KVNO aktuell 9 2009 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Neue Lesegeräte kommen ab Oktober zum Einsatz<br />
eGK-Ausgabe startet – Praxen erhalten<br />
Pauschalen nur noch bis Ende Oktober<br />
Im Oktober erhalten viele Versicherte im Rheinland ihre elektronischen Gesundheitskarten<br />
(eGK). In immer mehr Praxen stehen neue Lesegeräte bereit. Die sind zum Einlesen nötig.<br />
Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hat nun angekündigt,<br />
ab Oktober eGK an ihre rund eine Million rheinischen<br />
Versicherten auszugeben. Bereits Ende August schickte<br />
die TK ein Info-Paket an ihre Versicherten. Für den Chef<br />
der TK in NRW, Günter van Aalst, führt die eGK zu „mehr<br />
Datenschutz, mehr Versichertennutzen und mehr Wirtschaftlichkeit“.<br />
Die neue Karte unterscheidet sich durch ein Passbild des<br />
Versicherten von der bisherigen Krankenversichertenkarte.<br />
Außerdem hat der eingesetzte Prozessorchip einen<br />
In Köln und Düsseldorf zeigten 15 Hersteller und Händler neue Lesegeräte.<br />
2 Schwerpunkt<br />
<strong>KVNO</strong> <strong>aktuell</strong> 9 <strong>2009</strong><br />
erweiterten Speicher, der künftig die Notfalldaten oder<br />
eine individuelle Patientenakte aufnehmen kann. In allen<br />
Fällen entscheidet der Versicherte, welche Daten gespeichert<br />
werden, wer sie auslesen und verändern darf.<br />
TK setzt auf Online-Anbindung<br />
Van Aalst glaubt, dass die eGK ein Erfolg wird. „In einer<br />
repräsentativen Studie gaben drei Viertel der Befragten<br />
an, dass so der Kartenmissbrauch zurückgehen<br />
wird und sie später von weiteren Anwendungen wie<br />
der elektronischen Patientenakte profitieren werden.“<br />
Die TK setzt auch auf Funktionen<br />
wie die Online-Aktualisierung der<br />
Versichertendaten. „Dann müssen<br />
nicht mehr jährlich allein bei<br />
der TK rund 1,4 Millionen Karten<br />
wegen einer kleinen Adressänderung<br />
ausgetauscht werden“, erläutert<br />
van Aalst.<br />
Wer sich ein zertifiziertes Lesegerät<br />
kauft und sich dafür die Pauschale<br />
erstatten lässt, verpflichtet<br />
sich allerdings keineswegs zur<br />
so genannten Online-Anbindung.<br />
Hierzu gibt es einen eindeutigen<br />
Beschluss der Betreibergesellschaft<br />
Gematik. Dort heißt es: „Der Start<br />
der Online-Anwendungen ist dabei<br />
für die Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser<br />
und Apotheker freiwillig.“