<br />
Lebensjahres (QALY) müsste mit 53.000<br />
Euro bezahlt werden; eine akzeptable Grenze setzten die<br />
Autoren bei 20.000 Euro. Dabei hatten die Wissenschaftler<br />
mit optimalen Bedingungen gerechnet: lebenslanger<br />
Schutz gegen 70 Prozent aller Zervixkarzinome, keine Ne-<br />
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
ordnung von HAES steht im Fragen und Antworten<br />
Katalog, dass „Arzneimittel mit nicht ausreichend<br />
gesichertem therapeutischem Nutzen nicht zu Lasten<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet<br />
werden dürfen.“<br />
n Lipidsenker können nur noch bei bestehender vaskulärer<br />
Erkrankung oder einem hohen kardiovaskulären<br />
Risiko (über 20 Prozent Ereignisrate in zehn Jahren)<br />
verordnet werden. Allerdings sollten auch patientenindividuelle<br />
Faktoren, wie familiäre Hypercholesterinämie<br />
oder Diabetes, die mit den gängigen Risikokalkulatoren<br />
nicht erfasst werden, berücksichtigt werden.<br />
So der Fragen und Antworten-Katalog.<br />
n Einige Änderungen betreffen besonders Kinder, da<br />
nun teilweise auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel<br />
für diese Patientengruppe ausgeschlossen werden.<br />
So können Darmflora Regulantien nicht mehr verordnet<br />
werden. (Ausgenommen ist E. coli Stamm Nissle<br />
1917, zum Beispiel Mutaflor). Hustenmittel in fixen<br />
Kombinationen von Antitussiva oder Expektorantien<br />
mit anderen Wirkstoffen können nicht mehr zu Lasten<br />
der Krankenkassen verordnet werden. Auch bei den<br />
Otologika können nur noch Monopräparate verordnet<br />
werden, wenn sie ein Antibiotikum oder ein Kortikosteroid<br />
enthalten. Dies gilt nach dem Fragen und<br />
Antworten Katalog auch für orale Otologika und für<br />
homöopathische Präparate.<br />
Ausführliche Informationen zu den Arzneimittelrichtlinien und den Fragen<br />
und Antworten-Katalog finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />
benwirkungen und Impfung aller Frauen unabhängig von<br />
ihrem individuellem Krebsrisiko. Erst bei Impfstoffkosten<br />
von maximal 40 Euro pro Impfdosis würde die Effektivitätsgrenze<br />
erreicht. In Deutschland kostet eine Dosis 159<br />
Euro. Die Vermarktung der HPV-Impfung steht in der Kritik,<br />
weil die Herstellerfirma sogar in Schulen und Universitäten<br />
„Aufklärung“ betreibt und unbekannt ist, ob sie<br />
langfristig wirklich neue Krebsfälle vermeidet.<br />
Arzneimittelinfo<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 9 <strong>2009</strong><br />
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