Ausgabe 10/2011 - Landesärztekammer Brandenburg
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adenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)<br />
− organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma<br />
− rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen<br />
− zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen<br />
des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen<br />
− Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung<br />
− gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie<br />
− psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begutachtung<br />
− spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung<br />
− Tumornachsorge“<br />
32. Abschnitt B Nummer 8. SP.3 „Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
„Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin<br />
und Perinatalmedizinerin)“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt geändert:<br />
In dem 3. Spiegelstrich werden nach dem Wort „abgeleistet“ ein Schrägstrich und das Wort „angerechnet“ eingefügt.<br />
c) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
33. Abschnitt B Nummer 9 „Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungsziel“ wird wie folgt gefasst:<br />
„Ziel der Weiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 9.1 und 9.2<br />
nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Nach dem 7. Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche eingefügt:<br />
„- der funktionellen Schlucktherapie einschließlich kompensatorischer Strategien und Hilfen zur Unterstützung<br />
des Essens und Trinkens sowie der Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-<br />
Sonden“<br />
„- Indikationsstellung für funktionelle und chirurgische Schluckrehabilitation“<br />
ab) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />
„- Schluckuntersuchungen“<br />
„- Versorgung mit Trachealkanülen und oralen sowie nasalen Gastroduodenal-Sonden“<br />
34. Abschnitt B Nummer 9. 1 „Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, davon können<br />
− 6 Monate im Gebiet Chirurgie oder Pathologie oder in Anästhesiologie, Anatomie, Kinder-<br />
und Jugendmedizin, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie oder Sprach-, Stimm- und<br />
kindliche Hörstörungen angerechnet werden<br />
− bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden“<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
Nach dem 7. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- lasergestützten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“<br />
35. Abschnitt B Nummer 9. 2 „Facharzt/Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“ wird wie folgt geändert:<br />
a) Unter der Überschrift werden die Wörter „(Phoniater und Pädaudiologe/Phoniaterin und Pädaudiologin)“ angefügt.<br />
b) Der Unterpunkt „Weiterbildungszeit“ wird wie folgt gefasst:<br />
„60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon<br />
• 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde<br />
• 36 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen, davon können<br />
− 6 Monate in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
und -psychotherapie, Neurologie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie<br />
angerechnet werden“<br />
c) Der Unterpunkt „Weiterbildungsinhalt“ wird wie folgt geändert:<br />
aa) Der 6. Spiegelstrich wird gestrichen.<br />
ab) Nach dem neuen 15. Spiegelstrich wird folgender Spiegelstrich eingefügt:<br />
„- Sprach- und Lesetests bei Erwachsenen“<br />
ac) Nach dem letzten Spiegelstrich werden folgende zwei Spiegelstriche angefügt:<br />
„- Dysphagiediagnostik phoniatrischer Erkrankungen“<br />
„- Durchführung und digitale Auswertung der Videopharyngolaryngoskopie“<br />
d) In dem Unterpunkt „Übergangsbestimmungen“ wird dem Wort „Übergangsbestimmungen“ das Wort „Spezielle“ vorangestellt.<br />
<strong>Brandenburg</strong>isches Ärzteblatt <strong>10</strong> •<strong>2011</strong> | 29