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Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen

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AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (0 73 62) 92 05 -17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />

UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

BEGRÜNDUNG<br />

VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (0 73 62) 92 05 -17<br />

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Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />

UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />

A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

1 Erfordernis der Planaufstellung<br />

Für eine Teilfläche der Flurnummer 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Möttingen</strong> eine Anfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen und dem Teilabbruch des<br />

bestehenden Lagergebäudes gestellt.<br />

Antragsteller ist die <strong>Wiedemann</strong> Gbr, vertreten durch Hrn. Erich <strong>Wiedemann</strong>, nachfolgend<br />

Vorhabenträger genannt.<br />

2 Aufstellungsbeschluss<br />

Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan behandeln.<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem<br />

Grünordnungsplan wurde am . . . . . . . . gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, alle sich aus der Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden<br />

Kosten und Aufwendungen zu übernehmen. Weitere Vereinbarungen werden in einem<br />

Durchführungsvertrag festgehalten.<br />

3 Planungsrechtliche Situation<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Möttingen</strong> (FNP) als „Grünfläche“ und „Dorfgebiet“ dargestellt.<br />

Des Weiteren ist im nördlichen Bereich ein Bodendenkmal mit der Bezeichnung<br />

„BD121+BD122“ verzeichnet. Östlich angrenzend außerhalb des Plangebietes liegt ein weiteres<br />

Bodendenkmal (BD 123).<br />

Die vorgesehene Planung als „Dorfgebiet“ (gemäß § 5 BauNVO - Baunutzungsverordnung) ist<br />

nicht vollständig (ca. 10 m des geplanten Dorfgebietes liegen in der „Grünfläche“) aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf der Genehmigung des Landratsamtes.<br />

4 Umweltprüfung<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Grundlagen hierzu sind<br />

im Umweltbericht zum Bebauungsplan erarbeitet.<br />

B LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES<br />

1 Lage<br />

Das Dorfgebiet „Fl.-Nr. 640, Kleinsorheim“ liegt im südwestlichen Teil des Ortsteils<br />

Kleinsorheim, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>.<br />

Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:<br />

im Norden Fl.-Nr. 640 (Acker, soweit nicht Teil des Geltungsbereiches),<br />

im Osten Fl.-Nr. 641, (Wirtschaftsweg),<br />

im Süden Fl.-Nrn. 101/11 (Ostweg) und 640/1 (Dorfgebiet)<br />

im Westen Fl.-Nrn. 640/2 (Dorfgebiet) und 633 (Wirtschaftsweg),<br />

jeweils Gemarkung Kleinsorheim.<br />

2 Größe<br />

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 8.787 qm.<br />

3 Beschaffenheit, Baugrund<br />

Die Flächen werden teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzt oder sind von dem<br />

abzubrechenden Lagergebäude sowie Wohngebäuden bestanden.<br />

Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im Geltungsbereich keine Hinweise vor.<br />

Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />

Weitere Beschreibungen erfolgen im Umweltbericht.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />

C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />

1 Art der baulichen Nutzung<br />

Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „Dorfgebiet“ nach<br />

§ 5 BauNVO ausgewiesen und soll hier der Innenentwicklung im ländlichen Raum dienen. Nicht<br />

zulässig, weil sie dem Charakter dieser Ortslage nicht entsprechen, sind die Ausnahmen nach<br />

§5 (3) BauNVO.<br />

Auf dem Grundstück soll die bestehende Lagerhalle teilweise abgebrochen werden und eine<br />

landwirtschaftliche Bergehalle zur Lagerung von Stroh und als Unterstand für Maschinen<br />

entstehen.<br />

Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.<br />

2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 dem<br />

Höchstwert der BauNVO. Das Verhältnis der Grundflächenzahl bezieht sich auf die<br />

Dorfgebietsflächen und die privaten Grünflächen insgesamt.<br />

Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien<br />

Landschaft. Eine maximale Firsthöhe wird festgelegt und die geplante Anordnung von baulichen<br />

Anlagen konkretisiert, um die Entstehung von Dachlandschaften zu verhindern.<br />

3 Planstatistik<br />

Nettobauland + Verkehrsflächen 3.685 qm 42%<br />

Dorfgebiet (MD) 3.685 qm 100%<br />

total 3.685 qm 100%<br />

Grünflächen 5.102 qm 58%<br />

private Grünflächen 2.621 qm 51%<br />

private Grünflächen, Zweckbestimmung "Eingrünung" 2.481 qm 49%<br />

total 5.102 qm 100%<br />

Gesamtfläche Geltungsbereich 8.787 qm 100%<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />

D NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG<br />

1 Einleitung<br />

In der Bauleitplanung wird die notwendige Eingriffsregelung angewendet, wenn aufgrund des<br />

Verfahrens nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Grundlage sind §<br />

1a BauGB, Berücksichtigung umweltschützender Belange in der Abwägung, sowie § 15<br />

BNatschG. Der Verursacher eines Eingriffs wird verpflichtet, vermeidbare Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft zu unterlassen, sowie Kompensation für eingetretene oder zu erwartende<br />

nachteilige Veränderungen von Natur und Landschaft zu leisten.<br />

Das Plangebiet wird mit Hilfe des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen 1 bewertet. Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen werden unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen.<br />

Mit der Festsetzung und Zuordnung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen wird den<br />

Belangen von Natur und Landschaft Rechnung getragen.<br />

Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und Ausgleich für eventuell unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen zu schaffen, wurden für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan<br />

nachfolgend aufgeführte Schritte bearbeitet:<br />

Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme)<br />

Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen<br />

Ermitteln des verbleibenden Ausgleichsbedarf<br />

Auswahl geeigneter Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich<br />

2 Verfahren<br />

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan ist das Regel–<br />

verfahren: „Verdichtetes Bauen mit integrierten Maßnahmen und Ausgleich“ aufgrund des<br />

hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrades und der geringen Wertigkeit der betroffenen<br />

Biotope anzuwenden 1 .<br />

3 Bestand<br />

Das Plangebiet von 8.787 qm befindet sich auf intensiv genutzter Fläche.<br />

Insgesamt weist das Plangebiet nährstoffreiche Standortverhältnisse auf.<br />

Seltene und gefährdete Arten wurden auf der Fläche nicht angetroffen.<br />

Es sind keine kartierten Biotope und Gehölze vorhanden.<br />

Bewertung: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung<br />

4 Auswirkungen<br />

Da nur teilweise neue Bauflächen geschaffen und die bereits bestehenden Gebäude nicht<br />

mitbilanziert werden, beträgt die Eingriffsfläche 460 qm für die geplanten Bauten und<br />

Verkehrsflächen. Durch den Rückbau des Fahrsilos und der Grube wurden und werden<br />

insgesamt 408 qm entsiegelt. Insgesamt entsteht also ein Eingriff von 52 qm (1 % des<br />

Geltungsbereichs).<br />

Flächen ohne Eingriff werden nicht bilanziert.<br />

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Eingriffen<br />

Siehe Umweltbericht.<br />

Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt.<br />

1<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2003): Bauen im Einklang mit<br />

Natur und Landschaft. Ein Leitfaden. 2. erweiterte Auflage.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />

6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor:<br />

im Bereich Dorfgebiet:<br />

Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />

Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive Nutzung<br />

Faktor = 0,30 – 0,6<br />

Der Faktor 0,5 im Bereich des Dorfgebietes wird verwendet, weil ausreichende<br />

Minderungsmaßnahmen wie die Eingrünung mit Baumpflanzungen und das Anlegen einer<br />

Obstwiese durchgeführt werden sollen. Die Eingriffsfläche beträgt = 52 qm<br />

x Kompensationsfaktor 0,50 = 26 qm Ausgleichsfläche.<br />

Ausgleichsmaßnahme:<br />

26 qm werden planintern durch Aufwertung (Pflanzung eines Obstbaumes mit einem<br />

Grundflächenbedarf von ca. 26 qm) ausgeglichen.<br />

7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Ausgleichsmaßnahme in Form der Anpflanzung von einem Obstbaum für das<br />

Dorfgebiet auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wird in der Satzung<br />

festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden Grünordnungsplan sowie im<br />

Bebauungsplan dargestellt (Einzelbaumpflanzung) und in der Legende erläutert. Hiermit soll<br />

gewährleistet werden, dass die Maßnahmen zwingend und zeitnah umgesetzt werden.<br />

E BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />

F ERSCHLIESSUNG<br />

1 Ein- und Ausfahrten<br />

Das Gebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg auf Fl.-Nr. 101/11, Gemarkung<br />

Kleinsorheim, erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />

kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />

zu tragen.<br />

2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />

Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />

sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />

Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen<br />

Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln.<br />

Auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ist zu achten.<br />

3 Sonstige Versorgungsträger<br />

Die Stromversorgung ist durch die EnBW ODR gesichert.<br />

Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />

Die Beseitigung von ggf. anfallendem Hausmüll ist in Absprache mit der Müllabfuhr auf<br />

Landkreisebene zu regeln. Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />

schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />

von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx


Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />

G KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />

Die mit der Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem<br />

Grünordnungsplan verbundenen Kosten, insbesondere für die Erschließung des Plangebietes<br />

sowie für die Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, werden<br />

insgesamt vom Vorhabenträger übernommen.<br />

Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />

der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx


5<br />

93<br />

96<br />

5a<br />

7<br />

632<br />

9<br />

Ostweg<br />

Ostweg<br />

6<br />

639<br />

94<br />

90<br />

97<br />

99/4<br />

Kleinsorheimer Bach<br />

< Kleinsorheimer Bach<br />

713<br />

101/11<br />

K u g e l a c k e r<br />

8<br />

98<br />

633<br />

10<br />

Dorfgebiet<br />

100<br />

640/2<br />

99<br />

12<br />

101<br />

99/3<br />

0 10<br />

50 100m<br />

GEOBASISDATEN © BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG 2011<br />

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2009<br />

Intensive Nutzung<br />

13<br />

640<br />

2050<br />

712/1<br />

Keine kartierten Biotope<br />

15<br />

Dorfgebiet<br />

Keine Gehölze<br />

Wohnhäuser<br />

K r a u t g a r t e n<br />

17<br />

712<br />

703<br />

640/1<br />

711<br />

710<br />

Fahrsilo<br />

702<br />

NORD<br />

SÜD<br />

641<br />

688<br />

AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

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VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

BESTANDSAUFNAHME<br />

Das Plangebiet 8.787 qm wird auf eine<br />

intensiv genutzte Fläche geplant.<br />

Bewertung: Kategorie I =<br />

Gebiete geringer Bedeutung<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

643<br />

PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

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Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

644<br />

645<br />

646


5<br />

93<br />

96<br />

5a<br />

7<br />

632<br />

9<br />

Ostweg<br />

6<br />

639<br />

94<br />

90<br />

97<br />

99/4<br />

Kleinsorheimer Bach<br />

713<br />

101/11<br />

K u g e l a c k e r<br />

8<br />

98<br />

100<br />

633<br />

640/2<br />

10<br />

Ein-/Ausfahrt<br />

West<br />

101<br />

99<br />

18 ,6 35 ,3<br />

8 24 ,4 6 5 2 3<br />

12<br />

Entwässerungsgraben<br />

Bestand<br />

3<br />

3<br />

E E E EE E E<br />

Ein-/Ausfahrt<br />

Mitte<br />

99/3<br />

0 10<br />

50 100m<br />

GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />

BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />

13<br />

640<br />

24 22 1<br />

E E E E E<br />

2050<br />

5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />

E<br />

Ein-/Ausfahrt<br />

Ost<br />

K r<br />

Neubau<br />

712/1<br />

15<br />

10 8<br />

Anwandweg<br />

Neubau Garage<br />

8 ,5<br />

17<br />

a u t g a r<br />

712<br />

640/1<br />

t e n<br />

703<br />

55 ,6 10<br />

711<br />

710<br />

A+E<br />

702<br />

54 ,7 10 3<br />

NORD<br />

SÜD<br />

641<br />

688<br />

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<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

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AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

VORHABEN- UND<br />

ERSCHLIEßUNGSPLAN<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

643<br />

644<br />

PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />

Römerstraße6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (07362)<br />

9205-17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

645<br />

646


5<br />

93<br />

96<br />

5a<br />

7<br />

632<br />

9<br />

Ostweg<br />

6<br />

639<br />

94<br />

90<br />

97<br />

99/4<br />

Kleinsorheimer Bach<br />

713<br />

101/11<br />

K u g e l a c k e r<br />

8<br />

98<br />

100<br />

633<br />

640/2<br />

10<br />

99<br />

Grünflächen ohne Versiegelung<br />

sowie bestehende Versiegelung<br />

werden nicht bilanziert .<br />

12<br />

101<br />

20 qm<br />

99/3<br />

Rückbau Grube<br />

0 10<br />

50 100m<br />

GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />

BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />

13<br />

640<br />

Bewertung: Eingriffstyp A =<br />

Hoher Versiegelungsund Nutzungsgrad<br />

Festgesetzte Grundflächenzahl größer als0<br />

,35<br />

oderentsprechende<br />

Eingriffsschwere<br />

2050<br />

K r<br />

712/1<br />

460 qm<br />

15<br />

17<br />

a u t g a r<br />

712<br />

640/1<br />

t e n<br />

703<br />

711<br />

710<br />

702<br />

NORD<br />

SÜD<br />

641<br />

Rückbau Fahrsilo<br />

388 qm<br />

688<br />

AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

KONFLIKTE<br />

Die Eingriffsfläche/-schwere beträgt im Bereich :<br />

Dorfgebiet/Bauten/Verkehr 460 qm<br />

Eingriffstyp A GRZ > 0 ,35<br />

Rückbau Fahrsilo/Grube-408<br />

qm<br />

Eingriff insgesamt 52 qm<br />

(1 % des Geltungsbereich)<br />

Flächen ohne Eingriff 7 .919 qm<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

643<br />

644<br />

PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />

Römerstraße6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (07362)<br />

9205-17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

645<br />

646


5<br />

93<br />

96<br />

5a<br />

7<br />

632<br />

9<br />

Ostweg<br />

6<br />

Maßnahmen:<br />

a) Pflanzung von Gehölzen und Laubbaumhochstämmen .<br />

639<br />

b) Die Zwischenbereiche sindalsPrivatgarten<br />

zu erhalten .<br />

Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen .<br />

94<br />

90<br />

97<br />

99/4<br />

Kleinsorheimer Bach<br />

713<br />

101/11<br />

K u g e l a c k e r<br />

8<br />

98<br />

100<br />

633<br />

640/2<br />

10<br />

99<br />

18 ,6 35 ,3<br />

8 24 ,4 6 5 2 3<br />

12<br />

101<br />

3<br />

Bäume 3 . Ordnung<br />

3<br />

E E E EE E E<br />

99/3<br />

0 10<br />

50 100m<br />

GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />

BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />

13<br />

640<br />

Neubau wird in Abstimmung<br />

mit dem Landratsamt gestaltet<br />

24 22 1<br />

E E E E E<br />

2050<br />

5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />

Gartenbereich<br />

nicht versiegelt<br />

E<br />

K r<br />

712/1<br />

15<br />

10 8<br />

8 ,5<br />

17<br />

a u t g a r<br />

712<br />

640/1<br />

t e n<br />

703<br />

55 ,6 10<br />

711<br />

710<br />

A+E<br />

702<br />

54 ,7 10 3<br />

NORD<br />

SÜD<br />

Landschaftsbildeinbindung<br />

mit Gehölzen<br />

641<br />

688<br />

AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

MASSNAHMEN<br />

Die Eingriffsfläche beträgt im Bereich:<br />

Dorfgebiet/Bauten 52 qm<br />

x Kompensationsfaktor 0 ,5 =<br />

26 qm Ausgleichsfläche .<br />

26 qm werden durchinterne<br />

Maßnahmen ausgeglichen .<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

643<br />

644<br />

PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />

Römerstraße6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (07362)<br />

9205-17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

645<br />

646


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

UMWELTBERICHT<br />

VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (0 73 62) 92 05 -17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />

UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />

A EINLEITUNG<br />

Seit der am 20.07.2004 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches muss bei der<br />

Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes<br />

nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind<br />

die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem<br />

Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB<br />

der Begründung zur Bauleitplanung als eigenständiger Teil beizufügen.<br />

1 Kurzdarstellung – Beschreibung, Ziele und Inhalte<br />

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Kleinsorheim Süd-Ost“ mit integriertem<br />

Grünordnungsplan wird Planungsrecht zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf<br />

Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, geschaffen.<br />

Die bestehende Lagerhalle wird zum Teil abgerissen.<br />

1.1 Lage und Abgrenzung<br />

Das Plangebiet liegt im Südwesten von Kleinsorheim und umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha<br />

auf intensiv genutztem Boden.<br />

Der Untersuchungsraum der umweltbezogenen Untersuchungen wurde entsprechend der zu<br />

erwartenden Auswirkungen des Vorhabens abgegrenzt und umfasst das Planungsgebiet sowie<br />

die umliegenden Flächen.<br />

1.2 Schutzgebiete und -ausweisungen<br />

Im Planungsraum sind keine Schutzgebiete gemäß BayNatSchG, Wasserschutzgebiete oder<br />

Schutzgebiete nach Denkmalschutzgesetz oder amtlich kartierte Biotope bekannt. Das<br />

Vorhaben liegt außerhalb des Naturparks Altmühltal. Boden- oder Baudenkmäler sind keine<br />

1 2<br />

bekannt.<br />

1.3 Projektbeschreibung 3<br />

Der Vorhabenträger betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen zur Erzeugung von<br />

Stroh- und Heuballen sowie Getreide. Die Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu<br />

gewährleisten und aus logistischen Gründen ist das derzeit bestehende Lagergebäude zu<br />

knapp bemessen. Daher möchte der Vorhabenträger den Bestand teilweise abbrechen und<br />

eine neue Maschinenhalle errichten. Hier wird das Heu und Stroh zum Transport an den<br />

Endverbraucher auf LKWs verladen. Betriebszeiten sind von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, auf- und<br />

abgeladen wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Erntezeit für Stroh und Heu ist Juni<br />

bis August.<br />

Durchschnittlich fallen täglich ca. 5 Fahrbewegungen (jeweils An- und Abfahrt) an. Während der<br />

zeitlich eng begrenzten Erntezeit ist das Verkehrsaufkommen erhöht. Im Hinblick auf die<br />

Verkehrsbelastung ändert die Planung der Bergehalle etc. nichts an der derzeitigen Situation.<br />

In der Halle sollen ca. 2.000 Ballen Stroh und Heu gelagert werden (insg. 3.200 m 3 ). Außerdem<br />

sollen folgende Maschinen darin untergebracht werden:<br />

Frontlader<br />

GR Fendt 275<br />

Heukreisel<br />

Kunstdüngerstr.<br />

Spritze<br />

Kreiselmäher<br />

Kreiselegge<br />

Sähmaschine<br />

Grubber<br />

Walze<br />

Kipper 8t<br />

1<br />

BAYERISCHE LANDESAMT FÜR UMWELT (2012): FIS-Natur Online (Fin-Web)<br />

2<br />

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (2012): BayernViewerDenkmal. URL:<br />

www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />

3<br />

Auskunft Vorhabenträger : Eingabeplan (30.10.12) und Betriebsbeschreibung (24.10.12) sowie mündliche Auskunft<br />

(30.01.13)<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />

6t-Wagen<br />

Güllefass 6 m 3<br />

Fendt m. Strohg.<br />

Fendt 820<br />

Tieflader<br />

Silierkipper<br />

2 Großballenpressen<br />

Großschwader<br />

2 Umweltschutzziele und übergeordnete Vorgabe aus einschlägigen<br />

Fachgesetzen und -Fachplanungen<br />

2.1 Raumordnung und Landesplanung<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> Kleinsorheim gibt der Landesentwicklungsplan Bayern folgende Ziele und<br />

Grundsätze an (LEP B) 4 :<br />

LEP A I 1.3 (Z): [...] Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße<br />

gestärkt werden soll. [...]<br />

Des Weiteren formuliert der Regionalplan der Region Augsburg (RP 9) 5 :<br />

Das Vorhaben liegt innerhalb des „Ausschlussgebiet für Windenergienutzung“ und randlich des<br />

landschaftlichen Vorbehaltgebietes „Riesrand“.<br />

2.1.1 Flächennutzungsplan 6<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Möttingen</strong> (FNP) als „Grünfläche“, „Dorfgebiet“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />

Des Weiteren ist im nördlichen Bereich ein Bodendenkmal mit der Bezeichnung<br />

„BD121+BD122“ verzeichnet. Östlich angrenzend außerhalb des Plangebietes liegt ein weiteres<br />

Bodendenkmal (BD 123).<br />

2.1.2 Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) 7<br />

Als Ziele sind im Arten-und Biotopschutzprogramm angegeben:<br />

Sicherung und Optimierung weitgehend naturnaher Bachabschnitte<br />

Aufbau eines Biotopverbundes im Bereich der übrigen Talfüllungen, Bachauen und<br />

Bachtäler<br />

Erhalt und Optimierung der bayernweit bedeutsamen zusammenhängenden<br />

Verbundsysteme von Trockenstandorten am südlichen Riesrand<br />

Erhalt überregional bzw. landesweit bedeutsamer Verbundkorridore für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften der Halb- und Trockenrasen<br />

Einbeziehung der Gehölzbestände in ein Pflege- und Entwicklungskonzept für<br />

Trockenstandorte am Riesrand, Wörnitzdurchbruch, entlang der Altmühlseitentäler und an<br />

den Donauabhängen<br />

4<br />

BAYERISCHE STAATSREGIERUNG (2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern. München.<br />

5<br />

REGIONALER PLANUNGSVERBAND AUGSBURG (2007): Regionalplan der Region Augsburg<br />

6<br />

GEMEINDE MÖTTINGEN (2006): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Verfasser: Moser + Ziegelbauer<br />

/ Armbruster-Schieck, M.<br />

7<br />

ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPROGRAMM BAYERN: Landkreisband Donau-Ries. Stand: 1995<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />

B BESCHREIBUNG DES BESTANDES UND BEWERTUNG DER<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH PROGNOSE BEI<br />

DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Im Folgenden werden der Ist-Zustand und die zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungsplanes<br />

„ Kleinsorheim Süd-Ost“ ermittelt und beschrieben sowie die vorgesehenen<br />

Maßnahmen, die zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich der zu erwartenden<br />

Beeinträchtigungen notwendig sind. Die Einschätzung der Erheblichkeit erfolgt<br />

verbalargumentativ in den Stufen gering – mittel – hoch.<br />

1 Schutzgut Menschen<br />

1.1 Beschreibung<br />

Der Standort des Vorhabens liegt südöstlich im Ortsteil Kleinsorheim, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, am<br />

Ostweg und wird zum einen Teil intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist zum anderen Teil mit<br />

der abzubrechenden Halle sowie den dazugehörigen Hofflächen bestanden.<br />

Westlich, südlich, sowie östlich grenzt Dorfgebiet an.<br />

1.2 Auswirkungen<br />

Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden<br />

Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden<br />

Handwerksbetrieben.<br />

Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der Naherholung für die Bewohner<br />

auf. Das nähere Umfeld des Planvorhabens ist kein bedeutsamer Erholungs- oder Freizeitraum,<br />

sondern ein stark landwirtschaftlich geprägter Bereich. Die Immissionsrichtwerte für das<br />

angrenzende Dorfgebiet betragen nach TA Lärm 8 :<br />

tags 60 dB(A)<br />

nachts 45 dB(A)<br />

Der Betrieb der <strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong> besteht bereits. Betriebszeiten sind von 06:00 Uhr bis 22:00<br />

Uhr, auf- und abgeladen wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Durchschnittlich fallen<br />

täglich ca. 5 Fahrbewegungen (jeweils An- und Abfahrt) an. Während der zeitlich eng<br />

begrenzten Erntezeit ist das Verkehrsaufkommen erhöht. Im Hinblick auf die Verkehrsbelastung<br />

ändert die Planung der Bergehalle etc. nichts an der derzeitigen Situation. 3<br />

1.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

8 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz<br />

gegen Lärm - TA Lärm). Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />

2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

2.1 Beschreibung<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 8.787 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />

bzw. ist bereits versiegelt (Hoffläche) oder von einer Halle bestanden (s. Grünordnungsplan<br />

Bestandsaufnahme). Die umliegenden Flächen stellen landwirtschaftliche Nutzflächen oder<br />

Dorfgebiet dar.<br />

Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />

des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />

bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist aufgrund der Nutzung und bestehenden<br />

Teilversiegelungen nicht zu rechnen.<br />

2.2 Auswirkungen<br />

Durch das Vorhaben wird eine intensiv genutzte Fläche 460 qm in Anspruch genommen<br />

Das Fahrsilo auf dem Grundstück wurde 2012 rückgebaut, de Grube wird noch zurückgebaut<br />

(seihe Festsetzungen im Bebauungsplan). Somit werden 408 qm entsiegelt. Es entsteht ein<br />

Maßnahmenbedarf von insgesamt 26 qm (vgl. Begründung, Kap. E Naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung und Grünordnungsplan Maßnahmen). Durch die Änderung werden<br />

schützenswerte Arten sowie natürliche oder naturnahe Biotope nicht betroffen oder beeinflusst.<br />

Eine biologische Vielfalt ist im Plangebiet nicht gegeben. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

2.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

3 Schutzgut Boden<br />

3.1 Beschreibung<br />

Das Planungsgebiet liegt in der geologischen Raumeinheit 103 „Nördlinger Ries“, an der<br />

Grenze von westlichem inneren Ries und Riesrandhöhen. Auf den mit Löß und Lößlehm<br />

überdeckten Platten sind Braunerden entstanden, die wegen ihrer Güte das Ries zu einer der<br />

Kornkammern Bayerns werden ließen. Aus den tonigen und mergeligen Sedimenten des<br />

Riessees (Löß wurde in Wörnitznähe abgetragen) entwickelten sich vertisolartige Böden, die<br />

durch meterbreite Trockenrisse auffallen, aber ebenfalls fruchtbare humose schwarzbraune bis<br />

schwarzgraue Ackerböden darstellen. Gleye sind der vorherrschende Bodentyp der früher<br />

feuchten und auch entwässerten Bachniederungen. Als fruchtbares Kulturland zählt das<br />

Westries zum ältesten Siedlungsland. Ackerbau ist seit der Jungsteinzeit nachgewiesen. Heute<br />

präsentiert es sich als intensiv genutztes, waldloses Agrarland. 7<br />

Beeinträchtigungen des Bodens durch Altlasten sind nicht bekannt.<br />

3.2 Auswirkungen<br />

Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch<br />

Teilversiegelung, Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408<br />

qm) auf dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurückgebaut. Die<br />

direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm. Auf der versiegelten<br />

Fläche gehen sämtliche Bodenfunktionen verloren, der Boden steht als Standort und<br />

Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt nicht mehr zur Verfügung. Der Austausch zwischen<br />

Bodenluft und Atmosphäre wird unterbunden, die Böden scheiden für die Filterung, Pufferung,<br />

Transformation und damit für die Reinigung des Sickerwassers aus. 9<br />

3.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Boden sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

9<br />

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (2012): Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in<br />

Niedersachsen. URL: http://www.lbeg.niedersachsen.de/<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />

4 Schutzgut Wasser<br />

4.1 Beschreibung<br />

Beim Schutzgut Wasser lassen sich generell drei Funktionsraumtypen unterscheiden<br />

Grundwasservorkommen,<br />

Genutztes Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer und deren Retentionsräume.<br />

Das Planungsgebiet liegt nicht im Überschwemmungsgebiet. 10<br />

4.2 Auswirkungen<br />

Durch die baubedingte Oberflächenversiegelung wird die flächige Versickerung von<br />

Niederschlagswasser reduziert. Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen<br />

kann bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten.<br />

Das abfließende Wasser steht für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht<br />

mehr zur Verfügung. Allerdings ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen<br />

versiegelt, da für die geplante Halle ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die<br />

Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen in den Kleinsorheimer Bach.<br />

4.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

5.1 Beschreibung<br />

In klaren, windschwachen Nächten kühlen sich aufgrund der langwelligen Ausstrahlung die<br />

Erdoberfläche und die darüber liegenden Luftschichten ab. Die Menge der erzeugten Kaltluft<br />

hängt in großem Maße auch von dem Bewuchs bzw. der Bebauung der Erdoberfläche ab.<br />

So haben Freiflächen (Wiesen- und Ackergelände) die höchsten Kaltluftproduktionsraten,<br />

Wälder sind schlechte Kaltluftproduzenten. Bebauten Flächen wird keine Kaltluftproduktion<br />

zugeordnet. 11<br />

Das Planungsgebiet ist teilweise bereits bebaut, teilweise landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />

Daher stellt das Planungsgebiet keinen klimatisch bedeutsamen Bereich mit Siedlungsbezug<br />

dar.<br />

5.2 Auswirkungen<br />

Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />

Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />

Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />

kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />

5.3 Ergebnis<br />

Für die Schutzgüter Klima und Luft sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

10<br />

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): IÜG Bayern (Expert). URL: http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewerflood/<br />

11<br />

GERTH, W.-P. (1986): Berichte des Deutschen Wetterdienstes Nr. 171. Klimatische Wechselwirkungen in der<br />

Raumplanung bei der Nutzungsänderung. Offenbach am Main.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 7<br />

6 Schutzgut Landschaft<br />

6.1 Beschreibung<br />

Schutzgebiete gemäß BayNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.<br />

Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Einheit Riesalb.<br />

Die Riesalb bildet den östlichsten Teil der Schwäbischen Alb und wird gegen die fränkische Alb<br />

durch das Durchbruchstal der Wörnitz abgegrenzt. Die Riesalb ist im Landkreis durch einen<br />

hohen Waldanteil gekennzeichnet. Dieser weist zwar einen vergleichsweis hohen<br />

Laubwaldanteil auf, zeichnet sich jedoch durch eine mit relativ intensiver Nutzung verbundene,<br />

vorzugsweise schlagweise Bewirtschaftung und einen stellenweise hohen Anteil an<br />

Nadelforsten (vor allem Fichte) aus. 7<br />

Wander- oder Radwanderwege, Erholungseinrichtungen oder -anlagen sind im Plangebiet<br />

selbst nicht vorhanden.<br />

6.2 Auswirkungen<br />

Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />

genutzte Fläche von 460 qm sowie bereits bebaute Teile des Grundstückes.<br />

Durch die Lage des Plangebiets am Ortsrand und angrenzend an bestehende Bebauung sowie<br />

die bestehende Versieglung bleibt das Erscheinungsbild des Siedlungsrandes von Kleinsorheim<br />

bestehen. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine Veränderungen für das<br />

Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die bestehende Maschinenhalle<br />

geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die bestehende Struktur ein- bzw.<br />

angebunden. Der Standort ist durch die bestehenden Nutzungen bereits vorbelastet.<br />

Das Vorhaben wird durch umfangreiche, geeignete Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft<br />

eingebunden. Somit wird ein verträglicher Übergang in die freie Landschaft geschaffen.<br />

6.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Landschaft sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />

7.1 Beschreibung<br />

Laut Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> befinden sich im Bereich des Plangebietes<br />

Bodendenkmäler. 6<br />

7.2 Auswirkungen<br />

Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />

Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />

historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen. Bei Errichtung der Gebäude sind in<br />

Abstimmung mit den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen vorzunehmen.<br />

7.3 Ergebnis<br />

Für das Schutzgut Sach- und Kulturgüter sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit<br />

zu erwarten, wenn die Auflagen der zuständigen Behörden bei den Baumaßnahmen beachtet<br />

werden.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 8<br />

8 Wechselwirkungen<br />

8.1 Beschreibung<br />

Die Betrachtung der Wechselwirkungen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Umwelt ein<br />

funktionales Wirkungsgefüge ist. Dieses Wirkungsgefüge kann über die Darstellung und<br />

Bewertung der einzelnen Schutzgüter nicht in seiner Gesamtheit abgebildet werden. Die<br />

Wechselwirkungen werden in Schutzgut-interne und Schutzgut-übergreifende Wechselwirkungen<br />

unterteilt.<br />

Wechselwirkungen zwischen und innerhalb der Schutzgüter, die bereits vor der Realisierung<br />

des Vorhabens bestehen, prägen neben den vorhandenen Vorbelastungen den Ist-Zustand der<br />

Umwelt und sind dementsprechend im Rahmen der schutzgutbezogenen Darstellungen mit<br />

erfasst. So beeinflussen sich z.B. Klima und Vegetationsbedeckung gegenseitig, ebenso wie<br />

Wasserhaushalt und Vegetation oder Boden und Bewuchs. Die Pflanzendecke und der<br />

Wasserhaushalt wiederum stellen Existenzgrundlagen für die Tierwelt dar.<br />

Der Mensch nimmt innerhalb der Betrachtung der Wechselwirkungen eine Sonderrolle ein, da<br />

er nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Umwelt integriert ist. Die unabhängig von der<br />

beabsichtigten Planung bestehenden Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild spiegeln sich in der Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastungen wieder<br />

und sind in die Bewertung der einzelnen Schutzgüter eingeflossen.<br />

8.2 Auswirkungen<br />

Durch das Vorhaben ergeben sich derzeit aufgrund der bestehenden Nutzung und des nur<br />

geringen Eingriffes keine erheblichen Wechselwirkungen.<br />

8.3 Ergebnis<br />

In Bezug auf Wechselwirkungen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />

erwarten.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 9<br />

C PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />

UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />

PLANUNG<br />

Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter durch die bestehenden Gebäude<br />

(unter anderem die bestehende Halle), als Verkehrsfläche sowie Acker genutzt werden.<br />

D GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />

VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH (EINSCHLIESSLICH<br />

DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG IN<br />

DER BAULEITPLANUNG<br />

1 Vermeidung und Verringerung<br />

2 Ausgleich<br />

Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Wahl eines bereits teilweise bebauten<br />

und genutzten Standortes.<br />

Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und<br />

des Landschaftsbilds werden landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen.<br />

Die Farbgebung der Blechverschalung für die Halle wird mit dem Landratsamt Donau-<br />

Ries abgestimmt.<br />

Die Eingrünungsmaßnahmen sollen einen guten Übergang zur freien Landschaft und<br />

eine Einbindung des Vorhabens in das Landschaftsbild gewährleisten. Die Eingrünung<br />

erfolgt mit Gehölzen der potentiellen natürlichen Vegetation.<br />

Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />

festgelegt werden. Als Ausgleich wird die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit eine<br />

Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt.<br />

Die Maßnahme ist in der Satzung festgelegt.<br />

3 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Für das Vorhaben wurden vor allem Variationen der Gebäudeanordnung auf dem Grundstück<br />

Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, geprüft. Eine Situierung des geplanten Gebäudes weiter<br />

nördlich auf dem Grundstück, wurde als städtebaulich nicht vertretbar angesehen, zumal das<br />

Flurstück nach Norden hin stark ansteigt. Die Anbindung des Vorhabens an die Siedlung von<br />

Kleinsorheim wäre nicht gegeben gewesen und die Andienung erschwert. Ein<br />

Alternativgrundstück am nördlichen Ortseingang von Kleinsorheim konnte nicht erworben<br />

werden und lag im direkt angrenzend an den Brühlbach. Ein Eingriff in naturschutzfachlich<br />

wertvolle Strukturen wäre wahrscheinlich nicht zu vermeiden gewesen.<br />

Der gewählte Standort ist eine kompakte Weiterentwicklung des bereits genutzten Standorts,<br />

angrenzend an bestehende und genutzte Gebäude und daher als günstig anzusehen.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 10<br />

E AUSSAGEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ZUM<br />

MONITORING<br />

1 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />

Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der<br />

Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch<br />

Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme<br />

aus Sicht der meisten Schutzgüter nur Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit<br />

verursachen. Zum anderen wurden im Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung<br />

der Beeinträchtigungen so weit wie möglich berücksichtigt. Die Nutzungen bestehen zum<br />

überwiegenden Teil bereits.<br />

So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen.<br />

Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für<br />

die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind.<br />

2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />

Nach Bau und Fertigstellung der Gebäude beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der<br />

Vorhabenträger die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen einzuhalten.<br />

Die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen, die Durchführung der Pflanz- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen sowie die Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der<br />

Ausgleichsmaßnahmen wird durch die Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Donau-Ries,<br />

überprüft.<br />

Die Maßnahmen zur Überwachung sind in der Satzung dargestellt.<br />

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Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />

F ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Kleinsorheim Süd-Ost“ sind insgesamt durch die<br />

bisherige Nutzung der vorgesehenen Flächen und der Vermeidungsmaßnahmen von geringer<br />

Erheblichkeit. Nachstehend erfolgt schutzgutbezogen eine kurze Zusammenfassung der zu<br />

erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen.<br />

1 Schutzgut Mensch<br />

Mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und dem Teilabriss der bestehenden<br />

Lagerhalle ändert sich nichts im Hinblick auf die Verkehrsbelastung durch den bereits<br />

bestehenden Betrieb. Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der<br />

Naherholung für die Bewohner auf. Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von<br />

geringer Erheblichkeit zu erwarten<br />

2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />

des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />

bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist nicht zu rechnen. Die Fläche wird intensiv genutzt bzw.<br />

ist bereits bebaut. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von<br />

geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />

3 Schutzgut Boden<br />

Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch Teilversiegelung,<br />

Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408 qm) auf<br />

dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurück gebaut. Die<br />

direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm und werden durch<br />

umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen sowie die Pflanzung eines Baumes auf dem<br />

Grundstück ausgeglichen.<br />

4 Schutzgut Wasser<br />

Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen kann bei Regenereignissen eine<br />

kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten. Das abfließende Wasser steht<br />

für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung. Allerdings<br />

ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen versiegelt, da für die geplante Halle<br />

ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen<br />

in den Kleinsorheimer Bach. Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer<br />

Erheblichkeit zu erwarten.<br />

5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />

Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />

Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />

kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />

6 Schutzgut Landschaft<br />

Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />

genutzte Fläche von 460 qm. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine<br />

Veränderungen für das Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die<br />

bestehende Maschinenhalle geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die<br />

bestehende Struktur ein- bzw. angebunden. Das Vorhaben wird durch großzügige<br />

Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden.<br />

7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />

Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />

historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx


AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

SATZUNG<br />

VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

PLANUNGSBÜRO GODTS<br />

Römerstraße 6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (0 73 62) 92 05 -17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />

UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />

A PRÄAMBEL<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> erlässt aufgrund<br />

§§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB),<br />

Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO),<br />

der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und<br />

Art. 23 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Bayern (GO) den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung.<br />

Für das Gebiet innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches gilt die vom Planungsbüro Godts,<br />

Römerstraße 6, 73467 Kirchheim am Ries ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der<br />

Fassung vom 18.02.2013 zul. geändert am . . . . . . . . . . , die zusammen mit der Satzung den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem<br />

Grünordnungsplan bilden.<br />

Die wesentlichen begleitenden Erläuterungen sind in der Begründung und dem Umweltbericht<br />

dargestellt.<br />

Rechtsgrundlagen<br />

a) § 9 Abs. 1 und 7 und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBI.<br />

I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zul.<br />

geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom<br />

22.04.1993 (BGBl. I S. 466).<br />

c) Planzeichenverordnung (PlanZV), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und<br />

die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

d) Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007<br />

(GVBI.S.588), zul. geändert am 25.02.2010 durch Artikel 78 Abs. 4 G, S. 66.<br />

e) <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796ff.), zul. geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009<br />

(GVBl S. 400).<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />

Textliche Festsetzungen<br />

In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:<br />

B PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)<br />

1 Geltungsbereich<br />

Der Bebauungsplan setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 (7)<br />

BauGB) und erstreckt sich auf die Flurnummern 640 (Teilfläche), Gemarkung Kleinsorheim.<br />

2 Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§1 - 11 BauNVO)<br />

2.1 Dorfgebiet<br />

§ 5 (1) BauNVO<br />

Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden<br />

Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden<br />

Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich<br />

ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.<br />

§ 5 (2) BauNVO<br />

Zulässig ist:<br />

Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen<br />

Wohnungen und Wohngebäude,<br />

Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und<br />

landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen,<br />

sonstige Wohngebäude,<br />

Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse,<br />

Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige Gewerbebetriebe,<br />

Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche<br />

und sportliche Zwecke,<br />

Gartenbaubetriebe<br />

Nicht zugelassen werden:<br />

Tankstellen<br />

§ 5 (3) BauNVO<br />

Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.<br />

2.2 Bestandteile des Bebauungsplanes<br />

Der „Grünordnungsplan Maßnahmen“ ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

3 Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21 BauNVO)<br />

Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,6 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) 1,0.<br />

3.1 Höhe der baulichen Anlagen<br />

(§ 16 Abs. 3 BauNVO)<br />

Die maximal zulässige Wandhöhe, gemessen an der traufseitigen Außenkante Außenwand als<br />

Abstand zwischen Erdgeschoss-Fertigfußboden (=unterer Bezugspunkt) und Schnittpunkt der<br />

Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand (= oberer Bezugspunkt), darf<br />

bei gewerblichen Gebäuden 7,0 m betragen und bei der Garage 3,0 m betragen.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />

Die max. Firsthöhe beträgt 10,00 m.<br />

Einzelne Dachaufbauten wie z.B. Lüftungsanlagen- Kaminen oder Antennen sind bis insgesamt<br />

2 Meter zusätzlich zur erlaubten Gebäudehöhe zulässig.<br />

4 Bauweise, Baugrenzen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />

Es gilt die „offene Bauweise“. Es sind Gebäudelängen über 50 m zulässig, hier abweichende<br />

Bauweise (a) genannt. Die Fassadenflächen bzw. Verschalung und Gliederung der Baukörper<br />

sind in Abstimmung mit dem Landratsamtes einvernehmlich festzusetzen.<br />

Die Errichtung von Nebengebäuden, Garagen und Carports ist nur auf den durch Baugrenzen<br />

festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Untergeordnete Nebengebäude bis 75 cbm sind in der privaten Grünfläche, jedoch nicht in der<br />

privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Eingrünung“ zulässig.<br />

5 Ein- und Ausfahrt<br />

Das Dorfgebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg (Fl. Nr. 101/11, Gemarkung<br />

Kleinsorheim) erschlossen<br />

Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />

dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />

zu tragen.<br />

6 Flächenbefestigung<br />

Befestigte Flächen sind auf das unabdingbare Maß zu beschränken.<br />

7 Grünordnung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />

Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfestsetzung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />

einheimischen Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung und Gehölzgruppen festgesetzt.<br />

Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus den Artenlisten anzulegen. Auf einheimisches<br />

Pflanzgut ist zu achten.<br />

Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />

Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass Bäume in mind. 2,5 m<br />

Entfernung von den Leitungen der Versorgungsträger gepflanzt werden. Sollte dieser<br />

Mindestabstand im Einzelfall unterschritten werden sind Schutzmaßnahmen für die Leitungen<br />

erforderlich.<br />

Die Gehölze sind im Wuchs zu fördern und Ausfälle sind durch Nachpflanzung zu ersetzen.<br />

Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />

Die nicht bepflanzten Grünflächen sind mit Landschaftsrasen (autochthones/einheimisches<br />

Saatgut) zu begrünen.<br />

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />

7.1 Pflanzgebot für Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche „Eingrünung“<br />

Artenliste:<br />

Sträucher<br />

Berberis vulgaris Gew. Berberitze<br />

Cornus sanguinea Hartriegel<br />

Corylus avellana Haselnuß<br />

Crataegus spec. heimische Weißdorn<br />

Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehdorn<br />

Rhamnus cathartica Purgier-Kreuzdorn<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />

sowie einheimisches Strauchbeerenobst.<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />

Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

Fagus sylvatica Rot-Buche<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Quercus robur Stiel-Eiche<br />

Hochstamm (H), dreimal verpflanzt,<br />

StU. 14/16<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Acer campestre Feld-Ahorn<br />

Betula pendula Sand-Birke<br />

Prunus avium Vogel-Kirsche<br />

Sorbus torminalis Elsbeere<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Malus sylvestris Wildapfel<br />

Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

Sorbus aucuparia Eberesche<br />

Hochstamm (H), zweimal verpflanzt (2xv), StU<br />

8–10 cm<br />

Sowie Obstbäume (Hochstamm, Stammumfang<br />

mindestens 8 cm, bewährte regionale Sorten)<br />

7.2 Pflanzgebot für Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />

Die Fläche ist mit Laubbaumhochstämmen gemäß Planzeichnung und Artenliste unter Punkt<br />

7.1 zu bepflanzen.<br />

Auf der Fläche ist die Haltung von Kleintieren (Enten, Gänse, Hühner, Hasen,...) sowie die<br />

Beweidung durch Pferde oder Schafe zulässig.<br />

7.3 Zeitpunkt der Pflanzungen<br />

Pflanz- und Saatarbeiten müssen spätestens 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Baumaßnahme<br />

beendet sein.<br />

7.4 Freiflächengestaltungsplan<br />

Der Vorhabenträger muss dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde beim Einreichen des<br />

Bauantrages einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan vorlegen.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />

8 Naturschutzrechtlicher Ausgleich<br />

Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />

festgelegt werden. Als Ausgleich wird daher die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit<br />

einer Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt. Pflanzqualität und<br />

Artenauswahl ist unter Punkt 7.1 ersichtlich. Auf einheimisches Pflanzgut ist zu achten. Die<br />

Gehölze sind im Wuchs zu fördern, vor Verbiss zu schützen und Ausfälle sind durch<br />

Nachpflanzung zu ersetzen.<br />

8.1 Umsetzung<br />

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist unmittelbar nach Beginn des Bebauungsplan-<br />

Verfahrens zu beginnen. Spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme müssen alle oben genannte<br />

Maßnahmen durchgeführt sein. Einzelheiten zu den Maßnahmen werden mit der UNB<br />

abgestimmt. 5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchzuführen.<br />

9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />

Der Vorhabenträger hat die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen<br />

einzuhalten.<br />

Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />

von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />

Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb des Betriebes (nach Erfordernis),<br />

Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />

Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />

werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />

um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens zu<br />

erreichen.<br />

Die Entwässerungseinrichtungen sind regelmäßig auf Funktionalität etc. zu überprüfen.<br />

Auf die Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Genehmigungsbescheid wird<br />

hingewiesen.<br />

10 Immissionsschutz<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />

In Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind vom anzusiedelnden Betrieb bzw. bei<br />

Änderungsgenehmigungsanträgen vom bestehenden Betrieb ggf. Gutachten, z.B. zum<br />

Schallschutz, zur Luftreinhaltung, zur Abfallwirtschaft, einzuholen, damit die gültigen<br />

Immissionsrichtwerte eingehalten werden.<br />

11 Teilrückbau auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Mertingen<br />

Das Fahrsilo im östlichen Bereich auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bereits<br />

zurück im Zusammenhang mit diesem Verfahren (2012) zurückgebaut. Die Grube ist<br />

zurückzubauen (siehe Eintrag „Rückbau von baulichen Anlagen“ im Bebauungsplan).<br />

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 7<br />

C ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (BayBO)<br />

1 Abstandsflächen<br />

Bei der Bemessung der Abstandsflächen gelten die Vorschriften des Art. 6 der BayBO<br />

2 Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen<br />

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO)<br />

2.1 Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung<br />

Zur Bewahrung eines charakteristischen Orts- und Straßenbildes sind bauliche Anlagen nach<br />

Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe im<br />

Sinne der anerkannten Regeln der Baukunst einwandfrei zu gestalten und mit ihrer Stellung,<br />

Proportion und Gestaltung harmonisch in die umgebende städtebauliche und landschaftliche<br />

Situation einzufügen.<br />

2.2 Gestaltung der Dächer<br />

Im Plangebiet sind Satteldächer bzw. asymmetrische Satteldächer im Verhältnis ein Drittel –<br />

zwei Drittel von 15° bis 35° zulässig.<br />

Die Farbe der Dacheindeckungen ist in rötlichen und rotbraunen Tönen herzustellen.<br />

Darüber hinaus sind Dachdeckungen in Titanzink und Sandwichblech im Farbton RAL 3009<br />

„oxidrot“ zulässig. Reflektierende Materialen dürfen nicht verwendet werden.<br />

Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />

müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />

Ein Vordach mit einem maximalen Dachüberstand von 3,0 m ist für Zufahrtsbereiche erlaubt.<br />

Maximaler Dachüberstand an der Traufe: 2,00 m zuzüglich Dachrinne.<br />

Maximaler Dachüberstand am Ortgang: 0,30 m.<br />

2.3 Solaranlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen<br />

Es sind nur Solaranlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen zugelassen, wenn diese parallel und mit<br />

max. 20 cm Abstand zur Dachfläche angebracht werden.<br />

2.4 Gestaltung der Gebäude<br />

Die Fassadenflächen bzw. Verschalung und Gliederung der Baukörper sind in Abstimmung mit<br />

dem Landratsamtes einvernehmlich festzusetzen.<br />

Baustoffe und Anstriche in grellen Farben sind unzulässig<br />

2.5 Gestaltung der unbebauten Flächen<br />

Das natürliche Gelände darf nur soweit verändert werden, als dies zur ordnungsgemäßen<br />

Errichtung der Gebäude und Lagerflächen unumgänglich ist.<br />

Entlang den Grundstücksgrenzen ist ein höhengleicher Geländeübergang zwingend<br />

herzustellen.<br />

2.6 Außenbeleuchtung<br />

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO)<br />

Für die Außenbeleuchtung sind energiesparende und gleichzeitig insektenschonende Lampen<br />

mit nach unten gerichtetem Lichtkegel zu verwenden.<br />

3 Einfriedungen<br />

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO)<br />

Einfriedungen sind nicht auf der landschaftszugewandte Seite der privaten Grünfläche<br />

„Eingrünung“ erlaubt.<br />

Es sind nur Hecken, Holzzäune, oder grüne Maschendrahtzäune mit einer Gesamthöhe bis<br />

1,60 m ohne Sockel zugelassen.<br />

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 8<br />

4 Stellplatzrichtzahlen<br />

(Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO)<br />

Als Stellplätze gelten Garagenplätze und offene private Parkflächen, nicht jedoch die<br />

notwendigen Stauräume vor den Garagen.<br />

Da Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe<br />

und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (siehe Art. 47 BayBO).<br />

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 9<br />

D HINWEISE<br />

1 Altablagerungen / Altstandorte / Altlastbereiche<br />

Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen<br />

o. ä. angetroffen werden. In diesen Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle<br />

weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.<br />

2 Bodenschutz<br />

Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), § 12, in Verbindung mit<br />

der DIN 19 731 bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge<br />

der weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens<br />

beachtet:<br />

o Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei<br />

trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels<br />

bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert.<br />

o Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen<br />

werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert,<br />

um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird<br />

möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder<br />

aufgetragen.<br />

3 Denkmalschutz<br />

Bei allen Bodeneingriffen im Planungsgebiet muss damit gerechnet werden, dass man auf<br />

Bodendenkmäler stößt. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer des<br />

Grundstücks sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen<br />

Vorschriften zum Auffinden von Bodendenkmälern nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes<br />

(DSchG) hinzuweisen: Alle Beobachtungen und Funde (unter anderem auffällige<br />

Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und<br />

Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt<br />

werden. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf einer Woche<br />

nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die<br />

Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />

Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf<br />

dem Bodendenkmäler gefunden werden, können verpflichtet werden, die notwendigen<br />

Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der<br />

Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler<br />

zu dulden.<br />

Aufgefundene Gegenstände sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder einer<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben, wenn die Gefahr ihres<br />

Abhandenkommens besteht.<br />

Art. 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG)<br />

Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.<br />

Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie<br />

der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben.<br />

Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen.<br />

Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines<br />

Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der<br />

Arbeiten befreit.<br />

Art. 8 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG)<br />

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />

nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />

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Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 10<br />

4 Brandschutz<br />

Auf die Bestimmungen der BayBO hinsichtlich des Brandschutzes wird besonders hingewiesen.<br />

Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />

Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />

sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />

5 Grundwasser<br />

Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je<br />

nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend<br />

bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.B. wasserdichte Wanne, Auftriebssicherung o.ä.).<br />

Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und<br />

zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangschichtwasser<br />

ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten. Eine Einleitung des<br />

Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.<br />

6 Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die<br />

Anforderungen der „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von<br />

gesammelten Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV)<br />

zu beachten.<br />

Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Zur<br />

Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers, also der Feststellung, ob<br />

verschmutztes oder unverschmutztes Niederschlagswassers vorliegt, wird die Anwendung des<br />

ATV Merkblattes M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der<br />

Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) empfohlen.<br />

Auf das Arbeitsblatt DWA 138 der DWA wird hingewiesen („Planung, Bau und Betrieb von<br />

Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser").<br />

Die Eignung der Bodenverhältnisse im Bereich dieses Bauleitplanes für eine Versickerung sollte<br />

vor der Planung der Entwässerungsanlagen durch geeignete Sachverständige überprüft<br />

werden.<br />

Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und<br />

schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen (dies gilt<br />

auch für Bereiche, die im Trennsystem entwässert werden).<br />

Insbesondere trifft dies für Niederschlagswasser aus folgenden Flächen zu:<br />

Bei Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen<br />

ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstigen gewässerschädliche<br />

Nutzungen stattfinden.<br />

Bei Dachflächen mit stärkerer Verschmutzung.<br />

lnfolge von Geländeneigung kann bei Starkniederschlägen wild abfließendes Wasser zu<br />

Beeinträchtigungen führen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild<br />

abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.<br />

Außerdem müssen die Entwässerungseinrichtungen problemlos zu reinigen sein.<br />

Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sammlern und Drainagen ist eine<br />

ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen.<br />

7 Immissionen<br />

Bedingt durch die unmittelbare Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Betrieben sind Lärm-,<br />

Staub- und Geruchsimmissionen zu erwarten. Diese sind von den Anliegern (Eigentümer oder<br />

Mieter) tags wie nachts zu dulden.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />

AUFGESTELLT/AUSGEFERTIGT:<br />

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan mit seinen<br />

Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu ergangenen<br />

Beschlüssen des <strong>Gemeinde</strong>rats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit<br />

maßgebenden Verfahrensvorschriften beachtet wurden.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 12<br />

E VERFAHRENSVERMERKE<br />

1 Aufstellungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) in der öffentlichen<br />

Sitzung vom . . . . . . . . . . die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

„Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Fassung vom . . . . . . . . . . gem. § 3 Abs. 1<br />

BauGB unterrichtet und ihnen in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . .<br />

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

3 Vorgezogene Behördenbeteiligung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . .<br />

durchgeführt.<br />

4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat . . . . . . . . . . den Vorentwurf sowie die Begründung dieses<br />

Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom . . . . . . . . . . zuletzt<br />

geändert am . . . . . . . . . . gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

5 Öffentliche Auslegung (Offenlegung)<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom<br />

. . . . . . . . . . zuletzt geändert am . . . . . . . . . . wurde mit Satzung und Begründung gem.<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . . zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />

Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht und darauf<br />

hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.<br />

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die zum Auslegungszeitpunkt vorliegenden<br />

umweltbezogenen Informationen wurden mit ausgelegt.<br />

6 Durchführungsvertrag<br />

Der Durchführungsvertrag wurde am . . . . . . . . . . von den Vertragspartnern unterzeichnet.<br />

7 Satzungsbeschluss<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „„Kleinsorheim Süd-Ost” mit<br />

integriertem Grünordnungsplan i.d.F.v . . . . . . . . . . . nach Prüfung der Bedenken und<br />

Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am . . . . . . . . . . als<br />

Satzung gem. § 10 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Begründung wurde übernommen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 13<br />

8 Genehmigung<br />

Das Landratsamt Donau-Ries hat den Bebauungsplan mit Bescheid Nr.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt<br />

Donauwörth, den . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Stefan Rößle, Landrat<br />

9 In-Kraft-Treten<br />

(Siegel)<br />

Die Genehmigung wurde am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem<br />

Grünordnungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde<br />

hingewiesen.<br />

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit Satzung und Begründung sowie<br />

zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen<br />

Dienststunden im . . . . . . . . . . . Zimmer . . . . . . . . , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und<br />

über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />

(Siegel)<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx


337/3<br />

337/2<br />

Grundflächenzahl<br />

339/2<br />

3<br />

19<br />

1<br />

21<br />

17<br />

27<br />

23<br />

25<br />

Am Rainer<br />

6<br />

16<br />

12<br />

15<br />

18<br />

14<br />

373/7<br />

Baugrenze<br />

überbaubare Grundstücksfläche<br />

339/4 nichtüberbaubare<br />

Grundstücksfläche<br />

339/5<br />

339/1<br />

339/6<br />

373/5<br />

339<br />

private Grünfläche<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

339/7<br />

340<br />

340/8<br />

340/6<br />

340/3<br />

340/5<br />

13<br />

340/9<br />

325/1<br />

ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN<br />

ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

MD<br />

340/2<br />

340/1<br />

343<br />

11<br />

1046<br />

4<br />

340/10<br />

6<br />

10<br />

8<br />

2<br />

2<br />

1<br />

66/1<br />

9<br />

17<br />

Unterdorf<br />

318/1<br />

341<br />

BAUWEISE , BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 BauGB, + §§ 22+23BauNVO)<br />

339/3<br />

362<br />

368<br />

Dorfgebiet<br />

(§ 5 BauNVO)<br />

367<br />

340/4<br />

318/4<br />

318/3<br />

MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB + § 16-21<br />

1,0<br />

0,6<br />

o<br />

Offene Bauweise<br />

VERKEHRSFLÄCHEN<br />

GRÜNFLÄCHEN<br />

Einfahrt/<br />

Ausfahrt<br />

private Grünfläche Zweckbestimmung "Eingrünung"<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />

318/2<br />

340/8<br />

344/1<br />

SCHUTZ , PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />

A+E<br />

3<br />

Geschoßflächenzahl (als Höchstmaß)<br />

PflanzgebotfürLaubbaumhochstämme<br />

, 2. und 3. Ordnung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

PflanzgebotfürGehölzpflanzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Naturschutzrechtlicher Ausgleich:<br />

PflanzgebotfürLaubbaumhochstämme<br />

, 2. Ordnung<br />

BauNVO)<br />

15<br />

341/1<br />

341/2<br />

344<br />

655<br />

6 ,5 5<br />

101/3<br />

SONSTIGE PLANZEICHEN<br />

11<br />

13<br />

23<br />

Grenze desräumlichen<br />

Geltungsbereichs<br />

67 desBebauungsplans<br />

§ 9 Abs. 7 BauGB<br />

22<br />

Vermaßungslinie inm<br />

Nutzungsschablone für:<br />

Art der<br />

baulichen Nutzung<br />

GrundflächenzahlGeschoßflächenzahl<br />

67/1 68/3<br />

0,6 18 1,0<br />

maximale Wandhöhe Bauweise<br />

WH sieheSatzung<br />

o<br />

9<br />

Unterdorf<br />

Dachform und Dachneigung in Grad<br />

71<br />

SD = Satteldach<br />

bestehende Flurstücke<br />

mit Nummer<br />

73<br />

bestehende<br />

Haupt-&<br />

Nebengebäude<br />

Vorschlag Gebäude und Anlagen<br />

(unverbindlich) 76<br />

7<br />

5<br />

322/2<br />

9<br />

17<br />

101/12<br />

7<br />

20<br />

3<br />

8<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Am Kirchberg<br />

346<br />

Herr Erwin Seiler , 1. Bürgermeister (Siegel)<br />

1<br />

3<br />

4<br />

Unterirdischer 79Leitung<br />

Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen<br />

3<br />

1<br />

2<br />

5<br />

2<br />

1<br />

dorf<br />

1047<br />

Die Genehmigungwurdeam<br />

. .ortsüblich 77 bekannt gemacht .<br />

Mit derBekanntmachung<br />

tritt dervorhabenbezogene<br />

Bebauungsplan mitintegriertem<br />

Grünordnungsplan inKraft.<br />

Auf dieRechtsfolgen<br />

der§§<br />

44, 214 und 215BauGB<br />

wurdehingewiesen<br />

.<br />

. 345 . 29<br />

MD<br />

31<br />

27<br />

Rückbau von baulichen Anlagen<br />

28<br />

SD 1 5 - 3 5°<br />

HINWEISE / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

124<br />

BEKANNTMACHUNGSVERMERK<br />

In-Kraft-Treten<br />

24<br />

101/8<br />

15<br />

26<br />

101/10<br />

25<br />

101/2<br />

Der Bebauungsplan mitintegriertem<br />

Grünordnungsplan mit Satzungund<br />

Begründung sowie<br />

zusammenfassender Erklärung nach§<br />

10 Abs. 4 BauGB wirdseit<br />

diesemTage<br />

zu den<br />

üblichen Dienststunden im . Zimmer.<br />

. , zu jedermanns Einsicht<br />

bereitgehalten und überdessen<br />

Inhalt aufVerlangen<br />

Auskunft gegeben .<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> , den . E E<br />

Entwässerung Oberflächenwasser<br />

101/9<br />

2<br />

2<br />

13/3<br />

82 84<br />

13/15<br />

14<br />

4<br />

1<br />

83 85<br />

85/2<br />

87<br />

Oberdorf<br />

4<br />

13/2<br />

88 633<br />

85<br />

99/5<br />

3<br />

99/3<br />

713/1<br />

89<br />

630<br />

13/13<br />

13/2<br />

5<br />

93<br />

96<br />

5a<br />

7<br />

632<br />

9<br />

Ostweg<br />

6<br />

639<br />

94<br />

90<br />

97<br />

99/4<br />

K u g e l<br />

Kleinsorheimer Bach<br />

713<br />

101/11<br />

8<br />

98<br />

100<br />

a c k e r<br />

640/2<br />

10<br />

99<br />

18 ,6 35 ,3<br />

8 24 ,4 6 5 2 3<br />

12<br />

101<br />

3<br />

3<br />

E E E EE E E<br />

99/3<br />

0 10<br />

50 100m<br />

GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />

BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />

13<br />

640<br />

24 22 1<br />

E E E E E<br />

2050<br />

5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />

E<br />

K r<br />

712/1<br />

15<br />

MD<br />

0,6 1,0<br />

WH sieheSatzung<br />

10 8<br />

o<br />

SD 1 5 - 3 5°<br />

8 ,5<br />

17<br />

a u t g a r<br />

712<br />

640/1<br />

t e n<br />

703<br />

55 ,6 10<br />

711<br />

710<br />

A+E<br />

702<br />

54 ,7 10 3<br />

NORD<br />

SÜD<br />

641<br />

688<br />

AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />

<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />

VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />

AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />

TEL: 09083/920105<br />

VORHABEN:<br />

VORHABENBEZOGENER<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

„KLEINSORHEIM<br />

SÜD-OST“ MIT<br />

INTEGRIERTEM<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />

DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />

GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />

LANDKREIS DONAU-RIES<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

MAßSTAB: 1:1000<br />

VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />

ÜBERSICHTSPLAN M 1:50.000<br />

MÖTTINGEN<br />

KLEINSORHEIM<br />

PLANGEBIET<br />

VERFASSER: KONTAKT<br />

643<br />

644<br />

PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />

Römerstraße6<br />

73467 Kirchheim am Ries<br />

fon (07362)<br />

9205-17<br />

mail info@godts.de<br />

Stadtplanung<br />

Landschaftsplanung<br />

Umweltplanung<br />

Freianlagenplanung<br />

645<br />

646<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-Plan<br />

.vwx

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