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TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt

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1.2. Ziel und Zweck der Planung<br />

Der Bebauungsplan „Oberer Anschluss“ bildet für den angestrebten Prozess<br />

die planungsrechtliche Grundlage und soll zukünftig eine städtebauliche<br />

geordnete Entwicklung innerhalb des Plangebiets gewährleisten.<br />

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten in Freiburg<br />

verfolgt die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> das Ziel einer schrittweisen baulichen Entwicklung<br />

des Areals. Der parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans<br />

fortzuschreibende Rahmenplan entwickelt dazu ein Bild, das konkrete<br />

städtebauliche und freiräumliche Aussagen zum gesamten Areal der ehemaligen<br />

Kaserne Joffre trifft.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Anschluss“ umfasst<br />

den Kernbereich des ehemaligen Kasernenareals. In diesem Kernbereich<br />

sind alle Schlüsselstellen für eine geordnete bauliche und räumliche Entwicklung<br />

im gesamten Rahmenplangebiet enthalten. Einerseits handelt es<br />

sich dabei um die notwendigen Hauptinfrastrukturen (Hauptverkehrserschließungen<br />

<strong>ö</strong>ffentliche Grünflächen und Flächen für den Lärmschutz)<br />

sowie alle Baufelder die mit denkmalgeschützten Gebäuden belegt bzw.<br />

im direkten Zusammenhang mit ihnen stehen.<br />

Für die im Norden gegenüber dem Arbeitsamt sowie im Süden an der<br />

Kreuzung Lützower Straße / Karlstraße gelegenen Teilflächen sollen dagegen<br />

im Bedarfsfalle eigene Vorhaben- und Erschließungspläne erstellt<br />

werden. Die städtebaulichen Zielsetzungen zur Entwicklung dieser Teilflächen<br />

werden aber bereits heute im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans<br />

festgelegt und vom Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> spätestens gemeinsam<br />

mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Oberer Anschluss“<br />

beschlossen.<br />

1.3. Beschreibung des Geltungsbereiches<br />

Das Areal befindet sich im <strong>Rastatt</strong>er <strong>Stadt</strong>viertel Ludwigsvorstadt. Begrenzt<br />

wird der Geltungsbereich im Norden vom Gewerbekanal und im<br />

Osten von den Gleisflächen des Hauptgleises (Strecke 4000 Mannheim-<br />

Basel-Konstanz) sowie des sog. Wintersdorfer Gleises (Strecke 4242),<br />

deren Liegenschaften sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden.<br />

Die südliche und westliche Grenze ergibt sich aus der zukünftigen Lage<br />

des geplanten Landschaftsbauwerks „Park an der Bastion 30“, der geplanten<br />

Haupterschließungsanlagen sowie der denkmalgeschützten Gebäude<br />

des Werkstatthofes, der Kommandantur, des Kasinogebäudes, des Kinogebäudes<br />

und der beiden zu erhaltenden südlichen Mannschaftsgebäude.<br />

Der Geltungsbereich besitzt eine Gr<strong>ö</strong>ße von 5,08 ha und umfasst damit<br />

ca. zwei Drittel des Flurstücks Nr. 5318 (ehemalige Kaserne Joffre). Im<br />

Bereich der n<strong>ö</strong>rdlichen Zufahrt werden zusätzlich ca. 250 m² des Straßenflurstücks<br />

Nr. 190/9. (Josefstraße) in den Geltungsbereich mit einbezogen.<br />

Seite 2 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc

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