TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
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1.2. Ziel und Zweck der Planung<br />
Der Bebauungsplan „Oberer Anschluss“ bildet für den angestrebten Prozess<br />
die planungsrechtliche Grundlage und soll zukünftig eine städtebauliche<br />
geordnete Entwicklung innerhalb des Plangebiets gewährleisten.<br />
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten in Freiburg<br />
verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> das Ziel einer schrittweisen baulichen Entwicklung<br />
des Areals. Der parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans<br />
fortzuschreibende Rahmenplan entwickelt dazu ein Bild, das konkrete<br />
städtebauliche und freiräumliche Aussagen zum gesamten Areal der ehemaligen<br />
Kaserne Joffre trifft.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Anschluss“ umfasst<br />
den Kernbereich des ehemaligen Kasernenareals. In diesem Kernbereich<br />
sind alle Schlüsselstellen für eine geordnete bauliche und räumliche Entwicklung<br />
im gesamten Rahmenplangebiet enthalten. Einerseits handelt es<br />
sich dabei um die notwendigen Hauptinfrastrukturen (Hauptverkehrserschließungen<br />
<strong>ö</strong>ffentliche Grünflächen und Flächen für den Lärmschutz)<br />
sowie alle Baufelder die mit denkmalgeschützten Gebäuden belegt bzw.<br />
im direkten Zusammenhang mit ihnen stehen.<br />
Für die im Norden gegenüber dem Arbeitsamt sowie im Süden an der<br />
Kreuzung Lützower Straße / Karlstraße gelegenen Teilflächen sollen dagegen<br />
im Bedarfsfalle eigene Vorhaben- und Erschließungspläne erstellt<br />
werden. Die städtebaulichen Zielsetzungen zur Entwicklung dieser Teilflächen<br />
werden aber bereits heute im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans<br />
festgelegt und vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> spätestens gemeinsam<br />
mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“<br />
beschlossen.<br />
1.3. Beschreibung des Geltungsbereiches<br />
Das Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt. Begrenzt<br />
wird der Geltungsbereich im Norden vom Gewerbekanal und im<br />
Osten von den Gleisflächen des Hauptgleises (Strecke 4000 Mannheim-<br />
Basel-Konstanz) sowie des sog. Wintersdorfer Gleises (Strecke 4242),<br />
deren Liegenschaften sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden.<br />
Die südliche und westliche Grenze ergibt sich aus der zukünftigen Lage<br />
des geplanten Landschaftsbauwerks „Park an der Bastion 30“, der geplanten<br />
Haupterschließungsanlagen sowie der denkmalgeschützten Gebäude<br />
des Werkstatthofes, der Kommandantur, des Kasinogebäudes, des Kinogebäudes<br />
und der beiden zu erhaltenden südlichen Mannschaftsgebäude.<br />
Der Geltungsbereich besitzt eine Gr<strong>ö</strong>ße von 5,08 ha und umfasst damit<br />
ca. zwei Drittel des Flurstücks Nr. 5318 (ehemalige Kaserne Joffre). Im<br />
Bereich der n<strong>ö</strong>rdlichen Zufahrt werden zusätzlich ca. 250 m² des Straßenflurstücks<br />
Nr. 190/9. (Josefstraße) in den Geltungsbereich mit einbezogen.<br />
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