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Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei ...

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3.1.3.10 Teilabnahmeprüfung nach Austausch von Komponenten des Aufzeichnungssystems<br />

(Film, Verstärkungsfolie, Entwickler, Entwicklungsmaschine) 2<br />

Än<strong>der</strong>ung, die zu ähnlicher Bildempfängerdosis [Belichtung (max. ± 1 BP)] führt:<br />

a) Funktionsprüfung <strong>der</strong> Filmverar<strong>bei</strong>tung nach DIN V 6868-55,<br />

b) Festlegung <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfungen nach DIN 6868-2 und DIN<br />

6868-3 und<br />

c) <strong>bei</strong> alleinigem Folienwechsel nur Festlegung <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfung<br />

nach DIN 6868-3.<br />

Än<strong>der</strong>ung, die zu einer niedrigeren o<strong>der</strong> höheren Bildempfängerdosis (Belichtung) führt:<br />

a) Funktionsprüfung <strong>der</strong> Filmverar<strong>bei</strong>tung nach DIN V 6868-55,<br />

b) Festlegung <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfungen nach DIN 6868-2 und DIN<br />

6868-3,<br />

c) <strong>bei</strong> alleinigem Folienwechsel nur Festlegung <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfung<br />

nach DIN 6868-3,<br />

d) Bestimmung von KN und RGr und<br />

e) ggf. Neueinstellung <strong>der</strong> Belichtungsautomatik.<br />

Alle Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfung sind nachvollziehbar zu protokollieren:<br />

Die Festlegung <strong>der</strong> Bezugswerte für die Konstanzprüfung erfolgt nach § 16 Abs. 2 Satz 4 RöV im<br />

Rahmen <strong>der</strong> (Teil-)Abnahmeprüfung durch den Hersteller o<strong>der</strong> Lieferanten o<strong>der</strong>, sofern dies nicht<br />

mehr möglich ist, durch ein Unternehmen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 RöV. Eine Anpassung dieser Bezugswerte<br />

an Än<strong>der</strong>ungen, welche die Bildqualität o<strong>der</strong> die Höhe <strong>der</strong> Strahlenexposition nicht<br />

nachteilig beeinflussen kann, die also keine (Teil-)Abnahmeprüfung <strong>zur</strong> Folge haben, kann auch<br />

durch eine entsprechend sachkundige Person des Strahlenschutzverantwortlichen erfolgen.<br />

Bei einer Än<strong>der</strong>ung des Handelsnamens von Filmen ohne Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sensitometrischen Eigenschaften<br />

genügt die Dokumentation anhand eines Datenblattes des Herstellers, eine Teilabnahmeprüfung<br />

ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für die Funktionsprüfung <strong>der</strong> Filmverar<strong>bei</strong>tung <strong>bei</strong> Film-Folien-Systemen sind spezifische Vorgaben<br />

des Herstellers (Datenblätter) erfor<strong>der</strong>lich, um optimale Aufnahme- und Verar<strong>bei</strong>tungsbedingungen<br />

festlegen zu können. Die Datenblätter müssen insbeson<strong>der</strong>e die Verar<strong>bei</strong>tungsbedingungen<br />

enthalten und die Werte <strong>der</strong> Empfindlichkeit S des Film-Folien-Systems für die Röhrenspannungen<br />

<strong>der</strong> vier Anwendungstechniken I, II, III und IV nach DIN 6867-1 angeben. Die Verwendung<br />

eines neuen Film-Folien-Systems kann eine Neueinstellung <strong>der</strong> Belichtungsautomatik erfor<strong>der</strong>n.<br />

Prüfposition <strong>der</strong> folgenden Abnahmeprüfung ist die Abschaltdosis (siehe auch Anlage II Tabelle<br />

II 1 SV-RL).<br />

Anmerkung: Die Empfindlichkeit S von Film-Folien-Systemen ist gemäß ihrer Definition <strong>der</strong><br />

Luft-Kerma umgekehrt proportional. Das führt <strong>bei</strong> den Techniken I und II (Röhrenspannung<br />

50 bzw. 70 kV) im Vergleich zu den Techniken III und IV (Röhrenspannung<br />

90 bzw. 120 kV) zu deutlich reduzierten Werten <strong>der</strong> Empfindlichkeit. Dieser<br />

Effekt ist allein durch die Definition <strong>der</strong> Empfindlichkeit begründet und stellt keine<br />

Reduzierung <strong>der</strong> verstärkenden Wirkung des Film-Folien-Systems dar.<br />

2 s. auch ZVEI-Information Nr. 10 <strong>zur</strong> Röntgenverordnung (RöV) „Hinweise <strong>zur</strong> Teilabnahmeprüfung nach Än<strong>der</strong>ung<br />

von Komponenten des Aufzeichnungssystems: Film, Verstärkungsfolie, Entwickler, Entwicklungsmaschine –<br />

Allgemeine Röntgendiagnostik – Mammographie“ und Anlage II SV-RL.<br />

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