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Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />

8 Naturschutzrechtlicher Ausgleich<br />

Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />

festgelegt werden. Als Ausgleich wird daher die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit<br />

einer Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt. Pflanzqualität und<br />

Artenauswahl ist unter Punkt 7.1 ersichtlich. Auf einheimisches Pflanzgut ist zu achten. Die<br />

Gehölze sind im Wuchs zu fördern, vor Verbiss zu schützen und Ausfälle sind durch<br />

Nachpflanzung zu ersetzen.<br />

8.1 Umsetzung<br />

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist unmittelbar nach Beginn des Bebauungsplan-<br />

Verfahrens zu beginnen. Spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme müssen alle oben genannte<br />

Maßnahmen durchgeführt sein. Einzelheiten zu den Maßnahmen werden mit der UNB<br />

abgestimmt. 5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchzuführen.<br />

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />

Der Vorhabenträger hat die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen<br />

einzuhalten.<br />

Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />

von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />

Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb des Betriebes (nach Erfordernis),<br />

Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />

werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />

um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens zu<br />

erreichen.<br />

Die Entwässerungseinrichtungen sind regelmäßig auf Funktionalität etc. zu überprüfen.<br />

Auf die Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Genehmigungsbescheid wird<br />

hingewiesen.<br />

10 Immissionsschutz<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

In Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind vom anzusiedelnden Betrieb bzw. bei<br />

Änderungsgenehmigungsanträgen vom bestehenden Betrieb ggf. Gutachten, z.B. zum<br />

Schallschutz, zur Luftreinhaltung, zur Abfallwirtschaft, einzuholen, damit die gültigen<br />

Immissionsrichtwerte eingehalten werden.<br />

11 Teilrückbau auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Mertingen<br />

Das Fahrsilo im östlichen Bereich auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bereits<br />

zurück im Zusammenhang mit diesem Verfahren (2012) zurückgebaut. Die Grube ist<br />

zurückzubauen (siehe Eintrag „Rückbau von baulichen Anlagen“ im Bebauungsplan).<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx

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