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Gemeinde Bernitt

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bernitt</strong><br />

Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

Vorlagen- Nr.: 0038/09<br />

Fachamt:<br />

Bauamt<br />

X öffentlich nicht öffentlich<br />

Beratungsfolge<br />

Sitzungs-<br />

datum<br />

Vertreter Abstimmungsergebnis<br />

TOP<br />

gew. anw. ja nein enth. ausg.<br />

1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 29.09.2009 16 13 11 11 0 0 0<br />

Gegenstand der Vorlage<br />

Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 36 BauGB zum<br />

Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />

Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />

Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />

Antragsteller: Frank Kemnitz<br />

Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong><br />

Beschluss-<br />

empfehlung<br />

Begründung<br />

Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück eine Windkraftanlage mit einer<br />

Gesamthöhe von 9,12 m aufzustellen.<br />

Der Standort des Vorhabens ist kein Eignungsraum für Windenergieanlagen entsprechend des<br />

Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock.<br />

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bernitt</strong>. Die<br />

nähere Umgebung des Grundstücks wird durch Wohnbebauung geprägt.<br />

Unter Punkt 10 –„Immissionsschutz“ der Innenbereichssatzung ist festgesetzt:<br />

„Es ist bei der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen darauf zu achten, dass die<br />

entsprechend der DIN 18005 geforderten Werte für den Lärmschutz eingehalten werden.<br />

Diese betragen in Dorfgebieten<br />

tags: 60 dB(A) und nachts: 45 dB(A).“<br />

In den Antragsunterlagen wird davon ausgegangen, dass der maximale immissionswirksame<br />

Schallleistungspegel 79 dB(A) beträgt. Konkrete Angaben liegen noch nicht vor, da es sich<br />

um eine Anlage neuen Wirkprinzips handelt.<br />

Somit können auch keine konkreten Angaben über Nachbarbeeinträchtigungen durch<br />

Lärmimmission gemacht werden.<br />

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2<br />

BauGB bleiben nicht gewahrt, das Ortsbild wird beeinträchtigt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bernitt</strong> versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum<br />

Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />

Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />

Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />

Antragsteller: Frank Kemnitz<br />

Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong>


Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bernitt</strong> versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum<br />

Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />

Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />

Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />

Antragsteller: Frank Kemnitz<br />

Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong><br />

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