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1.2 Bauliche Gegebenheiten<br />

Hochschule 21<br />

Sommersemester 2012<br />

Studiengang Bauen im Bestand<br />

Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />

Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />

Das Kapitel „Bauliche Gegebenheiten“ beinhaltet die Untersuchung des baulichen<br />

Umfeldes, sowie die baurechtlichen Bedingungen unter Einbezug des<br />

Bauplanungsrechtes und des Bauordnungsrechtes.<br />

Es werden die Rahmenbedingungen für die Sanierung und den Anbau des<br />

Bestandsgebäudes untersucht.<br />

Nachdem die zu berücksichtigenden äußeren Faktoren erarbeitet wurden, wird<br />

anschließend die Erstellung eines Raumbuches die vorhandene Nutzung erfassen.<br />

Eine Bauschadensanalyse soll Aufschluss über eine Gefährdung des Baukörpers<br />

durch vorhandene Beschädigungen, aber auch eventuell auszuführende<br />

Instandsetzungsmaßnahmen geben.<br />

1.2.1 Darstellung des baulichen Umfeldes<br />

Wie bereits erwähnt, befindet sich das Objekt in einer Wohnsiedlung aus den<br />

sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf einem Eckgrundstück an der<br />

Gartenstraße.<br />

Abbildung 4: Südostansicht der ehemaligen Polizeistation


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Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />

Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />

Die Nutzung in diesem allgemeinen Wohngebiet beschränkt sich vorwiegend auf das<br />

Wohnen und berücksichtigt die übrigen zulässigen Nutzungsformen nach § 4 der<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO), welche im Kapitel 2.2.3 näher analysiert<br />

werden, nur in geringem Umfang.<br />

Abbildung 5: Luftbild der Siedlung in Lamstedt<br />

Somit setzt sich die umliegende Bebauung vorwiegend aus Einfamilienhäusern mit<br />

einer hauptsächlichen Wohnnutzung zusammen.<br />

Das Luftbild in Abbildung 5 zeigt einen Ausschnitt des Wohngebietes, in dem eine<br />

offene Bauweise mit freistehenden Gebäuden zu erkennen ist.<br />

Ebenfalls ist auf dem Luftbild zu sehen, dass das Verhältnis von Grundstücks- und<br />

Gebäudegröße stark variieren.<br />

2<br />

3<br />

5<br />

4<br />

1<br />

Gartenstraße


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Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />

Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />

Neben der Bebauung der Grundstücke sind auch einzelne großzügige Freiflächen zu<br />

erkennen, welche Lücken in der Bebauungsstruktur aufweisen.<br />

Die allgemeine Wohnsituation weist nur wenig Leerstand von Häusern im näheren<br />

Umfeld auf.<br />

Abbildung 6: Nachbarbebauung (Nr. 1)<br />

Die Nachbarbebauung ist ausschließlich in Massivbauweise ausgeführt, wobei die<br />

Verwendung eines rotfarbigen Klinkersteins für die Gebäude eine relativ große<br />

Häufigkeit bildet.<br />

Als typische Dachform ist im näheren Umfeld das Satteldach mit einer rot- oder<br />

anthrazitfarbigen Ziegeleindeckung vorzufinden, wobei keine allgemeine<br />

Regeldachneigung festzustellen ist.


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Sanierung und Erweiterung eines Einfamilienhauses<br />

Abbildung 7: Bebauung entlang der Gartenstraße (Nr. 2)<br />

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In der Regel besitzen die Wohnhäuser des Baugebietes ein Vollgeschoss, sowie ein<br />

ausgebautes und genutztes Dachgeschoss - allerdings sind auch einige Ausnahmen<br />

vorzufinden.<br />

Eine giebelseitige Ausrichtung zur Gartenstraße mit angegliederter Erschließung ist<br />

bei der überwiegenden Anzahl der Grundstücke vorhanden (Abb. 7), sofern es sich<br />

nicht - wie bei dem zu bearbeitenden Gebäude - um ein Eckgrundstück handelt.


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Abbildung 8: Nachbarbebauung - Wohnhaus mit Außenputz und flach geneigtem Satteldach (Nr. 3)<br />

Wenige Bauobjekte entsprechen nicht den Beschreibungen der ursprünglichen<br />

Siedlungshäuser in eineinhalbgeschossiger Bauweise, sondern heben sich von der<br />

ortstypischen Bebauung ab - etwa durch die Verwendung eines Außenputzes oder<br />

durch eine differenzierte Dachneigung und der sich daraus ergebenden<br />

differenzierten Firsthöhe (Abb. 8).<br />

Geprägt ist das Siedlungsgebiet durch die ursprüngliche Bebauung zwischen 1960<br />

und 1970, so dass im Bestand nur wenig Substanz aus jüngerer Bauzeit vorhanden<br />

ist.<br />

Neubauten heben sich in ihrer Form von dem Gesamteindruck der<br />

Siedlungsbebauung durch architektonische Merkmale wie beispielswiese den<br />

sogenannten Friesengiebel oder in ihren Ausmaßen ab.


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Abbildung 9: Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft (Nr. 4)<br />

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Ein kompletter Neubau eines Gebäudes ist die Ausnahme, fügt sich jedoch in die<br />

Wohnsiedlung ein (Abb. 9).<br />

Abbildung 10: Nachbarbebauung - Satteldachhaus mit Flachdachanbau (Nr. 5)


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Erweiterungsbauten der Siedlungshäuser heben sich in ihrer Kubatur oftmals von<br />

den ursprünglichen Siedlungshäusern eindeutig ab und sind klar zu erkennen (Abb.<br />

10). Allerdings bilden Anbauten von Gebäuden in diesem Bereich die Ausnahme.<br />

1.2.2 Darstellung der städtebaulichen Gegebenheiten<br />

Bevor die städtebaulichen Gegebenheiten dargestellt werden, lässt sich für das<br />

siedlungsumfassende Gebiet entlang der Gartenstraße aus topografischer Sicht<br />

sagen, dass keine auffälligen Höhenunterschiede ausgeprägt sind.<br />

Als Baugrund ist Sandboden anzunehmen, da sich das Ortsgebiet auf einem<br />

Geestrücken befindet; der Grundwasserspiegel ist auf den alten Bauzeichnungen mit<br />

der Stufe 6 angegeben.<br />

Nähere Angaben, welche die Topografie beschreiben, sollen hier nicht aufgeführt<br />

werden, da derzeit noch kein Bodengutachten für das betroffene Grundstück vorliegt.<br />

Die beschriebene Siedlung befindet sich unweit des Ortskerns von Lamstedt, jedoch<br />

abgelegen von stark befahrenen Verkehrswegen, welche durch den Ort führen.<br />

Zu diesen zählen die Bundesstraße 495 - die eine Nord-Süd-Verbindung von der<br />

Elbfähre Glückstadt-Wischhafen nach Bremervörde mit der Anbindung an weitere<br />

Fernverkehrsstraßen bildet. Eine weitere wichtige Verkehrstrasse bildet die nach<br />

Bremerhaven führende Landesstraße 116.<br />

Die Erschließung des Wohngebietes und des vorhandenen Grundstücks erfolgt über<br />

ausgebaute, einspurige Verkehrswege, abführend von der Landesstraße mit nur<br />

geringem Verkehrsfluss.<br />

In dem gesamten Siedlungsgebiet herrscht entsprechend der wohnlichen Nutzung<br />

des Gebietes eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.<br />

Die Infrastruktur des Wohngebietes ist für Fußgänger jedoch insofern eingeschränkt,<br />

als dass ein Gehweg nicht durchgängig vorhanden ist, was zu einem Nachteil der<br />

Erschließung führt, zumal dieser größtenteils nur einseitig ausgebaut ist.


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Auch negativ zu bewerten sind die nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung<br />

stehenden Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum.<br />

Über die Vegetation lässt sich zusammenfassend sagen, dass es in erster Linie<br />

wenige prägende Baumbestände gibt und die Bepflanzung überwiegend aus<br />

niedrigeren Gewächsen und Büschen besteht. Der Grund hierfür ist möglicherweise<br />

die frühere Nutzung des Wohngebietes als Weideland bis in die 1960er Jahre hinein.<br />

Die Grundstücke sind in der Regel als Zier- und Nutzgärten ausgeprägt.<br />

Wie bereits erwähnt gibt es bis auf wenige, die Struktur unterbrechende Freiflächen<br />

im näheren Umfeld keine Lücken in der Bebauung.<br />

Art und Umfang, sowie ungefähre Einordnung des Alters der umliegenden Bebauung<br />

werden in Kapitel 1.2.1 „Darstellung des baulichen Umfeldes“ aufgegriffen und daher<br />

an dieser Stelle nicht näher erläutert.<br />

1.2.3 Bauplanungsrechtliche Bedingungen<br />

Die Grundlage der bauplanungsrechtlichen Bedingungen bildet der „Bebauungsplan<br />

Nummer 1“, „Hinter den Höfen“, der Gemarkung Lamstedt vom 28. September 1962.<br />

Er umfasst diverse Flurstücke der Flur 10 und 11 der Gemarkung Lamstedt.<br />

Inkraft getreten ist der Bebauungsplan durch den Satzungsbeschluss der Gemeinde<br />

Lamstedt vom 22. März 1963.<br />

Das planumfassende Gebiet bildet eine Fläche von ca. 33.900 m² entlang der<br />

„Gartenstraße“, beginnend an der Straße „Hinter den Höfen“ und endend an der<br />

Straße „An der Gösche“.


1<br />

BauGB, § 8, Zweck des Bebauungsplans<br />

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Abbildung 11: Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ aus dem Jahr 1963<br />

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Der Inhalt eines Bebauungsplanes (B-Planes) ist maßgebend für die<br />

„rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung [und] bildet die<br />

Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuches [Baugesetzbuch (BauGB)]<br />

erforderliche Maßnahmen“ 1 .<br />

Eine Entwicklung des Bebauungsplans basiert generell auf der vorausgegangenen<br />

Flächenplanung und des zugehörigen Flächennutzungsplans.<br />

Die Art des Bebauungsplans richtet sich nach dem Umfang seiner Festsetzungen.<br />

Es findet nach dem BauGB eine <strong>Gliederung</strong> in qualifizierte und einfache<br />

Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Vorhaben- und Erschließungspläne,<br />

Bebauungspläne der Innenentwicklung und vereinfachte Verfahren statt, nach denen<br />

die Bauleitplanung ausgeführt wird (Vgl. BauGB).<br />

In diesem Fall handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan, wonach über<br />

die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben entschieden wird.<br />

Zulassungsfähig sind nur solche Vorhaben, die den Festlegungen des B-Plans<br />

entsprechen.<br />

Die wichtigsten Inhalte eines qualifizierten Bebauungsplanes sind im Allgemeinen<br />

„1. die Art und Maß der baulichen Nutzung;<br />

2. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen, sowie Stellung der baulichen Anlagen;<br />

[…]


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3. für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke Mindestmaße und<br />

[…] auch Höchstmaße;<br />

[…]<br />

11. die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken<br />

von Fahrzeugen […];“ 2<br />

Dies seien zusammenfassend die wichtigsten inhaltlichen Festlegungen, die in einem<br />

Bebauungsplan enthalten sein können.<br />

Auch sind in dem B-Plan „die Grenzen [des] räumlichen Geltungsbereichs“ 3<br />

festgelegt, so dass das Gebiet klar definiert ist.<br />

Erfolgen kann eine Festlegung des Geltungsbereichs durch die Auflistung der<br />

betroffenen Flurstücke, sowie durch eine zeichnerische Darstellung.<br />

Der vorliegende Bebauungsplan schreibt als Art und Maß der baulichen Nutzung ein<br />

allgemeines Wohngebiet mit dem Ziel, „vorwiegend dem Wohnen“ 4 zu dienen, vor.<br />

Daraus ergibt sich eine Zulassung in erster Linie für Wohngebiete, aber auch für „der<br />

Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie<br />

nicht störende Handwerksbetriebe“ 5 und öffentliche Einrichtungen, die dem sozialen<br />

Leben dienen.<br />

Unter besonderen Umständen ist nach Absatz 3 des Paragraphen 4 der<br />

Baunutzungsverordnung auch eine Zulassung von Gebäuden, mit einer<br />

gewerblichen und verwaltungstechnischen Nutzung möglich, sofern diese die primäre<br />

Nutzung des Wohnens nicht beeinträchtigen.<br />

Ebenfalls einer Ausnahme unterliegen können Betriebe des Beherbergungswesen,<br />

des Gartenbaus oder aber Tankstellen.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung - BauNVO, § 16-21a - definiert die Höchstgrenze<br />

der Flächennutzung anhand bestimmter Einheiten, welche in Relation zur<br />

Grundstücksfläche ermittelt werden können.<br />

2<br />

BauGB, § 9, Inhalt des Bebauungsplans<br />

3<br />

BauGB, § 9, Abs. 7<br />

4<br />

BauNVO, § 4, Allgemeine Wohngebiete<br />

5<br />

BauNVO, § 4, Allgemeine Wohngebiete, Abs. 2


6<br />

BauNVO, § 22, Bauweise, Abs. 2<br />

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Die Bezugsgrößen sind nach § 16 der BauNVO, Abs. 2 bestimmt „durch die<br />

Festsetzung<br />

1. der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen<br />

Anlagen, [GRZ]<br />

2. der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossflächen der<br />

baulichen Anlagen, [GFZ]<br />

3. der Zahl der Vollgeschosse,<br />

4. der Höhe der baulichen Anlagen.“<br />

In dem vorliegenden Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ beschränken sich die<br />

Festlegungen auf Angaben eines Höchstmaßes für die Grundflächenzahl, welche bei<br />

0,4 liegt, sowie der Geschossflächenzahl von 0,4.<br />

Die Anzahl der Vollgeschosse der baulichen Anlagen ist auf eins begrenzt.<br />

Weitere Einschränkungen des B-Plans sind nach § 22 der BauNVO festgelegt,<br />

wonach eine offene Bauweise vorgeschrieben ist.<br />

Nach dieser Bauweise sind „die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als<br />

Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen“ 6 auszuführen, welche in den<br />

Abmessungen der Baukörper eine Länge von 50 m nicht überschreiten dürfen.<br />

Für die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück ist eine Regelung mit Hilfe des<br />

§ 23, BauNVO, „Überbaubare Grundstückfläche“ möglich.<br />

Demnach können Baulinien festgelegt werden, an denen gebaut werden muss oder<br />

Baugrenzen, welche nicht überschritten werden dürfen.<br />

Der vorhandene B-Plan sieht in dem betroffenen Grundstück eine Baugrenze mit<br />

einem definierten Abstand zu den beiden Straßengrenzen vor.<br />

Die Abstandsflächen sind in der Nutzung als private Freiflächen bezeichnet.


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Abbildung 12: Legende des Bebauungsplans „Hinter den Höfen“<br />

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In der Legende des B-Plans sind des Weiteren die Darstellung der Grenze des<br />

Geltungsbereichs, sowie öffentliche Verkehrsfläche und Parkplätze dargestellt.<br />

Abbildung 13: Zeichenerklärung des Bebauungsplans „Hinter den Höfen“<br />

Eine Zeichenerklärung gibt Aufschluss über die topografische und vegetativen<br />

Eigenschaften der betroffenen Grundstücke, sowie Versorgungsleitungen und<br />

bauliche Anlagen.


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Bachelorarbeit von Tobias Wehber<br />

Der Bebauungsplan „Hinter den Höfen“ aus dem Jahr 1963 besitzt seine Gültigkeit<br />

ohne Änderungen bis in die Gegenwart, so dass eine Planung nach diesen<br />

Grundlagen im Rahmen der Erweiterung des Siedlungshauses erfolgen muss.<br />

1.2.4 Bauordnungsrechtliche Bedingungen<br />

Das Bauordnungsrecht bildet zusammen mit dem Bauplanungsrecht das öffentliche<br />

Baurecht und beinhaltet überwiegend die Anforderungen in baulicher und<br />

technischer Sicht, welche an ein Bauvorhaben gestellt werden und dient primär der<br />

Abwehr von Gefahren, die aus der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung<br />

baulicher Anlagen hervorgehen können.<br />

Es sind Vorgaben für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen<br />

aufgeführt, die es zu befolgen gilt.<br />

Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht ist das Bauordnungsrecht auf Landesebene<br />

geregelt und orientiert sich an einer Musterbauordnung, was zwar strukturell zu<br />

einheitlichen Bauordnungen der Bundesländer führen soll, jedoch inhaltlich in ihren<br />

Festlegungen und Bestimmungen divergiert.<br />

Für das vorliegende Bauvorhaben gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).<br />

Um eine ausreichende Abwehr von möglichen Gefahren zu gewährleisten ist es<br />

beispielsweise notwendig, dass Anforderungen an die Standsicherheit des<br />

Gebäudes erfüllt werden, was unter anderem durch die Verwendung geeigneter<br />

Materialien geschieht.<br />

Unter anderem muss der bauliche Brandschutz beachtet werden.<br />

In Verbindung zur Bauordnung steht auch die Einhaltung weiterer Gesetze, die nicht<br />

explizit definiert sind, jedoch für die Genehmigungserteilung erforderlich sind.<br />

Hierzu zählen die Anforderungen des sommerlichen und winterlichen<br />

Wärmeschutzes.<br />

Geregelt sind ebenfalls soziale Mindeststandards für den Bau von Wohnraum,<br />

welche zum Beispiel Anforderungen an die Raumgröße, -höhe und Belichtung<br />

stellen.


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Die Bauordnung beinhaltet zudem Definitionen einzelner, im Zusammenhang mit der<br />

Bautechnik stehender Begriffe.<br />

In Bezug auf den B-Plan ist beispielsweise eine Definition des Vollgeschosses von<br />

Bedeutung, wonach das „Vollgeschoss ein Geschoss [ist], das über mindestens der<br />

Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen<br />

Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. Ein<br />

Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe<br />

über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses<br />

hat“ 7 .<br />

Für die genehmigungsfähige Planung eines Bauvorhabens gilt es, die Einhaltung<br />

aller Anforderungen zu gewährleisten.<br />

1.2.5 Bestand<br />

In diesem Kapitel soll das vorhandene Siedlungshaus in seiner Form vorgestellt<br />

werden, um die Grundlagen für die folgenden Kapitel „1.2.6 Raumbuch der<br />

vorhandenen Nutzung“, sowie „1.2.7 Bauschadensanalyse“ zu schaffen.<br />

Abbildung 14: Auszug aus dem Liegenschaftskataster der vorhandenen Unterlagen ohne Maßstab<br />

7 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 2 Begriffe, Absatz 4


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Neben dem Siedlungshaus ist auf dem Grundstück als weiteres Bauobjekt eine<br />

Garage in Massivbauweise, die Platz für einen PKW bietet, vorhanden.<br />

Allerdings wird ein Abbruch der Garage angestrebt, so dass eine genauere<br />

Untersuchung nicht erforderlich ist und das Augenmerk auf dem Wohnhaus liegt.<br />

Abbildung 15: Nordostansicht des Gebäudes und der Garage<br />

Es handelt sich bei dem vorhandenen Siedlungshaus um einen freistehenden<br />

Baukörper aus dem Jahr 1967, mit den Abmessungen von 9,69 5 x 8,50 5 m in<br />

Massivbauweise.<br />

Die Außenwände wurden durch mehrere Bohrungen und mit Hilfe eines Endoskops<br />

auf ihren Zustand und ihre Schichtdicken überprüft und mit den Bestandsplänen<br />

verglichen.<br />

Der Bestand weicht nur geringfügig von den vorhandenen Plänen ab.


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Abbildung 16: Nordwestansicht des Gebäudes und der Garage<br />

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Festgestellt wurde, dass es sich hierbei um zweischaliges Mauerwerk mit einer<br />

Innenschale aus einem 17,5 cm starken Kalksandsteinmauerwerk, einer Luftschicht,<br />

d = 5 cm und einer 11,5 cm starken Außenschale aus Klinkermauerwerk handelt.<br />

Für die Dachkonstruktion wurde ein Sparrendach mit einer Dachneigung von 45 Grad<br />

und einer Dacheindeckung aus anthrazitfarbenen Betondachsteinen gewählt.<br />

Ein Stahlbetondrempel trägt die hölzerne Konstruktion, welche durch Ankereisen<br />

gesichert ist.


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Abbildung 17: Südostansicht des Gebäudes<br />

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Aus der Dachkonstruktion ergibt sich eine Firsthöhe von 7,75 m, gemessen von<br />

Oberkante Fertigfußboden.<br />

Für die Geschosse liegen die Höhen bei 2,70 m im Erdgeschoss, bzw. 2,80 m im<br />

Dachgeschoss, was eine lichte Raumhöhe des Erdgeschosses von 2,60 m und des<br />

Dachgeschosses von 2,50 m ergibt.<br />

Im Kellergeschoss beschränkt sich die lichte Raumhöhe auf geringere 2,20 m.<br />

Aufgrund des niedrigen Grundwasserstandes ist eine komplette Unterkellerung des<br />

Wohnhauses in einfacher Bauweise ohne komplizierte Abdichtung möglich, so dass<br />

zusätzliche Nutzfläche zur 105 m² umfassenden Wohnfläche in Erd- und<br />

Dachgeschoss vorhanden ist.<br />

Die Decke des Kellers, sowie des Erdgeschosses, sind in Stahlbeton ausgebildet,<br />

wohingegen die oberste Geschossdecke als Holzbalkendecke besteht.


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Abbildung 18: Hausanschlusskasten der Stromversorgung<br />

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Eine Versorgung des Gebäudes mit Strom und Wasser, sowie eine<br />

Abwasserentsorgung durch Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind gegeben<br />

und erfolgen von der östlichen bzw. südlichen Kelleraußenwand.<br />

Abbildung 19: Sicherungskasten im Kellergeschoss


untergebracht.<br />

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Die Innenwände des Gebäudes sind in Kalksandstein in den Stärken von 11,5 bis<br />

17,5 cm oder Bimssteinen der Dicke 6 cm ausgeführt, ebenso die Wände in den<br />

Abseiten der Dachschrägen im Obergeschoss.<br />

Unterhalb der Fundamentplatte des Gebäudes befinden sich Streifenfundamente im<br />

Bereich der Außen- als auch den Innenwänden, welche mit einer Breite von 30-55<br />

cm und einer Höhe von 35 cm bemessen sind - dies ergibt sich aus den<br />

vorhandenen Bauzeichnungen.<br />

Die Erfassung der Haustechnik wird in den Hintergrund gestellt, da vermutlich eine<br />

Erneuerung aufgrund des Alters, sowohl in Heiztechnik und<br />

Warmwasseraufbereitung, als auch in der Elektrik und des Stromnetzes erfolgen<br />

muss.<br />

Abbildung 20: Heizungstechnik<br />

Bei der Heizungsanlage handelt es sich um eine Öl-Heizung aus dem Jahr 1981,<br />

welche sich im Kellergeschoss befindet.<br />

Im Nebenraum sind drei Heizöltanks mit einem Gesamtspeichervolumen von 4.000 l


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Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Technik und des hohen Alters soll die<br />

Heizung, wie bereits erwähnt, ersetzt werden - näheres hierzu im späteren Verlauf in<br />

Verbindung mit der Haustechnik.<br />

Somit liegt das Augenmerk im Kapitel „1.2.7 Bauschadensanalyse“ auf der<br />

Gebäudehülle, sowie der Holzkonstruktion des Daches, aber auch auf dem Außen-<br />

und Innenmauerwerk und für die Baukonstruktion notwendige Bauteile.<br />

1.2.6 Raumbuch der vorhandenen Nutzung<br />

Ein Raumbuch erfasst und dokumentiert alle Eigenschaften eines Raumes in Bezug<br />

auf die Nutzung, sowie die baulichen und technischen Umstände.<br />

Hierbei kann der Detaillierungsgrad je nach Verwendungszweck variieren und eine<br />

Setzung des Schwerpunktes nach den Anforderungen gewählt werden.<br />

Die Erstellung des Raumbuches für das vorhandene Bestandsgebäude dient der<br />

Erfassung der baulichen Eigenschaften, sowie der technischen Ausstattung, da diese<br />

als Grundlage für spätere bauliche Eingriffe in die vorhandene Substanz dienen<br />

können.<br />

Erster Schritt des Anfertigens eines Raumbuches ist die geschossweise<br />

Nummerierung und Bezeichnung der Räume zur Identifikation.<br />

Zu den Grunddaten zählen die Grundfläche, der Umfang des Raumes und die<br />

Deckenhöhe.<br />

Neben diesen numerischen Eigenschaften werden auch die physischen<br />

Eigenschaften erfasst und dokumentiert, wie beispielsweise Fußbodenbelag, Wand-<br />

und Deckenbeschichtung.<br />

Fenster und Türen werden ebenfalls in das Raumbuch aufgenommen und auf ihre<br />

Eigenschaften und Bestandteile untersucht, soweit dies technisch möglich ist.<br />

Zu der technischen Ausstattung des Raumes zählen die verfügbare Stromzufuhr mit<br />

den zugehörigen Steckdosen, sowie Telekommunikations- und<br />

Televisionsanschlüsse.


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Auch Beleuchtungseinrichtungen und zugehörige Lichtschalter werden in das<br />

Raumbuch aufgenommen.<br />

Wärme oder Kälte erzeugende Anlagen werden, wie Sanitärinstallationen, in ihrer<br />

Eigenschaft und Nutzung erfasst.<br />

Im Bereich der Sanitärinstallation, sowie des Strom- und Telekommunikationsnetzes<br />

können somit die Erschließung und die Versorgung der einzelnen Räume des<br />

Gebäudes erfasst werden.<br />

Insbesondere für spätere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist die Anfertigung<br />

eines solchen Raumbuches der vorhandenen Nutzung für das Bestandsgebäude<br />

notwendig.<br />

Eine vollständige Version des Raumbuches befindet sich im Anhang der<br />

vorliegenden Arbeit.

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