Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
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AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (0 73 62) 92 05 -17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />
UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
BEGRÜNDUNG<br />
VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (0 73 62) 92 05 -17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />
UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />
A PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
1 Erfordernis der Planaufstellung<br />
Für eine Teilfläche der Flurnummer 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Möttingen</strong> eine Anfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen und dem Teilabbruch des<br />
bestehenden Lagergebäudes gestellt.<br />
Antragsteller ist die <strong>Wiedemann</strong> Gbr, vertreten durch Hrn. Erich <strong>Wiedemann</strong>, nachfolgend<br />
Vorhabenträger genannt.<br />
2 Aufstellungsbeschluss<br />
Die Anfrage des Vorhabenträgers möchte der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan behandeln.<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem<br />
Grünordnungsplan wurde am . . . . . . . . gefasst. Der Vorhabenträger verpflichtet sich<br />
gegenüber der <strong>Gemeinde</strong>, alle sich aus der Aufstellung des Bebauungsplanes ergebenden<br />
Kosten und Aufwendungen zu übernehmen. Weitere Vereinbarungen werden in einem<br />
Durchführungsvertrag festgehalten.<br />
3 Planungsrechtliche Situation<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Möttingen</strong> (FNP) als „Grünfläche“ und „Dorfgebiet“ dargestellt.<br />
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich ein Bodendenkmal mit der Bezeichnung<br />
„BD121+BD122“ verzeichnet. Östlich angrenzend außerhalb des Plangebietes liegt ein weiteres<br />
Bodendenkmal (BD 123).<br />
Die vorgesehene Planung als „Dorfgebiet“ (gemäß § 5 BauNVO - Baunutzungsverordnung) ist<br />
nicht vollständig (ca. 10 m des geplanten Dorfgebietes liegen in der „Grünfläche“) aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf der Genehmigung des Landratsamtes.<br />
4 Umweltprüfung<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Grundlagen hierzu sind<br />
im Umweltbericht zum Bebauungsplan erarbeitet.<br />
B LAGE, GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES<br />
1 Lage<br />
Das Dorfgebiet „Fl.-Nr. 640, Kleinsorheim“ liegt im südwestlichen Teil des Ortsteils<br />
Kleinsorheim, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>.<br />
Das Bebauungsplangebiet wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:<br />
im Norden Fl.-Nr. 640 (Acker, soweit nicht Teil des Geltungsbereiches),<br />
im Osten Fl.-Nr. 641, (Wirtschaftsweg),<br />
im Süden Fl.-Nrn. 101/11 (Ostweg) und 640/1 (Dorfgebiet)<br />
im Westen Fl.-Nrn. 640/2 (Dorfgebiet) und 633 (Wirtschaftsweg),<br />
jeweils Gemarkung Kleinsorheim.<br />
2 Größe<br />
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 8.787 qm.<br />
3 Beschaffenheit, Baugrund<br />
Die Flächen werden teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzt oder sind von dem<br />
abzubrechenden Lagergebäude sowie Wohngebäuden bestanden.<br />
Für gefahrenverdächtige Altablagerungen liegen im Geltungsbereich keine Hinweise vor.<br />
Baugrunduntersuchungen wurden nicht durchgeführt.<br />
Weitere Beschreibungen erfolgen im Umweltbericht.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />
C GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Flächen des Geltungsbereiches werden entsprechend der Nutzung als „Dorfgebiet“ nach<br />
§ 5 BauNVO ausgewiesen und soll hier der Innenentwicklung im ländlichen Raum dienen. Nicht<br />
zulässig, weil sie dem Charakter dieser Ortslage nicht entsprechen, sind die Ausnahmen nach<br />
§5 (3) BauNVO.<br />
Auf dem Grundstück soll die bestehende Lagerhalle teilweise abgebrochen werden und eine<br />
landwirtschaftliche Bergehalle zur Lagerung von Stroh und als Unterstand für Maschinen<br />
entstehen.<br />
Die Planung des Vorhabenträgers wurde im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.<br />
2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung entspricht bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 dem<br />
Höchstwert der BauNVO. Das Verhältnis der Grundflächenzahl bezieht sich auf die<br />
Dorfgebietsflächen und die privaten Grünflächen insgesamt.<br />
Die Festsetzung von maximalen Wandhöhen ermöglicht noch einen guten Übergang zur freien<br />
Landschaft. Eine maximale Firsthöhe wird festgelegt und die geplante Anordnung von baulichen<br />
Anlagen konkretisiert, um die Entstehung von Dachlandschaften zu verhindern.<br />
3 Planstatistik<br />
Nettobauland + Verkehrsflächen 3.685 qm 42%<br />
Dorfgebiet (MD) 3.685 qm 100%<br />
total 3.685 qm 100%<br />
Grünflächen 5.102 qm 58%<br />
private Grünflächen 2.621 qm 51%<br />
private Grünflächen, Zweckbestimmung "Eingrünung" 2.481 qm 49%<br />
total 5.102 qm 100%<br />
Gesamtfläche Geltungsbereich 8.787 qm 100%<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />
D NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG<br />
1 Einleitung<br />
In der Bauleitplanung wird die notwendige Eingriffsregelung angewendet, wenn aufgrund des<br />
Verfahrens nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Grundlage sind §<br />
1a BauGB, Berücksichtigung umweltschützender Belange in der Abwägung, sowie § 15<br />
BNatschG. Der Verursacher eines Eingriffs wird verpflichtet, vermeidbare Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft zu unterlassen, sowie Kompensation für eingetretene oder zu erwartende<br />
nachteilige Veränderungen von Natur und Landschaft zu leisten.<br />
Das Plangebiet wird mit Hilfe des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung<br />
und Umweltfragen 1 bewertet. Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und<br />
Minimierungsmaßnahmen werden unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen.<br />
Mit der Festsetzung und Zuordnung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen wird den<br />
Belangen von Natur und Landschaft Rechnung getragen.<br />
Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden und Ausgleich für eventuell unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen zu schaffen, wurden für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan<br />
nachfolgend aufgeführte Schritte bearbeitet:<br />
Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandsaufnahme)<br />
Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen<br />
Ermitteln des verbleibenden Ausgleichsbedarf<br />
Auswahl geeigneter Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich<br />
2 Verfahren<br />
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan ist das Regel–<br />
verfahren: „Verdichtetes Bauen mit integrierten Maßnahmen und Ausgleich“ aufgrund des<br />
hohen Versiegelungs- und Nutzungsgrades und der geringen Wertigkeit der betroffenen<br />
Biotope anzuwenden 1 .<br />
3 Bestand<br />
Das Plangebiet von 8.787 qm befindet sich auf intensiv genutzter Fläche.<br />
Insgesamt weist das Plangebiet nährstoffreiche Standortverhältnisse auf.<br />
Seltene und gefährdete Arten wurden auf der Fläche nicht angetroffen.<br />
Es sind keine kartierten Biotope und Gehölze vorhanden.<br />
Bewertung: Kategorie I = Gebiete geringer Bedeutung<br />
4 Auswirkungen<br />
Da nur teilweise neue Bauflächen geschaffen und die bereits bestehenden Gebäude nicht<br />
mitbilanziert werden, beträgt die Eingriffsfläche 460 qm für die geplanten Bauten und<br />
Verkehrsflächen. Durch den Rückbau des Fahrsilos und der Grube wurden und werden<br />
insgesamt 408 qm entsiegelt. Insgesamt entsteht also ein Eingriff von 52 qm (1 % des<br />
Geltungsbereichs).<br />
Flächen ohne Eingriff werden nicht bilanziert.<br />
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Eingriffen<br />
Siehe Umweltbericht.<br />
Die Maßnahmen wurden in der Satzung festgelegt.<br />
1<br />
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2003): Bauen im Einklang mit<br />
Natur und Landschaft. Ein Leitfaden. 2. erweiterte Auflage.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />
6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor:<br />
im Bereich Dorfgebiet:<br />
Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />
Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive Nutzung<br />
Faktor = 0,30 – 0,6<br />
Der Faktor 0,5 im Bereich des Dorfgebietes wird verwendet, weil ausreichende<br />
Minderungsmaßnahmen wie die Eingrünung mit Baumpflanzungen und das Anlegen einer<br />
Obstwiese durchgeführt werden sollen. Die Eingriffsfläche beträgt = 52 qm<br />
x Kompensationsfaktor 0,50 = 26 qm Ausgleichsfläche.<br />
Ausgleichsmaßnahme:<br />
26 qm werden planintern durch Aufwertung (Pflanzung eines Obstbaumes mit einem<br />
Grundflächenbedarf von ca. 26 qm) ausgeglichen.<br />
7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Ausgleichsmaßnahme in Form der Anpflanzung von einem Obstbaum für das<br />
Dorfgebiet auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wird in der Satzung<br />
festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden Grünordnungsplan sowie im<br />
Bebauungsplan dargestellt (Einzelbaumpflanzung) und in der Legende erläutert. Hiermit soll<br />
gewährleistet werden, dass die Maßnahmen zwingend und zeitnah umgesetzt werden.<br />
E BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />
F ERSCHLIESSUNG<br />
1 Ein- und Ausfahrten<br />
Das Gebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg auf Fl.-Nr. 101/11, Gemarkung<br />
Kleinsorheim, erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />
kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />
zu tragen.<br />
2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />
Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />
sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />
Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen<br />
Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln.<br />
Auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ist zu achten.<br />
3 Sonstige Versorgungsträger<br />
Die Stromversorgung ist durch die EnBW ODR gesichert.<br />
Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />
Die Beseitigung von ggf. anfallendem Hausmüll ist in Absprache mit der Müllabfuhr auf<br />
Landkreisebene zu regeln. Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />
schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />
von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />
G KOSTEN, FINANZIERUNG, DURCHFÜHRUNGSVERTRAG<br />
Die mit der Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem<br />
Grünordnungsplan verbundenen Kosten, insbesondere für die Erschließung des Plangebietes<br />
sowie für die Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, werden<br />
insgesamt vom Vorhabenträger übernommen.<br />
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag festgelegt,<br />
der vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx
5<br />
93<br />
96<br />
5a<br />
7<br />
632<br />
9<br />
Ostweg<br />
Ostweg<br />
6<br />
639<br />
94<br />
90<br />
97<br />
99/4<br />
Kleinsorheimer Bach<br />
< Kleinsorheimer Bach<br />
713<br />
101/11<br />
K u g e l a c k e r<br />
8<br />
98<br />
633<br />
10<br />
Dorfgebiet<br />
100<br />
640/2<br />
99<br />
12<br />
101<br />
99/3<br />
0 10<br />
50 100m<br />
GEOBASISDATEN © BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG 2011<br />
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2009<br />
Intensive Nutzung<br />
13<br />
640<br />
2050<br />
712/1<br />
Keine kartierten Biotope<br />
15<br />
Dorfgebiet<br />
Keine Gehölze<br />
Wohnhäuser<br />
K r a u t g a r t e n<br />
17<br />
712<br />
703<br />
640/1<br />
711<br />
710<br />
Fahrsilo<br />
702<br />
NORD<br />
SÜD<br />
641<br />
688<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
BESTANDSAUFNAHME<br />
Das Plangebiet 8.787 qm wird auf eine<br />
intensiv genutzte Fläche geplant.<br />
Bewertung: Kategorie I =<br />
Gebiete geringer Bedeutung<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
643<br />
PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (0 73 62) 92 05 -17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
644<br />
645<br />
646
5<br />
93<br />
96<br />
5a<br />
7<br />
632<br />
9<br />
Ostweg<br />
6<br />
639<br />
94<br />
90<br />
97<br />
99/4<br />
Kleinsorheimer Bach<br />
713<br />
101/11<br />
K u g e l a c k e r<br />
8<br />
98<br />
100<br />
633<br />
640/2<br />
10<br />
Ein-/Ausfahrt<br />
West<br />
101<br />
99<br />
18 ,6 35 ,3<br />
8 24 ,4 6 5 2 3<br />
12<br />
Entwässerungsgraben<br />
Bestand<br />
3<br />
3<br />
E E E EE E E<br />
Ein-/Ausfahrt<br />
Mitte<br />
99/3<br />
0 10<br />
50 100m<br />
GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />
BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />
13<br />
640<br />
24 22 1<br />
E E E E E<br />
2050<br />
5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />
E<br />
Ein-/Ausfahrt<br />
Ost<br />
K r<br />
Neubau<br />
712/1<br />
15<br />
10 8<br />
Anwandweg<br />
Neubau Garage<br />
8 ,5<br />
17<br />
a u t g a r<br />
712<br />
640/1<br />
t e n<br />
703<br />
55 ,6 10<br />
711<br />
710<br />
A+E<br />
702<br />
54 ,7 10 3<br />
NORD<br />
SÜD<br />
641<br />
688<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
VORHABEN- UND<br />
ERSCHLIEßUNGSPLAN<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
643<br />
644<br />
PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />
Römerstraße6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (07362)<br />
9205-17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
645<br />
646
5<br />
93<br />
96<br />
5a<br />
7<br />
632<br />
9<br />
Ostweg<br />
6<br />
639<br />
94<br />
90<br />
97<br />
99/4<br />
Kleinsorheimer Bach<br />
713<br />
101/11<br />
K u g e l a c k e r<br />
8<br />
98<br />
100<br />
633<br />
640/2<br />
10<br />
99<br />
Grünflächen ohne Versiegelung<br />
sowie bestehende Versiegelung<br />
werden nicht bilanziert .<br />
12<br />
101<br />
20 qm<br />
99/3<br />
Rückbau Grube<br />
0 10<br />
50 100m<br />
GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />
BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />
13<br />
640<br />
Bewertung: Eingriffstyp A =<br />
Hoher Versiegelungsund Nutzungsgrad<br />
Festgesetzte Grundflächenzahl größer als0<br />
,35<br />
oderentsprechende<br />
Eingriffsschwere<br />
2050<br />
K r<br />
712/1<br />
460 qm<br />
15<br />
17<br />
a u t g a r<br />
712<br />
640/1<br />
t e n<br />
703<br />
711<br />
710<br />
702<br />
NORD<br />
SÜD<br />
641<br />
Rückbau Fahrsilo<br />
388 qm<br />
688<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
KONFLIKTE<br />
Die Eingriffsfläche/-schwere beträgt im Bereich :<br />
Dorfgebiet/Bauten/Verkehr 460 qm<br />
Eingriffstyp A GRZ > 0 ,35<br />
Rückbau Fahrsilo/Grube-408<br />
qm<br />
Eingriff insgesamt 52 qm<br />
(1 % des Geltungsbereich)<br />
Flächen ohne Eingriff 7 .919 qm<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
643<br />
644<br />
PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />
Römerstraße6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (07362)<br />
9205-17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
645<br />
646
5<br />
93<br />
96<br />
5a<br />
7<br />
632<br />
9<br />
Ostweg<br />
6<br />
Maßnahmen:<br />
a) Pflanzung von Gehölzen und Laubbaumhochstämmen .<br />
639<br />
b) Die Zwischenbereiche sindalsPrivatgarten<br />
zu erhalten .<br />
Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen .<br />
94<br />
90<br />
97<br />
99/4<br />
Kleinsorheimer Bach<br />
713<br />
101/11<br />
K u g e l a c k e r<br />
8<br />
98<br />
100<br />
633<br />
640/2<br />
10<br />
99<br />
18 ,6 35 ,3<br />
8 24 ,4 6 5 2 3<br />
12<br />
101<br />
3<br />
Bäume 3 . Ordnung<br />
3<br />
E E E EE E E<br />
99/3<br />
0 10<br />
50 100m<br />
GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />
BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />
13<br />
640<br />
Neubau wird in Abstimmung<br />
mit dem Landratsamt gestaltet<br />
24 22 1<br />
E E E E E<br />
2050<br />
5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />
Gartenbereich<br />
nicht versiegelt<br />
E<br />
K r<br />
712/1<br />
15<br />
10 8<br />
8 ,5<br />
17<br />
a u t g a r<br />
712<br />
640/1<br />
t e n<br />
703<br />
55 ,6 10<br />
711<br />
710<br />
A+E<br />
702<br />
54 ,7 10 3<br />
NORD<br />
SÜD<br />
Landschaftsbildeinbindung<br />
mit Gehölzen<br />
641<br />
688<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
MASSNAHMEN<br />
Die Eingriffsfläche beträgt im Bereich:<br />
Dorfgebiet/Bauten 52 qm<br />
x Kompensationsfaktor 0 ,5 =<br />
26 qm Ausgleichsfläche .<br />
26 qm werden durchinterne<br />
Maßnahmen ausgeglichen .<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
643<br />
644<br />
PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />
Römerstraße6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (07362)<br />
9205-17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
645<br />
646
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
UMWELTBERICHT<br />
VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (0 73 62) 92 05 -17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />
UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />
A EINLEITUNG<br />
Seit der am 20.07.2004 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches muss bei der<br />
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes<br />
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind<br />
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem<br />
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 a BauGB<br />
der Begründung zur Bauleitplanung als eigenständiger Teil beizufügen.<br />
1 Kurzdarstellung – Beschreibung, Ziele und Inhalte<br />
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Kleinsorheim Süd-Ost“ mit integriertem<br />
Grünordnungsplan wird Planungsrecht zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf<br />
Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, geschaffen.<br />
Die bestehende Lagerhalle wird zum Teil abgerissen.<br />
1.1 Lage und Abgrenzung<br />
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Kleinsorheim und umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha<br />
auf intensiv genutztem Boden.<br />
Der Untersuchungsraum der umweltbezogenen Untersuchungen wurde entsprechend der zu<br />
erwartenden Auswirkungen des Vorhabens abgegrenzt und umfasst das Planungsgebiet sowie<br />
die umliegenden Flächen.<br />
1.2 Schutzgebiete und -ausweisungen<br />
Im Planungsraum sind keine Schutzgebiete gemäß BayNatSchG, Wasserschutzgebiete oder<br />
Schutzgebiete nach Denkmalschutzgesetz oder amtlich kartierte Biotope bekannt. Das<br />
Vorhaben liegt außerhalb des Naturparks Altmühltal. Boden- oder Baudenkmäler sind keine<br />
1 2<br />
bekannt.<br />
1.3 Projektbeschreibung 3<br />
Der Vorhabenträger betreibt ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen zur Erzeugung von<br />
Stroh- und Heuballen sowie Getreide. Die Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu<br />
gewährleisten und aus logistischen Gründen ist das derzeit bestehende Lagergebäude zu<br />
knapp bemessen. Daher möchte der Vorhabenträger den Bestand teilweise abbrechen und<br />
eine neue Maschinenhalle errichten. Hier wird das Heu und Stroh zum Transport an den<br />
Endverbraucher auf LKWs verladen. Betriebszeiten sind von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, auf- und<br />
abgeladen wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Erntezeit für Stroh und Heu ist Juni<br />
bis August.<br />
Durchschnittlich fallen täglich ca. 5 Fahrbewegungen (jeweils An- und Abfahrt) an. Während der<br />
zeitlich eng begrenzten Erntezeit ist das Verkehrsaufkommen erhöht. Im Hinblick auf die<br />
Verkehrsbelastung ändert die Planung der Bergehalle etc. nichts an der derzeitigen Situation.<br />
In der Halle sollen ca. 2.000 Ballen Stroh und Heu gelagert werden (insg. 3.200 m 3 ). Außerdem<br />
sollen folgende Maschinen darin untergebracht werden:<br />
Frontlader<br />
GR Fendt 275<br />
Heukreisel<br />
Kunstdüngerstr.<br />
Spritze<br />
Kreiselmäher<br />
Kreiselegge<br />
Sähmaschine<br />
Grubber<br />
Walze<br />
Kipper 8t<br />
1<br />
BAYERISCHE LANDESAMT FÜR UMWELT (2012): FIS-Natur Online (Fin-Web)<br />
2<br />
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (2012): BayernViewerDenkmal. URL:<br />
www.geodaten.bayern.de/tomcat_files/denkmal_start.html<br />
3<br />
Auskunft Vorhabenträger : Eingabeplan (30.10.12) und Betriebsbeschreibung (24.10.12) sowie mündliche Auskunft<br />
(30.01.13)<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />
6t-Wagen<br />
Güllefass 6 m 3<br />
Fendt m. Strohg.<br />
Fendt 820<br />
Tieflader<br />
Silierkipper<br />
2 Großballenpressen<br />
Großschwader<br />
2 Umweltschutzziele und übergeordnete Vorgabe aus einschlägigen<br />
Fachgesetzen und -Fachplanungen<br />
2.1 Raumordnung und Landesplanung<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> Kleinsorheim gibt der Landesentwicklungsplan Bayern folgende Ziele und<br />
Grundsätze an (LEP B) 4 :<br />
LEP A I 1.3 (Z): [...] Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße<br />
gestärkt werden soll. [...]<br />
Des Weiteren formuliert der Regionalplan der Region Augsburg (RP 9) 5 :<br />
Das Vorhaben liegt innerhalb des „Ausschlussgebiet für Windenergienutzung“ und randlich des<br />
landschaftlichen Vorbehaltgebietes „Riesrand“.<br />
2.1.1 Flächennutzungsplan 6<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplans ist im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Möttingen</strong> (FNP) als „Grünfläche“, „Dorfgebiet“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.<br />
Des Weiteren ist im nördlichen Bereich ein Bodendenkmal mit der Bezeichnung<br />
„BD121+BD122“ verzeichnet. Östlich angrenzend außerhalb des Plangebietes liegt ein weiteres<br />
Bodendenkmal (BD 123).<br />
2.1.2 Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) 7<br />
Als Ziele sind im Arten-und Biotopschutzprogramm angegeben:<br />
Sicherung und Optimierung weitgehend naturnaher Bachabschnitte<br />
Aufbau eines Biotopverbundes im Bereich der übrigen Talfüllungen, Bachauen und<br />
Bachtäler<br />
Erhalt und Optimierung der bayernweit bedeutsamen zusammenhängenden<br />
Verbundsysteme von Trockenstandorten am südlichen Riesrand<br />
Erhalt überregional bzw. landesweit bedeutsamer Verbundkorridore für Arten und<br />
Lebensgemeinschaften der Halb- und Trockenrasen<br />
Einbeziehung der Gehölzbestände in ein Pflege- und Entwicklungskonzept für<br />
Trockenstandorte am Riesrand, Wörnitzdurchbruch, entlang der Altmühlseitentäler und an<br />
den Donauabhängen<br />
4<br />
BAYERISCHE STAATSREGIERUNG (2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern. München.<br />
5<br />
REGIONALER PLANUNGSVERBAND AUGSBURG (2007): Regionalplan der Region Augsburg<br />
6<br />
GEMEINDE MÖTTINGEN (2006): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Verfasser: Moser + Ziegelbauer<br />
/ Armbruster-Schieck, M.<br />
7<br />
ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZPROGRAMM BAYERN: Landkreisband Donau-Ries. Stand: 1995<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />
B BESCHREIBUNG DES BESTANDES UND BEWERTUNG DER<br />
UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH PROGNOSE BEI<br />
DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Im Folgenden werden der Ist-Zustand und die zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungsplanes<br />
„ Kleinsorheim Süd-Ost“ ermittelt und beschrieben sowie die vorgesehenen<br />
Maßnahmen, die zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich der zu erwartenden<br />
Beeinträchtigungen notwendig sind. Die Einschätzung der Erheblichkeit erfolgt<br />
verbalargumentativ in den Stufen gering – mittel – hoch.<br />
1 Schutzgut Menschen<br />
1.1 Beschreibung<br />
Der Standort des Vorhabens liegt südöstlich im Ortsteil Kleinsorheim, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, am<br />
Ostweg und wird zum einen Teil intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist zum anderen Teil mit<br />
der abzubrechenden Halle sowie den dazugehörigen Hofflächen bestanden.<br />
Westlich, südlich, sowie östlich grenzt Dorfgebiet an.<br />
1.2 Auswirkungen<br />
Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden<br />
Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden<br />
Handwerksbetrieben.<br />
Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der Naherholung für die Bewohner<br />
auf. Das nähere Umfeld des Planvorhabens ist kein bedeutsamer Erholungs- oder Freizeitraum,<br />
sondern ein stark landwirtschaftlich geprägter Bereich. Die Immissionsrichtwerte für das<br />
angrenzende Dorfgebiet betragen nach TA Lärm 8 :<br />
tags 60 dB(A)<br />
nachts 45 dB(A)<br />
Der Betrieb der <strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong> besteht bereits. Betriebszeiten sind von 06:00 Uhr bis 22:00<br />
Uhr, auf- und abgeladen wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Durchschnittlich fallen<br />
täglich ca. 5 Fahrbewegungen (jeweils An- und Abfahrt) an. Während der zeitlich eng<br />
begrenzten Erntezeit ist das Verkehrsaufkommen erhöht. Im Hinblick auf die Verkehrsbelastung<br />
ändert die Planung der Bergehalle etc. nichts an der derzeitigen Situation. 3<br />
1.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
8 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz<br />
gegen Lärm - TA Lärm). Vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />
2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
2.1 Beschreibung<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 8.787 qm und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />
bzw. ist bereits versiegelt (Hoffläche) oder von einer Halle bestanden (s. Grünordnungsplan<br />
Bestandsaufnahme). Die umliegenden Flächen stellen landwirtschaftliche Nutzflächen oder<br />
Dorfgebiet dar.<br />
Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />
des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />
bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist aufgrund der Nutzung und bestehenden<br />
Teilversiegelungen nicht zu rechnen.<br />
2.2 Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben wird eine intensiv genutzte Fläche 460 qm in Anspruch genommen<br />
Das Fahrsilo auf dem Grundstück wurde 2012 rückgebaut, de Grube wird noch zurückgebaut<br />
(seihe Festsetzungen im Bebauungsplan). Somit werden 408 qm entsiegelt. Es entsteht ein<br />
Maßnahmenbedarf von insgesamt 26 qm (vgl. Begründung, Kap. E Naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung und Grünordnungsplan Maßnahmen). Durch die Änderung werden<br />
schützenswerte Arten sowie natürliche oder naturnahe Biotope nicht betroffen oder beeinflusst.<br />
Eine biologische Vielfalt ist im Plangebiet nicht gegeben. Der Ausgleich erfolgt im Rahmen der<br />
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
2.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
3 Schutzgut Boden<br />
3.1 Beschreibung<br />
Das Planungsgebiet liegt in der geologischen Raumeinheit 103 „Nördlinger Ries“, an der<br />
Grenze von westlichem inneren Ries und Riesrandhöhen. Auf den mit Löß und Lößlehm<br />
überdeckten Platten sind Braunerden entstanden, die wegen ihrer Güte das Ries zu einer der<br />
Kornkammern Bayerns werden ließen. Aus den tonigen und mergeligen Sedimenten des<br />
Riessees (Löß wurde in Wörnitznähe abgetragen) entwickelten sich vertisolartige Böden, die<br />
durch meterbreite Trockenrisse auffallen, aber ebenfalls fruchtbare humose schwarzbraune bis<br />
schwarzgraue Ackerböden darstellen. Gleye sind der vorherrschende Bodentyp der früher<br />
feuchten und auch entwässerten Bachniederungen. Als fruchtbares Kulturland zählt das<br />
Westries zum ältesten Siedlungsland. Ackerbau ist seit der Jungsteinzeit nachgewiesen. Heute<br />
präsentiert es sich als intensiv genutztes, waldloses Agrarland. 7<br />
Beeinträchtigungen des Bodens durch Altlasten sind nicht bekannt.<br />
3.2 Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch<br />
Teilversiegelung, Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408<br />
qm) auf dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurückgebaut. Die<br />
direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm. Auf der versiegelten<br />
Fläche gehen sämtliche Bodenfunktionen verloren, der Boden steht als Standort und<br />
Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt nicht mehr zur Verfügung. Der Austausch zwischen<br />
Bodenluft und Atmosphäre wird unterbunden, die Böden scheiden für die Filterung, Pufferung,<br />
Transformation und damit für die Reinigung des Sickerwassers aus. 9<br />
3.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Boden sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
9<br />
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (2012): Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung in<br />
Niedersachsen. URL: http://www.lbeg.niedersachsen.de/<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />
4 Schutzgut Wasser<br />
4.1 Beschreibung<br />
Beim Schutzgut Wasser lassen sich generell drei Funktionsraumtypen unterscheiden<br />
Grundwasservorkommen,<br />
Genutztes Grundwasser und<br />
Oberflächengewässer und deren Retentionsräume.<br />
Das Planungsgebiet liegt nicht im Überschwemmungsgebiet. 10<br />
4.2 Auswirkungen<br />
Durch die baubedingte Oberflächenversiegelung wird die flächige Versickerung von<br />
Niederschlagswasser reduziert. Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen<br />
kann bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten.<br />
Das abfließende Wasser steht für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht<br />
mehr zur Verfügung. Allerdings ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen<br />
versiegelt, da für die geplante Halle ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die<br />
Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen in den Kleinsorheimer Bach.<br />
4.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
5 Schutzgüter Klima und Luft<br />
5.1 Beschreibung<br />
In klaren, windschwachen Nächten kühlen sich aufgrund der langwelligen Ausstrahlung die<br />
Erdoberfläche und die darüber liegenden Luftschichten ab. Die Menge der erzeugten Kaltluft<br />
hängt in großem Maße auch von dem Bewuchs bzw. der Bebauung der Erdoberfläche ab.<br />
So haben Freiflächen (Wiesen- und Ackergelände) die höchsten Kaltluftproduktionsraten,<br />
Wälder sind schlechte Kaltluftproduzenten. Bebauten Flächen wird keine Kaltluftproduktion<br />
zugeordnet. 11<br />
Das Planungsgebiet ist teilweise bereits bebaut, teilweise landwirtschaftlich genutzte Fläche.<br />
Daher stellt das Planungsgebiet keinen klimatisch bedeutsamen Bereich mit Siedlungsbezug<br />
dar.<br />
5.2 Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />
Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />
Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />
kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />
5.3 Ergebnis<br />
Für die Schutzgüter Klima und Luft sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
10<br />
Bayerisches Landesamt für Umwelt (2012): IÜG Bayern (Expert). URL: http://www.geodaten.bayern.de/bayernviewerflood/<br />
11<br />
GERTH, W.-P. (1986): Berichte des Deutschen Wetterdienstes Nr. 171. Klimatische Wechselwirkungen in der<br />
Raumplanung bei der Nutzungsänderung. Offenbach am Main.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 7<br />
6 Schutzgut Landschaft<br />
6.1 Beschreibung<br />
Schutzgebiete gemäß BayNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.<br />
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Einheit Riesalb.<br />
Die Riesalb bildet den östlichsten Teil der Schwäbischen Alb und wird gegen die fränkische Alb<br />
durch das Durchbruchstal der Wörnitz abgegrenzt. Die Riesalb ist im Landkreis durch einen<br />
hohen Waldanteil gekennzeichnet. Dieser weist zwar einen vergleichsweis hohen<br />
Laubwaldanteil auf, zeichnet sich jedoch durch eine mit relativ intensiver Nutzung verbundene,<br />
vorzugsweise schlagweise Bewirtschaftung und einen stellenweise hohen Anteil an<br />
Nadelforsten (vor allem Fichte) aus. 7<br />
Wander- oder Radwanderwege, Erholungseinrichtungen oder -anlagen sind im Plangebiet<br />
selbst nicht vorhanden.<br />
6.2 Auswirkungen<br />
Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />
genutzte Fläche von 460 qm sowie bereits bebaute Teile des Grundstückes.<br />
Durch die Lage des Plangebiets am Ortsrand und angrenzend an bestehende Bebauung sowie<br />
die bestehende Versieglung bleibt das Erscheinungsbild des Siedlungsrandes von Kleinsorheim<br />
bestehen. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine Veränderungen für das<br />
Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die bestehende Maschinenhalle<br />
geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die bestehende Struktur ein- bzw.<br />
angebunden. Der Standort ist durch die bestehenden Nutzungen bereits vorbelastet.<br />
Das Vorhaben wird durch umfangreiche, geeignete Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft<br />
eingebunden. Somit wird ein verträglicher Übergang in die freie Landschaft geschaffen.<br />
6.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Landschaft sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
7 Schutzgut Sach- und Kulturgüter<br />
7.1 Beschreibung<br />
Laut Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> befinden sich im Bereich des Plangebietes<br />
Bodendenkmäler. 6<br />
7.2 Auswirkungen<br />
Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />
Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />
historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen. Bei Errichtung der Gebäude sind in<br />
Abstimmung mit den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen vorzunehmen.<br />
7.3 Ergebnis<br />
Für das Schutzgut Sach- und Kulturgüter sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit<br />
zu erwarten, wenn die Auflagen der zuständigen Behörden bei den Baumaßnahmen beachtet<br />
werden.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 8<br />
8 Wechselwirkungen<br />
8.1 Beschreibung<br />
Die Betrachtung der Wechselwirkungen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Umwelt ein<br />
funktionales Wirkungsgefüge ist. Dieses Wirkungsgefüge kann über die Darstellung und<br />
Bewertung der einzelnen Schutzgüter nicht in seiner Gesamtheit abgebildet werden. Die<br />
Wechselwirkungen werden in Schutzgut-interne und Schutzgut-übergreifende Wechselwirkungen<br />
unterteilt.<br />
Wechselwirkungen zwischen und innerhalb der Schutzgüter, die bereits vor der Realisierung<br />
des Vorhabens bestehen, prägen neben den vorhandenen Vorbelastungen den Ist-Zustand der<br />
Umwelt und sind dementsprechend im Rahmen der schutzgutbezogenen Darstellungen mit<br />
erfasst. So beeinflussen sich z.B. Klima und Vegetationsbedeckung gegenseitig, ebenso wie<br />
Wasserhaushalt und Vegetation oder Boden und Bewuchs. Die Pflanzendecke und der<br />
Wasserhaushalt wiederum stellen Existenzgrundlagen für die Tierwelt dar.<br />
Der Mensch nimmt innerhalb der Betrachtung der Wechselwirkungen eine Sonderrolle ein, da<br />
er nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Umwelt integriert ist. Die unabhängig von der<br />
beabsichtigten Planung bestehenden Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das<br />
Landschaftsbild spiegeln sich in der Ermittlung und Beschreibung der Vorbelastungen wieder<br />
und sind in die Bewertung der einzelnen Schutzgüter eingeflossen.<br />
8.2 Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben ergeben sich derzeit aufgrund der bestehenden Nutzung und des nur<br />
geringen Eingriffes keine erheblichen Wechselwirkungen.<br />
8.3 Ergebnis<br />
In Bezug auf Wechselwirkungen sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu<br />
erwarten.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 9<br />
C PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES<br />
UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER<br />
PLANUNG<br />
Die Fläche würde bei Nichtdurchführung der Planung weiter durch die bestehenden Gebäude<br />
(unter anderem die bestehende Halle), als Verkehrsfläche sowie Acker genutzt werden.<br />
D GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,<br />
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH (EINSCHLIESSLICH<br />
DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG IN<br />
DER BAULEITPLANUNG<br />
1 Vermeidung und Verringerung<br />
2 Ausgleich<br />
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Wahl eines bereits teilweise bebauten<br />
und genutzten Standortes.<br />
Zur Kompensation der unvermeidlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und<br />
des Landschaftsbilds werden landschaftspflegerische Maßnahmen vorgenommen.<br />
Die Farbgebung der Blechverschalung für die Halle wird mit dem Landratsamt Donau-<br />
Ries abgestimmt.<br />
Die Eingrünungsmaßnahmen sollen einen guten Übergang zur freien Landschaft und<br />
eine Einbindung des Vorhabens in das Landschaftsbild gewährleisten. Die Eingrünung<br />
erfolgt mit Gehölzen der potentiellen natürlichen Vegetation.<br />
Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />
festgelegt werden. Als Ausgleich wird die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit eine<br />
Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt.<br />
Die Maßnahme ist in der Satzung festgelegt.<br />
3 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Für das Vorhaben wurden vor allem Variationen der Gebäudeanordnung auf dem Grundstück<br />
Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, geprüft. Eine Situierung des geplanten Gebäudes weiter<br />
nördlich auf dem Grundstück, wurde als städtebaulich nicht vertretbar angesehen, zumal das<br />
Flurstück nach Norden hin stark ansteigt. Die Anbindung des Vorhabens an die Siedlung von<br />
Kleinsorheim wäre nicht gegeben gewesen und die Andienung erschwert. Ein<br />
Alternativgrundstück am nördlichen Ortseingang von Kleinsorheim konnte nicht erworben<br />
werden und lag im direkt angrenzend an den Brühlbach. Ein Eingriff in naturschutzfachlich<br />
wertvolle Strukturen wäre wahrscheinlich nicht zu vermeiden gewesen.<br />
Der gewählte Standort ist eine kompakte Weiterentwicklung des bereits genutzten Standorts,<br />
angrenzend an bestehende und genutzte Gebäude und daher als günstig anzusehen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 10<br />
E AUSSAGEN ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEIT UND ZUM<br />
MONITORING<br />
1 Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens<br />
Die Umweltverträglichkeit des Vorhabens ist unter Berücksichtigung aller Schutzgüter der<br />
Umwelt gegeben. Dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot wird zum einen dadurch<br />
Rechnung getragen, dass für das Vorhaben Flächen ausgewählt wurden, deren Inanspruchnahme<br />
aus Sicht der meisten Schutzgüter nur Beeinträchtigungen von geringer Erheblichkeit<br />
verursachen. Zum anderen wurden im Rahmen der Planung Möglichkeiten zur Verminderung<br />
der Beeinträchtigungen so weit wie möglich berücksichtigt. Die Nutzungen bestehen zum<br />
überwiegenden Teil bereits.<br />
So sind die Schutzgüter der Umwelt nur in geringem Umfang vom Vorhaben betroffen.<br />
Die verbleibenden Beeinträchtigungen in den jeweiligen Schutzgütern sind durch geeignete<br />
Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand verbleiben nach Realisierung des Vorhabens keine Risiken für<br />
die Umwelt, die nicht abgrenzbar und beherrschbar sind.<br />
2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />
Nach Bau und Fertigstellung der Gebäude beginnt die Betriebsphase. Dabei hat der<br />
Vorhabenträger die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen einzuhalten.<br />
Die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen, die Durchführung der Pflanz- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen sowie die Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der<br />
Ausgleichsmaßnahmen wird durch die Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Donau-Ries,<br />
überprüft.<br />
Die Maßnahmen zur Überwachung sind in der Satzung dargestellt.<br />
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Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />
F ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes „Kleinsorheim Süd-Ost“ sind insgesamt durch die<br />
bisherige Nutzung der vorgesehenen Flächen und der Vermeidungsmaßnahmen von geringer<br />
Erheblichkeit. Nachstehend erfolgt schutzgutbezogen eine kurze Zusammenfassung der zu<br />
erwartenden verbleibenden Umweltauswirkungen.<br />
1 Schutzgut Mensch<br />
Mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und dem Teilabriss der bestehenden<br />
Lagerhalle ändert sich nichts im Hinblick auf die Verkehrsbelastung durch den bereits<br />
bestehenden Betrieb. Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der<br />
Naherholung für die Bewohner auf. Für das Schutzgut Mensch sind Umweltauswirkungen von<br />
geringer Erheblichkeit zu erwarten<br />
2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Schutzgebiete gemäß BayNatSchG oder Flächen der amtlichen Biotopkartierung sind innerhalb<br />
des Plangebiets nicht vorhanden, Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten sind nicht<br />
bekannt bzw. mit dem Vorkommen ist nicht zu rechnen. Die Fläche wird intensiv genutzt bzw.<br />
ist bereits bebaut. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind Umweltauswirkungen von<br />
geringer Erheblichkeit zu erwarten.<br />
3 Schutzgut Boden<br />
Durch das Vorhaben werden Böden in einer Ausdehnung von maximal 460 qm durch Teilversiegelung,<br />
Versiegelung und Überbauung in Anspruch genommen. Das Fahrsilo (408 qm) auf<br />
dem Grundstück wurde 2012 zurückgebaut, die Grube wird ebenfalls zurück gebaut. Die<br />
direkten flächenhaften Eingriffe betragen damit insgesamt nur 52 qm und werden durch<br />
umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen sowie die Pflanzung eines Baumes auf dem<br />
Grundstück ausgeglichen.<br />
4 Schutzgut Wasser<br />
Aufgrund der Versiegelung und Teilversiegelung von Flächen kann bei Regenereignissen eine<br />
kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten. Das abfließende Wasser steht<br />
für die Grundwasserneubildung am Ort des Niederschlags nicht mehr zur Verfügung. Allerdings<br />
ist bei diesem Vorhaben bereits der größte Teil der Flächen versiegelt, da für die geplante Halle<br />
ein Teil der bestehenden Lagerhalle abgerissen. Die Entwässerung erfolgt über Kanalleitungen<br />
in den Kleinsorheimer Bach. Für das Schutzgut Wasser sind Umweltauswirkungen von geringer<br />
Erheblichkeit zu erwarten.<br />
5 Schutzgut Klima und Luft<br />
Durch das Vorhaben wird eine Gesamtfläche von 460 qm in Anspruch genommen, die aus<br />
Sicht der Schutzgüter Klima und Luft jedoch keine wesentliche Funktion wahrnimmt. Da sie zum<br />
Großteil bereits überbaut ist und aufgrund der Lage im Anschluss an bestehende Bebauung<br />
kommt dem Plangebiet nur eine untergeordnete funktionale Bedeutung zu.<br />
6 Schutzgut Landschaft<br />
Die Eingriffsfläche für den Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ umfasst eine intensiv<br />
genutzte Fläche von 460 qm. Durch das Planvorhaben entstehen im Wesentlichen keine<br />
Veränderungen für das Orts- und Landschaftsbild, da das Plangebiet bereits durch die<br />
bestehende Maschinenhalle geprägt wird. Siedlungsstrukturell ist das Planvorhaben in die<br />
bestehende Struktur ein- bzw. angebunden. Das Vorhaben wird durch großzügige<br />
Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden.<br />
7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Das Antreffen kulturhistorisch bedeutsamer Objekte ist während des Baubetriebs nicht mit<br />
Sicherheit auszuschließen. Eine Zerstörung von Bau- und Bodendenkmalen und kulturell oder<br />
historisch bedeutsamen Einrichtungen oder Anlagen durch Überbauung würde eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüter darstellen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-UWB.docx
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
SATZUNG<br />
VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
PLANUNGSBÜRO GODTS<br />
Römerstraße 6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (0 73 62) 92 05 -17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
BEARBEITUNG: DIPL.-ING. J. GODTS<br />
UND DIPL.-BIOGEOGR. J. HEYER
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 2<br />
A PRÄAMBEL<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> erlässt aufgrund<br />
§§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB),<br />
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO),<br />
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und<br />
Art. 23 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Bayern (GO) den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem Grünordnungsplan als Satzung.<br />
Für das Gebiet innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches gilt die vom Planungsbüro Godts,<br />
Römerstraße 6, 73467 Kirchheim am Ries ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der<br />
Fassung vom 18.02.2013 zul. geändert am . . . . . . . . . . , die zusammen mit der Satzung den<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem<br />
Grünordnungsplan bilden.<br />
Die wesentlichen begleitenden Erläuterungen sind in der Begründung und dem Umweltbericht<br />
dargestellt.<br />
Rechtsgrundlagen<br />
a) § 9 Abs. 1 und 7 und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBI.<br />
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zul.<br />
geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom<br />
22.04.1993 (BGBl. I S. 466).<br />
c) Planzeichenverordnung (PlanZV), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und<br />
die Darstellung des Planinhalts vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
d) Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007<br />
(GVBI.S.588), zul. geändert am 25.02.2010 durch Artikel 78 Abs. 4 G, S. 66.<br />
e) <strong>Gemeinde</strong>ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796ff.), zul. geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009<br />
(GVBl S. 400).<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 3<br />
Textliche Festsetzungen<br />
In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:<br />
B PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)<br />
1 Geltungsbereich<br />
Der Bebauungsplan setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 (7)<br />
BauGB) und erstreckt sich auf die Flurnummern 640 (Teilfläche), Gemarkung Kleinsorheim.<br />
2 Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§1 - 11 BauNVO)<br />
2.1 Dorfgebiet<br />
§ 5 (1) BauNVO<br />
Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden<br />
Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden<br />
Handwerksbetrieben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich<br />
ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.<br />
§ 5 (2) BauNVO<br />
Zulässig ist:<br />
Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen<br />
Wohnungen und Wohngebäude,<br />
Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten und<br />
landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen,<br />
sonstige Wohngebäude,<br />
Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse,<br />
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige Gewerbebetriebe,<br />
Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche<br />
und sportliche Zwecke,<br />
Gartenbaubetriebe<br />
Nicht zugelassen werden:<br />
Tankstellen<br />
§ 5 (3) BauNVO<br />
Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3 BauNVO sind nicht zugelassen.<br />
2.2 Bestandteile des Bebauungsplanes<br />
Der „Grünordnungsplan Maßnahmen“ ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />
3 Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21 BauNVO)<br />
Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,6 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) 1,0.<br />
3.1 Höhe der baulichen Anlagen<br />
(§ 16 Abs. 3 BauNVO)<br />
Die maximal zulässige Wandhöhe, gemessen an der traufseitigen Außenkante Außenwand als<br />
Abstand zwischen Erdgeschoss-Fertigfußboden (=unterer Bezugspunkt) und Schnittpunkt der<br />
Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand (= oberer Bezugspunkt), darf<br />
bei gewerblichen Gebäuden 7,0 m betragen und bei der Garage 3,0 m betragen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 4<br />
Die max. Firsthöhe beträgt 10,00 m.<br />
Einzelne Dachaufbauten wie z.B. Lüftungsanlagen- Kaminen oder Antennen sind bis insgesamt<br />
2 Meter zusätzlich zur erlaubten Gebäudehöhe zulässig.<br />
4 Bauweise, Baugrenzen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />
Es gilt die „offene Bauweise“. Es sind Gebäudelängen über 50 m zulässig, hier abweichende<br />
Bauweise (a) genannt. Die Fassadenflächen bzw. Verschalung und Gliederung der Baukörper<br />
sind in Abstimmung mit dem Landratsamtes einvernehmlich festzusetzen.<br />
Die Errichtung von Nebengebäuden, Garagen und Carports ist nur auf den durch Baugrenzen<br />
festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Untergeordnete Nebengebäude bis 75 cbm sind in der privaten Grünfläche, jedoch nicht in der<br />
privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Eingrünung“ zulässig.<br />
5 Ein- und Ausfahrt<br />
Das Dorfgebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg (Fl. Nr. 101/11, Gemarkung<br />
Kleinsorheim) erschlossen<br />
Die Ein- und Ausfahrten sind durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten,<br />
dass kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />
zu tragen.<br />
6 Flächenbefestigung<br />
Befestigte Flächen sind auf das unabdingbare Maß zu beschränken.<br />
7 Grünordnung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)<br />
Die Bepflanzungen sind entsprechend der Planfestsetzung mit Bindungen zum Anpflanzen von<br />
einheimischen Laubbaumhochstämmen 1. und 2. Ordnung und Gehölzgruppen festgesetzt.<br />
Die Bepflanzungen sind mit Pflanzen aus den Artenlisten anzulegen. Auf einheimisches<br />
Pflanzgut ist zu achten.<br />
Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />
Bei der Durchführung von Baumpflanzungen ist darauf zu achten, dass Bäume in mind. 2,5 m<br />
Entfernung von den Leitungen der Versorgungsträger gepflanzt werden. Sollte dieser<br />
Mindestabstand im Einzelfall unterschritten werden sind Schutzmaßnahmen für die Leitungen<br />
erforderlich.<br />
Die Gehölze sind im Wuchs zu fördern und Ausfälle sind durch Nachpflanzung zu ersetzen.<br />
Das Nachbarrecht ist bezüglich der erforderlichen Grenzabstände in allen Fällen zu beachten.<br />
Die nicht bepflanzten Grünflächen sind mit Landschaftsrasen (autochthones/einheimisches<br />
Saatgut) zu begrünen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />
7.1 Pflanzgebot für Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche „Eingrünung“<br />
Artenliste:<br />
Sträucher<br />
Berberis vulgaris Gew. Berberitze<br />
Cornus sanguinea Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuß<br />
Crataegus spec. heimische Weißdorn<br />
Euonymus europaea Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehdorn<br />
Rhamnus cathartica Purgier-Kreuzdorn<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
zweimal verpflanzt (2xv), 60-100 cm hoch.<br />
sowie einheimisches Strauchbeerenobst.<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
Fagus sylvatica Rot-Buche<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Quercus robur Stiel-Eiche<br />
Hochstamm (H), dreimal verpflanzt,<br />
StU. 14/16<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Betula pendula Sand-Birke<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche<br />
Sorbus torminalis Elsbeere<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Malus sylvestris Wildapfel<br />
Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
Sorbus aucuparia Eberesche<br />
Hochstamm (H), zweimal verpflanzt (2xv), StU<br />
8–10 cm<br />
Sowie Obstbäume (Hochstamm, Stammumfang<br />
mindestens 8 cm, bewährte regionale Sorten)<br />
7.2 Pflanzgebot für Gehölzpflanzung auf der privaten Grünfläche<br />
Die Fläche ist mit Laubbaumhochstämmen gemäß Planzeichnung und Artenliste unter Punkt<br />
7.1 zu bepflanzen.<br />
Auf der Fläche ist die Haltung von Kleintieren (Enten, Gänse, Hühner, Hasen,...) sowie die<br />
Beweidung durch Pferde oder Schafe zulässig.<br />
7.3 Zeitpunkt der Pflanzungen<br />
Pflanz- und Saatarbeiten müssen spätestens 1 Jahr nach Inbetriebnahme der Baumaßnahme<br />
beendet sein.<br />
7.4 Freiflächengestaltungsplan<br />
Der Vorhabenträger muss dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde beim Einreichen des<br />
Bauantrages einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan vorlegen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 6<br />
8 Naturschutzrechtlicher Ausgleich<br />
Für 26 qm Ausgleichsfläche kann nur schwierig eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme<br />
festgelegt werden. Als Ausgleich wird daher die Pflanzung von einem Laubbaumhochstamm mit<br />
einer Grundfläche von ca. 26 qm in der privaten Grünfläche festgesetzt. Pflanzqualität und<br />
Artenauswahl ist unter Punkt 7.1 ersichtlich. Auf einheimisches Pflanzgut ist zu achten. Die<br />
Gehölze sind im Wuchs zu fördern, vor Verbiss zu schützen und Ausfälle sind durch<br />
Nachpflanzung zu ersetzen.<br />
8.1 Umsetzung<br />
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme ist unmittelbar nach Beginn des Bebauungsplan-<br />
Verfahrens zu beginnen. Spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme müssen alle oben genannte<br />
Maßnahmen durchgeführt sein. Einzelheiten zu den Maßnahmen werden mit der UNB<br />
abgestimmt. 5 Jahre nach Bauende ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen durchzuführen.<br />
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoringkonzept)<br />
Der Vorhabenträger hat die Verpflichtung, die für den Betrieb geltenden Anforderungen<br />
einzuhalten.<br />
Ergänzend zu den o.g. Verpflichtungen aufgrund gültiger Rechtsnormen sind zur Vermeidung<br />
von Umweltauswirkungen folgende zusätzliche Aspekte zu beachten:<br />
Reinigung der befestigten Fahrwege innerhalb des Betriebes (nach Erfordernis),<br />
Erfolgskontrolle nach Durchführung der Pflanz- und Ausgleichsmaßnahmen,<br />
Pflege und Unterhaltung der Eingrünungs- und der Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Sollten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig realisiert<br />
werden können, so sind in entsprechendem Umfang andere Maßnahmen umzusetzen,<br />
um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der Eingriffe des Vorhabens zu<br />
erreichen.<br />
Die Entwässerungseinrichtungen sind regelmäßig auf Funktionalität etc. zu überprüfen.<br />
Auf die Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Genehmigungsbescheid wird<br />
hingewiesen.<br />
10 Immissionsschutz<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)<br />
In Absprache mit der Genehmigungsbehörde sind vom anzusiedelnden Betrieb bzw. bei<br />
Änderungsgenehmigungsanträgen vom bestehenden Betrieb ggf. Gutachten, z.B. zum<br />
Schallschutz, zur Luftreinhaltung, zur Abfallwirtschaft, einzuholen, damit die gültigen<br />
Immissionsrichtwerte eingehalten werden.<br />
11 Teilrückbau auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Mertingen<br />
Das Fahrsilo im östlichen Bereich auf Fl.-Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wurde bereits<br />
zurück im Zusammenhang mit diesem Verfahren (2012) zurückgebaut. Die Grube ist<br />
zurückzubauen (siehe Eintrag „Rückbau von baulichen Anlagen“ im Bebauungsplan).<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 7<br />
C ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (BayBO)<br />
1 Abstandsflächen<br />
Bei der Bemessung der Abstandsflächen gelten die Vorschriften des Art. 6 der BayBO<br />
2 Gestaltung der baulichen Anlagen und Freiflächen<br />
(Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO)<br />
2.1 Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung<br />
Zur Bewahrung eines charakteristischen Orts- und Straßenbildes sind bauliche Anlagen nach<br />
Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe im<br />
Sinne der anerkannten Regeln der Baukunst einwandfrei zu gestalten und mit ihrer Stellung,<br />
Proportion und Gestaltung harmonisch in die umgebende städtebauliche und landschaftliche<br />
Situation einzufügen.<br />
2.2 Gestaltung der Dächer<br />
Im Plangebiet sind Satteldächer bzw. asymmetrische Satteldächer im Verhältnis ein Drittel –<br />
zwei Drittel von 15° bis 35° zulässig.<br />
Die Farbe der Dacheindeckungen ist in rötlichen und rotbraunen Tönen herzustellen.<br />
Darüber hinaus sind Dachdeckungen in Titanzink und Sandwichblech im Farbton RAL 3009<br />
„oxidrot“ zulässig. Reflektierende Materialen dürfen nicht verwendet werden.<br />
Metalleindeckungen von Dächern dürfen nur aus umweltneutralem Material bestehen oder<br />
müssen eine entsprechende Beschichtung haben.<br />
Ein Vordach mit einem maximalen Dachüberstand von 3,0 m ist für Zufahrtsbereiche erlaubt.<br />
Maximaler Dachüberstand an der Traufe: 2,00 m zuzüglich Dachrinne.<br />
Maximaler Dachüberstand am Ortgang: 0,30 m.<br />
2.3 Solaranlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen<br />
Es sind nur Solaranlagen bzw. Photovoltaik-Anlagen zugelassen, wenn diese parallel und mit<br />
max. 20 cm Abstand zur Dachfläche angebracht werden.<br />
2.4 Gestaltung der Gebäude<br />
Die Fassadenflächen bzw. Verschalung und Gliederung der Baukörper sind in Abstimmung mit<br />
dem Landratsamtes einvernehmlich festzusetzen.<br />
Baustoffe und Anstriche in grellen Farben sind unzulässig<br />
2.5 Gestaltung der unbebauten Flächen<br />
Das natürliche Gelände darf nur soweit verändert werden, als dies zur ordnungsgemäßen<br />
Errichtung der Gebäude und Lagerflächen unumgänglich ist.<br />
Entlang den Grundstücksgrenzen ist ein höhengleicher Geländeübergang zwingend<br />
herzustellen.<br />
2.6 Außenbeleuchtung<br />
(Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO)<br />
Für die Außenbeleuchtung sind energiesparende und gleichzeitig insektenschonende Lampen<br />
mit nach unten gerichtetem Lichtkegel zu verwenden.<br />
3 Einfriedungen<br />
(Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO)<br />
Einfriedungen sind nicht auf der landschaftszugewandte Seite der privaten Grünfläche<br />
„Eingrünung“ erlaubt.<br />
Es sind nur Hecken, Holzzäune, oder grüne Maschendrahtzäune mit einer Gesamthöhe bis<br />
1,60 m ohne Sockel zugelassen.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 8<br />
4 Stellplatzrichtzahlen<br />
(Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO)<br />
Als Stellplätze gelten Garagenplätze und offene private Parkflächen, nicht jedoch die<br />
notwendigen Stauräume vor den Garagen.<br />
Da Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe<br />
und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (siehe Art. 47 BayBO).<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 9<br />
D HINWEISE<br />
1 Altablagerungen / Altstandorte / Altlastbereiche<br />
Bei Erdarbeiten ist generell darauf zu achten, ob evtl. künstliche Auffüllungen, Altablagerungen<br />
o. ä. angetroffen werden. In diesen Fall ist umgehend das Landratsamt einzuschalten, das alle<br />
weiteren erforderlichen Schritte in die Wege leitet.<br />
2 Bodenschutz<br />
Mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), § 12, in Verbindung mit<br />
der DIN 19 731 bestehen Normen, die den Umgang mit kulturfähigem Boden regeln. Im Zuge<br />
der weiteren Planung und Ausführung werden folgende Hinweise zum Schutz des Bodens<br />
beachtet:<br />
o Sicherung und Lagerung von Boden: Die Sicherung von Böden erfolgt möglichst nur bei<br />
trockenen bis schwach feuchten Bodenverhältnissen. Kulturfähiger Boden wird mittels<br />
bodenschonender Verfahren gesichert und in Mieten gelagert.<br />
o Rückbau bauzeitlich beanspruchter Flächen: Von bauzeitlich beanspruchten Flächen<br />
werden ortsfremde Materialien entfernt. Verdichtungen des Unterbodens werden gelockert,<br />
um die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes zu gewährleisten. Der Oberboden wird<br />
möglichst am gleichen Standort sowie im Regelfall in der ursprünglichen Mächtigkeit wieder<br />
aufgetragen.<br />
3 Denkmalschutz<br />
Bei allen Bodeneingriffen im Planungsgebiet muss damit gerechnet werden, dass man auf<br />
Bodendenkmäler stößt. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer des<br />
Grundstücks sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen<br />
Vorschriften zum Auffinden von Bodendenkmälern nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes<br />
(DSchG) hinzuweisen: Alle Beobachtungen und Funde (unter anderem auffällige<br />
Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und<br />
Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt<br />
werden. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf einer Woche<br />
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die<br />
Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />
Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf<br />
dem Bodendenkmäler gefunden werden, können verpflichtet werden, die notwendigen<br />
Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der<br />
Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler<br />
zu dulden.<br />
Aufgefundene Gegenstände sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder einer<br />
Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben, wenn die Gefahr ihres<br />
Abhandenkommens besteht.<br />
Art. 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG)<br />
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.<br />
Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie<br />
der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben.<br />
Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen.<br />
Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines<br />
Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der<br />
Arbeiten befreit.<br />
Art. 8 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG)<br />
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche<br />
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 10<br />
4 Brandschutz<br />
Auf die Bestimmungen der BayBO hinsichtlich des Brandschutzes wird besonders hingewiesen.<br />
Die Feuerwehrzufahrt und ausreichende Rettungswege sind sicherzustellen.<br />
Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />
sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />
5 Grundwasser<br />
Bei den Parzellen kann anstehendes Grundwasser nicht ausgeschlossen werden, so dass je<br />
nach Höhenlage der künftigen Baukörper gegebenenfalls im Kellerbereich entsprechend<br />
bauliche Vorkehrungen zu treffen sind (z.B. wasserdichte Wanne, Auftriebssicherung o.ä.).<br />
Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der Hanglage mit den Bauten örtlich und<br />
zeitweise wasserführende Grundwasserleiter angeschnitten werden können. Das Hangschichtwasser<br />
ist durch entsprechende Vorkehrungen schadlos abzuleiten. Eine Einleitung des<br />
Grundwassers in den öffentlichen Schmutz-/Mischwasserkanal ist nicht statthaft.<br />
6 Wasserwirtschaftliche Belange<br />
Für die erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser sind die<br />
Anforderungen der „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von<br />
gesammelten Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV)<br />
zu beachten.<br />
Ist die NWFreiV nicht anwendbar, ist ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. Zur<br />
Klärung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers, also der Feststellung, ob<br />
verschmutztes oder unverschmutztes Niederschlagswassers vorliegt, wird die Anwendung des<br />
ATV Merkblattes M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ der<br />
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) empfohlen.<br />
Auf das Arbeitsblatt DWA 138 der DWA wird hingewiesen („Planung, Bau und Betrieb von<br />
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser").<br />
Die Eignung der Bodenverhältnisse im Bereich dieses Bauleitplanes für eine Versickerung sollte<br />
vor der Planung der Entwässerungsanlagen durch geeignete Sachverständige überprüft<br />
werden.<br />
Verschmutztes Niederschlagswasser ist aus Gründen des Gewässerschutzes zu sammeln und<br />
schadlos durch Ableiten in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation zu beseitigen (dies gilt<br />
auch für Bereiche, die im Trennsystem entwässert werden).<br />
Insbesondere trifft dies für Niederschlagswasser aus folgenden Flächen zu:<br />
Bei Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen<br />
ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist oder auf denen sonstigen gewässerschädliche<br />
Nutzungen stattfinden.<br />
Bei Dachflächen mit stärkerer Verschmutzung.<br />
lnfolge von Geländeneigung kann bei Starkniederschlägen wild abfließendes Wasser zu<br />
Beeinträchtigungen führen. Die Entwässerungseinrichtungen sind so auszulegen, dass wild<br />
abfließendes Wasser schadlos abgeführt werden kann.<br />
Außerdem müssen die Entwässerungseinrichtungen problemlos zu reinigen sein.<br />
Im Falle einer Beeinträchtigung bzw. Beseitigung von Sammlern und Drainagen ist eine<br />
ordnungsgemäße Ableitung sicherzustellen.<br />
7 Immissionen<br />
Bedingt durch die unmittelbare Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Betrieben sind Lärm-,<br />
Staub- und Geruchsimmissionen zu erwarten. Diese sind von den Anliegern (Eigentümer oder<br />
Mieter) tags wie nachts zu dulden.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 11<br />
AUFGESTELLT/AUSGEFERTIGT:<br />
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan mit seinen<br />
Festsetzungen durch Zeichnung, Farbe, Schrift und Text mit den hierzu ergangenen<br />
Beschlüssen des <strong>Gemeinde</strong>rats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit<br />
maßgebenden Verfahrensvorschriften beachtet wurden.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 12<br />
E VERFAHRENSVERMERKE<br />
1 Aufstellungsbeschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) in der öffentlichen<br />
Sitzung vom . . . . . . . . . . die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
„Kleinsorheim Süd-Ost” mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Der<br />
Aufstellungsbeschluss wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die<br />
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Fassung vom . . . . . . . . . . gem. § 3 Abs. 1<br />
BauGB unterrichtet und ihnen in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . .<br />
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
3 Vorgezogene Behördenbeteiligung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . .<br />
durchgeführt.<br />
4 Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> hat . . . . . . . . . . den Vorentwurf sowie die Begründung dieses<br />
Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom . . . . . . . . . . zuletzt<br />
geändert am . . . . . . . . . . gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
5 Öffentliche Auslegung (Offenlegung)<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom<br />
. . . . . . . . . . zuletzt geändert am . . . . . . . . . . wurde mit Satzung und Begründung gem.<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis einschließlich . . . . . . . . . . zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich ausgelegt.<br />
Ort und Zeit der Auslegung wurde am . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht und darauf<br />
hingewiesen, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.<br />
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die zum Auslegungszeitpunkt vorliegenden<br />
umweltbezogenen Informationen wurden mit ausgelegt.<br />
6 Durchführungsvertrag<br />
Der Durchführungsvertrag wurde am . . . . . . . . . . von den Vertragspartnern unterzeichnet.<br />
7 Satzungsbeschluss<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „„Kleinsorheim Süd-Ost” mit<br />
integriertem Grünordnungsplan i.d.F.v . . . . . . . . . . . nach Prüfung der Bedenken und<br />
Anregungen zum Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am . . . . . . . . . . als<br />
Satzung gem. § 10 Abs.1 BauGB beschlossen. Die Begründung wurde übernommen.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 13<br />
8 Genehmigung<br />
Das Landratsamt Donau-Ries hat den Bebauungsplan mit Bescheid Nr.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt<br />
Donauwörth, den . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Stefan Rößle, Landrat<br />
9 In-Kraft-Treten<br />
(Siegel)<br />
Die Genehmigung wurde am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem<br />
Grünordnungsplan in Kraft. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB wurde<br />
hingewiesen.<br />
Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit Satzung und Begründung sowie<br />
zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird seit diesem Tage zu den üblichen<br />
Dienststunden im . . . . . . . . . . . Zimmer . . . . . . . . , zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und<br />
über dessen Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong>, den . . . . . . . . . . . .<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Herr Erwin Seiler, 1. Bürgermeister<br />
(Siegel)<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-SATZ.docx
337/3<br />
337/2<br />
Grundflächenzahl<br />
339/2<br />
3<br />
19<br />
1<br />
21<br />
17<br />
27<br />
23<br />
25<br />
Am Rainer<br />
6<br />
16<br />
12<br />
15<br />
18<br />
14<br />
373/7<br />
Baugrenze<br />
überbaubare Grundstücksfläche<br />
339/4 nichtüberbaubare<br />
Grundstücksfläche<br />
339/5<br />
339/1<br />
339/6<br />
373/5<br />
339<br />
private Grünfläche<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
339/7<br />
340<br />
340/8<br />
340/6<br />
340/3<br />
340/5<br />
13<br />
340/9<br />
325/1<br />
ZEICHENERKLÄRUNG FÜR FESTSETZUNGEN<br />
ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
MD<br />
340/2<br />
340/1<br />
343<br />
11<br />
1046<br />
4<br />
340/10<br />
6<br />
10<br />
8<br />
2<br />
2<br />
1<br />
66/1<br />
9<br />
17<br />
Unterdorf<br />
318/1<br />
341<br />
BAUWEISE , BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 BauGB, + §§ 22+23BauNVO)<br />
339/3<br />
362<br />
368<br />
Dorfgebiet<br />
(§ 5 BauNVO)<br />
367<br />
340/4<br />
318/4<br />
318/3<br />
MAß DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1, Nr. 1 BauGB + § 16-21<br />
1,0<br />
0,6<br />
o<br />
Offene Bauweise<br />
VERKEHRSFLÄCHEN<br />
GRÜNFLÄCHEN<br />
Einfahrt/<br />
Ausfahrt<br />
private Grünfläche Zweckbestimmung "Eingrünung"<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)<br />
318/2<br />
340/8<br />
344/1<br />
SCHUTZ , PFLEGE UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />
A+E<br />
3<br />
Geschoßflächenzahl (als Höchstmaß)<br />
PflanzgebotfürLaubbaumhochstämme<br />
, 2. und 3. Ordnung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
PflanzgebotfürGehölzpflanzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Naturschutzrechtlicher Ausgleich:<br />
PflanzgebotfürLaubbaumhochstämme<br />
, 2. Ordnung<br />
BauNVO)<br />
15<br />
341/1<br />
341/2<br />
344<br />
655<br />
6 ,5 5<br />
101/3<br />
SONSTIGE PLANZEICHEN<br />
11<br />
13<br />
23<br />
Grenze desräumlichen<br />
Geltungsbereichs<br />
67 desBebauungsplans<br />
§ 9 Abs. 7 BauGB<br />
22<br />
Vermaßungslinie inm<br />
Nutzungsschablone für:<br />
Art der<br />
baulichen Nutzung<br />
GrundflächenzahlGeschoßflächenzahl<br />
67/1 68/3<br />
0,6 18 1,0<br />
maximale Wandhöhe Bauweise<br />
WH sieheSatzung<br />
o<br />
9<br />
Unterdorf<br />
Dachform und Dachneigung in Grad<br />
71<br />
SD = Satteldach<br />
bestehende Flurstücke<br />
mit Nummer<br />
73<br />
bestehende<br />
Haupt-&<br />
Nebengebäude<br />
Vorschlag Gebäude und Anlagen<br />
(unverbindlich) 76<br />
7<br />
5<br />
322/2<br />
9<br />
17<br />
101/12<br />
7<br />
20<br />
3<br />
8<br />
4<br />
5<br />
6<br />
Am Kirchberg<br />
346<br />
Herr Erwin Seiler , 1. Bürgermeister (Siegel)<br />
1<br />
3<br />
4<br />
Unterirdischer 79Leitung<br />
Hinweis: Der Satzungstext enthält weitere Festsetzungen<br />
3<br />
1<br />
2<br />
5<br />
2<br />
1<br />
dorf<br />
1047<br />
Die Genehmigungwurdeam<br />
. .ortsüblich 77 bekannt gemacht .<br />
Mit derBekanntmachung<br />
tritt dervorhabenbezogene<br />
Bebauungsplan mitintegriertem<br />
Grünordnungsplan inKraft.<br />
Auf dieRechtsfolgen<br />
der§§<br />
44, 214 und 215BauGB<br />
wurdehingewiesen<br />
.<br />
. 345 . 29<br />
MD<br />
31<br />
27<br />
Rückbau von baulichen Anlagen<br />
28<br />
SD 1 5 - 3 5°<br />
HINWEISE / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
124<br />
BEKANNTMACHUNGSVERMERK<br />
In-Kraft-Treten<br />
24<br />
101/8<br />
15<br />
26<br />
101/10<br />
25<br />
101/2<br />
Der Bebauungsplan mitintegriertem<br />
Grünordnungsplan mit Satzungund<br />
Begründung sowie<br />
zusammenfassender Erklärung nach§<br />
10 Abs. 4 BauGB wirdseit<br />
diesemTage<br />
zu den<br />
üblichen Dienststunden im . Zimmer.<br />
. , zu jedermanns Einsicht<br />
bereitgehalten und überdessen<br />
Inhalt aufVerlangen<br />
Auskunft gegeben .<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Möttingen</strong> , den . E E<br />
Entwässerung Oberflächenwasser<br />
101/9<br />
2<br />
2<br />
13/3<br />
82 84<br />
13/15<br />
14<br />
4<br />
1<br />
83 85<br />
85/2<br />
87<br />
Oberdorf<br />
4<br />
13/2<br />
88 633<br />
85<br />
99/5<br />
3<br />
99/3<br />
713/1<br />
89<br />
630<br />
13/13<br />
13/2<br />
5<br />
93<br />
96<br />
5a<br />
7<br />
632<br />
9<br />
Ostweg<br />
6<br />
639<br />
94<br />
90<br />
97<br />
99/4<br />
K u g e l<br />
Kleinsorheimer Bach<br />
713<br />
101/11<br />
8<br />
98<br />
100<br />
a c k e r<br />
640/2<br />
10<br />
99<br />
18 ,6 35 ,3<br />
8 24 ,4 6 5 2 3<br />
12<br />
101<br />
3<br />
3<br />
E E E EE E E<br />
99/3<br />
0 10<br />
50 100m<br />
GEOBASISDATEN Geobasisdaten © Bayerische<br />
BAYER. VERMESSUNGSVERWALTUNG Vermessungsverwaltung 2011 2009<br />
13<br />
640<br />
24 22 1<br />
E E E E E<br />
2050<br />
5 ,2 21 ,5 22 1 5 3 ,7 3<br />
E<br />
K r<br />
712/1<br />
15<br />
MD<br />
0,6 1,0<br />
WH sieheSatzung<br />
10 8<br />
o<br />
SD 1 5 - 3 5°<br />
8 ,5<br />
17<br />
a u t g a r<br />
712<br />
640/1<br />
t e n<br />
703<br />
55 ,6 10<br />
711<br />
710<br />
A+E<br />
702<br />
54 ,7 10 3<br />
NORD<br />
SÜD<br />
641<br />
688<br />
AUFTRAGGEBER / BAUHERR:<br />
<strong>Wiedemann</strong> <strong>GbR</strong><br />
VERTRETEN DURCH HRN. E. WIEDEMANN<br />
AM RAINER 13, 86753 MÖTTINGEN<br />
TEL: 09083/920105<br />
VORHABEN:<br />
VORHABENBEZOGENER<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
„KLEINSORHEIM<br />
SÜD-OST“ MIT<br />
INTEGRIERTEM<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
DER GELTUNGSBEREICH BEINHALTET<br />
DIE FLURNUMMER 640(TF),<br />
GEMARKUNG KLEINSORHEIM,<br />
LANDKREIS DONAU-RIES<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
MAßSTAB: 1:1000<br />
VORENTWURF VOM 18.02.2013<br />
ÜBERSICHTSPLAN M 1:50.000<br />
MÖTTINGEN<br />
KLEINSORHEIM<br />
PLANGEBIET<br />
VERFASSER: KONTAKT<br />
643<br />
644<br />
PLANUNGSBÜRO 642 GODTS<br />
Römerstraße6<br />
73467 Kirchheim am Ries<br />
fon (07362)<br />
9205-17<br />
mail info@godts.de<br />
Stadtplanung<br />
Landschaftsplanung<br />
Umweltplanung<br />
Freianlagenplanung<br />
645<br />
646<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-Plan<br />
.vwx