Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />
C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „Dorfgebiet“ nach<br />
§ 5 BauNVO ausgewiesen und soll hier der Innenentwicklung im ländlichen Raum dienen. Nicht<br />
zulässig, weil sie dem Charakter dieser Ortslage nicht entsprechen, sind die Ausnahmen nach<br />
§5 (3) BauNVO.<br />
Auf dem Grundstück soll die bestehende Lagerhalle teilweise abgebrochen werden und eine<br />
landwirtschaftliche Bergehalle zur Lagerung von Stroh und als Unterstand für Maschinen<br />
entstehen.<br />
Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.<br />
2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 dem<br />
Höchstwert der BauNVO. Das Verhältnis der Grundflächenzahl bezieht sich auf die<br />
Dorfgebietsflächen und die privaten Grünflächen insgesamt.<br />
Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien<br />
Landschaft. Eine maximale Firsthöhe wird festgelegt und die geplante Anordnung von baulichen<br />
Anlagen konkretisiert, um die Entstehung von Dachlandschaften zu verhindern.<br />
3 Planstatistik<br />
Nettobauland + Verkehrsflächen 3.685 qm 42%<br />
Dorfgebiet (MD) 3.685 qm 100%<br />
total 3.685 qm 100%<br />
Grünflächen 5.102 qm 58%<br />
private Grünflächen 2.621 qm 51%<br />
private Grünflächen, Zweckbestimmung "Eingrünung" 2.481 qm 49%<br />
total 5.102 qm 100%<br />
Gesamtfläche Geltungsbereich 8.787 qm 100%<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx