Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />
8 Naturschutzrechtlicher Ausgleich<br />
Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />
festgelegt werden. Als Ausgleich wird daher die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit<br />
einer Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt. Pflanzqualität und<br />
Artenauswahl ist unter Punkt 7.1 ersichtlich. Auf einheimisches Pflanzgut ist zu achten. Die<br />
Gehölze sind im Wuchs zu fördern, vor Verbiss zu schützen und Ausfälle sind durch<br />
Nachpflanzung zu ersetzen.<br />
8.1 Umsetzung<br />
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist unmittelbar nach Beginn des Bebauungsplan-<br />
Verfahrens zu beginnen. Spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme müssen alle oben genannte<br />
Maßnahmen durchgeführt sein. Einzelheiten zu den Maßnahmen werden mit der UNB<br />
abgestimmt. 5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchzuführen.<br />
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />
Der Vorhabenträger hat die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen<br />
einzuhalten.<br />
Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />
von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />
Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb des Betriebes (nach Erfordernis),<br />
Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />
werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />
um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens zu<br />
erreichen.<br />
Die Entwässerungseinrichtungen sind regelmäßig auf Funktionalität etc. zu überprüfen.<br />
Auf die Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Genehmigungsbescheid wird<br />
hingewiesen.<br />
10 Immissionsschutz<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
In Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind vom anzusiedelnden Betrieb bzw. bei<br />
Änderungsgenehmigungsanträgen vom bestehenden Betrieb ggf. Gutachten, z.B. zum<br />
Schallschutz, zur Luftreinhaltung, zur Abfallwirtschaft, einzuholen, damit die gültigen<br />
Immissionsrichtwerte eingehalten werden.<br />
11 Teilrückbau auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Mertingen<br />
Das Fahrsilo im östlichen Bereich auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bereits<br />
zurück im Zusammenhang mit diesem Verfahren (2012) zurückgebaut. Die Grube ist<br />
zurückzubauen (siehe Eintrag „Rückbau von baulichen Anlagen“ im Bebauungsplan).<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx