4/2004 - Sankt Katharinen-Krankenhaus
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müssen, haben sehr genau hinschauen<br />
müssen, welche Prozesse wie ablaufen.<br />
Wir haben in den letzten Jahren unter<br />
den DRGs einen deutlichen Rückgang<br />
der Verweildauern erreicht. Der Patient<br />
hat die Sicherheit, daß er nicht länger<br />
als notwendig im <strong>Krankenhaus</strong> liegt und<br />
die Häuser konnten alte Strukturen, an<br />
die man sonst nicht rangekommen wäre,<br />
beleuchten und unter dem Gesichtspunkt<br />
auch umstellen. An sich ist die Idee des<br />
Systems nicht verkehrt! Daß die Deutschen<br />
wieder hundertprozentig ihre Leistungen<br />
darüber abrechnen müssen, das<br />
ist ein Problem. Das machen die Länder,<br />
die immer wieder angeführt werden wie<br />
Australien und USA, in keiner Weise.<br />
Wie verwenden diese Länder die DRG-<br />
Systeme?<br />
Sie verwenden sie nur für bestimmte Indikationen,<br />
die so schematisiert sind, daß<br />
sie immer wieder einen vergleichbaren Aufwand<br />
nach sich ziehen. Und die sollen dann<br />
eben landesweit in gleicher Höhe vergütet<br />
werden. Aber auch in Australien rechnen<br />
nur einzelne Bundesländer nach DRG<br />
ab und auch nur in 30 bis 40 % der Fälle.<br />
Woher kommt die allgemeine Unsicherheit,<br />
welche Fragen sind noch ungeklärt,<br />
wo sind die Risiken?<br />
Die allgemeine Unsicherheit rührt daher,<br />
daß es ein System ist, das in ständigem<br />
Wandel ist. Es ist z.B. auch noch nicht<br />
klar, ob diese Umstellung bis 2007 abgeschlossen<br />
sein wird. Man redet davon,<br />
diese Konvergenzphase zu verlängern. Wir<br />
haben jedes Jahr neue, sehr umfangreiche<br />
Regelwerke und es ist einfach noch ungeklärt,<br />
ab wann wir ein festes System<br />
haben werden. Das Risiko dabei ist, daß<br />
man falsch abrechnet, wenn man nicht<br />
ganz nah an der aktuellen Literatur dran-<br />
bleibt. Wir rechnen entsprechend dieser<br />
Vorgaben nur das ab, was wir wirklich<br />
dürfen. Die Kassen haben das Recht, ein<br />
mehrfaches des gezahlten Entgeldes als<br />
Strafe zurückzufordern, wenn sie einem<br />
ein Upcoding vorwerfen könnten, d.h.<br />
wenn man etwas verschlüsselt hätte,<br />
was man nicht hätte verschlüsseln dürfen.<br />
Auf der anderen Seite: wenn nicht<br />
sorgfältig codiert wird verliert man Geld,<br />
obwohl die Leistung erbracht wurde.<br />
Die Kassen haben jetzt auch ein sehr<br />
weites Prüfungsrecht bekommen. Bisher<br />
war es so, daß sie nur Abrechnungen<br />
prüfen durften, bei denen sie einen berechtigten<br />
Verdacht hatten, daß etwas<br />
unzulässig abgerechnet wurde. Seit diesem<br />
Jahr dürfen die Kassen Stichprobenprüfungen<br />
machen – ohne jeden Verdacht.<br />
Und das ist natürlich sehr aufwendig und<br />
auch etwas, wo man sich als <strong>Krankenhaus</strong><br />
etwas in die Enge getrieben fühlt.<br />
Bei Verdachtsfällen kann das jeder nachvollziehen,<br />
da sage ich auch, guckt euch die<br />
Akten an, wir haben nichts zu verbergen.<br />
Aber Stichprobenprüfungen sind schon etwas<br />
anderes, das impliziert ja, „ihr betrügt“.<br />
Sie haben eben von „verschlüsseln“ gesprochen,<br />
können Sie das näher erläutern?<br />
Wir halten in unserer EDV die Diagnose<br />
fest, die für den <strong>Krankenhaus</strong>-Aufenthalt<br />
ausschlaggebend war. Zusätzlich werden<br />
die behandlungs-bedürftigen Nebendiagnosen<br />
dokumentiert. Leider dürfen nicht<br />
alle, unter Umständen auch zeitaufwendige<br />
Leistungen, codiert werden, sondern<br />
die Diagnosen, für deren Behandlung<br />
Medikamente, Untersuchungen und Konsile<br />
erforderlich sind. Das gleiche gilt für<br />
Prozeduren, d.h. Operationen, Gastroskopien<br />
und Untersuchungen, auch da sind<br />
längst nicht alle zu verschlüsseln. EKGs<br />
zum Beispiel, die wir in sehr großer Menge<br />
Abrechnung nach tagesgleichen<br />
Pflegesätzen im Vergleich zur<br />
Abrechnung nach DRGs<br />
Beispiel einer Abweichung nach<br />
+ oben<br />
Abrechnung für einen 89-jährigen Patienten<br />
nach einem Schlaganfall, Verweildauer<br />
9 Tage<br />
Tatsächlich abgerechnet im<br />
Juni 2003 nach tagesgleichen<br />
Pflegesätzen € 2.231,50<br />
dabei blieb unberücksichtigt,<br />
daß der Patient folgende<br />
„Nebendiagnosen“ hatte,<br />
die ärztlich und pflegerisch<br />
mitbehandelt wurden:<br />
• motorische Lähmungen einer<br />
Körperseite<br />
• Demenz<br />
• Harninkontinenz<br />
• Stuhlinkontinenz<br />
• Herzinsuffizienz<br />
nach den neuen DRGs<br />
wären hier zur Abrechnung<br />
gekommen € 4.414,40<br />
– wären in der Codierung nur<br />
zwei Nebendiagnosen<br />
• motorische Lähmung einer<br />
Körperseite<br />
• Stuhlinkontinenz<br />
berücksichtig worden,<br />
wären € 3.467,04<br />
zur Abrechnung gekommen<br />
– bei nur einer Nebendiagnose<br />
• motorische Lähmung einer<br />
Körperseite € 2.899,12<br />
Hier wird deutlich, wie wichtig die korrekte<br />
Codierung ist, damit die erbrachten<br />
Leistungen auch tatsächlich abgerechnet<br />
werden können.<br />
–<br />
Beispiel einer Abweichung nach<br />
unten<br />
Abrechnung für einen 21-jährigen Patienten<br />
nach einer toxischen Leberkrankheit<br />
mit Gallenstauung, Verweildauer 24<br />
Tage<br />
Tatsächlich abgerechnet nach tagesgleichen<br />
Pflegesätzen € 9.342,97<br />
ohne Nebendiagnosen, mit zwei Prozeduren<br />
wäre<br />
nach den neuen DRGs zur Abrechnung<br />
gekommen € 1.400,--