TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
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der Lützower Straße befindet, so dass keine Konflikte aus der Leistungsfähigkeit<br />
zu erwarten sind.<br />
Damit die geplante gewerbliche Baufläche am Südende der Kasernenfläche<br />
erschlossen ist, wird der vorhandene Knotenpunkt an der Lützower<br />
Straße zu einem 5-armigen Kreisverkehr umgebaut. Die Leistungsfähigkeit<br />
ist für diese Knotenpunktsform mit einer guten Verkehrsqualität nachgewiesen.<br />
Die Hauptradverkehrsachse innerhalb des Plangebietes verläuft entlang<br />
des geplanten Landschaftsparks. Im n<strong>ö</strong>rdlichen Bereich sowie im Bereich<br />
des U-Gebäudes wird die Erschließung durch Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte<br />
Mischflächen und Wohnwege gewährleistet.<br />
1.5.2. Schallschutztechnisches Gutachten<br />
Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar an einem hochbelasteten<br />
Bahngelände, das vor allem in der Nacht erhebliche Schallemissionen<br />
verursacht. Um den erforderlichen Lärmschutz für die zu entwickelnde<br />
Wohnbebauung zu gewährleisten, werden verschiedene Kombinationen<br />
von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Als Bewertungsmaßstab<br />
für die Dimensionierung des aktiven Lärmschutzes aus<br />
Wall- und Wandkombinationen wird dabei angestrebt, die ebenerdigen<br />
Freibereiche am Tag ausreichend zu schützen und die Nachtbelastungen<br />
in allen Geschossen unter die Lärmsanierungsgrenzwerte zu bekommen.<br />
Maßgeblich für den aktiven Lärmschutz ist der Abstand zur Schallquelle.<br />
Insbesondere aufgrund der rund 3 m h<strong>ö</strong>her liegenden Gleisanlage ist dies<br />
von besondere Bedeutung. Favorisiert wird demnach eine 3-4 m hohe<br />
Lärmschutzwand so nah wie m<strong>ö</strong>glich am Hauptgleis, so dass zusätzlich<br />
zum Wintersdorfer Gleis noch eine weitere Schutzanlage erforderlich wird,<br />
die allerdings aufgrund der deutlich geringeren Belastung auch entsprechend<br />
geringer ausfallen kann. Die Gestaltung wird sich im Wesentlichen<br />
aus der städtebaulich-gestalterischen Konzeption ergeben.<br />
Zusätzlich zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird es trotzdem noch<br />
weitere passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden geben müssen, die<br />
die n<strong>ö</strong>tige Nachtruhe in den Schlaf- und Aufenthaltszimmern sichern.<br />
1.5.3. Gutachten zum Arten- und Biotopschutz<br />
Das Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:<br />
1. Bestandsanalyse<br />
Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu<br />
erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse<br />
auf Grundlage der heutigen Situation durchgeführt. Die einzelnen<br />
Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,<br />
Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden,<br />
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