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Handbuch WinLine - Anlagenbuchhaltung (2MB) - Praxis EDV

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Kapitel Stammdaten Seite 9<br />

Achtung:<br />

Wird bei einer Anlage die theoretische Jahres-AfA auf 0,00 gestellt, wird beim Speichern der Anlage der<br />

Jahres-AfA Betrag automatisch neu berechnet. Soll bei einem Wirtschaftsgut keine Abschreibung erfolgen,<br />

verwenden Sie bitte das Kennzeichen "keine AfA" im Feld "AfA".<br />

Abgänge bisher<br />

Die Höhe der Abgänge (Teilwertabgang) wird automatisch berechnet. Diese Abgänge braucht man für die<br />

Berechnung des Einheitswertes und des Restbuchwertes. Das Feld Abgänge ist ebenfalls editierbar. Werden<br />

alte Anlagenbestände in der ANBU manuell nachgetragen (z.B. weil gerade erst auf dieses System<br />

gewechselt wurde) ist hier die Summe der BISHERIGEN Abgänge (Teilwertabgänge vom Anschaffungswert)<br />

einzugeben.<br />

Buchwert<br />

Unter dem Buchwert versteht man den um die bisherige AfA reduzierten Anschaffungswert. Der<br />

ausgewiesene Stand ist der zu Beginn des Wirtschaftsjahres.<br />

Beispiel:<br />

Anschaffung und Inbetriebnahme eines Anlagegutes am 15.2.2003;<br />

AW € 15.000,--; ND 5 Jahre<br />

--> jährliche AfA: € 3.000,--<br />

Buchwert am 01.01.2005: € 9.000,--<br />

Der Buchwert wird bei Eingabe einer Anlage automatisch errechnet, ist jedoch ebenfalls editierbar.<br />

Einheitswert<br />

Unter dem Begriff Einheitswert versteht man den durch das zuständige Finanzamt festgelegten steuerlichen<br />

Richtwert für Grundstücke und Gebäude.<br />

Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer, der<br />

Grundsteuermessbetrag sowie die Schenkungs- und Erbschaftssteuer.<br />

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Einheitswert nicht unter einen bestimmten Prozentsatz des<br />

Anschaffungswertes fallen darf. Der Prozentsatz der Einheitswertuntergrenze wird im Menüpunkt<br />

Stammdaten<br />

Anlagenparameter<br />

festgelegt.<br />

Der Einheitswert wird automatisch vorgeschlagen, ist jedoch ebenfalls editierbar.<br />

Hinweis<br />

Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird der Einheitswert nur bei österreichischen Mandanten berechnet!<br />

Die für die handelsrechtliche AfA benötigten Einträge (Stamm 2) wie z.B. AfA, Nutzungsdauer,<br />

Jahres-AfA oder Buchwert werden mit den Daten der steuerrechtlichen AfA vorbelegt - und<br />

können noch manuell angepasst werden.<br />

Anhaltewert<br />

Der Anhaltewert legt fest, bis zu welchem Restbuchwert die Anlage abgeschrieben wird. Der theoretische<br />

Jahres-AfA-Betrag wird aber dadurch nicht verändert. Ein Anhaltewert von 0,00 ist ohne Bedeutung - es wird<br />

dann der Erinnerungswert aus dem Anlagenparameter bei der Abschreibung verwendet.<br />

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