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TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt

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Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem folgenden Lageplan<br />

entnommen werden:<br />

1.4. Städtebauliche Konzeption<br />

Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet<br />

ist die parallel zur Bahnlinie verlaufende wallartige Parkanlage. Bei dem<br />

sog. „Park an der Bastion 30“ handelt es sich um einen sowohl landschaftsräumlich<br />

als auch infrastrukturell bedeutenden neuen <strong>Stadt</strong>baustein.<br />

Die Ausprägung des Parks als Wall bietet Schutz gegen die auf das<br />

Plangebiet einwirkenden Immissionen des Zugverkehrs. Weiterhin kann<br />

das im Zuge der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten auf dem Kasernenareal<br />

anfallende minder belastete Baumaterial abgedichtet im Innern des<br />

Walls deponiert werden.<br />

Zugleich dient der Park aber auch als wichtige Grünverbindung. Er schließt<br />

die bisher bestehende Lücke zwischen dem südlich entlang der ehemaligen<br />

Festungsanlage verlaufenden Grünzug am Südring und der innerstädtischen<br />

Grünachse am Ludwigsring. Für den Fuß- und Radverkehr wird zu<br />

diesem Zweck im Zuge der Entwicklungsmaßnahmen die ehemals bestehende<br />

Brücke zwischen Ludwigsring und Kasernengelände wiederherge-<br />

Seite 3 110419_joffre_grundlagen_begruendung.doc

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