Beteiligungsbericht der Stadt Salzgitter
Beteiligungsbericht der Stadt Salzgitter
Beteiligungsbericht der Stadt Salzgitter
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1. Einleitung<br />
1.1. Zielsetzung des <strong>Beteiligungsbericht</strong>es<br />
Die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in Form von rechtlich selbstständigen Gesellschaften<br />
und <strong>der</strong> Eigenbetriebe hat eine hohe Bedeutung zur Wahrnehmung des kommunalen Auftrages<br />
zur Daseinsvorsorge und für die Erbringung von Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Die<br />
Gründe für formelle Privatisierungen liegen in einer transparenteren Rechnungslegung, einer flexibleren<br />
Personalwirtschaft, <strong>der</strong> Beteiligung von privaten Partnern und in <strong>der</strong> Möglichkeit zur eigenständigen<br />
Refinanzierung am Kreditmarkt mit dem positiven Effekt einer schnelleren Umsetzung von<br />
notwendigen Investitionen.<br />
Die große wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong> Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> erfor<strong>der</strong>t ein intensives Beteiligungscontrolling,<br />
um für den Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> eine ganzheitliche Steuerung des Konzerns <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
zu ermöglichen. Dem Beteiligungscontrolling kommt die Aufgabe zu, die Steuerung städtischer<br />
Gesellschaften zu vereinheitlichen, die Finanz- und Leistungsentwicklung <strong>der</strong> Gesellschaften transparent<br />
zu gestalten und die Ausrichtung <strong>der</strong> Geschäftspolitik an den Zielen des Gesellschafters <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Salzgitter</strong> und des öffentlichen Unternehmenszwecks sicherzustellen.<br />
Der vorliegende Bericht dient zur Information <strong>der</strong> politischen Gremien, <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde und <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit über die Beteiligungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>. Damit kommt die <strong>Stadt</strong> ihrer Verpflichtung<br />
nach einem aktiven Beteiligungsmanagement gemäß § 150 des Nie<strong>der</strong>sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) nach. Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> ist eine wichtige Ergänzung zum doppischen<br />
Haushalt und stellt die finanziellen Verflechtungen <strong>der</strong> Gesellschaften mit <strong>der</strong> Gesellschafterin<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> dar.<br />
1.2. Wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die Kommunen haben nach Art. 28 (2) Grundgesetz alle Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft<br />
eigenverantwortlich im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze zu regeln. Sie haben im Wege <strong>der</strong> gemeindlichen<br />
Selbstverwaltung insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben <strong>der</strong> Bedarfsdeckung mit den existentiell notwendigen<br />
Dienst- und Sachleistungen zu übernehmen. Die wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> Kommune sollte am<br />
öffentlichen Zweck, dem Wirtschaftlichkeitserfor<strong>der</strong>nis und <strong>der</strong> eigenen Leistungsfähigkeit ausgerichtet<br />
werden. Kommunale Betätigung ist kein Selbstzweck, sie dient stets nur <strong>der</strong> im öffentlichen<br />
Interesse gebotenen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung. Die Wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
erfolgt sowohl innerhalb <strong>der</strong> normalen Verwaltungsstruktur <strong>der</strong> Ämter als auch in beson<strong>der</strong>en organisatorischen<br />
Einheiten wie wirtschaftlichen Beteiligungen, Eigengesellschaften und Eigenbetrieben.<br />
Die Bedeutung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Beteiligungen hat für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> in den letzten Jahren im<br />
Hinblick auf ihre wirtschaftliche Lage zugenommen.<br />
Gründe dafür waren unter an<strong>der</strong>em:<br />
2<br />
die finanzielle Lage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, die zu einem restriktiveren und renditeorientierten<br />
Umgang mit Vermögenswerten zwingt,<br />
die eingeleitete Verwaltungsreform, die zu Dezentralisierungen geführt hat und weiter führen<br />
könnte und<br />
die stetig zunehmenden städtischen Aufgaben, die im Hinblick auf bereits erreichte Belastungsgrenzen<br />
<strong>der</strong> Kommunen die <strong>Stadt</strong> nach Auswegen suchen lassen.<br />
1.3. Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Die Nie<strong>der</strong>sächsische Gemeindeordnung (NGO) bzw. das Nie<strong>der</strong>sächsische Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung <strong>der</strong> Gemeinden<br />
zulässig ist. Gemäß §§ 108 ff. NGO bzw. 136 ff. NKomVG dürfen Gemeinden wirtschaftliche<br />
Unternehmen nur errichten, übernehmen o<strong>der</strong> wesentlich erweitern, wenn und soweit<br />
Einleitung