Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 9<br />
C PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />
UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />
PLANUNG<br />
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter durch die bestehenden Gebäude<br />
(unter anderem die bestehende Halle), als Verkehrsfläche sowie Acker genutzt werden.<br />
D GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH (EINSCHLIESSLICH<br />
DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG IN<br />
DER BAULEITPLANUNG<br />
1 Vermeidung und Verringerung<br />
2 Ausgleich<br />
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Wahl eines bereits teilweise bebauten<br />
und genutzten Standortes.<br />
Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und<br />
des Landschaftsbilds werden landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen.<br />
Die Farbgebung der Blechverschalung für die Halle wird mit dem Landratsamt Donau-<br />
Ries abgestimmt.<br />
Die Eingrünungsmaßnahmen sollen einen guten Übergang zur freien Landschaft und<br />
eine Einbindung des Vorhabens in das Landschaftsbild gewährleisten. Die Eingrünung<br />
erfolgt mit Gehölzen der potentiellen natürlichen Vegetation.<br />
Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />
festgelegt werden. Als Ausgleich wird die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit eine<br />
Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt.<br />
Die Maßnahme ist in der Satzung festgelegt.<br />
3 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Für das Vorhaben wurden vor allem Variationen der Gebäudeanordnung auf dem Grundstück<br />
Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, geprüft. Eine Situierung des geplanten Gebäudes weiter<br />
nördlich auf dem Grundstück, wurde als städtebaulich nicht vertretbar angesehen, zumal das<br />
Flurstück nach Norden hin stark ansteigt. Die Anbindung des Vorhabens an die Siedlung von<br />
Kleinsorheim wäre nicht gegeben gewesen und die Andienung erschwert. Ein<br />
Alternativgrundstück am nördlichen Ortseingang von Kleinsorheim konnte nicht erworben<br />
werden und lag im direkt angrenzend an den Brühlbach. Ein Eingriff in naturschutzfachlich<br />
wertvolle Strukturen wäre wahrscheinlich nicht zu vermeiden gewesen.<br />
Der gewählte Standort ist eine kompakte Weiterentwicklung des bereits genutzten Standorts,<br />
angrenzend an bestehende und genutzte Gebäude und daher als günstig anzusehen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx