Gliederung BA
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1.2 Bauliche Gegebenheiten<br />
Hochschule 21<br />
Sommersemester 2012<br />
Studiengang Bauen im Bestand<br />
Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />
Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />
Das Kapitel „Bauliche Gegebenheiten“ beinhaltet die Untersuchung des baulichen<br />
Umfeldes, sowie die baurechtlichen Bedingungen unter Einbezug des<br />
Bauplanungsrechtes und des Bauordnungsrechtes.<br />
Es werden die Rahmenbedingungen für die Sanierung und den Anbau des<br />
Bestandsgebäudes untersucht.<br />
Nachdem die zu berücksichtigenden äußeren Faktoren erarbeitet wurden, wird<br />
anschließend die Erstellung eines Raumbuches die vorhandene Nutzung erfassen.<br />
Eine Bauschadensanalyse soll Aufschluss über eine Gefährdung des Baukörpers<br />
durch vorhandene Beschädigungen, aber auch eventuell auszuführende<br />
Instandsetzungsmaßnahmen geben.<br />
1.2.1 Darstellung des baulichen Umfeldes<br />
Wie bereits erwähnt, befindet sich das Objekt in einer Wohnsiedlung aus den<br />
sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf einem Eckgrundstück an der<br />
Gartenstraße.<br />
Abbildung 4: Südostansicht der ehemaligen Polizeistation
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Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />
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Die Nutzung in diesem allgemeinen Wohngebiet beschränkt sich vorwiegend auf das<br />
Wohnen und berücksichtigt die übrigen zulässigen Nutzungsformen nach § 4 der<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO), welche im Kapitel 2.2.3 näher analysiert<br />
werden, nur in geringem Umfang.<br />
Abbildung 5: Luftbild der Siedlung in Lamstedt<br />
Somit setzt sich die umliegende Bebauung vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit<br />
einer hauptsächlichen Wohnnutzung zusammen.<br />
Das Luftbild in Abbildung 5 zeigt einen Ausschnitt des Wohngebietes, in dem eine<br />
offene Bauweise mit freistehenden Gebäuden zu erkennen ist.<br />
Ebenfalls ist auf dem Luftbild zu sehen, dass das Verhältnis von Grundstücks- und<br />
Gebäudegröße stark variieren.<br />
2<br />
3<br />
5<br />
4<br />
1<br />
Gartenstraße
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Neben der Bebauung der Grundstücke sind auch einzelne großzügige Freiflächen zu<br />
erkennen, welche Lücken in der Bebauungsstruktur aufweisen.<br />
Die allgemeine Wohnsituation weist nur wenig Leerstand von Häusern im näheren<br />
Umfeld auf.<br />
Abbildung 6: Nachbarbebauung (Nr. 1)<br />
Die Nachbarbebauung ist ausschließlich in Massivbauweise ausgeführt, wobei die<br />
Verwendung eines rotfarbigen Klinkersteins für die Gebäude eine relativ große<br />
Häufigkeit bildet.<br />
Als typische Dachform ist im näheren Umfeld das Satteldach mit einer rot- oder<br />
anthrazitfarbigen Ziegeleindeckung vorzufinden, wobei keine allgemeine<br />
Regeldachneigung festzustellen ist.
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Abbildung 7: Bebauung entlang der Gartenstraße (Nr. 2)<br />
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In der Regel besitzen die Wohnhäuser des Baugebietes ein Vollgeschoss, sowie ein<br />
ausgebautes und genutztes Dachgeschoss - allerdings sind auch einige Ausnahmen<br />
vorzufinden.<br />
Eine giebelseitige Ausrichtung zur Gartenstraße mit angegliederter Erschließung ist<br />
bei der überwiegenden Anzahl der Grundstücke vorhanden (Abb. 7), sofern es sich<br />
nicht - wie bei dem zu bearbeitenden Gebäude - um ein Eckgrundstück handelt.
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Abbildung 8: Nachbarbebauung - Wohnhaus mit Außenputz und flach geneigtem Satteldach (Nr. 3)<br />
Wenige Bauobjekte entsprechen nicht den Beschreibungen der ursprünglichen<br />
Siedlungshäuser in eineinhalbgeschossiger Bauweise, sondern heben sich von der<br />
ortstypischen Bebauung ab - etwa durch die Verwendung eines Außenputzes oder<br />
durch eine differenzierte Dachneigung und der sich daraus ergebenden<br />
differenzierten Firsthöhe (Abb. 8).<br />
Geprägt ist das Siedlungsgebiet durch die ursprüngliche Bebauung zwischen 1960<br />
und 1970, so dass im Bestand nur wenig Substanz aus jüngerer Bauzeit vorhanden<br />
ist.<br />
Neubauten heben sich in ihrer Form von dem Gesamteindruck der<br />
Siedlungsbebauung durch architektonische Merkmale wie beispielswiese den<br />
sogenannten Friesengiebel oder in ihren Ausmaßen ab.
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Abbildung 9: Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 4)<br />
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Ein kompletter Neubau eines Gebäudes ist die Ausnahme, fügt sich jedoch in die<br />
Wohnsiedlung ein (Abb. 9).<br />
Abbildung 10: Nachbarbebauung - Satteldachhaus mit Flachdachanbau (Nr. 5)
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Erweiterungsbauten der Siedlungshäuser heben sich in ihrer Kubatur oftmals von<br />
den ursprünglichen Siedlungshäusern eindeutig ab und sind klar zu erkennen (Abb.<br />
10). Allerdings bilden Anbauten von Gebäuden in diesem Bereich die Ausnahme.<br />
1.2.2 Darstellung der städtebaulichen Gegebenheiten<br />
Bevor die städtebaulichen Gegebenheiten dargestellt werden, lässt sich für das<br />
siedlungsumfassende Gebiet entlang der Gartenstraße aus topografischer Sicht<br />
sagen, dass keine auffälligen Höhenunterschiede ausgeprägt sind.<br />
Als Baugrund ist Sandboden anzunehmen, da sich das Ortsgebiet auf einem<br />
Geestrücken befindet; der Grundwasserspiegel ist auf den alten Bauzeichnungen mit<br />
der Stufe 6 angegeben.<br />
Nähere Angaben, welche die Topografie beschreiben, sollen hier nicht aufgeführt<br />
werden, da derzeit noch kein Bodengutachten für das betroffene Grundstück vorliegt.<br />
Die beschriebene Siedlung befindet sich unweit des Ortskerns von Lamstedt, jedoch<br />
abgelegen von stark befahrenen Verkehrswegen, welche durch den Ort führen.<br />
Zu diesen zählen die Bundesstraße 495 - die eine Nord-Süd-Verbindung von der<br />
Elbfähre Glückstadt-Wischhafen nach Bremervörde mit der Anbindung an weitere<br />
Fernverkehrsstraßen bildet. Eine weitere wichtige Verkehrstrasse bildet die nach<br />
Bremerhaven führende Landesstraße 116.<br />
Die Erschließung des Wohngebietes und des vorhandenen Grundstücks erfolgt über<br />
ausgebaute, einspurige Verkehrswege, abführend von der Landesstraße mit nur<br />
geringem Verkehrsfluss.<br />
In dem gesamten Siedlungsgebiet herrscht entsprechend der wohnlichen Nutzung<br />
des Gebietes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.<br />
Die Infrastruktur des Wohngebietes ist für Fußgänger jedoch insofern eingeschränkt,<br />
als dass ein Gehweg nicht durchgängig vorhanden ist, was zu einem Nachteil der<br />
Erschließung führt, zumal dieser größtenteils nur einseitig ausgebaut ist.
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Auch negativ zu bewerten sind die nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung<br />
stehenden Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.<br />
Über die Vegetation lässt sich zusammenfassend sagen, dass es in erster Linie<br />
wenige prägende Baumbestände gibt und die Bepflanzung überwiegend aus<br />
niedrigeren Gewächsen und Büschen besteht. Der Grund hierfür ist möglicherweise<br />
die frühere Nutzung des Wohngebietes als Weideland bis in die 1960er Jahre hinein.<br />
Die Grundstücke sind in der Regel als Zier- und Nutzgärten ausgeprägt.<br />
Wie bereits erwähnt gibt es bis auf wenige, die Struktur unterbrechende Freiflächen<br />
im näheren Umfeld keine Lücken in der Bebauung.<br />
Art und Umfang, sowie ungefähre Einordnung des Alters der umliegenden Bebauung<br />
werden in Kapitel 1.2.1 „Darstellung des baulichen Umfeldes“ aufgegriffen und daher<br />
an dieser Stelle nicht näher erläutert.<br />
1.2.3 Bauplanungsrechtliche Bedingungen<br />
Die Grundlage der bauplanungsrechtlichen Bedingungen bildet der „Bebauungsplan<br />
Nummer 1“, „Hinter den Höfen“, der Gemarkung Lamstedt vom 28. September 1962.<br />
Er umfasst diverse Flurstücke der Flur 10 und 11 der Gemarkung Lamstedt.<br />
Inkraft getreten ist der Bebauungsplan durch den Satzungsbeschluss der Gemeinde<br />
Lamstedt vom 22. März 1963.<br />
Das planumfassende Gebiet bildet eine Fläche von ca. 33.900 m² entlang der<br />
„Gartenstraße“, beginnend an der Straße „Hinter den Höfen“ und endend an der<br />
Straße „An der Gösche“.
1<br />
BauGB, § 8, Zweck des Bebauungsplans<br />
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Abbildung 11: Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ aus dem Jahr 1963<br />
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Der Inhalt eines Bebauungsplanes (B-Planes) ist maßgebend für die<br />
„rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung [und] bildet die<br />
Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuches [Baugesetzbuch (BauGB)]<br />
erforderliche Maßnahmen“ 1 .<br />
Eine Entwicklung des Bebauungsplans basiert generell auf der vorausgegangenen<br />
Flächenplanung und des zugehörigen Flächennutzungsplans.<br />
Die Art des Bebauungsplans richtet sich nach dem Umfang seiner Festsetzungen.<br />
Es findet nach dem BauGB eine <strong>Gliederung</strong> in qualifizierte und einfache<br />
Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Vorhaben- und Erschließungspläne,<br />
Bebauungspläne der Innenentwicklung und vereinfachte Verfahren statt, nach denen<br />
die Bauleitplanung ausgeführt wird (Vgl. BauGB).<br />
In diesem Fall handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan, wonach über<br />
die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben entschieden wird.<br />
Zulassungsfähig sind nur solche Vorhaben, die den Festlegungen des B-Plans<br />
entsprechen.<br />
Die wichtigsten Inhalte eines qualifizierten Bebauungsplanes sind im Allgemeinen<br />
„1. die Art und Maß der baulichen Nutzung;<br />
2. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren<br />
Grundstücksflächen, sowie Stellung der baulichen Anlagen;<br />
[…]
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3. für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke Mindestmaße und<br />
[…] auch Höchstmaße;<br />
[…]<br />
11. die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer<br />
Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken<br />
von Fahrzeugen […];“ 2<br />
Dies seien zusammenfassend die wichtigsten inhaltlichen Festlegungen, die in einem<br />
Bebauungsplan enthalten sein können.<br />
Auch sind in dem B-Plan „die Grenzen [des] räumlichen Geltungsbereichs“ 3<br />
festgelegt, so dass das Gebiet klar definiert ist.<br />
Erfolgen kann eine Festlegung des Geltungsbereichs durch die Auflistung der<br />
betroffenen Flurstücke, sowie durch eine zeichnerische Darstellung.<br />
Der vorliegende Bebauungsplan schreibt als Art und Maß der baulichen Nutzung ein<br />
allgemeines Wohngebiet mit dem Ziel, „vorwiegend dem Wohnen“ 4 zu dienen, vor.<br />
Daraus ergibt sich eine Zulassung in erster Linie für Wohngebiete, aber auch für „der<br />
Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />
nicht störende Handwerksbetriebe“ 5 und öffentliche Einrichtungen, die dem sozialen<br />
Leben dienen.<br />
Unter besonderen Umständen ist nach Absatz 3 des Paragraphen 4 der<br />
Baunutzungsverordnung auch eine Zulassung von Gebäuden, mit einer<br />
gewerblichen und verwaltungstechnischen Nutzung möglich, sofern diese die primäre<br />
Nutzung des Wohnens nicht beeinträchtigen.<br />
Ebenfalls einer Ausnahme unterliegen können Betriebe des Beherbergungswesen,<br />
des Gartenbaus oder aber Tankstellen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung - BauNVO, § 16-21a - definiert die Höchstgrenze<br />
der Flächennutzung anhand bestimmter Einheiten, welche in Relation zur<br />
Grundstücksfläche ermittelt werden können.<br />
2<br />
BauGB, § 9, Inhalt des Bebauungsplans<br />
3<br />
BauGB, § 9, Abs. 7<br />
4<br />
BauNVO, § 4, Allgemeine Wohngebiete<br />
5<br />
BauNVO, § 4, Allgemeine Wohngebiete, Abs. 2
6<br />
BauNVO, § 22, Bauweise, Abs. 2<br />
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Die Bezugsgrößen sind nach § 16 der BauNVO, Abs. 2 bestimmt „durch die<br />
Festsetzung<br />
1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen<br />
Anlagen, [GRZ]<br />
2. der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossflächen der<br />
baulichen Anlagen, [GFZ]<br />
3. der Zahl der Vollgeschosse,<br />
4. der Höhe der baulichen Anlagen.“<br />
In dem vorliegenden Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ beschränken sich die<br />
Festlegungen auf Angaben eines Höchstmaßes für die Grundflächenzahl, welche bei<br />
0,4 liegt, sowie der Geschossflächenzahl von 0,4.<br />
Die Anzahl der Vollgeschosse der baulichen Anlagen ist auf eins begrenzt.<br />
Weitere Einschränkungen des B-Plans sind nach § 22 der BauNVO festgelegt,<br />
wonach eine offene Bauweise vorgeschrieben ist.<br />
Nach dieser Bauweise sind „die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als<br />
Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen“ 6 auszuführen, welche in den<br />
Abmessungen der Baukörper eine Länge von 50 m nicht überschreiten dürfen.<br />
Für die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück ist eine Regelung mit Hilfe des<br />
§ 23, BauNVO, „Überbaubare Grundstückfläche“ möglich.<br />
Demnach können Baulinien festgelegt werden, an denen gebaut werden muss oder<br />
Baugrenzen, welche nicht überschritten werden dürfen.<br />
Der vorhandene B-Plan sieht in dem betroffenen Grundstück eine Baugrenze mit<br />
einem definierten Abstand zu den beiden Straßengrenzen vor.<br />
Die Abstandsflächen sind in der Nutzung als private Freiflächen bezeichnet.
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Abbildung 12: Legende des Bebauungsplans „Hinter den Höfen“<br />
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In der Legende des B-Plans sind des Weiteren die Darstellung der Grenze des<br />
Geltungsbereichs, sowie öffentliche Verkehrsfläche und Parkplätze dargestellt.<br />
Abbildung 13: Zeichenerklärung des Bebauungsplans „Hinter den Höfen“<br />
Eine Zeichenerklärung gibt Aufschluss über die topografische und vegetativen<br />
Eigenschaften der betroffenen Grundstücke, sowie Versorgungsleitungen und<br />
bauliche Anlagen.
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Der Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ aus dem Jahr 1963 besitzt seine Gültigkeit<br />
ohne Änderungen bis in die Gegenwart, so dass eine Planung nach diesen<br />
Grundlagen im Rahmen der Erweiterung des Siedlungshauses erfolgen muss.<br />
1.2.4 Bauordnungsrechtliche Bedingungen<br />
Das Bauordnungsrecht bildet zusammen mit dem Bauplanungsrecht das öffentliche<br />
Baurecht und beinhaltet überwiegend die Anforderungen in baulicher und<br />
technischer Sicht, welche an ein Bauvorhaben gestellt werden und dient primär der<br />
Abwehr von Gefahren, die aus der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung<br />
baulicher Anlagen hervorgehen können.<br />
Es sind Vorgaben für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen<br />
aufgeführt, die es zu befolgen gilt.<br />
Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das Bauordnungsrecht auf Landesebene<br />
geregelt und orientiert sich an einer Musterbauordnung, was zwar strukturell zu<br />
einheitlichen Bauordnungen der Bundesländer führen soll, jedoch inhaltlich in ihren<br />
Festlegungen und Bestimmungen divergiert.<br />
Für das vorliegende Bauvorhaben gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).<br />
Um eine ausreichende Abwehr von möglichen Gefahren zu gewährleisten ist es<br />
beispielsweise notwendig, dass Anforderungen an die Standsicherheit des<br />
Gebäudes erfüllt werden, was unter anderem durch die Verwendung geeigneter<br />
Materialien geschieht.<br />
Unter anderem muss der bauliche Brandschutz beachtet werden.<br />
In Verbindung zur Bauordnung steht auch die Einhaltung weiterer Gesetze, die nicht<br />
explizit definiert sind, jedoch für die Genehmigungserteilung erforderlich sind.<br />
Hierzu zählen die Anforderungen des sommerlichen und winterlichen<br />
Wärmeschutzes.<br />
Geregelt sind ebenfalls soziale Mindeststandards für den Bau von Wohnraum,<br />
welche zum Beispiel Anforderungen an die Raumgröße, -höhe und Belichtung<br />
stellen.
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Die Bauordnung beinhaltet zudem Definitionen einzelner, im Zusammenhang mit der<br />
Bautechnik stehender Begriffe.<br />
In Bezug auf den B-Plan ist beispielsweise eine Definition des Vollgeschosses von<br />
Bedeutung, wonach das „Vollgeschoss ein Geschoss [ist], das über mindestens der<br />
Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen<br />
Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein<br />
Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe<br />
über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses<br />
hat“ 7 .<br />
Für die genehmigungsfähige Planung eines Bauvorhabens gilt es, die Einhaltung<br />
aller Anforderungen zu gewährleisten.<br />
1.2.5 Bestand<br />
In diesem Kapitel soll das vorhandene Siedlungshaus in seiner Form vorgestellt<br />
werden, um die Grundlagen für die folgenden Kapitel „1.2.6 Raumbuch der<br />
vorhandenen Nutzung“, sowie „1.2.7 Bauschadensanalyse“ zu schaffen.<br />
Abbildung 14: Auszug aus dem Liegenschaftskataster der vorhandenen Unterlagen ohne Maßstab<br />
7 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 2 Begriffe, Absatz 4
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Neben dem Siedlungshaus ist auf dem Grundstück als weiteres Bauobjekt eine<br />
Garage in Massivbauweise, die Platz für einen PKW bietet, vorhanden.<br />
Allerdings wird ein Abbruch der Garage angestrebt, so dass eine genauere<br />
Untersuchung nicht erforderlich ist und das Augenmerk auf dem Wohnhaus liegt.<br />
Abbildung 15: Nordostansicht des Gebäudes und der Garage<br />
Es handelt sich bei dem vorhandenen Siedlungshaus um einen freistehenden<br />
Baukörper aus dem Jahr 1967, mit den Abmessungen von 9,69 5 x 8,50 5 m in<br />
Massivbauweise.<br />
Die Außenwände wurden durch mehrere Bohrungen und mit Hilfe eines Endoskops<br />
auf ihren Zustand und ihre Schichtdicken überprüft und mit den Bestandsplänen<br />
verglichen.<br />
Der Bestand weicht nur geringfügig von den vorhandenen Plänen ab.
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Abbildung 16: Nordwestansicht des Gebäudes und der Garage<br />
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Festgestellt wurde, dass es sich hierbei um zweischaliges Mauerwerk mit einer<br />
Innenschale aus einem 17,5 cm starken Kalksandsteinmauerwerk, einer Luftschicht,<br />
d = 5 cm und einer 11,5 cm starken Außenschale aus Klinkermauerwerk handelt.<br />
Für die Dachkonstruktion wurde ein Sparrendach mit einer Dachneigung von 45 Grad<br />
und einer Dacheindeckung aus anthrazitfarbenen Betondachsteinen gewählt.<br />
Ein Stahlbetondrempel trägt die hölzerne Konstruktion, welche durch Ankereisen<br />
gesichert ist.
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Abbildung 17: Südostansicht des Gebäudes<br />
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Aus der Dachkonstruktion ergibt sich eine Firsthöhe von 7,75 m, gemessen von<br />
Oberkante Fertigfußboden.<br />
Für die Geschosse liegen die Höhen bei 2,70 m im Erdgeschoss, bzw. 2,80 m im<br />
Dachgeschoss, was eine lichte Raumhöhe des Erdgeschosses von 2,60 m und des<br />
Dachgeschosses von 2,50 m ergibt.<br />
Im Kellergeschoss beschränkt sich die lichte Raumhöhe auf geringere 2,20 m.<br />
Aufgrund des niedrigen Grundwasserstandes ist eine komplette Unterkellerung des<br />
Wohnhauses in einfacher Bauweise ohne komplizierte Abdichtung möglich, so dass<br />
zusätzliche Nutzfläche zur 105 m² umfassenden Wohnfläche in Erd- und<br />
Dachgeschoss vorhanden ist.<br />
Die Decke des Kellers, sowie des Erdgeschosses, sind in Stahlbeton ausgebildet,<br />
wohingegen die oberste Geschossdecke als Holzbalkendecke besteht.
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Abbildung 18: Hausanschlusskasten der Stromversorgung<br />
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Eine Versorgung des Gebäudes mit Strom und Wasser, sowie eine<br />
Abwasserentsorgung durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind gegeben<br />
und erfolgen von der östlichen bzw. südlichen Kelleraußenwand.<br />
Abbildung 19: Sicherungskasten im Kellergeschoss
untergebracht.<br />
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Die Innenwände des Gebäudes sind in Kalksandstein in den Stärken von 11,5 bis<br />
17,5 cm oder Bimssteinen der Dicke 6 cm ausgeführt, ebenso die Wände in den<br />
Abseiten der Dachschrägen im Obergeschoss.<br />
Unterhalb der Fundamentplatte des Gebäudes befinden sich Streifenfundamente im<br />
Bereich der Außen- als auch den Innenwänden, welche mit einer Breite von 30-55<br />
cm und einer Höhe von 35 cm bemessen sind - dies ergibt sich aus den<br />
vorhandenen Bauzeichnungen.<br />
Die Erfassung der Haustechnik wird in den Hintergrund gestellt, da vermutlich eine<br />
Erneuerung aufgrund des Alters, sowohl in Heiztechnik und<br />
Warmwasseraufbereitung, als auch in der Elektrik und des Stromnetzes erfolgen<br />
muss.<br />
Abbildung 20: Heizungstechnik<br />
Bei der Heizungsanlage handelt es sich um eine Öl-Heizung aus dem Jahr 1981,<br />
welche sich im Kellergeschoss befindet.<br />
Im Nebenraum sind drei Heizöltanks mit einem Gesamtspeichervolumen von 4.000 l
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Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Technik und des hohen Alters soll die<br />
Heizung, wie bereits erwähnt, ersetzt werden - näheres hierzu im späteren Verlauf in<br />
Verbindung mit der Haustechnik.<br />
Somit liegt das Augenmerk im Kapitel „1.2.7 Bauschadensanalyse“ auf der<br />
Gebäudehülle, sowie der Holzkonstruktion des Daches, aber auch auf dem Außen-<br />
und Innenmauerwerk und für die Baukonstruktion notwendige Bauteile.<br />
1.2.6 Raumbuch der vorhandenen Nutzung<br />
Ein Raumbuch erfasst und dokumentiert alle Eigenschaften eines Raumes in Bezug<br />
auf die Nutzung, sowie die baulichen und technischen Umstände.<br />
Hierbei kann der Detaillierungsgrad je nach Verwendungszweck variieren und eine<br />
Setzung des Schwerpunktes nach den Anforderungen gewählt werden.<br />
Die Erstellung des Raumbuches für das vorhandene Bestandsgebäude dient der<br />
Erfassung der baulichen Eigenschaften, sowie der technischen Ausstattung, da diese<br />
als Grundlage für spätere bauliche Eingriffe in die vorhandene Substanz dienen<br />
können.<br />
Erster Schritt des Anfertigens eines Raumbuches ist die geschossweise<br />
Nummerierung und Bezeichnung der Räume zur Identifikation.<br />
Zu den Grunddaten zählen die Grundfläche, der Umfang des Raumes und die<br />
Deckenhöhe.<br />
Neben diesen numerischen Eigenschaften werden auch die physischen<br />
Eigenschaften erfasst und dokumentiert, wie beispielsweise Fußbodenbelag, Wand-<br />
und Deckenbeschichtung.<br />
Fenster und Türen werden ebenfalls in das Raumbuch aufgenommen und auf ihre<br />
Eigenschaften und Bestandteile untersucht, soweit dies technisch möglich ist.<br />
Zu der technischen Ausstattung des Raumes zählen die verfügbare Stromzufuhr mit<br />
den zugehörigen Steckdosen, sowie Telekommunikations- und<br />
Televisionsanschlüsse.
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Auch Beleuchtungseinrichtungen und zugehörige Lichtschalter werden in das<br />
Raumbuch aufgenommen.<br />
Wärme oder Kälte erzeugende Anlagen werden, wie Sanitärinstallationen, in ihrer<br />
Eigenschaft und Nutzung erfasst.<br />
Im Bereich der Sanitärinstallation, sowie des Strom- und Telekommunikationsnetzes<br />
können somit die Erschließung und die Versorgung der einzelnen Räume des<br />
Gebäudes erfasst werden.<br />
Insbesondere für spätere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Anfertigung<br />
eines solchen Raumbuches der vorhandenen Nutzung für das Bestandsgebäude<br />
notwendig.<br />
Eine vollständige Version des Raumbuches befindet sich im Anhang der<br />
vorliegenden Arbeit.