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Juni 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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Bekanntmachungen<br />

In der 3. Gemeinderatssitzung am 15. März <strong>2012</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wurden folgende Beschlüsse<br />

gefasst<br />

öffentlicher Teil<br />

Beschluss-Nr. 25 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>–<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die Erweiterung der Tagesordnung – TOP 6 – Beratung und<br />

Beschlussfassung – 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der<br />

Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 26 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 31. Januar <strong>2012</strong><br />

– öffentlicher Teil.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 27 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 28 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung<br />

der Kindertageseinrichtung der Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 29 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von<br />

Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten<br />

der Kindertageseinrichtung der Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong> und<br />

Gebühren für die Verpflegung.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 30 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde<br />

<strong>Teichwolframsdorf</strong> für die Benutzung des Friedhofes.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 31 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die anliegende 1. Änderung der Richtlinie zur Stärkung der<br />

örtlichen Gemeinschaft und setzt sie ab 01. Januar <strong>2012</strong> für das gesamte<br />

Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

in Kraft. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> ist über einen<br />

Ansatz im Haushalt der Gemeinde zu sichern.<br />

einstimmig beschlossen<br />

Beschluss-Nr. 32 – 03./<strong>2012</strong><br />

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel beschließt der Gemeinderat<br />

folgende Vergabe. Für die Errichtung einer vollbiologischen<br />

Kläranlage auf dem Gelände des Freibades <strong>Teichwolframsdorf</strong> vergibt<br />

der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> das<br />

Los 1 „Lieferung, Montage und Inbetriebnahme“ an die Firma Biol.<br />

Kläranlagen G. Radziej aus Gera für die Angebotssumme von 7.825,20<br />

€. Das Los 2 „Erdarbeiten“ wird an die Firma Haus*Hof*Garten M.<br />

Güther aus <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> für die Angebotssumme<br />

von 1.282,20 € vergeben. Um die geplante Eröffnung des Bades am<br />

15.05.<strong>2012</strong> zu gewährleisten, sind die Arbeiten bis zum 07.05.<strong>2012</strong><br />

abzuschließen.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

Seite 2<br />

Beschluss-Nr. 33 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> fasst<br />

gem. § 2 BauGB den Beschluss zu Aufstellung eines Flächennutzungsplanes<br />

für das gesamte Gebiet der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

einstimmig beschlossen<br />

nichtöffentlicher Teil<br />

Beschluss-Nr. 34 – 03./<strong>2012</strong><br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 31. Januar <strong>2012</strong><br />

– nichtöffentlicher Teil.<br />

mehrheitlich beschlossen<br />

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

vom 21.05.<strong>2012</strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO)<br />

vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) , zuletzt zeitgleich mit<br />

Wirkung zum 01.01.<strong>2012</strong> geändert durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung der Versorgung der Beamten und Richter sowie<br />

zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. <strong>Juni</strong><br />

2011 (GVBl. 6/2011 S. 99, 134) und Artikel 2 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes<br />

<strong>2012</strong> vom 21.12.2011 (GVBl. 12/2011 S. 531,<br />

532) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

in der Sitzung vom 08. Mai <strong>2012</strong> folgende Änderungssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Gemeinde<br />

Die Gemeinde führt den Namen „<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>“ und<br />

ist eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO. Sie hat ihren Sitz im<br />

OT <strong>Teichwolframsdorf</strong>, Steinberg 1, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

Eine Außenstelle mit Bürgerbüro befindet sich im OT <strong>Mohlsdorf</strong>,<br />

Straße der Einheit 6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

§ 2 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel<br />

Die Gemeinde führt gem. § 7 Abs. 3 ThürKO ein Dienstsiegel. Das<br />

Dienstsiegel trägt im oberen Halbbogen die Umschrift „Thüringen“<br />

und im unteren Halbbogen die Umschrift „Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<br />

<strong>Teichwolframsdorf</strong>“ und zeigt das Wappen des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3 Gemeindegebiet<br />

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />

1. Ortsteil <strong>Mohlsdorf</strong><br />

2. Ortsteil <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

Der Ortsteil <strong>Mohlsdorf</strong> liegt im Gebiet der ehemaligen Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>. Der Ortsteil <strong>Teichwolframsdorf</strong> liegt im Gebiet der ehemaligen<br />

Gemeinde <strong>Teichwolframsdorf</strong>. Die Ortsteile dürfen ihren bisherigen<br />

Namen nur in Verbindung mit dem Namen „Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>“<br />

weiterführen.<br />

§ 4 Ortsteile mit Ortschaftsverfassung (Ortschaften)<br />

(1) Die Ortsteile<br />

1. <strong>Mohlsdorf</strong><br />

2. <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

erhalten jeweils gemäß § 45a Abs. 11 Satz 1 ThürKO eine Ortschaftsverfassung.<br />

(2) Die bisherigen Bürgermeister der aufgelösten Gemeinden sind gemäß<br />

§ 45a Abs. 11 Satz 2 ThürKO für die Dauer der laufenden<br />

gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates unter Berufung in das<br />

Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortschaftsbürgermeister<br />

zu ernennen. Danach erfolgt die Wahl eines Ortschaftsbürgermeisters<br />

gem. § 45a Abs. 2 ThürKO nach den Bestimmungen<br />

des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) in der jeweils<br />

geltenden Fassung.

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