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R+V Lebensversicherung AG - R+V Versicherung

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

nen wurden auch derivative Finanzinstrumente erfasst. Das<br />

Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen durch Bildung<br />

von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen,<br />

wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical Term<br />

Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen aus<br />

dem abgesicherten Risiko wurden nach der „Einfrierungsmethode“<br />

nicht erfolgswirksam. Angaben zu den Bewertungseinheiten<br />

sind dem Lagebericht zu entnehmen.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen<br />

sowie Sonstige Ausleihungen und Einlagen bei Kreditinstituten<br />

wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt,<br />

soweit nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen waren.<br />

In diesen Posten wurden auch derivative Finanzinstrumente<br />

erfasst. Das Wahlrecht, ökonomische Sicherungsbeziehungen<br />

durch Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachzuvollziehen,<br />

wurde im Falle von perfekten Micro-Hedges (Critical<br />

Term Match) genutzt. Die sich ausgleichenden Wertänderungen<br />

aus dem abgesicherten Risiko wurden nach der „Einfrierungsmethode“<br />

nicht erfolgswirksam.<br />

Die unter den Sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen Zero-<br />

Namensschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung der kapitalisierten Zinsansprüche<br />

bilanziert.<br />

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern<br />

von <strong>Lebensversicherung</strong>spolicen wurden mit ihrem Zeitwert<br />

bilanziert.<br />

Agio- und Disagiobeträge wurden durch aktive und passive<br />

Rechnungsabgrenzungsposten auf die individuelle Laufzeit<br />

der jeweiligen Anlage zeitanteilig verteilt. Hierbei handelt es<br />

sich um die Abgrenzung auf Hypotheken-, Grundschuld- und<br />

Rentenschuldforderungen, Namensschuldverschreibungen,<br />

Schuldscheindarlehen und übrige Ausleihungen.<br />

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen <strong>Versicherung</strong>sgeschäft<br />

wurden zum Nennwert angesetzt und um Pauschalwertberichtigungen,<br />

die anhand der Stornoquote der<br />

Vergangenheit errechnet wurden, vermindert. Bei der Berechnung<br />

der Pauschalwertberichtigung zu noch nicht fälligen<br />

Ansprüchen wurde der ermittelte Betrag für Verträge mit<br />

Beginn ab 2008 um Provisionsrückforderungen gekürzt. Für<br />

Verträge, für die § 169 <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG)<br />

greift, fließt der Erhöhungsbetrag bei Rückkauf, der sich<br />

durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschlussund<br />

Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt,<br />

mit in den Aktivierungsbetrag ein.<br />

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger<br />

entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen<br />

oder vergleichbaren langfristig<br />

fälligen Verpflichtungen dienen, wurden entsprechend § 253<br />

Abs. 1 HGB mit ihrem Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden<br />

Schulden verrechnet. Der Zinsanteil der Veränderung<br />

des Vermögensgegenstandes wird mit dem Zinsanteil der Veränderung<br />

der korrespondierenden Verpflichtung verrechnet.<br />

Der die Schulden übersteigende Betrag wird im Aktiven<br />

Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen.<br />

Der Ansatz aller anderen Forderungen erfolgte mit dem<br />

Nennwert.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb der<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.<br />

Die Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres wurden zeitanteilig<br />

abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten<br />

zwischen 150 Euro und 1.000 Euro lagen, wurden in<br />

einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre – beginnend<br />

mit dem Jahr der Bildung – abgeschrieben wird.

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