Gliederung BA
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Hochschule 21<br />
Sommersemester 2012<br />
Studiengang Bauen im Bestand<br />
Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />
Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />
Die Bauordnung beinhaltet zudem Definitionen einzelner, im Zusammenhang mit der<br />
Bautechnik stehender Begriffe.<br />
In Bezug auf den B-Plan ist beispielsweise eine Definition des Vollgeschosses von<br />
Bedeutung, wonach das „Vollgeschoss ein Geschoss [ist], das über mindestens der<br />
Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen<br />
Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein<br />
Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe<br />
über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses<br />
hat“ 7 .<br />
Für die genehmigungsfähige Planung eines Bauvorhabens gilt es, die Einhaltung<br />
aller Anforderungen zu gewährleisten.<br />
1.2.5 Bestand<br />
In diesem Kapitel soll das vorhandene Siedlungshaus in seiner Form vorgestellt<br />
werden, um die Grundlagen für die folgenden Kapitel „1.2.6 Raumbuch der<br />
vorhandenen Nutzung“, sowie „1.2.7 Bauschadensanalyse“ zu schaffen.<br />
Abbildung 14: Auszug aus dem Liegenschaftskataster der vorhandenen Unterlagen ohne Maßstab<br />
7 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 2 Begriffe, Absatz 4