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KVNO aktuell 9 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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Neue Lesegeräte kommen ab Oktober zum Einsatz<br />

eGK-Ausgabe startet – Praxen erhalten<br />

Pauschalen nur noch bis Ende Oktober<br />

Im Oktober erhalten viele Versicherte im Rheinland ihre elektronischen Gesundheitskarten<br />

(eGK). In immer mehr Praxen stehen neue Lesegeräte bereit. Die sind zum Einlesen nötig.<br />

Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hat nun angekündigt,<br />

ab Oktober eGK an ihre rund eine Million rheinischen<br />

Versicherten auszugeben. Bereits Ende August schickte<br />

die TK ein Info-Paket an ihre Versicherten. Für den Chef<br />

der TK in NRW, Günter van Aalst, führt die eGK zu „mehr<br />

Datenschutz, mehr Versichertennutzen und mehr Wirtschaftlichkeit“.<br />

Die neue Karte unterscheidet sich durch ein Passbild des<br />

Versicherten von der bisherigen Krankenversichertenkarte.<br />

Außerdem hat der eingesetzte Prozessorchip einen<br />

In Köln und Düsseldorf zeigten 15 Hersteller und Händler neue Lesegeräte.<br />

2 Schwerpunkt<br />

<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 9 <strong>2009</strong><br />

erweiterten Speicher, der künftig die Notfalldaten oder<br />

eine individuelle Patientenakte aufnehmen kann. In allen<br />

Fällen entscheidet der Versicherte, welche Daten gespeichert<br />

werden, wer sie auslesen und verändern darf.<br />

TK setzt auf Online-Anbindung<br />

Van Aalst glaubt, dass die eGK ein Erfolg wird. „In einer<br />

repräsentativen Studie gaben drei Viertel der Befragten<br />

an, dass so der Kartenmissbrauch zurückgehen<br />

wird und sie später von weiteren Anwendungen wie<br />

der elektronischen Patientenakte profitieren werden.“<br />

Die TK setzt auch auf Funktionen<br />

wie die Online-Aktualisierung der<br />

Versichertendaten. „Dann müssen<br />

nicht mehr jährlich allein bei<br />

der TK rund 1,4 Millionen Karten<br />

wegen einer kleinen Adressänderung<br />

ausgetauscht werden“, erläutert<br />

van Aalst.<br />

Wer sich ein zertifiziertes Lesegerät<br />

kauft und sich dafür die Pauschale<br />

erstatten lässt, verpflichtet<br />

sich allerdings keineswegs zur<br />

so genannten Online-Anbindung.<br />

Hierzu gibt es einen eindeutigen<br />

Beschluss der Betreibergesellschaft<br />

Gematik. Dort heißt es: „Der Start<br />

der Online-Anwendungen ist dabei<br />

für die Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser<br />

und Apotheker freiwillig.“

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