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Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen

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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />

6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor:<br />

im Bereich Dorfgebiet:<br />

Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />

Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive Nutzung<br />

Faktor = 0,30 – 0,6<br />

Der Faktor 0,5 im Bereich des Dorfgebietes wird verwendet, weil ausreichende<br />

Minderungsmaßnahmen wie die Eingrünung mit Baumpflanzungen und das Anlegen einer<br />

Obstwiese durchgeführt werden sollen. Die Eingriffsfläche beträgt = 52 qm<br />

x Kompensationsfaktor 0,50 = 26 qm Ausgleichsfläche.<br />

Ausgleichsmaßnahme:<br />

26 qm werden planintern durch Aufwertung (Pflanzung eines Obstbaumes mit einem<br />

Grundflächenbedarf von ca. 26 qm) ausgeglichen.<br />

7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Die Ausgleichsmaßnahme in Form der Anpflanzung von einem Obstbaum für das<br />

Dorfgebiet auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wird in der Satzung<br />

festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden Grünordnungsplan sowie im<br />

Bebauungsplan dargestellt (Einzelbaumpflanzung) und in der Legende erläutert. Hiermit soll<br />

gewährleistet werden, dass die Maßnahmen zwingend und zeitnah umgesetzt werden.<br />

E BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />

Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />

F ERSCHLIESSUNG<br />

1 Ein- und Ausfahrten<br />

Das Gebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg auf Fl.-Nr. 101/11, Gemarkung<br />

Kleinsorheim, erschlossen.<br />

Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />

kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />

Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />

zu tragen.<br />

2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />

Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />

Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />

sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />

Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen<br />

Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln.<br />

Auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ist zu achten.<br />

3 Sonstige Versorgungsträger<br />

Die Stromversorgung ist durch die EnBW ODR gesichert.<br />

Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />

Die Beseitigung von ggf. anfallendem Hausmüll ist in Absprache mit der Müllabfuhr auf<br />

Landkreisebene zu regeln. Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />

schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />

von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx

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