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Das gläserne Rathaus.

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Beschluss –Nr.: 0004/11<br />

Die Gemeindevertretung von Bernitt beschließt den Verkauf des Flurstücks 231/3 der<br />

Flur 1 der Gemarkung Kurzen Trechow mit einer Größe von 1115 m² an Herrn Mathias<br />

Brasch, Dorfstr. 26 in 18246 Kurzen Trechow.<br />

Der Kaufpreis beträgt 12,00 €/m², insgesamt somit 13.380,00 €. Er ist innerhalb von acht<br />

Wochen direkt an die Gemeinde zu zahlen.<br />

Alle Kosten der Vertragsdurchführung hat der Erwerber zu tragen.<br />

Zur Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Investitionen stimmt die<br />

Gemeinde einer Belastung des Flurstücks bereits vor Eigentumsumschreibung zu. Die<br />

Höhe der Belastungsvollmacht beträgt 200.000,00 Euro nebst bis zu 20 % Zinsen<br />

jährlich und einer Nebenleistung von bis zu 10 % einmalig. Die Grundpfandrechte sind<br />

nur vor dem beurkundenden Notar zu bestellen. Der Verkäufer übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei persönliche<br />

Zahlungsverpflichtungen. Die Gemeinde übernimmt keine persönliche Haftung für die<br />

abzusichernden Kredite.<br />

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der<br />

Grundschuldbestellung freizustellen. Der Grundpfandrechtgläubiger muss sich<br />

gegenüber dem Verkäufer unwiderruflich verpflichten, das Grundpfandrecht nur<br />

hinsichtlich der verkauften Teilfläche zu behalten und die nicht verkaufte Teilfläche<br />

nach Fortführung des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Mithaftung zu<br />

entlassen. <strong>Das</strong> zu bestellende Grundpfandrecht darf vom Gläubiger nur zur Sicherung<br />

des tatsächlich an den Verkäufer gezahlten Kaufpreises verwendet werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.*<br />

10 9 0 0 1<br />

Aus Gründen der Befangenheit (§ 24 Abs. 1 KVerf M/V) hat Frau A. Fraß nicht an der<br />

Abstimmung teilgenommen.<br />

Tagesordnungspunkt 10. Vorlage- Nr.: 0005/11<br />

Entgeltliche Zuordnung des Flurstücks 104 der Flur 3 der Gemarkung Bernitt<br />

Beschluss –Nr.: 0005/11<br />

Die Gemeinde Bernitt stimmt der entgeltlichen Zuordnung des Flurstücks 104 der Flur<br />

3 der Gemarkung Bernitt zu. Es werden 1.900 m² unentgeltlich und 1.243 m² entgeltlich<br />

für 1,50 €/m² zugeordnet. Es ist ein Betrag von 1.865,00 € an die BVVG zu zahlen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

anwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.*<br />

10 10 0 0 0<br />

Tagesordnungspunkt 11. Vorlage- Nr.: 0006/11<br />

Versteigerung des Grundstücks Am See 4 in Schlemmin<br />

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