Juni 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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tergutsflur und errichtete darauf ein Kleinhaus. Selbiger hatte einen<br />
Sohn namens Friedrich August Künzel, der am 30. März 1849 das<br />
Kleinhaus von seinem Vater ererbte.<br />
Dieser Friedrich August Künzel behielt die Liegenschaft etwa 15 Jahre,<br />
bis im Jahre 1864 ein neuer Besitzer namens Christian Friedrich<br />
Reinhold in den Unterlagen auftaucht, bei dem auch die erste Nennung<br />
als „Restaurateur“ nachgewiesen ist. Eine genauere zeitliche Zuordnung<br />
ist leider nicht möglich, da die Fürstlichen Gewerberegister<br />
erst später angelegt wurden.<br />
Im Jahre 1872 wird Friedrich August Barth als nächster Besitzer des<br />
Kleinhauses Nr. 43 genannt, der auch eine Restauration betrieb. Ihm<br />
war jedoch nur eine kurze Zeit der Berufsausübung vergönnt, denn<br />
nach sechs Jahren verstarb er 1878. Seine Ehefrau Henriette Auguste<br />
Barth geborene Reinhold (vermutlich eine Tochter des og. Christian<br />
Friedrich Reinhold) führte als Witwe die Restauration noch mehrere<br />
Jahre allein weiter, bevor sie später einen Herrn Adolf heiratete und<br />
mit diesem gemeinsam die Restauration weiterführte.<br />
Zwischenzeitlich wird in den Unterlagen noch ein Gustav Wolf als<br />
Besitzer der Liegenschaft genannt, der aber nicht recht in die Folge<br />
der Besitzer zu passen scheint. Es besteht zum einen die Möglichkeit,<br />
dass er entweder der Besitzer der Restauration war oder zwischenzeitlich<br />
die Liegenschaft gekauft hatte und die Lokalität weiter verpachtet<br />
hat. In den Besitzstandsregistern der Zeit ist er jedoch nicht mit aufgeführt,<br />
denn diese zeigten nur die Besitzer der Liegenschaften an, aber<br />
nur selten die Betreiber der Restauration. In jedem Fall wird er in der<br />
Urkunde vom 8. Mai 1896 über den nächsten Betreiberwechsel am 18.<br />
April 1896 genannt, in der der neue Eigentümer Max Otto Franz Eisel<br />
um die Conzession zum Weiterbetrieb der Gaststätte ersucht:<br />
„Der Unterzeichner, der am 29. April 1869 in Greiz gebohren, hat das<br />
Haus des vormaligen Besitzers Gustav Wolf erworben. Ein Bedürfnis<br />
zum Fortbestehen dieser Restauration beweist der flotte Geschäftsgang,<br />
welcher sich dieselbe zu erfreuen hat und übrigens wohl eine der<br />
ältesten Schänken in Reudnitz ist und bittet seinem Gesuch des Fortbetriebes<br />
dieses Bier- und Branntweinausschankes, sowie Branntwein<br />
Verkaufs gütigst zu ertheilen. Max Otto Franz Eisel“<br />
Am 8. Mai 1896 erhält der Otto Franz Eistel, der zukünftig nur noch als<br />
Eisel genannt wird, die „Zustimmung zum Fortbetrieb des Adolf´schen<br />
Bier- und Branntweinausschankes zu Reudnitz“.<br />
Lange konnte sich Eisel nicht an seiner Restauration erfreuen, denn<br />
am 9. August 1897 fielen alle Gebäude nebst Schuppen und Nebengelassen<br />
infolge unvorsichtigen Umganges mit Feuer oder Licht einer<br />
Feuersbrunst zum Opfer. Der zuständige Gendarm Ott von der<br />
Gendarmeriestation Reudnitz schildert den Verlauf in einer Anzeige<br />
an die Fürstliche Regierung in Greiz: „Heute Vormittag ½ 11 Uhr ist<br />
bei dem Restaurateur Max Ernst Eisel in Reudnitz ein Schadensfeuer<br />
ausgebrochen, wobei das Wohngebäude und das Restaurantgebäude<br />
bis auf die Umfassungsmauer abbrannte. Das massive Restaurantgebäude<br />
hätte unstreitig erhalten bleiben können, wenn der Gemeindevorsteher<br />
Bernhard Granert in Reudnitz, als Leiter der Löscharbeiten,<br />
mehr Umsicht geboten hätte. So hatte derselbe, als sich das Feuer auf<br />
das massive Gebäude ausdehnte, keine Löschung mehr vornehmen<br />
lassen. Derselbe musste hierzu erst von dem an der Brandstätte erschienenen<br />
Vertreter Fürstlicher Staatsanwaltschaft, Herr Amtsrichter<br />
Liebe, nur der Unterzeichnete angeraumt werden. Granert hatte auch<br />
die an der Brandstätte erschienenen Feuerspritzen von Gottesgrün und<br />
Herrmannsgrün während des Brandes abtreten lassen, während die<br />
Feuerwehr von Ichwitz „Aubachthal“ erst nach erscheinen in Tätigkeit<br />
gesetzt werden mußte. Die vom Fürstlichen Landratsamt vorgeschriebene<br />
Auszeichnung nicht angelegt. Ott, Gendarm“<br />
Der Gemeindevorstand Bernhard Granert aus Reudnitz wurde vor das<br />
Fürstliche Landratsamt Greiz bestellt, wo er am 18. August 1897 auch<br />
erschien, und nach Verlesung der Anzeige folgendes erklärte, was hier<br />
nur auszugsweise wiedergegeben werden soll:<br />
„...Ich war der Meinung, den massiven Anbau zu erhalten, leider mußte<br />
ich im laufe des Brandes einsehen, daß dies nicht möglich sei, weil<br />
ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen war. Ich war der Meinung,<br />
daß der Neubau mittels Brandmauer vom alten Gebäude getrennt<br />
war, was aber nicht der Fall war. Die erste Thätigkeit der Feuerwehr<br />
am Platz musste sein, die Nachbargebäude, welche theilweise<br />
nur als Fachwerk und Holzwände bestanden, zu schützen, da das alte<br />
Gebäude des Eiselschen Hauses nicht mehr zu retten war. Die Wand<br />
Seite 18<br />
zwischen altem und neuem Gebäude bestand aus Fachwerk (Holz und<br />
Lehm)...“ Im Ergebnis der Anhörung erging am 16. September 1897<br />
vom Landratsamt ein Schreiben an den Gemeindevorstand Granert in<br />
Reudnitz wegen des Eisel´schen Schadensfeuers. Ihm wird eine Verwarnung<br />
ausgesprochen, hauptsächlich „weil er die anwesenden Spritzen<br />
am Brandplatz nicht in Action habe treten lassen, zu einer Zeit, wo<br />
solches von dem Feuer noch nicht ergriffenen Anbau aus noch möglich<br />
war.“<br />
Situationsplan der Gebäudelage und der Gebäudevorderansicht von der Straße<br />
aus (Der Altbau ist bei dem Feuer abgebrannt).<br />
Granert wies in einem weiteren Schreiben diese seiner Meinung nach<br />
falsche Unterstellung zurück und verwies nochmals auf seine richtige<br />
Anleitung der Feuerspritzen. Diese Vorwürfe und der umfangreiche<br />
Schriftverkehr wurden am 25. <strong>Juni</strong> 1901 vom zwischenzeitlich zum<br />
Landrat berufenen Amtsrichter Liebe in Greiz per Verfügung niedergeschlagen.<br />
Zu der Auseinandersetzung zwischen Granert und dem Gendarmen<br />
Ott ist noch anzumerken, dass beide sich für Amtspersonen hielten,<br />
die das Recht hatten, anderen Personen Anweisungen erteilen zu können.<br />
Der Gemeindevorsteher Granert war im Dorf beliebt und seine<br />
fachliche Kompetenz allgemein anerkannt. Ott hingegen verkörperte<br />
das geltende Gesetz bzw. Recht und Ordnung. So resultierten die viele<br />
Jahre dauernden Streitigkeiten der Gemeindevorsteher mit den Gendarmen<br />
(auch der anderen Gendarmeriestationen) aus dieser Parallel-<br />
Struktur der beiden Amtsbereiche.<br />
Das Wohnhaus des Bürgermeisters Granert, 1890 am Berg erbaut. Dessen<br />
Sohn, der Zigar ren macher, übernahm die Liegenschaft von seinem Vater (Fotographie<br />
später aufgenommen).<br />
Die Gebäude der Eisel´schen Restauration waren feuerversichert und<br />
Eisel war natürlich darauf bedacht, seine Existenzgrundlage schnell<br />
wieder herzustellen, weshalb er hierzu neue Pläne erstellen ließ. In<br />
einem Schreiben vom 16. September 1897 an den Vorsitzenden des<br />
Landes ausschusses zu Greiz, Assesor Bart, bittet Eisel darum „...sein<br />
durch Feuer vernichtetes Ge bäude wieder errichten zu können. Dazu<br />
habe er bei dem Fürstlichen Landratsamt ein Bau gesuch eingereicht.<br />
Er möchte in seinem neuen Gebäude ebenfalls wieder den Bier- und