Wiedemann GbR - Gemeinde Möttingen
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kleinsorheim Süd-Ost“ Seite 5<br />
6 Ableitung der Beeinträchtigungsintensität und Kompensationsfaktor:<br />
im Bereich Dorfgebiet:<br />
Typ A = Gebiete mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad<br />
Kat. I = Gebiete geringer Bedeutung: intensive Nutzung<br />
Faktor = 0,30 – 0,6<br />
Der Faktor 0,5 im Bereich des Dorfgebietes wird verwendet, weil ausreichende<br />
Minderungsmaßnahmen wie die Eingrünung mit Baumpflanzungen und das Anlegen einer<br />
Obstwiese durchgeführt werden sollen. Die Eingriffsfläche beträgt = 52 qm<br />
x Kompensationsfaktor 0,50 = 26 qm Ausgleichsfläche.<br />
Ausgleichsmaßnahme:<br />
26 qm werden planintern durch Aufwertung (Pflanzung eines Obstbaumes mit einem<br />
Grundflächenbedarf von ca. 26 qm) ausgeglichen.<br />
7 Umsetzung und dauerhafte Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Die Ausgleichsmaßnahme in Form der Anpflanzung von einem Obstbaum für das<br />
Dorfgebiet auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 640, Gemarkung Kleinsorheim, wird in der Satzung<br />
festgesetzt und in dem der Begründung beiliegenden Grünordnungsplan sowie im<br />
Bebauungsplan dargestellt (Einzelbaumpflanzung) und in der Legende erläutert. Hiermit soll<br />
gewährleistet werden, dass die Maßnahmen zwingend und zeitnah umgesetzt werden.<br />
E BODENORDNENDE MASSNAHMEN<br />
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.<br />
F ERSCHLIESSUNG<br />
1 Ein- und Ausfahrten<br />
Das Gebiet wird über den südlich gelegenen Ostweg auf Fl.-Nr. 101/11, Gemarkung<br />
Kleinsorheim, erschlossen.<br />
Die Ein- und Ausfahrt ist durch entwässerungstechnische Maßnahmen so zu gestalten, dass<br />
kein Oberflächenwasser dem öffentlichen Weg zufließen kann.<br />
Die eventuell entstehenden Kosten von vorgenannten Maßnahmen sind vom Vorhabenträger<br />
zu tragen.<br />
2 Wasserversorgung, Abwasser, Löschwasser<br />
Im Rahmen des Bauantrages soll der Vorhabenträger eine ausreichende<br />
Löschwasserversorgung nachweisen. Eventuell notwendige bau-, wasserrechtliche oder<br />
sonstige Genehmigungen sind vorzulegen.<br />
Der Löschwasserbedarf ist nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des Bayerischen<br />
Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz zu ermitteln.<br />
Auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ist zu achten.<br />
3 Sonstige Versorgungsträger<br />
Die Stromversorgung ist durch die EnBW ODR gesichert.<br />
Die Versorgung soll vom Vorhabenträger eigenständig gesichert werden.<br />
Die Beseitigung von ggf. anfallendem Hausmüll ist in Absprache mit der Müllabfuhr auf<br />
Landkreisebene zu regeln. Sondermüll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Hinweise: Den Versorgungsträgern ist der Beginn der Bauarbeiten jeweils drei Monate vorher<br />
schriftlich anzukündigen, um entsprechende Vorbereitungen zu ermöglichen. Die Durchführung<br />
von Unterhaltungsarbeiten an den Versorgungsleitungen darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
vBP-Kleinsorheim-SO-130218c-BEGR.docx