Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
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Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />
F ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Kleinsorheim Süd-Ost“ sind insgesamt durch die<br />
bisherige Nutzung der vorgesehenen Flächen und der Vermeidungsmaßnahmen von geringer<br />
Erheblichkeit. Nachstehend erfolgt schutzgutbezogen eine kurze Zusammenfassung der zu<br />
erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen.<br />
1 Schutzgut Mensch<br />
Mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und dem Teilabriss der bestehenden<br />
Lagerhalle ändert sich nichts im Hinblick auf die Verkehrsbelastung durch den bereits<br />
bestehenden Betrieb. Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der<br />
Naherholung für die Bewohner auf. Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von<br />
geringer Erheblichkeit zu erwarten<br />
2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />
des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />
bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist nicht zu rechnen. Die Fläche wird intensiv genutzt bzw.<br />
ist bereits bebaut. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von<br />
geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
3 Schutzgut Boden<br />
Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch Teilversiegelung,<br />
Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408 qm) auf<br />
dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurück gebaut. Die<br />
direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm und werden durch<br />
umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen sowie die Pflanzung eines Baumes auf dem<br />
Grundstück ausgeglichen.<br />
4 Schutzgut Wasser<br />
Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen kann bei Regenereignissen eine<br />
kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten. Das abfließende Wasser steht<br />
für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung. Allerdings<br />
ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen versiegelt, da für die geplante Halle<br />
ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen<br />
in den Kleinsorheimer Bach. Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer<br />
Erheblichkeit zu erwarten.<br />
5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />
Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />
Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />
kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />
6 Schutzgut Landschaft<br />
Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />
genutzte Fläche von 460 qm. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine<br />
Veränderungen für das Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die<br />
bestehende Maschinenhalle geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die<br />
bestehende Struktur ein- bzw. angebunden. Das Vorhaben wird durch großzügige<br />
Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden.<br />
7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />
Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />
historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx