R+V Lebensversicherung AG - R+V Versicherung
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
nen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das<br />
Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung<br />
von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen,<br />
wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Term<br />
Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus<br />
dem abgesicherten Risiko wurden nach der „Einfrierungsmethode“<br />
nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten<br />
sind dem Lagebericht zu entnehmen.<br />
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />
sowie Sonstige Ausleihungen und Einlagen bei Kreditinstituten<br />
wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt,<br />
soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen waren.<br />
In diesen Posten wurden auch derivative Finanzinstrumente<br />
erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen<br />
durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen,<br />
wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical<br />
Term Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen<br />
aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der „Einfrierungsmethode“<br />
nicht erfolgswirksam.<br />
Die unter den Sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen Zero-<br />
Namensschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten<br />
unter Berücksichtigung der kapitalisierten Zinsansprüche<br />
bilanziert.<br />
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern<br />
von <strong>Lebensversicherung</strong>spolicen wurden mit ihrem Zeitwert<br />
bilanziert.<br />
Agio- und Disagiobeträge wurden durch aktive und passive<br />
Rechnungsabgrenzungsposten auf die individuelle Laufzeit<br />
der jeweiligen Anlage zeitanteilig verteilt. Hierbei handelt es<br />
sich um die Abgrenzung auf Hypotheken-, Grundschuld- und<br />
Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />
Schuldscheindarlehen und übrige Ausleihungen.<br />
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft<br />
wurden zum Nennwert angesetzt und um Pauschalwertberichtigungen,<br />
die anhand der Stornoquote der<br />
Vergangenheit errechnet wurden, vermindert. Bei der Berechnung<br />
der Pauschalwertberichtigung zu noch nicht fälligen<br />
Ansprüchen wurde der ermittelte Betrag für Verträge mit<br />
Beginn ab 2008 um Provisionsrückforderungen gekürzt. Für<br />
Verträge, für die § 169 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG)<br />
greift, fließt der Erhöhungsbetrag bei Rückkauf, der sich<br />
durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschlussund<br />
Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt,<br />
mit in den Aktivierungsbetrag ein.<br />
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />
entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen<br />
oder vergleichbaren langfristig<br />
fälligen Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253<br />
Abs. 1 HGB mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden<br />
Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung<br />
des Vermögensgegenstandes wird mit dem Zinsanteil der Veränderung<br />
der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.<br />
Der die Schulden übersteigende Betrag wird im Aktiven<br />
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.<br />
Der Ansatz aller anderen Forderungen erfolgte mit dem<br />
Nennwert.<br />
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb der<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />
Die Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig<br />
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten<br />
zwischen 150 Euro und 1.000 Euro lagen, wurden in<br />
einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre – beginnend<br />
mit dem Jahr der Bildung – abgeschrieben wird.