Das gläserne Rathaus.
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Beschluss –Nr.: 0004/11<br />
Die Gemeindevertretung von Bernitt beschließt den Verkauf des Flurstücks 231/3 der<br />
Flur 1 der Gemarkung Kurzen Trechow mit einer Größe von 1115 m² an Herrn Mathias<br />
Brasch, Dorfstr. 26 in 18246 Kurzen Trechow.<br />
Der Kaufpreis beträgt 12,00 €/m², insgesamt somit 13.380,00 €. Er ist innerhalb von acht<br />
Wochen direkt an die Gemeinde zu zahlen.<br />
Alle Kosten der Vertragsdurchführung hat der Erwerber zu tragen.<br />
Zur Finanzierung des Kaufpreises und der geplanten Investitionen stimmt die<br />
Gemeinde einer Belastung des Flurstücks bereits vor Eigentumsumschreibung zu. Die<br />
Höhe der Belastungsvollmacht beträgt 200.000,00 Euro nebst bis zu 20 % Zinsen<br />
jährlich und einer Nebenleistung von bis zu 10 % einmalig. Die Grundpfandrechte sind<br />
nur vor dem beurkundenden Notar zu bestellen. Der Verkäufer übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei persönliche<br />
Zahlungsverpflichtungen. Die Gemeinde übernimmt keine persönliche Haftung für die<br />
abzusichernden Kredite.<br />
Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der<br />
Grundschuldbestellung freizustellen. Der Grundpfandrechtgläubiger muss sich<br />
gegenüber dem Verkäufer unwiderruflich verpflichten, das Grundpfandrecht nur<br />
hinsichtlich der verkauften Teilfläche zu behalten und die nicht verkaufte Teilfläche<br />
nach Fortführung des Liegenschaftskatasters auflagenfrei aus der Mithaftung zu<br />
entlassen. <strong>Das</strong> zu bestellende Grundpfandrecht darf vom Gläubiger nur zur Sicherung<br />
des tatsächlich an den Verkäufer gezahlten Kaufpreises verwendet werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.*<br />
10 9 0 0 1<br />
Aus Gründen der Befangenheit (§ 24 Abs. 1 KVerf M/V) hat Frau A. Fraß nicht an der<br />
Abstimmung teilgenommen.<br />
Tagesordnungspunkt 10. Vorlage- Nr.: 0005/11<br />
Entgeltliche Zuordnung des Flurstücks 104 der Flur 3 der Gemarkung Bernitt<br />
Beschluss –Nr.: 0005/11<br />
Die Gemeinde Bernitt stimmt der entgeltlichen Zuordnung des Flurstücks 104 der Flur<br />
3 der Gemarkung Bernitt zu. Es werden 1.900 m² unentgeltlich und 1.243 m² entgeltlich<br />
für 1,50 €/m² zugeordnet. Es ist ein Betrag von 1.865,00 € an die BVVG zu zahlen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
anwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.*<br />
10 10 0 0 0<br />
Tagesordnungspunkt 11. Vorlage- Nr.: 0006/11<br />
Versteigerung des Grundstücks Am See 4 in Schlemmin<br />
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