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Beteiligungsbericht der Stadt Salzgitter

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1. Einleitung<br />

1.1. Zielsetzung des <strong>Beteiligungsbericht</strong>es<br />

Die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in Form von rechtlich selbstständigen Gesellschaften<br />

und <strong>der</strong> Eigenbetriebe hat eine hohe Bedeutung zur Wahrnehmung des kommunalen Auftrages<br />

zur Daseinsvorsorge und für die Erbringung von Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Die<br />

Gründe für formelle Privatisierungen liegen in einer transparenteren Rechnungslegung, einer flexibleren<br />

Personalwirtschaft, <strong>der</strong> Beteiligung von privaten Partnern und in <strong>der</strong> Möglichkeit zur eigenständigen<br />

Refinanzierung am Kreditmarkt mit dem positiven Effekt einer schnelleren Umsetzung von<br />

notwendigen Investitionen.<br />

Die große wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> erfor<strong>der</strong>t ein intensives Beteiligungscontrolling,<br />

um für den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> eine ganzheitliche Steuerung des Konzerns <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

zu ermöglichen. Dem Beteiligungscontrolling kommt die Aufgabe zu, die Steuerung städtischer<br />

Gesellschaften zu vereinheitlichen, die Finanz- und Leistungsentwicklung <strong>der</strong> Gesellschaften transparent<br />

zu gestalten und die Ausrichtung <strong>der</strong> Geschäftspolitik an den Zielen des Gesellschafters <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Salzgitter</strong> und des öffentlichen Unternehmenszwecks sicherzustellen.<br />

Der vorliegende Bericht dient zur Information <strong>der</strong> politischen Gremien, <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde und <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit über die Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>. Damit kommt die <strong>Stadt</strong> ihrer Verpflichtung<br />

nach einem aktiven Beteiligungsmanagement gemäß § 150 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) nach. Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> ist eine wichtige Ergänzung zum doppischen<br />

Haushalt und stellt die finanziellen Verflechtungen <strong>der</strong> Gesellschaften mit <strong>der</strong> Gesellschafterin<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> dar.<br />

1.2. Wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die Kommunen haben nach Art. 28 (2) Grundgesetz alle Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft<br />

eigenverantwortlich im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze zu regeln. Sie haben im Wege <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Selbstverwaltung insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben <strong>der</strong> Bedarfsdeckung mit den existentiell notwendigen<br />

Dienst- und Sachleistungen zu übernehmen. Die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> Kommune sollte am<br />

öffentlichen Zweck, dem Wirtschaftlichkeitserfor<strong>der</strong>nis und <strong>der</strong> eigenen Leistungsfähigkeit ausgerichtet<br />

werden. Kommunale Betätigung ist kein Selbstzweck, sie dient stets nur <strong>der</strong> im öffentlichen<br />

Interesse gebotenen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Die Wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

erfolgt sowohl innerhalb <strong>der</strong> normalen Verwaltungsstruktur <strong>der</strong> Ämter als auch in beson<strong>der</strong>en organisatorischen<br />

Einheiten wie wirtschaftlichen Beteiligungen, Eigengesellschaften und Eigenbetrieben.<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Beteiligungen hat für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in den letzten Jahren im<br />

Hinblick auf ihre wirtschaftliche Lage zugenommen.<br />

Gründe dafür waren unter an<strong>der</strong>em:<br />

2<br />

die finanzielle Lage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, die zu einem restriktiveren und renditeorientierten<br />

Umgang mit Vermögenswerten zwingt,<br />

die eingeleitete Verwaltungsreform, die zu Dezentralisierungen geführt hat und weiter führen<br />

könnte und<br />

die stetig zunehmenden städtischen Aufgaben, die im Hinblick auf bereits erreichte Belastungsgrenzen<br />

<strong>der</strong> Kommunen die <strong>Stadt</strong> nach Auswegen suchen lassen.<br />

1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Die Nie<strong>der</strong>sächsische Gemeindeordnung (NGO) bzw. das Nie<strong>der</strong>sächsische Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> Gemeinden<br />

zulässig ist. Gemäß §§ 108 ff. NGO bzw. 136 ff. NKomVG dürfen Gemeinden wirtschaftliche<br />

Unternehmen nur errichten, übernehmen o<strong>der</strong> wesentlich erweitern, wenn und soweit<br />

Einleitung

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