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Zwischen Schutz und Maskerade - RAV

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Teil der Anschläge der DHKP–C durch die Terrororganisation<br />

Ergenekon durchgeführt worden<br />

sei. Es kann dahingestellt bleiben, ob nun<br />

Ergenekon selbst existiert oder, wie Kritiker<br />

behaupten, nicht vielmehr der türkische Staat<br />

selbst als innerstaatliches Regulativ Anschläge<br />

unternommen hat, um sie bestimmten Organisationen<br />

in die Schuhe schieben zu können.<br />

In jedem Fall gilt für das Stammheimer Verfahren,<br />

dass die Überprüfung der Urheberschaft<br />

eines jeden der DHKP–C zugerechneten<br />

Anschläge erforderlich ist. Wenn es mit<br />

rechtsstaatlichen Mitteln zugehen soll, wird<br />

man insofern nicht darum herumkommen,<br />

das Ergenekon–Verfahren, dessen Anklage<br />

schon allein mehrere Tausend Seiten umfasst,<br />

im Stammheimer Verfahren einzuführen. Ein<br />

dahin gehender Antrag ist gestellt.<br />

Ein Ende des Verfahrens ist nicht abzusehen.<br />

Gleichwohl kann man schon jetzt bilanzieren,<br />

dass die B<strong>und</strong>esanwaltschaft unbedingt eine<br />

erste Verurteilung einer linken Organisation<br />

nach § 129b StGB erreichen will. Dieser politische<br />

Wille ist offenbar wichtiger als die Einhaltung<br />

zentraler Gr<strong>und</strong>sätzen eines fairen Verfahrens.<br />

rechtsanwältin christina clemm <strong>und</strong> rechtsanwalt ulrich<br />

v. Klinggräff, berlin, haben in dem dHKPc-verfahren in<br />

Stuttgart-Stammheim verteidigt.<br />

1 Die b<strong>und</strong>esanwaltschaft beruft sich dabei auf eine entscheidung<br />

des oLG Hamburg im Verfahren gegen Motassadeq<br />

aus dem Jahre 2005 zur Verwertung von Aussagen von<br />

an unbekannten orten gefangen gehaltenen hochrangigen<br />

Al–qaida–Mitgliedern. Vgl. oLG Hamburg, NJw 2005, S.<br />

2326.<br />

2 eGMR: eGMR – Ribitsch ./. Österreich, euGRZ 1996, 504 ff.<br />

3 RiLG Prof. Dr. Ambos: Die transnationale Verwertung von<br />

folterbeweisen, in: Strafverteidiger 3/2009, S. 151, 159<br />

4 focus 11/2004 v. 10. März 2003<br />

5 vgl. »bKA schrieb bei der Militanzdebatte mit«, in: ak –<br />

analyse <strong>und</strong> kritik, Nr. 538 v. 17.4.2009<br />

Seite 32 . fRÜCHTe DeR foLTeR

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