R+V Lebensversicherung AG - R+V Versicherung
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Überschussbeteiligung der <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />
<strong>Versicherung</strong>en, deren Aufschubzeit ab dem <strong>Versicherung</strong>sjahrestag<br />
2011 und vor dem <strong>Versicherung</strong>sjahrestag 2012<br />
vertragsgemäß oder vorzeitig durch Rückkauf, Übertragung<br />
oder Tod endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung.<br />
Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich nach<br />
3 Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven<br />
Für <strong>Versicherung</strong>en, deren Aufschubzeit ab dem <strong>Versicherung</strong>sjahrestag<br />
2011 und vor dem <strong>Versicherung</strong>sjahrestag<br />
2012 endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt<br />
sich aus den aufgeführten ‰-Sätzen des maßgeblichen<br />
Deckungskapitals (aktuelles Deckungskapital am Ende der<br />
Aufschubzeit) der Jahre, in denen die <strong>Versicherung</strong> beitragspflichtig<br />
bestand. Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahre bei Einmalbeitragsversicherun-<br />
der deutschen kaufmännischen Zinsmethode aus den aufgeführten<br />
‰-Sätzen des in den jeweiligen Jahren vorhandenen<br />
Deckungskapitals, das auch Bezugsgröße für die Verzinsung<br />
mit dem Rechnungszins ist.<br />
Überschussverband Schlussüberschussbeteiligung<br />
in ‰ des maßgeblichen Deckungskapitals für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende <strong>Versicherung</strong>sjahr1 )<br />
2011 2010<br />
10LZU, 10FLZU, 10XLZU, 10VLZU 1,600 1,760<br />
1 ) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.<br />
Es wird keine Schlussüberschussrente deklariert.<br />
gen, nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten<br />
Beitragszahlungsdauer und für <strong>Versicherung</strong>en mit stufenweisem<br />
Aufbau der <strong>Versicherung</strong>sleistung gegen laufende Beiträge<br />
in variabler Höhe gewährt. Bei Rückkauf, Übertragung oder<br />
im vorzeitigen <strong>Versicherung</strong>sfall ergibt sich die Mindestbeteiligung<br />
nach einer Wartezeit gemäß den beschlossenen Festlegungen<br />
anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
geringer als die Mindestbeteiligung, wird die<br />
Differenz zusätzlich berücksichtigt.