TOP 5 ö Anlage 7 - Stadt Rastatt
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Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann dem folgenden Lageplan<br />
entnommen werden:<br />
1.4. Städtebauliche Konzeption<br />
Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet<br />
ist die parallel zur Bahnlinie verlaufende wallartige Parkanlage. Bei dem<br />
sog. „Park an der Bastion 30“ handelt es sich um einen sowohl landschaftsräumlich<br />
als auch infrastrukturell bedeutenden neuen <strong>Stadt</strong>baustein.<br />
Die Ausprägung des Parks als Wall bietet Schutz gegen die auf das<br />
Plangebiet einwirkenden Immissionen des Zugverkehrs. Weiterhin kann<br />
das im Zuge der Abbruch- und Entsorgungsarbeiten auf dem Kasernenareal<br />
anfallende minder belastete Baumaterial abgedichtet im Innern des<br />
Walls deponiert werden.<br />
Zugleich dient der Park aber auch als wichtige Grünverbindung. Er schließt<br />
die bisher bestehende Lücke zwischen dem südlich entlang der ehemaligen<br />
Festungsanlage verlaufenden Grünzug am Südring und der innerstädtischen<br />
Grünachse am Ludwigsring. Für den Fuß- und Radverkehr wird zu<br />
diesem Zweck im Zuge der Entwicklungsmaßnahmen die ehemals bestehende<br />
Brücke zwischen Ludwigsring und Kasernengelände wiederherge-<br />
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