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KVNO aktuell 9 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Verstöße gegen Arzneimittelrichtlinien nicht ahnden<br />

Seit 1. April <strong>2009</strong> gelten die neuen Arzneimittelrichtlinien.<br />

Viele Ärzte haben sie verunsichert. Tatsächlich ist<br />

die Umsetzung alles andere als glücklich gelaufen. Die<br />

KV <strong>Nordrhein</strong> setzte sich deswegen dafür ein, Verstöße<br />

gegen neue Bestimmungen in den Richtlinien zunächst<br />

nicht zu ahnden.<br />

Denn zum einen traten die Richtlinien kurzfristig in Kraft.<br />

Zum anderen haben die <strong>Kassenärztliche</strong> Bundesvereinigung<br />

und der GKV- Spitzenverband im Nachgang Auslegungen<br />

abgesprochen und diese fortlaufend in einem<br />

Fragen und Antworten-Katalog veröffentlicht. Aus diesem<br />

Grund hat die AOK Rheinland/ Hamburg der KV <strong>Nordrhein</strong><br />

zugesagt, für das zweite Quartal <strong>2009</strong> keine Anträge auf<br />

Verstoß gegen die Arzneimittelrichtlinien zu stellen, die<br />

sich aufgrund der neuen Regelungen ergäben.<br />

Die auffälligste Änderung war eine neue Anlage III, in<br />

der für insgesamt 48 Arzneimittel- und Indikationsgruppen<br />

Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse formuliert<br />

wurden (wir berichteten). Teilweise galten diese<br />

Einschränkungen schon zuvor. Die wichtigsten Änderungen<br />

betreffen:<br />

n Durchblutungsfördernde Mittel: Nur Prostanoide und<br />

Dusodril können Ärzte in bestimmten Stadien der peripheren<br />

arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) weiter<br />

verordnen. Die Verordnung von Pentoxyfyllin beispielsweise<br />

zur Behandlung des Hörsturzes ist zu Lasten<br />

der Krankenkassen nicht mehr möglich. Zur Ver-<br />

HPV-Impfung rechnet sich nicht<br />

Die HPV-Impfung rechnet sich nicht. Zu diesem Ergebnis<br />

kommt eine Analyse von Wissenschaftlern der Erasmus-Universität<br />

in Rotterdam. Der Gewinn eines qualitätsadjustierten<br />

Lebensjahres (QALY) müsste mit 53.000<br />

Euro bezahlt werden; eine akzeptable Grenze setzten die<br />

Autoren bei 20.000 Euro. Dabei hatten die Wissenschaftler<br />

mit optimalen Bedingungen gerechnet: lebenslanger<br />

Schutz gegen 70 Prozent aller Zervixkarzinome, keine Ne-<br />

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

ordnung von HAES steht im Fragen und Antworten<br />

Katalog, dass „Arzneimittel mit nicht ausreichend<br />

gesichertem therapeutischem Nutzen nicht zu Lasten<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet<br />

werden dürfen.“<br />

n Lipidsenker können nur noch bei bestehender vaskulärer<br />

Erkrankung oder einem hohen kardiovaskulären<br />

Risiko (über 20 Prozent Ereignisrate in zehn Jahren)<br />

verordnet werden. Allerdings sollten auch patientenindividuelle<br />

Faktoren, wie familiäre Hypercholesterinämie<br />

oder Diabetes, die mit den gängigen Risikokalkulatoren<br />

nicht erfasst werden, berücksichtigt werden.<br />

So der Fragen und Antworten-Katalog.<br />

n Einige Änderungen betreffen besonders Kinder, da<br />

nun teilweise auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel<br />

für diese Patientengruppe ausgeschlossen werden.<br />

So können Darmflora Regulantien nicht mehr verordnet<br />

werden. (Ausgenommen ist E. coli Stamm Nissle<br />

1917, zum Beispiel Mutaflor). Hustenmittel in fixen<br />

Kombinationen von Antitussiva oder Expektorantien<br />

mit anderen Wirkstoffen können nicht mehr zu Lasten<br />

der Krankenkassen verordnet werden. Auch bei den<br />

Otologika können nur noch Monopräparate verordnet<br />

werden, wenn sie ein Antibiotikum oder ein Kortikosteroid<br />

enthalten. Dies gilt nach dem Fragen und<br />

Antworten Katalog auch für orale Otologika und für<br />

homöopathische Präparate.<br />

Ausführliche Informationen zu den Arzneimittelrichtlinien und den Fragen<br />

und Antworten-Katalog finden Sie im Internet unter www.kvno.de<br />

benwirkungen und Impfung aller Frauen unabhängig von<br />

ihrem individuellem Krebsrisiko. Erst bei Impfstoffkosten<br />

von maximal 40 Euro pro Impfdosis würde die Effektivitätsgrenze<br />

erreicht. In Deutschland kostet eine Dosis 159<br />

Euro. Die Vermarktung der HPV-Impfung steht in der Kritik,<br />

weil die Herstellerfirma sogar in Schulen und Universitäten<br />

„Aufklärung“ betreibt und unbekannt ist, ob sie<br />

langfristig wirklich neue Krebsfälle vermeidet.<br />

Arzneimittelinfo<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 9 <strong>2009</strong><br />

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