Handbuch WinLine - Anlagenbuchhaltung (2MB) - Praxis EDV
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Kapitel Stammdaten Seite 9<br />
Achtung:<br />
Wird bei einer Anlage die theoretische Jahres-AfA auf 0,00 gestellt, wird beim Speichern der Anlage der<br />
Jahres-AfA Betrag automatisch neu berechnet. Soll bei einem Wirtschaftsgut keine Abschreibung erfolgen,<br />
verwenden Sie bitte das Kennzeichen "keine AfA" im Feld "AfA".<br />
Abgänge bisher<br />
Die Höhe der Abgänge (Teilwertabgang) wird automatisch berechnet. Diese Abgänge braucht man für die<br />
Berechnung des Einheitswertes und des Restbuchwertes. Das Feld Abgänge ist ebenfalls editierbar. Werden<br />
alte Anlagenbestände in der ANBU manuell nachgetragen (z.B. weil gerade erst auf dieses System<br />
gewechselt wurde) ist hier die Summe der BISHERIGEN Abgänge (Teilwertabgänge vom Anschaffungswert)<br />
einzugeben.<br />
Buchwert<br />
Unter dem Buchwert versteht man den um die bisherige AfA reduzierten Anschaffungswert. Der<br />
ausgewiesene Stand ist der zu Beginn des Wirtschaftsjahres.<br />
Beispiel:<br />
Anschaffung und Inbetriebnahme eines Anlagegutes am 15.2.2003;<br />
AW € 15.000,--; ND 5 Jahre<br />
--> jährliche AfA: € 3.000,--<br />
Buchwert am 01.01.2005: € 9.000,--<br />
Der Buchwert wird bei Eingabe einer Anlage automatisch errechnet, ist jedoch ebenfalls editierbar.<br />
Einheitswert<br />
Unter dem Begriff Einheitswert versteht man den durch das zuständige Finanzamt festgelegten steuerlichen<br />
Richtwert für Grundstücke und Gebäude.<br />
Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer, der<br />
Grundsteuermessbetrag sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.<br />
Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Einheitswert nicht unter einen bestimmten Prozentsatz des<br />
Anschaffungswertes fallen darf. Der Prozentsatz der Einheitswertuntergrenze wird im Menüpunkt<br />
Stammdaten<br />
Anlagenparameter<br />
festgelegt.<br />
Der Einheitswert wird automatisch vorgeschlagen, ist jedoch ebenfalls editierbar.<br />
Hinweis<br />
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird der Einheitswert nur bei österreichischen Mandanten berechnet!<br />
Die für die handelsrechtliche AfA benötigten Einträge (Stamm 2) wie z.B. AfA, Nutzungsdauer,<br />
Jahres-AfA oder Buchwert werden mit den Daten der steuerrechtlichen AfA vorbelegt - und<br />
können noch manuell angepasst werden.<br />
Anhaltewert<br />
Der Anhaltewert legt fest, bis zu welchem Restbuchwert die Anlage abgeschrieben wird. Der theoretische<br />
Jahres-AfA-Betrag wird aber dadurch nicht verändert. Ein Anhaltewert von 0,00 ist ohne Bedeutung - es wird<br />
dann der Erinnerungswert aus dem Anlagenparameter bei der Abschreibung verwendet.<br />
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