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Juni 2012 - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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§ 11 Ehrenbezeichnungen<br />

(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde und das<br />

Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern<br />

ernannt werden.<br />

(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte,<br />

hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr<br />

Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen<br />

erhalten:<br />

Bürgermeister = Ehrenbürgermeister<br />

Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter<br />

Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied<br />

Mitglied des Ortsteil-/<br />

Ortschaftsrates<br />

Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeister<br />

= Ehrenmitglied des Ortsteil-/Ortschaftsrates<br />

= Ehrenortsteil-/Ehrenortschaftsbürgermeister<br />

sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit<br />

kennzeichnende Amtsbezeichnung<br />

mit dem Zusatz „Ehren-„.<br />

die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend<br />

ausgeübten Funktion richten.<br />

(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter<br />

Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde beigetragen<br />

haben, können besonders geehrt werden. Der Gemeinderat<br />

kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />

(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung<br />

soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates unter<br />

Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.<br />

(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung<br />

wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.<br />

§ 12 Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung<br />

bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld<br />

von 15,00 € für die notwendige nachgewiesene Teilnahme an<br />

Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie<br />

Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied an einem Tag an<br />

mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl für diesen Tag nur<br />

ein Sitzungsgeld zu.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderates, die Arbeiter oder Angestellte sind,<br />

haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls<br />

und der notwendigen Auslagen. Selbständig Tätige<br />

erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 €<br />

je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />

in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder<br />

des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt<br />

von mindestens drei Personen führen, erhalten<br />

eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen<br />

nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie<br />

für höchstens acht Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr<br />

gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung<br />

gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des<br />

Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten<br />

( Abs. 1, 2 und 3 ) entsprechend.<br />

Die Mitglieder des Wahlausschusse erhalten für die Teilnahme<br />

an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der<br />

Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />

für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 15,00 €<br />

(5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch<br />

entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten<br />

eine zusätzliche monatliche Entschädigung:<br />

der Vorsitzende eines Ausschusses von 10,00 €<br />

der Vorsitzende einer Gemeinderatsfraktion 10,00 €<br />

Seite 4<br />

Für die Wahrnehmung der Funktion des Ortsteilsprechers und die<br />

hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen<br />

erhalten die gewählten Ortsteilsprecher eine Entschädigung von<br />

monatlich 100,00 €<br />

(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />

Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft <strong>Mohlsdorf</strong> (§ 2 Abs. 1<br />

ThürAufEVO ) 800,00 €<br />

der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

800,00 €<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete 243,75 €<br />

(7) Die weiteren Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für die notwendige,<br />

nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen des Ortschaftsrates<br />

ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 €.<br />

§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt<br />

durch Veröffentlichung im „Amtsblatt der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>“.<br />

(2) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen<br />

des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortsteil-/Ortschaftsrates<br />

werden durch Aushang an nachfolgend aufgeführten<br />

Bekanntmachungstafeln bekannt gemacht:<br />

<strong>Mohlsdorf</strong> Straße der Einheit - Gemeindeamt<br />

Straße der Einheit – Schule<br />

Straße der Einheit – ehem. Feuerwehrgerätehaus<br />

Auffahrt Ernst-Thälmann-Straße<br />

Waldhaus<br />

Reudnitz Wartehalle Werdauer Straße<br />

Schulstraße – Schule<br />

Straße des Friedens<br />

Albert-Steinbach-Straße bei Geschäft Rose<br />

Gottesgrün Ortsstraße -ehemalige Turnhalle<br />

Ortsstraße –Einfahrt zu Grundstück Bandke<br />

Kahmer Dorfstraße – Bushaltestelle<br />

Dorfstraße – Containerstellplatz<br />

<strong>Teichwolframsdorf</strong> Hagenberg – bei Nr. 5<br />

Gemeindeamt, Steinberg 1 (gesichert)<br />

Hauptstraße – bei Nr. 3<br />

Ronneburger Straße – Parkplatz<br />

Hauptstr. 52 – Bäckerei Wendler<br />

Talstraße 4<br />

Ecke Talstraße/Bergstraße<br />

Zaderlehde 07<br />

Sorge-Settendorf 35<br />

Sorge-Settendorf 63 – gegenüber Gaststätte<br />

Holzfällerklause<br />

Großkundorf Großkundorf 24 – Gasthof „Lucius“<br />

Großkundorf 14a – Bürgerhaus<br />

Großkundorf 07<br />

Kleinreinsdorf Kleinreinsdorf – oberer Dorfplatz bei<br />

Gaststätte „Heiterer Blick“ (gesichert)<br />

Kleinreinsdorf 16 – (gesichert)<br />

Kleinreinsdorf 09 – (gesichert)<br />

Waltersdorf Waltersdorf, – Höhe Dorfstraße 31<br />

Waltersdorf, – Am Mühlberg 32<br />

Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen<br />

des Gemeinderates, der Ausschüsse und des Ortsteil-/Ort-

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