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R+V Lebensversicherung AG - R+V Versicherung

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Zillmersätze bei den kapitalbildenden <strong>Versicherung</strong>en zu<br />

den Sterbetafeln ADSt 1960/62 mod und ADSt 1986 betrugen<br />

35‰ der <strong>Versicherung</strong>ssumme für die Einzelversicherungen<br />

und bis zu 20‰ der <strong>Versicherung</strong>ssumme für die Gruppensondertarife.<br />

Bei den Risikoversicherungen zu diesen Sterbetafeln<br />

betrugen die Zillmersätze bis zu 25‰ der <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />

Bei den kapitalbildenden <strong>Versicherung</strong>en,<br />

Vermögensbildungsversicherungen und Risikoversicherungen<br />

zu den Sterbetafeln DAV 1994 T und <strong>R+V</strong> 2000 T betrugen die<br />

Zillmersätze bis zu 40‰ der Beitragssumme für Einzel- und<br />

Kollektivversicherungen. Restkreditversicherungen wurden<br />

nicht gezillmert.<br />

Die Zillmersätze bei den Rentenversicherungen betrugen im<br />

Wesentlichen 40‰ der Beitragssumme für die Einzelversicherungen<br />

und bis zu 40‰ der Beitragssumme für die Kollektivversicherungen.<br />

Nach dem Altersvermögensgesetz förderfähige<br />

Rentenversicherungen und Rentenversicherungen zu<br />

in Rückdeckung übernommenen Pensionsplänen wurden nicht<br />

gezillmert.<br />

Zur Anpassung an die sich verändernden biometrischen Rechnungsgrundlagen<br />

wurde für <strong>Versicherung</strong>en, die bis 2004 für<br />

den Neuzugang offen waren, die Deckungsrückstellung<br />

gemäß dem von der DAV entwickelten Verfahren mit der Tafel<br />

DAV 2004 R-Bestand1 ) berechnet. Dabei kamen die von der<br />

DAV empfohlenen Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten<br />

zur Anwendung.<br />

Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungen<br />

des Altbestandes (Vertragsbeginn bis Mitte 1994)<br />

wurde wie im Neubestand der Rechnungszins der Beitragskalkulation<br />

verwendet.<br />

1 ) Interpolation zwischen DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20<br />

Interpolationsschritt 6/20<br />

Die sich aus der Erhöhung der Leistungsverpflichtungen nach<br />

dem BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005 ergebenden Ansprüche<br />

wurden ermittelt und in der Deckungsrückstellung berücksichtigt.<br />

In der Deckungsrückstellung wurde auch der Erhöhung auf<br />

den Mindestrückkaufswert entsprechend § 169 VVG Rechnung<br />

getragen.<br />

Für die Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherung</strong> (Chemie) wurde<br />

in der Anwartschaft eine kollektive Deckungsrückstellung<br />

gebildet.<br />

In der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die von Mai<br />

1999 bis Juni 2000 für den Neuzugang offen war, lag der<br />

Deckungsrückstellung ebenfalls die Sterbetafel DAV 1994 T<br />

zugrunde. Als Ergebnis einer Vergleichsrechnung mit nach<br />

Berufsgruppen getrennten Invalidisierungswahrscheinlichkeiten<br />

der Tafel <strong>R+V</strong> 1999 I-mod enthält die Deckungsrückstellung<br />

zusätzlich einen pauschalen Anteil.<br />

In der bis 1999 für den Neuzugang offenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

wurde ebenfalls eine Vergleichsrechnung<br />

durchgeführt. Als Ergebnis enthält die Deckungsrückstellung<br />

neben der einzelvertraglich berechneten<br />

Deckungsrückstellung zusätzlich einen pauschalen Anteil.<br />

Der Vergleichsrechnung lagen die Sterbetafeln DAV 1994 T<br />

sowie Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, die aus der Tafel<br />

DAV 1997 I abgeleitet sind, zugrunde.<br />

Die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

im Teilbestand der ehemaligen<br />

KRAV<strong>AG</strong>-LEBEN <strong>Versicherung</strong>s-<strong>AG</strong> erfolgte mit der Sterbetafel

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