19.05.2013 Aufrufe

4/2004 - Sankt Katharinen-Krankenhaus

4/2004 - Sankt Katharinen-Krankenhaus

4/2004 - Sankt Katharinen-Krankenhaus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

müssen, haben sehr genau hinschauen<br />

müssen, welche Prozesse wie ablaufen.<br />

Wir haben in den letzten Jahren unter<br />

den DRGs einen deutlichen Rückgang<br />

der Verweildauern erreicht. Der Patient<br />

hat die Sicherheit, daß er nicht länger<br />

als notwendig im <strong>Krankenhaus</strong> liegt und<br />

die Häuser konnten alte Strukturen, an<br />

die man sonst nicht rangekommen wäre,<br />

beleuchten und unter dem Gesichtspunkt<br />

auch umstellen. An sich ist die Idee des<br />

Systems nicht verkehrt! Daß die Deutschen<br />

wieder hundertprozentig ihre Leistungen<br />

darüber abrechnen müssen, das<br />

ist ein Problem. Das machen die Länder,<br />

die immer wieder angeführt werden wie<br />

Australien und USA, in keiner Weise.<br />

Wie verwenden diese Länder die DRG-<br />

Systeme?<br />

Sie verwenden sie nur für bestimmte Indikationen,<br />

die so schematisiert sind, daß<br />

sie immer wieder einen vergleichbaren Aufwand<br />

nach sich ziehen. Und die sollen dann<br />

eben landesweit in gleicher Höhe vergütet<br />

werden. Aber auch in Australien rechnen<br />

nur einzelne Bundesländer nach DRG<br />

ab und auch nur in 30 bis 40 % der Fälle.<br />

Woher kommt die allgemeine Unsicherheit,<br />

welche Fragen sind noch ungeklärt,<br />

wo sind die Risiken?<br />

Die allgemeine Unsicherheit rührt daher,<br />

daß es ein System ist, das in ständigem<br />

Wandel ist. Es ist z.B. auch noch nicht<br />

klar, ob diese Umstellung bis 2007 abgeschlossen<br />

sein wird. Man redet davon,<br />

diese Konvergenzphase zu verlängern. Wir<br />

haben jedes Jahr neue, sehr umfangreiche<br />

Regelwerke und es ist einfach noch ungeklärt,<br />

ab wann wir ein festes System<br />

haben werden. Das Risiko dabei ist, daß<br />

man falsch abrechnet, wenn man nicht<br />

ganz nah an der aktuellen Literatur dran-<br />

bleibt. Wir rechnen entsprechend dieser<br />

Vorgaben nur das ab, was wir wirklich<br />

dürfen. Die Kassen haben das Recht, ein<br />

mehrfaches des gezahlten Entgeldes als<br />

Strafe zurückzufordern, wenn sie einem<br />

ein Upcoding vorwerfen könnten, d.h.<br />

wenn man etwas verschlüsselt hätte,<br />

was man nicht hätte verschlüsseln dürfen.<br />

Auf der anderen Seite: wenn nicht<br />

sorgfältig codiert wird verliert man Geld,<br />

obwohl die Leistung erbracht wurde.<br />

Die Kassen haben jetzt auch ein sehr<br />

weites Prüfungsrecht bekommen. Bisher<br />

war es so, daß sie nur Abrechnungen<br />

prüfen durften, bei denen sie einen berechtigten<br />

Verdacht hatten, daß etwas<br />

unzulässig abgerechnet wurde. Seit diesem<br />

Jahr dürfen die Kassen Stichprobenprüfungen<br />

machen – ohne jeden Verdacht.<br />

Und das ist natürlich sehr aufwendig und<br />

auch etwas, wo man sich als <strong>Krankenhaus</strong><br />

etwas in die Enge getrieben fühlt.<br />

Bei Verdachtsfällen kann das jeder nachvollziehen,<br />

da sage ich auch, guckt euch die<br />

Akten an, wir haben nichts zu verbergen.<br />

Aber Stichprobenprüfungen sind schon etwas<br />

anderes, das impliziert ja, „ihr betrügt“.<br />

Sie haben eben von „verschlüsseln“ gesprochen,<br />

können Sie das näher erläutern?<br />

Wir halten in unserer EDV die Diagnose<br />

fest, die für den <strong>Krankenhaus</strong>-Aufenthalt<br />

ausschlaggebend war. Zusätzlich werden<br />

die behandlungs-bedürftigen Nebendiagnosen<br />

dokumentiert. Leider dürfen nicht<br />

alle, unter Umständen auch zeitaufwendige<br />

Leistungen, codiert werden, sondern<br />

die Diagnosen, für deren Behandlung<br />

Medikamente, Untersuchungen und Konsile<br />

erforderlich sind. Das gleiche gilt für<br />

Prozeduren, d.h. Operationen, Gastroskopien<br />

und Untersuchungen, auch da sind<br />

längst nicht alle zu verschlüsseln. EKGs<br />

zum Beispiel, die wir in sehr großer Menge<br />

Abrechnung nach tagesgleichen<br />

Pflegesätzen im Vergleich zur<br />

Abrechnung nach DRGs<br />

Beispiel einer Abweichung nach<br />

+ oben<br />

Abrechnung für einen 89-jährigen Patienten<br />

nach einem Schlaganfall, Verweildauer<br />

9 Tage<br />

Tatsächlich abgerechnet im<br />

Juni 2003 nach tagesgleichen<br />

Pflegesätzen € 2.231,50<br />

dabei blieb unberücksichtigt,<br />

daß der Patient folgende<br />

„Nebendiagnosen“ hatte,<br />

die ärztlich und pflegerisch<br />

mitbehandelt wurden:<br />

• motorische Lähmungen einer<br />

Körperseite<br />

• Demenz<br />

• Harninkontinenz<br />

• Stuhlinkontinenz<br />

• Herzinsuffizienz<br />

nach den neuen DRGs<br />

wären hier zur Abrechnung<br />

gekommen € 4.414,40<br />

– wären in der Codierung nur<br />

zwei Nebendiagnosen<br />

• motorische Lähmung einer<br />

Körperseite<br />

• Stuhlinkontinenz<br />

berücksichtig worden,<br />

wären € 3.467,04<br />

zur Abrechnung gekommen<br />

– bei nur einer Nebendiagnose<br />

• motorische Lähmung einer<br />

Körperseite € 2.899,12<br />

Hier wird deutlich, wie wichtig die korrekte<br />

Codierung ist, damit die erbrachten<br />

Leistungen auch tatsächlich abgerechnet<br />

werden können.<br />

–<br />

Beispiel einer Abweichung nach<br />

unten<br />

Abrechnung für einen 21-jährigen Patienten<br />

nach einer toxischen Leberkrankheit<br />

mit Gallenstauung, Verweildauer 24<br />

Tage<br />

Tatsächlich abgerechnet nach tagesgleichen<br />

Pflegesätzen € 9.342,97<br />

ohne Nebendiagnosen, mit zwei Prozeduren<br />

wäre<br />

nach den neuen DRGs zur Abrechnung<br />

gekommen € 1.400,--

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!