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Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen

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Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />

F ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Kleinsorheim Süd-Ost“ sind insgesamt durch die<br />

bisherige Nutzung der vorgesehenen Flächen und der Vermeidungsmaßnahmen von geringer<br />

Erheblichkeit. Nachstehend erfolgt schutzgutbezogen eine kurze Zusammenfassung der zu<br />

erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen.<br />

1 Schutzgut Mensch<br />

Mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und dem Teilabriss der bestehenden<br />

Lagerhalle ändert sich nichts im Hinblick auf die Verkehrsbelastung durch den bereits<br />

bestehenden Betrieb. Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der<br />

Naherholung für die Bewohner auf. Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von<br />

geringer Erheblichkeit zu erwarten<br />

2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />

des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />

bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist nicht zu rechnen. Die Fläche wird intensiv genutzt bzw.<br />

ist bereits bebaut. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von<br />

geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

3 Schutzgut Boden<br />

Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch Teilversiegelung,<br />

Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408 qm) auf<br />

dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurück gebaut. Die<br />

direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm und werden durch<br />

umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen sowie die Pflanzung eines Baumes auf dem<br />

Grundstück ausgeglichen.<br />

4 Schutzgut Wasser<br />

Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen kann bei Regenereignissen eine<br />

kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten. Das abfließende Wasser steht<br />

für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung. Allerdings<br />

ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen versiegelt, da für die geplante Halle<br />

ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen<br />

in den Kleinsorheimer Bach. Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer<br />

Erheblichkeit zu erwarten.<br />

5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />

Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />

Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />

kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />

6 Schutzgut Landschaft<br />

Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />

genutzte Fläche von 460 qm. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine<br />

Veränderungen für das Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die<br />

bestehende Maschinenhalle geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die<br />

bestehende Struktur ein- bzw. angebunden. Das Vorhaben wird durch großzügige<br />

Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden.<br />

7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />

Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />

historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx

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