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TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt

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der Lützower Straße befindet, so dass keine Konflikte aus der Leistungsfähigkeit<br />

zu erwarten sind.<br />

Damit die geplante gewerbliche Baufläche am Südende der Kasernenfläche<br />

erschlossen ist, wird der vorhandene Knotenpunkt an der Lützower<br />

Straße zu einem 5-armigen Kreisverkehr umgebaut. Die Leistungsfähigkeit<br />

ist für diese Knotenpunktsform mit einer guten Verkehrsqualität nachgewiesen.<br />

Die Hauptradverkehrsachse innerhalb des Plangebietes verläuft entlang<br />

des geplanten Landschaftsparks. Im n<strong>ö</strong>rdlichen Bereich sowie im Bereich<br />

des U-Gebäudes wird die Erschließung durch Anliegerstraßen, verkehrsberuhigte<br />

Mischflächen und Wohnwege gewährleistet.<br />

1.5.2. Schallschutztechnisches Gutachten<br />

Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar an einem hochbelasteten<br />

Bahngelände, das vor allem in der Nacht erhebliche Schallemissionen<br />

verursacht. Um den erforderlichen Lärmschutz für die zu entwickelnde<br />

Wohnbebauung zu gewährleisten, werden verschiedene Kombinationen<br />

von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Als Bewertungsmaßstab<br />

für die Dimensionierung des aktiven Lärmschutzes aus<br />

Wall- und Wandkombinationen wird dabei angestrebt, die ebenerdigen<br />

Freibereiche am Tag ausreichend zu schützen und die Nachtbelastungen<br />

in allen Geschossen unter die Lärmsanierungsgrenzwerte zu bekommen.<br />

Maßgeblich für den aktiven Lärmschutz ist der Abstand zur Schallquelle.<br />

Insbesondere aufgrund der rund 3 m h<strong>ö</strong>her liegenden Gleisanlage ist dies<br />

von besondere Bedeutung. Favorisiert wird demnach eine 3-4 m hohe<br />

Lärmschutzwand so nah wie m<strong>ö</strong>glich am Hauptgleis, so dass zusätzlich<br />

zum Wintersdorfer Gleis noch eine weitere Schutzanlage erforderlich wird,<br />

die allerdings aufgrund der deutlich geringeren Belastung auch entsprechend<br />

geringer ausfallen kann. Die Gestaltung wird sich im Wesentlichen<br />

aus der städtebaulich-gestalterischen Konzeption ergeben.<br />

Zusätzlich zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird es trotzdem noch<br />

weitere passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden geben müssen, die<br />

die n<strong>ö</strong>tige Nachtruhe in den Schlaf- und Aufenthaltszimmern sichern.<br />

1.5.3. Gutachten zum Arten- und Biotopschutz<br />

Das Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:<br />

1. Bestandsanalyse<br />

Um die durch die geplante Bebauung und Umnutzung des Geländes zu<br />

erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird zunächst eine Bestandsanalyse<br />

auf Grundlage der heutigen Situation durchgeführt. Die einzelnen<br />

Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,<br />

Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden,<br />

Seite 7 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc

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