Juni 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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§ 11 Ehrenbezeichnungen<br />
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde und das<br />
Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern<br />
ernannt werden.<br />
(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte,<br />
hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr<br />
Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen<br />
erhalten:<br />
Bürgermeister = Ehrenbürgermeister<br />
Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter<br />
Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied<br />
Mitglied des Ortsteil-/<br />
Ortschaftsrates<br />
Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeister<br />
= Ehrenmitglied des Ortsteil-/Ortschaftsrates<br />
= Ehrenortsteil-/Ehrenortschaftsbürgermeister<br />
sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit<br />
kennzeichnende Amtsbezeichnung<br />
mit dem Zusatz „Ehren-„.<br />
die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend<br />
ausgeübten Funktion richten.<br />
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter<br />
Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde beigetragen<br />
haben, können besonders geehrt werden. Der Gemeinderat<br />
kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung<br />
soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates unter<br />
Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.<br />
(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung<br />
wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.<br />
§ 12 Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung<br />
bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld<br />
von 15,00 € für die notwendige nachgewiesene Teilnahme an<br />
Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie<br />
Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied an einem Tag an<br />
mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen Tag nur<br />
ein Sitzungsgeld zu.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderates, die Arbeiter oder Angestellte sind,<br />
haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls<br />
und der notwendigen Auslagen. Selbständig Tätige<br />
erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 €<br />
je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />
in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder<br />
des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt<br />
von mindestens drei Personen führen, erhalten<br />
eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen<br />
nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie<br />
für höchstens acht Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr<br />
gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />
gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des<br />
Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten<br />
( Abs. 1, 2 und 3 ) entsprechend.<br />
Die Mitglieder des Wahlausschusse erhalten für die Teilnahme<br />
an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der<br />
Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />
für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 15,00 €<br />
(5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch<br />
entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten<br />
eine zusätzliche monatliche Entschädigung:<br />
der Vorsitzende eines Ausschusses von 10,00 €<br />
der Vorsitzende einer Gemeinderatsfraktion 10,00 €<br />
Seite 4<br />
Für die Wahrnehmung der Funktion des Ortsteilsprechers und die<br />
hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen<br />
erhalten die gewählten Ortsteilsprecher eine Entschädigung von<br />
monatlich 100,00 €<br />
(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />
Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft <strong>Mohlsdorf</strong> (§ 2 Abs. 1<br />
ThürAufEVO ) 800,00 €<br />
der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
800,00 €<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete 243,75 €<br />
(7) Die weiteren Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für die notwendige,<br />
nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen des Ortschaftsrates<br />
ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 €.<br />
§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt<br />
durch Veröffentlichung im „Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>“.<br />
(2) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen<br />
des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortsteil-/Ortschaftsrates<br />
werden durch Aushang an nachfolgend aufgeführten<br />
Bekanntmachungstafeln bekannt gemacht:<br />
<strong>Mohlsdorf</strong> Straße der Einheit - Gemeindeamt<br />
Straße der Einheit – Schule<br />
Straße der Einheit – ehem. Feuerwehrgerätehaus<br />
Auffahrt Ernst-Thälmann-Straße<br />
Waldhaus<br />
Reudnitz Wartehalle Werdauer Straße<br />
Schulstraße – Schule<br />
Straße des Friedens<br />
Albert-Steinbach-Straße bei Geschäft Rose<br />
Gottesgrün Ortsstraße -ehemalige Turnhalle<br />
Ortsstraße –Einfahrt zu Grundstück Bandke<br />
Kahmer Dorfstraße – Bushaltestelle<br />
Dorfstraße – Containerstellplatz<br />
<strong>Teichwolframsdorf</strong> Hagenberg – bei Nr. 5<br />
Gemeindeamt, Steinberg 1 (gesichert)<br />
Hauptstraße – bei Nr. 3<br />
Ronneburger Straße – Parkplatz<br />
Hauptstr. 52 – Bäckerei Wendler<br />
Talstraße 4<br />
Ecke Talstraße/Bergstraße<br />
Zaderlehde 07<br />
Sorge-Settendorf 35<br />
Sorge-Settendorf 63 – gegenüber Gaststätte<br />
Holzfällerklause<br />
Großkundorf Großkundorf 24 – Gasthof „Lucius“<br />
Großkundorf 14a – Bürgerhaus<br />
Großkundorf 07<br />
Kleinreinsdorf Kleinreinsdorf – oberer Dorfplatz bei<br />
Gaststätte „Heiterer Blick“ (gesichert)<br />
Kleinreinsdorf 16 – (gesichert)<br />
Kleinreinsdorf 09 – (gesichert)<br />
Waltersdorf Waltersdorf, – Höhe Dorfstraße 31<br />
Waltersdorf, – Am Mühlberg 32<br />
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen<br />
des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortsteil-/Ort-