Gemeinde Bernitt
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bernitt</strong><br />
Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Vorlagen- Nr.: 0038/09<br />
Fachamt:<br />
Bauamt<br />
X öffentlich nicht öffentlich<br />
Beratungsfolge<br />
Sitzungs-<br />
datum<br />
Vertreter Abstimmungsergebnis<br />
TOP<br />
gew. anw. ja nein enth. ausg.<br />
1 <strong>Gemeinde</strong>vertretung 29.09.2009 16 13 11 11 0 0 0<br />
Gegenstand der Vorlage<br />
Stellungnahme der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 36 BauGB zum<br />
Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />
Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />
Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />
Antragsteller: Frank Kemnitz<br />
Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong><br />
Beschluss-<br />
empfehlung<br />
Begründung<br />
Der Antragsteller beabsichtigt, auf seinem Grundstück eine Windkraftanlage mit einer<br />
Gesamthöhe von 9,12 m aufzustellen.<br />
Der Standort des Vorhabens ist kein Eignungsraum für Windenergieanlagen entsprechend des<br />
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mittleres Mecklenburg/Rostock.<br />
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Abrundungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bernitt</strong>. Die<br />
nähere Umgebung des Grundstücks wird durch Wohnbebauung geprägt.<br />
Unter Punkt 10 –„Immissionsschutz“ der Innenbereichssatzung ist festgesetzt:<br />
„Es ist bei der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen darauf zu achten, dass die<br />
entsprechend der DIN 18005 geforderten Werte für den Lärmschutz eingehalten werden.<br />
Diese betragen in Dorfgebieten<br />
tags: 60 dB(A) und nachts: 45 dB(A).“<br />
In den Antragsunterlagen wird davon ausgegangen, dass der maximale immissionswirksame<br />
Schallleistungspegel 79 dB(A) beträgt. Konkrete Angaben liegen noch nicht vor, da es sich<br />
um eine Anlage neuen Wirkprinzips handelt.<br />
Somit können auch keine konkreten Angaben über Nachbarbeeinträchtigungen durch<br />
Lärmimmission gemacht werden.<br />
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2<br />
BauGB bleiben nicht gewahrt, das Ortsbild wird beeinträchtigt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bernitt</strong> versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum<br />
Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />
Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />
Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />
Antragsteller: Frank Kemnitz<br />
Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong>
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Bernitt</strong> versagt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum<br />
Vorhaben: Neubau Windkraftanlage<br />
Grundstück: <strong>Bernitt</strong>, Lange Straße 37<br />
Gemarkung <strong>Bernitt</strong>, Flur: 3, Flurstück 2/7<br />
Antragsteller: Frank Kemnitz<br />
Lange Straße 37, 18249 <strong>Bernitt</strong><br />
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